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Römische Geschichte Book 4
Theodor Mommsen
The Project Gutenberg Etext of Römische Geschichte Book 4
by Theodor Mommsen
(#4 in our series by Theodor Mommsen)
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Title: Römische Geschichte Book 4
Author: Theodor Mommsen
Release Date: February, 2002 [Etext #3063]
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Edition: 10
Language: German
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The Project Gutenberg Etext of Römische Geschichte Book 4
by Theodor Mommsen
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Theodor Mommsen
Roemische Geschichte
Viertes Buch
Die Revolution
"Aber sie treiben's toll;
Ich fuercht', es breche".
Nicht jeden Wochenschluss
Macht Gott die Zeche.
Goethe
1. Kapitel
Die untertaenigen Landschaften bis zu der Gracchenzeit
Mit der Vernichtung des Makedonischen Reichs ward die Oberherrlichkeit Roms
eine Tatsache, die von den Saeulen des Hercules bis zu den Muendungen des Nil
und des Orontes nicht bloss feststand, sondern gleichsam als das letzte Wort des
Verhaengnisses auf den Voelkern lastete mit dem ganzen Druck der Unabwendbarkeit
und ihnen nur die Wahl zu lassen schien, sich in hoffnungslosem Widerstreben
oder in hoffnungslosem Dulden zu verzehren. Wenn nicht die Geschichte von dem
ernsten Leser es als ihr Recht fordern duerfte, sie durch gute und boese Tage,
durch Fruehlings- und Winterlandschaft zu begleiten, so moechte der
Geschichtschreiber versucht sein, sich der trostlosen Aufgabe zu entziehen,
diesem Kampf der Uebermacht mit der Ohnmacht sowohl in den schon zum Roemischen
Reich gezogenen spanischen Landschaften wie in den noch nach Klientelrecht
beherrschten afrikanischen, hellenischen, asiatischen Gebieten in seinen
mannigfaltigen und doch eintoenigen Wendungen zu folgen. Aber wie unbedeutend
und untergeordnet auch die einzelnen Kaempfe erscheinen moegen, eine tiefe
geschichtliche Bedeutung kommt ihnen in ihrer Gesamtheit dennoch zu; und vor
allem die italischen Verhaeltnisse dieser Zeit werden erst verstaendlich durch
die Einsicht in den Rueckschlag, der von den Provinzen aus auf die Heimat traf.
Ausser in den naturgemaess als Nebenlaender Italiens anzusehenden Gebieten,
wo uebrigens auch die Eingeborenen noch keineswegs vollstaendig unterworfen
waren und, nicht eben zur Ehre Roms, Ligurer, Sarder und Korsen fortwaehrend
Gelegenheit zu "Dorftriumphen" lieferten, bestand eine foermliche Herrschaft
Roms zu Anfang dieser Periode nur in den beiden spanischen Provinzen, die den
groesseren oestlichen und suedlichen Teil der Pyrenaeischen Halbinsel umfassten.
Es ist schon frueher versucht worden, die Zustaende der Halbinsel zu schildern:
Iberer und Kelten, Phoeniker, Hellenen, Roemer mischten sich hier bunt
durcheinander; gleichzeitig und vielfach sich durchkreuzend bestanden daselbst
die verschiedensten Arten und Stufen der Zivilisation, die altiberische Kultur
neben vollstaendiger Barbarei, die Bildungsverhaeltnisse phoenikischer und
griechischer Kaufstaedte neben der aufkeimenden Latinisierung, die namentlich
durch die in den Silberbergwerken zahlreich beschaeftigten Italiker und durch
die starke stehende Besatzung gefoerdert ward. In dieser Hinsicht erwaehnenswert
sind die roemische Ortschaft Italica (bei Sevilla) und die latinische Kolonie
Carteia (an der Bai von Gibraltar), die letztere die erste ueberseeische
Stadtgemeinde latinischer Zunge und italischer Verfassung. Italica wurde von dem
aelteren Scipio, noch ehe er Spanien verliess (548 206), fuer seine zum
Verbleiben auf der Halbinsel geneigten Veteranen gegruendet, wahrscheinlich
indes nicht als Buergergemeinde, sondern nur als Marktort ^1; Carteias Gruendung
faellt in das Jahr 583 (171) und ward veranlasst durch die Menge der von
roemischen Soldaten mit spanischen Sklavinnen erzeugten Lagerkinder, welche
rechtlich als Sklaven, tatsaechlich als freie Italiker aufwuchsen und nun von
Staats wegen freigesprochen und in Verbindung mit den alten Einwohnern von
Carteia als latinische Kolonie konstituiert wurden. Beinahe dreissig Jahre nach
der Ordnung der Ebroprovinz durch Tiberius Sempronius Gracchus (575, 576 179,
178) genossen die spanischen Landschaften im ganzen ungestoert die Segnungen des
Friedens, obwohl ein paarmal von Kriegszuegen gegen die Keltiberer und Lusitaner
die Rede ist. Aber ernstere Ereignisse traten im Jahre 600 (154) ein. Unter
Fuehrung eines Haeuptlings Punicus fielen die Lusitaner ein in das roemische
Gebiet, schlugen die beiden gegen sie vereinigten roemischen Statthalter und
toeteten ihnen eine grosse Anzahl Leute. Die Vettonen (zwischen dem Tajo und dem
oberen Duero) wurden hierdurch bestimmt, mit den Lusitanern gemeinschaftliche
Sache zu machen; so verstaerkt vermochten diese ihre Streifzuege bis an das
Mittellaendische Meer auszudehnen und sogar das Gebiet der Bastulophoeniker
unweit der roemischen Hauptstadt Neukarthago (Cartagena) zu brandschatzen. Man
nahm in Rom die Sache ernst genug, um die Absendung eines Konsuls nach Spanien
zu beschliessen, was seit 559 (195) nicht geschehen war, und liess sogar zur
Beschleunigung der Hilfsleistung die neuen Konsuln zwei und einen halben Monat
vor der gesetzlichen Zeit ihr Amt antreten - es war dies die Ursache, weshalb
der Amtsantritt der Konsuln vom 15. Maerz sich auf den 1. Januar verschob und
damit derjenige Jahresanfang sich feststellte, dessen wir noch heute uns
bedienen. Allein ehe noch der Konsul Quintus Fulvius Nobilior mit seiner Armee
eintraf, kam es zwischen dem Statthalter des Jenseitigen Spaniens, dem Praetor
Lucius Mummius, und den jetzt nach Punicus' Fall von seinem Nachfolger Kaesarus
gefuehrten Lusitanern am rechten Ufer des Tajo zu einem sehr ernsthaften Treffen
(601 158). Das Glueck war anfangs den Roemern guenstig; das lusitanische Heer
ward zersprengt, das Lager genommen. Allein, teils bereits vom Marsch ermuedet,
teils in der Unordnung des Nachsetzens sich aufloesend, wurden sie von den schon
besiegten Gegnern schliesslich vollstaendig geschlagen und buessten zu dem
feindlichen Lager das eigene sowie an Toten 9000 Mann ein. Weit und breit
loderte jetzt die Kriegsflamme auf. Die Lusitaner am linken Ufer des Tajo warfen
sich unter Anfuehrung des Kaukaenus auf die den Roemern untertaenigen Keltiker
(in Alentejo) und nahmen ihre Stadt Conistorgis weg. Den Keltiberern sandten die
Lusitaner die dem Mummius abgenommenen Feldzeichen zugleich als Siegesbotschaft
und als Mahnung zu; und auch hier fehlte es nicht an Gaerungsstoff. Zwei kleine,
den maechtigen Arevakern (um die Quellen des Duero und Tajo) benachbarte
Voelkerschaften Keltiberiens, die Beller und Titther, hatten beschlossen, in
eine ihrer Staedte, Segeda, sich zusammenzusiedeln. Waehrend sie mit dem
Mauerbau beschaeftigt waren, ward ihnen dieser roemischerseits untersagt, da die
Sempronischen Ordnungen den unterworfenen Gemeinden jede eigenmaechtige
Staedtegruendung verboeten, und zugleich die vertragsmaessig schuldige, aber
seit laengerer Zeit nicht verlangte Leistung an Geld und Mannschaft
eingefordert. Beiden Befehlen weigerten die Spanier den Gehorsam, da es sich nur
um Erweiterung, nicht um Gruendung einer Stadt handle, die Leistungen aber nicht
bloss suspendiert, sondern von den Roemern erlassen seien. Darueber erschien
Nobilior im Diesseitigen Spanien mit einem fast 30000 Mann starken Heer, unter
dem auch numidische Reiter und zehn Elefanten sich befanden. Noch standen die
Mauern der neuen Stadt nicht vollstaendig; die meisten Segedaner unterwarfen
sich. Allein die entschlossensten fluechteten mit Weib und Kind zu den
maechtigen Arevakern und forderten sie auf, mit ihnen gegen die Roemer
gemeinschaftliche Sache zu machen. Die Arevaker, ermutigt durch den Sieg der
Lusitaner ueber Mummius, gingen darauf ein und waehlten einen der fluechtigen
Segedaner, Karus, zu ihrem Feldherrn. Am dritten Tag nach seiner Wahl war der
tapfere Fuehrer eine Leiche, aber das roemische Heer geschlagen und bei 6000
roemische Buerger getoetet - der Tag des 23. August, das Fest der Volkanalien,
blieb seitdem den Roemern in schlimmer Erinnerung. Doch bewog der Fall ihres
Feldherrn die Arevaker, sich in ihre festeste Stadt Numantia (Garray, eine Legua
noerdlich von Soria am Duero) zurueckzuziehen, wohin Nobilior ihnen folgte.
Unter den Mauern der Stadt kam es zu einem zweiten Treffen, in welchem die
Roemer anfaenglich durch ihre Elefanten die Spanier in die Stadt
zurueckdraengten, aber dabei infolge der Verwundung eines der Tiere in
Verwirrung gerieten und durch die abermals ausrueckenden Feinde eine zweite
Niederlage erlitten. Dieser und andere Unfaelle, wie die Vernichtung eines zur
Herbeirufung von Zuzugmannschaft ausgesandten roemischen Reiterkorps,
gestalteten die Angelegenheiten der Roemer in der diesseitigen Provinz so
unguenstig, dass die Festung Okilis, wo die Kasse und die Vorraete der Roemer
sich befanden, zum Feinde uebertrat und die Arevaker daran denken konnten,
freilich ohne Erfolg, den Roemern den Frieden zu diktieren. Einigermassen wurden
indes diese Nachteile aufgewogen durch die Erfolge, die Mummius in der
suedlichen Provinz erfocht. So geschwaecht auch durch die erlittene Niederlage
sein Heer war, gelang es ihm dennoch, mit demselben den unvorsichtig sich
zerstreuenden Lusitanern am rechten Tajoufer eine Niederlage beizubringen und,
uebergehend auf das linke, wo die Lusitaner das ganze roemische Gebiet
ueberrannt, ja bis nach Afrika gestreift hatten, die suedliche Provinz von den
Feinden zu saeubern. In die noerdliche sandte das folgende Jahr (602 152) der
Senat ausser betraechtlichen Verstaerkungen einen andern Oberfeldherrn an der
Stelle des unfaehigen Nobilior, den Konsul Marcus Claudius Marcellus, der schon
als Praetor 586 (168) sich in Spanien ausgezeichnet und seitdem in zwei
Konsulaten sein Feldherrntalent bewaehrt hatte. Seine geschickte Fuehrung und
mehr noch seine Milde aenderte die Lage der Dinge schnell: Okilis ergab sich ihm
sofort, und selbst die Arevaker, von Marcellus in der Hoffnung bestaerkt, dass
ihnen gegen eine maessige Busse Friede gewaehrt werden wuerde, schlossen
Waffenstillstand und schickten Gesandte nach Rom. Marcellus konnte sich nach der
suedlichen Provinz begeben, wo die Vettonen und Lusitaner sich dem Praetor
Marcus Atilius zwar botmaessig erwiesen hatten, solange er in ihrem Gebiet
stand, allein nach seiner Entfernung sofort wieder aufgestanden waren und die
roemischen Verbuendeten heimsuchten. Die Ankunft des Konsuls stellte die Ordnung
wieder her, und waehrend er in Corduba ueberwinterte, ruhten auf der ganzen
Halbinsel die Waffen. Inzwischen ward in Rom ueber den Frieden mit den Arevakern
verhandelt. Es ist bezeichnend fuer die inneren Verhaeltnisse Spaniens, dass
vornehmlich die Sendlinge der bei den Arevakern bestehenden roemischen Partei
die Verwerfung der Friedensvorschlaege in Rom durchsetzten, indem sie
vorstellten, dass, wenn man die roemisch gesinnten Spanier nicht preisgeben
wolle, nur die Wahl bleibe, entweder jaehrlich einen Konsul mit entsprechendem
Heer nach der Halbinsel zu senden oder jetzt ein nachdrueckliches Exempel zu
statuieren. Infolgedessen wurden die Boten der Arevaker ohne entscheidende
Antwort verabschiedet und die energische Fortsetzung des Krieges beschlossen.
Marcellus sah sich demnach genoetigt, im folgenden Fruehjahr (603 151) den Krieg
gegen die Arevaker wieder zu beginnen. Indes sei es nun, wie behauptet wird,
dass er den Ruhm, den Krieg beendigt zu haben, seinem bald zu erwartenden
Nachfolger nicht goennte, sei es, was vielleicht wahrscheinlicher ist, dass er
gleich Gracchus in der milden Behandlung der Spanier die erste Bedingung eines
dauerhaften Friedens sah - nach einer geheimen Zusammenkunft des roemischen
Feldherrn mit den einflussreichsten Maennern der Arevaker kam unter den Mauern
von Numantia ein Traktat zustande, durch den die Arevaker den Roemern sich auf
Gnade und Ungnade ergaben, aber unter Verpflichtung zu Geldzahlung und
Geiselstellung in ihre bisherigen vertragsmaessigen Rechte wiedereingesetzt
wurden.
---------------------------------------
^1 Italica wird durch Scipio das geworden sein, was in Italien forum et
conciliabulum civium Romanorum hiess; aehnlich ist spaeter Aquae Sextiae in
Gallien entstanden. Die Entstehung ueberseeischer Buergergemeinden beginnt erst
spaeter mit Karthago und Narbo; indes ist es merkwuerdig, dass in gewissem Sinne
doch auch dazu schon Scipio den Anfang machte.
----------------------------------------
Als der neue Oberfeldherr, der Konsul Lucius Lucullus, bei dem Heere
eintraf, fand er den Krieg, den zu fuehren er gekommen war, bereits durch
foermlichen Friedensschluss beendigt, und seine Hoffnung, Ehre und vor allem
Geld aus Spanien heimzubringen, schien vereitelt. Indes dafuer gab es Rat. Auf
eigene Hand griff Lucullus die westlichen Nachbarn der Arevaker, die Vaccaeer,
an, eine noch unabhaengige keltiberische Nation, die mit den Roemern im besten
Einvernehmen lebte. Auf die Frage der Spanier, was sie denn gefehlt haetten, war
die Antwort: der Ueberfall der Stadt Cauca (Coca, acht Leguas westlich von
Segovia); und als die erschreckte Stadt mit schweren Geldopfern die Kapitulation
erkauft zu haben meinte, rueckten roemische Truppen in sie ein und knechteten
oder mordeten die Einwohnerschaft ohne jeglichen Vorwand. Nach dieser Heldentat,
die etwa 20000 wehrlosen Menschen das Leben gekostet haben soll, ging der Marsch
weiter. Weit und breit standen die Doerfer und Ortschaften leer oder schlossen,
wie das feste Intercatia und die Hauptstadt der Vaccaeer, Pallantia (Palencia),
dem roemischen Heere ihre Tore. Die Habsucht hatte in ihren eigenen Netzen sich
gefangen; keine Gemeinde fand sich, die mit dem treubruechigen Feldherrn eine
Kapitulation haette abschliessen moegen, und die allgemeine Flucht der Bewohner
machte nicht bloss die Beute karg, sondern auch das laengere Verweilen in diesen
unwirtlichen Gegenden fast unmoeglich. Vor Intercatia gelang es einem
angesehenen Kriegstribun, dem Scipio Aemilianus, leiblichem Sohn des Siegers von
Pydna und Adoptivenkel des Siegers von Zama, durch sein Ehrenwort, da das des
Feldherrn nichts mehr galt, die Bewohner zum Abschluss eines Vertrages zu
bestimmen, infolgedessen das roemische Heer gegen Lieferung von Vieh und
Kleidungsstuecken abzog. Aber die Belagerung von Pallantia musste wegen Mangels
an Lebensmitteln aufgehoben werden, und das roemische Heer ward auf dem
Rueckmarsch von den Vaccaeern bis zum Duero verfolgt. Lucullus begab sich darauf
nach der suedlichen Provinz, wo der Praetor Servius Sulpicius Galba in demselben
Jahr von den Lusitanern sich hatte schlagen lassen; beide ueberwinterten nicht
fern voneinander, Lucullus im turdetanischen Gebiet, Galba bei Conistorgis, und
griffen im folgenden Jahr (604 150) gemeinschaftlich die Lusitaner an. Lucullus
errang an der Gaditanischen Meerenge einige Vorteile ueber sie. Galba richtete
mehr aus, indem er mit drei lusitanischen Staemmen am rechten Ufer des Tajo
einen Vertrag abschloss und sie in bessere Wohnsitze ueberzusiedeln verhiess,
worauf die Barbaren, die der gehofften Aecker wegen, 7000 an der Zahl, sich bei
ihm einfanden, in drei Abteilungen geteilt, entwaffnet und teils als Sklaven
weggefuehrt, teils niedergehauen wurden. Kaum ist je mit gleicher Treulosigkeit,
Grausamkeit und Habgier Krieg gefuehrt worden wie von diesen beiden Feldherren,
die dennoch durch ihre verbrecherisch erworbenen Schaetze der eine der
Verurteilung, der andre sogar der Anklage entging. Den Galba versuchte der alte
Cato noch in seinem fuenfundachtzigsten Jahr, wenige Monate vor seinem Tode, vor
der Buergerschaft zur Verantwortung zu ziehen; aber die jammernden Kinder des
Generals und sein heimgebrachtes Gold erwiesen dem roemischen Volke seine
Unschuld.
Nicht so sehr die ehrlosen Erfolge, die Lucullus und Galba in Spanien
erreicht hatten, als der Ausbruch des Vierten Makedonischen und des Dritten
Karthagischen Krieges im Jahre 605 (149) bewirkte, dass man die spanischen
Angelegenheiten zunaechst wieder den gewoehnlichen Statthaltern ueberliess. So
verwuesteten denn die Lusitaner, durch Galbas Treulosigkeit mehr erbittert als
gedemuetigt, unaufhoerlich das reiche turdetanische Gebiet. Gegen sie zog der
roemische Statthalter Gaius Vetilius (607/08 147/48) 2 und schlug sie nicht
bloss, sondern draengte auch den ganzen Haufen auf einen Huegel zusammen, wo
derselbe rettungslos verloren schien. Schon war die Kapitulation so gut wie
abgeschlossen, als Viriathus, ein Mann geringer Herkunft, aber wie einst als
Bube ein tapferer Verteidiger seiner Herde gegen die wilden Tiere und Raeuber,
so jetzt in ernsteren Kaempfen ein gefuerchteter Guerillachef und einer der
wenigen, die dem treulosen Ueberfall Galbas zufaellig entronnen waren, seine
Landsleute warnte, auf roemisches Ehrenwort zu bauen und ihnen Rettung verhiess,
wenn sie ihm folgen wollten. Sein Wort und sein Beispiel wirkten; das Heer
uebertrug ihm den Oberbefehl. Viriathus gab der Masse seiner Leute den Befehl,
sich in einzelnen Trupps auf verschiedenen Wegen nach dem bestimmten Sammelplatz
zu begeben; er selber bildete aus den bestberittenen und zuverlaessigsten Leuten
ein Korps von 1000 Pferden, womit er den Abzug der Seinigen deckte. Die Roemer,
denen es an leichter Kavallerie fehlte, wagten nicht, unter den Augen der
feindlichen Reiter sich zur Verfolgung zu zerstreuen. Nachdem Viriathus zwei
volle Tage hindurch mit seinem Haufen das ganze roemische Heer aufgehalten
hatte, verschwand auch er ploetzlich in der Nacht und eilte dem allgemeinen
Sammelplatz zu. Der roemische Feldherr folgte ihm, fiel aber in einen geschickt
gelegten Hinterhalt, in dem er die Haelfte seines Heeres verlor und selber
gefangen und getoetet ward; kaum rettete der Rest der Truppen sich an die
Meerenge nach der Kolonie Carteia. Schleunigst wurden vom Ebro her 5000 Mann
spanischer Landsturm zur Verstaerkung der geschlagenen Roemer gesandt; aber
Viriathus vernichtete das Korps noch auf dem Marsch und gebot in dem ganzen
karpetanischen Binnenland so unumschraenkt, dass die Roemer nicht einmal wagten,
ihn dort aufzusuchen. Viriathus, jetzt als Herr und Koenig der saemtlichen
Lusitaner anerkannt, verstand es, das volle Gewicht seiner fuerstlichen Stellung
mit dem schlichten Wesen des Hirten zu vereinigen. Kein Abzeichen unterschied
ihn von dem gemeinen Soldaten; von der reichgeschmueckten Hochzeitstafel seines
Schwiegervaters, des Fuersten Astolpa im roemischen Spanien, stand er auf, ohne
das goldene Geschirr und die kostbaren Speisen beruehrt zu haben, hob seine
Braut auf das Ross und ritt mit ihr zurueck in seine Berge. Nie nahm er von der
Beute mehr als denselben Teil, den er auch jedem seiner Kameraden zuschied. Nur
an der hohen Gestalt und an dem treffenden Witzwort erkannte der Soldat den
Feldherrn, vor allem aber daran, dass er es in Maessigkeit und in Muehsal jedem
der Seinigen zuvortat, nie anders als in voller Ruestung schlief und in der
Schlacht allen voran focht. Es schien, als sei in dieser gruendlich prosaischen
Zeit einer der Homerischen Helden wiedergekehrt; weit und breit erscholl in
Spanien der Name des Viriathus, und die tapfere Nation meinte endlich in ihm den
Mann gefunden zu haben, der die Ketten der Fremdherrschaft zu brechen bestimmt
sei. Ungemeine Erfolge im noerdlichen wie im suedlichen Spanien bezeichneten die
naechsten Jahre seiner Feldherrnschaft. Den Praetor Gaius Plautius (608/09 146)
wusste er, nachdem er dessen Vorhut vernichtet hatte, hinueber auf das rechte
Tajoufer zu locken und ihn dort so nachdruecklich zu schlagen, dass der
roemische Feldherr mitten im Sommer in die Winterquartiere ging - spaeter ward
dafuer gegen ihn die Anklage wegen Entehrung der roemischen Gemeinde vor dem
Volk erhoben und er genoetigt, die Heimat zu meiden. Desgleichen wurde das Heer
des Statthalters - es scheint, der diesseitigen Provinz - Claudius Unimanus
vernichtet, das des Gaius Negidius ueberwunden und weithin das platte Land
gebrandschatzt. Auf den spanischen Bergen erhoben sich Siegeszeichen, die mit
den Insignien der roemischen Statthalter und mit den Waffen der Legionen
geschmueckt waren; bestuerzt und beschaemt vernahm man in Rom von den Siegen des
Barbarenkoenigs. Zwar uebernahm jetzt ein zuverlaessiger Offizier die Fuehrung
des Spanischen Krieges, der zweite Sohn des Siegers von Pydna, der Konsul
Quintus Fabius Maximus Aemilianus (609 145). Allein die krieggewohnten, eben von
Makedonien und Afrika heimgekehrten Veteranen aufs neue in den verhassten
Spanischen Krieg zu senden, wagte man schon nicht mehr; die beiden Legionen, die
Maximus mitbrachte, waren neu geworben und nicht viel minder unzuverlaessig als
das alte, gaenzlich demoralisierte spanische Heer. Nachdem die ersten Gefechte
wieder fuer die Lusitaner guenstig ausgefallen waren, hielt der einsichtige
Feldherr den Rest des Jahres seine Truppen in dem Lager bei Urso (Osuna
suedoestlich von Sevilla) zusammen, ohne die angebotene Feldschlacht zu liefern,
und nahm erst im folgenden (610 144), nachdem im kleinen Krieg seine Truppen
kampffaehig geworden waren, wieder das Feld, wo er dann die Ueberlegenheit zu
behaupten vermochte und nach gluecklichen Waffentaten nach Corduba ins
Winterlager ging. Als aber an Maximus' Stelle der feige und ungeschickte Praetor
Quinctius den Befehl uebernahm, erlitten die Roemer wiederum eine Niederlage
ueber die andere und schloss ihr Feldherr sich wieder mitten im Sommer in
Corduba ein, waehrend Viriathus' Scharen die suedliche Provinz ueberschwemmten
(611 143). Sein Nachfolger, des Maximus Aemilianus Adoptivbruder Quintus Fabius
Maximus Servilianus, mit zwei frischen Legionen und zehn Elefanten nach der
Halbinsel gesendet, versuchte, in das lusitanische Gebiet einzudringen, allein
nach einer Reihe nichts entscheidender Gefechte und einem muehsam abgeschlagenen
Sturm auf das roemische Lager sah er sich genoetigt, auf das roemische Gebiet
zurueckzuweichen. Viriathus folgte ihm in die Provinz; da aber seine Truppen
nach dem Brauch spanischer Insurgentenheere ploetzlich sich verliefen, musste
auch er nach Lusitanien zurueckkehren (612 142). Im naechsten Jahre (613 141)
ergriff Servilianus wieder die Offensive, durchzog die Gegenden am Baetis und
Anas und besetzte sodann, in Lusitanien einrueckend, eine Menge Ortschaften.
Eine grosse Zahl der Insurgenten fiel in seine Hand; die Fuehrer - es waren
deren gegen 500 - wurden hingerichtet, den aus roemischem Gebiet zum Feinde
Uebergegangenen die Haende abgehauen, die uebrige Masse in die Sklaverei
verkauft. Aber der Spanische Krieg bewaehrte auch hier seine tueckische
Unbestaendigkeit. Das roemische Heer ward nach all diesen Erfolgen bei der
Belagerung von Erisane von Viriathus angegriffen, geworfen und auf einen Felsen
gedraengt, wo es gaenzlich in der Gewalt der Feinde war. Viriathus indes
begnuegte sich, wie einst der Samnitenfeldherr in den Caudinischen Paessen, mit
Servilianus einen Frieden abzuschliessen, worin die Gemeinde der Lusitaner als
souveraen und Viriathus als Koenig derselben anerkannt ward. Die Macht der
Roemer war nicht mehr gestiegen als das nationale Ehrgefuehl gesunken; man war
in der Hauptstadt froh, des laestigen Krieges entledigt zu sein, und Senat und
Volk gaben dem Vertrage die Ratifikation. Allein des Servilianus leiblicher
Bruder und Amtsnachfolger Quintus Servilius Caepio war mit dieser Nachgiebigkeit
wenig zufrieden und der Senat schwach genug, anfangs den Konsul zu heimlichen
Machinationen gegen den Viriathus zu bevollmaechtigen und bald ihm den offenen,
unbeschoenigten Bruch des gegebenen Treuworts wenigstens nachzusehen. So drang
Caepio in Lusitanien ein und durchzog das Land bis zu dem Gebiet der Vettonen
und Callaeker; Viriathus vermied den Kampf mit der Uebermacht und entzog sich
durch geschickte Bewegungen dem Gegner (614 140). Als aber im folgenden Jahre
(615 139) nicht bloss Caepio den Angriff erneuerte, sondern auch das in der
noerdlichen Provinz inzwischen verfuegbar gewordene Heer unter Marcus Popillius
in Lusitanien erschien, bat Viriathus um Frieden unter jeder Bedingung. Er ward
geheissen, alle aus dem roemischen Gebiet zu ihm uebergetretenen Leute, darunter
seinen eigenen Schwiegervater, an die Roemer auszuliefern; es geschah, und die
Roemer liessen dieselben hinrichten oder ihnen die Haende abhauen. Allein es war
damit nicht genug; nicht auf einmal pflegten die Roemer den Unterworfenen
anzukuendigen, was ueber sie verhaengt war. Ein Befehl nach dem andern, und
immer der folgende unertraeglicher als die vorhergehenden, erging an die
Lusitaner, und schliesslich ward sogar die Auslieferung der Waffen von ihnen
gefordert. Da gedachte Viriathus abermals des Schicksals seiner Landsleute, die
Galba hatte entwaffnen lassen, und griff aufs neue zum Schwert, aber zu spaet.
Sein Schwanken hatte in seiner naechsten Umgebung die Keime des Verrats gesaet;
drei seiner Vertrauten, Audas, Ditalko und Minucius aus Urso, verzweifelnd an
der Moeglichkeit, jetzt noch zu siegen, erwirkten von dem Koenig die Erlaubnis,
noch einmal mit Caepio Friedensunterhandlungen anzuknuepfen, und benutzten sie,
um gegen Zusicherung persoenlicher Amnestie und weiterer Belohnungen das Leben
des lusitanischen Helden den Fremden zu verkaufen. Zurueckgekehrt in das Lager,
versicherten sie den Koenig des guenstigsten Erfolgs ihrer Verhandlungen und
erdolchten die Nacht darauf den Schlafenden in seinem Zelte. Die Lusitaner
ehrten den herrlichen Mann durch eine Totenfeier ohnegleichen, bei der
zweihundert Fechterpaare die Leichenspiele fochten; hoeher noch dadurch, dass
sie den Kampf nicht aufgaben, sondern an die Stelle des gefallenen Helden den
Tautamus zu ihrem Oberfeldherrn ernannten. Kuehn genug war auch der Plan, den
dieser entwarf, den Roemern Sagunt zu entreissen; allein der neue Feldherr
besass weder seines Vorgaengers weise Maessigung noch dessen Kriegsgeschick. Die
Expedition scheiterte voellig, und auf der Rueckkehr ward das Heer bei dem
Uebergang ueber den Baetis angegriffen und genoetigt, sich unbedingt zu ergeben.
Also, weit mehr durch Verrat und Mord von Fremden wie von Eingeborenen als durch
ehrlichen Krieg, ward Lusitanien bezwungen.
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2 Die Chronologie des Viriathischen Krieges ist wenig gesichert. Es steht
fest, dass Viriathus' Auftreten von dem Kampf mit Vetilius datiert (App. Hisp.
61; Liv. 52; Oros. hist. 5, 4) und dass er 615 (130) umkam (Diod. Vat. p. 110 u.
a. m.); die Dauer seines Regiments wird auf acht (App. Hisp. 63), zehn (Iust.
44, 2), elf (Diod. p. 597), fuenfzehn (Liv. 54; Eutr. 4, 16; Oros. hist. 5, 4;
Flor. epit. 1, 33) und zwanzig Jahre (Vell. 2, 90) berechnet. Der erste Ansatz
hat deswegen einige Wahrscheinlichkeit, weil Viriathus' Auftreten sowohl bei
Diodor (p. 591; Vat. p. 107 108) wie auch bei Orosius (hist. 5, 4) an die
Zerstoerung von Korinth angeknuepft wird. Von den roemischen Statthaltern, mit
denen sich Viriathus schlug, gehoeren ohne Zweifel mehrere der noerdlichen
Provinz an, da Viriathus zwar vorwiegend, aber nicht ausschliesslich in der
suedlichen taetig war (Liv. 52); man darf also nicht nach der Zahl dieser Namen
die Zahl der Jahre seiner Feldherrnschaft berechnen.
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Waehrend die suedliche Provinz durch Viriathus und die Lusitaner
heimgesucht ward, war nicht ohne deren Zutun in der noerdlichen bei den
keltiberischen Nationen ein zweiter, nicht minder ernster Krieg ausgebrochen.
Viriathus' glaenzende Erfolge bewogen im Jahre 610 (144) die Arevaker,
gleichfalls gegen die Roemer sich zu erheben, und es war dies die Ursache,
weshalb der zur Abloesung des Maximus Aemilianus nach Spanien gesandte Konsul
Quintus Caecilius Metellus nicht nach der suedlichen Provinz ging, sondern gegen
die Keltiberer sich wandte. Auch gegen sie bewaehrte er, namentlich waehrend der
Belagerung der fuer unbezwinglich gehaltenen Stadt Contrebia, dieselbe
Tuechtigkeit, die er bei der Ueberwindung des makedonischen Pseudophilipp
bewiesen hatte; nach zweijaehriger Verwaltung (611, 612 143, 142) war die
noerdliche Provinz zum Gehorsam zurueckgebracht. Nur die beiden Staedte
Termantia und Numantia hatten noch den Roemern die Tore nicht geoeffnet; auch
mit diesen aber war die Kapitulation fast schon abgeschlossen und der groesste
Teil der Bedingungen von den Spaniern erfuellt. Als es jedoch zur Ablieferung
der Waffen kam, ergriff auch sie eben wie den Viriathus jener echt spanische
Stolz auf den Besitz des wohlgefuehrten Schwertes, und es ward beschlossen,
unter dem kuehnen Megaravicus den Krieg fortzusetzen. Es schien eine Torheit;
das konsularische Heer, dessen Befehl 613 (141) der Konsul Quintus Pompeius
uebernahm, war viermal so stark als die gesamte waffenfaehige Bevoelkerung von
Numantia. Allein der voellig kriegsunkundige Feldherr erlitt unter den Mauern
beider Staedte so harte Niederlagen (613, 614 141, 140), dass er endlich es
vorzog, den Frieden, den er nicht erzwingen konnte, durch Unterhandlungen zu
erwirken. Mit Termantia muss ein definitives Abkommen getroffen sein; auch den
Numantinern sandte der roemische Feldherr ihre Gefangenen zurueck und forderte
die Gemeinde unter dem geheimen Versprechen guenstiger Behandlung auf, sich ihm
auf Gnade und Ungnade zu ergeben. Die Numantiner, des Krieges muede, gingen
darauf ein, und der Feldherr beschraenkte in der Tat seine Forderungen auf das
moeglichst geringe Mass. Gefangene, Ueberlaeufer, Geiseln waren abgeliefert und
die bedungene Geldsumme groesstenteils gezahlt, als im Jahre 615 (139) der neue
Feldherr Marcus Popillius Laenas im Lager eintraf. Sowie Pompeius die Last des
Oberbefehls auf fremde Schultern gewaelzt sah, ergriff er, um sich der in Rom
seiner wartenden Verantwortung fuer den nach roemischen Begriffen ehrlosen
Frieden zu entziehen, den Ausweg, sein Wort nicht etwa bloss zu brechen, sondern
zu verleugnen und, als die Numantiner kamen, um die letzte Zahlung zu machen,
ihren und seinen Offizieren ins Gesicht den Abschluss des Vertrages einfach in
Abrede zu stellen. Die Sache ging zur rechtlichen Entscheidung an den Senat nach
Rom; waehrend dort darueber verhandelt ward, ruhte vor Numantia der Krieg und
beschaeftigte sich Laenas mit einem Zug nach Lusitanien, wo er die Katastrophe
des Viriathus beschleunigen half, und mit einem Streifzug gegen die den
Numantinern benachbarten Lusonen. Als endlich vom Senat die Entscheidung kam,
lautete sie auf Fortsetzung des Krieges - man beteiligte sich also von Staats
wegen an dem Bubenstreich des Pompeius. Mit ungeschwaechtem Mut und erhoehter
Erbitterung nahmen die Numantiner den Kampf wieder auf; Laenas focht
ungluecklich gegen sie und nicht minder sein Nachfolger Gaius Hostilius Mancinus
(617 137). Aber die Katastrophe fuehrten weit weniger die Waffen der Numantiner
herbei als die schlaffe und elende Kriegszucht der roemischen Feldherrn und die
Folge derselben, die von Jahr zu Jahr ueppiger wuchernde Liederlichkeit,
Zuchtlosigkeit und Feigheit der roemischen Soldaten. Das blosse, ueberdies
falsche Geruecht, dass die Kantabrer und Vaccaeer zum Entsatz von Numantia
heranrueckten, bewog das roemische Heer, ungeheissen in der Nacht das Lager zu
raeumen, um sich in den sechzehn Jahre zuvor von Nobilior angelegten
Verschanzungen zu bergen. Die Numantiner, von dem Aufbruch in Kenntnis gesetzt,
draengten der fliehenden Armee nach und umzingelten sie; es blieb nur die Wahl,
mit dem Schwert in der Hand sich durchzuschlagen oder auf die von den
Numantinern gestellten Bedingungen Frieden zu schliessen. Mehr als der Konsul,
der persoenlich ein Ehrenmann, aber schwach und wenig bekannt war, bewirkte
Tiberius Gracchus, der als Quaestor im Heere diente, durch sein von dem Vater,
dem weisen Ordner der Ebroprovinz, auf ihn vererbtes Ansehen bei den
Keltiberern, dass die Numantiner sich mit einem billigen, von allen
Stabsoffizieren beschworenen Friedensvertrag genuegen liessen. Allein der Senat
rief nicht bloss den Feldherrn sofort zurueck, sondern liess auch nach langer
Beratung bei der Buergerschaft darauf antragen, den Vertrag zu behandeln wie
einst den caudinischen, das heisst, ihm die Ratifikation zu verweigern und die
Verantwortlichkeit dafuer auf diejenigen abzuwaelzen, die ihn geschlossen
hatten. Von Rechts wegen haetten dies saemtliche Offiziere sein muessen, die den
Vertrag beschworen hatten; allein Gracchus und die uebrigen wurden durch ihre
Verbindungen gerettet; Mancinus allein, der nicht den Kreisen der hoechsten
Aristokratie angehoerte, ward bestimmt, fuer eigene und fremde Schuld zu
buessen. Seiner Insignien entkleidet, ward der roemische Konsular zu den
feindlichen Vorposten gefuehrt, und da die Numantiner ihn anzunehmen
verweigerten, um nicht auch ihrerseits den Vertrag als nichtig anzuerkennen,
stand der ehemalige Oberfeldherr, im Hemd und die Haende auf den Ruecken
gebunden, einen Tag lang vor den Toren von Numantia, Freunden und Feinden ein
klaegliches Schauspiel. Jedoch fuer Mancinus' Nachfolger, seinen Kollegen im
Konsulat, Marcus Aemilius Lepidus, schien die bittere Lehre voellig verloren.
Waehrend die Verhandlungen ueber den Vertrag mit Mancinus in Rom schwebten,
griff er unter nichtigen Vorwaenden, eben wie sechzehn Jahre zuvor Lucullus, das
freie Volk der Vaccaeer an und begann in Gemeinschaft mit dem Feldherrn der
jenseitigen Provinz Pallantia zu belagern (618 136). Ein Senatsbeschluss befahl
ihm, von dem Krieg abzustehen; nichtsdestoweniger setzte er, unter dem Vorwand,
dass die Umstaende inzwischen sich geaendert haetten, die Belagerung fort. Dabei
war er als Soldat gerade so schlecht wie als Buerger; nachdem er so lange vor
der grossen und festen Stadt gelegen hatte, bis ihm in dem rauhen feindlichen
Land die Zufuhr ausgegangen war, musste er mit Zuruecklassung aller Verwundeten
und Kranken den Rueckzug beginnen, auf dem die verfolgenden Pallantiner die
Haelfte seiner Soldaten aufrieben und, wenn sie die Verfolgung nicht zu frueh
abgebrochen haetten, das schon in voller Aufloesung begriffene roemische Heer
wahrscheinlich ganz vernichtet haben wuerden. Dafuer ward denn dem hochgeborenen
General bei seiner Heimkehr eine Geldbusse auferlegt. Seine Nachfolger Lucius
Furius Philus (618 136) und Quintus Calpurnius Piso (619 135) hatten wieder
gegen die Numantiner Krieg zu fuehren, und da sie eben gar nichts taten, kamen
sie gluecklich ohne Niederlage heim. Selbst die roemische Regierung fing endlich
an einzusehen, dass man so nicht laenger fortfahren koenne; man entschloss sich,
die Bezwingung der kleinen spanischen Landstadt ausserordentlicherweise dem
ersten Feldherrn Roms, Scipio Aemilianus, zu uebertragen. Die Geldmittel zur
Kriegfuehrung wurden ihm freilich dabei mit verkehrter Kargheit zugemessen und
die verlangte Erlaubnis, Soldaten auszuheben, sogar geradezu verweigert, wobei
Koterieintrigen und die Furcht, der souveraenen Buergerschaft laestig zu werden,
zusammengewirkt haben moegen. Indes begleitete ihn freiwillig eine grosse Anzahl
von Freunden und Klienten, unter ihnen sein Bruder Maximus Aemilianus, der vor
einigen Jahren mit Auszeichnung gegen Viriathus kommandiert hatte. Gestuetzt auf
diese zuverlaessige Schar, die als Feldherrnwache konstituiert ward, begann
Scipio das tief zerruettete Heer zu reorganisieren (620 134). Vor allen Dingen
musste der Tross das Lager raeumen - es fanden sich bis 2000 Dirnen und eine
Unzahl Wahrsager und Pfaffen von allen Sorten -, und da der Soldat zum Fechten
unbrauchbar war, musste er wenigstens schanzen und marschieren. Den ersten
Sommer vermied der Feldherr jeden Kampf mit den Numantinern; er begnuegte sich,
die Vorraete in der Umgegend zu vernichten und die Vaccaeer, die den Numantinern
Korn verkauften, zu zuechtigen und zur Anerkennung der Oberhoheit Roms zu
zwingen. Erst gegen den Winter zog Scipio sein Heer um Numantia zusammen; ausser
dem numidischen Kontingent von Reitern, Fusssoldaten und zwoelf Elefanten unter
Anfuehrung des Prinzen Jugurtha und den zahlreichen spanischen Zuzuegen waren es
vier Legionen, ueberhaupt eine Heermasse von 60000 Mann, die eine Stadt mit
einer waffenfaehigen Buergerschaft von hoechstens 8000 Koepfen einschloss.
Dennoch boten die Belagerten oftmals den Kampf an; allein Scipio, wohl
erkennend, dass die vieljaehrige Zuchtlosigkeit nicht mit einem Schlag sich
ausrotten lasse, verweigerte jedes Gefecht, und wo es dennoch bei den Ausfaellen
der Belagerten dazu kam, rechtfertigte die feige, kaum durch das persoenliche
Erscheinen des Feldherrn gehemmte Flucht der Legionaere diese Taktik nur zu
sehr. Nie hat ein Feldherr seine Soldaten veraechtlicher behandelt als Scipio
die numantinische Armee; und nicht bloss mit bitteren Reden, sondern vor allem
durch die Tat bewies er ihr, was er von ihr halte. Zum erstenmal fuehrten die
Roemer, wo es nur auf sie ankam, das Schwert zu brauchen, den Kampf mit Hacke
und Spaten. Rings um die ganze Stadtmauer von reichlich einer halben deutschen
Meile im Umfang ward eine doppelt so ausgedehnte, mit Mauern, Tuermen und
Graeben versehene zwiefache Umwallungslinie aufgefuehrt und auch der Duerofluss,
auf dem den Belagerten anfangs noch durch kuehne Schiffer und Taucher einige
Vorraete zugekommen waren, endlich abgesperrt. So musste die Stadt, die zu
stuermen man nicht wagte, wohl durch Hunger erdrueckt werden, um so mehr, als es
der Buergerschaft nicht moeglich gewesen war, sich waehrend des letzten Sommers
zu verproviantieren. Bald litten die Numantiner Mangel an allem. Einer ihrer
kuehnsten Maenner, Retogenes, schlug sich mit wenigen Begleitern durch die
feindlichen Linien durch, und seine ruehrende Bitte, die Stammesgenossen nicht
hilflos untergehen zu lassen, war wenigstens in einer der Arevakerstaedte, in
Lutia, von grosser Wirkung. Bevor aber die Buerger von Lutia sich entschieden
hatten, erschien Scipio, benachrichtigt von den roemisch Gesinnten in der Stadt,
mit Uebermacht vor ihren Mauern und zwang die Behoerden, ihm die Fuehrer der
Bewegung, vierhundert der trefflichsten Juenglinge, auszuliefern, denen
saemtlich auf Befehl des roemischen Feldherrn die Haende abgehauen wurden. Die
Numantiner, also der letzten Hoffnung beraubt, sandten an Scipio, um ueber die
Unterwerfung zu verhandeln, und riefen den tapferen Mann an, der Tapferen zu
schonen; allein als die rueckkehrenden Boten meldeten, dass Scipio unbedingte
Ergebung verlange, wurden sie von der wuetenden Menge zerrissen, und eine neue
Frist verfloss, bis Hunger und Seuchen ihr Werk vollendet hatten. Endlich kam in
das roemische Hauptquartier eine zweite Botschaft, dass die Stadt jetzt bereit
sei, auf Gnade und Ungnade sich zu unterwerfen. Als demnach die Buergerschaft
angewiesen wurde, am folgenden Tag vor den Toren zu erscheinen, bat sie um
einige Tage Frist, um denjenigen Buergern, die den Untergang der Freiheit nicht
zu ueberleben beschlossen haetten, Zeit zum Sterben zu gestatten. Sie ward ihnen
gewaehrt, und nicht wenige benutzten sie. Endlich erschien der elende Rest vor
den Toren. Scipio las fuenfzig der Ansehnlichsten aus, um sie in seinem Triumphe
aufzufuehren; die uebrigen wurden in die Sklaverei verkauft, die Stadt dem Boden
gleichgemacht, ihr Gebiet unter die Nachbarstaedte verteilt. Das geschah im
Herbst 621 (133), fuenfzehn Monate nachdem Scipio den Oberbefehl uebernommen
hatte.
Mit Numantias Fall war die hier und da noch sich regende Opposition gegen
Rom in der Wurzel getroffen; militaerische Spaziergaenge und Geldbussen reichten
aus, um die roemische Oberherrschaft im ganzen diesseitigen Spanien zur
Anerkennung zu bringen.
Auch im jenseitigen ward durch die Ueberwindung der Lusitaner die roemische
Herrschaft befestigt und ausgedehnt. Der Konsul Decimus Iunius Brutus, der an
Caepios Stelle trat, siedelte die kriegsgefangenen Lusitaner an in der Naehe von
Sagunt und gab ihrer neuen Stadt Valentia (Valencia) gleich Carteia latinische
Verfassung (616 138); er durchzog ferner (616-618 138-136) in verschiedenen
Richtungen die iberische Westkueste und gelangte zuerst von den Roemern an das
Gestade des Atlantischen Meers. Die von ihren Bewohnern, Maennern und Frauen,
hartnaeckig verteidigten Staedte der dort wohnenden Lusitaner wurden durch ihn
bezwungen, und die bis dahin unabhaengigen Callaeker nach einer grossen
Schlacht, in der ihrer 50000 gefallen sein sollen, mit der roemischen Provinz
vereinigt. Nach Unterwerfung der Vaccaeer, Lusitaner und Callaeker war jetzt mit
Ausnahme der Nordkueste die ganze Halbinsel wenigstens dem Namen nach den
Roemern untertan. Eine senatorische Kommission ging nach Spanien, um im
Einvernehmen mit Scipio das neugewonnene Provinzialgebiet roemisch zu ordnen,
und Scipio tat, was er konnte, um die Folgen der ehr- und kopflosen Politik
seiner Vorgaenger zu beseitigen, wie denn zum Beispiel die Kaukaner, deren
schmachvolle Misshandlung durch Lucullus er neunzehn Jahre zuvor als
Kriegstribun mit hatte ansehen muessen, von ihm eingeladen wurden, in ihre Stadt
zurueckzukehren und sie wiederaufzubauen. Es begann wiederum fuer Spanien eine
leidlichere Zeit. Die Unterdrueckung des Seeraubes, der auf den Balearen
gefaehrliche Schlupfwinkel fand, durch Quintus Caecilius Metellus' Besetzung
dieser Inseln im Jahre 631 (123) war dem Aufbluehen des spanischen Handels
ungemein foerderlich, und auch sonst waren die fruchtbaren und von einer
dichten, in der Schleuderkunst unuebertroffenen Bevoelkerung bewohnten Inseln
ein wertvoller Besitz. Wie zahlreich schon damals die lateinisch redende
Bevoelkerung auf der Halbinsel war, beweist die Ansiedelung von 3000 spanischen
Latinern in den Staedten Palma und Pollentia (Pollenza) auf den neugewonnenen
Inseln. Trotz mancher schwerer Missstaende bewahrte die roemische Verwaltung
Spaniens im ganzen den Stempel, den die catonische Zeit und zunaechst Tiberius
Gracchus ihr aufgepraegt hatten. Das roemische Grenzgebiet zwar hatte von den
Ueberfaellen der halb oder gar nicht bezwungenen Staemme des Nordens und Westens
nicht wenig zu leiden. Bei den Lusitanern namentlich tat die aermere Jugend
regelmaessig sich in Raeuberbanden zusammen und brandschatzte in hellen Haufen
die Landsleute oder die Nachbarn, weshalb noch in viel spaeterer Zeit die
einzeln gelegenen Bauernhoefe in dieser Gegend festungsartig angelegt und im
Notfall verteidigungsfaehig waren; und es gelang den Roemern nicht, diesem
Raeuberwesen in den unwirtlichen und schwer zugaenglichen lusitanischen Bergen
ein Ende zu machen. Aber die bisherigen Kriege nahmen doch mehr und mehr den
Charakter des Bandenunfugs an, den jeder leidlich tuechtige Statthalter mit den
gewoehnlichen Mitteln niederzuhalten vermochte, und trotz dieser Heimsuchung der
Grenzdistrikte war Spanien unter allen roemischen Gebieten das bluehendste und
am besten organisierte Land; das Zehntensystem und die Mittelsmaenner waren
daselbst unbekannt, die Bevoelkerung zahlreich und die Landschaft reich an Korn
und Vieh.
In einem weit unleidlicheren Mittelzustand zwischen formeller
Souveraenitaet und tatsaechlicher Untertaenigkeit befanden sich die
afrikanischen, griechischen und asiatischen Staaten, welche durch die Kriege der
Roemer gegen Karthago, Makedonien und Syrien und deren Konsequenzen in den Kreis
der roemischen Hegemonie gezogen worden waren. Der unabhaengige Staat bezahlt
den Preis seiner Selbstaendigkeit nicht zu teuer, indem er die Leiden des
Krieges auf sich nimmt, wenn es sein muss; der Staat, der die Selbstaendigkeit
eingebuesst hat, mag wenigstens einen Ersatz darin finden, dass der Schutzherr
ihm Ruhe schafft vor seinen Nachbarn. Allein diese Klientelstaaten Roms hatten
weder Selbstaendigkeit noch Frieden. In Afrika bestand zwischen Karthago und
Numidien tatsaechlich ein ewiger Grenzkrieg. In Aegypten hatte zwar der
roemische Schiedsspruch den Sukzessionsstreit der beiden Brueder Ptolemaeos
Philometor und Ptolemaeos des Dicken geschlichtet; allein die neuen Herren von
Aegypten und von Kyrene fuehrten nichtsdestoweniger Krieg um den Besitz von
Kypros. In Asien waren nicht bloss die meisten Koenigreiche, Bithynien,
Kappadokien, Syrien, gleichfalls durch Erbfolgestreitigkeiten und dadurch
hervorgerufene Interventionen der Nachbarstaaten innerlich zerrissen, sondern es
wurden auch vielfache und schwere Kriege gefuehrt zwischen den Attaliden und den
Galatern, zwischen den Attaliden und den bithynischen Koenigen, ja zwischen
Rhodos und Kreta. Ebenso glimmten im eigentlichen Hellas die dort landueblichen
zwerghaften Fehden, und selbst das sonst so ruhige makedonische Land verzehrte
sich in dem inneren Hader seiner neuen demokratischen Verfassungen. Es war die
Schuld der Herrscher wie der Beherrschten, dass die letzte Lebenskraft und der
letzte Wohlstand der Nationen in diesen ziellosen Fehden vergeudet ward. Die
Klientelstaaten haetten einsehen muessen, dass der Staat, der nicht gegen jeden,
ueberhaupt nicht Krieg fuehren kann und dass, da der Besitzstand und die
Machtstellung all dieser Staaten tatsaechlich unter roemischer Garantie stand,
ihnen bei jeder Differenz nur die Wahl blieb, entweder mit den Nachbarn in Guete
sich zu vergleichen oder die Roemer zum Schiedsspruch aufzufordern. Wenn die
achaeische Tagsatzung von Rhodiern und Kretern um Bundeshilfe gemahnt ward und
ernstlich ueber deren Absendung beratschlagte (601 153), so war dies einfach
eine politische Posse; der Satz, den der Fuehrer der roemisch gesinnten Partei
damals aufstellte, dass es den Achaeern nicht mehr freistehe, ohne Erlaubnis der
Roemer Krieg zu fuehren, drueckte, freilich mit uebelklingender Schaerfe, die
einfache Wahrheit aus, dass die Souveraenitaet der Dependenzstaaten eben nur
eine formelle war und jeder Versuch, dem Schatten Leben zu verleihen, notwendig
dahin fuehren musste, auch den Schatten zu vernichten. Aber ein Tadel, schwerer
als der gegen die Beherrschten, ist gegen die herrschende Gemeinde zu richten.
Es ist fuer den Menschen wie fuer den Staat keine leichte Aufgabe, in die eigene
Bedeutungslosigkeit sich zu finden; des Machthabers Pflicht und Recht ist es,
entweder die Herrschaft aufzugeben oder durch Entwicklung einer imponierenden
materiellen Ueberlegenheit die Beherrschten zur Resignation zu noetigen. Der
roemische Senat tat keines von beidem. Von allen Seiten angerufen und bestuermt,
griff der Senat bestaendig ein in den Gang der afrikanischen, hellenischen,
asiatischen, aegyptischen Angelegenheiten, allein in einer so unsteten und
schlaffen Weise, dass durch diese Schlichtungsversuche die Verwirrung
gewoehnlich nur noch aerger ward. Es war die Zeit der Kommissionen. Bestaendig
gingen Beauftragte des Senats nach Karthago und Alexandreia, an die achaeische
Tagsatzung und die Hoefe der vorderasiatischen Herren; sie untersuchten,
inhibierten, berichteten, und dennoch ward in den wichtigsten Dingen nicht
selten ohne Wissen und gegen den Willen des Senats verfahren. Es konnte
geschehen, dass Kypros, welches der Senat dem Kyrenaeischen Reich zugeschieden
hatte, nichtsdestoweniger bei Aegypten blieb; dass ein syrischer Prinz den Thron
seiner Vorfahren bestieg unter dem Vorgeben, ihn von den Roemern zugesprochen
erhalten zu haben, waehrend in der Tat ihm derselbe vom Senate ausdruecklich
abgeschlagen und er selbst nur durch Bannbruch von Rom entkommen war; ja dass
die offenkundige Ermordung eines roemischen Kommissars, der im Auftrag des
Senats vormundschaftlich das Regiment von Syrien fuehrte, gaenzlich ungeahndet
hinging. Die Asiaten wussten zwar sehr wohl, dass sie nicht imstande seien, den
roemischen Legionen zu widerstehen; aber sie wussten nicht minder, wie wenig der
Senat geneigt war, den Buergern Marschbefehl nach dem Euphrat oder dem Nil zu
erteilen. So ging es in diesen entlegenen Landschaften zu wie in der Schulstube,
wenn der Lehrer fern und schlaff ist; und Roms Regiment brachte die Voelker
zugleich um die Segnungen der Freiheit und um die der Ordnung. Fuer die Roemer
selbst aber war diese Lage der Dinge insofern bedenklich, als sie die Nord- und
Ostgrenze gewissermassen preisgab. Ohne dass Rom unmittelbar und rasch es zu
verhindern vermochte, konnten hier, gestuetzt auf die ausserhalb des Bereiches
der roemischen Hegemonie gelegenen Binnenlandschaften und im Gegensatz gegen die
schwachen roemischen Klientelstaaten, Reiche sich bilden von einer fuer Rom
gefaehrlichen und frueher oder spaeter mit ihm rivalisierenden Machtentwicklung.
Allerdings schirmte hiergegen einigermassen der ueberall zerspaltene und
nirgends einer grossartigen staatlichen Entwicklung guenstige Zustand der
angrenzenden Nationen; aber dennoch erkennt man namentlich in der Geschichte des
Ostens sehr deutlich, dass in dieser Zeit die Phalanx des Seleukos nicht mehr
und die Legionen des Augustus noch nicht am Euphrat standen.
Diesem Zustand der Halbheit ein Ende zu machen war hohe Zeit. Das einzig
moegliche Ende aber war die Verwandlung der Klientelstaaten in roemische Aemter,
was um so eher geschehen konnte, als ja die roemische Provinzialverfassung
wesentlich nur die militaerische Gewalt in der Hand des roemischen Vogts
zusammenfasste und Verwaltung und Gerichte in der Hauptsache den Gemeinden
blieben oder doch bleiben sollten, also, was von der alten politischen
Selbstaendigkeit ueberhaupt noch lebensfaehig war, sich in der Form der
Gemeindefreiheit bewahren liess. Zu verkennen war die Notwendigkeit dieser
administrativen Reform nicht wohl; es fragte sich nur, ob der Senat dieselbe
verzoegern und verkuemmern, oder ob er den Mut und die Macht haben werde, das
Notwendige klar einzusehen und energisch durchzufuehren.
Blicken wir zunaechst auf Afrika. Die von den Roemern in Libyen gegruendete
Ordnung der Dinge ruhte wesentlich auf dem Gleichgewicht des Nomadenreiches
Massinissas und der Stadt Karthago. Waehrend jenes unter Massinissas
durchgreifendem und klugem Regiment sich erweiterte, befestigte und
zivilisierte, ward auch Karthago durch die blossen Folgen des Friedensstandes
wenigstens an Reichtum und Volkszahl wieder, was es auf der Hoehe seiner
politischen Macht gewesen war. Die Roemer sahen mit uebelverhehlter, neidischer
Furcht die, wie es schien, unverwuestliche Bluete der alten Nebenbuhlerin;
hatten sie bisher den bestaendig fortgesetzten Uebergriffen Massinissas
gegenueber derselben jeden ernstlichen Schutz verweigert, so fingen sie jetzt
an, offen zu Gunsten des Nachbarn zu intervenieren. Der seit mehr als dreissig
Jahren zwischen der Stadt und dem Koenig schwebende Streit ueber den Besitz der
Landschaft Emporia an der Kleinen Syrte, einer der fruchtbarsten des
karthagischen Gebiets, ward endlich (um 594 160) von roemischen Kommissarien
dahin entschieden, dass die Karthager die noch in ihrem Besitz verbliebenen
emporitanischen Staedte zu raeumen und als Entschaedigung fuer die
widerrechtliche Nutzung des Gebiets 500 Talente (860000 Taler) an den Koenig zu
zahlen haetten. Die Folge war, dass Massinissa sofort sich eines anderen
karthagischen Bezirks an der Westgrenze des karthagischen Gebiets, der Stadt
Tusca und der grossen Felder am Bagradas, bemaechtigte; den Karthagern blieb
nichts uebrig, als abermals in Rom einen hoffnungslosen Prozess anhaengig zu
machen. Nach langem und ohne Zweifel absichtlichem Zoegern erschien in Afrika
eine zweite Kommission (597 157); als aber die Karthager auf einen, ohne genaue
vorgaengige Untersuchung der Rechtsfrage von derselben zu faellenden
Schiedsspruch nicht unbedingt kompromittieren wollten, sondern auf eingehender
Eroerterung der Rechtsfrage bestanden, kehrten die Kommissare ohne weiteres
wieder zurueck nach Rom. Die Rechtsfrage zwischen Karthago und Massinissa blieb
also unerledigt; aber die Sendung fuehrte eine wichtigere Entscheidung herbei.
Das Haupt dieser Kommission war der alte Marcus Cato gewesen, damals vielleicht
der einflussreichste Mann im Senat und als Veteran aus dem Hannibalischen Kriege
noch von dem vollen Poenerhass und der vollen Poenerfurcht durchdrungen.
Betroffen und missguenstig hatte dieser mit eigenen Augen den bluehenden Zustand
der Erbfeinde Roms, die ueppige Landschaft und die wogenden Gassen, die
gewaltigen Waffenvorraete in den Zeughaeusern und das reiche Flottenmaterial
geschaut; schon sah er im Geiste einen zweiten Hannibal all diese Hilfsmittel
gegen Rom verwenden. In seiner ehrlichen und mannhaften, aber durchaus
bornierten Weise kam er zu dem Ergebnis, dass Rom nicht eher sicher sein werde,
als bis Karthago vom Erdboden verschwunden sei, und entwickelte nach seiner
Heimkehr diese Ansicht sofort im Senat. Dort widersetzten die freier blickenden
Maenner der Aristokratie, namentlich Scipio Nasica, sich dieser kuemmerlichen
Politik mit grossem Ernst und entwickelten die Blindheit der Besorgnisse vor
einer Kaufstadt, deren phoenikische Bewohner mehr und mehr der kriegerischen
Kuenste und Gedanken sich entwoehnten, und die vollkommene Vertraeglichkeit der
Existenz dieser reichen Handelsstadt mit der politischen Suprematie Roms. Selbst
die Umwandlung Karthagos in eine roemische Provinzialstadt waere ausfuehrbar,
ja, verglichen mit dem gegenwaertigen Zustand, den Phoenikern selbst vielleicht
nicht unwillkommen gewesen. Indes Cato wollte eben nicht die Unterwerfung,
sondern den Untergang der verhassten Stadt. Seine Politik fand, wie es scheint,
Bundesgenossen teils an den Staatsmaennern, die geneigt waren, die
ueberseeischen Gebiete in unmittelbare Abhaengigkeit von Rom zu bringen, teils
und vor allem an dem maechtigen Einfluss der roemischen Bankiers und
Grosshaendler, denen nach der Vernichtung der reichen Geld- und Handelsstadt die
Erbschaft derselben zufallen musste. Die Majoritaet beschloss, bei der ersten
passenden Gelegenheit - eine solche abzuwarten forderte die Ruecksicht auf die
oeffentliche Meinung - den Krieg mit Karthago oder vielmehr die Zerstoerung der
Stadt zu bewirken.
Die gewuenschte Veranlassung fand sich rasch. Die erbitternden
Rechtsverletzungen von Seiten Massinissas und der Roemer brachten in Karthago
den Hasdrubal und den Karthalo an das Regiment, die Fuehrer der Patriotenpartei,
welche, aehnlich der achaeischen, zwar nicht daran dachte, gegen die roemische
Suprematie sich aufzulehnen, aber wenigstens die den Karthagern vertragsmaessig
zustehenden Rechte gegen Massinissa, wenn noetig mit den Waffen, zu verteidigen
entschlossen war. Die Patrioten liessen vierzig der entschiedensten Anhaenger
Massinissas aus der Stadt verbannen und das Volk schwoeren, ihnen unter keiner
Bedingung je die Rueckkehr zu gestatten; zugleich bildeten sie zur Abwehr gegen
die von Massinissa zu erwartenden Angriffe aus den freien Numidiern ein starkes
Heer unter Arkobarzanes, dem Enkel des Syphax (um 600 154). Massinissa indes war
klug genug, jetzt nicht zu ruesten, sondern sich wegen des streitigen Gebiets am
Bagradas unbedingt dem Schiedsspruch der Roemer zu unterwerfen; und so konnte
man roemischerseits mit einigem Schein behaupten, dass die karthagischen
Ruestungen gegen die Roemer gerichtet sein muessten, und auf sofortige
Entlassung des Heeres und Vernichtung der Flottenvorraete dringen. Der
karthagische Rat wollte einwilligen, allein die Menge verhinderte die
Ausfuehrung des Beschlusses, und die roemischen Boten, die diesen Bescheid nach
Karthago ueberbracht hatten, schwebten in Lebensgefahr. Massinissa sandte seinen
Sohn Gulussa nach Rom, um ueber die fortdauernden Vorbereitungen Karthagos fuer
den Land- und den Seekrieg Bericht zu erstatten und die Kriegserklaerung zu
beschleunigen. Nachdem noch einmal eine Gesandtschaft von zehn Maennern es
bestaetigt hatte, dass in Karthago in der Tat geruestet werde (602 152), verwarf
der Senat zwar die unbedingte Kriegserklaerung, die Cato begehrte, beschloss
aber in geheimer Sitzung, dass der Krieg erklaert sein solle, wenn die Karthager
sich nicht dazu verstehen wuerden, ihr Heer zu entlassen und ihr Flottenmaterial
zu verbrennen. Inzwischen hatte in Afrika der Kampf bereits begonnen. Massinissa
hatte die von den Karthagern verbannten Leute unter Geleitschaft seines Sohnes
Gulussa nach der Stadt zurueckgesandt. Da die Karthager diesen die Tore
schlossen, auch von den abziehenden Numidiern einige erschlugen, setzte
Massinissa seine Truppen in Bewegung, und auch die karthagische Patriotenpartei
machte sich kampffertig. Indes Hasdrubal, der an die Spitze ihrer Armee trat,
war einer der gewoehnlichen Heerverderber, wie die Karthager sie zu Feldherren
zu nehmen pflegten; im Feldherrnpurpur einherstolzierend wie ein Theaterkoenig
und seines stattlichen Bauches auch im Lager pflegend, war der eitle und
schwerfaellige Mann wenig geeignet, den Helfer zu machen in einer Bedraengnis,
die vielleicht selbst Hamilkars Geist und Hannibals Arm nicht mehr haetten
abwenden koennen. Vor den Augen des Scipio Aemilianus, der, damals Kriegstribun
in der spanischen Armee, an Massinissa gesandt worden war, um seinem Feldherrn
afrikanische Elefanten zuzufuehren, und der bei dieser Gelegenheit von einem
Berge herab "wie Zeus vom Ida" der Schlacht zuschaute, lieferten die Karthager
und die Numidier sich ein grosses Treffen, in welchem jene, obwohl durch 6000,
von unzufriedenen Hauptleuten Massinissas ihnen zugefuehrte numidische Reiter
verstaerkt und an Zahl dem Feinde ueberlegen, dennoch den kuerzeren zogen. Nach
dieser Niederlage erboten sich die Karthager gegen Massinissa zu
Gebietsabtretungen und Geldzahlungen, und Scipio versuchte auf ihr Anhalten,
einen Vertrag zustande zu bringen; allein an der Weigerung der karthagischen
Patrioten, die Ueberlaeufer auszuliefern, scheiterte das Friedensgeschaeft.
Hasdrubal aber, eng eingeschlossen von den Truppen des Gegners, wurde genoetigt,
alles zu bewilligen, was dieser forderte: Auslieferung der Ueberlaeufer,
Rueckkehr der Verbannten, Abgabe der Waffen, Abzug unter dem Joch, Zahlung von
jaehrlich 100 Talenten (155000 Talern) fuer die naechsten fuenfzig Jahre; und
selbst dieser Vertrag wurde von den Numidiern nicht gehalten, sondern der
entwaffnete Rest des karthagischen Heeres auf der Heimkehr von ihnen
zusammengehauen.
Die Roemer, die sich wohl gehuetet hatten, den Krieg selbst durch zeitige
Dazwischenkunft zu verhindern, hatten jetzt, was sie wuenschten: einen
brauchbaren Kriegsgrund - denn die Bestimmungen des Vertrags, nicht gegen
roemische Bundesgenossen noch ausserhalb der eigenen Grenzen Krieg zu fuehren,
waren jetzt allerdings von den Karthagern uebertreten worden - und einen bereits
im voraus geschlagenen Gegner. Schon wurden die italischen Kontingente nach Rom
gemahnt und die Schiffe zusammenberufen; jeden Augenblick konnte die
Kriegserklaerung da sein. Die Karthager boten alles auf, den drohenden Schlag
abzuwenden. Die Fuehrer der Patriotenpartei, Hasdrubal und Karthalo, wurden zum
Tode verurteilt und eine Gesandtschaft nach Rom geschickt, um auf sie die
Verantwortung zu waelzen. Allein, zugleich trafen Boten von Utica, der zweiten
Stadt der libyschen Phoeniker, dort ein, welche Vollmacht hatten, ihre Gemeinde
den Roemern voellig zu eigen zu geben - mit dieser zuvorkommenden
Unterwuerfigkeit verglichen, schien es fast Trotz, dass die Karthager sich
begnuegt hatten, die Hinrichtung ihrer angesehensten Maenner unverlangt
anzuordnen. Der Senat erklaerte, dass die Entschuldigung der Karthager
unzureichend befunden sei; auf die Frage, was denn genuegen werde, hiess es, das
sei den Karthagern ja bekannt. Freilich konnte man es wissen, was die Roemer
wollten; allein es schien doch wieder unmoeglich zu glauben, dass nun wirklich
fuer die liebe Heimatstadt die letzte Stunde gekommen sei. Noch einmal gingen
karthagische Sendboten, diesmal ihrer dreissig und mit unbeschraenkter
Vollmacht, nach Rom. Als sie ankamen, war bereits der Krieg erklaert (Anfang 605
149) und das doppelte Konsularheer eingeschifft; doch versuchten sie noch jetzt,
den Sturm durch vollstaendige Unterwerfung zu beschwoeren. Der Senat beschied
sie, dass Rom bereit sei, der karthagischen Gemeinde ihr Gebiet, ihre
staedtische Freiheit und ihr Landrecht, ihr Gemeinde- und Privatvermoegen zu
garantieren, wofern sie den soeben nach Sizilien abgegangenen Konsuln binnen
Monatsfrist in Lilybaeon 300 Geiseln aus den Kindern der regierenden Familien
stellen und die weiteren Befehle erfuellen wuerden, die ihnen die Konsuln nach
ihrer Instruktion wuerden zugehen lassen. Man hat den Bescheid zweideutig
genannt; sehr verkehrt, wie schon damals klarblickende Maenner selbst unter den
Karthagern hervorhoben. Dass alles, was man nur begehren konnte, garantiert ward
mit einziger Ausnahme der Stadt, und dass keine Rede davon war, die Einschiffung
der Truppen nach Afrika zu sistieren, zeigte sehr deutlich, was man
beabsichtigte; der Senat verfuhr mit furchtbarer Haerte, aber den Anschein der
Nachgiebigkeit gab er sich nicht. Indes man wollte in Karthago nicht sehen; es
fand sich kein Staatsmann, der die haltlose staedtische Menge entweder zum
vollen Widerstand oder zur vollen Resignation zu bewegen vermocht haette. Als
man zugleich das entsetzliche Kriegsdekret und die ertraegliche Geiselforderung
vernahm, fuegte man zunaechst sich dieser und hoffte weiter, weil man den Mut
nicht hatte es auszudenken, was es heisse, sich der Willkuer eines Todfeindes im
voraus zu unterwerfen. Die Konsuln sandten die Geiseln von Lilybaeon zurueck
nach Rom und beschieden die karthagischen Boten, das weitere in Afrika zu
vernehmen. Ohne Widerstand geschah die Landung und wurden die geforderten
Lebensmittel verabfolgt. Als im Hauptquartier von Utica die gesamte Gerusia von
Karthago erschien, um die weiteren Befehle entgegenzunehmen, begehrten die
Konsuln zunaechst die Entwaffnung der Stadt. Auf die Frage der Karthager, wer
sie sodann auch nur gegen ihre eigenen Ausgewanderten, gegen die auf 20000 Mann
angeschwollene Armee des dem Todesurteil durch die Flucht entronnenen Hasdrubal
beschuetzen solle, ward ihnen erwidert, dass dies die Sorge der Roemer sein
werde. Gehorsam erschien demnach der Rat der Stadt vor den Konsuln mit allem
Flottenmaterial, allen Kriegsvorraeten der oeffentlichen Zeughaeuser, allen im
Privatbesitz befindlichen Waffen - man zaehlte 3000 Wurfgeschuetze und 200000
volle Ruestungen - und fragte an, ob noch weiteres begehrt werde. Da erhob sich
der Konsul Lucius Marcius Censorinus und eroeffnete dem Rat, dass in Gemaessheit
der vom Senat erlassenen Instruktion die bisherige Stadt zerstoert werden
muesse, den Bewohnern aber freistehe, sich wo sie sonst wollten auf ihrem
Gebiet, jedoch mindestens zwei deutsche Meilen vom Meer entfernt, wiederum
anzusiedeln. Dieser fuerchterliche Befehl ruettelte in den Phoenikern die ganze,
soll man sagen hochherzige oder wahnwitzige Begeisterung auf, wie sie einst die
Tyrier gegen Alexander und spaeter die Juden gegen Vespasian bewiesen.
Beispiellos wie die Geduld war, mit der diese Nation Knechtschaft und Druck zu
ertragen vermochte, ebenso beispiellos war jetzt, wo es sich nicht um Staat und
Freiheit handelte, sondern um den eigenen, geliebten Boden der Vaterstadt und
die altgewohnte teure Meeresheimat, die rasende Empoerung der kaufmaennischen
und seefahrenden Bevoelkerung. Von Hoffnung und Rettung konnte nicht die Rede
sein; der politische Verstand gebot ohne Frage auch jetzt sich zu fuegen - aber
die Stimme der wenigen, welche mahnten, das Unvermeidliche auf sich zu nehmen,
verscholl wie der Ruf des Faehrmanns im Orkan in dem brausenden Wutgeheul der
Menge, die in ihrem wahnsinnigen Toben teils an den Beamten der Stadt sich
vergriff, welche zur Auslieferung der Geiseln und Waffen geraten hatten, teils
die unschuldigen Traeger der Botschaft, so viele von ihnen ueberhaupt
heimzukehren gewagt hatten, die Schreckenskunde entgelten liess, teils die
zufaellig in der Stadt verweilenden Italiker zerriss, um wenigstens an diesen
die Rache vorwegzunehmen fuer die Vernichtung der Heimat. Man beschloss nicht
sich zu wehren; wehrlos wie man war, verstand sich dies von selbst. Die Tore
wurden geschlossen, auf die von Wurfgeschossen entbloessten Mauerzinnen Steine
geschafft, der Oberbefehl an Hasdrubal, den Tochtersohn Massinissas,
uebertragen, die Sklaven saemtlich frei erklaert. Das Emigrantenheer unter dem
fluechtigen Hasdrubal, das mit Ausnahme der von den Roemern besetzten Staedte an
der Ostkueste, Hadrumetum, Klein-Leptis, Thapsus und Achulla und der Stadt
Utica, das ganze karthagische Gebiet innehatte und fuer die Verteidigung eine
unschaetzbare Stuetze bot, ward ersucht, der Gemeinde seinen Beistand in dieser
hoechsten Not nicht zu versagen. Zugleich versuchte man, in echt phoenikischer
Weise die grenzenloseste Erbitterung unter dem Mantel der Demut versteckend, den
Feind zu taeuschen. Es ging eine Botschaft an die Konsuln, um dreissigtaegigen
Waffenstillstand zur Absendung einer Gesandtschaft nach Rom zu erbitten. Die
Karthager wussten wohl, dass die Feldherrn diese einmal schon abgeschlagene
Bitte weder gewaehren wollten noch konnten; allein die Konsuln wurden dadurch
bestaerkt in der natuerlichen Voraussetzung, dass nach dem ersten Ausbruch der
Verzweiflung die gaenzlich wehrlose Stadt sich fuegen werde, und verschoben
deshalb den Angriff. Die kostbare Zwischenzeit ward benutzt, um Wurfgeschuetze
und Ruestungen herzustellen; Tag und Nacht ward ohne Unterschied des Alters und
Geschlechts an Maschinen und Waffen gezimmert und gehaemmert; um Balken und
Metall zu erlangen, wurden die oeffentlichen Gebaeude niedergerissen; um die
fuer die Wurfgeschuetze unentbehrlichen Sehnen herzustellen, schoren die Frauen
sich das Haar; in unglaublich kurzer Zeit waren die Mauern und die Maenner
wieder bewehrt. Dass dies alles geschehen konnte, ohne dass die wenige Meilen
entfernten Konsuln etwas davon erfuhren, ist nicht der am wenigsten wunderbare
Zug in dieser wunderbaren, von einem wahrhaft genialen, ja daemonischen
Volkshass getragenen Bewegung. Als endlich die Konsuln, des Wartens muede, aus
dem Lager bei Utica aufbrachen und bloss mit Leitern die nackten Mauern
ersteigen zu koennen meinten, fanden sie mit Staunen und Schrecken die Zinnen
aufs neue mit Katapulten gekroent und die grosse volkreiche Stadt, welche man
gleich einem offenen Flecken zu besetzen gehofft hatte, faehig und bereit, sich
bis auf den letzten Mann zu verteidigen.
Karthago war sehr fest durch die Natur seiner Lage 3 wie durch die Kunst
seiner gar oft auf den Schutz ihrer Mauern angewiesenen Bewohner. In den weiten
Tunesischen Golf, den westlich Kap Farina, oestlich Kap Bon begrenzen, springt
in der Richtung von Westen nach Osten eine Landspitze vor, die an drei Seiten
vom Meer umflossen ist und nur gegen Westen mit dem Festland zusammenhaengt.
Diese Landspitze, an der schmalsten Stelle nur etwa eine halbe deutsche Meile
breit und im ganzen flach, erweitert sich wieder gegen den Golf und endigt hier
in den beiden Hoehen von Dschebel-Khawi und Sidi bu Said, zwischen denen die
Flaeche von El Mersa sich ausdehnt. Auf dem suedlichen, mit der Hoehe von Sidi
bu Said abschliessenden Teil derselben lag die Stadt Karthago. Der ziemlich
steile Abfall jener Hoehe gegen den Golf und dessen zahlreiche Klippen und
Untiefen gaben an der Golfseite der Stadt natuerliche Festigkeit, und es
genuegte hier eine einfache Umwallung. Dagegen auf die Mauer an der West- oder
Landseite, wo die Natur keinen Schutz bot, war alles verwendet, was die damalige
Befestigungskunst vermochte. Sie bestand, wie die kuerzlich aufgedeckten, mit
der Beschreibung des Polybios genau uebereinstimmenden Ueberreste gezeigt haben,
aus einer Aussenmauer von 6« Fuss Dicke und an diese hinterwaerts,
wahrscheinlich in ihrer ganzen Ausdehnung, angelehnten ungeheuren Kasematten,
welche durch einen 6 Fuss breiten bedeckten Gang von der Aussenmauer getrennt
waren und, die jede reichlich 3 Fuss breiten Vorder- und Hintermauern nicht
gerechnet, eine Tiefe von 11 Fuss hatten 4. Dieser ungeheure, durchaus aus
maechtigen Quadern zusammengefuegte Wall erhob sich in zwei Stockwerken, die
Zinnen und die maechtigen vier Stockwerke hohen Tuerme ungerechnet, zu einer
Hoehe von 45 Fuss 5 und gewaehrte in dem untern Stockwerke der Kasematten
Stallung und Futtermagazine fuer 300 Elefanten, in dem oberen Pferdestaelle,
Magazin- und Kasernenraeume 6. Der Burghuegel, die Byrsa (syrisch birtha =
Burg), ein verhaeltnismaessig bedeutender Fels von 188 Fuss Hoehe und an der
Unterflaeche einem Umfang von reichlich 2000 Doppelschritten 7, griff in diese
Mauer an ihrem suedlichen Ende ein, aehnlich wie die Felswand des Kapitols in
den roemischen Stadtwall. Die obere Flaeche desselben trug den gewaltigen, auf
einem Unterbau von sechzig Stufen ruhenden Tempel des Heilgottes. Die Suedseite
der Stadt bespuelte teils der seichte Tunesische See im Suedwesten, den eine von
der karthagischen Halbinsel suedwaerts auslaufende schmale und niedrige
Landzunge 8 fast gaenzlich von dem Golfe schied, teils im Suedosten der offene
Golf. An dieser letzten Stelle befand sich der Doppelhafen der Stadt, ein Werk
von Menschenhand: der aeussere oder der Handelshafen, ein laengliches, die
schmale Seite dem Meere zuwendendes Viereck, von dessen nur 70 Fuss breiter
Muendung nach beiden Seiten breite Kais am Wasser sich hinzogen, und der innere
kreisrunde Kriegshafen, der Kothon 9, mit der das Admiralhaus tragenden Insel in
der Mitte, in den man durch den aeusseren gelangte. Zwischen beiden ging die
Stadtmauer durch, die, von der Byrsa ostwaerts sich wendend, die Landzunge und
den Aussenhafen aus-, dagegen den Kriegshafen einschloss, so dass die Einfahrt
in den letzteren gleich einem Tor verschliessbar gedacht werden muss. Unweit des
Kriegshafens lag der Marktplatz, der durch drei enge Strassen mit der nach der
Stadtseite offenen Burg verbunden war. Noerdlich von und ausserhalb der
eigentlichen Stadt hatte der ziemlich betraechtliche, schon zu jener Zeit
grossenteils mit Landhaeusern und wohlbewaesserten Gaerten gefuellte Raum der
heutigen El Mersa, damals Magalia genannt, eine eigene, an die Stadtmauer sich
anlehnende Umwallung. Auf der gegenueberliegenden Spitze der Halbinsel, dem
Dschebel-Khawi bei dem heutigen Dorfe Qamart, lag die Graeberstadt. Diese drei,
die Alt-, die Vor- und die Graeberstadt, fuellten zusammen die ganze Breite der
Landspitze an ihrer dem Golf zugewandten Seite aus und waren nur zugaenglich auf
den beiden Hauptstrassen nach Utica und Tunes ueber jene schmale Landzunge, die
zwar nicht mit einer Mauer geschlossen war, aber doch fuer die unter dem Schutze
der Hauptstadt und wieder zu deren Schutz sich aufstellenden Heere die
vorteilhafteste Stellung darbot.
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3 Der Zug der Kueste ist im Laufe der Jahrhunderte so veraendert worden,
dass man an der alten Staette die ehemaligen Lokalverhaeltnisse nur unvollkommen
wiedererkennt. Den Namen der Stadt bewahrt das Kap Kartadschena, auch von dem
dort befindlichen Heiligengrab Ras Sidi bu Said genannt, die in den Golf
hineinragende oestliche Spitze der Halbinsel und ihr hoechster 393 Fuss ueber
dem Meere gelegener Punkt.
4 Die von C. E. Beule (Fouilles a Carthage. Paris 1861) mitgeteilten
Tiefmasse sind in Metern und in griechischen Fuss (1 = 0,309):
Aussenmauer
2 Meter = 6« Fuss
Korridor
9 Meter = 6 Fuss
Vordermauer der Kasematten
1 Meter = 3¬Fuss
Kasemattensaele
4,2 Meter = 14 Fuss
Hintermauer der Kasematten
1 Meter = 3¬Fuss
Gesamttiefe der Mauer
10,1 Meter = 33 Fuss
oder, wie Diodor (p. 522) angibt, 22 Ellen (1 griechische Elle = 1« Fuss),
waehrend Livius (bei Oros. bist. 4, 22) und Appian (Pun. 95), die eine andere,
minder genaue Stelle des Polybios vor Augen gehabt zu haben scheinen, die
Mauertiefe auf 30 Fuss ansetzen. Die dreifache Mauer Appians, ueber die bisher
durch Florus (epit. 1, 31) eine falsche Vorstellung verbreitet war, ist die
Aussenmauer, die Vorder- und die Hintermauer der Kasematten. Dass dies
Zusammentreffen nicht zufaellig ist und wir hier in der Tat die Ueberreste der
beruehmten karthagischen Mauer vor uns haben, wird jedem einleuchten; N. Davis'
Einwuerfe (Carthage and her remains. 1861, S. 370f.) zeigen nur, dass gegen die
wesentlichen Ergebnisse Beules auch mit dem besten Willen wenig auszurichten
ist. Nur muss man festhalten, dass die alten Berichterstatter die Angaben, um
die es sich handelt, saemtlich nicht von der Burgmauer geben, sondern von der
Stadtmauer an der Landseite, von der die Mauer an der Suedseite des Burghuegels
ein integrierender Teil war (Gros. bist. 4, 22). Dazu stimmt, dass die
Ausgrabungen auf dem Burghuegel gegen Osten, Norden und Westen nirgends Spuren
von Befestigungen, dagegen an der Suedseite eben jene grossartigen Mauerreste
gezeigt haben. Es ist kein Grund vorhanden, dieselben als Ueberreste einer
besonderen, von der Stadtmauer verschiedenen Burgbefestigung anzusehen; weitere
Grabungen in entsprechender Tiefe - das Fundament der an der Byrsa aufgefundenen
Stadtmauer liegt 56 Fuss unter dem heutigen Boden - werden vermutlich laengs der
ganzen Landseite gleiche oder doch aehnliche Fundamente zu Tage foerdern, wenn
auch wahrscheinlich da wo die ummauerte Vorstadt Magalia sich an die Hauptmauer
anlehnte, die Befestigung entweder von Haus aus schwaecher gewesen oder frueh
vernachlaessigt worden ist. Wie lang die Mauer im ganzen war, ist nicht mit
Bestimmtheit zu sagen; doch ergibt sich, da 300 Elefanten hier Stallung fanden
und auch deren Futtermagazine und vielleicht noch andere Raeumlichkeiten sowie
die Tore in Anrechnung zu bringen sind, schon hieraus eine sehr ansehnliche
Laengenentwicklung. Dass die innere Stadt, in deren Mauer die Byrsa einbegriffen
war, zumal im Gegensatz zu der besonders ummauerten Vorstadt Magalia zuweilen
selber Byrsa genannt wird (App. Pun. 117; Nepos bei Serv. Aen. 1, 368), ist
leicht begreiflich.
5 So rechnet Appian a.a.O.; Diodor gibt, wahrscheinlich mit Einrechnung der
Zinnen, die Hoehe auf 40 Ellen oder 60 Fuss. Der erhaltene Ueberrest ist noch
12-16 Fuss (4-5 Meter) hoch.
6 Die bei der Ausgrabung zu Tage gekommenen hufeisenfoermigen Saele haben
eine Tiefe von 14, eine Breite von 11 griechischen Fuss; die Weite der Eingaenge
wird nicht angegeben. Ob diese Masse und die Verhaeltnisse des Korridors
ausreichen, um in ihnen Elefantenstaelle zu erkennen, bleibt durch genauere
Ermittlung festzustellen. Die Zwischenmauern, die die Saele voneinander
scheiden, haben die Dicke von 1,1 Meter = 3« Fuss.
7 Oros. hist. 4, 22. Reichlich 2000 Schritte oder - wie Polybios gesagt
haben wird - 16 Stadien sind ungefaehr 3000 Meter. Der Burghuegel, auf dem jetzt
die Kirche des hl. Ludwig steht, misst oben etwa 1400, auf der halben Hoehe etwa
2600 Meter im Umkreis (Beule, Fouilles, S. 22); auf den unteren Umfang wird jene
Angabe recht gut auskommen.
8 Sie traegt jetzt das Fort Goletta.
9 Dass dieses phoenikische Wort das kreisfoermig ausgegrabene Bassin
bezeichnet, zeigt sowohl Diod. 3, 44 wie die Bedeutung Becher, in der die
Griechen dasselbe verwenden. Es passt also nur auf den inneren Hafen Karthagos,
und davon brauchen es auch Strabon (17, 2, 14; wo es eigentlich fuer die
Admiralinsel gesetzt ist) und Festus (v. cothones p. 37). Appian (Pun. 127)
bezeichnet nicht ganz genau den viereckigen Vorhafen des Kothon als Teil
desselben.
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Die schwierige Arbeit, eine so wohlbefestigte Stadt zu bezwingen, wurde
noch dadurch erschwert, dass teils die Hilfsmittel der Hauptstadt selbst und des
noch immer 800 Ortschaften umfassenden und von der Emigrantenpartei
groesstenteils beherrschten Gebietes, teils die zahlreichen mit Massinissa
verfeindeten Staemme der ganz oder halb freien Libyer den Karthagern
gestatteten, sich nicht auf die Verteidigung der Stadt zu beschraenken, sondern
zugleich ein zahlreiches Heer im Felde zu halten, welches bei der verzweifelten
Stimmung der Emigranten und der Brauchbarkeit der leichten numidischen Reiterei
von den Belagerern nicht ausser acht gelassen werden durfte.
Es hatten somit die Konsuln eine keineswegs leichte Aufgabe zu loesen, als
sie nun doch sich genoetigt sahen, die Belagerung regelrecht zu beginnen. Manius
Manilius, der das Landheer befehligte, schlug sein Lager der Burgmauer
gegenueber, waehrend Lucius Censorinus mit der Flotte an dem See sich aufstellte
und dort auf der Landzunge die Operationen begann. Die karthagische Armee unter
Hasdrubal lagerte an dem andern Ufer des Sees bei der Festung Nepheris, von wo
aus sie den zum Holzfaellen fuer den Maschinenbau ausgeschickten roemischen
Soldaten ihre Arbeit erschwerte und namentlich der tuechtige Reiterfuehrer
Himilkon Phameas den Roemern viele Leute toetete. Indes stellte Censorinus auf
der Landzunge zwei grosse Sturmboecke her und brach mit ihnen Bresche an dieser
schwaechsten Stelle der Mauer; der Sturm indes musste, da es Abend geworden,
verschoben werden. In der Nacht gelang es den Belagerten, einen grossen Teil der
Bresche zu fuellen und durch einen Ausfall die roemischen Maschinen so zu
beschaedigen, dass sie am naechsten Tage nicht weiterarbeiten konnten. Dennoch
wagten die Roemer den Sturm; allein sie fanden die Bresche und die naechsten
Mauerabschnitte und Haeuser stark besetzt und gingen so unvorsichtig vor, dass
sie mit starkem Verlust zurueckgeschlagen wurden und noch weit groessere
Nachteile erlitten haben wuerden, wenn nicht der Kriegstribun Scipio Aemilianus,
den Ausgang des tolldreisten Angriffs vorhersehend, seine Leute vor den Mauern
zusammengehalten und mit ihnen die Fluechtenden aufgenommen haette. Noch viel
weniger richtete Manilius gegen die unbezwingliche Burgmauer aus. So zog die
Belagerung sich in die Laenge. Die durch die Sommerhitze im Lager erzeugten
Krankheiten, die Abreise des faehigeren Feldherrn Censorinus, endlich die
Verstimmung und Untaetigkeit Massinissas, der begreiflicherweise die Roemer sehr
ungern die laengst begehrte Beute fuer sich selber nehmen sah, und der bald
darauf (Ende 605 149) erfolgte Tod des neunzigjaehrigen Koenigs brachten die
Offensivoperationen der Roemer voellig ins Stocken. Sie hatten genug zu tun, um
ihre Schiffe gegen die karthagischen Brander und ihr Lager gegen die
naechtlichen Ueberfaelle zu schuetzen und durch Anlegung eines Hafenkastells und
Streifzuege in die Umgegend Nahrung fuer Menschen und Pferde zu beschaffen. Zwei
gegen Hasdrubal gerichtete Expeditionen blieben beide ohne Erfolg, ja die erste
haette bei der schlechten Fuehrung auf dem schwierigen Terrain fast mit einer
foermlichen Niederlage geendigt. So ruhmlos dieser Krieg fuer den Feldherrn wie
fuer das Heer verlief, so glaenzend tat der Kriegstribun Scipio darin sich
hervor. Er war es, der bei dem Nachtsturm der Feinde auf das roemische Lager,
mit einigen Reiterschwadronen ausrueckend und den Feind in den Ruecken fassend,
ihn zum Umkehren noetigte. Auf dem ersten Zug nach Nepheris machte er nach dem
Flussuebergang, der wider seinen Rat stattgefunden hatte und fast das Verderben
des Heeres geworden waere, durch einen verwegenen Seitenangriff dem
rueckkehrenden Heer Luft und befreite eine schon verloren gegebene Abteilung
durch seinen aufopfernden Heldenmut. Waehrend die uebrigen Offiziere, der Konsul
vor allem, durch ihre Wortlosigkeit die zu Unterhandlungen geneigten Staedte und
Parteifuehrer zurueckschreckten, gelang es Scipio, einen der tuechtigsten von
diesen, Himilkon Phameas, mit 2200 Reitern zum Uebertritt zu bestimmen. Endlich,
nachdem er, den Auftrag des sterbenden Massinissa erfuellend, unter dessen drei
Soehne, die Koenige Micipsa, Gulussa und Mastanabal, das Reich geteilt hatte,
fuehrte er in Gulussa einen seines Vaters wuerdigen Reiterfuehrer dem roemischen
Heer zu und half damit dem bisher empfindlich gefuehlten Mangel an leichter
Reiterei ab. Sein feines und doch schlichtes Wesen, das mehr an seinen
leiblichen Vater erinnerte als an den, dessen Namen er trug, bezwang auch den
Neid, und im Lager wie in der Hauptstadt war Scipios Name auf allen Lippen.
Selbst Cato, der nicht freigebig mit seinem Lobe war, wandte wenige Monate vor
seinem Tode - er starb am Ende des Jahres 605 (149), ohne den Wunsch seines
Lebens, die Vernichtung Karthagos, erfuellt gesehen zu haben - auf den jungen
Offizier und seine unfaehigen Kameraden die Homerische Zeile an: "Einzig er ist
ein Mann, die andern sind wandelnde Schatten ^10."
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^10 Oios pepytai, toi de skiai aissoysin.
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Ueber diese Vorgaenge war der Jahresschluss und damit der Kommandowechsel
herangekommen: ziemlich spaet erschien der Konsul Lucius Piso (606 148) und
uebernahm den Oberbefehl des Landheeres so wie Lucius Mancinus den der Flotte.
Indes, hatten die Vorgaenger wenig geleistet, so geschah nun gar nichts. Statt
mit der Belagerung Karthagos oder der Ueberwindung der Armee Hasdrubals
beschaeftigte Piso sich damit, die kleinen phoenikischen Seestaedte anzugreifen
und auch dies meist ohne Erfolg, wie zum Beispiel Clupea ihn zurueckschlug und
er von Hippon Diarrhytos, nachdem er den ganzen Sommer davor verloren hatte und
das Belagerungsgeraet ihm zweimal verbrannt worden war, schimpflich abziehen
musste. Neapolis ward zwar genommen; aber die Pluenderung der Stadt gegen das
gegebene Ehrenwort war auch dem Fortgang der roemischen Waffen nicht sonderlich
guenstig. Der Mut der Karthager stieg. Ein numidischer Scheik Bithyas ging mit
800 Pferden zu ihnen ueber; karthagische Gesandte konnten es versuchen, mit den
Koenigen von Numidien und Mauretanien, ja, mit dem falschen Philippos von
Makedonien Verbindungen einzuleiten. Vielleicht mehr die inneren Zerwuerfnisse -
Hasdrubal der Emigrant verdaechtigte den gleichnamigen Feldherrn, der in der
Stadt befehligte, wegen seiner Verwandtschaft mit Massinissa und liess ihn im
Rathause erschlagen - als die Taetigkeit der Roemer verhinderten eine fuer
Karthago noch guenstigere Wendung der Dinge. So griff man in Rom, um dem
besorglichen Stand der afrikanischen Angelegenheiten Wandel zu schaffen, zu der
ausserordentlichen Massregel, dem einzigen Mann, der bis jetzt von den libyschen
Feldern Ehre heimgebracht hatte und den sein Name selbst fuer diesen Krieg
empfahl, dem Scipio, statt der Aedilitaet, um die er eben sich bewarb, mit
Beseitigung der entgegenstehenden Gesetze vor der Zeit das Konsulat und durch
besonderen Beschluss die Fuehrung des Afrikanischen Krieges zu uebertragen. Er
traf (607 147) in Utica in einem Augenblick ein, wo viel auf dem Spiel stand.
Der roemische Admiral Mancinus, von Piso mit der nominellen Fortsetzung der
Belagerung der Hauptstadt beauftragt, hatte eine steile, von dem bewohnten
Bezirk weit entlegene und kaum verteidigte Klippe an der schwer zugaenglichen
Seite der Aussenstadt Magalia besetzt und fast seine gesamte, nicht zahlreiche
Mannschaft dort vereinigt, in der Hoffnung, von hier aus in die Aussenstadt
eindringen zu koennen. In der Tat waren die Angreifer schon einen Augenblick
innerhalb der Tore derselben gewesen, und schon war der Lagertross in der
Hoffnung auf Beute in Masse herbeigestroemt, als sie wieder auf die Klippe
zurueckgedraengt wurden und ohne Zufuhr und fast abgeschnitten in der groessten
Gefahr schwebten. So fand Scipio die Lage der Dinge. Kaum angekommen, entsandte
er die mitgebrachte Mannschaft und die Miliz von Utica zu Schiff nach dem
bedrohten Punkt, und es gelang, dessen Besatzung zu retten und die Klippe selbst
zu behaupten. Nachdem diese Gefahr abgewendet schien, begab der Feldherr sich in
das Lager Pisos, um das Heer zu uebernehmen und nach Karthago zurueckzufuehren.
Hasdrubal aber und Bithyas benutzten seine Abwesenheit, um ihr Lager unmittelbar
an die Stadt zu ruecken und den Angriff auf die Besatzung der Klippe von Magalia
zu erneuern; indes auch jetzt erschien Scipio mit dem Vortrab der Hauptarmee
zeitig genug, um dem Posten abermals Beistand zu leisten. Danach begann von
neuem und ernstlicher die Belagerung. Vor allen Dingen saeuberte Scipio das
Lager von der Masse des Trosses und der Marketender und zog die erschlafften
Zuegel der Disziplin wieder mit Strenge an. Bald nahmen auch die militaerischen
Operationen einen lebhafteren Gang. Bei einem naechtlichen Angriff auf die
Aussenstadt gelangten von einem Turme aus, der den Mauern an Hoehe gleich vor
denselben stand, die Roemer auf die Zinnen und oeffneten ein Pfoertchen, durch
das das ganze Heer eindrang. Die Karthager gaben die Aussenstadt und das Lager
vor den Toren auf und uebertrugen den Oberbefehl ueber die auf 30000 Mann sich
belaufende staedtische Besatzung an Hasdrubal. Der neue Kommandant bewies seine
Energie zuvoerderst dadurch, dass er saemtliche roemische Gefangenen auf die
Mauerzinnen bringen und sie vor den Augen des Belagerungsheeres nach grausamen
Martern in die Tiefe stuerzen liess; und als hierueber Stimmen des Tadels sich
erhoben, wurde auch gegen die Buerger die Schreckensherrschaft eingefuehrt.
Scipio inzwischen suchte, nachdem er die Stadt auf sich selber beschraenkt
hatte, ihr den Verkehr nach aussen hin voellig abzuschneiden. Er selbst nahm
sein Hauptquartier auf dem Erdruecken, durch den die karthagische Halbinsel mit
dem Festland zusammenhaengt, und schlug hier trotz der vielfachen Versuche der
Karthager, den Bau zu stoeren, ein grosses, diesen Ruecken in seiner ganzen
Breite schliessendes Lager, das die Stadt nach der Landseite hin vollstaendig
absperrte. Indes liefen noch immer Proviantschiffe in den Hafen ein, teils
kuehne Kauffahrer, die der hohe Gewinn lockte, teils Schiffe des Bithyas, der
von Nepheris am Ende des Tunesischen Sees aus jeden guenstigen Fahrwind
benutzte, um Lebensmittel nach der Stadt zu bringen; wie auch daselbst die
Buergerschaft schon litt, die Besatzung war noch hinreichend versorgt. Scipio
zog deshalb von der Landzunge zwischen See und Golf in den letzteren hinein
einen Steindamm von 96 Fuss Breite, um damit die Hafenmuendung zu sperren. Die
Stadt schien verloren, als das Gelingen dieses anfangs von den Karthagern als
unausfuehrbar verspotteten Unternehmens offenbar ward. Aber eine Ueberraschung
machte die andere wett. Waehrend die roemischen Arbeiter an dem Damm schanzten,
wurde auch im karthagischen Hafen zwei Monate lang Tag und Nacht gearbeitet,
ohne dass selbst die Ueberlaeufer zu sagen wussten, was die Belagerten
beabsichtigten. Ploetzlich, als eben die Roemer mit der Verbauung des
Hafeneingangs fertig waren, segelten aus demselben Hafen fuenfzig karthagische
Dreidecker und eine Anzahl Boote und Kaehne hinaus in den Golf -die Karthager
hatten, waehrend die Feinde die alte Hafenmuendung gegen Sueden sperrten, durch
einen in oestlicher Richtung gezogenen Kanal sich einen neuen Ausgang
geschaffen, welcher bei der Tiefe des Meeres an dieser Stelle unmoeglich
gesperrt werden konnte. Haetten die Karthager, statt mit dem Paradezug sich zu
begnuegen, sofort sich mit Entschlossenheit auf die halbabgetakelte und voellig
unvorbereitete roemische Flotte gestuerzt, so war diese verloren; als sie am
dritten Tage wiederkehrten, um die Seeschlacht zu liefern, fanden sie die Roemer
geruestet. Der Kampf verlief ohne Entscheidung; bei der Rueckfahrt aber stopften
sich die karthagischen Schiffe so sehr in und vor der Hafenmuendung, dass der
dadurch entstandene Schaden einer Niederlage gleichkam. Scipio richtete nun
seine Angriffe auf den aeusseren Hafenkai, welcher ausserhalb der Stadtmauern
lag und nur durch einen vor kurzem angelegten Erdwall notduerftig geschuetzt
war. Die Maschinen wurden auf der Landzunge aufgestellt und eine Bresche war
leicht gemacht; aber mit beispielloser Unerschrockenheit griffen die Karthager,
die Untiefen durchwatend, das Belagerungszeug an, verjagten die
Besatzungsmannschaft, welche so ins Laufen kam, dass Scipio seine eigenen Reiter
auf sie einhauen lassen musste, und zerstoerten die Maschinen. Auf diese Weise
gewannen sie Zeit, die Bresche zu schliessen. Scipio stellte indes die Maschinen
wieder her und schoss die Holztuerme der Feinde in Brand, wodurch er den Kai und
damit den Aussenhafen in seine Gewalt bekam. Ein der Stadtmauer an Hoehe
gleichkommender Wall wurde hier aufgefuehrt, und es war jetzt endlich die Stadt
von der Land- wie von der Seeseite vollstaendig abgesperrt, da man nur durch den
aeusseren in den inneren Hafen gelangte. Um die Blockade vollstaendig zu
sichern, liess Scipio das Lager bei Nepheris, das jetzt Diogenes befehligte, von
Gaius Laelius angreifen; durch eine glueckliche Kriegslist ward es erobert und
die ganze dort versammelte zahllose Menschenmasse getoetet oder gefangen.
Darueber war der Winter herangekommen, und Scipio stellte die Operationen ein,
es dem Hunger und den Seuchen ueberlassend, das Begonnene zu vollenden. Wie
furchtbar die Gewaltigen des Herrn inzwischen an dem Vernichtungswerk gearbeitet
hatten, waehrend Hasdrubal freilich fortfuhr zu prahlen und zu prassen, zeigte
sich, so wie im Fruehling 608 (146) das roemische Heer zum Angriff gegen die
innere Stadt ueberging. Hasdrubal liess den Aussenhafen anzuenden und machte
sich bereit, den auf den Kothon erwarteten Sturm abzuschlagen; aber Laelius
gelang es, weiter aufwaerts die von der ausgehungerten Besatzung kaum noch
verteidigte Mauer zu uebersteigen und so bis an den inneren Hafen vorzudringen.
Die Stadt war erobert, aber der Kampf noch keineswegs zu Ende. Die Angreifer
besetzten den an den kleinen Hafen anstossenden Markt und drangen in den drei
schmalen, von diesem nach der Burg zu fuehrenden Strassen langsam vor - langsam,
denn von den gewaltigen bis zu sechs Stockwerken hohen Haeusern musste eines
nach dem andern erstuermt werden; auf den Daechern oder auf ueber die Strasse
gelegten Balken drang der Soldat von einem dieser festungsaehnlichen Gebaeude in
das benachbarte oder gegenueberstehende vor und stiess nieder, was darin ihm
vorkam. So verflossen sechs Tage, schreckliche fuer die Bewohner der Stadt und
auch fuer die Angreifer voll Not und Gefahr; endlich langte man vor dem steilen
Burgfelsen an, auf den sich Hasdrubal und die noch uebrige Mannschaft
zurueckgezogen hatten. Um einen breiteren Aufweg zu bekommen, befahl Scipio, die
eroberten Strassen anzuzuenden und den Schutt zu planieren, bei welcher
Veranlassung eine Menge in den Haeusern versteckter kampfunfaehiger Personen
elend umkamen. Da endlich bat der auf der Burg zusammengedraengte Rest der
Bevoelkerung um Gnade. Das nackte Leben ward ihnen zugestanden und sie
erschienen vor dem Sieger, 30000 Maenner und 25000 Frauen, nicht der zehnte Teil
der ehemaligen Bevoelkerung. Einzig die roemischen Ueberlaeufer, 900 an der
Zahl, und der Feldherr Hasdrubal mit seiner Gattin und seinen beiden Kindern
hatten sich in den Tempel des Heilgottes geworfen: fuer sie, fuer die
desertierten Soldaten wie fuer den Moerder der roemischen Gefangenen, gab es
keinen Vertrag. Aber als nun, dem Hunger erliegend, die entschlossensten unter
ihnen den Tempel anzuendeten, ertrug Hasdrubal es nicht, dem Tode ins Auge zu
sehen; einzeln entrann er zu dem Sieger und bat kniefaellig um sein Leben. Es
ward ihm gewaehrt; aber wie seine Gattin, die mit ihren Kindern unter den
uebrigen auf dem Tempeldach sich befand, ihn zu den Fuessen Scipios erblickte,
schwoll ihr das stolze Herz ueber diese Schaendung der teuren untergehenden
Heimat und den Gemahl mit bitteren Worten erinnernd, seines Lebens sorglich zu
schonen, stuerzte sie erst die Soehne und dann sich selber in die Flammen. Der
Kampf war zu Ende. Der Jubel im Lager wie in Rom war grenzenlos; nur die
Edelsten des Volkes schaemten im stillen sich der neuesten Grosstat der Nation.
Die Gefangenen wurden groesstenteils zu Sklaven verkauft; einzelne liess man im
Kerker verkommen; die vornehmsten, Bithyas und Hasdrubal, wurden als roemische
Staatsgefangene in Italien interniert und leidlich behandelt. Das bewegliche
Gut, soweit es nicht Gold und Silber war oder Weihgeschenk, ward den Soldaten
zur Pluenderung preisgegeben; von den Tempelschaetzen ward die in besseren
Zeiten von Karthago aus den sizilischen Staedten weggefuehrte Beute diesen
zurueckgestellt, wie zum Beispiel der Stier des Phalaris den Akragantinern; das
uebrige, fiel an den roemischen Staat.
Indes noch stand die Stadt zum bei weitem groessten Teil. Es ist glaublich,
dass Scipio die Erhaltung derselben wuenschte; wenigstens richtete er deswegen
noch eine besondere Anfrage an den Senat. Scipio Nasica versuchte noch einmal,
die Forderungen der Vernunft und der Ehre geltend zu machen; es war vergebens.
Der Senat befahl dem Feldherrn, die Stadt Karthago und die Aussenstadt Magalia
dem Boden gleich zu machen, desgleichen alle Ortschaften, die es bis zuletzt mit
Karthago gehalten; sodann ueber den Boden Karthagos den Pflug zu fuehren, um der
Existenz der Stadt in Form Rechtens ein Ende zu machen, und Grund und Boden auf
ewige Zeiten zu verwuenschen, also dass weder Haus noch Kornfeld je dort
entstehen moege. Es geschah wie befohlen war. Siebzehn Tage brannten die Ruinen;
als vor kurzem die Ueberreste der karthagischen Stadtmauer aufgegraben wurden,
fand man sie bedeckt mit einer vier bis fuenf Fuss tiefen, von halb verkohlten
Holzstuecken, Eisentruemmern und Schleuderkugeln erfuellten Aschenlage. Wo die
fleissigen Phoeniker ein halbes Jahrtausend geschafft und gehandelt hatten,
weideten fortan roemische Sklaven die Herden ihrer fernen Herren. Scipio aber,
den die Natur zu einer edleren als zu dieser Henkerrolle bestimmt hatte, sah
schaudernd auf sein eigenes Werk, und statt der Siegesfreude erfasste den Sieger
selber die Ahnung der solcher Untat unausbleiblich nachfolgenden Vergeltung.
Es blieb noch uebrig, fuer die kuenftige Organisation der Landschaft die
Einrichtungen zu treffen. Die fruehere Weise, mit den gewonnenen ueberseeischen
Besitzungen die Bundesgenossen zu belehnen, ward nicht ferner beliebt. Micipsa
und seine Brueder behielten im wesentlichen ihr bisheriges Gebiet mit Einschluss
der kuerzlich am Bagradas und in Emporia den Karthagern entrissenen Distrikte;
die lange genaehrte Hoffnung, Karthago zur Hauptstadt zu erhalten, ward fuer
immer vereitelt; dafuer verehrte ihnen der Senat die karthagischen
Buechersammlungen. Die karthagische Landschaft, wie die Stadt sie zuletzt
besessen hatte, das heisst der schmale, Sizilien zunaechst gegenueberliegende
Kuestenstrich von Afrika, vom Tuscafluss (bei Thabzaca) bis Thaenae (der Insel
Kerkena gegenueber), ward eine roemische Provinz. Im Binnenland, wo die
uebergriffe Massinissas die karthagische Herrschaft fortwaehrend weiter
beschraenkt hatten und schon Bulla, Zama, Aquae den Koenigen gehoerten, blieb
den Numidiern, was sie besassen. Allein die sorgfaeltige Regulierung der Grenze
zwischen der roemischen Provinz und dem auf drei Seiten dieselbe
einschliessenden numidischen Koenigreich zeugte davon, dass Rom gegen sich
keineswegs dulden werde, was es gegen Karthago verstattet hatte; wogegen der
Name der neuen Provinz, Africa, andererseits darauf hinzudeuten schien, dass Rom
die gegenwaertig abgesteckte Grenze durchaus nicht als eine definitive
betrachte. Die Oberverwaltung der neuen Provinz uebernahm ein roemischer
Statthalter, dessen Sitz Utica wurde. Einer regelmaessigen Grenzverteidigung
bedurfte dieselbe nicht, da das verbuendete Numidische Reich sie ueberall von
den Bewohnern der Wueste schied. Hinsichtlich der Abgaben verfuhr man im ganzen
mit Milde. Diejenigen Gemeinden, die seit Anfang des Krieges auf seiten der
Roemer gestanden hatten - es waren dies nur die Seestaedte Utica, Hadrumetum,
Klein-Leptis, Thapsus, Achulla, Usalis und die Binnenstadt Theudalis -,
behielten ihre Mark und wurden Freistaedte; dasselbe Recht empfing die
neugegruendete Gemeinde der Ueberlaeufer. Das Stadtgebiet Karthagos, mit
Ausnahme eines an Utica verschenkten Striches, und das der uebrigen zerstoerten
Ortschaften ward roemisches Domanialland, welches man durch Verpachtung
verwertete. Die uebrigen Ortschaften verloren gleichfalls dem Rechte nach ihr
Bodeneigentum und ihre staedtischen Freiheiten; doch wurde ihnen ihr Acker und
ihre Verfassung bis auf weitere Anordnung der roemischen Regierung vorlaeufig
als widerruflicher Besitz gelassen und zahlten die Gemeinden fuer die Nutzung
des roemisch gewordenen Bodens jaehrlich nach Rom eine ein fuer allemal
normierte Abgabe (stipendium), welche sie dann ihrerseits mittels einer
Vermoegenssteuer von den einzelnen Abgabepflichtigen wiedereinzogen. Die
eigentlichen Gewinner aber bei dieser Zerstoerung der ersten Handelsstadt des
Westens waren die roemischen Kaufleute, welche, sowie Karthago in Asche lag,
scharenweise nach Utica stroemten und von dort aus nicht bloss die roemische
Provinz, sondern auch die bis dahin ihnen verschlossenen numidischen und
gaetulischen Landschaften auszubeuten begannen.
Um dieselbe Zeit wie Karthago verschwand auch Makedonien aus der Reihe der
Nationen. Die vier kleinen Eidgenossenschaften, in die die Weisheit des
roemischen Senats das alte Koenigreich zerstueckelt hatte, konnten in sich und
untereinander nicht zum Frieden kommen; wie es in dem Lande zuging, zeigt ein
einzelner, zufaellig erwaehnter Vorfall in Phakos, wo der gesamte Regierungsrat
einer dieser Eidgenossenschaften auf Anstiften eines gewissen Damasippos
ermordet wurde. Weder die Kommissionen, die der Senat abordnete (590 164), noch
die nach griechischer Sitte von den Makedoniern herbeigerufenen fremden
Schiedsrichter, wie zum Beispiel Scipio Aemilianus (603 151), vermochten einen
leidlichen Zustand herzustellen. Da erschien ploetzlich in Thrakien ein junger
Mann, der sich Philippos nannte, den Sohn des Koenigs Perseus, welchem er
auffallend glich, und der syrischen Laodike. Seine Jugend hatte er in der
mysischen Stadt Adramytion verlebt; hier behauptete er die sicheren Beweise
seiner hohen Abstammung erhalten zu haben. Mit diesen hatte er, nach einem
vergeblichen Versuch, in seinem Heimatland sich geltend zu machen, sich an
seiner Mutter Bruder, Koenig Demetrios Soter von Syrien, gewandt. Es fanden sich
in der Tat einige Maenner, die dem Adramytener glaubten oder zu glauben vorgaben
und den Koenig bestuermten, den Prinzen entweder in sein angeerbtes Reich
wiedereinzusetzen oder ihm die Krone Syriens abzutreten; worauf Demetrios, um
dem tollen Treiben ein Ende zu machen, den Praetendenten festnahm und den
Roemern zuschickte. Indes der Senat achtete des Menschen so wenig, dass er ihn
in einer italischen Stadt konfinierte, ohne ihn auch nur ernstlich bewachen zu
lassen. So war er nach Milet entflohen, wo die staedtischen Behoerden ihn
abermals aufgriffen und bei roemischen Kommissarien anfragten, was sie mit dem
Gefangenen machen sollten. Diese rieten, ihn laufen zu lassen; es geschah. Jetzt
versuchte er denn weiter in Thrakien sein Glueck; und wunderbarerweise fand er
hier Anerkennung und Unterstuetzung, nicht bloss bei den thrakischen
Barbarenfuersten Teres, dem Gemahl seiner Vaterschwester, und Barsabas, sondern
auch bei den klugen Byzantiern. Mit thrakischer Unterstuetzung drang der
sogenannte Philipp in Makedonien ein, und obwohl er anfangs geschlagen ward,
erfocht er doch bald einen Sieg ueber das makedonische Aufgebot in der
Odomantike jenseits des Strymon und darauf einen zweiten diesseits des Flusses,
der ihm den Besitz von ganz Makedonien verschaffte. So apokryphisch seine
Erzaehlung klang und so entschieden es feststand, dass der echte Philippos
Perseus' Sohn achtzehn Jahre alt in Alba gestorben und dieser Mensch nichts
weniger als ein makedonischer Prinz, sondern der adramytenische Walker Andriskos
sei, so war man doch in Makedonien der Koenigsherrschaft zu sehr gewohnt, um
nicht mit der Legitimitaetsfrage sich rasch abzufinden und gern in das alte
Gleis wiedereinzulenken. Schon kamen Boten von den Thessalern, dass der
Praetendent in ihr Gebiet eingerueckt sei; der roemische Kommissar Nasica, der
in der Erwartung, dass das erste ernste Wort dem toerichten Beginnen ein Ende
machen werde, vom Senat ohne Soldaten nach Makedonien gesandt worden war, musste
die achaeische und pergamenische Mannschaft aufbieten und mit den Achaeern
Thessalien gegen die Uebermacht, soweit es anging, schirmen, bis (605? 149) der
Praetor Juventius mit einer Legion erschien. Dieser griff mit seiner geringen
Streitmacht die Makedonier an; allein er selber fiel, sein Heer ging fast ganz
zugrunde und Thessalien geriet zum groessten Teil in die Gewalt des falschen
Philippos, der sein Regiment hier und in Makedonien in grausamer und
uebermuetiger Weise handhabte. Endlich betrat ein staerkeres roemisches. Heer
unter Quintus Caecilius Metellus den Kampfplatz und drang, unterstuetzt durch
die pergamenische Flotte, in Makedonien ein. Zwar behielten in dem ersten
Reitergefecht die Makedonier die Oberhand; allein bald traten Spaltungen und
Desertionen im makedonischen Heer ein, und der Fehler des Praetendenten, sein
Heer zu teilen und die eine Haelfte nach Thessalien zu detachieren, verschaffte
den Roemern einen leichten und entscheidenden Sieg (606 148). Philippos
fluechtete nach Thrakien zu dem Haeuptling Byzes, wohin Metellus ihm folgte und
nach einem zweiten Sieg seine Auslieferung erlangte.
Die vier makedonischen Eidgenossenschaften hatten sich dem Praetendenten
nicht freiwillig unterworfen, sondern waren lediglich der Gewalt gewichen. Nach
der bisher befolgten Politik lag also kein Grund vor, den Makedoniern den
Schatten von Selbstaendigkeit zu nehmen, den die Schlacht von Pydna ihnen noch
gelassen hatte; dennoch wurde das Reich Alexanders jetzt auf Befehl des Senats
von Metellus in eine roemische Provinz verwandelt. Sehr deutlich ward es hier,
dass die roemische Regierung ihr System geaendert und das Klientel- durch das
Untertanenverhaeltnis zu ersetzen beschlossen hatte; und darum wurde die
Einziehung der vier makedonischen Eidgenossenschaften in dem ganzen Kreise der
Klientelstaaten als ein gegen alle gerichteter Schlag empfunden. Die frueher
nach den ersten roemischen Siegen von Makedonien abgerissenen Besitzungen in
Epeiros, die Ionischen Inseln und die Haefen Apollonia und Epidamnos, welche
bisher zu dem italischen Beamtensprengel gehoert hatten, wurden jetzt wieder mit
Makedonien vereinigt, so dass dasselbe, wahrscheinlich schon um diese Zeit, im
Nordosten bis jenseits Skodra reichte, wo Illyricum begann. Ebenso fiel die
Schutzherrlichkeit, die Rom ueber das eigentliche Griechenland in Anspruch nahm,
von selbst dem neuen Statthalter von Makedonien zu. So erhielt Makedonien die
Einigkeit zurueck und auch ungefaehr wieder die Grenzen, wie es sie in seiner
bluehendsten Zeit gehabt; aber es war nicht mehr ein einiges Reich, sondern eine
einige Provinz, mit kommunaler und selbst wie es scheint landschaftlicher
Organisation, jedoch unter einem italischen Vogt und Schatzmeister, deren Namen
auch wohl auf den Landesmuenzen neben dem der Landschaft erscheinen. Als Steuer
blieb die alte maessige Abgabe, wie Paullus sie angeordnet hatte, eine Summe von
100 Talenten (155000 Talern), die in festen Betraegen auf die einzelnen
Gemeinden umgelegt war. Dennoch vermochte das Land seiner alten ruhmreichen
Dynastie noch nicht zu vergessen. Wenige Jahre nach der Besiegung des falschen
Philippos pflanzte ein anderer angeblicher Perseussohn, Alexander, am Nestos
(Karasu) die Fahne der Insurrektion auf und hatte in kurzer Zeit 1600 Mann
vereinigt; allein der Quaestor Lucius Tremellius ward des Aufstandes ohne Muehe
Herr und verfolgte den fliehenden Praetendenten bis nach Dardanien (612 142).
Dies aber ist auch die letzte Regung des stolzen makedonischen Nationalsinns,
der zwei Jahrhunderte zuvor in Hellas und Asien so grosse Dinge vollbracht
hatte; seitdem ist von den Makedoniern kaum etwas anderes zu berichten, als dass
sie fortfuhren, von dem der definitiven Provinzialorganisation der Landschaft
(608 146) an ihre tatenlosen Jahre zu zaehlen.
Fortan waren es die Roemer, denen die Verteidigung der makedonischen Nord-
und Ostgrenzen, das heisst der Grenze der hellenischen Zivilisation gegen die
Barbaren, oblag. Sie ward von ihnen mit unzulaenglichen Streitkraeften und im
ganzen nicht mit der gebuehrenden Energie gefuehrt; doch ist zunaechst fuer
diesen militaerischen Zweck die grosse Egnatische Chaussee angelegt worden,
welche schon zu Polybios' Zeit von den beiden Haupthaefen an der Westkueste,
Apollonia und Dyrrhachion, quer durch das Binnenland nach Thessalonike, spaeter
noch weiter bis an den Hebros (Maritza) lief ^11. Die neue Provinz ward die
natuerliche Basis teils fuer die Zuege gegen die unruhigen Dalmater, teils fuer
die zahlreichen Expeditionen gegen die nordwaerts der griechischen Halbinsel
ansaessigen illyrischen, keltischen und thrakischen Staemme, die spaeter in
ihrem geschichtlichen Zusammenhang darzustellen sein werden.
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^11 Als Handelsstrasse zwischen dem Adriatischen und Schwarzen Meer, als
diejenige naemlich, in deren Mitte die kerkyraeischen Weinkruege den thasischen
und lesbischen begegnen, kennt diese Strasse schon der Verfasser der pseudo-
aristotelischen Schrift 'Von den merkwuerdigen Dingen'. Auch heute noch laeuft
dieselbe wesentlich in gleicher Richtung von Durazzo, die Berge von Bagora
(Kandavisches Gebirge) am See von Ochrida (Lychnitis) durchschneidend, ueber
Monastir nach Saloniki.
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Mehr als Makedonien hatte das eigentliche Griechenland sich der Gunst der
herrschenden Macht zu erfreuen; und die Philhellenen Roms mochten wohl der
Ansicht sein, dass daselbst die Nachwehen des Perseischen Krieges im
Verschwinden und die Verhaeltnisse ueberhaupt auf dem Wege zum Besseren seien.
Die verbissensten Aufhetzer der jetzt herrschenden Partei, Lykiskos der Aetoler,
Mnasippos der Boeoter, Chrematas der Akarnane, der schandbare Epeirote Charops,
dem selbst ehrenhafte Roemer ihr Haus verboten, stiegen einer nach dem andern
ins Grab; ein anderes Geschlecht wuchs heran, in dem die alten Erinnerungen und
die alten Gegensaetze verblasst waren. Der roemische Senat meinte die Zeit des
allgemeinen Vergebens und Vergessens gekommen und entliess im Jahre 604 (150)
die noch uebrigen der seit siebzehn Jahren in Italien konfinierten achaeischen
Patrioten, deren Freigebung die achaeische Tagsatzung nicht aufgehoert hatte zu
fordern. Dennoch irrte man sich. Wie wenig es den Roemern mit all ihrem
Philhellenentum gelungen war, den hellenischen Patriotismus innerlich zu
versoehnen, offenbarte sich in nichts so deutlich wie in der Stellung der
Griechen zu den Attaliden. Koenig Eumenes II. war als Roemerfreund in
Griechenland im hoechsten Grade verhasst gewesen; kaum aber war zwischen ihm und
den Roemern eine Verstimmung eingetreten, als er in Griechenland ploetzlich
populaer ward; wie frueher von Makedonien erwartete der hellenische Euelpides
den Erloeser aus der Fremdherrschaft jetzt von Pergamon. Vor allen Dingen aber
stieg in der sich selbst ueberlassenen hellenischen Kleinstaaterei zusehends die
soziale Zerruettung. Das Land veroedete, nicht durch Krieg und Pest, sondern
durch die immer weiter um sich greifende Abneigung der hoeheren Staende, mit
Frau und Kindern sich zu plagen; dafuer stroemte wie bisher das verbrecherische
oder leichtsinnige Gesindel vorwiegend nach Griechenland, um daselbst den
Werbeoffizier zu erwarten. Die Gemeinden versanken in immer tiefere Verschuldung
und in oekonomische Ehr- und die daranhaengende Kreditlosigkeit; einzelne
Staedte, namentlich Athen und Theben, griffen in ihrer Finanznot geradezu zum
Raeuberhandwerk und pluenderten die Nachbargemeinden aus. Auch der innere Hader
in den Buenden, zum Beispiel zwischen den freiwilligen und den gezwungenen
Mitgliedern der Achaeischen Eidgenossenschaft, war keineswegs beigelegt. Wenn
die Roemer, wie es scheint, glaubten, was sie wuenschten, und der augenblicklich
herrschenden Ruhe vertrauten, so sollten sie bald erfahren, dass die juengere
Generation in Hellas um nichts besser und um nichts klueger als die aeltere war.
Die Gelegenheit, um mit den Roemern Haendel anzufangen, brach man geradezu vom
Zaune.
Um einen schmutzigen Handel zu bedecken, warf um das Jahr 605 (149) der
zeitige Vorstand der Achaeischen Eidgenossenschaft, Diaeos, auf der Tagsatzung
die Behauptung hin, dass die den Lakedaemoniern als Glied der Achaeischen
Eidgenossenschaft von dieser zugestandenen Sonderrechte, die Befreiung von der
achaeischen Kriminaljurisdiktion und das Recht, Sondergesandtschaften nach Rom
zu schicken, ihnen keineswegs von den Roemern gewaehrleistet seien. Es war eine
freche Luege; allein die Tagsatzung glaubte natuerlich, was sie wuenschte, und
da sich die Achaeer bereit zeigten, ihre Behauptungen mit den Waffen in der Hand
wahrzumachen, gaben die schwaecheren Spartaner vorlaeufig nach, oder vielmehr
diejenigen, deren Auslieferung von den Achaeern begehrt ward, verliessen die
Stadt, um als Klaeger vor dem roemischen Senat aufzutreten. Der Senat antwortete
wie gewoehnlich, dass er eine Kommission zur Untersuchung der Sache senden
werde; allein statt dieses Bescheides berichteten die Boten, in Achaia wie in
Sparta und beide falsch, dass der Senat zu ihren Gunsten entschieden habe. Die
Achaeer, die wegen der soeben in Thessalien geleisteten Bundeshilfe gegen den
falschen Philippos sich mehr als je in bundesgenoessischer Gleichheit und
politischer Gewichtigkeit fuehlten, rueckten im Jahre 606 (148) unter ihrem
Strategen Damokritos in Lakonike ein; vergeblich mahnte, von Metellus
aufgefordert, eine nach Asien durchpassierende roemische Gesandtschaft, Frieden
zu halten und die Kommissarien des Senats zu erwarten. Eine Schlacht ward
geliefert, in der bei 1000 Spartaner fielen, und Sparta haette genommen werden
koennen, wenn Damokritos nicht als Offizier ebenso untuechtig gewesen waere wie
als Staatsmann. Er ward abgesetzt, und sein Nachfolger Diaeos, der Anstifter all
dieses Unfugs, setzte den Krieg eifrig fort, waehrend er gleichzeitig den
gefuerchteten Kommandanten von Makedonien der vollen Botmaessigkeit der
Achaeischen Eidgenossenschaft versichern liess. Darueber erschien die lange
erwartete roemische Kommission, an ihrer Spitze Aurelius Orestes; nun ruhten die
Waffen und die achaeische Tagsatzung versammelte sich in Korinth, um ihre
Eroeffnungen entgegenzunehmen. Sie waren unerwarteter und unerfreulicher Art.
Die Roemer hatten sich entschlossen, die unnatuerliche und usurpierte Einreihung
Spartas unter die achaeischen Staaten wiederaufzuheben und ueberhaupt gegen die
Achaeer durchzugreifen. Schon einige Jahre zuvor (591 163) hatten dieselben die
aetolische Stadt Pleuron aus ihrem Bund entlassen muessen; jetzt wurden sie
angewiesen auf saemtliche seit dem Zweiten Makedonischen Krieg gemachte
Erwerbungen, das heisst auf Korinth, Orchomenos, Argos, Sparta im Peloponnes und
Herakleia am Ota, zu verzichten und ihren Bund wieder auf den Bestand am Ende
des Hannibalischen Krieges zurueckzufuehren. Wie dies die achaeischen
Abgeordneten vernahmen, stuermten sie sofort auf den Markt, ohne die Roemer auch
nur auszuhoeren, und teilten die roemischen Forderungen der Menge mit, worauf
der regierende und der regierte Poebel einhellig beschloss, zu allervoerderst
saemtliche in Korinth anwesende Lakedaemonier festzusetzen, da ja Sparta dies
Unglueck ueber sie gebracht habe. Die Verhaftung erfolgte denn auch in der
tumultuarischsten Weise, so dass Lakonername oder Lakonerschuhe als hinreichende
Einsperrungsgruende erschienen: ja man drang sogar in die Wohnungen der
roemischen Gesandten, um die dorthin gefluechteten Lakedaemonier festzunehmen,
und es fielen gegen die Roemer harte Reden, obgleich man an ihrer Person sich
nicht vergriff. Indigniert kehrten dieselben heim und fuehrten bittere, selbst
uebertriebene Beschwerde im Senat; dennoch beschraenkte sich dieser mit
derselben Maessigung, die all seine Massregeln gegen die Griechen bezeichnet,
zunaechst auf Vorstellungen. In der mildesten Form und der Genugtuung fuer die
erlittenen Beleidigungen kaum erwaehnend, wiederholte Sextus Iulius Caesar auf
der Tagsatzung in Aegion (Fruehling 607 147) die Befehle der Roemer. Aber die
Leiter der Dinge in Achaia, an ihrer Spitze der neue Strateg Kritolaos (Strateg
Mai 607 bis Mai 608 147/46), zogen als staatskluge und in der hoeheren Politik
wohlbewanderte Leute daraus bloss den Schluss, dass die roemischen
Angelegenheiten gegen Karthago und Viriathus sehr schlecht stehen muessten, und
fuhren fort, die Roemer zugleich zu prellen und zu beleidigen. Caesar ward
ersucht, zur Ausgleichung der Sache eine Zusammenkunft von Abgeordneten der
streitenden Teile in Tegea zu veranstalten; es geschah, allein nachdem Caesar
und die lakedaemonischen Gesandten daselbst lange vergeblich auf die Achaeer
gewartet hatten, erschien endlich Kritolaos allein und zeigte an, dass lediglich
die allgemeine Volksversammlung der Achaeer in dieser Sache kompetent sei und
dieselbe erst auf der Tagsatzung, das heisst in sechs Monaten, erledigt werden
koenne. Caesar ging darauf nach Rom zurueck; die naechste Volksversammlung der
Achaeer aber erklaerte auf Kritolaos' Antrag foermlich den Krieg gegen Sparta.
Auch jetzt noch machte Metellus einen Versuch, den Zwist in Guete beizulegen,
und schickte Gesandte nach Korinth; allein die laermende Ekklesia,
groesstenteils bestehend aus dem Poebel der reichen Handels- und Fabrikstadt,
uebertobte die Stimme der roemischen Gesandten und zwang sie, die Rednerbuehne
zu verlassen. Kritolaos' Erklaerung, dass man die Roemer wohl zu Freunden, aber
nicht zu Herren wuensche, ward mit unsaeglichem Jubel aufgenommen, und als die
Mitglieder der Tagsatzung sich ins Mittel legen wollten, schuetzte der Poebel
den Mann seines Herzens und beklatschte die Stichwoerter von dem Landesverrat
der Reichen und der notwendigen Militaerdiktatur sowie die geheimnisvollen Winke
ueber die nahe bevorstehende Schilderhebung unzaehliger Voelker und Koenige
gegen Rom. Von welchem Geist die Bewegung beseelt war, zeigten die beiden
Beschluesse, dass bis zum hergestellten Frieden alle Klubs permanent sein und
alle Schuldklagen ruhen sollten. Man hatte also Krieg, ja sogar auch wirkliche
Bundesgenossen: die Thebaner und Boeoter naemlich und ferner die Chalkidenser.
Schon zu Anfang des Jahres 608 (146) rueckten die Achaeer in Thessalien ein, um
Herakleia am Oeta, das in Gemaessheit des Senatsbeschlusses sich von der
Achaeischen Eidgenossenschaft losgesagt hatte, wieder zum Gehorsam zu bringen.
Der Konsul Lucius Mummius, den der Senat nach Griechenland zu senden beschlossen
hatte, war noch nicht eingetroffen; demnach uebernahm es Metellus mit den
makedonischen Legionen, Herakleia zu schuetzen. Als dem achaeisch-thebanischen
Heer das Anruecken der Roemer gemeldet ward, war von Schlagen nicht mehr die
Rede; man ratschlagte einzig, wie es wohl gelingen moechte, den sicheren
Peloponnes wieder zu erreichen; eiligst machte die Armee sich davon und
versuchte nicht einmal, die Stellung bei den Thermopylen zu halten. Metellus
indes beschleunigte die Verfolgung und erreichte und schlug das griechische Heer
bei Skarpheia in Lokris. Der Verlust an Gefangenen und Toten war betraechtlich;
von Kritolaos ward nach der Schlacht nie wieder eine Kunde vernommen. Die
Truemmer der geschlagenen Armee irrten in einzelnen Trupps in den hellenischen
Landschaften umher und baten ueberall umsonst um Aufnahme; die Abteilung von
Patrae ward in Phokis, das arkadische Elitenkorps bei Chaeroneia aufgerieben;
ganz Nordgriechenland wurde geraeumt, und von dem Achaeerheer und der in Masse
fluechtenden Buergerschaft von Theben gelangte nur ein geringer Teil in den
Peloponnes. Metellus suchte durch die moeglichste Milde die Griechen zum
Aufgeben des sinnlosen Widerstandes zu bestimmen und befahl zum Beispiel, alle
Thebaner mit Ausnahme eines einzigen laufen zu lassen; seine wohlgemeinten
Versuche scheiterten nicht an der Energie des Volkes, sondern an der Desperation
der um ihren eigenen Kopf besorgten Fuehrer. Diaeos, der nach Kritolaos' Fall
wieder den Oberbefehl uebernommen hatte, berief alle Waffenfaehigen auf den
Isthmos und befahl, 12000 in Griechenland geborene Sklaven in das Heer
einzustellen; die Reichen wurden zu Vorschuessen angehalten und unter den
Friedensfreunden, soweit sie nicht durch Bestechung der Schreckensherren ihr
Leben erkauften, durch Blutgerichte aufgeraeumt. Der Kampf ging also fort und in
dem gleichen Stile. Die achaeische Vorhut, die 4000 Mann stark unter Alkamenes
bei Megara stand, verlief sich, sowie sie die roemischen Feldzeichen gewahrte.
Die Hauptmacht auf dem Isthmos wollte Metellus eben angreifen lassen, als der
Konsul Lucius Mummius mit wenigen Begleitern im roemischen Hauptquartier eintraf
und das Kommando uebernahm. Inzwischen boten die Achaeer, ermutigt durch einen
gelungenen Angriff auf die allzu unvorsichtigen roemischen Vorposten, der
roemischen um das Doppelte ueberlegenen Armee bei Leukopetra auf dem Isthmos die
Schlacht an. Die Roemer zoegerten nicht sie anzunehmen. Gleich zu Anfang rissen
die achaeischen Reiter in Masse aus vor der sechsfach staerkeren roemischen
Reiterei; die Hopliten standen dem Feinde, bis ein Flankenangriff des roemischen
Elitenkorps auch in ihre Reihen Verwirrung brachte. Damit war der Widerstand zu
Ende. Diaeos floh in seine Heimat, toetete sein Weib und nahm selber Gift; die
Staedte unterwarfen sich saemtlich ohne Gegenwehr, und sogar das unbezwingliche
Korinth, in das einzuruecken Mummius drei Tage zauderte, weil er einen
Hinterhalt besorgte, ward ohne Schwertstreich von den Roemern besetzt.
Die neue Regelung der griechischen Verhaeltnisse ward in Gemeinschaft mit
einer Kommission von zehn Senatoren dem Konsul Mummius uebertragen, der sich in
dem eroberten Lande im ganzen ein gesegnetes Andenken erwarb. Zwar war es,
gelind gesagt, eine Torheit, dass er seiner Kriegs- und Siegestaten wegen den
Namen des "Achaikers" annahm und dem Hercules Sieger dankerfuellt einen Tempel
erbaute; allein als Verwalter erwies er, der nicht in aristokratischem Luxus und
aristokratischer Korruption aufgewachsen, sondern ein "neuer Mann" und
verhaeltnismaessig unbemittelt war, sich gerecht und mild. Es ist eine
rednerische Uebertreibung, dass von den Achaeern bloss Diaeos, von den Boeotern
bloss Pytheas umgekommen seien; in Chalkis namentlich fielen arge Greuel vor; im
ganzen ward aber doch in den Strafgerichten Mass gehalten. Den Antrag, die
Statuen des Begruenders der achaeischen Patriotenpartei, des Philopoemen,
umzustuerzen, wies Mummius zurueck; die den Gemeinden auferlegten Geldbussen
wurden nicht fuer die roemische Kasse, sondern fuer die geschaedigten
griechischen Staedte bestimmt, groesstenteils auch spaeter erlassen und das
Vermoegen derjenigen Hochverraeter, die Eltern oder Kinder hatten, nicht von
Staats wegen verkauft, sondern diesen ueberwiesen. Nur die Kunstschaetze wurden
aus Korinth, Thespiae und anderen Staedten weggefuehrt und teils in der
Hauptstadt, teils in den Landstaedten Italiens aufgestellt ^12, einzelne Stuecke
auch den isthmischen, delphischen und olympischen Tempeln verehrt. Auch in der
definitiven Organisation der Landschaft im allgemeinen waltete die Milde. Zwar
wurden, wie es die Provinzialverfassung mit sich brachte, die
Sondereidgenossenschaften, vor allem die achaeische, als solche aufgeloest, die
Gemeinden isoliert und durch die Bestimmung, dass niemand in zweien derselben
zugleich Grundbesitz erwerben duerfe, der Zwischenverkehr gehemmt. Ferner
wurden, wie es schon Flamininus versucht hatte, die demokratischen
Stadtverfassungen durchaus beseitigt und in jeder Gemeinde einem aus den
Vermoegenden gebildeten Rat das Regiment in die Hand gegeben. Auch wurde jeder
Gemeinde eine feste, nach Rom zu entrichtende Abgabe auferlegt und sie saemtlich
dem Statthalter von Makedonien in der Art untergeordnet, dass diesem als
oberstem Militaerchef auch in Verwaltung und Gerichtsbarkeit eine Oberleitung
zustand und er zum Beispiel wichtigere Kriminalprozesse zur Entscheidung an sich
ziehen konnte. Dennoch blieb den griechischen Gemeinden die "Freiheit", das
heisst eine, freilich durch die roemische Hegemonie zum Namen
zusammengeschwundene, formelle Souveraenitaet, welche das Eigentum an Grund und
Boden und das Recht eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit in sich schloss ^13.
Einige Jahre spaeter ward sogar nicht bloss ein Schatten der alten
Eidgenossenschaften wieder gestattet, sondern auch die drueckende Beschraenkung
in der Veraeusserung des Grundbesitzes beseitigt.
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^12 Aus den sabinischen Ortschaften, aus Parma, ja aus Italica in Spanien
sind noch mehrere mit Mummius' Namen bezeichnete Basen bekannt, die einst solche
Beutegaben trugen.
^13 Die Frage, ob Griechenland im Jahre 608 (146) roemische Provinz
geworden sei oder nicht, laeuft in der Hauptsache auf einen Wortstreit hinaus.
Dass die griechischen Gemeinden durchgaengig "frei" blieben (CIG 1543, 15; Caes.
civ. 3, 5; App. Mithr. 58; Zonar. 9, 31), ist ausgemacht; aber nicht minder ist
es ausgemacht, dass Griechenland damals von den Roemern "in Besitz genommen
ward" (Tac. arm. 14, 21; 1. Makk. 8, 9,10); dass von da an jede Gemeinde einen
festen Zins nach Rom entrichtete (Paus. 7, 16, 6; vgl. Cic. prov. 3, 5), die
kleine Insel Gyaros zum Beispiel jaehrlich 150 Drachmen (Strab. 10, 485); dass
die "Ruten und Beile" des roemischen Statthalters fortan auch in Griechenland
schalteten (Polyb. 38, 1 c; vgl. Cic. Verr. 1. 1, 21, 55) und derselbe die
Oberaufsicht ueber die Stadtverfassungen (CIG 1543) sowie in gewissen Faellen
die Kriminaljurisdiktion (CIG 1543; Plut. Cim. 2) fortan ebenso uebte wie bis
dahin der roemische Senat; dass endlich die makedonische Provinzialaera auch in
Griechenland im Gebrauch war. Zwischen diesen Tatsachen ist keineswegs ein
Widerspruch oder doch kein anderer als derjenige, welcher ueberhaupt in der
Stellung der freien Staedte liegt, welche bald als ausserhalb der Provinz
stehend (z. B. Suet. Caes. 25; Colum. 11, 3, 26), bald als der Provinz zugeteilt
(z. B. los. ant. lud. 14, 4, 4) bezeichnet werden. Der roemische Domanialbesitz
in Griechenland beschraenkte sich zwar auf den Korinthischen Acker und etwa
einige Stuecke von Euboea (CIG 5879) und eigentliche Untertanen gab es dort gar
nicht; allein darum konnte dennoch, wenn man auf das tatsaechlich zwischen den
griechischen Gemeinden und dem makedonischen Statthalter bestehende Verhaeltnis
sieht, ebenso wie Massalia zur Provinz Narbo, Dyrrhachion zur Provinz
Makedonien, auch Griechenland zu der makedonischen Provinz gerechnet werden. Es
finden sich sogar noch viel weitergehende Faelle: Das Cisalpinische Gallien
bestand seit 655 (89) aus lauter Buerger- oder latinischen Gemeinden und ward
dennoch durch Sulla Provinz; ja in der caesarischen Zeit begegnen Landschaften,
die ausschliesslich aus Buergergemeinden bestehen und die dennoch keineswegs
aufhoeren, Provinzen zu sein. Sehr klar tritt hier der Grundbegriff der
roemischen provincia hervor; sie ist zunaechst nichts als das "Kommando" und
alle Verwaltungs- und Jurisdiktionstaetigkeit des Kommandanten sind
urspruenglich Nebengeschaefte und Korollarien seiner militaerischen Stellung.
Andererseits muss dagegen, wenn man die formelle Souveraenitaet der freien
Gemeinden ins Auge fasst, zugestanden werden, dass durch die Ereignisse des
Jahres 608 (146) Griechenlands Stellung staatsrechtlich sich nicht aenderte: es
waren mehr faktische als rechtliche Verschiedenheiten, dass statt der
Achaeischen Eidgenossenschaft jetzt die einzelnen Gemeinden Achaias als
tributaere Klientelstaaten neben Rom standen und dass seit Einrichtung der
roemischen Sonderverwaltung in Makedonien diese anstatt der hauptstaedtischen
Behoerden die Oberaufsicht ueber die griechischen Klientelstaaten uebernahm. Man
kann demnach, je nachdem die tatsaechliche oder die formelle Auffassung
ueberwiegt, Griechenland als Teil des Kommandos von Makedonien ansehen oder auch
nicht; indes wird der ersteren Auffassung mit Recht das Uebergewicht
eingeraeumt.
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Strengere Behandlung aber traf die Gemeinden, Theben, Chalkis und Korinth.
Es laesst sich nichts dawider erinnern, dass die ersten beiden entwaffnet und
durch Niederreissung ihrer Mauern in offene Flecken umgewandelt wurden; dagegen
bleibt die durchaus unmotivierte Zerstoerung der ersten Handelsstadt
Griechenlands, des bluehenden Korinth, ein duesterer Schandfleck in den
Jahrbuechern Roms. Auf ausdruecklichen Befehl des Senats wurden die
korinthischen Buerger aufgegriffen, und was dabei nicht umkam, in die Sklaverei
verkauft, die Stadt selbst nicht etwa bloss ihrer Mauern und ihrer Burg beraubt,
was, wenn man einmal dieselbe nicht dauernd besetzen wollte, allerdings nicht zu
vermeiden war, sondern dem Boden gleichgemacht und in den ueblichen Bannformen
jeder Wiederanbau der oeden Staette untersagt, das Gebiet derselben zum Teil an
Sikyon gegeben unter der Auflage, anstatt Korinths die Kosten des isthmischen
Nationalfestes zu bestreiten, groesstenteils aber zu roemischem Gemeinland
erklaert. Also erlosch der "Augapfel von Hellas", der letzte koestliche Schmuck
des einst so staedtereichen griechischen Landes. Fassen wir aber die ganze
Katastrophe noch einmal ins Auge, so muss die unparteiische Geschichte es
anerkennen, was die Griechen dieser Zeit selbst unumwunden eingestanden, dass an
dem Kriege selbst nicht die Roemer die Schuld trugen, sondern dass die unkluge
Treubruechigkeit und die schwaechliche Tollkuehnheit der Griechen die roemische
Intervention erzwangen. Die Beseitigung der Scheinsouveraenitaet der Buende und
alles damit verknuepften unklaren und verderblichen Schwindels war ein Glueck
fuer das Land und das Regiment des roemischen Oberfeldherrn von Makedonien,
wieviel es auch zu wuenschen uebrig liess, immer noch bei weitem besser als die
bisherige Wirr- und Missregierung der griechischen Eidgenossenschaften und der
roemischen Kommissionen. Der Peloponnes hoerte auf, die grosse Soeldnerherberge
zu sein; es ist bezeugt und begreiflich, dass ueberhaupt mit dem unmittelbaren
roemischen Regiment Sicherheit und. Wohlstand einigermassen zurueckkehrten. Das
Themistokleische Epigramm, dass der Ruin den Ruin abgewandt habe, wurde von den
damaligen Hellenen nicht ganz mit Unrecht angewandt auf den Untergang der
griechischen Selbstaendigkeit. Die ungemeine Nachsicht, welche Rom auch jetzt
noch gegen die Griechen bewies, tritt erst recht in das Licht, wenn man sie mit
dem gleichzeitigen Verfahren derselben Behoerden gegen die Spanier und die
Phoeniker zusammenhaelt; Barbaren grausam zu behandeln schien nicht unerlaubt,
aber wie spaeter Kaiser Traianus hielten es auch die Roemer dieser Zeit "fuer
hart und barbarisch, Athen und Sparta den noch uebrigen Schatten von Freiheit zu
entreissen". Um so schaerfer kontrastiert mit dieser allgemeinen Milde die
empoerende, selbst von den Schutzrednern der karthagischen und der
numantinischen Katastrophe gemissbilligte Behandlung von Korinth, welche durch
die auf den Gassen von Korinth gegen die roemischen Abgeordneten ausgestossenen
Schmaehreden auch nach roemischem Voelkerrecht nichts weniger als gerechtfertigt
ward. Und doch ging sie keineswegs hervor aus der Brutalitaet eines einzelnen
Mannes, am wenigsten des Mummius, sondern war eine vom roemischen Rat erwogene
und beschlossene Massregel. Man wird nicht irren, wenn man darin das Werk der
Kaufmannspartei erkennt, die in dieser Epoche schon neben der eigentlichen
Aristokratie anfaengt, in die Politik einzugreifen, und die in Korinth einen
Handelsnebenbuhler beseitigt hat. Wenn die roemischen Grosshaendler bei der
Regulierung Griechenlands mit zureden gehabt haben, so begreift man, weshalb das
Strafgericht eben gegen Korinth gerichtet ward und weshalb man nicht bloss die
Stadt vernichtete, wie sie war, sondern auch die Ansiedlung an dieser fuer den
Handel so ueberaus guenstigen Staette fuer die Zukunft verbot. Fuer die auch in
Hellas sehr zahlreichen roemischen Kaufleute ward der Mittelpunkt fortan das
peloponnesische Argos; wichtiger aber fuer den roemischen Grosshandel ward
Delos, das, schon seit 586 (168) roemischer Freihafen, einen guten Teil der
Geschaefte von Rhodos an sich gezogen hatte und nun in aehnlicher Weise in die
korinthischen eintrat. Diese Insel blieb fuer laengere Zeit der Hauptstapelplatz
der vom Osten nach dem Westen gehenden Waren ^14.
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^14 Ein merkwuerdiger Beleg dafuer ist die Benennung der feinen
griechischen Bronze- und Kupferwaren die in der ciceronischen Zeit ohne
Unterschied "korinthisches" oder "delisches Kupfer" genannt werden. Die
Bezeichnung ist in Italien begreiflicherweise nicht von den Fabrikations-,
sondern von den Exportplaetzen hergenommen (Plin. nat. 34, 2, 9); womit
natuerlich nicht geleugnet wird, dass dergleichen Gefaesse auch in Korinth und
Delos selbst fabriziert wurden.
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Unvollstaendiger als in der nur durch schmale Meere von Italien getrennten
afrikanischen und makedonisch-hellenischen Landschaft entwickelte sich die
roemische Herrschaft in dem dritten entfernteren Weltteil.
In Vorderasien war durch die Zurueckdraengung der Seleukiden das Reich von
Pergamon die erste Macht geworden. Nicht geirrt durch die Traditionen der
Alexandermonarchien, einsichtig und kuehl genug, um auf das Unmoegliche zu
verzichten, verhielten die Attaliden sich ruhig und strebten nicht, ihre Grenzen
zu erweitern noch der roemischen Hegemonie sich zu entziehen, sondern den
Wohlstand ihres Reiches, soweit die Roemer es erlaubten, zu foerdern und die
Kuenste des Friedens zu pflegen. Doch entgingen sie darum der Eifersucht und dem
Argwohn Roms nicht. Im Besitz der europaeischen Kueste der Propontis, der
Westkueste Kleinasiens und des kleinasiatischen Binnenlandes bis zur
kappadokischen und kilikischen Grenze, in enger Verbindung mit den syrischen
Koenigen, von denen Antiochos Epiphanes (+ 590 164) durch die Hilfe der
Attaliden auf den Thron gelangt war, hatte Koenig Eumenes II. durch seine bei
dem immer tieferen Sinken Makedoniens und Syriens nur noch ansehnlicher
erscheinende Macht selbst den Begruendern derselben Bedenken eingefloesst; es
ist schon erzaehlt worden, wie der Senat darauf bedacht war, nach dem Dritten
Makedonischen Krieg diesen Bundesgenossen durch unfeine diplomatische Kuenste zu
demuetigen und zu schwaechen. Die an sich schon schwierigen Verhaeltnisse der
Herren von Pergamon zu den ganz und halb freien Handelsstaedten innerhalb ihres
Reichs und zu den barbarischen Nachbarn an dessen Grenzen wurden durch diese
Verstimmung der Schutzherren noch peinlicher verwickelt. Da es nicht klar war,
ob nach dem Friedensvertrag von 565 (189) die Taurushoehen in der pamphylischen
und pisidischen Landschaft zum Syrischen oder zum Pergamenischen Reich
gehoerten, leisteten die tapferen Selger, es scheint unter nomineller
Anerkennung der syrischen Oberhoheit, den Koenigen Eumenes Il. und Attalos II.
langjaehrigen und energischen Widerstand in den schwer zugaenglichen Gebirgen
Pisidiens. Auch die asiatischen Kelten, welche eine Zeitlang unter Zulassung der
Roemer unter pergamenischer Botmaessigkeit gestanden hatten, fielen von Eumenes
ab und begannen im Einverstaendnis mit dem Erbfeind der Attaliden, dem Koenig
Prusias von Bithynien, um 587 (167) ploetzlich gegen ihn Krieg. Der Koenig hatte
keine Zeit gehabt, Mietstruppen zu dingen; all seine Einsicht und Tapferkeit
konnte nicht verhindern, dass sie die asiatische Miliz schlugen und das Gebiet
ueberschwemmten; wir kennen bereits die eigentuemliche Vermittlung, zu der die
Roemer auf Eumenes' Bitte sich herbeiliessen. Sowie er indes Zeit gefunden
hatte, mit Hilfe seiner wohlgefuellten Kasse eine kampffaehige Armee
aufzustellen, trieb er auch die wilden Scharen schnell zurueck ueber die Grenze
seines Reiches; und obwohl Galatien ihm verloren blieb und seine hartnaeckig
fortgesetzten Versuche, dort die Haende im Spiel zu behalten, durch roemischen
Einfluss vereitelt wurden ^15, hinterliess er dennoch trotz aller offenen
Angriffe und geheimen Machinationen, die seine Nachbarn und die Roemer gegen ihn
gerichtet hatten, bei seinem Tode (um 595 159) das Reich in ungeschmaelertem
Bestand. Sein Bruder Attalos II. Philadelphos (+ 616 138) wies den Versuch des
Koenigs Pharnakes von Pontos, sich der Vormundschaft ueber Eumenes' unmuendigen
Sohn zu bemaechtigen, mit roemischer Hilfe zurueck und regierte anstatt seines
Neffen wie Antigonos Doson als Vormund auf Lebenszeit. Gewandt, tuechtig,
fuegsam, ein echter Attalide, verstand er es, den argwoehnischen Senat von der
Nichtigkeit der frueher gehegten Besorgnisse zu ueberzeugen. Die antiroemische
Partei beschuldigte ihn, dass er sich dazu hergebe, das Land fuer die Roemer zu
hueten und jede Beleidigung und Erpressung von ihnen sich gefallen lasse; indes
konnte er, des roemischen Schutzes sicher, in die syrischen, kappadokischen und
bithynischen Thronstreitigkeiten entscheidend eingreifen. Auch aus dem
gefaehrlichen bithynischen Krieg, den Koenig Prusias II., der Jaeger genannt
(572 ? - 605 182-149), ein Regent, der alle barbarischen und alle zivilisierten
Laster in sich vereinigte, gegen ihn begann, rettete ihn die roemische
Intervention - freilich erst, nachdem er selbst in seiner Hauptstadt belagert
und eine erste Mahnung der Roemer von Prusias unbefolgt gelassen, ja verhoehnt
worden war (598-600 156-154). Allein mit der Thronbezeigung seines Muendels
Attalos III. Philometor (616-621 133-133) trat an die Stelle des friedlichen und
maessigen Buergerkoenigtums ein asiatisches Sultanregiment, unter dem es zum
Beispiel vorkam, dass der Koenig, um des unbequemen Rats seiner vaeterlichen
Freunde sich zu entledigen, sie im Palast versammeln und erst sie, sodann ihre
Frauen und Kinder von seinen Lanzknechten niedermachen liess; nebenher schrieb
er Buecher ueber den Gartenbau, zog Giftkraeuter und bossierte in Wachs, bis ein
ploetzlicher Tod ihn abrief. Mit ihm erlosch das Geschlecht der Attaliden. In
solchem Fall konnte nach dem wenigstens fuer die Klientelstaaten Roms gueltigen
Staatsrecht der letzte Regent testamentarisch ueber die Sukzession verfuegen. Ob
der Gedanke, das Reich den Roemern zu vermachen, dem letzten Attaliden durch den
wahnwitzigen Groll gegen seine Untertanen eingegeben worden war, der ihn bei
Lebzeiten gepeinigt hatte, oder ob hierin bloss eine weitere Anerkennung der
tatsaechlichen Oberlehnsgewalt Roms lag, ist nicht zu entscheiden. Das Testament
lag vor ^16; die Roemer traten die Erbschaft an und die Frage ueber das Land und
den Schatz der Attaliden fiel in Rom als neuer Erisapfel unter die hadernden
politischen Parteien. Aber auch in Asien entzuendete dies Koenigstestament den
Buergerkrieg. Im Vertrauen auf die Abneigung der Asiaten gegen die bevorstehende
Fremdherrschaft trat ein natuerlicher Sohn Eumenes' II., Aristonikos in Leukae,
einer kleinen Hafenstadt zwischen Smyrna und Phokaea, als Kronpraetendent auf.
Phokaea und andere Staedte fielen ihm zu; indes von den Ephesiern, die in dem
festen Anschluss an Rom die einzige Moeglichkeit erkannten, ihre Privilegien
sich zu erhalten, zur See auf der Hoehe von Kyme geschlagen, musste er in das
Binnenland fluechten. Schon glaubte man ihn verschollen; da erschien er
ploetzlich wieder an der Spitze der neuen "Buerger der Sonnenstadt" ^17, das
heisst der von ihm in Masse zur Freiheit gerufenen Sklaven, bemaechtigte, sich
der lydischen Staedte Thyateira und Apollonis sowie eines Teils der attalischen
Ortschaften und rief Scharen thrakischer Lanzknechte unter seine Fahnen. Der
Kampf ward ernsthaft. Roemische Truppen standen in Asien nicht; die asiatischen
Freistaedte und die Kontingente der Klientelfuersten von Bithynien,
Paphlagonien, Kappadokien, Pontos, Armenien konnten des Praetendenten sich nicht
erwehren; er drang mit gewaffneter Hand in Kolophon, Samos, Myndos ein und gebot
schon fast ueber das gesamte vaeterliche Reich, als am Ende des Jahres 623 (131)
ein roemisches Heer in Asien landete. Dessen Feldherr, der Konsul und
Oberpontifex Publius Licinius Crassus Mucianus, einer der reichsten und zugleich
einer der gebildetsten Maenner Roms und als Redner wie als Rechtskenner gleich
ausgezeichnet, schickte sich an, den Praetendenten in Leukae zu belagern, liess
aber waehrend der Vorbereitungen dazu von dem allzu gering geschaetzten Gegner
sich ueberraschen und schlagen und ward selbst von einem thrakischen Haufen
gefangen. Den Triumph aber, den Oberfeldherrn Roms als Gefangenen zur Schau zu
stellen, goennte er einem solchen Feinde nicht; er reizte die Barbaren, die ihn
ergriffen hatten, ohne ihn zu kennen, ihm den Tod zu geben (Anfang 624 130), und
erst als Leiche ward der Konsular erkannt. Mit ihm, wie es scheint, fiel Koenig
Ariarathes von Kappadokien. Indes ward Aristonikos nicht lange nach diesem Siege
von Crassus' Nachfolger Marcus Perpenna ueberfallen, sein Heer zersprengt, er
selbst in Stratonikeia belagert und gefangen und bald darauf in Rom
hingerichtet. Die Unterwerfung der letzten, noch Widerstand leistenden Staedte
und die definitive Regulierung der Landschaft uebernahm nach Perpennas
ploetzlichem Tode Manius Aquillius (625 129). Man verfuhr aehnlich wie im
karthagischen Gebiet. Der oestliche Teil des Attalidenreichs ward den
Klientelkoenigen ueberwiesen, um die Roemer von dem Grenzschutz und damit von
der Notwendigkeit einer stehenden Besatzung in Asien zu befreien; Telmissos kam
an die lykische Eidgenossenschaft; die europaeischen Besitzungen in Thrakien
wurden zu der Provinz Makedonien geschlagen; das uebrige Gebiet ward als neue
roemische Provinz eingerichtet, der gleich der karthagischen nicht ohne Absicht
der Name des Weltteils beigelegt ward, in, dem sie lag. Die Steuern, die nach
Pergamon gezahlt worden waren, wurden dem Lande erlassen und dasselbe mit
gleicher Milde behandelt wie Hellas und Makedonien. So ward der ansehnlichste
kleinasiatische Staat eine roemische Vogtei.
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^15 Mehrere vor kurzem (SB Muenchen, 1860, S. 180f.) bekannt gewordene
Schreiben der Koenige Eumenes II. und Attalos II. an den Priester von Pessinus,
welcher durchgaengig Attis heisst (vgl. Polyb. 22, 20), erlaeutern diese
Verhaeltnisse sehr anschaulich. Das aelteste derselben und das einzige datierte,
geschrieben im 34. Regierungsjahre des Eumenes am siebten Tage vor dem Ende des
Gorpiaeos, also 590/91 der Stadt (164/63), bietet dem Priester militaerische
Hilfe an, um den (sonst nicht bekannten) Pesongern von ihnen besetztes
Tempelland zu entreissen. Das folgende, ebenfalls noch von Eumenes, zeigt den
Koenig als Partei in der Fehde zwischen dem Priester von Pessinus und dessen
Bruder Aiorix. Ohne Zweifel gehoerten beide Handlungen des Eumenes zu
denjenigen, die in den Jahren 590f. (164) in Rom zur Anzeige kamen als Versuche
desselben, sich in die gallischen Angelegenheiten auch fernerhin zu mengen und
dort seine Parteigenossen zu stuetzen (Polyb. 31, 6, 9; 32, 3, 5). Dagegen geht
aus einem der Schreiben seines Nachfolgers Attalos hervor, wie sich die Zeiten
geaendert und die Wuensche herabgestimmt hatten. Der Priester Attis scheint auf
einer Zusammenkunft in Apameia von Attalos abermals die Zusage bewaffneter Hilfe
erhalten zu haben; nachher aber schreibt ihm der Koenig, dass in einem deswegen
abgehaltenen Staatsrat, dem Athenaeos (sicher der bekannte Bruder des Koenigs),
Sosandros, Menogenes, Chloros und andere Verwandte (anagkaioi) beigewohnt
haetten, nach langem Schwanken endlich die Majoritaet dem Chloros dahin
beigetreten sei, dass nichts geschehen duerfe, ohne die Roemer vorher zu
befragen; denn selbst wenn ein Erfolg erreicht werde, setzte man sich dem
Wiederverlust und dem boesen Verdacht aus, "den sie auch gegen den Bruder"
(Eumenes II.) "gehegt haetten".
^16 In demselben Testament gab der Koenig seiner Stadt Pergamon die
"Freiheit", das heisst die d/e/mokratia, das staedtische Selbstregiment. Laut
einer merkwuerdigen, kuerzlich dort gefundenen Urkunde (Roemisches Staatsrecht,
Bd. 3, 3. Aufl., S. 726) beschloss nach Eroeffnung des Testaments, aber vor
dessen Bestaetigung durch die Roemer der also konstituierte Demos den bisher vom
Buergerrecht ausgeschlossenen Klassen der Bevoelkerung, insbesondere den im
Zensus aufgefuehrten Paroeken und den in Stadt und Land wohnhaften Soldaten,
auch den Makedoniern, das staedtische Buergerrecht zu verleihen, um also ein
gutes Einverstaendnis in der gesamten Bevoelkerung herbeizufuehren. Offenbar
wollte die Buergerschaft, indem sie die Roemer vor die vollendete Tatsache
dieser umfassenden Ausgleichung stellte, vor dem eigentlichen Eintreten der
roemischen Herrschaft sich gegen dieselbe in Verfassung setzen und den fremden
Gebietern die Moeglichkeit nehmen, die Rechtsverschiedenheiten innerhalb der
Bevoelkerung zur Sprengung der Gemeindefreiheit zu benutzen.
^17 Diese seltsamen "Heliopoliten" sind, nach der mir von einem Freunde
geaeusserten wahrscheinlichen Meinung, so zu fassen, dass die befreiten Sklaven
als Buerger einer umgenannten oder auch vielleicht fuer jetzt nur gedachten
Stadt Heliopolis sich konstituierter, die ihren Namen von dem in Syrien
hochverehrten Sonnengott empfing.
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Die zahlreichen andern Kleinstaaten und Staedte Vorderasiens, das
Koenigreich Bithynien, die paphlagonischen und gallischen Fuerstentuemer, die
lykische und die pamphylische Eidgenossenschaft, die Freistaedte Kyzikos und
Rhodos blieben in ihren bisherigen beschraenkten Verhaeltnissen bestehen.
Jenseits des Halys befolgte Kappadokien, nachdem Koenig Ariarathes V.
Philopator (591 - 624 136 - 130), hauptsaechlich durch Hilfe der Attaliden, sich
gegen seinen von Syrien unterstuetzten Bruder und Nebenbuhler Holophernes
behauptet hatte, wesentlich die pergamenische Politik, sowohl in der unbedingten
Hingebung an Rom als in der Richtung auf hellenische Bildung. Durch ihn drang
diese ein in das bis dahin fast barbarische Kappadokien und freilich auch
sogleich ihre Auswuechse, wie der Bakchosdienst und das wueste Treiben der
wandernden Schauspielertruppen, der sogenannten "Kuenstler". Zum Lohn der Treue
gegen Rom, die dieser Fuerst in dem Kampfe gegen den pergamenischen
Praetendenten mit seinem Leben bezahlt hatte, ward sein unmuendiger Erbe
Ariarathes VI. nicht nur gegen die von dem Koenig von Pontos versuchte
Usurpation durch die Roemer geschirmt, sondern ihm auch der suedoestliche Teil
des Attalidenreiches gegeben, Lykaorien nebst der oestlich daran grenzenden, .in
aelterer Zeit zu Kilikien gerechneten Landschaft.
Endlich im fernen Nordosten Kleinasiens gelangte "Kappadokien am Meer" oder
kurzweg der "Meerstaat", Pontos, zu steigender Ausdehnung und Bedeutung. Nicht
lange nach der Schlacht von Magnesia hatte Koenig Pharnakes I. sein Gebiet weit
ueber den Halys bis nach Tios an, der bithynischen Grenze ausgedehnt und
namentlich des reichen Sinope sich bemaechtigt, das aus einer griechischen
Freistadt dieser Koenige Residenz ward. Zwar hatten die durch diese Uebergriffe
gefaehrdeten Nachbarstaaten, Koenig Eumenes II. an ihrer Spitze, deswegen Krieg
gegen ihn gefuehrt (571-575 183-179) und unter roemischer Vermittlung das
Versprechen von ihm erzwungen, Galatien und Paphlagonien zu raeumen; allein der
Verlauf der Ereignisse zeigt, dass Pharnakes sowie sein Nachfolger Mithradates
V. Euergetes (598 ? - 634 156 - 120), treue Bundesgenossen Roms im Dritten
Punischen Krieg sowie in dem gegen Aristonikos, nicht bloss jenseits des Halys
sitzen geblieben sind, sondern auch der Sache nach die Schutzherrlichkeit ueber
die paphlagonischen und galatischen Dynasten behalten haben. Nur unter dieser
Voraussetzung ist es erklaerlich, wie Mithradates, angeblich wegen seiner
tapferen Taten im Kriege gegen Aristonikos, in der Tat fuer betraechtliche an
den roemischen Feldherrn gezahlte Summen, von demselben nach Aufloesung des
Attalischen Reiches Grossphrygien empfangen konnte. Wie weit andererseits gegen
den Kaukasus und die Euphratquellen das :Pontische Reich sich um diese Zeit
erstreckte, ist nicht genau zu bestimmen; doch scheint es den westlichen Teil
von Armenien um Enderes und Diwirigi oder das sogenannte Klein-Armenien als
abhaengige Satrapie umfasst zu haben, waehrend Gross -Armenien und Sophene
eigene unabhaengige Reiche bildeten.
Wenn also auf der kleinasiatischen Halbinsel wesentlich Rom das Regiment
fuehrte und, so vieles auch ohne und gegen seinen Willen geschah, doch den
Besitzstand im ganzen bestimmt, so blieben dagegen die weiten Strecken jenseits
des Taurus und des oberen Euphrat bis hinab zum Niltal in der Hauptsache sich
selber ueberlassen. Zwar der der Regulierung des Ostens von 565 (189) zugrunde
gelegte Satz, dass der Halys die Ostgrenze der roemischen Klientel bilden solle,
ward vom Senat nicht eingehalten und trug auch die Unhaltbarkeit in sich selber.
Der politische Horizont ist Selbsttaeuschung so gut wie der physische; wenn dem
Staate Syrien die Zahl der ihm gestatteten Kriegsschiffe und Kriegselefanten im
Friedensvertrag selbst normiert ward, wenn das syrische Heer auf Befehl des
roemischen Senats das halb gewonnene Aegypten raeumte, so lag da in die
vollstaendige Anerkennung der Hegemonie und der Klientel. Darum gingen denn auch
die Thronstreitigkeiten in Syrien wie in Aegypten zur Beilegung an die roemische
Regierung. Dort stritten nach Antiochos Epiphanes' Tode (590 164) der als Geisel
in Rom lebende Sohn Seleukos des vierten, Demetrios, spaeter Soter genannt, und
des letzten Koenigs Antiochos Epiphanes unmuendiger Sohn Antiochos Eupator um
die Krone; hier war von den beiden seit 584 (170) gemeinschaftlich regierenden
Bruedern der aeltere Ptolemaeos Philometor (573-608 146-131) durch den juengeren
Ptolemaeos Euergetes II. oder den Dicken (+ 637 117) aus dem Lande getrieben
worden (590 164) und, um seine Herstellung zu erwirken, persoenlich in Rom
erschienen. Beide Angelegenheiten ordnete der Senat lediglich auf diplomatischem
Wege und wesentlich nach Massgabe des roemischen Vorteils. In Syrien ward
Antiochos Eupator mit Beseitigung des besser berechtigten Demetrios als Koenig
anerkannt und mit der Fuehrung der Vormundschaft ueber den koeniglichen Knaben
der roemische Senator Gnaeus Octavius vom Senat beauftragt, welcher, wie
begreiflich, durchaus im roemischen Interesse regierte, die Kriegsflotte und das
Elefantenheer dem Friedensvertrag von 565 (189) gemaess reduzierte und im besten
Zuge war, den militaerischen Ruin des Landes zu vollenden. In Aegypten ward
nicht bloss Philometors Herstellung bewirkt, sondern auch, teils um dem
Bruderzwist ein Ziel zu setzen, teils um die noch immer ansehnliche Macht
Aegyptens zu schwaechen, Kyrene vom Reich getrennt und Euergetes mit demselben
abgefunden. "Koenige sind, wen die Roemer wollen", schrieb nicht lange nachher
ein juedischer Mann, "und wen sie nicht wollen, den verjagen sie von Land und
Leuten". Allein dies war fuer lange Zeit das letzte Mal, dass der roemische
Senat in den Angelegenheiten des Ostens mit derjenigen Tuechtigkeit und Tatkraft
auftrat, welche er in den Verwicklungen mit Philippos, Antiochos und Perseus
durchgaengig bewaehrt hatte. Der innerliche Verfall des Regiments wirkte am
spaetesten, aber wirkte doch endlich auch zurueck auf die Behandlung der
auswaertigen Angelegenheiten. Das Regiment ward unstet und unsicher; man liess
die eben erfassten Zuegel erschlaffen und beinahe wieder fahren. Der
vormundschaftliche Regent von Syrien ward in Laodikeia ermordet; der
zurueckgewiesene Praetendent Demetrios entfloh aus Rom und bemaechtigte sich
unter dem dreisten Vorgeben, dass der roemische Senat ihn dazu bevollmaechtigt
habe, nach Beseitigung des koeniglichen Knaben der Regierung seines vaeterlichen
Reiches (592 162). Bald nachher brach zwischen den Koenigen von Aegypten und
Kyrene Krieg aus ueber den Besitz der Insel Kypros, welche der Senat zuerst dem
aelteren, sodann dem juengeren zugeschieden hatte, und im Widerspruch mit der
neuesten roemischen Entscheidung blieb dieselbe schliesslich bei Aegypten. So
wurde die roemische Regierung, in der Fuelle ihrer Macht und waehrend des
tiefsten inneren und aeusseren Friedens daheim, von den ohnmaechtigen Koenigen
des Ostens mit ihren Dekreten verhoehnt, ihr Name gemissbraucht, ihr Muendel und
ihr Kommissar ermordet. Als siebzig Jahre zuvor die Illyriker in aehnlicher
Weise sich an roemischen Abgeordneten vergriffen, hatte der damalige Senat dem
Ermordeten auf dem Marktplatz ein Denkmal errichtet und mit Heer und Flotte die
Moerder zur Verantwortung gezogen. Der Senat dieser Zeit liess dem Gnaeus
Octavius gleichfalls ein Denkmal setzen, wie die Sitte der Vaeter es vorschrieb;
aber statt Truppen nach Syrien einzuschiffen, ward Demetrios als Koenig des
Landes anerkannt - man war ja jetzt so maechtig, dass es ueberfluessig schien,
die Ehre zu wahren. Ebenso blieb nicht bloss Kypros trotz des entgegenstehenden
Senatsbeschlusses bei Aegypten, sondern als nach Philometors Tode (608 146)
Euergetes ihm nachfolgte und dadurch das geteilte Reich wiederum vereinigt ward,
liess der Senat auch dies ungehindert geschehen. Nach solchen Vorgaengen war der
roemische Einfluss in diesen Landschaften tatsaechlich gebrochen und
entwickelten sich die Verhaeltnisse daselbst zunaechst ohne Zutun der Roemer;
doch ist des weiteren Verlaufs der Dinge wegen es notwendig, auch jetzt den
naeheren und selbst den ferneren Osten nicht voellig aus den Augen zu verlieren.
Wenn in dem allerseits abgeschlossenen Aegypten der Status quo sich so
leicht nicht verschob, so gruppierten dagegen in Asien dies- und jenseits des
Euphrat waehrend und zum Teil infolge dieser momentanen Stockung der roemischen
Oberleitung die Voelker und Staaten sich wesentlich anders. Jenseits der grossen
iranischen Wueste hatten nicht lange nach Alexander dem Grossen am Indus das
Reich von Palimbothra unter Tschandragupta (Sandrakottos), am oberen Oxus der
maechtige baktrische Staat, beide aus einer Mischung der nationalen Elemente und
der oestlichsten Auslaeufer hellenischer Zivilisation sich gebildet. Westwaerts
von diesen begann das Reich Asien, das noch unter Antiochos dem Grossen zwar
geschmaelert, aber immer noch ungeheuer vom Hellespont bis zu den medischen und
persischen Landschaften sich erstreckte und das ganze Stromgebiet des Euphrat
und Tigris in sich schloss. Noch jener Koenig hatte seine Waffen bis jenseits
der Wueste in das Gebiet der Parther und Baktrier getragen; erst unter ihm hatte
der gewaltige Staat angefangen sich aufzuloesen. Nicht bloss Vorderasien war
infolge der Schlacht von Magnesia verloren worden; auch die gaenzliche Loesung
der beiden Kappadokien und der beiden Armenien, des eigentlichen Armenien im
Nordosten und der Landschaft Sophene im Suedwesten, und ihre Verwandlung in
selbstaendige Koenigreiche aus syrischen Lehnsfuerstentuemern, gehoert dieser
Zeit an. Von diesen Staaten gelangte namentlich Grossarmenien unter den
Artaxiaden bald zu einer ansehnlichen Stellung. Vielleicht noch gefaehrlichere
Wunden schlug dem Reiche seines Nachfolgers Antiochos Epiphanes (579-590 175-
164) toerichte Nivellierungspolitik. So richtig es auch war, dass sein Reich
mehr einem Laenderbuendel als einem Staate glich und dass die Verschiedenheiten
der Nationalitaeten und der Religionen der Untertanen der Regierung die
wesentlichsten Hindernisse bereitete, so war doch der Plan, hellenisch-roemische
Weise und hellenisch-roemischen Kultus ueberall in seinem Lande einzufuehren und
seine Voelker in politischer wie in religioeser Hinsicht auszugleichen unter
allen Umstaenden eine Torheit, auch abgesehen davon, dass dieser karikierte
Joseph II. persoenlich einem solchen gigantischen Beginnen nichts weniger als
gewachsen war und durch Tempelpluenderung im grossartigsten Massstab und die
tollste Ketzerverfolgung seine Reformen in der uebelsten Weise einleitete. Die
eine Folge hiervon war, dass die Bewohner der Grenzprovinz gegen Aegypten, die
Juden, sonst bis zur Demuetigkeit fuegsame und aeusserst taetige und betriebsame
Leute, durch den systematischen Religionszwang zur offenen Empoerung gedraengt
wurden (um 587 167). Die Sache kam an den Senat, und da derselbe eben damals
teils gegen Demetrios Soter mit gutem Grund erbittert war, teils eine Verbindung
der Attaliden und Seleukiden besorgte, ueberhaupt aber die Herstellung einer
Mittelmacht zwischen Syrien und Aegypten im Interesse Roms lag, so machte er
keine Schwierigkeit, die Freiheit und Autonomie der insurgierten Nation sofort
anzuerkennen (um 593 161). Indes geschah doch von Rom fuer die Juden nur, was
man tun konnte, ohne sich selber zu bemuehen; trotz der Klausel des zwischen den
Roemern und den Juden abgeschlossenen Vertrags, die den Juden, im Fall sie
angegriffen wuerden, den Beistand Roms versprach, und trotz des an die Koenige
von Syrien und Aegypten gerichteten Verbots, ihre Truppen durch das juedische
Land zu fuehren, blieb es natuerlich lediglich jenen selbst ueberlassen, der
syrischen Koenige sich zu erwehren. Mehr als die Briefe ihrer maechtigen
Verbuendeten tat fuer sie die tapfere und umsichtige Leitung des Aufstandes
durch das Heldengeschlecht der Makkabaeer und die innere Zerrissenheit des
Syrischen Reiches: waehrend des Haders zwischen den syrischen Koenigen Tryphon
und Demetrios Nikator ward den Juden die Autonomie und Steuerfreiheit foermlich
zugestanden (612 142) und bald darauf sogar das Haupt des Makkabaeerhauses,
Simon, des Mattathias Sohn, von der Nation wie von dem syrischen Grosskoenig als
Hochpriester und Fuerst Israels foermlich anerkannt ^18 (615 139).
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^18 Von ihm ruehren die Muenzen her mit der Aufschrift "Shekel Israel" und
der Jahreszahl des "heiligen Jerusalem" oder "der Erloesung Sions". Die
aehnlichen mit dem Namen Simons, des Fuersten (Nessi) Israel, gehoeren nicht
ihm, sondern dem Insurgentenfuehrer Bar Kochba unter Hadrian.
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Folgenreicher noch als diese Insurrektion der Israeliten war die
gleichzeitig und wahrscheinlich aus gleicher Ursache entstandene Bewegung in den
oestlichen Landschaften, wo Antiochos Epiphanes die Tempel der persischen
Goetter nicht minder leerte wie den von Jerusalem und dort den Anhaengern des
Ahuramazda und des Mithra es nicht besser gemacht haben wird wie hier denen des
Jehova. Wie in Judaea, nur in weiterem Umfang und in grossartigeren
Verhaeltnissen, war das Ergebnis eine Reaktion der einheimischen Weise und der
einheimischen Religion gegen den Hellenismus und die hellenischen Goetter; die
Traeger dieser Bewegung waren die Parther und aus ihr entsprang das grosse
Partherreich. Die "Parthwa" oder Parther, die als eine der zahllosen in das
grosse Perserreich aufgegangenen Voelkerschaften frueh, zuerst im heutigen
Khorasan suedoestlich vom Kaspischen Meere begegnen, erscheinen schon seit 500
(250) unter dem skythischen, das heisst turanischen Fuerstengeschlecht der
Arsakiden als ein selbstaendiger Staat, der indes erst ein Jahrhundert spaeter
aus seiner Dunkelheit hervortrat. Der sechste Arsakes, Mithradates I. (579? -
618? 175-136), ist der eigentliche Gruender der parthischen Grossmacht. Ihm
erlag das an sich weit maechtigere, aber teils durch die Fehden mit den
skythischen Reiterscharen von Turan und mit den Staaten am Indus, teils durch
innere Wirren bereits in allen Fugen erschuetterte Baktrische Reich. Fast
gleiche Erfolge errang er in den Landschaften westlich von der grossen Wueste.
Das Syrische Reich war eben damals, teils infolge der verfehlten
Hellenisierungsversuche des Antiochos Epiphanes, teils durch die nach dessen
Tode eintretenden Sukzessionswirren, aufs tiefste zerruettet und die inneren
Provinzen im vollen Zuge, sich von Antiocheia und der Kuestenlandschaft
abzuloesen; in Kommagene zum Beispiel, der noerdlichsten Landschaft Syriens an
der kappadokischen Grenze, machte der Satrap Ptolemaeos, auf dem
entgegengesetzten Ufer des Euphrat im noerdlichen Mesopotamien oder der
Landschaft Osrhoene der Fuerst von Edessa, in der wichtigen Provinz Medien der
Satrap Timarchos sich unabhaengig; ja der letztere liess sich vom roemischen
Senat seine Unabhaengigkeit bestaetigen und herrschte, gestuetzt auf das
verbuendete Armenien, bis hinab nach Seleukeia am Tigris. Unordnungen dieser Art
waren im Asiatischen Reiche in Permanenz, sowohl die Provinzen unter ihren halb
oder ganz unabhaengigen Satrapen in ewigem Aufstand als auch die Hauptstadt mit
ihrem gleich dem roemischen und dem alexandrinischen zuchtlosen und
widerspenstigen Poebel. Die gesamte Meute der Nachbarkoenige, Aegypten,
Armenien, Kappadokien, Pergamon, mengte unaufhoerlich sich in die
Angelegenheiten Syriens und naehrte die Erbfolgestreitigkeiten, so dass der
Buergerkrieg und die faktische Teilung der Herrschaft unter zwei oder mehr
Praetendenten fast zur stehenden Landplage ward. Die roemische Schutzmacht, wenn
sie die Nachbarn nicht aufstiftete, sah untaetig zu. Zu allem diesem draengte
von Osten her das neue Partherreich, nicht bloss mit seiner materiellen Macht,
sondern auch mit dem ganzen Uebergewicht seiner nationalen Sprache und Religion,
seiner nationalen Heer- und Staatsverfassung auf die Fremdlinge ein. Es ist hier
noch nicht der Ort dies regenerierte Kyrosreich zu schildern; es genuegt im
allgemeinen, daran zu erinnern, dass, so maechtig auch in ihm noch der
Hellenismus auftritt, dennoch der parthische Staat, verglichen mit dem der
Seleukiden, auf einer nationalen und religioesen Reaktion beruht und die alte
iranische Sprache, der Magierstand und der Mithrasdienst, die orientalische
Lehnsverfassung, die Reiterei der Wueste und Pfeil und Bogen hier zuerst dem
Hellenismus wieder uebermaechtig entgegentraten. Die Lage der Reichskoenige
diesem allem gegenueber war in der Tat beklagenswert. Das Geschlecht der
Seleukiden war keineswegs so entnervt wie zum Beispiel das der Lagiden, und
einzelnen derselben mangelte es nicht an Tapferkeit und Faehigkeit; sie wiesen
auch wohl den einen oder den andern jener zahllosen Rebellen, Praetendenten und
Intervenienten in seine Schranken zurueck; aber es fehlte ihrer Herrschaft so
sehr an einer festen Grundlage, dass sie dennoch der Anarchie nicht auch nur
voruebergehend zu steuern vermochten. Das Ergebnis war denn, was es sein musste.
Die oestlichen Landschaften Syriens unter ihren unbeschuetzten oder gar
aufruehrerischen Satrapen gerieten unter parthische Botmaessigkeit; Persien,
Babylonien, Medien wurden auf immer vom Syrischen Reiche getrennt; der neue
Staat der Parther reichte zu beiden Seiten der grossen Wueste vom Oxus und
Hindukusch bis zum Tigris und zur Arabischen Wueste, wiederum gleich dem
Perserreich und all den aelteren asiatischen Grossstaaten eine reine
Kontinentalmonarchie und wiederum eben gleich dem Perserreich in ewiger Fehde
begriffen einerseits mit den Voelkern von Turan, andererseits mit den
Okzidentalen. Der Syrische Staat umfasste ausser der Kuestenlandschaft
hoechstens noch Mesopotamien und verschwand, mehr noch infolge seiner inneren
Zerruettung als seiner Verkleinerung, auf immer aus der Reihe der Grossstaaten.
Wenn die mehrfach drohende gaenzliche Unterjochung des Landes durch die Parther
unterblieb, so ist dies nicht der Gegenwehr der letzten Seleukiden, noch weniger
dem Einfluss Roms zuzuschreiben, sondern vielmehr den vielfaeltigen inneren
Unruhen im Partherreiche selbst und vor allem den Einfaellen der turanischen
Steppenvoelker in dessen oestliche Landschaften.
Diese Umwandlung der Voelkerverhaeltnisse im inneren Asien ist der
Wendepunkt in der Geschichte des Altertums. Auf die Voelkerflut, die bisher von
Westen nach Osten sich ergossen und in dem grossen Alexander ihren letzten und
hoechsten Ausdruck gefunden hatte, folgt die Ebbe. Seit der Partherstaat
besteht, ist nicht bloss verloren, was in Baktrien und am Indus etwa noch von
hellenischen Elementen sich erhalten haben mochte, sondern auch das westliche
Iran weicht wieder zurueck in das seit Jahrhunderten verlassene, aber noch nicht
verwischte Geleise. Der roemische Senat opfert das erste wesentliche Ergebnis
der Politik Alexanders und leitet damit jene ruecklaeufige Bewegung ein, deren
letzte Auslaeufer im Alhambra von Granada und in der Grossen Moschee von
Konstantinopel endigen. Solange noch das Land von Ragae und Persepolis bis zum
Mittelmeer dem Koenig von Antiochia gehorchte, erstreckte auch Roms Macht sich
bis an die Grenze der grossen Wueste; der Partherstaat, nicht weil er so gar
maechtig war, sondern weil er seinen Schwerpunkt fern von der Kueste, im inneren
Asien fand, konnte niemals eintreten in die Klientel des Mittelmeerreiches. Seit
Alexander hatte die Welt den Okzidentalen allein gehoert und schien der Orient
fuer diese nur zu sein, was spaeter Amerika und Australien fuer die Europaeer
wurden; mit Mithradates I. trat dieser wieder ein in den Kreis der politischen
Bewegung. Die Welt hatte wieder zwei Herren.
Es ist noch uebrig, auf die maritimen Verhaeltnisse dieser Zeit einen Blick
zu werfen, obwohl darueber sich kaum etwas anderes sagen laesst, als dass es
nirgends mehr eine Seemacht gab. Karthago war vernichtet, Syriens Kriegsflotte
vertragsmaessig zugrunde gerichtet, Aegyptens einst so gewaltige Kriegsmarine
unter seinen gegenwaertigen schlaffen Regenten in tiefem Verfall. Die kleineren
Staaten und namentlich die Kaufstaedte hatten wohl einige bewaffnete Fahrzeuge,
aber sie genuegten nicht einmal fuer die im Mittelmeere so schwierige
Unterdrueckung des Seeraubs. Mit Notwendigkeit fiel diese Rom zu als der
fuehrenden Macht im Mittelmeer. Wie ein Jahrhundert zuvor die Roemer eben hierin
mit besonderer und wohltaetiger Entschiedenheit aufgetreten waren und namentlich
im Osten ihre Suprematie zunaechst eingefuehrt hatten durch die zum allgemeinen
Besten energisch gehandhabte Seepolizei, ebenso bestimmt bezeichnet die
vollstaendige Nichtigkeit derselben schon im Beginn dieser Periode den furchtbar
raschen Verfall des aristokratischen Regiments. Eine eigene Flotte besass Rom
nicht mehr; man begnuegte sich, wenn es noetig schien, von den italischen, den
kleinasiatischen und den sonstigen Seestaedten Schiffe einzufordern. Die Folge
war natuerlich, dass das Flibustierwesen sich organisierte und konsolidierte. Zu
dessen Unterdrueckung geschah nun wohl, wenn nicht genug, so doch etwas, soweit
die unmittelbare Macht der Roemer reichte, im Adriatischen und Tyrrhenischen
Meer. Die gegen die dalmatischen und ligurischen Kuesten in dieser Epoche
gerichteten Expeditionen bezweckten namentlich die Unterdrueckung des Seeraubs
in den beiden italischen Meeren; aus gleichem Grunde wurden im Jahre 631 (123)
die Balearischen Inseln besetzt. Dagegen in den mauretanischen und den
griechischen Gewaessern blieb es den Anwohnern und den Schiffern ueberlassen,
mit den Korsaren auf die eine oder die andere Weise sich abzufinden, da die
roemische Politik daran festhielt sich um diese entfernteren Gegenden so wenig
wie irgend moeglich zu kuemmern. Die zerruetteten und bankerotten Gemeinwesen in
den also sich selbst ueberlassenen Kuestenstaaten wurden hierdurch natuerlich zu
Freistaetten der Korsaren; und an solchen fehlte es namentlich in Asien nicht.
Am aergsten sah es in dieser Hinsicht aus auf Kreta, das durch eine glueckliche
Lage und die Schwaeche oder Schlaffheit der Grossstaaten des Westens und Ostens
allein unter allen griechischen Ansiedlungen seine Unabhaengigkeit bewahrt
hatte; die roemischen Kommissionen kamen und gingen freilich auch auf dieser
Insel, aber richteten hier noch weniger aus als selbst in Syrien und Aegypten.
Fast schien es aber, als habe das Schicksal den Kretern die Freiheit nur
gelassen um zu zeigen, was herauskomme bei der hellenischen Unabhaengigkeit. Es
war ein schreckliches Bild. Die alte dorische Strenge der Gemeindeordnungen war
aehnlich wie in Tarent umgeschlagen in eine wueste Demokratie, der ritterliche
Sinn der Bewohner in eine wilde Rauf- und Beutegier; ein achtbarer Hellene
selbst bezeugt es, dass allein auf Kreta nichts fuer schimpflich gelte, was
eintraeglich sei, und noch der Apostel Paulus fuehrt billigend den Spruch eines
kretischen Dichters an: "Luegner sind all, Faulranzen, unsaubere Tiere die
Kreter." Die ewigen Buergerkriege verwandelten trotz der roemischen
Friedensstiftungen auf der alten "Insel der hundert Staedte" eine bluehende
Ortschaft nach der andern in Ruinenhaufen. Ihre Bewohner durchstreiften als
Raeuber die Heimat und die Fremde, die Laender und die Meere; die Insel ward der
Werbeplatz fuer die umliegenden Koenigreiche, seit dieser Unfug im Peloponnes
nicht mehr geduldet ward, und vor allem der rechte Sitz der Piraterie, wie denn
zum Beispiel um diese Zeit die Insel Siphnos durch eine kretische Korsarenflotte
voellig ausgeraubt ward. Rhodos, das ohnehin von dem Verlust seiner Besitzungen
auf dem Festland und den seinem Handel zugefuegten Schlaegen sich nicht zu
erholen vermochte, vergeudete seine letzten Kraefte in den Kriegen, die es zur
Unterdrueckung der Piraterie gegen die Kreter zu fuehren sich genoetigt sah (um
600 150) und in denen die Roemer zwar zu vermitteln suchten, indes ohne Ernst
und, wie es scheint, ohne Erfolg.
Neben Kreta fing bald auch Kilikien an, fuer diese Flibustierwirtschaft
eine zweite Heimat zu werden; und es war nicht bloss die Ohnmacht der syrischen
Herrscher, die ihr hier Vorschub tat: der Usurpator Diodotos Tryphon, der sich
vom Sklaven zum Koenig Syriens aufgeschwungen hatte (608-615 146-139),
foerderte, um durch Korsarenhilfe seinen Thron zu befestigen, in seinem
Hauptsitz, dem Rauhen oder westlichen Kilikien, mit allen Mitteln von oben herab
die Piraterie. Der ungemein gewinnbringende Verkehr mit den Piraten, die
zugleich die hauptsaechlichsten Sklavenfaenger und Sklavenhaendler waren,
verschaffte ihnen bei dem kaufmaennischen Publikum, sogar in Alexandreia, Rhodos
und Delos eine gewisse Duldung, an der selbst die Regierungen wenigstens durch
Passivitaet sich beteiligten. Das Uebel ward so ernsthaft, dass der Senat um 611
(143) seinen besten Mann, Scipio Aemilianus, nach Alexandreia und Syrien sandte,
um an Ort und Stelle zu ermitteln, was sich dabei tun lasse. Allein
diplomatische Vorstellungen der Roemer machten die schwachen Regierungen nicht
stark; es gab keine andere Abhilfe als geradezu eine Flotte in diesen Gewaessern
zu unterhalten, wozu es wieder der roemischen Regierung an Energie und
Konsequenz gebrach. So blieb eben alles beim alten, die Piratenflotte die
einzige ansehnliche Seemacht im Mittelmeere, der Menschenfang das einzige
daselbst bluehende Gewerbe. Die roemische Regierung sah den Dingen zu, die
roemischen Kaufleute aber standen als die besten Kunden auf dem Sklavenmarkt mit
den Piratenkapitaenen als den bedeutendsten Grosshaendlern in diesem Artikel auf
Delos und sonst in regem und freundlichem Geschaeftsverkehr.
Wir haben die Umgestaltung der aeusseren Verhaeltnisse Roms und der
roemisch-hellenischen Welt ueberhaupt in ihren Umrissen von der Schlacht bei
Pydna bis auf die Gracchenzeit, vom Tajo und vom Bagradas zum Nil und zum
Euphrat begleitet. Es war eine grosse und schwierige Aufgabe, die Rom mit dem
Regimente dieser roemisch-hellenischen Welt uebernahm; sie ward nicht voellig
verkannt, aber keineswegs geloest. Die Unhaltbarkeit des Gedankens der
catonischen Zeit, den Staat auf Italien zu beschraenken und ausserhalb Italiens
nur durch Klientel zu herrschen, ward von den leitenden Maennern der folgenden
Generation wohl begriffen und wohl die Notwendigkeit eingesehen, an die Stelle
dieses Klientelregiments eine die Gemeindefreiheiten wahrende, unmittelbare
Herrschaft Roms zu setzen. Allein statt diese neue Ordnung fest, rasch und
gleichmaessig durchzufuehren, wurden einzelne Landschaften eingezogen, wo eben
Gelegenheit, Eigensinn, Nebenvorteil und Zufall dazu fuehrten, wogegen der
groessere Teil des Klientelgebiets entweder in der unertraeglichen Halbheit
seiner bisherigen Stellung verblieb oder gar, wie namentlich Syrien, sich
gaenzlich dem Einfluss Roms entzog. Aber auch das Regiment selbst ging mehr und
mehr auf in einem schwaechlichen und kurzsichtigen Egoismus. Man begnuegte sich
von heute auf morgen zu regieren und nur eben die laufenden Geschaefte
notduerftig zu erledigen. Man war gegen die Schwachen der strenge Herr - als die
Stadt Mylasa in Karien dem Publius Crassus Konsul 623 (131) zur Erbauung eines
Sturmbocks einen andern Balken als den verlangten sandte, ward der Vorstand der
Stadt deswegen ausgepeitscht; und Crassus war kein schlechter Mann und ein
streng rechtlicher Beamter. Dagegen ward die Strenge da vermisst, wo sie an
ihrem Platz gewesen waere, wie gegen die angrenzenden Barbaren und gegen die
Piraten. Indem die Zentralregierung auf jede Oberleitung und jede Uebersicht der
Provinzialverhaeltnisse Verzicht tat, gab sie dem jedesmaligen Vogt nicht bloss
die Interessen der Untertanen, sondern auch die des Staates vollstaendig preis.
Die spanischen Vorgaenge, unbedeutend an sich, sind hierfuer belehrend. Hier, wo
die Regierung weniger als in den uebrigen Provinzen sich auf die blosse
Zuschauerrolle beschraenken konnte, wurde nicht bloss von den roemischen
Statthaltern das Voelkerrecht geradezu mit Fuessen getreten und durch eine Wort-
und Treulosigkeit sondergleichen, durch das frevelhafteste Spiel mit
Kapitulationen und Vertraegen, durch Niedermetzelung untertaeniger Leute und
Mordanstiftung gegen die feindlichen Feldherren die roemische Ehre dauernd im
Kote geschleift, sondern es ward auch gegen den ausgesprochenen Willen der
roemischen Oberbehoerde Krieg gefuehrt und Friede geschlossen und aus
unbedeutenden Vorfaellen; wie zum Beispiel dem Ungehorsam der Numantiner, durch
eine seltene Vereinigung von Verkehrtheit und Verruchtheit eine fuer den Staat
verhaengnisvolle Katastrophe entwickelt. Und das alles geschah, ohne dass in Rom
auch nur eine ernstliche Bestrafung deswegen verfuegt ward. Ueber die Besetzung
der wichtigsten Stellen und die Behandlung der bedeutendsten politischen Fragen
entschieden nicht bloss die Sympathien und Rivalitaeten der verschiedenen
Senatskoterien mit, sondern es fand selbst schon das Gold der auswaertigen
Dynasten Eingang bei den Ratsherren von Rom. Als der erste, der mit Erfolg
versuchte, den roemischen Senat zu bestechen, wird Timarchos genannt, der
Gesandte des Koenigs Antiochos Epiphanes von Syrien (+ 590 164); bald wurde die
Beschenkung einflussreicher Senatoren durch auswaertige Koenige so gewoehnlich,
dass es auffiel, als Scipio Aemilianus die im Lager vor Numantia ihm von dem
Koenig von Syrien zugekommenen Gaben in die Kriegskasse einwarf. Durchaus liess
man den alten Grundsatz fallen, dass der Lohn der Herrschaft einzig die
Herrschaft und die Herrschaft ebensosehr eine Pflicht und eine Last wie ein
Recht und ein Vorteil sei. So kam die neue Staatswirtschaft auf, welche von der
Besteuerung der Buerger absah und dagegen die Untertanenschaft als einen
nutzbaren Besitz der Gemeinde teils von Gemeinde wegen ausbeutete, teils der
Ausbeutung durch die Buerger ueberlieferte; nicht bloss wurde dem
ruecksichtslosen Geldhunger des roemischen Kaufmanns in der Provinzialverwaltung
mit frevelhafter Nachgiebigkeit Spielraum gestattet, sondern es wurden sogar die
ihm missliebigen Handelsrivalen durch die Heere des Staats aus dem Wege geraeumt
und die herrlichsten Staedte der Nachbarlaender nicht der Barbarei der
Herrschsucht, sondern der weit scheusslicheren Barbarei der Spekulation
geopfert. Durch den Ruin der aelteren, der Buergerschaft allerdings schwere
Opfer auferlegenden Kriegsordnung grub der am letzten Ende doch nur auf seinem
militaerischen Uebergewicht ruhende Staat sich selber die Stuetze ab. Die Flotte
liess man ganz eingehen, das Landkriegswesen in der unglaublichsten Weise
verfallen. Die Bewachung der asiatischen und afrikanischen Grenzen wurde auf die
Untertanen abgewaelzt und was man nicht von sich abwaelzen konnte, wie die
italische, makedonische und spanische Grenzverteidigung, in der elendesten Weise
verwaltet. Die besseren Klassen fingen an so sehr aus dem Heere zu verschwinden,
dass es schon schwer hielt, fuer die spanischen Heere die erforderliche Anzahl
von Offizieren aufzutreiben. Die immer steigende Abneigung namentlich gegen den
spanischen Kriegsdienst in Verbindung mit der von den Beamten bei der Aushebung
bewiesenen Parteilichkeit noetigten im Jahre 602 (152) zum Aufgeben der alten
Uebung, die Auswahl der erforderlichen Anzahl Soldaten aus der dienstpflichtigen
Mannschaft dem freien Ermessen der Offiziere zu ueberlassen, und zu deren
Ersetzung durch das Losen der saemtlichen Dienstpflichtigen - sicher nicht zum
Vorteil des militaerischen Gemeingeistes und der Kriegstuechtigkeit der
einzelnen Abteilungen. Die Behoerden, statt mit Strenge durchzugreifen,
erstreckten die leidige Volksschmeichelei auch hierauf mit: wenn einmal ein
Konsul fuer den spanischen Dienst pflichtmaessig strenge Aushebungen
veranstaltete, so machten die Tribune Gebrauch von ihrem verfassungsmaessigen
Recht, ihn zu verhaften (603, 616 151,138); und es ward schon bemerkt, dass
Scipios Ansuchen, ihm fuer den Numantinischen Krieg die Aushebung zu gestatten,
vom Senat geradezu abgeschlagen ward. Schon erinnern denn auch die roemischen
Heere vor Karthago oder Numantia an jene syrischen Armeen, in denen die Zahl der
Baecker, Koeche, Schauspieler und sonstigen Nichtkombattanten die der
sogenannten Soldaten um das Vierfache ueberstieg; schon geben die roemischen
Generale ihren karthagischen Kollegen in der Heerverderbekunst wenig nach und
werden die Kriege in Afrika wie in Spanien, in Makedonien wie in Asien
regelmaessig mit Niederlagen eroeffnet; schon schweigt man still zu der
Ermordung des Gnaeus Octavius, schon ist Viriathus' Meuchelmord ein Meisterwerk
der roemischen Diplomatie, schon die Eroberung von Numantia eine Grosstat. Wie
voellig der Begriff von Volks- und Mannesehre bereits den Roemern abhanden
gekommen war, zeigte mit epigrammatischer Schaerfe die Bildsaeule des
entkleideten und gebundenen Mancinus, welche dieser selbst, stolz auf seine
patriotische Aufopferung, in Rom sich setzen liess. Wohin man den Blick auch
wendet, findet man Roms innere Kraft wie seine aeussere Macht in raschem Sinken.
Der in Riesenkaempfen gewonnene Boden wird in dieser Friedenszeit nicht
erweitert, ja nicht einmal behauptet. Das Weltregiment, schwer zu erringen, ist
schwerer noch zu bewahren; jenes hatte der roemische Senat vermocht, an diesem
ist er gescheitert.
2. Kapitel
Die Reformbewegung und Tiberius Gracchus
Ein volles Menschenalter nach der Schlacht von Pydna erfreute der roemische
Staat sich der tiefsten, kaum hie und da an der Oberflaeche bewegten Ruhe. Das
Gebiet dehnte ueber die drei Weltteile sich aus; der Glanz der roemischen Macht
und der Ruhm des roemischen Namens waren in dauerndem Steigen; aller Augen
ruhten auf Italien, alle Talente, aller Reichtum stroemten dahin: eine goldene
Zeit friedlicher Wohlfahrt und geistigen Lebensgenusses schien dort beginnen zu
muessen. Mit Bewunderung erzaehlten sich die Orientalen dieser Zeit von der
maechtigen Republik des Westens, "die die Koenigreiche bezwang fern und nah, und
wer ihren Namen vernahm, der fuerchtete sich; mit den Freunden und
Schutzbefohlenen aber hielt sie guten Frieden. Solche Herrlichkeit war bei den
Roemern, und doch setzte keiner die Krone sich auf und prahlte keiner im
Purpurgewand; sondern wen sie Jahr um Jahr zu ihrem Herrn machten, auf den
hoerten sie, und war bei ihnen nicht Neid noch Zwietracht."
So schien es in der Ferne; in der Naehe sahen die Dinge anders aus. Das
Regiment der Aristokratie war im vollen Zuge, sein eigenes Werk zu verderben.
Nicht als waeren die Soehne und Enkel der Besiegten von Cannae und der Sieger
von Zama so voellig aus der Art ihrer Vaeter und Grossvaeter geschlagen; es
waren weniger andere Menschen, die jetzt im Senate sassen, als eine andere Zeit.
Wo eine geschlossene Zahl alter Familien festgegruendeten Reichtums und ererbter
staatsmaennischer Bedeutung das Regiment fuehrt, wird sie in den Zeiten der
Gefahr eine ebenso unvergleichlich zaehe Folgerichtigkeit und heldenmuetige
Opferfaehigkeit entwickeln wie in den Zeiten der Ruhe kurzsichtig, eigensuechtig
und schlaff regieren - zu dem einen wie dem andern liegen die Keime im Wesen der
Erblichkeit und der Kollegialitaet. Der Krankheitsstoff war laengst vorhanden,
aber ihn zu entwickeln bedurfte es der Sonne des Glueckes. In Catos Frage, was
aus Rom werden solle, wenn es keinen Staat mehr zu fuerchten haben werde, lag
ein tiefer Sinn. Jetzt war man so weit: jeder Nachbar, den man haette fuerchten
moegen, war politisch vernichtet, und von den Maennern, welche unter der alten
Ordnung der Dinge, in der ernsten Schule des Hannibalischen Krieges erzogen
waren und aus denen der Nachklang jener gewaltigen Zeit bis in ihr spaetestes
Alter noch widerhallte, rief der Tod einen nach dem andern ab, bis endlich auch
die Stimme des letzten von ihnen, des alten Cato, im Rathaus und auf dem
Marktplatz verstummte. Eine juengere Generation kam an das Regiment, und ihre
Politik war eine arge Antwort auf jene Frage des alten Patrioten. Wie das
Untertanenregiment und die aeussere Politik unter ihren Haenden sich
gestalteten, ist bereits dargelegt worden. Womoeglich noch mehr liess man in den
inneren Angelegenheiten das Schiff vor dem Winde treiben; wenn man unter innerem
Regiment mehr versteht als die Erledigung der laufenden Geschaefte, so ward in
dieser Zeit ueberhaupt in Rom nicht regiert. Der einzige leitende Gedanke der
regierenden Korporation war die Erhaltung und womoeglich Steigerung ihrer
usurpierten Privilegien. Nicht der Staat hatte fuer sein hoechstes Amt ein
Anrecht auf den rechten und den besten Mann, sondern jedes Glied der Kamaraderie
ein angeborenes, weder durch unbillige Konkurrenz der Standesgenossen noch durch
Uebergriffe der Ausgeschlossenen zu verkuerzendes Anrecht auf das hoechste
Staatsamt. Darum steckte die Clique zu ihrem wichtigsten politischen Ziel sich
die Beschraenkung der Wiederwahl zum Konsulat und die Ausschliessung der "neuen
Menschen"; es gelang denn auch in der Tat, jene um das Jahr 603 (151) gesetzlich
untersagt zu erhalten ^1 und auszureichen mit einem Regiment adliger
Nullitaeten. Auch die Tatenlosigkeit der Regierung nach aussen hin haengt ohne
Zweifel mit dieser gegen die Buergerlichen ausschliessenden und gegen die
einzelnen Standesglieder misstrauischen Adelspolitik zusammen. Man konnte
gemeine Leute, deren Adelsbrief ihre Taten waren, von den lauteren Kreisen der
Aristokratie nicht sicherer fern halten, als indem man ueberhaupt es keinem
gestattete, Taten zu verrichten; auch wuerde dem bestehenden Regiment der
allgemeinen Mittelmaessigkeit selbst ein adliger Eroberer Syriens oder Aegyptens
schon unbequem gewesen sein. Allerdings fehlte es auch jetzt an einer Opposition
nicht, und sie war sogar bis zu einem gewissen Grade erfolgreich. Man
verbesserte die Rechtspflege. Die Administrativjurisdiktion, wie der Senat sie
entweder selbst oder gelegentlich durch ausserordentliche Kommissionen ueber die
Provinzialbeamten ausuebte, reichte anerkanntermassen nicht aus; es war eine
fuer das ganze oeffentliche Leben der roemischen Gemeinde folgenreiche Neuerung,
dass im Jahre 605 (149) auf Vorschlag des Lucius Calpurnius Piso eine staendige
Senatorenkommission (quaestio ordinaria) niedergesetzt ward, um die Beschwerden
der Provinzialen gegen die vorgesetzten roemischen Beamten wegen Gelderpressung
in gerichtlichen Formen zu pruefen. Man suchte die Komitien von dem
uebermaechtigen Einfluss der Aristokratie zu emanzipieren. Die Panazee auch der
roemischen Demokratie war die geheime Abstimmung in den Versammlungen der
Buergerschaft, welche zuerst fuer die Magistratswahlen durch das Gabinische (615
139), dann fuer die Volksgerichte durch das Cassische (617 137), endlich fuer
die Abstimmung ueber Gesetzvorschlaege durch das Papirische Gesetz (623 131)
eingefuehrt ward. In aehnlicher Weise wurden bald nachher (um 625 129) die
Senatoren durch Volksbeschluss angewiesen, bei dem Eintritt in den Senat ihr
Ritterpferd abzugeben und also auf den bevorzugten Stimmplatz in den achtzehn
Ritterzenturien zu verzichten. In diesen auf die Emanzipation der Waehlerschaft
von dem regierenden Herrenstand gerichteten Massregeln mochte die Partei, die
sie veranlasste, vielleicht den Anfang zu einer Regeneration des Staates
erblicken; in der Tat ward dadurch in der Nichtigkeit und Unfreiheit des
gesetzlich hoechsten Organs der roemischen Gemeinde auch nicht das mindeste
geaendert, ja dieselbe allen, die es anging und nicht anging, nur noch
handgreiflicher dargetan. Ebenso prahlhaftig und ebenso eitel war die foermliche
Anerkennung der Unabhaengigkeit und Souveraenitaet der Buergerschaft, welche ihr
durch die Verlegung ihres Versammlungsplatzes von der alten Dingstatt unter dem
Rathaus auf den Marktplatz zuteil ward (um 609 145).
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^1 Im Jahre 537 (217) wurde das die Wiederwahl zum Konsulat beschraenkende
Gesetz auf die Dauer des Krieges in Italien (also bis 551 203) suspendiert (Liv.
27, 6). Nach Marcellus' Tode 546 (208) aber sind Wiederwahlen zum Konsulat, wenn
die abdizierenden Konsuln von 592 (162) nicht mitgerechnet werden, ueberhaupt
nur vorgekommen in den Jahren 547, 554, 560, 579, 585, 586, 591, 596, 599, 602
(207, 200, 194, 175, 169, 168, 163, 158, 155, 152); also nicht oefter in diesen
sechsundfuenfzig als zum Beispiel in den zehn Jahren 401-410 (353-344). Nur eine
von diesen, und eben die letzte, ist mit Verletzung des zehnjaehrigen Intervalls
erfolgt; und ohne Zweifel ist die seltsame Wahl des Marcus Marcellus, Konsul 588
(166) und 599 (155), zum dritten Konsulat fuer 602 (152), deren naehere
Umstaende wir nicht kennen, die Veranlassung der gesetzlichen Untersagung der
Wiederwahl zum Konsulat ueberhaupt (Liv. ep. 56) geworden; zumal da dieser
Antrag, als von Cato unterstuetzt (p. 55 Jordan), vor 605 (149) eingebracht
worden sein muss.
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Aber diese Fehde der formalen Volkssouveraenitaet gegen die tatsaechlich
bestehende Verfassung war zum guten Teil scheinhafter Art. Die Parteiphrasen
prasselten und klirrten; von den Parteien selbst war in den wirklich und
unmittelbar praktischen Angelegenheiten wenig zu spueren. Das ganze siebente
Jahrhundert hindurch bildeten die jaehrlichen Gemeindewahlen zu den
buergerlichen Aemtern, namentlich zum Konsulat und zur Zensur, die eigentlich
stehende Tagesfrage und den Brennpunkt des politischen Treibens; aber nur in
einzelnen seltenen Faellen waren in den verschiedenen Kandidaturen auch
entgegengesetzte politische Prinzipien verkoerpert; regelmaessig blieben
dieselben rein persoenliche Fragen und war es fuer den Gang der Angelegenheiten
gleichgueltig, ob die Majoritaet der Wahlkoerper dem Caecilier oder dem
Cornelier zufiel. Man entbehrte also dessen, was die Uebelstaende des
Parteilebens alle uebertraegt und verguetet, der freien und gemeinschaftlichen
Bewegung der Massen nach dem als zweckmaessig erkannten Ziel, und duldete sie
dennoch alle lediglich zum Frommen des kleinen Spiels der herrschenden Koterien.
Es war dem roemischen Adligen verhaeltnismaessig leicht, die Aemterlaufbahn
als Quaestor und Volkstribun zu betreten, aber die Erlangung des Konsulats und
der Zensur war auch ihm nur durch grosse und jahrelange Anstrengungen moeglich.
Der Preise waren viele, aber der lohnenden wenige; die Kaempfer liefen, wie ein
roemischer Dichter einmal sagt, wie in einer an den Schranken weiten,
allmaehlich mehr und mehr sich verengenden Bahn. Das war recht, solange das Amt
war, wie es hiess, eine "Ehre", und militaerische, politische, juristische
Kapazitaeten wetteifernd um die seltenen Kraenze warben; jetzt aber hob die
tatsaechliche Geschlossenheit der Nobilitaet den Nutzen der Konkurrenz auf und
liess nur ihre Nachteile uebrig. Mit wenigen Ausnahmen draengten die den
regierenden Familien angehoerenden jungen Maenner sich in die politische
Laufbahn, und der hastige und unreife Ehrgeiz griff bald zu wirksameren Mitteln,
als nuetzliche Taetigkeit fuer das gemeine Beste war. Die erste Bedingung fuer
die oeffentliche Laufbahn wurden maechtige Verbindungen; dieselbe begann also
nicht wie sonst im Lager, sondern in den Vorzimmern der einflussreichen Maenner.
Was sonst nur Schutzbefohlene und Freigelassene getan, dass sie ihrem Herrn am
fruehen Morgen aufzuwarten kamen und oeffentlich in seinem Gefolge erschienen,
das uebertrug sich jetzt auf die neue vornehme Klientel. Aber auch der Poebel
ist ein grosser Herr und will als solcher respektiert sein. Der Janhagel fing
an, es als sein Recht zu fordern, dass der kuenftige Konsul in jedem Lumpen von
der Gasse das souveraene Volk erkenne und ehre und jeder Bewerber bei seinem
"Umgang" (ambitus) jeden einzelnen Stimmgeber bei Namen begruesse und ihm die
Hand druecke. Bereitwillig ging die vornehme Welt ein auf diesen entwuerdigenden
Aemterbettel. Der richtige Kandidat kroch nicht bloss im Palast, sondern auch
auf der Gasse und empfahl sich der Menge durch Liebaeugeleien,
Nachsichtigkeiten, Artigkeiten von feinerer oder groeberer Qualitaet. Der Ruf
nach Reformen und die Demagogie wurden dazu vernutzt, sich bei dem Publikum
bekannt und beliebt zu machen; und sie wirkten um so mehr, je mehr sie nicht die
Sache angriffen, sondern die Person. Es ward Sitte, dass die bartlosen
Juenglinge vornehmer Geburt, um sich glaenzend in das oeffentliche Leben
einzufuehren, mit der unreifen Leidenschaft ihrer knabenhaften Beredsamkeit die
Rolle Catos weiterspielten und aus eigener Machtvollkommenheit sich womoeglich
gegen einen recht hochstehenden und recht unbeliebten Mann zu Anwaelten des
Staats aufwarfen; man liess es geschehen, dass das ernste Institut der
Kriminaljustiz und der politischen Polizei ein Mittel fuer den Aemterbewerb
ward. Die Veranstaltung oder, was noch schlimmer war, die Verheissung
prachtvoller Volkslustbarkeiten war laengst die gleichsam gesetzliche
Vorbedingung zur Erlangung des Konsulats; jetzt begannen auch schon, wie das um
595 (159) dagegen erlassene Verbot bezeugt, die Stimmen der Waehler geradezu mit
Geld erkauft zu werden. Vielleicht die schlimmste Folge des dauernden Buhlens
der regierenden Aristokratie um die Gunst der Menge war die Unvereinbarkeit
dieser Bettler- und Schmeichlerrolle mit derjenigen Stellung, welche der
Regierung den Regierten gegenueber von Rechts wegen zukommt. Das Regiment ward
dadurch aus einem Segen fuer das Volk zum Fluch. Man wagte es nicht mehr, ueber
Gut und Blut der Buerger zum Besten des Vaterlandes nach Beduerfnis zu
verfuegen. Man liess die Buergerschaft sich an den gefaehrlichen Gedanken
gewoehnen, dass sie selbst von der vorschussweisen Entrichtung direkter Abgaben
gesetzlich befreit sei - nach dem Kriege gegen Perseus ist kein Schoss mehr von
der Gemeinde gefordert worden. Man liess lieber das Heerwesen verfallen, als
dass man die Buerger zu dem verhassten ueberseeischen Dienst zwang; wie es den
einzelnen Beamten erging, die die Konskription nach der Strenge des Gesetzes
durchzufuehren versuchten, ist schon gesagt worden.
In verhaengnisvoller Weise verschlingen sich in dem Rom dieser Zeit die
zwiefachen Missstaende einer ausgearteten Oligarchie und einer noch
unentwickelten, aber schon im Keime vom Wurmfrass ergriffenen Demokratie. Ihren
Parteinamen nach, welche zuerst in dieser Periode gehoert werden, wollten die
"Optimaten" den Willen der Besten, die "Popularen" den der Gemeinde zur Geltung
bringen; in der Tat gab es in dem damaligen Rom weder eine wahre Aristokratie
noch eine wahrhaft sich selber bestimmende Gemeinde. Beide Parteien stritten
gleichermassen fuer Schatten und zaehlten in ihren Reihen nur entweder
Schwaermer oder Heuchler. Beide waren von der politischen Faeulnis gleichmaessig
ergriffen und in der Tat beide gleich nichtig. Beide waren mit Notwendigkeit in
den Status quo gebannt, da weder hueben noch drueben ein politischer Gedanke,
geschweige denn ein politischer Plan sich fand, der ueber diesen hinausgegangen
waere, und so vertrugen denn auch beide sich miteinander so vollkommen, dass sie
auf jeden Schritt sich in den Mitteln wie in den Zwecken begegneten und der
Wechsel der Partei mehr ein Wechsel der politischen Taktik als der politischen
Gesinnung war. Das Gemeinwesen haette ohne Zweifel gewonnen, wenn entweder die
Aristokratie statt der Buergerschaftswahlen geradezu einen erblichen Turnus
eingefuehrt oder die Demokratie ein wirkliches Demagogenregiment aus sich
hervorgebracht haette. Aber diese Optimaten und diese Popularen des beginnenden
siebenten Jahrhunderts waren die einen fuer die andern viel zu unentbehrlich, um
sich also auf Tod und Leben zu bekriegen; sie konnten nicht bloss nicht einander
vernichten, sondern, wenn sie es gekonnt haetten, haetten sie es nicht gewollt.
Darueber wich denn freilich politisch wie sittlich das Gemeinwesen immer mehr
aus den Fugen und ging seiner voelligen Aufloesung entgegen.
Es ging denn auch die Krise, durch welche die roemische Revolution
eroeffnet ward, nicht aus diesem duerftigen politischen Konflikt hervor, sondern
aus den oekonomischen und sozialen Verhaeltnissen, welche die roemische
Regierung wie alles andere lediglich gehen liess und welche also Gelegenheit
fanden, den seit langem gaerenden Krankheitsstoff jetzt ungehemmt mit
furchtbarer Raschheit und Gewaltsamkeit zu zeigen. Seit uralter Zeit beruhte die
roemische Oekonomie auf den beiden ewig sich suchenden und ewig hadernden
Faktoren, der baeuerlichen und der Geldwirtschaft. Schon einmal hatte die
letztere im engsten Bunde mit dem grossen Grundbesitz Jahrhunderte lang gegen
den Bauernstand einen Krieg gefuehrt, der mit dem Untergang zuerst der
Bauernschaft und demnaechst des ganzen Gemeinwesens endigen zu muessen schien,
aber ohne eigentliche Entscheidung abgebrochen ward infolge der gluecklichen
Kriege und der hierdurch moeglich gemachten umfaenglichen und grossartigen
Domanialaufteilung. Es ward schon frueher gezeigt, dass in derselben Zeit,
welche den Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern unter veraenderten Namen
erneuerte, das unverhaeltnismaessig anschwellende Kapital einen zweiten Sturm
gegen die baeuerliche Wirtschaft vorbereitete. Zwar der Weg war ein anderer.
Ehemals war der kleine Bauer ruiniert worden durch Vorschuesse, die ihn
tatsaechlich zum Meier seines Glaeubigers herabdrueckten; jetzt ward er
erdrueckt durch die Konkurrenz des ueberseeischen und insonderheit des
Sklavenkorns. Man schritt fort mit der Zeit; das Kapital fuehrte gegen die
Arbeit, das heisst gegen die Freiheit der Person, den Krieg, natuerlich wie
immer in strengster Form Rechtens, aber nicht mehr in der unziemlichen Weise,
dass der freie Mann der Schulden wegen Sklave ward, sondern von Haus aus mit
rechtmaessig gekauften und bezahlten Sklaven; der ehemalige hauptstaedtische
Zinsherr trat auf in zeitgemaesser Gestalt als industrieller Plantagenbesitzer.
Allein das letzte Ergebnis war in beiden Faellen das gleiche: die Entwertung der
italischen Bauernstellen, die Verdraengung der Kleinwirtschaft zuerst in einem
Teil der Provinzen, sodann in Italien durch die Gutswirtschaft; die vorwiegende
Richtung auch dieser in Italien auf Viehzucht und auf Oel- und Weinbau;
schliesslich die Ersetzung der freien Arbeiter in den Provinzen wie in Italien
durch Sklaven. Eben wie die Nobilitaet deshalb gefaehrlicher war als das
Patriziat, weil jene nicht wie dieses durch eine Verfassungsaenderung sich
beseitigen liess, so war auch diese neue Kapitalmacht darum gefaehrlicher als
die des vierten und fuenften Jahrhunderts, weil gegen sie mit Aenderungen des
Landrechts nichts auszurichten war.
Ehe wir es versuchen, den Verlauf dieses zweiten grossen Konflikts von
Arbeit und Kapital zu schildern, wird es notwendig, ueber das Wesen und den
Umfang der Sklavenwirtschaft hier einige Andeutungen einzuschalten. Wir haben es
hier nicht zu tun mit der alten, gewissermassen unschuldigen Feldsklaverei,
wonach der Bauer entweder zugleich mit seinem Knechte ackert oder auch, wenn er
mehr Land besitzt, als er bewirtschaften kann, denselben entweder als Verwalter
oder auch unter Verpflichtung zur Ablieferung eines Teils vom Ertrag
gewissermassen als Paechter ueber einen abgeteilten Meierhof setzt; solche
Verhaeltnisse bestanden zwar zu allen Zeiten - um Comum zum Beispiel waren sie
noch in der Kaiserzeit die Regel -, allein als Ausnahmezustaende bevorzugter
Landschaften und milde verwalteter Gueter. Hier ist die Grosswirtschaft mit
Sklaven gemeint, welche im roemischen Staat wie einst im karthagischen aus der
Uebermacht des Kapitals sich entwickelte. Waehrend fuer den Sklavenbestand der
aelteren Zeit die Kriegsgefangenschaft und die Erblichkeit der Knechtschaft
ausreichten, beruht diese Sklavenwirtschaft, voellig wie die amerikanische, auf
systematisch betriebener Menschenjagd, da bei der auf Leben und Fortpflanzung
der Sklaven wenig Ruecksicht nehmenden Nutzungsweise die Sklavenbevoelkerung
bestaendig zusammenschwand und selbst die stets neue Massen auf den Sklavenmarkt
liefernden Kriege das Defizit zu decken nicht ausreichten. Kein Land, wo dieses
jagdbare Wild sich vorfand, blieb hiervon verschont; selbst in Italien war es
keineswegs unerhoert, dass der arme Freie von seinem Brotherrn unter die Sklaven
eingestellt ward. Das Negerland jener Zeit aber war Vorderasien 2, wo die
kretischen und kilikischen Korsaren, die rechten gewerbsmaessigen Sklavenjaeger
und Sklavenhaendler, die Kuesten Syriens und die griechischen Inseln ausraubten,
wo mit ihnen wetteifernd die roemischen Zollpaechter in den Klientelstaaten
Menschenjagden veranstalteten und die Gefangenen unter ihr Sklavengesinde
untersteckten - es geschah dies in solchem Umfang, dass um 650 (100) der Koenig
von Bithynien sich unfaehig erklaerte, den verlangten Zuzug zu leisten, da aus
seinem Reich alle arbeitsfaehigen Leute von den Zollpaechtern weggeschleppt
seien. Auf dem grossen Sklavenmarkt in Delos, wo die kleinasiatischen
Sklavenhaendler ihre Ware an die italischen Spekulanten absetzten, sollen an
einem Tage bis zu 10000 Sklaven des Morgens ausgeschifft und vor Abend alle
verkauft gewesen sein - ein Beweis zugleich, welche ungeheure Zahl von Sklaven
geliefert ward und wie dennoch die Nachfrage immer noch das Angebot ueberstieg.
Es war kein Wunder. Bereits in der Schilderung der roemischen Oekonomie des
sechsten Jahrhunderts ist es dargelegt worden, dass dieselbe wie ueberhaupt die
gesamte Grosswirtschaft des Altertums auf dem Sklavenbetriebe ruht. Worauf immer
die Spekulation sich warf, ihr Werkzeug war ohne Ausnahme der rechtlich zum Tier
herabgesetzte Mensch. Durch Sklaven wurden grossenteils die Handwerke betrieben,
so dass der Ertrag dem Herrn zufiel. Durch die Sklaven der
Steuerpachtgesellschaft wurde die Erhebung der oeffentlichen Gefaelle in den
untern Graden regelmaessig beschafft. Ihre Haende besorgten den Grubenbau, die
Pechhuetten und was derart sonst vorkommt; schon frueh kam es auf, Sklavenherden
nach den spanischen Bergwerken zu senden, deren Vorsteher sie bereitwillig
annahmen und hoch verzinsten. Die Wein- und Olivenlese wurde in Italien nicht
von den Leuten auf dem Gut bewirkt, sondern einem Sklavenbesitzer in Akkord
gegeben. Die Huetung des Viehs ward allgemein durch Sklaven beschafft; der
bewaffneten, haeufig berittenen Hirtensklaven auf den grossen Weidestrecken
Italiens ist bereits gedacht worden, und dieselbe Art der Weidewirtschaft ward
bald auch in den Provinzen ein beliebter Gegenstand der roemischen Spekulation -
so war zum Beispiel Dalmatien kaum erobert (599 155), als die roemischen
Kapitalisten anfingen, dort in italischer Weise die Viehzucht im grossen zu
betreiben. Aber in jeder Beziehung weit schlimmer noch war der eigentliche
Plantagenbau, die Bestellung der Felder durch eine Herde nicht selten mit dem
Eisen gestempelter Sklaven, welche mit Fussschellen an den Beinen unter
Aufsehern des Tags die Feldarbeiten taten und nachts in dem gemeinschaftlichen,
haeufig unterirdischen Arbeiterzwinger zusammengesperrt wurden. Diese
Plantagenwirtschaft war aus dem Orient nach Karthago gewandert und scheint durch
die Karthager nach Sizilien gelangt zu sein, wo, wahrscheinlich aus diesem
Grunde, die Plantagenwirtschaft frueher und vollstaendiger als in irgendeinem
anderen Gebiet der roemischen Herrschaft durchgebildet auftritt 3. Die
Leontinische Feldmark von etwa 30 000 Jugera urbaren Landes, die als roemische
Domaene von den Zensoren verpachtet wurde, finden wir einige Dezennien nach der
Gracchenzeit geteilt unter nicht mehr als 84 Paechter, von denen also
durchschnittlich auf jeden 360 Jugera kamen und unter denen nur ein einziger
Leontiner, die uebrigen fremde, meistens roemische Spekulanten waren. Man sieht
hieraus, mit welchem Eifer die roemischen Spekulanten hier in die Fussstapfen
ihrer Vorgaenger traten und welche grossartigen Geschaefte mit sizilischem Vieh
und sizilischem Sklavenkorn die roemischen und nichtroemischen Spekulanten
gemacht haben werden, die mit ihren Hutungen und Pflanzungen die schoene Insel
bedeckten. Italien indes blieb von dieser schlimmsten Form der Sklavenwirtschaft
fuer jetzt noch wesentlich verschont. Wenngleich in Etrurien, wo die
Plantagenwirtschaft zuerst in Italien aufgekommen zu sein scheint und wo sie
wenigstens vierzig Jahre spaeter in ausgedehntestem Umfange bestand,
hoechstwahrscheinlich schon jetzt es an Arbeiterzwingern nicht fehlte, so ward
doch die italische Ackerwirtschaft in dieser Zeit noch ueberwiegend durch freie
Leute oder doch durch ungefesselte Knechte, daneben durch Akkordierung
groesserer Arbeiten an Unternehmer betrieben. Recht deutlich zeigt sich der
Unterschied des italischen Sklavenwesens von dem sizilischen darin, dass bei dem
sizilischen Sklavenaufstand 619-622 (135-1 S2) allein die Sklaven der nach
italischer Weise lebenden mamertinischen Gemeinde sich nicht beteiligten.
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2 Auch damals wurde es geltend gemacht, dass die Menschenrasse daselbst
durch besondere Dauerhaftigkeit sich vorzugsweise zum Sklavenstand eigne. Schon
Plautus (Trip. 542) preist "den Syrerschlag, der mehr vertraegt als ein andrer
sonst".
3 Auch die hybrid griechische Benennung des Arbeitshauses (ergastulum von
ergazomai nach Analogie von stabulum, operculum) deutet darauf, dass diese
Wirtschaftsweise aus einer Gegend des griechischen Sprachgebiets und in einer
noch nicht hellenisch durchgebildeten Zeit den Roemern zukam.
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Das Meer von Jammer und Elend, das in diesem elendesten aller Proletariate
sich vor unsern Augen auftut, mag ergruenden, wer den Blick in solche Tiefen
wagt; es ist leicht moeglich, dass mit denen der roemischen Sklavenschaft
verglichen die Summe aller Negerleiden ein Tropfen ist. Hier kommt es weniger
auf den Notstand der Sklavenschaft selbst an als auf die Gefahren, die sie ueber
den roemischen Staat brachte und auf das Verhalten der Regierung denselben
gegenueber. Dass dies Proletariat weder durch die Regierung ins Leben gerufen
war noch geradezu von ihr beseitigt werden konnte, leuchtet ein; es haette dies
nur geschehen koennen durch Heilmittel, die noch schlimmer gewesen waeren als
das Uebel. Der Regierung lag nur ob, teils die unmittelbare Gefahr fuer Eigentum
und Leben, womit das Sklavenproletariat die Staatsangehoerigen bedrohte, durch
eine ernstliche Sicherheitspolizei abzuwenden, teils auf die moeglichste
Beschraenkung des Proletariats durch Hebung der freien Arbeit hinzuwirken. Sehen
wir, wie die roemische Aristokratie diesen beiden Aufgaben nachkam.
Wie die Polizei gehandhabt ward, zeigen die allerorts ausbrechenden
Sklavenverschwoerungen und Sklavenkriege. In Italien schienen die wuesten
Vorgaenge, wie sie in den unmittelbaren Nachwehen des Hannibalischen Krieges
vorgekommen waren, sich jetzt zu erneuern; auf einmal musste man in der
Hauptstadt 150, in Minturnae 450, in Sinuessa gar 4000 Sklaven aufgreifen und
hinrichten lassen (621 133). Noch schlimmer stand es begreiflicherweise in den
Provinzen. Auf dem grossen Sklavenmarkt zu Delos und in den attischen
Silbergruben hatte man um dieselbe Zeit die aufstaendischen Sklaven mit den
Waffen zu Paaren zu treiben. Der Krieg gegen Aristonikos und seine
kleinasiatischen "Sonnenstaedter" war wesentlich ein Krieg der Besitzenden gegen
die empoerten Sklaven. Am aergsten aber stand es natuerlicherweise in dem
gelobten Lande des Plantagensystems, in Sizilien. Die Raeuberwirtschaft war
daselbst, zumal im Binnenlande, laengst ein stehendes Uebel; sie fing an, sich
zur Insurrektion zu steigern. Ein reicher und mit den italischen Herren in
industrieller Exploitierung seines lebendigen Kapitals wetteifernder Pflanzer
von Enna (Castrogiovanni), Damophilos, ward von seinen erbitterten Feldsklaven
ueberfallen und ermordet; worauf die wilde Schar in die Stadt Enna stroemte und
dort derselbe Vorgang in groesserem Massstab sich erneuerte. In Masse erhoben
die Sklaven sich gegen ihre Herren, toeteten oder knechteten sie und riefen an
die Spitze des schon ansehnlichen Insurgentenheeres einen Wundermann aus dem
syrischen Apameia, der Feuer zu speien und zu orakeln verstand, bisher als
Sklave Eunus genannt, jetzt als Haupt der Insurgenten Antiochos der Koenig der
Syrer. Warum auch nicht? Hatte doch wenige Jahre zuvor ein anderer syrischer
Knecht, der nicht einmal ein Prophet war, in Antiocheia selbst das koenigliche
Stirnband der Seleukiden getragen. Der tapfere "Feldherr" des neuen Koenigs, der
griechische Sklave Achaeos, durchstreifte die Insel, und nicht bloss die wilden
Hirten stroemten von nah und fern unter die seltsamen Fahnen - auch die freien
Arbeiter, die den Pflanzern alles Ueble goennten, machten mit den empoerten
Sklaven gemeinschaftliche Sache. In einer anderen Gegend Siziliens folgte ein
kilikischer Sklave, Kleon, einst in seiner Heimat ein dreister Raeuber, dem
gegebenen Beispiel und besetzte Akragas, und da die Haeupter miteinander sich
vertrugen, gelang es ihnen nach manchen geringeren Erfolgen zuletzt, den Praetor
Lucius Hypsaeus selbst mit seiner groesstenteils aus sizilischen Milizen
bestehenden Armee gaenzlich zu schlagen und sein Lager zu erobern. Hierdurch kam
fast die ganze Insel in die Gewalt der Aufstaendischen, deren Zahl nach den
maessigsten Angaben sich auf 70000 Waffenfaehige belaufen haben soll; die Roemer
sahen sich genoetigt, drei Jahre nacheinander (620-622 134-132) Konsuln und
konsularische Heere nach Sizilien abzusenden, bis nach manchen unentschiedenen,
ja zum Teil ungluecklichen Gefechten endlich mit der Einnahme von Tauromenion
und von Enna der Aufstand ueberwaeltigt war. Vor der letzteren Stadt, in die
sich die entschlossenste Mannschaft der Insurgenten geworfen hatte, um sich in
dieser unbezwinglichen Stellung zu verteidigen, wie sich Maenner verteidigen,
die an Rettung wie an Begnadigung verzweifeln, lagerten die Konsuln Lucius
Calpurnius Piso und Publius Rupilius zwei Jahre hindurch und bezwangen sie
endlich mehr durch den Hunger als durch die Waffen 4.
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4 Noch jetzt finden sich vor Castrogiovanni, da, wo der Aufgang am
wenigsten jaeh ist, nicht selten roemische Schleuderkugeln mit dem Namen des
Konsuls von 621 (133): L. Piso L. f. cos.
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Das waren die Ergebnisse der Sicherheitspolizei, wie sie von dem roemischen
Senat und dessen Beamten in Italien und den Provinzen gehandhabt ward. Wenn die
Aufgabe, das Proletariat zu beseitigen, die ganze Macht und Weisheit der
Regierung erfordert und nur zu oft uebersteigt, so ist dagegen die polizeiliche
Niederhaltung desselben fuer jedes groessere Gemeinwesen verhaeltnismaessig
leicht. Es staende wohl um die Staaten, wenn die besitzlosen Massen ihnen keine
andere Gefahr bereiteten, als wie sie auch droht von Baeren und Woelfen; nur der
Aengsterling und wer mit der albernen Angst der Menge Geschaefte macht,
prophezeit den Untergang der buergerlichen Ordnung in Sklavenaufstaenden oder
Proletariatinsurrektionen. Aber selbst dieser leichteren Aufgabe der Baendigung
der gedrueckten Massen ward von der roemischen Regierung trotz des tiefsten
Friedens und der unerschoepflichen Hilfsquellen des Staats keineswegs genuegt.
Es war dies ein Zeichen ihrer Schwaeche; aber nicht ihrer Schwaeche allein. Von
Rechts wegen war der roemische Statthalter verpflichtet, die Landstrassen rein
zu halten und die aufgegriffenen Raeuber, wenn es Sklaven waren, ans Kreuz
schlagen zu lassen; natuerlich, denn Sklavenwirtschaft ist nicht moeglich ohne
Schreckensregiment. Allein in dieser Zeit war in Sizilien wohl auch mitunter,
wenn die Strassen allzu unsicher wurden, von dem Statthalter eine Razzia
veranstaltet, aber um es mit den italischen Pflanzern nicht zu verderben, wurden
die gefangenen Raeuber von der Behoerde in der Regel an ihre Herren zu
gutfindender Bestrafung abgegeben; und diese Herren waren sparsame Leute, welche
ihren Hirtenknechten, wenn sie Kleider begehrten, mit Pruegel antworteten und
mit der Frage, ob denn die Reisenden nackt durch das Land zoegen. Die Folge
solcher Konnivenz war denn, dass nach Ueberwaeltigung des Sklavenaufstandes der
Konsul Publius Rupilius alles, was lebend in seine Haende kam, es heisst ueber
20000 Menschen, ans Kreuz schlagen liess. Es war freilich nicht laenger
moeglich, das Kapital zu schonen.
Unendlich schwerer zu gewinnende, freilich auch unendlich reichere Fruechte
verhiess die Fuersorge der Regierung fuer Hebung der freien Arbeit und
folgeweise fuer Beschraenkung des Sklavenproletariats. Leider geschah in dieser
Beziehung schlechterdings gar nichts. In der ersten sozialen Krise hatte man
gesetzlich dem Gutsherrn vorgeschrieben, eine nach der Zahl seiner
Sklavenarbeiter abgemessene Anzahl freier Arbeiter zu verwenden. Jetzt ward auf
Veranlassung der Regierung eine punische Schrift ueber den Landbau, ohne Zweifel
eine Anweisung zur Plantagenwirtschaft nach karthagischer Art, zu Nutz und
Frommen der italischen Spekulation ins Lateinische uebersetzt -das erste und
einzige Beispiel einer von dem roemischen Senat veranlassten literarischen
Unternehmung! Dieselbe Tendenz offenbart sich in einer wichtigeren Angelegenheit
oder vielmehr in der Lebensfrage fuer Rom, in dem Kolonisierungssystem. Es
bedurfte nicht der Weisheit, nur der Erinnerung an den Verlauf der ersten
sozialen Krise Roms, um zu begreifen, dass gegen ein agrikoles Proletariat die
einzige ernstliche Abhilfe in einem umfassenden und regularisierten
Emigrationssystem bestand, wozu die aeusseren Verhaeltnisse Roms die guenstigste
Gelegenheit darboten. Bis gegen das Ende des sechsten Jahrhunderts hatte man in
der Tat dem fortwaehrenden Zusammenschwinden des italischen Kleinbesitzes durch
fortwaehrende Gruendung neuer Bauernhufen entgegengewirkt. Es war dies zwar
keineswegs in dem Masse geschehen, wie es haette geschehen koennen und sollen;
man hatte nicht bloss das seit alten Zeiten von Privaten okkupierte Domanialland
nicht eingezogen, sondern auch weitere Okkupationen neugewonnenen Landes
gestattet und andere sehr wichtige Erwerbungen, wie namentlich das Gebiet von
Capua, zwar nicht der Okkupation preisgegeben, aber doch auch nicht zur
Verteilung gebracht, sondern als nutzbare Domaene verwertet. Dennoch hatte die
Landanweisung segensreich gewirkt, vielen der Notleidenden Hilfe und allen
Hoffnung gegeben. Allein, nach der Gruendung von Luna (577 177) findet sich,
ausser der vereinzelt stehenden Anlage der picenischen Kolonie Auximum (Osimo)
im Jahre 597 (157), von weiteren Landanweisungen auf lange hinaus keine Spur.
Die Ursache ist einfach. Da seit der Besiegung der Boier und Apuaner ausser den
wenig lockenden ligurischen Taelern neues Gebiet in Italien nicht gewonnen ward,
war daselbst kein anderes Land zu verteilen als das verpachtete oder okkupierte
Domanialland, dessen Antastung der Aristokratie begreiflicherweise jetzt
ebensowenig genehm war wie vor dreihundert Jahren. Das ausserhalb Italien!
gewonnene Gebiet zur Verteilung zu bringen, schien aber aus politischen Gruenden
unzulaessig; Italien sollte das herrschende Land bleiben und die Scheidewand
zwischen italischen Herren und dienenden Provinzialen nicht fallen. Wenn man
nicht die Ruecksichten der hoeheren Politik oder gar die Standesinteressen
beiseite setzen wollte, blieb der Regierung nichts uebrig, als dem Ruin des
italischen Bauernstandes zuzusehen, und also geschah es. Die Kapitalisten fuhren
fort, die kleinen Besitzer auszukaufen, auch wohl, wenn sie eigensinnig blieben,
deren Aecker ohne Kaufbrief einzuziehen, wobei es begreiflich nicht immer
guetlich abging - eine besonders beliebte Weise war es, dem Bauer, waehrend er
im Felde stand, Weib und Kinder vom Hofe zu stossen und ihn mittels der Theorie
der vollendeten Tatsache zur Nachgiebigkeit zu bringen. Die Gutsbesitzer fuhren
fort, statt der freien Arbeiter sich vorwiegend der Sklaven zu bedienen, schon
deshalb, weil diese nicht wie jene zum Kriegsdienst abgerufen werden konnten,
und dadurch das freie Proletariat auf das gleiche Niveau des Elends mit der
Sklavenschaft herabzudruecken. Sie fuhren fort, durch das spottwohlfeile
sizilische Sklavenkorn das italische von dem hauptstaedtischen Markt zu
verdraengen und dasselbe auf der ganzen Halbinsel zu entwerten. In Etrurien
hatte die alte einheimische Aristokratie im Bunde mit den roemischen
Kapitalisten schon im Jahre 520 (184) es so weit gebracht, dass es dort keinen
freien Bauern mehr gab. Es konnte auf dem Markt der Hauptstadt laut gesagt
werden, dass die Tiere ihr Lager haetten, den Buergern aber nichts geblieben sei
als Luft und Sonnenschein und dass die, welche die Herren der Welt hiessen,
keine Scholle mehr ihr eigen nennten. Den Kommentar zu diesen Worten lieferten
die Zaehlungslisten der roemischen Buergerschaft. Vom Ende des Hannibalischen
Krieges bis zum Jahre 595 (159) ist die Buergerzahl in stetigem Steigen, wovon
die Ursache wesentlich zu suchen ist in den fortdauernden und ansehnlichen
Verteilungen von Domanialland; nach 595 (159), wo die Zaehlung 328000
waffenfaehige Buerger ergab, zeigt sich dagegen ein regelmaessiges Sinken, indem
sich die Liste im Jahre 600 (154) auf 324000, im Jahre 607 (147) auf 322000, im
Jahre 623 (131) auf 319000 waffenfaehige Buerger stellt - ein erschreckendes
Ergebnis fuer eine Zeit tiefen inneren und aeusseren Friedens. Wenn das so
fortging, loeste die Buergerschaft sich auf in Pflanzer und Sklaven und konnte
schliesslich der roemische Staat, wie es bei den Parthern geschah, seine
Soldaten auf dem Sklavenmarkt kaufen.
So standen die aeusseren und inneren Verhaeltnisse Roms, als der Staat
eintrat in das siebente Jahrhundert seines Bestandes. Wohin man auch das Auge
wandte, fiel es auf Missbraeuche und Verfall; jedem einsichtigen und
wohlwollenden Mann musste die Erwaegung sich aufdraengen, ob denn hier nicht zu
helfen und zu bessern sei. Es fehlte an solchen in Rom nicht; aber keiner schien
mehr berufen zu dem grossen Werk der politischen und sozialen Reform als der
Lieblingssohn des Aemilius Paullus, der Adoptivenkel des grossen Scipio, der
dessen glorreichen Afrikanernamen nicht bloss kraft Erb-, sondern auch kraft
eigenen Rechtes trug, Publius Cornelius Scipio Aemilianus Africanus (570-625
184-129). Gleich seinem Vater war er ein massvoller, durch und durch gesunder
Mann, nie krank am Koerper und nie unsicher ueber den naechsten und notwendigen
Entschluss. Schon in seiner Jugend hatte er sich ferngehalten von dem
gewoehnlichen Treiben der politischen Anfaenger, dem Antichambrieren in den
Zimmern der vornehmen Senatoren und den gerichtlichen Deklamationen. Dagegen
liebte er die Jagd - als Siebzehnjaehriger hatte er, nachdem er den Feldzug
gegen Perseus unter seinem Vater mit Auszeichnung mitgemacht hatte, als
Belohnung dafuer sich freie Pirsch in dem seit vier Jahren unberuehrten Wildhag
der Koenige von Makedonien erbeten - und vor allen Dingen wandte er gern seine
Musse auf wissenschaftlichen und literarischen Genuss. Durch die Fuersorge
seines Vaters war er frueh in diejenige echte griechische Bildung eingefuehrt
worden, welche ueber das geschmacklose Hellenisieren der gemeinen Halbbildung
hinaushob; durch seine ernste und treffende Wuerdigung des Echten und des
Schlechten in dem griechischen Wesen und durch sein adliges Auftreten imponierte
dieser Roemer den Hoefen des Ostens, ja sogar den spottlustigen Alexandrinern.
Seinen Hellenismus erkannte man vor allem in der feinen Ironie seiner Rede und
in seinem klassisch reinen Latein. Obwohl nicht eigentlich Schriftsteller,
zeichnete er doch wie Cato seine politischen Reden auf - sie wurden gleich den
Briefen seiner Adoptivschwester, der Mutter der Gracchen, von den spaeteren
Literatoren als Meisterstuecke mustergueltiger Prosa geschaetzt - und zog mit
Vorliebe die besseren griechischen und roemischen Literaten in seinen Kreis,
welcher plebejische Umgang ihm freilich nicht wenig verdacht ward von denjenigen
Kollegen im Senat, die auf ihre edle Geburt als einzige Auszeichnung angewiesen
waren. Ein sittlich fester und zuverlaessiger Mann, galt sein Wort bei Freund
und Feind; er mied Bauten und Spekulationen und lebte einfach; dafuer handelte
er in Geldangelegenheiten nicht bloss ehrlich und uneigennuetzig, sondern auch
mit einer dem kaufmaennischen Sinn seiner Zeitgenossen seltsam duenkenden
Zartheit und Liberalitaet. Er war ein tuechtiger Soldat und Offizier; aus dem
Afrikanischen Krieg brachte er den Ehrenkranz heim, der wegen Rettung
gefaehrdeter Buerger mit eigener Lebensgefahr erteilt zu werden pflegte, und
beendete den Krieg als Feldherr, den er als Offizier begonnen hatte; an wirklich
schwierigen Aufgaben sein Feldherrngeschick zu erproben, boten die Umstaende ihm
keine Gelegenheit. Scipio war so wenig wie sein Vater eine geniale Natur - davon
zeugt schon seine Vorliebe fuer Xenophon, den nuechternen Militaer und korrekten
Schriftsteller -, aber ein rechter und echter Mann, der vor andern berufen
schien, dem beginnenden Verfall durch organische Reformen zu wehren. Um so
bezeichnender ist es, dass er es nicht versucht hat. Zwar half er, wo und wie er
konnte, Missbraeuche abstellen und verhindern und arbeitete namentlich hin auf
Verbesserung der Rechtspflege. Hauptsaechlich durch seinen Beistand vermochte
Lucius Cassius, ein tuechtiger Mann von altvaeterischer Strenge und
Ehrenhaftigkeit, gegen den heftigsten Widerstand der Optimaten, sein Stimmgesetz
durchzubringen, welches fuer die noch immer den wichtigsten Teil der
Kriminaljurisdiktion umfassenden Volksgerichte die geheime Abstimmung
einfuehrte. Ebenso zog er, der die Knabenanklagen nicht hatte mitmachen moegen,
in seinen reifen Jahren selbst mehrere der schuldigsten Maenner der Aristokratie
vor die Gerichte. In gleichem Geiste hat er als Feldherr vor Karthago und vor
Numantia die Weiber und die Pfaffen zu den Toren des Lagers hinausgejagt und das
Soldatengesindel wieder zurueck gezwungen unter den eisernen Druck der alten
Heereszucht, als Zensor (612 142) unter der vornehmen Welt der glattkinnigen
Manschettentraeger aufgeraeumt und mit ernsten Worten die Buergerschaft ermahnt,
an den rechtschaffenen Sitten der Vaeter treulich zu halten. Aber niemand, und
er selber am wenigsten, konnte es verkennen, dass die Verschaerfung der
Rechtspflege und das vereinzelte Dazwischenfahren nicht einmal Anfaenge waren
zur Heilung der organischen Uebel, an denen der Staat krankte. An diese hat
Scipio nicht geruehrt. Gaius Laelius (Konsul 614 140), Scipios aelterer Freund
und sein politischer Lehrmeister und Vertrauter, hatte den Plan gefasst, die
Einziehung des unvergebenen, aber vorlaeufig okkupierten italischen
Domaniallandes vorzuschlagen und durch dessen Aufteilung der zusehends
verfallenden italischen Bauernschaft Hilfe zu bringen; allein er stand von dem
Vorschlag ab, als er sah, welchen Sturm er zu erregen im Begriff war, und ward
fortan "der Verstaendige" genannt. Auch Scipio dachte also. Er war von der
Groesse des Uebels voellig durchdrungen und griff, wo er nur sich selber wagte,
mit ehrenwertem Mut ohne Ansehen der Person ruecksichtslos an und durch; allein
er hatte sich auch ueberzeugt, dass dem Lande nur zu helfen sei um den Preis
derselben Revolution, die im vierten und fuenften Jahrhundert aus der
Reformfrage sich entsponnen hatte, und ihm schien, mit Recht oder mit Unrecht,
das Heilmittel schlimmer als das Uebel. So stand er mit dem kleinen Kreis seiner
Freunde zwischen den Aristokraten, die ihm seine Befuerwortung des Cassischen
Gesetzes nie verziehen, und den Demokraten, denen er doch auch nicht genuegte
noch genuegen wollte, waehrend seines Lebens einsam, nach seinem Tode gefeiert
von beiden Parteien, bald als Vormann der Aristokratie, bald als Beguenstiger
der Reform. Bis auf seine Zeit hatten die Zensoren bei der Niederlegung ihres
Amtes die Goetter angerufen, dem Staat groessere Macht und Herrlichkeit zu
verleihen; der Zensor Scipio betete, dass sie geneigen moechten, den Staat zu
erhalten. Sein ganzes Glaubensbekenntnis liegt in dem schmerzlichen Ausruf.
Aber wo der Mann verzagte, der zweimal das roemische Heer aus tiefem
Verfall zum Siege gefuehrt hatte, da getraute sich ein tatenloser Juengling, zum
Retter Italiens sich aufzuwerfen. Er hiess Tiberius Sempronius Gracchus (591-621
163-133). Sein gleichnamiger Vater (Konsul 577, 591; Zensor 585 177, 163;169)
war das rechte Musterbild eines roemischen Aristokraten. Die glaenzende, nicht
ohne Bedrueckung der abhaengigen Gemeinden zuwege gebrachte Pracht seiner
aedilizischen Spiele hatte ihm schweren und verdienten Tadel vom Senat
zugezogen, waehrend er durch sein Einschreiten in dem leidigen Prozess gegen die
persoenlich ihm verfeindeten Scipionen sein ritterliches und wohl auch sein
Standesgefuehl, durch sein energisches Auftreten gegen die Freigelassenen in
seiner Zensur seine konservative Gesinnung betaetigte und als Statthalter der
Ebroprovinz durch Tapferkeit und vor allem durch Gerechtigkeit sich um sein
Vaterland ein bleibendes Verdienst und zugleich in den Gemuetern der
unterworfenen Nation ein dauerndes Gedaechtnis in Ehrfurcht und Liebe erwarb.
Seine Mutter Cornelia war die Tochter des Siegers von Zama, welcher
ebenjenes hochherzigen Dazwischentretens wegen den bisherigen Gegner sich zum
Schwiegersohn erkoren hatte, sie selbst eine hochgebildete und bedeutende Frau,
die nach dem Tode ihres viel aelteren Gemahls die Hand des Koenigs von Aegypten
zurueckgewiesen hatte und im Andenken an den Gemahl und den Vater die drei ihr
gebliebenen Kinder erzog. Der aeltere von den beiden Soehnen, Tiberius, war eine
gute und sittliche Natur, sanften Blicks und ruhigen Wesens, wie es schien, zu
allem andern eher bestimmt als zum Agitator der Massen. Mit allen seinen
Beziehungen und Anschauungen gehoerte er dem Scipionischen Kreise an, dessen
feine griechische und nationale Durchbildung er und seine Geschwister teilten.
Scipio Aemilianus war zugleich sein Vetter und seiner Schwester Gemahl; unter
ihm hatte Tiberius als Achtzehnjaehriger die Erstuermung Karthagos mitgemacht
und durch seine Tapferkeit das Lob des strengen Feldherrn und kriegerische
Auszeichnungen erworben. Dass der tuechtige junge Mann die Anschauungen ueber
den Verfall des Staats an Haupt und Gliedern, wie sie in diesem Kreise gangbar
waren, die Gedanken namentlich ueber die Hebung des italischen Bauernstandes mit
aller Lebendigkeit und allem Rigorismus der Jugend in sich aufnahm und
steigerte, ist begreiflich; waren es doch nicht bloss die jungen Leute, denen
das Zurueckweichen des Laelius vor der Durchfuehrung seiner Reformideen nicht
verstaendig erschien, sondern schwach. Appius Claudius, der gewesene Konsul (611
143) und Zensor (618 136), einer der angesehensten Maenner des Senats, tadelte
mit all der gewaltsamen Leidenschaftlichkeit, die in dem Geschlecht der Claudier
erblich war und blieb, dass der Scipionische Kreis den Plan der
Domaenenaufteilung so rasch wieder habe fallen lassen; um so bitterer, wie es
scheint, weil er mit Scipio Aemilianus bei der Bewerbung um die Zensur in
persoenliche Konflikte gekommen war. Ebenso sprach Publius Crassus Mucianus sich
aus, der derzeitige Oberpontifex, als Mensch und Rechtsgelehrter im Senat wie in
der Buergerschaft allgemein verehrt. Sogar dessen Bruder Publius Mucius
Scaevola, der Begruender der wissenschaftlichen Jurisprudenz in Rom, schien dem
Reformplan nicht abgeneigt, und seine Stimme war von um so groesserem Gewicht,
als er gewissermassen ausserhalb der Parteien stand. Aehnlich dachte Quintus
Metellus, der Ueberwinder Makedoniens und der Achaeer, mehr aber noch als seiner
Kriegstaten halber geachtet als ein Muster alter Zucht und Sitte in seinem
haeuslichen wie in seinem oeffentlichen Leben. Tiberius Gracchus stand diesen
Maennern nahe, namentlich dem Appius, dessen Tochter er, und dem Mucianus,
dessen Tochter sein Bruder zum Weib genommen hatte; es war kein Wunder, dass der
Gedanke sich in ihm regte, den Reformplan selber wiederaufzunehmen, sobald er
sich in einer Stellung befinden werde, die ihm verfassungsmaessig die Initiative
gestatte. Persoenliche Motive mochten ihn hierin bestaerken. Der
Friedensvertrag, den Mancinus 617 (147) mit den Numantinern abschloss, war
wesentlich Gracchus' Werk; dass der Senat ihn kassiert hatte, dass der Feldherr
deswegen den Feinden ausgeliefert worden und Gracchus mit den uebrigen hoeheren
Offizieren dem gleichen Schicksal nur durch die groessere Gunst, deren er bei
der Buergerschaft genoss, entgangen war, konnte den jungen rechtschaffenen und
stolzen Mann nicht milder stimmen gegen die herrschende Aristokratie. Die
hellenischen Rhetoren, mit denen er gern philosophierte und politisierte, der
Mytilenaeer Diophanes, der Kymaeer Gaius Blossius, naehrten in seiner Seele die
Ideale, mit denen er sich trug; als seine Absichten in weiteren Kreisen bekannt
wurden, fehlte es nicht an billigenden Stimmen, und mancher oeffentliche
Anschlag forderte den Enkel des Afrikaners auf, des armen Volkes, der Rettung
Italiens zu gedenken.
Am 10. Dezember 620 (134) uebernahm Tiberius Gracchus das Volkstribunat.
Die entsetzlichen Folgen der bisherigen Missregierung, der politische,
militaerische, oekonomische, sittliche Verfall der Buergerschaft lagen eben
damals nackt und bloss jedermann vor Augen. Von den beiden Konsuln dieses Jahres
focht der eine ohne Erfolg in Sizilien gegen die aufstaendischen Sklaven und war
der andere, Scipio Aemilianus, seit Monaten beschaeftigt, eine kleine spanische
Landstadt nicht zu besiegen, sondern zu erdruecken. Wenn es noch einer
besonderen Aufforderung bedurfte, um Gracchus' Entschluss zur Tat werden zu
lassen, sie lag in diesen, jedes Patrioten Gemuet mit unnennbarer Angst
erfuellenden Zustaenden. Sein Schwiegervater versprach Beistand mit Rat und Tat,
man durfte hoffen auf die Unterstuetzung des Juristen Scaevola, der kurz vorher
zum Konsul fuer 621 (133) erwaehlt worden war. So beantragte Gracchus gleich
nach Antritt seines Amtes die Erlassung eines Ackergesetzes, das in gewissem
Sinn nichts war als eine Erneuerung des Licinisch-Sextischen vom Jahre 387 der
Stadt (367). Es sollten danach die saemtlichen okkupierten und von den Inhabern
ohne Entgelt benutzten Staatslaendereien - die verpachteten, wie zum Beispiel
das Gebiet von Capua, beruehrte das Gesetz nicht - von Staats wegen eingezogen
werden, jedoch mit der Beschraenkung, dass der einzelne Okkupant fuer sich 500
und fuer jeden Sohn 250, im ganzen jedoch nicht ueber 1000 Morgen zu bleibendem
und garantiertem Besitz solle behalten oder dafuer Ersatz in Land in Anspruch
nehmen duerfen. Fuer etwaige, von den bisherigen Inhabern vorgenommene
Verbesserungen, wie Gebaeude und Pflanzungen, scheint man Entschaedigung
bewilligt zu haben. Das also eingezogene Domanialland sollte in Lose von 30
Morgen zerschlagen und diese teils an Buerger, teils an italische Bundesgenossen
verteilt werden, nicht als freies Eigentum, sondern als unveraeusserliche
Erbpacht, deren Inhaber das Land zum Feldbau zu benutzen und eine maessige Rente
an die Staatskasse zu zahlen sich verpflichteten. Ein Kollegium von drei
Maennern, die als ordentliche und stehende Beamte der Gemeinde angesehen und
jaehrlich von der Volksversammlung gewaehlt wurden, ward mit dem Einziehungs-
und Aufteilungsgeschaeft beauftragt, wozu spaeter noch der wichtige und
schwierige Auftrag kam, rechtlich festzustellen, was Domanialland und was
Privateigentum sei. Die Aufteilung war demnach angelegt als auf unbestimmte Zeit
fortgehend, bis dass die sehr ausgedehnten und schwer festzustellenden
italischen Domaenen reguliert sein wuerden. Mit dem Licinisch-Sextischen Gesetz
verglichen waren neu in dem Sempronischen Ackergesetz teils die Klausel zu
Gunsten der beerbten Besitzer, teils die fuer die neuen Landstellen beantragte
Erbpachtgutsqualitaet und Unveraeusserlichkeit, teils und vor allem die
regulierte und dauernde Exekutive, deren Fehlen in dem aelteren Gesetz
hauptsaechlich bewirkt hatte, dass dasselbe ohne nachhaltige praktische
Anwendung geblieben war.
Den grossen Grundbesitzern, die jetzt wie vor drei Jahrhunderten ihren
wesentlichen Ausdruck fanden im Senat, war also der Krieg erklaert, und seit
langem zum erstenmal stand wieder einmal ein einzelner Beamter in ernsthafter
Opposition gegen die aristokratische Regierung. Sie nahm den Kampf auf in der
fuer solche Faelle hergebrachten Weise, die Ausschreitungen des Beamtentums
durch dieses selbst zu paralysieren. Ein Kollege des Gracchus, Marcus Octavius,
ein entschlossener und von der Verwerflichkeit des beantragten Domanialgesetzes
ernstlich ueberzeugter Mann, tat Einspruch, als dasselbe zur Abstimmung gebracht
werden sollte; womit verfassungsmaessig der Antrag beseitigt war. Gracchus
sistierte nun seinerseits die Staatsgeschaefte und die Rechtspflege und legte
seine Siegel auf die oeffentlichen Kassen; man nahm es hin - es war unbequem,
aber das Jahr ging ja doch auch zu Ende. Gracchus, ratlos, brachte sein Gesetz
zum zweitenmal zur Abstimmung; natuerlich wiederholte Octavius seinen Einspruch,
und auf die flehentliche Bitte seines Kollegen und bisherigen Freundes, ihm die
Rettung Italiens nicht zu wehren, mochte er erwidern, dass darueber, wie Italien
gerettet werden koenne, eben die Ansichten verschieden, sein
verfassungsmaessiges Recht aber, gegen den Antrag des Kollegen seines Veto sich
zu bedienen, ausser allem Zweifel sei. Der Senat machte jetzt den Versuch,
Gracchus einen leidlichen Rueckzug zu eroeffnen; zwei Konsulare forderten ihn
auf, die Angelegenheit in der Kurie weiterzuverhandeln, und eifrig ging der
Tribun hierauf ein. Er suchte in diesen Antrag hineinzulegen, dass der Senat
damit die Domanialaufteilung im Prinzip zugestanden habe; allein weder lag dies
darin, noch war der Senat irgend geneigt, in der Sache nachzugeben; die
Verhandlungen endigten ohne jedes Resultat. Die verfassungsmaessigen Wege waren
erschoepft. In frueheren Zeiten hatte man unter solchen Verhaeltnissen es sich
nicht verdriessen lassen, den gestellten Antrag fuer dies Jahr zur Ruhe zu
legen, aber in jedem folgenden ihn wiederaufzunehmen, bis der Ernst des Forderns
und der Druck der oeffentlichen Meinung den Widerstand brachen. Jetzt lebte man
rascher. Gracchus schien auf dem Punkte angelangt, wo er entweder auf die Reform
ueberhaupt verzichten oder die Revolution beginnen musste; er tat das letztere,
indem er mit der Erklaerung vor die Buergerschaft trat, dass entweder er oder
Octavius aus dem Kollegium ausscheiden muesse, und diesem ansann, die Buerger
darueber abstimmen zu lassen, welchen von ihnen sie entlassen wollten. Octavius
weigerte sich natuerlich, auf diesen wunderlichen Zweikampf einzugehen; die
Interzession war eben dazu da, solchen Meinungsverschiedenheiten der Kollegen
Raum zu gewaehren. Da brach Gracchus die Verhandlung mit dem Kollegen ab und
wandte sich an die versammelte Menge mit der Frage, ob nicht der Volkstribun,
der dem Volk zuwiderhandle, sein Amt verwirkt habe; und die Versammlung, laengst
gewohnt, zu allen an sie gebrachten Antraegen ja zu sagen und groesstenteils
zusammengesetzt aus dem vom Lande hereingestroemten und bei der Durchfuehrung
des Gesetzes persoenlich interessierten agrikolen Proletariat, bejahte fast
einstimmig die Frage. Marcus Octavius ward auf Gracchus' Befehl durch die
Gerichtsdiener von der Tribunenbank entfernt und hierauf unter allgemeinem Jubel
das Ackergesetz durchgebracht und die ersten Teilungsherren ernannt. Die Stimmen
fielen auf den Urheber des Gesetzes nebst seinem erst zwanzigjaehrigen Bruder
Gaius und seinem Schwiegervater Appius Claudius. Eine solche Familienwahl
steigerte die Erbitterung der Aristokratie. Als die neuen Beamten sich wie
ueblich an den Senat wandten, um ihre Ausstattungs- und Taggelder angewiesen zu
erhalten, wurden jene verweigert und ein Taggeld angewiesen von 24 Assen (10
Groschen). Die Fehde griff immer weiter um sich und ward immer gehaessiger und
persoenlicher. Das schwierige und verwickelte Geschaeft der Abgrenzung,
Einziehung und Aufteilung der Domaenen trug den Hader in jede Buergergemeinde,
ja selbst in die verbuendeten italischen Staedte. Die Aristokratie hatte es kein
Hehl, dass sie das Gesetz vielleicht, weil sie muesse, sich gefallen lassen, der
unberufene Gesetzgeber aber ihrer Rache nimmermehr entgehen werde; und die
Ankuendigung des Quintus Pompeius, dass er den Gracchus an demselben Tage, wo er
das Tribunat niederlege, in Anklagestand versetzen werde, war unter den
Drohungen, die gegen den Tribun fielen, noch bei weitem nicht die schlimmste.
Gracchus glaubte, wahrscheinlich mit Recht, seine persoenliche Sicherheit
bedroht und erschien auf dem Markt nicht mehr ohne eine Gefolge von drei- bis
viertausend Menschen, worueber er selbst von dem der Reform an sich nicht
abgeneigten Metellus im Senat bittere Worte hoeren wusste. Ueberhaupt, wenn er
gemeint hatte, mit Durchbringung seines Ackergesetzes am Ziele zu sein, so hatte
er jetzt zu lernen, dass er erst am Anfang stand. Das "Volk" war ihm zu Dank
verpflichtet; aber er war ein verlorener Mann, wenn er keinen anderen Schirm
mehr hatte als diese Dankbarkeit des Volkes, wenn er demselben nicht
unentbehrlich blieb und durch andere und weitergreifende Vorschlaege neue und
immer neue Interessen und Hoffnungen an sich knuepfte. Ebendamals war durch das
Testament des letzten Koenigs von Pergamon den Roemern Reich und Vermoegen der
Attaliden zugefallen; Gracchus beantragte bei dem Volk, den pergamenischen
Schatz unter die neuen Landbesitzer zur Anschaffung des erforderlichen Beschlags
zu verteilen und vindizierte ueberhaupt, gegen die bestehende Uebung, der
Buergerschaft das Recht, ueber die neue Provinz definitiv zu entscheiden.
Weitere populaere Gesetze, ueber Abkuerzung der Dienstzeit, ueber Ausdehnung des
Provokationsrechts, ueber die Aufhebung des Vorrechts der Senatoren,
ausschliesslich als Zivilgeschworene zu fungieren, sogar ueber die Aufnahme der
italischen Bundesgenossen in den roemischen Buergerverband, soll er vorbereitet
haben; wie weit seine Entwuerfe in der Tat gereicht haben, laesst sich nicht
entscheiden, gewiss ist nur, dass Gracchus seine einzige Rettung darin sah, das
Amt, das ihn schuetzte, von der Buergerschaft auf ein zweites Jahr verliehen zu
erhalten, und dass er, um diese verfassungswidrige Verlaengerung zu bewirken,
weitere Reformen in Aussicht stellte. Hatte er anfangs sich eingesetzt, um das
Gemeinwesen zu retten, so wusste er jetzt schon, um sich zu retten, das
Gemeinwesen aufs Spiel setzen. Die Bezirke traten zusammen zur Wahl der Tribunen
fuer das naechste Jahr, und die ersten Abteilungen gaben ihre Stimmen fuer
Gracchus; aber die Gegenpartei drang mit ihrem Einspruch schliesslich wenigstens
insoweit durch, dass die Versammlung unverrichteter Sache aufgeloest und die
Entscheidung auf den folgenden Tag verschoben ward. Fuer diesen setzte Gracchus
alle Mittel in Bewegung, erlaubte und unerlaubte: er zeigte sich dem Volke im
Trauergewand und empfahl ihm seinen unmuendigen Knaben; fuer den Fall, dass die
Wahl abermals durch Einspruch gestoert werden wuerde, traf er Vorkehrungen, den
Anhang der Aristokratie mit Gewalt von dem Versammlungsplatz vor dem
Kapitolinischen Tempel zu vertreiben. So kam der zweite Wahltag heran; die
Stimmen fielen wie an dem vorhergehenden und wieder erfolgte der Einspruch; der
Auflauf begann. Die Buerger zerstreuten sich; die Wahlversammlung war faktisch
aufgehoben; der Kapitolinische Tempel ward geschlossen; man erzaehlte sich in
der Stadt, bald dass Tiberius die saemtlichen Tribunen abgesetzt habe, bald dass
er ohne Wiederwahl sein Amt fortzufuehren entschlossen sei. Der Senat
versammelte sich im Tempel der Treue, hart bei dem Jupitertempel; die
erbittertsten Gegner des Gracchus fuehrten in der Sitzung das Wort; als Tiberius
die Hand nach der Stirn bewegte, um in dem wilden Getuemmel dem Volke zu
erkennen zu geben, dass sein Leben bedroht sei, hiess es, er fordere schon die
Leute auf, sein Haupt mit der koeniglichen Binde zu schmuecken. Der Konsul
Scaevola ward angegangen, den Hochverraeter sofort toeten zu lassen; als der
gemaessigte, der Reform an sich keineswegs abgeneigte Mann das ebenso unsinnige
wie barbarische Begehren unwillig zurueckwies, rief der Konsular Publius Scipio
Nasica, ein harter und leidenschaftlicher Aristokrat, die Gleichgesinnten auf,
sich zu bewaffnen, wie sie koennten, und ihm zu folgen. Von den Landleuten war
zu den Wahlen fast niemand in die Stadt gekommen; das Stadtvolk wich scheu
auseinander, als es die vornehmen Maenner mit Stuhlbeinen und Knuetteln in den
Haenden zornigen Auges heranstuermen sah; Gracchus versuchte, von wenigen
begleitet, zu entkommen. Aber er stuerzte auf der Flucht am Abhang des Kapitols
und ward von einem der Wuetenden - Publius Satureius und Lucius Rufus stritten
sich spaeter um die Henkerehre - vor den Bildsaeulen der sieben Koenige am
Tempel der Treue durch einen Knuettelschlag auf die Schlaefe getoetet; mit ihm
dreihundert andere Maenner, keiner durch Eisenwaffen. Als es Abend geworden war,
wurden die Koerper in den Tiberfluss gestuerzt; vergebens bat Gaius, ihm die
Leiche seines Bruders zur Bestattung zu vergoennen. Solch einen Tag hatte Rom
noch nicht erlebt. Der mehr als hundertjaehrige Hader der Parteien waehrend der
ersten sozialen Krise hatte zu keiner Katastrophe gefuehrt, wie diejenige war,
mit der die zweite begann. Auch den besseren Teil der Aristokratie mochte
schaudern; indes man konnte nicht mehr zurueck. Man hatte nur die Wahl, eine
grosse Zahl der zuverlaessigsten Parteigenossen der Rache der Menge preiszugeben
oder die Verantwortung der Untat auf die Gesamtheit zu uebernehmen; das letztere
geschah. Man hielt offiziell daran fest, dass Gracchus die Krone habe nehmen
wollen, und rechtfertigte diesen neuesten Frevel mit dem uralten des Ahala; ja
man ueberwies sogar die weitere Untersuchung gegen Gracchus' Mitschuldige einer
besonderen Kommission und liess deren Vormann, den Konsul Publius Popillius,
dafuer sorgen, dass durch Blutsentenzen gegen eine grosse Anzahl geringer Leute
der Bluttat gegen Gracchus nachtraeglich eine Art rechtlichen Gepraeges
aufgedrueckt ward (622 132). Nasica, gegen den vor allen anderen die Menge Rache
schnaubte und der wenigstens den Mut hatte, sich offen vor dem Volke zu seiner
Tat zu bekennen und sie zu vertreten, ward unter ehrenvollen Vorwaenden nach
Asien gesandt und bald darauf (624 130) abwesend mit dem Oberpontifikat
bekleidet. Auch die gemaessigte Partei trennte sich hierin nicht von ihren
Kollegen. Gaius Laelius beteiligte sich bei den Untersuchungen gegen die
Gracchaner; Publius Scaevola, der die Ermordung zu verhindern gesucht hatte,
verteidigte sie spaeter im Senat; als Scipio Aemilianus nach seiner Rueckkehr
aus Spanien (622 132) aufgefordert ward, sich oeffentlich darueber zu erklaeren,
ob er die Toetung seines Schwagers billige oder nicht, gab er die wenigstens
zweideutige Antwort, dass, wofern er nach der Krone getrachtet habe, er mit
Recht getoetet worden sei.
Versuchen wir ueber diese folgenreichen Ereignisse zu einem Urteil zu
gelangen. Die Einrichtung eines Beamtenkollegiums, das dem gefaehrlichen
Zusammenschwinden der Bauernschaft durch umfassende Gruendung neuer Kleinstellen
aus dem gesamten, dem Staat zur Verfuegung stehenden italischen Grundbesitz
entgegenzuwirken hatte, war freilich kein Zeichen eines gesunden
volkswirtschaftlichen Zustandes, aber unter den obwaltenden politischen und
sozialen Verhaeltnissen zweckmaessig. Die Aufteilung der Domaenen ferner war an
sich keine politische Parteifrage; sie konnte bis auf die letzte Scholle
durchgefuehrt werden, ohne dass die bestehende Verfassung geaendert, das
Regiment der Aristokratie irgend erschuettert ward. Ebensowenig konnte hier von
einer Rechtsverletzung die Rede sein. Anerkanntermassen war der Eigentuemer des
okkupierten Landes der Staat; der Inhaber konnte als bloss geduldeter Besitzer
in der Regel nicht einmal den gutglaeubigen Eigentumsbesitz sich zuschreiben,
und wo er ausnahmsweise es konnte, stand ihm entgegen, dass gegen den Staat nach
roemischem Landrecht die Verjaehrung nicht lief. Die Domaenenaufteilung war
keine Aufhebung, sondern eine Ausuebung des Eigentums; ueber die formelle
Rechtsbestaendigkeit derselben waren alle Juristen einig. Allein damit, dass die
Domaenenaufteilung weder der bestehenden Verfassung Eintrag tat noch eine
Rechtsverletzung in sich schloss, war der Versuch, diese Rechtsansprueche des
Staats jetzt durchzufuehren, politisch noch keineswegs gerechtfertigt. Was man
wohl in unsern Tagen erinnert hat, wenn ein grosser Grundherr rechtlich ihm
zustehende, aber tatsaechlich seit langen Jahren nicht erhobene Ansprueche
ploetzlich in ihrem ganzen Umfang geltend zu machen beginnt, konnte mit gleichem
und besserem Rechte auch gegen die Gracchische Rogation eingewendet werden.
Unleugbar hatten diese okkupierten Domaenen zum Teil seit dreihundert Jahren
sich in erblichem Privatbesitz befunden; das Bodeneigentum des Staats, das
seiner Natur nach ueberhaupt leichter als das des Buergers den privatrechtlichen
Charakter verliert, war an diesen Grundstuecken so gut wie verschollen und die
jetzigen Inhaber durchgaengig durch Kauf oder sonstigen laestigen Erwerb zu
diesen Besitzungen gelangt. Der Jurist mochte sagen was er wollte; den
Geschaeftsleuten erschien die Massregel als eine Expropriation der grossen
Grundbesitzer zum Besten des agrikolen Proletariats; und in der Tat konnte auch
kein Staatsmann sie anders bezeichnen. Dass die leitenden Maenner der
catonischen Epoche nicht anders geurteilt hatten, zeigt sehr klar die Behandlung
eines aehnlichen, zu ihrer Zeit vorgekommenen Falles. Das im Jahre 543 (211) zur
Domaene geschlagene Gebiet von Capua und den Nachbarstaedten war in den
folgenden unruhigen Zeiten tatsaechlich groesstenteils in Privatbesitz
uebergegangen. In den letzten Jahren des sechsten Jahrhunderts, wo man
vielfaeltig, besonders durch Catos Einfluss bestimmt, die Zuegel des Regiments
wieder straffer anzog, beschloss die Buergerschaft, das campanische Gebiet
wieder an sich zu nehmen und zum Besten des Staatsschatzes zu verpachten (582
172). Dieser Besitz beruhte auf einer nicht durch vorgaengige Aufforderung,
sondern hoechstens durch Konnivenz der Behoerden gerechtfertigten und nirgends
viel ueber ein Menschenalter hinaus fortgesetzten Okkupation; dennoch wurden die
Inhaber nicht anders als gegen eine im Auftrag des Senats von dem Stadtpraetor
Publius Lentulus ausgeworfene Entschaedigungssumme aus dem Besitz gesetzt (ca.
589 165) 5. Weniger bedenklich vielleicht, aber doch auch nicht unbedenklich war
es, dass fuer die neuen Landlose Erbpachtqualitaet und Unveraeusserlichkeit
festgestellt ward. Die liberalsten Grundsaetze in bezug auf die Verkehrsfreiheit
hatten Rom gross gemacht, und es vertrug sich sehr wenig mit dem Geist der
roemischen Institutionen, dass diese neuen Bauern von oben herab angehalten
wurden, ihr Grundstueck in einer bestimmten Weise zu bewirtschaften, und dass
fuer dasselbe Retraktrechte und alle der Verkehrsbeschraenkung anhaengenden
Einschnuerungsmassregeln festgestellt wurden.
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5 Die bisher nur aus Cicero (leg. agr. 2, 31, 82; vgl. Liv. 42, 2, 19)
teilweise bekannte Tatsache wird jetzt durch die Fragmente des Licinianus (p. 4)
wesentlich vervollstaendigt. Die beiden Berichte sind dahin zu vereinigen, dass
Lentulus die Possessoren gegen eine von ihm festgesetzte Entschaedigungssumme
expropriierte, bei den wirklichen Grundeigentuemern aber nichts ausrichtete, da
er sie zu expropriieren nicht befugt war und sie auf Verkauf sich nicht
einlassen wollten.
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Man wird einraeumen, dass diese Einwuerfe gegen das Sempronische
Ackergesetz nicht leicht wogen. Dennoch entscheiden sie nicht. Jene
tatsaechliche Expropriation der Domaenenbesitzer war sicher ein grosses Uebel;
aber sie war dennoch das einzige Mittel, um einem noch viel groesseren, ja den
Staat geradezu vernichtenden, dem Untergang des italischen Bauernstandes,
wenigstens auf lange hinaus zu steuern. Darum begreift man es wohl, warum die
ausgezeichnetsten und patriotischsten Maenner auch der konservativen Partei, an
ihrer Spitze Gaius Laelius und Scipio Aemilianus, die Domaenenaufteilung an sich
billigten und wuenschten.
Aber wenn der Zweck des Tiberius Gracchus wohl der grossen Majoritaet der
einsichtigen Vaterlandsfreunde gut und heilsam erschienen ist, so hat dagegen
der Weg, den er einschlug, keines einzigen nennenswerten und patriotischen
Mannes Billigung gefunden und finden koennen. Rom wurde um diese Zeit regiert
durch den Senat. Wer gegen die Majoritaet des Senats eine Verwaltungsmassregel
durchsetzte, der machte Revolution. Es war Revolution gegen den Geist der
Verfassung, als Gracchus die Domaenenfrage vor das Volk brachte; Revolution auch
gegen den Buchstaben, als er das Korrektiv der Staatsmaschine, durch welches der
Senat die Eingriffe in sein Regiment verfassungsmaessig beseitigte, die
tribunizische Interzession durch die mit unwuerdiger Sophistik gerechtfertigte
Absetzung seines Kollegen nicht bloss fuer jetzt, sondern fuer alle Folgezeit
zerstoerte. Indes nicht hierin liegt die sittliche und politische Verkehrtheit
von Gracchus' Tun. Fuer die Geschichte gibt es keine Hochverratsparagraphen; wer
eine Macht im Staat zum Kampf aufruft gegen die andere, der ist gewiss ein
Revolutionaer, aber vielleicht zugleich ein einsichtiger und preiswuerdiger
Staatsmann. Der wesentliche Fehler der Gracchischen Revolution liegt in einer
nur zu oft uebersehenen Tatsache: in der Beschaffenheit der damaligen
Buergerversammlungen. Das Ackergesetz des Spurius Cassius und das des Tiberius
Gracchus hatten in der Hauptsache denselben Inhalt und denselben Zweck; dennoch
war das Beginnen beider Maenner nicht weniger verschieden als die ehemalige
roemische Buergerschaft, welche mit den Latinern und Hernikern die Volskerbeute
teilte, und die jetzige, die die Provinzen Asia und Africa einrichten liess.
Jene war eine staedtische Gemeinde, die zusammentreten und zusammen handeln
konnte; diese ein grosser Staat, dessen Angehoerige in einer und derselben
Urversammlung zu vereinigen und diese Versammlung entscheiden zu lassen ein
ebenso klaegliches wie laecherliches Resultat gab. Es raechte sich hier der
Grundfehler der Politie des Altertums, dass sie nie vollstaendig von der
staedtischen zur staatlichen Verfassung oder, was dasselbe ist, von dem System
der Urversammlungen zum parlamentarischen fortgeschritten ist. Die souveraene
Versammlung Roms war, was die souveraene Versammlung in England sein wuerde,
wenn statt der Abgeordneten die saemtlichen Waehler Englands zum Parlament
zusammentreten wollten: eine ungeschlachte, von allen Interessen und allen
Leidenschaften wuest bewegte Masse, in der die Intelligenz spurlos verschwand;
eine Masse, die weder die Verhaeltnisse zu uebersehen noch auch nur einen
eigenen Entschluss zu fassen vermochte; eine Masse vor allem, in welcher, von
seltenen Ausnahmefaellen abgesehen, unter dem Namen der Buergerschaft ein paar
hundert oder tausend von den Gassen der Hauptstadt zufaellig aufgegriffene
Individuen handelten und stimmten. Die Buergerschaft fand sich in den Bezirken
wie in den Hundertschaften durch ihre faktischen Repraesentanten in der Regel
ungefaehr ebenso genuegend vertreten wie in den Kurien durch die daselbst von
Rechts wegen sie repraesentierenden dreissig Gerichtsdiener; und eben wie der
sogenannte Kurienbeschluss nichts war als ein Beschluss desjenigen Magistrats,
der die Gerichtsdiener zusammenrief, so war auch der Tribus- und
Zenturienbeschluss in dieser Zeit wesentlich nichts als ein durch einige
obligate Jaherren legalisierter Beschluss des vorschlagenden Beamten. Wenn aber
in diesen Stimmversammlungen, den Komitien, sowenig man es auch mit der
Qualifikation genau nahm, im ganzen doch nur Buerger erschienen, so war dagegen
in den blossen Volksversammlungen, den Kontionen, platz- und schreiberechtigt,
was nur zwei Beine hatte, Aegypter und Juden, Gassenbuben und Sklaven. In den
Augen des Gesetzes bedeutete allerdings ein solches Meeting nichts; es konnte
nicht abstimmen noch beschliessen. Allein tatsaechlich beherrschte dasselbe die
Gasse und schon war die Gassenmeinung eine Macht in Rom und kam etwas darauf an,
ob diese wueste Masse bei dem, was ihr mitgeteilt ward, schwieg oder schrie, ob
sie klatschte und jubelte oder den Redner auspfiff und anheulte. Nicht viele
hatten den Mut, die Haufen anzuherrschen, wie es Scipio Aemilianus tat, als sie
wegen seiner Aeusserung ueber den Tod seines Schwagers ihn auszischten: Ihr da,
sprach er, denen Italien nicht Mutter ist sondern Stiefmutter, ihr habt zu
schweigen! Und da sie noch lauter tobten: ihr meint doch nicht, dass ich die
losgebunden fuerchten werde, die ich in Ketten auf den Sklavenmarkt geschickt
habe?
Dass man der verrosteten Maschine der Komitien sich fuer die Wahlen und
fuer die Gesetzgebung bediente, war schon uebel genug. Aber wenn man diesen
Massen, zunaechst den Komitien und faktisch auch den Kontionen, Eingriffe in die
Verwaltung gestattete und dem Senat das Werkzeug zur Verhuetung solcher
Eingriffe aus den Haenden wand; wenn man gar diese sogenannte Buergerschaft aus
dem gemeinen Saeckel sich selber Aecker samt Zubehoer dekretieren liess; wenn
man einem jeden, dem die Verhaeltnisse und sein Einfluss beim Proletariat die
Gelegenheit gab, die Gassen auf einige Stunden zu beherrschen, die Moeglichkeit
eroeffnete, seinen Projekten den legalen Stempel des souveraenen Volkswillens
aufzudruecken, so war man nicht am Anfang, sondern am Ende der Volksfreiheit,
nicht bei der Demokratie angelangt, sondern bei der Monarchie. Darum hatten in
der vorigen Periode Cato und seine Gesinnungsgenossen solche Fragen nie an die
Buergerschaft gebracht, sondern lediglich sie im Senat verhandelt. Darum
bezeichnen Gracchus' Zeitgenossen, die Maenner des Scipionischen Kreises, das
Flaminische Ackergesetz von 522 (232), den ersten Schritt auf jener
verhaengnisvollen Bahn, als den Anfang des Verfalles der roemischen Groesse.
Darum liessen dieselben den Urheber der Domanialteilung fallen und erblickten in
seinem schrecklichen Ende gleichsam einen Damm gegen kuenftige aehnliche
Versuche, waehrend sie doch die von ihm durchgesetzte Domanialteilung selbst mit
aller Energie festhielten und nutzten - so jammervoll standen die Dinge in Rom,
dass redliche Patrioten in die grauenvolle Heuchelei hineingedraengt wurden, den
Uebeltaeter preiszugeben und die Frucht der Uebeltat sich anzueignen. Darum
hatten auch die Gegner des Gracchus in gewissem Sinne nicht unrecht, als sie ihn
beschuldigten, nach der Krone zu streben. Es ist fuer ihn viel mehr eine zweite
Anklage als eine Rechtfertigung, dass dieser Gedanke ihm selber wahrscheinlich
fremd war. Das aristokratische Regiment war so durchaus verderblich, dass der
Buerger, der den Senat ab- und sich an dessen Stelle zu setzen vermochte,
vielleicht dem Gemeinwesen mehr noch nuetzte, als er ihm schadete. Allein dieser
kuehne Spieler war Tiberius Gracchus nicht, sondern ein leidlich faehiger,
durchaus wohlmeinender, konservativ patriotischer Mann, der eben nicht wusste,
was er begann, der im besten Glauben, das Volk zu rufen, den Poebel beschwor und
nach der Krone griff, ohne selbst es zu wissen, bis die unerbittliche Konsequenz
der Dinge ihn unaufhaltsam draengte in die demagogisch-tyrannische Bahn, bis mit
der Familienkommission, den Eingriffen in das oeffentliche Kassenwesen, den
durch Not und Verzweiflung erpressten weiteren "Reformen", der Leibwache von der
Gasse und den Strassengefechten der bedauernswerte Usurpator Schritt fuer
Schritt sich und andern klarer hervortrat, bis endlich die entfesselten Geister
der Revolution den unfaehigen Beschwoerer packten und verschlangen. Die ehrlose
Schlaechterei, durch die er endigte, richtet sich selber, wie sie die Adelsrotte
richtet, von der sie ausging; allein die Maertyrerglorie, mit der sie Tiberius
Gracchus' Namen geschmueckt hat, kam hier wie gewoehnlich an den unrechten Mann.
Die besten seiner Zeitgenossen urteilten anders. Als dem Scipio Aemilianus die
Katastrophe gemeldet ward, sprach er die Worte Homers: "Also verderb' ein jeder,
der aehnliche Werke vollfuehrt hat!" Und als des Tiberius juengerer Bruder Miene
machte, in gleicher Weise aufzutreten, schrieb ihm die eigene Mutter: "Wird denn
unser Haus des Wahnsinns kein Ende finden? Wo wird die Grenze sein? Haben wir
noch nicht hinreichend uns zu schaemen, den Staat verwirrt und zerruettet zu
haben?" So sprach nicht die besorgte Mutter, sondern die Tochter des
Ueberwinders der Karthager, die noch ein groesseres Unglueck kannte und erfuhr
als den Tod ihrer Kinder.
3. Kapitel
Die Revolution und Gaius Gracchus
Tiberius Gracchus war tot; indes seine beiden Werke, die Landaufteilung wie
die Revolution, ueberlebten ihren Urheber. Dem verkommenen agrikolen Proletariat
gegenueber konnte der Senat wohl einen Mord wagen, aber nicht diesen Mord zur
Aufhebung des Sempronischen Ackergesetzes benutzen; durch den wahnsinnigen
Ausbruch der Parteiwut war das Gesetz selbst weit mehr befestigt als
erschuettert worden. Die reformistisch gesinnte Partei der Aristokratie, welche
die Domanialteilung offen beguenstigte, an ihrer Spitze Quintus Metellus, eben
um diese Zeit (623 131) Zensor, und Publius Scaevola, gewann in Verbindung mit
der Partei des Scipio Aemilianus, die der Reform wenigstens nicht abgeneigt war,
selbst im Senat fuer jetzt die Oberhand, und ausdruecklich wies ein
Senatsbeschluss die Teilherren an, ihre Arbeiten zu beginnen. Nach dem
Sempronischen Gesetz sollten dieselben jaehrlich von der Gemeinde ernannt
werden, und es ist dies auch wahrscheinlich geschehen; allein bei der
Beschaffenheit ihrer Aufgabe war es natuerlich, dass die Wahl wieder und wieder
auf dieselben Maenner fiel und eigentliche Neuwahlen nur stattfanden, wo ein
Platz durch den Tod sich erledigte. So trat fuer Tiberius Gracchus in dieselbe
ein der Schwiegervater seines Bruders Gaius, Publius Crassus Mucianus; und als
dieser 624 (130) gefallen und auch Appius Claudius gestorben war, leiteten das
Teilungsgeschaeft in Gemeinschaft mit dem jungen Gaius Gracchus zwei der
taetigsten Fuehrer der Bewegungspartei, Marcus Fulvius Flaccus und Gaius
Papirius Carbo. Schon die Namen dieser Maenner buergen dafuer, dass man das
Geschaeft der Einziehung und Aufteilung des okkupierten Domaniallandes mit Eifer
und Nachdruck angriff, und in der Tat fehlt es auch dafuer nicht an Beweisen.
Bereits der Konsul des Jahres 622 (132), Publius Popillius, derselbe, der die
Blutgerichte gegen die Anhaenger des Tiberius Gracchus leitete, verzeichnet auf
einem oeffentlichen Denkmal sich als "den ersten, der auf den Domaenen die
Hirten aus- und dafuer die Bauern eingewiesen habe", und auch sonst ist es
ueberliefert, dass sich die Aufteilung ueber ganz Italien erstreckte und
ueberall in den bisherigen Gemeinden die Zahl der Bauernstellen vermehrt ward -
denn nicht durch Gruendung neuer Gemeinden, sondern durch Verstaerkung der
bestehenden die Bauernschaft zu heben, war die Absicht des Sempronischen
Ackergesetzes. Den Umfang und die tiefgreifende Wirkung dieser Aufteilungen
bezeugen die zahlreichen in der roemischen Feldmesserkunst auf die Gracchischen
Landanweisungen zurueckgehenden Einrichtungen; wie denn zum Beispiel eine
gehoerige und kuenftigen Irrungen vorbeugende Marksteinsetzung zuerst durch die
Gracchischen Grenzgerichte und Landaufteilungen ins Leben gerufen zu sein
scheint. Am deutlichsten aber reden die Zahlen der Buergerliste. Die Schaetzung,
die im Jahre 623 (131) veroeffentlicht ward und tatsaechlich wohl Anfang 622
(132) stattfand, ergab nicht mehr als 319000 waffenfaehige Buerger, wogegen
sechs Jahre spaeter (629 125) statt des bisherigen Sinkens sich die Ziffer auf
395000, also um 76000 hebt - ohne allen Zweifel lediglich infolge dessen, was
die Teilungskommission fuer die roemische Buergerschaft tat. Ob dieselbe auch
bei den Italikern die Bauernstellen in demselben Verhaeltnis vermehrt hat,
laesst sich bezweifeln; auf alle Faelle war das, was sie erreichte, ein grosses
und segensreiches Resultat. Freilich ging es dabei nicht ab ohne vielfache
Verletzung achtbarer Interessen und bestehender Rechte. Das Teilherrenamt,
besetzt mit den entschiedensten Parteimaennern und durchaus Richter in eigener
Sache, ging mit seinen Arbeiten ruecksichtslos und selbst tumultuarisch vor;
oeffentliche Anschlaege forderten jeden, der dazu imstande sei, auf ueber die
Ausdehnung des Domaniallandes Nachweisungen zu geben; unerbittlich wurde
zurueckgegangen auf die alten Erdbuecher und nicht bloss neue und alte
Okkupation ohne Unterschied wieder eingefordert, sondern auch vielfaeltig
wirkliches Privateigentum, ueber das der Inhaber sich nicht genuegend
auszuweisen vermochte, mitkonfisziert. Wie laut und grossenteils begruendet auch
die Klagen waren, der Senat liess die Aufteiler gewaehren: es war einleuchtend,
dass, wenn man einmal die Domanialfrage erledigen wollte, ohne solches
ruecksichtsloses Durchgreifen schlechterdings nicht durchzukommen war. Allein es
hatte dies Gewaehrenlassen doch seine Grenze. Das italische Domanialland war
nicht lediglich in den Haenden roemischer Buerger; grosse Strecken desselben
waren einzelnen bundesgenoessischen Gemeinden durch Volks- oder
Senatsbeschluesse zu ausschliesslicher Benutzung zugewiesen, andere Stuecke von
latinischen Buergern erlaubter- oder unerlaubterweise okkupiert worden. Das
Teilungsamt griff endlich auch diese Besitzungen an. Nach formalem Rechte war
die Einziehung der von Nichtbuergern einfach okkupierten Stuecke unzweifelhaft
zulaessig, nicht minder vermutlich die Einziehung des durch Senatsbeschluesse,
ja selbst des durch Gemeindebeschluesse den italischen Gemeinden ueberwiesenen
Domaniallandes, da der Staat damit keineswegs auf sein Eigentum verzichtete und
allem Anschein nach an Gemeinden eben wie an Private nur auf Widerruf verlieh.
Allein die Beschwerden dieser Bundes- oder Untertanengemeinden, dass Rom die in
Kraft stehenden Abmachungen nicht einhalte, konnten doch nicht, wie die Klagen
der durch das Teilungsamt verletzten roemischen Buerger, einfach beiseite gelegt
werden. Rechtlich mochten jene nicht besser begruendet sein als diese; aber wenn
es in diesem Falle sich um Privatinteressen von Staatsangehoerigen handelte, so
kam in Beziehung auf die latinischen Possessionen in Frage, ob es politisch
richtig sei, die militaerisch so wichtigen und schon durch zahlreiche rechtliche
und faktische Zuruecksetzungen Rom sehr entfremdeten latinischen Gemeinden noch
durch diese empfindliche Verletzung ihrer materiellen Interessen aufs neue zu
verstimmen. Die Entscheidung lag in den Haenden der Mittelpartei; sie war es
gewesen, die nach der Katastrophe des Gracchus im Bunde mit seinen Anhaengern
die Reform gegen die Oligarchie geschuetzt hatte, und sie allein vermochte jetzt
in Vereinigung mit der Oligarchie der Reform eine Schranke zu setzen. Die
Latiner wandten sich persoenlich an den hervorragendsten Mann dieser Partei,
Scipio Aemilianus, mit der Bitte, ihre Rechte zu schuetzen; er sagte es zu, und
wesentlich durch seinen Einfluss ^1 ward im Jahre 625 (129) durch Volksschluss
der Teilkommission die Gerichtsbarkeit entzogen und die Entscheidung, was
Domanial- und was Privatbesitz sei, an die Zensoren und in deren Vertretung an
die Konsuln gewiesen, denen sie nach den allgemeinen Rechtsbestimmungen zukam.
Es war dies nichts anderes als eine Sistierung der weiteren Domanialaufteilung
in milder Form. Der Konsul Tuditanus, keineswegs gracchanisch gesinnt und wenig
geneigt, mit der bedenklichen Bodenregulierung sich zu befassen, nahm die
Gelegenheit wahr, zum illyrischen Heer abzugehen und das ihm aufgetragene
Geschaeft unvollzogen zu lassen; die Teilungskommission bestand zwar fort, aber
da die gerichtliche Regulierung des Domaniallandes stockte, blieb auch sie
notgedrungen untaetig. Die Reformpartei war tief erbittert. Selbst Maenner wie
Publius Mucius und Quintus Metellus missbilligten Scipios Zwischentreten. In
anderen Kreisen begnuegte man sich nicht mit der Missbilligung. Auf einen der
naechsten Tage hatte Scipio einen Vortrag ueber die Verhaeltnisse der Latiner
angekuendigt; am Morgen dieses Tages ward er tot in seinem Bette gefunden. Dass
der sechsundfuenfzigjaehrige in voller Gesundheit und Kraft stehende Mann, der
noch den Tag vorher oeffentlich gesprochen und dann am Abend, um seine Rede fuer
den naechsten Tag zu entwerfen, sich frueher als gewoehnlich in sein
Schlafgemach zurueckgezogen hatte, das Opfer eines politischen Mordes geworden
ist, kann nicht bezweifelt werden; er selbst hatte kurz vorher der gegen ihn
gerichteten Mordanschlaege oeffentlich erwaehnt. Welche meuchelnde Hand den
ersten Staatsmann und den ersten Feldherrn seiner Zeit bei naechtlicher Weile
erwuergt hat, ist nie an den Tag gekommen, und es ziemt der Geschichte weder die
aus dem gleichzeitigen Stadtklatsch ueberlieferten Geruechte zu wiederholen noch
den kindischen Versuch anzustellen, aus solchen Akten die Wahrheit zu ermitteln.
Nur dass der Anstifter der Tat der Gracchenpartei angehoert haben muss, ist
einleuchtend: Scipios Ermordung war die demokratische Antwort auf die
aristokratische Blutszene am Tempel der Treue. Die Gerichte schritten nicht ein.
Die Volkspartei, mit Recht fuerchtend, dass ihre Fuehrer, Gaius Gracchus,
Flaccus, Carbo, schuldig oder nicht, in den Prozess moechten verwickelt werden,
widersetzte sich mit allen Kraeften der Einleitung einer Untersuchung; und auch
die Aristokratie, die an Scipio ebensosehr einen Gegner wie einen Verbuendeten
verlor, liess nicht ungern die Sache ruhen. Die Menge und die gemaessigten
Maenner standen entsetzt; keiner mehr als Quintus Metellus, der Scipios
Einschreiten gegen die Reform gemissbilligt hatte, aber von solchen
Bundesgenossen schaudernd sich abwandte und seinen vier Soehnen befahl, die
Bahre des grossen Gegners zur Feuerstaette zu tragen. Die Leichenbestattung ward
beschleunigt; verhuellten Hauptes ward der Letzte aus dem Geschlecht des Siegers
von Zama hinausgetragen, ohne dass jemand zuvor des Toten Antlitz haette sehen
duerfen, und die Flammen des Scheiterhaufens verzehrten mit der Huelle des hohen
Mannes zugleich die Spuren des Verbrechens.
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^1 Hierher gehoert ein Rede contra legem iudiciariam Ti. Gracchi, womit
nicht, wie man gesagt hat, ein Gesetz ueber Quaestionengerichte gemeint ist,
sondern das Supplementargesetz zu seiner Ackerrogation: ut triumviri iudicarent,
qua publicus ager, qua privatus esset (Liv. ep. 28; oben S. 95).
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Die Geschichte Roms kennt manchen genialeren Mann als Scipio Aemilianus,
aber keinen, der an sittlicher Reinheit, an voelliger Abwesenheit des
politischen Egoismus, an edelster Vaterlandsliebe ihm gleich kommt; vielleicht
auch keinen, dem das Geschick eine tragischere Rolle zugewiesen hat. Des besten
Willens und nicht gemeiner Faehigkeiten sich bewusst, war er dazu verurteilt,
den Ruin seines Vaterlandes vor seinen Augen sich vollziehen zu sehen und jeden
ernstlichen Versuch einer Rettung, in der klaren Einsicht, nur uebel damit
aerger zu machen, in sich niederzukaempfen; dazu verurteilt, Untaten wie die des
Nasica gutheissen und zugleich das Werk des Ermordeten gegen seine Moerder
verteidigen zu muessen. Dennoch durfte er sich sagen, nicht umsonst gelebt zu
haben. Er war es, wenigstens ebensosehr wie der Urheber des Sempronischen
Gesetzes, dem die roemische Buergerschaft einen Zuwachs von gegen 80000 neuen
Bauernhufen verdankte; er war es auch, der diese Domanialteilung hemmte, als sie
genuetzt hatte, was sie nuetzen konnte. Dass es an der Zeit war, damit
abzubrechen, ward zwar damals auch von wohlmeinenden Maennern bestritten; aber
die Tatsache, dass auch Gaius Gracchus auf diese nach dem Gesetz seines Bruders
zu verteilenden und unverteilt gebliebenen Besitzungen nicht ernstlich
zurueckkam, spricht gar sehr dafuer, dass Scipio im wesentlichen den richtigen
Moment traf. Beide Massregeln wurden den Parteien abgezwungen, die erste der
Aristokratie, die zweite den Reformfreunden; beide bezahlte ihr Urheber mit
seinem Leben. Es war Scipio beschieden, auf manchem Schlachtfeld fuer sein
Vaterland zu fechten und unverletzt heimzukehren, um dort den Tod von
Moerderhand zu finden; aber er ist in seiner stillen Kammer nicht minder fuer
Rom gestorben, als wenn er vor Karthagos Mauern gefallen waere.
Die Landaufteilung war zu Ende; die Revolution ging an. Die revolutionaere
Partei, die in dem Teilungsamt gleichsam eine konstituierte Vorstandschaft
besass, hatte schon bei Scipios Lebzeiten hier und dort mit dem bestehenden
Regiment geplaenkelt; namentlich Carbo, eines der ausgezeichnetsten
Rednertalente dieser Zeit, hatte als Volkstribun 623 (131) dem Senat nicht wenig
zu schaffen gemacht, die geheime Abstimmung in den Buergerschaftsversammlungen
durchgesetzt, soweit es nicht bereits frueher geschehen war, und sogar den
bezeichnenden Antrag gestellt, den Volkstribunen die Wiederbewerbung um dasselbe
Amt fuer das unmittelbar folgende Jahr freizugeben, also das Hindernis, an dem
Tiberius Gracchus zunaechst gescheitert war, gesetzlich zu beseitigen. Der Plan
war damals durch den Widerstand Scipios vereitelt worden; einige Jahre spaeter,
wie es scheint nach dessen Tode, wurde das Gesetz, wenn auch mit beschraenkenden
Klauseln, wieder ein- und durchgebracht 2. Die hauptsaechliche Absicht der
Partei ging indes auf Reaktivierung des faktisch ausser Taetigkeit gesetzten
Teilungsamts: unter den Fuehrern ward der Plan ernstlich besprochen, die
Hindernisse, die die italischen Bundesgenossen derselben entgegenstellten, durch
Erteilung des Buergerrechts an dieselben zu beseitigen, und die Agitation nahm
vorwiegend diese Richtung. Um ihr zu begegnen, liess der Senat 628 (126) durch
den Volkstribun Marcus Iunius Pennus die Ausweisung saemtlicher Nichtbuerger aus
der Hauptstadt beantragen und trotz des Widerstandes der Demokraten, namentlich
des Gaius Gracchus, und der durch diese gehaessige Massregel hervorgerufenen
Gaerung in den latinischen Gemeinden ging der Vorschlag durch. Marcus Fulvius
Flaccus antwortete im folgenden Jahr (629 125) als Konsul mit dem Antrag, den
Buergern der Bundesgemeinden die Gewinnung der roemischen Buergerrechte zu
erleichtern und auch denen, die sie nicht gewonnen, gegen Straferkenntnisse die
Provokation an die roemischen Komitien einzuraeumen; allein er stand fast allein
- Carbo hatte inzwischen die Farbe gewechselt und war jetzt eifriger Aristokrat,
Gaius Gracchus abwesend als Quaestor in Sardinien - und scheiterte an dem
Widerstand nicht bloss des Senats, sondern auch der Buergerschaft, die der
Ausdehnung ihrer Privilegien auf noch weitere Kreise sehr wenig geneigt war.
Flaccus verliess Rom, um den Oberbefehl gegen die Kelten zu uebernehmen; auch so
durch seine transalpinischen Eroberungen den grossen Plaenen der Demokratie
vorarbeitend, zog er zugleich sich damit aus der ueblen Lage heraus, gegen die
von ihm selber aufgestifteten Bundesgenossen die Waffen tragen zu muessen.
Fregellae, an der Grenze von Latium und Kampanien am Hauptuebergang ueber den
Liris inmitten eines grossen und fruchtbaren Gebiets gelegen, damals vielleicht
die zweite Stadt Italiens und in den Verhandlungen mit Rom der gewoehnliche
Wortfuehrer fuer die saemtlichen latinischen Kolonien, begann infolge der
Zurueckweisung des von Flaccus eingebrachten Antrags den Krieg gegen Rom - seit
hundertfuenfzig Jahren der erste Fall einer ernstlichen, nicht durch auswaertige
Maechte herbeigefuehrten Schilderhebung Italiens gegen die roemische Hegemonie.
Indes gelang es diesmal noch, den Brand, ehe er andere bundesgenoessische
Gemeinden ergriff, im Keime zu ersticken; nicht durch die Ueberlegenheit der
roemischen Waffen, sondern durch den Verrat eines Fregellaners, des Quintus
Numitorius Pullus, ward der Praetor Lucius Opimius rasch Meister ueber die
empoerte Stadt, die ihr Stadtrecht und ihre Mauern verlor und gleich Capua ein
Dorf ward. Auf einem Teil ihres Gebietes ward 630 (124) die Kolonie Fabrateria
gegruendet; der Rest und die ehemalige Stadt selbst wurden unter die umliegenden
Gemeinden verteilt. Das schnelle und furchtbare Strafgericht schreckte die
Bundesgenossenschaft, und endlose Hochverratsprozesse verfolgten nicht bloss die
Fregellaner, sondern auch die Fuehrer der Volkspartei in Rom, die
begreiflicherweise der Aristokratie als an dieser Insurrektion mitschuldig
galten. Inzwischen erschien Gaius Gracchus wieder in Rom. Die Aristokratie hatte
den gefuerchteten Mann zuerst in Sardinien festzuhalten gesucht, indem sie die
uebliche Abloesung unterliess und sodann, da er ohne hieran sich zu kehren
dennoch zurueckkam, ihn als einen der Urheber des Fregellanischen Aufstandes vor
Gericht gezogen (629-630 125-124). Allein die Buergerschaft sprach ihn frei, und
nun hob auch er den Handschuh auf, bewarb sich um das Volkstribunat und ward in
einer ungewoehnlich zahlreich besuchten Wahlversammlung zum Volkstribun auf das
Jahr 631 (123) ernannt. Der Krieg war also erklaert. Die demokratische Partei,
immer arm an leitenden Kapazitaeten, hatte neun Jahre hindurch notgedrungen so
gut wie gefeiert; jetzt war der Waffenstillstand zu Ende und es stand diesmal an
ihrer Spitze ein Mann, der redlicher als Carbo und talentvoller als Flaccus in
jeder Beziehung zur Fuehrerschaft berufen war.
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2 Die Restriktion, dass die Kontinuierung nur statthaft sein solle, wenn es
an anderen geeigneten Bewerbern fehle (App. civ. 1, 21), war nicht schwer zu
umgehen. Das Gesetz selbst scheint nicht den aelteren Ordnungen anzugehoeren
(Roemisches Staatsrecht, Bd. 1, 3. Aufl., S. 473), sondern erst von den
Gracchanern eingebracht zu sein.
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Gaius Gracchus (601-633 153-121) war sehr verschieden von seinem um neun
Jahre aelteren Bruder. Wie dieser war er gemeiner Lust und gemeinem Treiben
abgewandt, ein durchgebildeter Mann und ein tapferer Soldat; er hatte vor
Numantia unter seinem Schwager und spaeter in Sardinien mit Auszeichnung
gefochten. Allein an Talent, Charakter und vor allem an Leidenschaft war er dem
Tiberius entschieden ueberlegen. An der Klarheit und Sicherheit, mit welcher der
junge Mann sich spaeter in dem Drang der verschiedenartigsten, zur praktischen
Durchfuehrung seiner zahlreichen Gesetze erforderlichen Geschaefte zu bewegen
wusste, erkannte man die echte staatsmaennische Begabung, wie an der
leidenschaftlichen bis zum Tode getreuen Hingebung, mit der seine naeheren
Freunde an ihm hingen, die Liebefaehigkeit dieses adligen Gemuetes. Der Energie
seines Wollens und Handelns war die durchgemachte Leidensschule, die
notgedrungene Zurueckhaltung waehrend der letzten neun Jahre zugute gekommen;
nicht mit geminderter, nur mit verdichteter Glut flammte in ihm die tief in die
innerste Brust zurueckgedraengte Erbitterung gegen die Partei, die das Vaterland
zerruettet und ihm den Bruder ermordet hatte. Durch diese furchtbare
Leidenschaft seines Gemuetes ist er der erste Redner geworden, den Rom jemals
gehabt hat; ohne sie wuerden wir ihn wahrscheinlich den ersten Staatsmaennern
aller Zeiten beizaehlen duerfen. Noch unter den wenigen Truemmern seiner
aufgezeichneten Reden sind manche selbst in diesem Zustande von
herzerschuetternder Maechtigkeit 3, und wohl begreift man, dass, wer sie hoerte
oder auch nur las, fortgerissen ward von dem brausenden Sturm seiner Worte.
Dennoch, sosehr er der Rede Meister war, bemeisterte nicht selten ihn selber der
Zorn, so dass dem glaenzenden Sprecher die Rede truebe oder stockend floss. Es
ist das treue Abbild seines politischen Tuns und Leidens. In Gaius' Wesen ist
keine Ader von der Art seines Bruders, von jener etwas sentimentalen und gar
sehr kurzsichtigen und unklaren Gutmuetigkeit, die den politischen Gegner mit
Bitten und Traenen umstimmen moechte; mit voller Sicherheit betrat er den Weg
der Revolution und strebte er nach dem Ziel der Rache. "Auch mir", schrieb ihm
seine Mutter, "scheint nichts schoener und herrlicher, als dem Feinde zu
vergelten, wofern dies geschehen kann, ohne dass das Vaterland zugrunde geht.
Ist aber dies nicht moeglich, da moegen unsere Feinde bestehen und bleiben, was.
sie sind, tausendmal lieber, als dass das Vaterland verderbe." Cornelia kannte
ihren Sohn; sein Glaubensbekenntnis war eben das Gegenteil. Rache wollte er
nehmen an der elenden Regierung, Rache um jeden Preis, mochte auch er selbst, ja
das Gemeinwesen darueber zugrunde gehen - die Ahnung, dass das Verhaengnis ihn
so sicher ereilen werde wie den Bruder, trieb ihn nur sich zu hasten, gleich dem
toedlich Verwundeten, der sich auf den Feind wirft. Die Mutter dachte edler;
aber auch den Sohn, diese tiefgereizte, leidenschaftlich erregte, durchaus
italienische Natur hat die Nachwelt mehr noch beklagt als getadelt, und sie hat
recht daran getan.
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3 So die bei der Ankuendigung seiner Gesetzvorschlaege gesprochenen Worte:
"Wenn ich zu euch redete und von euch begehrte, da ich von edler Herkunft bin
und meinen Bruder um euretwillen eingebuesst habe und nun niemand weiter uebrig
ist von des Publius Africanus und des Tiberius Gracchus Nachkommen als nur ich
und ein Knabe, mich fuer jetzt feiern zu lassen, damit nicht unser Stamm mit der
Wurzel ausgerottet werde und ein Sproessling dieses Geschlechts uebrig bleibe:
so moechte wohl solches mir von euch bereitwillig zugestanden werden."
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Tiberius Gracchus war mit einer einzelnen Administrativreform vor die
Buergerschaft getreten. Was Gaius in einer Reihe gesonderter Vorschlaege
einbrachte, war nichts anderes als eine vollstaendig neue Verfassung, als deren
erster Grundstein die schon frueher durchgesetzte Neuerung erscheint, dass es
dem Volkstribun freistehen solle, sich fuer das folgende Jahr wiederwaehlen
zulassen. Wenn hiermit fuer das Volkshaupt die Moeglichkeit einer dauernden und
den Inhaber schuetzenden Stellung gewonnen war, so galt es weiter, demselben die
materielle Macht zu sichern, das heisst die hauptstaedtische Menge - denn dass
auf das nur von Zeit zu Zeit nach der Stadt kommende Landvolk kein Verlass war,
hatte sich sattsam gezeigt - mit ihren Interessen fest an den Fuehrer zu
knuepfen. Hierzu diente zuvoerderst die Einfuehrung der hauptstaedtischen
Getreideverteilung. Schon frueher war das dem Staat aus den Provinzialzehnten
zukommende Getreide oftmals zu Schleuderpreisen an die Buergerschaft abgegeben
worden. Gracchus verfuegte, dass fortan jedem persoenlich in der Hauptstadt sich
meldenden Buerger monatlich eine bestimmte Quantitaet - es scheint 5 Modii (5/6
preuss. Scheffel) -aus den oeffentlichen Magazinen verabfolgt werden solle, der
Modius zu 6 1/3 As (2« Groschen) oder noch nicht die Haelfte eines niedrigen
Durchschnittspreises; zu welchem Ende durch Anlage der neuen Sempronischen
Speicher die oeffentlichen Kornmagazine erweitert wurden. Diese Verteilung,
welche folgeweise die ausserhalb der Hauptstadt lebenden Buerger ausschloss und
notwendig die ganze Masse des Buergerproletariats nach Rom ziehen musste, sollte
das hauptstaedtische Buergerproletariat, das bisher wesentlich von der
Aristokratie abgehangen hatte, in die Klientel der Fuehrer der Bewegungspartei
bringen und damit dem neuen Herrn des Staats zugleich eine Leibwache und eine
feste Majoritaet in den Komitien gewaehren. Zu mehrerer Sicherheit hinsichtlich
dieser wurde ferner die in den Zenturiatkomitien noch bestehende Stimmordnung,
wonach die fuenf Vermoegensklassen in jedem Bezirk nacheinander ihre Stimmen
abgaben, abgeschafft; statt dessen sollten in Zukunft saemtliche Zenturien
durcheinander in einer jedesmal durch das Los festzustellenden Reihenfolge
stimmen. Wenn diese Bestimmungen wesentlich darauf hinzielten, durch das
hauptstaedtische Proletariat dem neuen Staatsoberhaupt die vollstaendige
Herrschaft ueber die Hauptstadt und damit ueber den Staat, die freieste
Disposition ueber die Maschine der Komitien und die Moeglichkeit zu verschaffen,
den Senat und die Beamten noetigenfalls zu terrorisieren, so fasste doch der
Gesetzgeber daneben allerdings auch die Heilung der bestehenden sozialen
Schaeden mit Ernst und Nachdruck an. Zwar die italische Domaenenfrage war in
gewissem Sinne abgetan. Das Ackergesetz des Tiberius und selbst das Teilungsamt
bestanden rechtlich noch fort; das von Gaius durchgebrachte Ackergesetz kann
nichts neu festgesetzt haben als die Zurueckgabe der verlorenen Gerichtsbarkeit
an die Teilherren. Dass hiermit nur das Prinzip gerettet werden sollte und die
Ackerverteilung wenn ueberhaupt, doch nur in sehr beschraenktem Umfang
wiederaufgenommen ward, zeigt die Buergerliste, die fuer die Jahre 629 (125) und
639 (115) genau dieselbe Kopfzahl ergibt. Unzweifelhaft ging Gaius hier deshalb
nicht weiter, weil das von roemischen Buergern in Besitz genommene Domanialland
wesentlich bereits verteilt war, die Frage aber wegen der von den Latinern
benutzten Domaenen nur in Verbindung mit der sehr schwierigen ueber die
Ausdehnung des Buergerrechts wiederaufgenommen werden durfte. Dagegen tat er
einen wichtigen Schritt hinaus ueber das Ackergesetz des Tiberius, indem er die
Gruendung von Kolonien in Italien, namentlich in Tarent und vor allem in Capua,
beantragte, also auch das von Gemeinde wegen verpachtete, bisher von der
Aufteilung ausgeschlossene Domanialland zur Verteilung mitheranzog, und zwar
nicht zur Verteilung nach dem bisherigen, die Gruendung neuer Gemeinden
ausschliessenden Verfahren, sondern nach dem Kolonialsystem. Ohne Zweifel
sollten auch diese Kolonien die Revolution, der sie ihre Existenz verdankten,
dauernd verteidigen helfen. Bedeutender und folgenreicher noch war es, dass
Gaius Gracchus zuerst dazu schritt, das italische Proletariat in den
ueberseeischen Gebieten des Staats zu versorgen, indem er an die Staette, wo
Karthago gestanden, 6000 vielleicht nicht bloss aus den roemischen Buergern,
sondern auch aus den italischen Bundesgenossen erwaehlte Kolonisten sendete und
der neuen Stadt Iunonia das Recht einer roemischen Buergerkolonie verlieh. Die
Anlage war wichtig, aber wichtiger noch das damit hingestellte Prinzip der
ueberseeischen Emigration, womit fuer das italische Proletariat ein bleibender
Abzugskanal und in der Tat eine mehr als provisorische Hilfe eroeffnet, freilich
aber auch der Grundsatz des bisherigen Staatsrechts aufgegeben ward, Italien als
das ausschliesslich regierende, das Provinzialgebiet als das ausschliesslich
regierte Land zu betrachten.
Zu diesen auf die grosse Frage hinsichtlich des Proletariats unmittelbar
bezueglichen Massregeln kam eine Reihe von Verfuegungen, die hervorgingen aus
der allgemeinen Tendenz, gegenueber der altvaeterischen Strenge der bestehenden
Verfassung gelindere und zeitgemaessere Grundsaetze zur Geltung zu bringen.
Hierher gehoeren die Milderungen im Militaerwesen. Hinsichtlich der Laenge der
Dienstzeit bestand nach altem Recht keine andere Grenze, als dass kein Buerger
vor vollendetem siebzehnten und nach vollendetem sechsundvierzigsten Jahre zum
ordentlichen Felddienst pflichtig war. Als sodann infolge der Besetzung Spaniens
der Dienst anfing stehend zu werden, scheint zuerst gesetzlich verfuegt zu sein,
dass, wer sechs Jahre hintereinander im Felde gestanden, dadurch zunaechst ein
Recht erhalte auf den Abschied, wenngleich dieser vor der Wiedereinberufung den
Pflichtigen nicht schuetzte; spaeter, vielleicht um den Anfang dieses
Jahrhunderts, kam der Satz auf, dass zwanzigjaehriger Dienst zu Fuss oder
zehnjaehriger zu Ross ueberhaupt vom weiteren Kriegsdienst befreie 4. Gracchus
erneuerte die vermutlich oefter gewaltsam verletzte Vorschrift, keinen Buerger
vor dem begonnenen achtzehnten Jahr in das Heer einzustellen, und beschraenkte
auch, wie es scheint, die zur vollen Befreiung von der Militaerpflicht
erforderliche Zahl von Feldzuegen; ueberdies wurde den Soldaten die Kleidung,
deren Betrag ihnen bisher am Solde gekuerzt worden war, fortan vom Staat
unentgeltlich geliefert.
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4 So moechte die Angabe Appians (Hisp. 78), dass sechsjaehriger Dienst
berechtige, den Abschied zu fordern, auszugleichen sein mit der bekannteren des
Polybios (6, 19), ueber welche Marquardt (Handbuch, Bd. 6, S. 381) richtig
urteilt. Die Zeit, wo beide Neuerungen aufkamen, laesst sich nicht weiter
bestimmen, als dass die erste wahrscheinlich schon im Jahre 603 (K. W. Nitzsch,
Die Gracchen, S. 231), die zweite sicher schon zu Polybios' Zeit bestand. Dass
Gracchus die Zahl der gesetzlichen Dienstjahre herabsetzte, scheint aus Asconius
(Corn. p. 68) zu folgen; vgl. Plut. Tib. Gracch. 16; Dio fr. 83; 7 Bekker.
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Hierher gehoert ferner die mehrfach in der Gracchischen Gesetzgebung
hervortretende Tendenz, die Todesstrafe wo nicht abzuschaffen, doch noch mehr,
als es schon geschehen war, zu beschraenken, die zum Teil selbst in der
Militaergerichtsbarkeit sich geltend macht. Schon seit Einfuehrung der Republik
hatte der Beamte das Recht verloren, ueber den Buerger die Todesstrafe ohne
Befragung der Gemeinde zu verhaengen ausser nach Kriegsrecht; wenn dies
Provokationsrecht des Buergers bald nach der Gracchenzeit auch im Lager
anwendbar und das Recht des Feldherrn, Todesstrafen zu vollstrecken, auf
Bundesgenossen und Untertanen beschraenkt erscheint, so ist wahrscheinlich die
Quelle hiervon zu suchen in dem Provokationsgesetz des Gaius Gracchus. Aber auch
das Recht der Gemeinde, die Todesstrafe zu verhaengen oder vielmehr zu
bestaetigen, ward mittelbar, aber wesentlich dadurch beschraenkt, dass Gracchus
diejenigen gemeinen Verbrechen, die am haeufigsten zu Todesurteilen Veranlassung
gaben, Giftmischerei und ueberhaupt Mord, der Buergerschaft entzog und an
staendige Kommissionsgerichte ueberwies, welche nicht wie die Volksgerichte
durch Einschreiten eines Tribuns gesprengt werden konnten und von denen nicht
bloss keine Appellation an die Gemeinde ging, sondern deren Wahrsprueche auch so
wenig wie die der althergebrachten Zivilgeschworenen der Kassation durch die
Gemeinde unterlagen. Bei den Buergerschaftsgerichten war es, namentlich bei den
eigentlich politischen Prozessen, zwar auch laengst Regel, dass der Angeklagte
auf freiem Fuss prozessiert und ihm gestattet ward, durch Aufgebung seines
Buergerrechts wenigstens Leben und Freiheit zu retten; denn die Vermoegensstrafe
so wie die Zivilverurteilung konnten auch den Exilierten noch treffen. Allein
vorgaengige Verhaftung und vollstaendige Exekution blieben hier wenigstens
rechtlich moeglich und wurden selbst gegen Vornehme noch zuweilen vollzogen, wie
zum Beispiel Lucius Hostilius Tubulus, Praetor 612 (142), der wegen eines
schweren Verbrechens auf den Tod angeklagt war, unter Verweigerung des
Exilrechts festgenommen und hingerichtet ward. Dagegen die aus dem Zivilprozess
hervorgegangenen Kommissionsgerichte konnten wahrscheinlich von Haus aus
Freiheit und Leben des Buergers nicht antasten und hoechstens auf Verbannung
erkennen - diese, bisher eine dem schuldig befundenen Mann gestattete
Strafmilderung, ward nun zuerst zur foermlichen Strafe. Auch dieses
unfreiwillige Exil liess gleich dem freiwilligen dem Verbannten das Vermoegen,
soweit es nicht zur Befriedigung der Ersatzforderungen und in Geldbussen
daraufging.
Im Schuldwesen endlich hat Gaius Gracchus zwar nichts geneuert; doch
behaupten sehr achtbare Zeugen, dass er den verschuldeten Leuten auf Minderung
oder Erlass der Forderungen Hoffnung gemacht habe, was, wenn es richtig ist,
gleichfalls diesen radikal populaeren Massregeln beizuzaehlen ist.
Waehrend Gracchus also sich lehnte auf die Menge, die von ihm eine
materielle Verbesserung ihrer Lage teils erwartete, teils empfing, arbeitete er
mit gleicher Energie an dem Ruin der Aristokratie. Wohl erkennend, wie unsicher
jede bloss auf das Proletariat gebaute Herrschaft des Staatsoberhauptes ist, war
er vor allem darauf bedacht, die Aristokratie zu spalten und einen Teil
derselben in sein Interesse zu ziehen. Die Elemente einer solchen Spaltung waren
vorhanden. Die Aristokratie der Reichen, die sich wie ein Mann gegen Tiberius
Gracchus erhoben hatte, bestand in der Tat aus zwei wesentlich ungleichen
Massen, die man einigermassen der Lords- und der Cityaristokratie Englands
vergleichen kann. Die eine umfasste den tatsaechlich geschlossenen Kreis der
regierenden senatorischen Familien, die der unmittelbaren Spekulation sich
fernhielten und ihre ungeheuren Kapitalien teils in Grundbesitz anlegten, teils
als stille Gesellschafter bei den grossen Assoziationen verwerteten. Den Kern
der zweiten Klasse bildeten die Spekulanten, welche als Geschaeftsfuehrer dieser
Gesellschaften oder auf eigene Hand die Gross- und Geldgeschaefte im ganzen
Umfang der roemischen Hegemonie betrieben. Es ist schon dargestellt worden, wie
die letztere Klasse namentlich im Laufe des sechsten Jahrhunderts allmaehlich
der senatorischen Aristokratie an die Seite trat und, wie die gesetzliche
Ausschliessung der Senatoren von dem kaufmaennischen Betrieb durch den von dem
Vorlaeufer der Gracchen Gaius Flaminius veranlassten Claudischen Volksschluss,
eine aeussere Scheidewand zwischen den Senatoren und den Kauf- und Geldleuten
zog. In der gegenwaertigen Epoche beginnt die kaufmaennische Aristokratie unter
dem Namen der "Ritterschaft" einen entscheidenden Einfluss auch in politischen
Angelegenheiten zu ueben. Diese Bezeichnung, die urspruenglich nur der
diensttuenden Buergerreiterei zukam, uebertrug sich allmaehlich, wenigstens im
gewoehnlichen Sprachgebrauch, auf alle diejenigen, die als Besitzer eines
Vermoegens von mindestens 400000 Sesterzen zum Rossdienst im allgemeinen
pflichtig waren, und begriff also die gesamte senatorische und nichtsenatorische
vornehme roemische Gesellschaft. Nachdem indes nicht lange vor Gaius Gracchus
die Inkompatibilitaet des Sitzes in der Kurie und des Reiterdienstes gesetzlich
festgestellt und die Senatoren also aus den Ritterfaehigen ausgeschieden waren,
konnte der Ritterstand, im grossen und ganzen genommen, betrachtet werden als im
Gegensatz zum Senat die Spekulantenaristokratie vertretend, obwohl die nicht in
den Senat eingetretenen, namentlich also die juengeren Glieder der senatorischen
Familien nicht aufhoerten, als Ritter zu dienen und also zu heissen, ja die
eigentliche Buergerreiterei, das heisst die achtzehn Ritterzenturien, infolge
ihrer Zusammensetzung durch die Zensoren, fortfuhren, vorwiegend aus der jungen
senatorischen Aristokratie sich zu ergaenzen.
Dieser Stand der Ritter, das heisst wesentlich der vermoegenden Kaufleute,
beruehrte vielfaeltig sich unsanft mit dem regierenden Senat. Es war eine
natuerliche Antipathie zwischen den vornehmen Adligen und den Maennern, denen
mit dem Gelde der Rang gekommen war. Die regierenden Herren, vor allem die
besseren von ihnen, standen der Spekulation ebenso fern, wie die politischen
Fragen und Koteriefehden den Maennern der materiellen Interessen gleichgueltig
waren. Jene und diese waren namentlich in den Provinzen schon oefter hart
zusammengestossen; denn wenn auch im allgemeinen die Provinzialen weit mehr
Grund hatten, sich ueber die Parteilichkeit der roemischen Beamten zu beschweren
als die roemischen Kapitalisten, so liessen doch die regierenden Herren vom
Senat sich nicht dazu herbei, den Begehrlichkeiten und Unrechtfertigkeiten der
Geldmaenner auf Kosten der Untertanen so durchaus und unbedingt die Hand zu
leihen, wie es von jenen begehrt ward. Trotz der Eintracht gegen einen
gemeinschaftlichen Feind, wie Tiberius Gracchus gewesen war, klaffte zwischen
der Adels- und Geldaristokratie ein tief gehender Riss; und geschickter als sein
Bruder erweiterte ihn Gaius, bis das Buendnis gesprengt war und die
Kaufmannschaft auf seiner Seite stand. Dass die aeusseren Vorrechte, durch die
spaeterhin die Maenner von Ritterzensus von der uebrigen Menge sich
unterschieden - der goldene Fingerreif statt des gewoehnlichen eisernen oder
kupfernen und der abgesonderte und bessere Platz bei den Buergerfesten -, der
Ritterschaft zuerst von Gaius Gracchus verliehen worden sind, ist nicht gewiss,
aber nicht unwahrscheinlich. Denn aufgekommen sind sie auf jeden Fall um diese
Zeit, und wie die Erstreckung dieser bisher im wesentlichen senatorischen
Privilegien auf den von ihm emporgehobenen Ritterstand ganz in Gracchus' Art
ist, so war es auch recht eigentlich sein Zweck, der Ritterschaft den Stempel
eines zwischen der senatorischen Aristokratie und der gemeinen Menge in der
Mitte stehenden, ebenfalls geschlossenen und privilegierten Standes
aufzudruecken; und ebendies haben jene Standesabzeichen, wie gering sie an sich
auch waren und wie viele Ritterfaehige auch ihrer sich nicht bedienen mochten,
mehr gefoerdert als manche an sich weit wichtigere Verordnung. Indes die Partei
der materiellen. Interessen, wenn sie dergleichen Ehren auch keineswegs
verschmaeht, ist doch dafuer allein nicht zu haben. Gracchus erkannte es wohl,
dass sie zwar dem Meistbietenden von Rechts wegen zufaellt, aber es auch eines
hohen und reellen Gebotes bedurfte; und so bot er ihr die asiatischen Gefaelle
und die Geschworenengerichte.
Das System der roemischen Finanzverwaltung, sowohl die indirekten Steuern
wie auch die Domanialgefaelle durch Mittelsmaenner zu erheben, gewaehrte an sich
schon dem roemischen Kapitalistenstand auf Kosten der Steuerpflichtigen die
ausgedehntesten Vorteile. Die direkten Abgaben indes bestanden entweder, wie in
den meisten Aemtern, in festen, von den Gemeinden zu entrichtenden Geldsummen,
was die Dazwischenkunft roemischer Kapitalisten von selber ausschloss, oder, wie
in Sizilien und Sardinien, in einem Bodenzehnten, dessen Erhebung fuer jede
einzelne Gemeinde in den Provinzen selbst verpachtet ward und wobei also
regelmaessig die vermoegenden Provinzialen, und sehr haeufig die
zehntpflichtigen Gemeinden selbst, den Zehnten ihrer Distrikte pachteten und
dadurch die gefaehrlichen roemischen Mittelsmaenner von sich abwehrten. Als
sechs Jahre zuvor die Provinz Asia an die Roemer gefallen war, hatte der Senat
sie im wesentlichen nach dem ersten System einrichten lassen. Gaius Gracchus 5
stiess diese Verfuegung durch einen Volksschluss um und belastete nicht bloss
die bis dahin fast steuerfreie Provinz mit den ausgedehntesten indirekten und
direkten Abgaben, namentlich dem Bodenzehnten, sondern er verfuegte auch, dass
diese Hebungen fuer die gesamte Provinz und in Rom verpachtet werden sollten -
eine Bestimmung, die die Beteiligung der Provinzialen tatsaechlich ausschloss
und die in der Mittelsmaennerschaft fuer Zehnten, Hutgeld und Zoelle der Provinz
Asia eine Kapitalistenassoziation von kolossaler Ausdehnung ins Leben rief.
Charakteristisch fuer Gracchus' Bestreben, den Kapitalistenstand vom Senat
unabhaengig zu machen, ist dabei noch die Bestimmung, dass der voellige oder
teilweise Erlass der Pachtsumme nicht mehr, wie bisher, vom Senat nach Ermessen
bewilligt werden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich eintreten
solle. Wenn hier dem Kaufmannsstand eine Goldgrube eroeffnet und in den
Mitgliedern der neuen Gesellschaft ein selbst der Regierung imponierender Kern
der hohen Finanz, ein "Senat der Kaufmannschaft" konstituiert ward, so ward
denselben zugleich in den Geschworenengerichten eine bestimmte oeffentliche
Taetigkeit zugewiesen. Das Gebiet des Kriminalprozesses, der von Rechts wegen
vor die Buergerschaft gehoerte, war bei den Roemern von Haus aus sehr eng und
ward, wie bemerkt, durch Gracchus noch weiter verengt; die meisten Prozesse,
sowohl die wegen gemeiner Verbrechen als auch die Zivilsachen, wurden entweder
von Einzelgeschworenen oder von teils stehenden, teils ausserordentlichen
Kommissionen entschieden. Bisher waren jene und diese ausschliesslich aus dem
Senat genommen worden; Gracchus ueberwies sowohl in den eigentlichen
Zivilprozessen wie bei den staendigen und nichtstaendigen Kommissionen die
Geschworenenfunktionen an den Ritterstand, indem er die Geschworenenlisten nach
Analogie der Ritterzenturien aus den saemtlichen ritterfaehigen Individuen
jaehrlich neu formieren liess und die Senatoren geradezu, die jungen Maenner der
senatorischen Familien durch Festsetzung einer gewissen Altersgrenze von den
Gerichten ausschloss 6. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Geschworenenwahl
vorwiegend auf dieselben Maenner gelenkt ward, die in den grossen
kaufmaennischen Assoziationen namentlich der asiatischen und sonstigen
Steuerpaechter die erste Rolle spielten, eben weil diese ein sehr nahes eigenes
Interesse daran hatten, in den Gerichten zu sitzen; und fielen also die
Geschworenenliste und die Publikanensozietaeten in ihren Spitzen zusammen, so
begreift man um so mehr die Bedeutung des also konstituierten Gegensenats. Die
wesentliche Folge hiervon war, dass, waehrend bisher es nur zwei Gewalten im
Staate gegeben hatte, die Regierung als verwaltende und kontrollierende, die
Buergerschaft als legislative Behoerde, die Gerichte aber zwischen beiden
geteilt waren, jetzt die Geldaristokratie nicht bloss auf der soliden Basis der
materiellen Interessen als festgeschlossene und privilegierte Klasse sich
zusammenfand, sondern auch als richtende und kontrollierende Gewalt in den Staat
eintrat und der regierenden Aristokratie sich fast ebenbuertig zur Seite
stellte. All die alten Antipathien der Kaufleute gegen den Adel mussten fortan
in den Wahrspruechen der Geschworenen einen nur zu praktischen Ausdruck finden;
vor allen Dingen in den Rechenschaftsgerichten der Provinzialstatthalter hatte
der Senator nicht mehr wie bisher von seinesgleichen, sondern von Grosshaendlern
und Bankiers die Entscheidung zu erwarten ueber seine buergerliche Existenz. Die
Fehden zwischen den roemischen Kapitalisten und den roemischen Statthaltern
verpflanzten sich aus der Provinzialverwaltung auf den bedenklichen Boden der
Rechenschaftsprozesse. Die Aristokratie der Reichen war nicht bloss gespalten,
sondern es war auch dafuer gesorgt, dass der Zwist immer neue Nahrung und
leichten Ausdruck fand.
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5 Dass er und nicht Tiberius der Urheber dieses Gesetzes ist, zeigt jetzt
Fronto in den Briefen an Verus z.A. Vgl. Gracchus bei Gell. 11, 10; Cic. rep. 3,
29 und Verr. 3, 6, 12; Vell. 2. 6.
6 Die zunaechst durch diese Veraenderung des Richterpersonals veranlasste
neue Gerichtsordnung fuer die staendige Kommission wegen Erpressungen besitzen
wir noch zum grossen Teil: sie ist bekannt unter dem Namen des Servilischen oder
vielmehr Acilischen Repetundengesetzes.
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Mit den also bereiteten Waffen, dem Proletariat und dem Kaufmannsstand,
ging Gracchus an sein Hauptwerk, an den Sturz der regierenden Aristokratie. Den
Senat stuerzen hiess einerseits durch gesetzliche Neuerungen eine wesentliche
Kompetenz ihm entziehen, andererseits durch Massregeln mehr persoenlicher und
transitorischer Art die bestehende Aristokratie zugrunde richten. Gracchus hat
beides getan. Vor allem die Verwaltung hatte bisher dem Senat ausschliesslich
zugestanden; Gracchus nahm sie ihm ab, indem er teils die wichtigsten
Administrativfragen durch Komitialgesetze, das heisst tatsaechlich durch
tribunizische Machtsprueche entschied, teils in den laufenden Angelegenheiten
den Senat moeglichst beschraenkte, teils selbst in der umfassendsten Weise die
Geschaefte an sich zog. Die Massregeln der ersten Gattung sind schon erwaehnt:
der neue Herr des Staats disponierte, ohne den Senat zu fragen, ueber die
Staatskasse, indem er durch die Getreideverteilung den oeffentlichen Finanzen
eine dauernde und drueckende Last aufbuerdete, ueber die Domaenen, indem er
Kolonien nicht wie bisher nach Senats- und Volks-, sondern allein nach
Volksschluss aussandte, ueber die Provinzialverwaltung, indem er die vom Senat
der Provinz Asia gegebene Steuerverfassung durch ein Volksgesetz umstiess und
eine durchaus andere an deren Stelle setzte. Eines der wichtigsten unter den
laufenden Geschaeften des Senats, die willkuerliche Feststellung der
jedesmaligen Kompetenz der beiden Konsuln, wurde ihm zwar nicht entzogen, aber
der bisher dabei geuebte indirekte Druck auf die hoechsten Beamten dadurch
beschraenkt, dass der Senat angewiesen ward, diese Kompetenzen festzustellen,
bevor die betreffenden Konsuln gewaehlt seien. Mit beispielloser Taetigkeit
endlich konzentrierte Gaius die verschiedenartigsten und verwickeltsten
Regierungsgeschaefte in seiner Person: Er selbst ueberwachte die
Getreideverteilung, erlas die Geschworenen, gruendete trotz des gesetzlich an
die Stadt ihn fesselnden Amtes persoenlich die Kolonien, regulierte das
Wegewesen und schloss die Bauvertraege ab, leitete die Senatsverhandlungen,
bestimmte die Konsulwahlen - kurz er gewoehnte das Volk daran, dass in allen
Dingen ein Mann der erste sei, und verdunkelte die schlaffe und lahme Verwaltung
des senatorischen Kollegiums durch sein kraeftiges und gewandtes persoenliches
Regiment.
Noch energischer als in die Verwaltung griff Gracchus ein in die
senatorische Gerichtsallmacht. Dass er die Senatoren als Geschworene beseitigte,
ward schon gesagt; dasselbe geschah mit der Jurisdiktion, die der Senat als
oberste Verwaltungsbehoerde sich in Ausnahmefaellen gestattete. Bei scharfer
Strafe untersagte er, wie es scheint in dem erneuerten Provokationsgesetz 7, die
Niedersetzung ausserordentlicher Hochverratskommissionen durch Senatsbeschluss,
wie diejenige gewesen war, welche nach seines Bruders Ermordung ueber dessen
Anhaenger zu Gericht gesessen hatte. Die Summe dieser Massregeln ist, dass der
Senat die Kontrolle ganz verlor und von der Verwaltung nur behielt, was das
Staatshaupt ihm zu lassen fuer gut befand. Indes diese konstitutiven Massregeln
genuegten nicht; auch der gegenwaertig regierenden Aristokratie wurde
unmittelbar zu Leibe gegangen. Ein blosser Akt der Rache war es, dass dem
zuletzt erwaehnten Gesetz rueckwirkende Kraft beigelegt und dadurch derjenige
Aristokrat, den nach Nasicas inzwischen erfolgtem Tode der Hass der Demokraten
hauptsaechlich traf, Publius Popillius, genoetigt ward, das Land zu meiden.
Merkwuerdigerweise ging dieser Antrag nur mit achtzehn gegen siebzehn Stimmen in
der Bezirksversammlung durch - ein Zeichen, was wenigstens in Fragen
persoenlichen Interesses noch der Einfluss der Aristokratie bei der Menge
vermochte. Ein aehnliches, aber weit minder zu rechtfertigendes Dekret, den
gegen Marcus Octavius gerichteten Antrag, dass, wer durch Volksschluss sein Amt
verloren habe, auf immer unfaehig sein solle, einen oeffentlichen Posten zu
bekleiden, nahm Gaius zurueck auf Bitten seiner Mutter und ersparte sich damit
die Schande, durch die Legalisierung einer notorischen Verfassungsverletzung das
Recht offen zu verhoehnen und an einem Ehrenmann, der kein bitteres Wort gegen
Tiberius gesprochen und nur der Verfassung und seiner Pflicht, wie er sie
verstand, gemaess gehandelt hatte, niedrige Rache zu nehmen. Aber von ganz
anderer Wichtigkeit als diese Massregeln war Gaius' freilich wohl schwerlich zur
Ausfuehrung gelangter Plan, den Senat durch 300 neue Mitglieder, das heisst
ungefaehr ebenso viele als er bisher hatte, zu verstaerken und diese aus dem
Ritterstand durch Komitien waehlen zu lassen - eine Pairskreierung im
umfassendsten Stil, die den Senat in die vollstaendigste Abhaengigkeit von dem
Staatsoberhaupt gebracht haben wuerde.
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7 Dies und das Gesetz ne quis iudicio circumveniatur duerften identisch
sein.
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Dies ist die Staatsverfassung, welche Gaius Gracchus entworfen und waehrend
der beiden Jahre seines Volkstribunats (631, 632 123, 122) in ihren
wesentlichsten Punkten durchgefuehrt hat, soweit wir sehen, ohne auf irgendeinen
nennenswerten Widerstand zu stossen und ohne zur Erreichung seiner Zwecke Gewalt
anwenden zu muessen. Die Reihenfolge, in der die Massregeln durchgebracht sind,
laesst in der zerruetteten Ueberlieferung sich nicht mehr erkennen, und auf
manche naheliegende Frage muessen wir die Antwort schuldig bleiben; es scheint
indes nicht, dass uns mit dem Fehlenden sehr wesentliche Momente entgangen sind,
da ueber die Hauptsachen vollkommen sichere Kunde vorliegt und Gaius keineswegs
wie sein Bruder durch den Strom der Ereignisse weiter und weiter gedraengt ward,
sondern offenbar einen wohl ueberlegten, umfassenden Plan in einer Reihe von
Spezialgesetzen im wesentlichen vollstaendig realisierte.
Dass nun Gaius Gracchus keineswegs, wie viele gutmuetige Leute in alter und
neuer Zeit gemeint haben, die roemische Republik auf neue demokratische Basen
stellen, sondern vielmehr sie abschaffen und in der Form eines durch stehende
Wiederwahl lebenslaenglich und durch unbedingte Beherrschung der formell
souveraenen Komitien absolut gemachten Amtes, eines unumschraenkten
Volkstribunats auf Lebenszeit, anstatt der Republik die Tyrannis, das heisst
nach heutigem Sprachgebrauch die nicht feudalistische und nicht theokratische,
die napoleonisch absolute Monarchie einfuehren wollte, das offenbart die
Sempronische Verfassung selbst mit voller Deutlichkeit einem jeden, der Augen
hat und haben will. In der Tat, wenn Gracchus, wie seine Worte deutlich und
deutlicher seine Werke es sagen, den Sturz des Senatsregiments bezweckte, was
blieb in einem Gemeinwesen, das ueber die Urversammlungen hinaus und fuer das
der Parlamentarismus nicht vorhanden war, nach dem Sturz des aristokratischen
Regiments fuer eine andere politische Ordnung moeglich als die Tyrannis?
Traeumer, wie sein Vorgaenger einer war, und Schwindler, wie sie die Folgezeit
herauffuehrte, mochten dies in Abrede stellen; Gaius Gracchus aber war ein
Staatsmann, und wenn auch die Formulierung, die der grosse Mann fuer sein
grosses Werk bei sich selber aufstellte, uns nicht ueberliefert und in sehr
verschiedener Weise denkbar ist, so wusste er doch unzweifelhaft, was er tat.
Sowenig die beabsichtigte Usurpation der monarchischen Gewalt sich verkennen
laesst, so wenig wird, wer die Verhaeltnisse uebersieht, den Gracchus deswegen
tadeln. Eine absolute Monarchie ist ein grosses Unglueck fuer die Nation, aber
ein minderes als eine absolute Oligarchie; und wer der Nation statt des
groesseren das kleinere Leiden auferlegt, den darf die Geschichte nicht
schelten, am wenigsten eine so leidenschaftlich ernste und allem Gemeinen so
fernstehende Natur wie Gaius Gracchus. Allein nichtsdestoweniger darf sie es
nicht verschweigen, dass durch die ganze Gesetzgebung desselben eine
Zwiespaeltigkeit verderblichster Art geht, indem sie einerseits das gemeine
Beste bezweckt, andererseits den persoenlichen Zwecken, ja der persoenlichen
Rache des Herrschers dient. Gracchus war ernstlich bemueht, fuer die sozialen
Schaeden eine Abhilfe zu finden und dem einreissenden Pauperismus zu steuern;
dennoch zog er zugleich durch seine Getreideverteilungen, die fuer alles
arbeitsscheue hungernde Buergergesindel eine Praemie werden sollten und wurden,
ein hauptstaedtisches Gassenproletariat der schlimmsten Art absichtlich gross.
Gracchus tadelte mit den bittersten Worten die Feilheit des Senats und deckte
namentlich den skandaloesen Schacher, den Manius Aquillius mit den
kleinasiatischen Provinzen getrieben, mit schonungsloser und gerechter Strenge
auf 8. Aber es war desselben Mannes Werk, dass der souveraene Poebel der
Hauptstadt fuer seine Regierungssorgen sich on der Untertanenschaft alimentieren
liess. Gracchus missbilligte lebhaft die schaendliche Auspluenderung der
Provinzen und veranlasste nicht bloss, dass in einzelnen Faellen mit heilsamer
Strenge eingeschritten ward, sondern auch die Abschaffung der durchaus
unzureichenden senatorischen Gerichte, vor denen selbst Scipio Aemilianus, um
die entschiedensten Frevler zur Strafe zu ziehen, sein ganzes Ansehen vergeblich
eingesetzt hatte. Dennoch ueberlieferte er zugleich durch die Einfuehrung der
Kaufmannsgerichte die Provinzialen mit gebundenen Haenden der Partei der
materiellen Interessen und damit einer noch ruecksichtsloseren Despotie, als die
aristokratische gewesen war, und fuehrte in Asia eine Besteuerung ein, gegen
welche selbst die nach karthagischem Muster in Sizilien geltende
Steuerverfassung gelind und menschlich heissen konnte - beides, weil er teils
der Partei der Geldmaenner, teils fuer seine Getreideverteilungen und die
sonstigen den Finanzen neu aufgebuerdeten Lasten neuer und umfassender
Hilfsquellen bedurfte. Gracchus wollte ohne Zweifel eine feste Verwaltung und
eine geordnete Rechtspflege, wie zahlreiche durchaus zweckmaessige Anordnungen
bezeugen; dennoch beruht sein neues Verwaltungssystem auf einer fortlaufenden
Reihe einzelner, nur formell legalisierter Usurpationen; dennoch zog er das
Gerichtswesen, das jeder geordnete Staat, soweit irgend moeglich, zwar nicht
ueber die politischen Parteien, aber doch ausserhalb derselben zu stellen
bemueht sein wird, absichtlich mitten in den Strudel der Revolution. Allerdings
faellt die Schuld dieser Zwiespaeltigkeit in Gaius Gracchus' Tendenzen zu einem
sehr grossen Teil mehr auf die Stellung als auf die Person. Gleich hier an der
Schwelle der Tyrannis entwickelt sich das verhaengnisvolle sittlich-politische
Dilemma, dass derselbe Mann zugleich, man moechte sagen, als Raeuberhauptmann
sich behaupten und als der erste Buerger den Staat leiten soll; ein Dilemma, dem
auch Perikles, Caesar, Napoleon bedenkliche Opfer haben bringen muessen. Indes
ganz laesst sich Gaius Gracchus' Verfahren aus dieser Notwendigkeit nicht
erklaeren; es wirkt daneben in ihm die verzehrende Leidenschaft, die gluehende
Rache, die, den eigenen Untergang voraussehend, den Feuerbrand schleudert in das
Haus des Feindes. Er selber hat es ausgesprochen, wie er ueber seine
Geschworenenordnung und aehnliche auf die Spaltung der Aristokratie abzweckende
Massregeln dachte; Dolche nannte er sie, die er auf den Markt geworfen, damit
die Buerger - die vornehmen, versteht sich - mit ihnen sich untereinander
zerfleischen moechten. Er war ein politischer Brandstifter; nicht bloss die
hundertjaehrige Revolution, die von ihm datiert, ist, soweit sie eines Menschen
Werk ist, das Werk des Gaius Gracchus, sondern vor allem ist er der wahre
Stifter jenes entsetzlichen, von oben herab beschmeichelten und besoldeten
hauptstaedtischen Proletariats, das durch seine aus den Getreidespenden von
selber folgende Vereinigung in der Hauptstadt teils vollstaendig demoralisiert,
teils seiner Macht sich bewusst ward und mit seinen bald pinselhaften, bald
buebischen Anspruechen und seiner Fratze von Volkssouveraenitaet ein halbes
Jahrtausend hindurch wie ein Alp auf dem roemischen Gemeinwesen lastend nur mit
diesem zugleich unterging. Und doch - dieser groesste der politischen Verbrecher
ist auch wieder der Regenerator seines Landes. Es ist kaum ein konstruktiver
Gedanke in der roemischen Monarchie, der nicht zurueckreichte bis auf Gaius
Gracchus. Von ihm ruehrt der wohl in gewissem Sinne im Wesen des
althergebrachten Kriegsrechts begruendete, aber in dieser Ausdehnung und in
dieser praktischen Anwendung doch dem aelteren Staatsrecht fremde Satz her, dass
aller Grund und Boden der untertaenigen Gemeinden als Privateigentum des Staats
anzusehen sei - ein Satz, der zunaechst benutzt ward, um dem Staat das Recht zu
vindizieren, diesen Boden beliebig zu besteuern, wie es in Asien, oder auch zur
Anlegung von Kolonien zu verwenden, wie es in Afrika geschah, und der spaeterhin
ein fundamentaler Rechtssatz der Kaiserzeit ward. Von ihm ruehrt die Taktik der
Demagogen und Tyrannen her, auf die materiellen Interessen sich stuetzend die
regierende Aristokratie zu sprengen, ueberhaupt aber durch eine strenge und
zweckmaessige Administration anstatt des bisherigen Missregiments die
Verfassungsaenderung nachtraeglich zu legitimieren. Auf ihn gehen vor allem
zurueck die Anfaenge einer Ausgleichung zwischen Rom und den Provinzen, wie sie
die Herstellung der Monarchie unvermeidlich mit sich bringen musste; der
Versuch, das durch die italische Rivalitaet zerstoerte Karthago wiederaufzubauen
und ueberhaupt der italischen Emigration den Weg in die Provinzen zu eroeffnen,
ist das erste Glied in der langen Kette dieser folgen- und segensreichen
Entwicklung. Es sind in diesem seltenen Mann und in dieser wunderbaren
politischen Konstellation Recht und Schuld, Glueck und Unglueck so ineinander
verschlungen, dass es hier sich wohl ziemen mag, was der Geschichte nur selten
ziemt, mit dem Urteil zu verstummen.
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8 Auf diesen Handel um den Besitz von Phrygien, welches nach der Einziehung
des Attalischen Reiches von Manius Aquillius den Koenigen von Bithynien und von
Pontos zu Kauf geboten und von dem letzteren durch Mehrgebot erstanden ward,
bezieht sich ein noch vorhandenes laengeres Redebruchstueck des Gracchus. Er
bemerkt darin, dass von den Senatoren keiner umsonst sich um die oeffentlichen
Angelegenheiten bekuemmere, und fuegt hinzu: in Beziehung auf das in Rede
stehende Gesetz (ueber die Verleihung Phrygiens an Koenig Mithradates) teile der
Senat sich in drei Klassen: solcher, die dafuer seien, solcher, die dagegen
seien, und solcher, die stillschwiegen - die ersten seien bestochen von Koenig
Mithradates, die zweiten von Koenig Nikomedes, die dritten aber seien die
feinsten, denn diese liessen sich von den Gesandten beider Koenige bezahlen und
jede Partei glauben, dass in ihrem Interesse geschwiegen werde.
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Als Gracchus die von ihm entworfene neue Staatsverfassung wesentlich
vollendet hatte, legte er Hand an ein zweites und schwierigeres Werk. Noch
schwankte die Frage hinsichtlich der italischen Bundesgenossen. Wie die Fuehrer
der demokratischen Partei darueber dachten, hatte sich sattsam gezeigt; sie
wuenschten natuerlich die moeglichste Ausdehnung des roemischen Buergerrechts,
nicht bloss, um die von den Latinern okkupierten Domaenen zur Verteilung bringen
zu koennen, sondern vor allem, um mit der ungeheuren Masse der Neubuerger ihre
Klientel zu verstaerken, um die Komitialmaschine durch immer weitere Ausdehnung
der berechtigten Waehlerschaft immer vollstaendiger in ihre Gewalt zu bringen,
ueberhaupt um einen Unterschied zu beseitigen, der mit dem Sturz der
republikanischen Verfassung ohnehin jede ernstliche Bedeutung verlor. Allein
hier stiessen sie auf Widerstand bei ihrer eigenen Partei und vornehmlich bei
derjenigen Bande, die sonst bereitwillig zu allem, was sie verstand und nicht
verstand, ihr souveraenes Ja gab; aus dem einfachen Grunde, dass diesen Leuten
das roemische Buergerrecht sozusagen wie eine Aktie erschien, die ihnen Anspruch
gab auf allerlei sehr handgreifliche direkte und indirekte Gewinnanteile, sie
also ganz und gar keine Lust hatten, die Zahl der Aktionaere zu vermehren. Die
Verwerfung des Fulvischen Gesetzes im Jahre 629 (125) und der daraus
entsprungene Aufstand der Fregellaner waren warnende Zeichen sowohl, der
eigensinnigen Beharrlichkeit der die Komitien beherrschenden Fraktion der
Buergerschaft als auch des ungeduldigen Draengens der Bundesgenossen. Gegen das
Ende seines zweiten Tribunats (632 122) wagte Gracchus, wahrscheinlich durch
uebernommene Verpflichtungen gegen die Bundesgenossen gedraengt, einen zweiten
Versuch; in Gemeinschaft mit Marcus Flaccus, der, obwohl Konsular, um das
frueher von ihm ohne Erfolg beantragte Gesetz jetzt durchzubringen, wiederum das
Volkstribunat uebernommen hatte, stellte er den Antrag, den Latinern das volle
Buerger-, den uebrigen italischen Bundesgenossen das bisherige Recht der Latiner
zu gewaehren. Allein der Antrag stiess auf die vereinigte Opposition des Senats
und des hauptstaedtischen Poebels; welcher Art diese Koalition war und wie sie
focht, zeigt scharf und bestimmt ein aus der Rede, die der Konsul Gaius Fannius
vor der Buergerschaft gegen den Antrag hielt, zufaellig erhaltenes Bruchstueck.
"So meint ihr also", sprach der Optimat, "wenn ihr den Latinern das Buergerrecht
erteilt, eben wie ihr jetzt dort vor mir steht, auch kuenftig in der
Buergerversammlung oder bei den Spielen und Volkslustbarkeiten Platz finden zu
koennen? Glaubt ihr nicht vielmehr, dass jene Leute jeden Fleck besetzen
werden?" Bei der Buergerschaft des fuenften Jahrhunderts, die an einem Tage
allen Sabinern das Buergerrecht verlieh, haette ein solcher Redner wohl moegen
ausgezischt werden: die des siebenten fand seine Gruende ungemein einleuchtend
und den von Gracchus ihr gebotenen Preis der Assignation der latinischen
Domaenen weitaus zu niedrig. Schon dass der Senat es durchsetzte, die
saemtlichen Nichtbuerger vor dem entscheidenden Abstimmungstag aus der Stadt
weisen zu duerfen, zeigte das Schicksal, das dem Antrag selbst bevorstand. Als
dann vor der Abstimmung ein Kollege des Gracchus, Livius Drusus, gegen das
Gesetz einschritt, nahm das Volk dieses Veto in einer Weise auf, dass Gracchus
nicht wagen konnte, weiterzugehen oder gar dem Drusus das Schicksal des Marcus
Octavius zu bereiten.
Es war, wie es scheint, dieser Erfolg, der dem Senat den Mut gab, den Sturz
des siegreichen Demagogen zu versuchen. Die Angriffsmittel waren wesentlich
dieselben, mit denen frueher Gracchus selbst operiert hatte. Gracchus' Macht
ruhte auf der Kaufmannschaft und dem Proletariat, zunaechst auf dem letzteren,
das in diesem Kampf, in welchem militaerischer Rueckhalt beiderseits nicht
vorhanden war, gleichsam die Rolle der Armee spielte. Es war einleuchtend, dass
der Senat weder der Kaufmannschaft noch dem Proletariat ihre neuen Rechte
abzuzwingen maechtig genug war; jeder Versuch, die Getreidegesetze oder die neue
Geschworenenordnung anzugreifen, haette, in etwas plumperer oder etwas
zivilisierterer Form, zu einem Strassenkrawall gefuehrt, dem der Senat voellig
wehrlos gegenueberstand. Allein es war nicht minder einleuchtend, dass Gracchus
selbst und diese Kaufleute und Proletarier einzig zusammengehalten wurden durch
den gegenseitigen Vorteil, und dass sowohl die Maenner der materiellen
Interessen ihre Posten als der eigentliche Poebel sein Brotkorn ebenso von jedem
andern zu nehmen bereit waren wie von Gaius Gracchus. Gracchus' Institutionen
standen, fuer den Augenblick wenigstens, unerschuetterlich fest mit Ausnahme
einer einzigen: seiner eigenen Oberhauptschaft. Die Schwaeche dieser lag darin,
dass in Gracchus' Verfassung zwischen Haupt und Heer schlechterdings ein
Treuverhaeltnis nicht bestand und in der neuen Verfassung wohl alle anderen
Elemente der Lebensfaehigkeit vorhanden waren, nur ein einziges nicht: das
sittliche Band zwischen Herrscher und Beherrschten, ohne das jeder Staat auf
toenernen Fuessen steht. In der Verwerfung des Antrags, die Latiner in den
Buergerverband aufzunehmen, war es mit schneidender Deutlichkeit zu Tage
gekommen, dass die Menge in der Tat niemals fuer Gracchus stimmte, sondern immer
nur fuer sich; die Aristokratie entwarf den Plan, dem Urheber der
Getreidespenden und Landanweisungen auf seinem eigenen Boden die Schlacht
anzubieten. Es versteht sich von selbst, dass der Senat dem Proletariat nicht
bloss das gleiche bot, was Gracchus ihm an Getreide und sonst zugesichert hatte,
sondern noch mehr. Im Auftrag des Senats schlug der Volkstribun Marcus Livius
Drusus vor, den Gracchischen Landempfaengern den auferlegten Zins zu erlassen
und ihre Landlose fuer freies und veraeusserungsfaehiges Eigentum zu erklaeren;
ferner, statt in den ueberseeischen, das Proletariat zu versorgen in zwoelf
italischen Kolonien, jede von 3000 Kolonisten, zu deren Ausfuehrung das Volk die
geeigneten Maenner ernennen moege; nur Drusus selbst verzichtete - im Gegensatz
gegen das Gracchische Familienkollegium - auf jegliche Teilnahme an diesem
ehrenvollen Geschaeft. Als diejenigen, die die Kosten dieses Plans zu tragen
haetten, wurden vermutlich die Latiner genannt, denn anderes okkupiertes
Domanialland von einigem Umfang als das von ihnen benutzte scheint nicht mehr in
Italien vorhanden gewesen zu sein. Auch finden sich einzelne Verfuegungen des
Drusus, wie die Bestimmung, dass dem latinischen Soldaten nur von seinem
vorgesetzten latinischen, nicht von dem roemischen Offizier Stockpruegel sollten
zuerkannt werden duerfen, die allem Anschein nach den Zweck hatten, die Latiner
fuer andere Verluste zu entschaedigen. Der Plan war nicht von den feinsten. Die
Konkurrenzunternehmung war allzu deutlich, allzu sichtlich das Bestreben, das
schoene Band zwischen Adel und Proletariat durch weitere gemeinschaftliche
Tyrannisierung der Latiner noch enger zu ziehen, die Frage allzu nahe gelegt, wo
denn auf der Halbinsel, nachdem die italischen Domaenen in der Hauptsache schon
weggegeben waren - auch wenn man die gesamten, den Latinern ueberwiesenen
konfiszierte -, das fuer zwoelf neu zu bildende, zahlreiche und geschlossene
Buergerschaften erforderliche, okkupierte Domanialland eigentlich belegen sein
moege, endlich Drusus' Erklaerung, dass er mit der Ausfuehrung seines Gesetzes
nichts zu tun haben wolle, so verwuenscht gescheit, dass sie beinahe herzlich
albern war. Indes fuer das plumpe Wild, das man fangen wollte, war die grobe
Schlinge eben recht. Es kam hinzu und war vielleicht entscheidend, dass
Gracchus, auf dessen persoenlichen Einfluss alles ankam, eben damals in Afrika
die karthagische Kolonie einrichtete und sein Stellvertreter in der Hauptstadt,
Marcus Flaccus, durch sein heftiges und ungeschicktes Auftreten den Gegnern in
die Haende arbeitete. Das "Volk" ratifizierte demnach die Livischen Gesetze
ebenso bereitwillig wie frueher die Sempronischen. Es vergalt sodann dem
neuesten Wohltaeter wie ueblich dadurch, dass es dem frueheren einen maessigen
Tritt versetzte und, als dieser sich fuer das Jahr 633 (121) zum drittenmal um
das Tribunat bewarb, ihn nicht wiederwaehlte; wobei uebrigens auch noch
Unrechtfertigkeiten des von Gracchus frueher beleidigten wahlleitenden Tribuns
vorgekommen sein sollen. Damit brach die Grundlage seiner Machthaberschaft unter
ihm zusammen. Ein zweiter Schlag traf ihn durch die Konsulwahlen, die nicht
bloss im allgemeinen gegen die Demokratie ausfielen, sondern durch welche in
Lucius Opimius der Mann, der als Praetor 629 (125) Fregellae erobert hatte, an
die Spitze des Staates gestellt ward, eines der entschiedensten und am wenigsten
bedenklichen Haeupter der strengen Adelspartei, ein Mann fest entschlossen, den
gefaehrlichen Gegner bei erster Gelegenheit zu beseitigen. Sie fand sich bald.
Am 10. Dezember 632 (122) hoerte Gracchus auf, Volkstribun zu sein; am 1. Januar
633 (121) trat Opimius sein Amt an. Der erste Angriff traf wie billig die
nuetzlichste und die unpopulaerste Massregel des Gracchus, die Wiederherstellung
von Karthago. Hatte man bisher die ueberseeischen Kolonien nur mittelbar durch
die lockenderen italischen angegriffen, so wuehlten jetzt afrikanische Hyaenen
die neugesetzten karthagischen Grenzsteine auf, und die roemischen Pfaffen
bescheinigten auf Verlangen, dass solches Wunder und Zeichen ausdruecklich
warnen solle vor dem Wiederaufbau der gottverfluchten Staette. Der Senat fand
dadurch sich in seinem Gewissen gedrungen, ein Gesetz vorschlagen zu lassen, das
die Ausfuehrung der Kolonie Iunonia untersagte. Gracchus, der mit den andern zur
Anlegung derselben ernannten Maennern eben damals die Kolonisten auslas,
erschien an dem Tag der Abstimmung auf dem Kapitol, wohin die Buergerschaft
berufen war, um mit seinem Anhang die Verwerfung des Gesetzes zu bewirken.
Gewalttaetigkeiten wuenschte er zu vermeiden, um den Gegnern nicht den Vorwand,
den sie suchten, selbst an die Hand zu geben; indes hatte er nicht wehren
koennen, dass ein grosser Teil seiner Getreuen, der Katastrophe des Tiberius
sich erinnernd und wohl bekannt mit den Absichten der Aristokratie, bewaffnet
sich einfand, und bei der ungeheuren Aufregung auf beiden Seiten waren Haendel
kaum zu vermeiden. In der Halle des Kapitolinischen Tempels verrichtete der
Konsul Lucius Opimius das uebliche Brandopfer; einer der ihm dabei behilflichen
Gerichtsdiener, Quintus Antullius, herrschte, die heiligen Eingeweide in der
Hand, die "schlechten Buerger" an, die Halle zu raeumen, und schien sogar an
Gaius selbst Hand legen zu wollen; worauf ein eifriger Gracchaner das Schwert
zog und den Menschen niederstiess. Es entstand ein furchtbarer Laerm. Gracchus
suchte vergeblich zum Volk zu sprechen und die Urheberschaft der
gotteslaesterlichen Mordtat von sich abzulehnen; er lieferte den Gegnern nur
einen formalen Anklagegrund mehr, indem er, ohne dessen in dem Getuemmel gewahr
zu werden, einem eben zum Volk sprechenden Tribun in die Rede fiel, worauf ein
verschollenes Statut aus der Zeit des alten Staendehaders die schwerste Strafe
gesetzt hatte. Der Konsul Lucius Opimius traf seine Massregeln, um den Aufstand
zum Sturz der republikanischen Verfassung, wie man die Vorgaenge dieses Tages zu
bezeichnen beliebte, mit bewaffneter Hand zu unterdruecken. Er selbst
durchwachte die Nacht im Kastortempel am Markte; mit dem fruehesten Morgen
fuellte das Kapitol sich mit kretischen Bogenschuetzen, Rathaus und Markt mit
den Maennern der Regierungspartei, den Senatoren und der ihnen anhaengigen
Fraktion der Ritterschaft, welche auf Geheiss des Konsuls saemtlich bewaffnet
und jeder von zwei bewaffneten Sklaven begleitet sich eingefunden hatten. Es
fehlte keiner von der Aristokratie; selbst der ehrwuerdige, hochbejahrte und der
Reform wohlgeneigte Quintus Metellus war mit Schild und Schwert erschienen. Ein
tuechtiger und in den spanischen Kriegen erprobter Offizier, Decimus Brutus,
uebernahm das Kommando der bewaffneten Macht; der Rat trat in der Kurie
zusammen. Die Bahre mit der Leiche des Gerichtsdieners ward vor der Kurie
niedergesetzt; der Rat gleichsam ueberrascht, erschien in Masse an der Tuer, um
die Leiche in Augenschein zu nehmen, und zog sich sodann wieder zurueck, um das
weitere zu beschliessen. Die Fuehrer der Demokratie hatten sich vom Kapitol in
ihre Haeuser begeben; Marcus Flaccus hatte die Nacht damit zugebracht, zum
Strassenkrieg zu ruesten, waehrend Gracchus es zu verschmaehen schien, mit dem
Verhaengnis zu kaempfen. Als man am andern Morgen die auf dem Kapitol und dem
Markt getroffenen Anstalten der Gegner erfuhr, begaben beide sich auf den
Aventin, die alte Burg der Volkspartei in den Kaempfen der Patrizier und
Plebejer. Schweigend und unbewaffnet ging Gracchus dorthin; Flaccus rief die
Sklaven zu den Waffen und verschanzte sich im Tempel der Diana, waehrend er
zugleich seinen juengeren Sohn Quintus in das feindliche Lager sandte, um
womoeglich einen Vergleich zu vermitteln. Dieser kam zurueck mit der Meldung,
dass die Aristokratie unbedingte Ergebung verlange; zugleich brachte er die
Ladung des Senats an Gracchus und Flaccus, vor demselben zu erscheinen und wegen
Verletzung der tribunizischen Majestaet sich zu verantworten. Gracchus wollte
der Vorladung folgen, allein Flaccus hinderte ihn daran und wiederholte
stattdessen den ebenso verkehrten wie schwaechlichen Versuch, solche Gegner zu
einem Vergleich zu bestimmen. Als statt der beiden vorgeladenen Fuehrer bloss
der junge Quintus Flaccus abermals sich einstellte, behandelte der Konsul die
Weigerung jener, sich zu stellen, als den Anfang der offenen Insurrektion gegen
die Regierung; er liess den Boten verhaften und gab das Zeichen zum Angriff auf
den Aventin, indem er zugleich in den Strassen ausrufen liess, dass dem, der das
Haupt des Gracchus oder des Flaccus bringe, die Regierung dasselbe buchstaeblich
mit Gold aufwiegen werde, sowie dass sie jedem, der vor dem Beginn des Kampfs
den Aventin verlasse, volle Straflosigkeit gewaehrleiste. Die Reihen auf dem
Aventin lichteten sich schnell; der tapfere Adel im Verein mit den Kretern und
den Sklaven erstuermte den fast unverteidigten Berg und erschlug, wen er
vorfand, bei 250 meist geringe Leute. Marcus Flaccus fluechtete mit seinem
aeltesten Sohn in ein Versteck, wo sie bald nachher aufgejagt und niedergemacht
wurden. Gracchus hatte, als das Gefecht begann, sich in den Tempel der Minerva
zurueckgezogen und wollte hier sich mit dem Schwerte durchbohren, als sein
Freund Publius Laetorius ihm in den Arm fiel und ihn beschwor, womoeglich sich
fuer bessere Zeiten zu erhalten. Gracchus liess sich bewegen, einen Versuch zu
machen, nach dem andern Ufer des Tiber zu entkommen; allein den Berg hinabeilend
stuerzte er und verstauchte sich den Fuss. Ihm Zeit zum Entrinnen zu geben,
warfen seine beiden Begleiter, Marcus Pomponius an der Porta Trigemina unter dem
Aventin, Publius Laetorius auf der Tiberbruecke, da wo einst Horatius Cocles
allein gegen das Etruskerheer gestanden haben sollte, den Verfolgern sich
entgegen und liessen sich niedermachen; so gelangte Gracchus, nur von seinem
Sklaven Euporus begleitet, in die Vorstadt am rechten Ufer des Tiber. Hier im
Hain der Furrina fand man spaeter die beiden Leichen; es schien, als habe der
Sklave zuerst dem Herrn und dann sich selber den Tod gegeben. Die Koepfe der
beiden gefallenen Fuehrer wurden der Regierung, wie befohlen, eingehaendigt,
auch dem Ueberbringer des Kopfes des Gracchus, einem vornehmen Mann, Lucius
Septumuleius, der bedungene Preis und darueber ausgezahlt, dagegen die Moerder
des Flaccus, geringe Leute, mit leeren Haenden fortgeschickt. Die Koerper der
Getoeteten wurden in den Fluss geworfen, die Haeuser der Fuehrer zur Pluenderung
der Menge preisgegeben. Gegen die Anhaenger des Gracchus begann der Prozesskrieg
im grossartigsten Stil; bis 3000 derselben sollen im Kerker aufgeknuepft worden
sein, unter ihnen der achtzehnjaehrige Quintus Flaccus, der an dem Kampf nicht
teilgenommen hatte und wegen seiner Jugend und seiner Liebenswuerdigkeit
allgemein bedauert ward. Auf dem Freiplatz unter dem Kapitol, wo der nach
wiederhergestelltem innerem Frieden von Camillus geweihte Altar und andere, bei
aehnlichen Veranlassungen errichtete Heiligtuemer der Eintracht sich befanden,
wurden diese kleinen Kapellen niedergerissen und aus dem Vermoegen der
getoeteten oder verurteilten Hochverraeter, das bis auf die Mitgift ihrer Frauen
hin konfisziert ward, nach Beschluss des Senats von dem Konsul Lucius Opimius
ein neuer glaenzender Tempel der Eintracht mit dazugehoeriger Halle errichtet -
allerdings war es zeitgemaess, die Zeichen der alten Eintracht zu beseitigen und
eine neue zu inaugurieren ueber den Leichen der drei Enkel des Siegers von Zama,
die nun alle, zuerst Tiberius Gracchus, dann Scipio Aemilianus, endlich der
juengste und gewaltigste von ihnen, Gaius Gracchus, von der Revolution
verschlungen worden waren. Der Gracchen Andenken blieb offiziell geaechtet;
nicht einmal das Trauergewand durfte Cornelia um den Tod ihres letzten Sohnes
anlegen. Allein die leidenschaftliche Anhaenglichkeit, die gar viele im Leben
fuer die beiden edlen Brueder und vornehmlich fuer Gaius empfunden hatten,
zeigte sich in ruehrender Weise auch nach ihrem Tode in der fast religioesen
Verehrung, die die Menge ihrem Andenken und an den Staetten, wo sie gefallen
waren, allen polizeilichen Vorkehrungen zum Trotz fortfuhr zu zollen.
4. Kapitel
Die Restaurationsherrschaft
Das neue Gebaeude, das Gaius Gracchus aufgefuehrt hatte, war mit seinem
Tode eine Ruine. Wohl war sein Tod wie der seines Bruders zunaechst nichts als
ein Akt der Rache; allein es war doch zugleich ein sehr wesentlicher Schritt zur
Restauration der alten Verfassung, dass aus der Monarchie, eben da sie im
Begriff war, sich zu begruenden, die Person des Monarchen beseitigt ward; und in
diesem Falle um so mehr, weil nach der Katastrophe des Gaius und dem
gruendlichen Opimischen Blutgericht im Augenblick schlechterdings niemand
vorhanden war, der, sei es durch Blutsverwandtschaft mit dem gefallenen
Staatsoberhaupt, sei es durch ueberwiegende Faehigkeit, auch nur zu einem
Versuch, den erledigten Platz einzunehmen, sich legitimiert gefuehlt haette.
Gaius war ohne Kinder aus der Welt gegangen, und auch Tiberius' hinterlassener
Knabe starb, bevor er zu seinen Jahren kam; die ganze sogenannte Volkspartei war
buchstaeblich ohne irgendeinen auch nur namhaft zu machenden Fuehrer. Die
Gracchische Verfassung glich einer Festung ohne Kommandanten; Mauern und
Besatzung waren unversehrt, aber der Feldherr fehlte, und es war niemand
vorhanden, der an den leeren Platz sich haette setzen moegen als eben die
gestuerzte Regierung.
So kam es denn auch. Nach Gaius Gracchus' erblosem Abgang stellte das
Regiment des Senats gleichsam von selber sich wieder her; und es war dies um so
natuerlicher, als dasselbe von dem Tribun nicht eigentlich formell abgeschafft,
sondern nur durch die von ihm ausgehenden Ausnahmehandlungen tatsaechlich
zunichte gemacht worden war. Dennoch wuerde man sehr irren, wenn man in dieser
Restauration nichts weiter sehen wollte als ein Zurueckgleiten der
Staatsmaschine in das alte, seit Jahrhunderten befahrene und ausgefahrene
Geleise. Restauration ist immer auch Revolution; in diesem Falle aber ward nicht
so sehr das alte Regiment restauriert als der alte Regent. Die Oligarchie
erschien neu geruestet in dem Heerzeug der gestuerzten Tyrannis; wie der Senat
den Gracchus mit dessen eigenen Waffen aus dem Felde geschlagen hatte, so fuhr
er auch fort, in den wesentlichsten Stuecken mit der Verfassung der Gracchen zu
regieren, allerdings mit dem Hintergedanken, sie seiner Zeit wo nicht ganz zu
beseitigen, doch gruendlich zu reinigen von den der regierenden Aristokratie in
der Tat feindlichen Elementen. Fuers erste reagierte man wesentlich nur gegen
die Personen, rief den Publius Popillius nach Kassierung der ihn betreffenden
Verfuegungen aus der Verbannung zurueck (633 121) und machte den Gracchanern den
Prozesskrieg; wogegen der Versuch der Volkspartei, den Lucius Opimius nach
Niederlegung seines Amtes wegen Hochverrats zur Verurteilung zu bringen, von der
Regierungspartei vereitelt ward (634 120). Es ist fuer den Charakter dieser
Restaurationsregierung bezeichnend, wie die Aristokratie an
Gesinnungstuechtigkeit fortschritt. Gaius Carbo, einst Bundesgenosse der
Gracchen, hatte seit langem sich bekehrt und noch kuerzlich als Verteidiger des
Opimius seinen Eifer und seine Brauchbarkeit bewiesen. Aber er blieb der
Ueberlaeufer; als gegen ihn von den Demokraten die gleiche Anklage wie gegen
Opimius erhoben ward, liess ihn die Regierung nicht ungern fallen, und Carbo,
zwischen beiden Parteien sich verloren sehend, gab sich mit eigener Hand den
Tod. So erwiesen die Maenner der Reaktion in Personenfragen sich als lautere
Aristokraten. Dagegen die Getreideverteilungen, die Besteuerung der Provinz
Asia, die Gracchische Geschworenen- und Gerichtsordnung griff die Reaktion
zunaechst nicht an und schonte nicht bloss die Kaufmannschaft und das
hauptstaedtische Proletariat, sondern huldigte, wie bereits bei der Einbringung
der Livischen Gesetze, so auch ferner diesen Maechten und vor allem dem
Proletariat noch weit entschiedener, als die Gracchen dies getan hatten. Es
geschah dies nicht bloss, weil die Gracchische Revolution in den Gemuetern der
Zeitgenossen noch lange nachzitterte und ihre Schoepfungen schuetzte: die Hegung
und Pflegung wenigstens der Poebelinteressen vertrug sich in der Tat aufs
vollkommenste mit dem eigenen Vorteil der Aristokratie, und es ward dabei nichts
weiter geopfert als bloss das gemeine Beste. Alle diejenigen Massregeln, die von
Gaius Gracchus zur Foerderung des oeffentlichen Wohls getroffen waren, eben den
besten, freilich begreiflicherweise auch den unpopulaersten Teil seiner
Gesetzgebung, liess die Aristokratie fallen. Nichts wurde so rasch und so
erfolgreich angegriffen wie der grossartigste seiner Entwuerfe: der Plan,
zunaechst die roemische Buergerschaft und Italien, sodann Italien und die
Provinzen rechtlich gleichzustellen und, indem also der Unterschied zwischen
bloss herrschenden und zehrenden und bloss dienenden und arbeitenden
Staatsangehoerigen weggeraeumt ward, zugleich durch die umfassendste und
systematischste Emigration, die die Geschichte kennt, die soziale Frage zu
loesen. Mit der ganzen Verbissenheit und dem ganzen graemlichen Eigensinn der
Altersschwaeche draengte die restaurierte Oligarchie den Grundsatz der
abgelebten Geschlechter, dass Italien das herrschende Land und Rom in Italien
die herrschende Stadt bleiben muesse, der Gegenwart aufs neue auf. Schon bei
Lebzeiten des Gracchus war die Zurueckweisung der italischen Bundesgenossen eine
vollendete Tatsache und war gegen den grossen Gedanken der ueberseeischen
Kolonisation ein sehr ernsthafter Angriff gerichtet worden, der die naechste
Ursache zu Gracchus' Untergang geworden war. Nach seinem Tode wurde der Plan der
Wiederherstellung Karthagos mit leichter Muehe von der Regierungspartei
beseitigt, obgleich die einzelnen daselbst schon verteilten Landlose den
Empfaengern geblieben sind. Zwar dass der demokratischen Partei auf einem andern
Punkte eine aehnliche Gruendung gelang, konnte sie nicht wehren: im Verlauf der
Eroberungen jenseits der Alpen, welche Marcus Flaccus begonnen hatte, wurde
daselbst im Jahre 636 (118) die Kolonie Narbo (Narbonne) begruendet, die
aelteste ueberseeische Buergerstadt im Roemischen Reiche, welche trotz
vielfacher Anfechtungen der Regierungspartei, trotz des geradezu auf Aufhebung
derselben vom Senat gestellten Antrags dennoch, geschuetzt wahrscheinlich durch
die beteiligten kaufmaennischen Interessen, dauernden Bestand gehabt hat. Indes
abgesehen von dieser, in ihrer Vereinzelung nicht sehr bedeutenden Ausnahme
gelang es der Regierung, die Landanweisung ausserhalb Italiens durchgaengig zu
verhindern.
In gleichem Sinne wurde die italische Domanialfrage geordnet. Die
italischen Kolonien des Gaius, vor allem Capua, wurden aufgehoben und, soweit
sie bereits zur Ausfuehrung gekommen waren, wieder aufgeloest; nur die
unbedeutende tarentinische blieb in der Art bestehen, dass die neue Stadt
Neptunia der bisherigen griechischen Gemeinde an die Seite trat. Was durch die
nichtkoloniale Assignation von den Domaenen bereits verteilt war, blieb den
Empfaengern; die darauf von Gracchus im Interesse des Gemeinwesens gelegten
Beschraenkungen, Erbzins und Veraeusserungsverbot, hatte bereits Marcus Drusus
aufgehoben. Dagegen die noch nach Okkupationsrecht besessenen Domaenen, welche
ausser dem von den Latinern genutzten Domanialland zum groessten Teil bestanden
haben werden in dem gemaess des Gracchischen Maximum den Inhabern gebliebenen
Grundbesitz, war man entschlossen, den bisherigen Okkupanten definitiv
zuzuwenden und auch die Moeglichkeit kuenftiger Aufteilung abzuschneiden.
Freilich waren es zunaechst diese Laendereien, aus denen die 36000 von Drusus
verheissenen neuen Bauernhufen haetten gebildet werden sollen; allein man sparte
sich die Untersuchung, wo denn unter dem Monde diese Hunderttausende von Morgen
italischen Domaniallands belegen sein moechten, und legte das Livische
Kolonialgesetz, das seinen Dienst getan, stillschweigend zu den Akten - nur etwa
die kleine Kolonie von Scolacium (Squillace) mag auf das Koloniengesetz des
Drusus zurueckgehen. Dagegen wurde durch ein Gesetz, das im Auftrag des Senats
der Volkstribun Spurius Thorius durchbrachte, das Teilungsamt im Jahre 635 (119)
aufgehoben und den Okkupanten des Domaniallandes ein fester Zins auferlegt,
dessen Ertrag dem hauptstaedtischen Poebel zugute kam - es scheint, indem die
Kornverteilung zum Teil darauf fundiert ward: noch weitergehende Vorschlaege,
vielleicht eine Steigerung der Getreidespenden, wehrte der verstaendige
Volkstribun Gaius Marius ab. Acht Jahre spaeter (643 111) geschah der letzte
Schritt, indem durch einen neuen Volksschluss ^1 das okkupierte Domanialland
geradezu umgewandelt ward in zinsfreies Privateigentum der bisherigen
Okkupanten. Man fuegte hinzu, dass in Zukunft Domanialland ueberhaupt nicht
okkupiert, sondern entweder verpachtet werden oder als gemeine Weide offenstehen
solle; fuer den letzteren Fall ward durch Feststellung eines sehr niedrigen
Maximum von zehn Stueck Gross- und fuenfzig Stueck Kleinvieh dafuer gesorgt,
dass nicht der grosse Herdenbesitzer den kleinen tatsaechlich ausschliesse -
verstaendige Bestimmungen, in denen die Schaedlichkeit des uebrigen laengst
aufgegebenen Okkupationssystems nachtraeglich offizielle Anerkennung fand, die
aber leider erst getroffen wurden, als dasselbe den Staat bereits wesentlich um
seine Domanialbesitzungen gebracht hatte. Indem die roemische Aristokratie also
fuer sich selber sorgte und was von okkupiertem Lande noch in ihren Haenden war,
sich in Eigentum umwandeln liess, beschwichtigte sie zugleich die italischen
Bundesgenossen dadurch, dass sie denselben an dem von ihnen und namentlich von
ihrer munizipalen Aristokratie genutzten latinischen Domanialland zwar nicht das
Eigentum verlieh, aber doch das ihnen durch ihre Privilegien verbriefte Recht
daran ungeschmaelert wahrte. Die Gegenpartei war in der ueblen Lage, dass in den
wichtigsten materiellen Fragen die Interessen der Italiker denen der
hauptstaedtischen Opposition schnurstracks entgegenliefen, ja jene mit der
roemischen Regierung eine Art Buendnis eingingen und gegen die ausschweifenden
Absichten mancher roemischen Demagogen bei dem Senat Schutz suchten und fanden.
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^1 Er ist grossenteils noch vorhanden und bekannt unter dem jetzt seit
dreihundert Jahren fortgepflanzten falschen Namen des Thorischen Ackergesetzes.
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Waehrend also die restaurierte Regierung es sich angelegen sein liess, die
Keime zum Bessern, die in der Gracchischen Verfassung vorhanden waren,
gruendlich auszureuten, blieb sie den nicht zum Heil des Ganzen von Gracchus
erweckten feindlichen Maechten gegenueber vollstaendig ohnmaechtig. Das
hauptstaedtische Proletariat blieb bestehen in anerkannter Zehrberechtigung; die
Geschworenen aus dem Kaufmannsstand liess der Senat gleichfalls sich gefallen,
so widerwaertig auch dieses Joch eben dem besseren und stolzeren Teil der
Aristokratie fiel. Es waren unwuerdige Fesseln, die die Aristokratie trug; aber
wir finden nicht, dass sie ernstlich dazu tat, sich derselben zu entledigen. Das
Gesetz des Marcus Aemilius Scaurus von 632 (122), das wenigstens die
verfassungsmaessigen Beschraenkungen des Stimmrechts der Freigelassenen
einschaerfte, war fuer lange Jahre der einzige, sehr zahme Versuch der
senatorischen Regierung, ihren Poebeltyrannen wieder zu baendigen. Der Antrag,
den der Konsul Quintus Caepio siebzehn Jahre nach Einfuehrung der Rittergerichte
(648 106) einbrachte auf Zurueckgabe der Prozesse an senatorische Geschworene,
zeigte, was die Regierung wuenschte, aber auch, was sie vermochte, wenn es sich
nicht darum handelte, Domaenen zu verschleudern, sondern einem einflussreichen
Stande gegenueber eine Massregel durchzusetzen: sie fiel damit durch 2. Zu einer
Emanzipation der Regierung von ihren unbequemen Machtgenossen kam es nicht; wohl
aber trugen diese Massregeln dazu bei, das niemals aufrichtige Einverstaendnis
der regierenden Aristokratie mit der Kaufmannschaft und dem Proletariat noch
ferner zu trueben. Beide wussten sehr genau, dass der Senat alle Zugestaendnisse
nur aus Angst und widerwillig gewaehrte; weder durch Dankbarkeits- noch durch
Vorteilsruecksichten an die Herrschaft des Senats dauernd gefesselt, waren beide
sehr bereit, jedem anderen Machthaber, der ihnen mehr oder auch nur das gleiche
bot, dieselben Dienste zu leisten, und hatten nichts dagegen, wenn sich eine
Gelegenheit gab, den Senat zu schikanieren oder zu hemmen. So regierte die
Restauration weiter mit den Wuenschen und Gesinnungen der legitimen Aristokratie
und mit der Verfassung und den Regierungsmitteln der Tyrannis. Ihre Herrschaft
ruhte nicht bloss auf den gleichen Basen wie die des Gracchus, sondern sie war
auch gleich schlecht, ja noch schlechter befestigt; sie war stark, wo sie mit
dem Poebel im Bunde zweckmaessige Institutionen umstiess, aber den Gassenbanden
wie den kaufmaennischen Interessen gegenueber vollkommen machtlos. Sie sass auf
dem erledigten Thron mit boesem Gewissen und geteilten Hoffnungen, den
Institutionen des eigenen Staates grollend und doch unfaehig, auch nur
planmaessig sie anzugreifen, unsicher im Tun und Lassen ausser, wo der eigene
materielle Vorteil sprach, ein Bild der Treulosigkeit gegen die eigene wie die
entgegengesetzte Partei, des inneren Widerspruchs, der klaeglichsten Ohnmacht,
des gemeinsten Eigennutzes, ein unuebertroffenes Ideal der Missregierung.
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2 Das zeigt, wie bekannt, der weitere Verlauf. Man hat dagegen geltend
gemacht, dass bei Valerius Maximus Quintus Caepio Patron des Senats genannt
werde; allein teils beweist dies nicht genug, teils passt, was daselbst erzaehlt
wird, schlechterdings nicht auf den Konsul des Jahres 648 (106), und es muss
hier eine Irrung sein, sei es nun im Namen oder in den berichteten Tatsachen.
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Es konnte nicht anders sein; die gesamte Nation war in intellektuellem und
sittlichem Verfall, vor allem aber die hoechsten Staende. Die Aristokratie vor
der Gracchenzeit war wahrlich nicht ueberreich an Talenten und die Baenke des
Senats vollgedraengt von feigem und verlottertem adligen Gesindel; indes es
sassen doch in demselben auch Scipio Aemilianus, Gaius Laelius, Quintus
Metellus, Publius Crassus, Publius Scaevola und zahlreiche andere achtbare und
faehige Maenner, und wer einigen guten Willen mitbrachte, konnte urteilen, dass
der Senat in der Unrechtfertigkeit ein gewisses Mass und ein gewisses Dekorum in
dem Missregiment einhalte. Diese Aristokratie war gestuerzt und sodann
wiederhergestellt worden; fortan ruhte auf ihr der Fluch der Restauration. Hatte
die Aristokratie frueher regiert schlecht und recht und seit mehr als einem
Jahrhundert ohne jede fuehlbare Opposition, so hatte die durchgemachte Krise wie
ein Blitz in dunkler Nacht ihr den Abgrund gezeigt, der vor ihren Fuessen
klaffte. War es ein Wunder, dass fortan der Groll immer und, wo sie es wagte,
der Schrecken das Regiment der altadligen Herrenpartei bezeichnete? dass die
Regierenden noch unendlich schroffer und gewaltsamer als bisher gegen die
nichtregierende Menge als festgeschlossene Partei zusammenstanden? dass die
Familienpolitik jetzt, eben wie in den schlimmsten Zeiten des Patriziats,
wiederum sich griff und zum Beispiel die vier Soehne und (wahrscheinlich) die
zwei Neffen des Quintus Metellus, mit einer einzigen Ausnahme lauter
unbedeutende, zum Teil ihrer Einfalt wegen berufene Leute, innerhalb fuenfzehn
Jahren (631-645 123-109) saemtlich zum Konsulat, mit Ausnahme eines einzigen
auch zum Triumph gelangten, von den Schwiegersoehnen und so weiter zu schweigen?
dass, je gewalt- und grausamer einer der Ihrigen gegen die Gegenpartei
aufgetreten war, er desto entschiedener von ihnen gefeiert, dem echten
Aristokraten jeder Frevel, jede Schamlosigkeit verziehen ward? dass die
Regierenden und die Regierten nur darin nicht zwei kriegfuehrenden Parteien
glichen, dass in ihrem Krieg kein Voelkerrecht galt? Es war leider nur zu
begreiflich, dass, wenn die alte Aristokratie das Volk mit Ruten schlug, diese
restaurierte es mit Skorpionen zuechtigte. Sie kam zurueck; aber sie kam weder
klueger noch besser. Nie hat es bis auf diese Zeit der roemischen Aristokratie
so vollstaendig an staatsmaennischen und militaerischen Kapazitaeten gemangelt
wie in dieser Restaurationsepoche zwischen der Gracchischen und der Cinnanischen
Revolution. Bezeichnend dafuer ist der Koryphaee der senatorischen Partei dieser
Zeit, Marcus Aemilius Scaurus. Der Sohn hochadliger, aber unvermoegender Eltern
und darum genoetigt, Gebrauch zu machen von seinen nicht gemeinen Talenten,
schwang er sich auf zum Konsul (639 115) und Zensor (645 109), war lange Jahre
Vormann des Senats und das politische Orakel seiner Standesgenossen und
verewigte seinen Namen nicht bloss als Redner und Schriftsteller, sondern auch
als Urheber einiger der ansehnlichsten in diesem Jahrhundert ausgefuehrten
Staatsbauten. Indes wenn man naeher zusieht, laufen seine vielgefeierten
Grosstaten darauf hinaus, dass er als Feldherr einige wohlfeile Dorftriumphe in
den Alpen, als Staatsmann mit seinem Stimm- und Luxusgesetz einige ungefaehr
ebenso ernsthafte Siege ueber den revolutionaeren Zeitgeist erfocht, sein
eigentliches Talent indes darin bestand, ganz ebenso zugaenglich und bestechlich
zu sein wie jeder andere ehrenwerte Senator, aber mit einiger Schlauheit den
Augenblick, wo die Sache bedenklich zu werden anfing, zu wittern und vor allem
durch seine vornehme und ehrwuerdige Erscheinung vor dem Publikum den Fabricius
zu agieren. In militaerischer Hinsicht finden sich zwar einige ehrenvolle
Ausnahmen tuechtiger Offiziere aus den hoechsten Kreisen der Aristokratie; die
Regel aber war, dass die vornehmen Herren, wenn sie an die Spitze der Armeen
treten sollten, schleunigst aus den griechischen Kriegshandbuechern und den
roemischen Annalen zusammenlasen, was noetig war, um einen militaerischen
Diskurs zu fuehren und sodann im Feldlager im besten Fall das wirkliche Kommando
einem niedrig geborenen Offizier von erprobter Faehigkeit und erprobter
Bescheidenheit uebergaben. In der Tat, wenn ein paar Jahrhunderte zuvor der
Senat einer Versammlung von Koenigen glich, so spielten diese ihre Nachfahren
nicht uebel die Prinzen. Aber der Unfaehigkeit dieser restaurierten Adligen
hielt voellig die Waage ihre politische und sittliche Nichtswuerdigkeit. Wenn
nicht die religioesen Zustaende, auf die zurueckzukommen sein wird, von der
wuesten Zerfahrenheit dieser Zeit ein treues Spiegelbild boeten und ebenso die
aeussere Geschichte in dieser Epoche die vollkommene Schlechtigkeit des
roemischen Adels als einen ihrer wesentlichsten Faktoren aufwiese, so wuerden
die entsetzlichsten Verbrechen, die in den hoechsten Kreisen Roms Schlag auf
Schlag zum Vorschein kamen, allein denselben hinreichend charakterisieren.
Die Verwaltung war nach innen und nach aussen, was sie sein konnte unter
einem solchen Regiment. Der soziale Ruin Italiens griff mit erschreckender
Geschwindigkeit um sich; seit die Aristokratie das Auskaufen der Kleinbesitzer
sich gesetzlich hatte erlauben lassen, und in ihrem neuen Uebermut das
Austreiben derselben immer haeufiger sich selbst erlaubte, verschwanden die
Bauernstellen wie die Regentropfen im Meer. Wie mit der politischen die
oekonomische Oligarchie mindestens Schritt hielt, zeigt die Aeusserung, die ein
gemaessigt demokratischer Mann, Lucius Marcius Philippus, um 650 (100) tat, dass
es in der ganzen Buergerschaft kaum 2000 vermoegende Familien gebe. Den
praktischen Kommentar dazu lieferten abermals die Sklavenaufstaende, welche in
den ersten Jahren des Kimbrischen Krieges alljaehrlich in Italien ausbrachen, so
in Nuceria, in Capua, im Gebiet von Thurii. Diese letzte Zusammenrottung war
schon so bedeutend, dass gegen sie der staedtische Praetor mit seiner Legion
hatte marschieren muessen und dennoch nicht durch Waffengewalt, sondern nur
durch tueckischen Verrat der Insurrektion Herr geworden war. Auch das war eine
bedenkliche Erscheinung, dass an der Spitze derselben kein Sklave gestanden
hatte, sondern der roemische Ritter Titus Vettius, den seine Schulden zu dem
wahnsinnigen Schritt getrieben hatten, seine Sklaven frei und sich zu ihrem
Koenig zu erklaeren (650 104). Wie gefaehrlich die Anhaeufung der Sklavenmassen
in Italien der Regierung erschien, beweisen die Vorsichtsmassregeln hinsichtlich
der Goldwaeschereien von Victumulae, die seit 611 (143) fuer Rechnung der
roemischen Regierung betrieben wurden: die Paechter wurden zuerst verpflichtet,
nicht ueber 5000 Arbeiter anzustellen, spaeter der Betrieb durch Senatsbeschluss
gaenzlich eingestellt. Unter einem Regiment wie dem gegenwaertigen war in der
Tat alles zu fuerchten, wenn, wie dies sehr moeglich war, ein Heer von
Transalpinern in Italien eindrang und die grossenteils stammverwandten Sklaven
zu den Waffen rief.
Verhaeltnismaessig mehr noch litten die Provinzen. Man versuche sich
vorzustellen, wie es in Ostindien aussehen wuerde, wenn die englische
Aristokratie waere, was in jener Zeit die roemische war, und man wird eine
Vorstellung der Lage von Sizilien und Asia haben. Die Gesetzgebung, indem sie
der Kaufmannschaft die Kontrolle der Beamten uebertrug, noetigte diese,
gewissermassen gemeinschaftliche Sache mit jener zu machen und durch unbedingte
Nachgiebigkeit gegen die Kapitalisten in den Provinzen sich unbeschraenkte
Pluenderungsfreiheit und Schutz vor der Anklage zu erkaufen. Neben diesen
offiziell und halboffiziell angestellten Raeubern pluenderten Land- und
Seepiraten die saemtlichen Landschaften des Mittelmeers. Vor allem in den
asiatischen Gewaessern trieben die Flibustier es so arg, dass selbst die
roemische Regierung sich genoetigt sah, im Jahre 652 (102) eine wesentlich aus
den Schiffen der abhaengigen Kaufstaedte gebildete Flotte unter dem mit
prokonsularischer Gewalt bekleideten Praetor Marcus Antonius nach Kilikien zu
entsenden. Diese brachte nicht bloss eine Anzahl Korsarenschiffe auf und nahm
einige Felsennester aus, sondern die Roemer richteten hier sich sogar fuer die
Dauer ein und besetzten zur Unterdrueckung des Seeraubs in dem Hauptsitz
desselben, dem rauhen oder westlichen Kilikien, feste militaerische Positionen,
was der Anfang war zur Einrichtung der seitdem unter den roemischen Aemtern
erscheinenden Provinz Kilikien 3. Die Absicht war loeblich und der Plan an sich
zweckmaessig entworfen; nur bewies leider der Fortbestand und die Steigerung des
Korsarenunwesens in den asiatischen Gewaessern und speziell in Kilikien, mit wie
unzulaenglichen Mitteln man von der neu genommenen Stellung aus die Piraterie
bekaempfte.
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3 Vielfaeltig wird angenommen, dass die Einrichtung der Provinz Kilikien
erst erfolgte nach der kilikischen Expedition des Publius Servilius 676 f. (78),
allein mit Unrecht; denn schon 662 (92) finden wir Sulla (App. Mithr. 57; civ.
1, 77; Aur. Vict. 75), 674 und 675 (80 79) Gnaeus Dolabella (Cic. Verr. 1, 16
44) als Statthalter von Kilikien, wonach nichts uebrig bleibt, als die
Einrichtung der Provinz in das Jahr 652 (102) zu setzen. Hierfuer spricht
ferner, dass in dieser Zeit die Zuege der Roemer gegen die Korsaren, wie zum
Beispiel die balearischen, ligurischen, dalmatischen, regelmaessig gerichtet
erscheinen auf Besetzung der Kuestenpunkte, von wo der Seeraub ausging;
natuerlich, denn da die Roemer keine stehende Flotte hatten, war das einzige
Mittel, dem Seeraub wirksam zu steuern, die Besetzung der Kuesten. Uebrigens ist
daran zu erinnern, dass der Begriff der provincia nicht unbedingt Besitz der
Landschaft in sich schliesst, sondern an sich nichts ist als ein selbstaendiges
militaerisches Kommando; es ist sehr moeglich, dass die Roemer zunaechst in
dieser rauhen Landschaft nichts nahmen als Station fuer Schiffe und Mannschaft.
Das ebene Ostkilikien blieb bis auf den Krieg gegen Tigranes bei dem
Syrischen Reich (App. Syr. 48); die ehemals zu Kilikien gerechneten Landschaften
noerdlich des Tauros, das sogenannte kappadokische Kilikien und Kataonien
gehoerten jenes seit der Aufloesung des Attalischen Reiches (Iust. 37, 1; oben
S. 62), dieses wohl schon seit dem Frieden mit Antiochos zu Kappadokien.
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Aber nirgends kam die Ohnmacht und die Verkehrtheit der roemischen
Provinzialverwaltung in so nackter Bloesse zu Tage wie in den Insurrektionen des
Sklavenproletariats, welche mit der Restauration der Aristokratie zugleich in
den vorigen Stand wieder eingesetzt zu sein schienen. Jene aus Aufstaenden zu
Kriegen anschwellenden Schilderhebungen der Sklavenschaft, wie sie eben um das
Jahr 620 (134) als eine und vielleicht die naechste Ursache der Gracchischen
Revolution aufgetreten waren, erneuern und wiederholen sich in trauriger
Einfoermigkeit. Wieder gaerte es wie dreissig Jahre zuvor in der gesamten
Sklavenschaft im Roemischen Reiche. Der italischen Zusammenrottungen ward schon
gedacht. In den attischen Silberbergwerken standen die Grubenarbeiter auf,
besetzten das Vorgebirge Sunion und pluenderten laengere Zeit hindurch von dort
aus die Umgegend; an anderen Orten zeigten sich aehnliche Bewegungen. Vor allem
war wieder der Hauptsitz dieser fuerchterlichen Vorgaenge Sizilien mit seinen
Plantagen und den dort zusammenstroemenden kleinasiatischen Sklavenhorden. Es
ist charakteristisch fuer die Groesse des Uebels, dass ein Versuch der
Regierung, den schlimmsten Unrechtfertigkeiten der Sklavenhalter zu steuern, die
naechste Ursache der neuen Insurrektion ward. Dass die freien Proletarier in
Sizilien wenig besser daran waren als die Sklavenschaft, hatte schon ihr
Verhalten zu dem ersten Aufstand gezeigt; nach der Besiegung desselben nahmen
die roemischen Spekulanten ihre Revanche und steckten die freien Provinzialen
massenweise unter die Sklavenschaften ein. Infolge einer hiergegen im Jahre 650
(204) vom Senat erlassenen scharfen Verfuegung setzte der damalige Statthalter
von Sizilien, Publius Licinius Nerva, in Syrakus ein Freiheitsgericht nieder,
das in der Tat mit Ernst durchgriff; in kurzer Zeit war in achthundert Prozessen
gegen die Sklavenbesitzer entschieden und die Zahl der anhaengig gemachten
Sachen immer noch im Steigen. Die erschreckten Plantagenbesitzer stuermten nach
Syrakus, um von dem roemischen Statthalter die Sistierung solcher unerhoerten
Rechtspflege zu erzwingen; Nerva war schwach genug, sich terrorisieren zu lassen
und die prozessbittenden Unfreien mit barschen Worten anzuweisen, dass sie sich
des laestigen Verlangens von Recht und Gerechtigkeit zu begeben und
augenblicklich zu denen zurueckzukehren haetten, die sich ihre Herren nennten.
Die Abgewiesenen rotteten statt dessen sich zusammen und gingen in die Berge.
Der Statthalter war auf militaerische Massregeln nicht gefasst und selbst der
elende Landsturm der Insel nicht sogleich zur Hand; weshalb er ein Buendnis
abschloss mit einem der bekanntesten Raeuberhauptleute auf der Insel und durch
das Versprechen eigener Begnadigung ihn bewog, die aufstaendischen Sklaven durch
Verrat den Roemern in die Hand zu spielen. Dieses Schwarmes ward man also Herr.
Allein einer anderen Bande entlaufener Sklaven gelang es, dafuer eine Abteilung
der Besatzung von Enna (Castrogiovanni) zu schlagen, und dieser erste Erfolg
verschaffte den Insurgenten, was sie vor allem bedurften, Waffen und Zulauf. Das
Heergeraet der gefallenen und fluechtigen Gegner gab die erste Grundlage fuer
ihre militaerische Organisation, und bald war die Zahl der Insurgenten auf viele
Tausende angeschwollen. Diese Syrer in der Fremde schienen bereits, gleich ihren
Vorgaengern, sich nicht unwuerdig, von Koenigen regiert zu werden wie ihre
Landsleute daheim und - den Lumpenkoenig der Heimat bis auf den Namen
parodierend - stellten sie den Sklaven Salvius an ihre Spitze als Koenig
Tryphon. In dem Strich zwischen Enna und Leontinoi (Lentini), wo diese Haufen
ihren Hauptsitz hatten, war das offene Land ganz in den Haenden der Insurgenten
und Morgantia und andere ummauerte Staedte schon von ihnen belagert, als mit den
eiligst zusammengerafften sizilischen und italischen Scharen der roemische
Statthalter das Sklavenheer vor Morgantia ueberfiel. Er besetzte das
unverteidigte Lager; allein die Sklaven, obwohl ueberrascht, hielten stand, und
wie es zum Gefecht kam, wich der Landsturm der Insel nicht bloss beim ersten
Anprall, sondern, da die Sklaven jeden, der die Waffen wegwarf, ungehindert
entkommen liessen, benutzten die Milizen fast ohne Ausnahme die gute
Gelegenheit, ihren Abschied zu nehmen, und das roemische Heer lief vollstaendig
auseinander. Haetten die Sklaven in Morgantia mit ihren Genossen vor den Toren
gemeinschaftliche Sache machen wollen, so war die Stadt verloren; sie zogen es
indes vor, von ihren Herren gesetzmaessig die Freiheit geschenkt zu nehmen und
halfen ihnen durch ihre Tapferkeit die Stadt retten, worauf sodann der roemische
Statthalter das den Sklaven von den Herren feierlich gegebene
Freiheitsversprechen als widerrechtlich erzwungen von Rechts wegen kassierte.
Waehrend also im Innern der Insel der Aufstand in besorglicher Weise um
sich griff, brach ein zweiter aus auf der Westkueste. An der Spitze stand hier
Athenion. Er war, eben wie Kleon, einst ein gefuerchteter Raeuberhauptmann in
seiner Heimat Kilikien gewesen und von dort als Sklave nach Sizilien gefuehrt
worden. Ganz wie seine Vorgaenger versicherte er sich der Gemueter der Griechen
und Syrer vor allem durch Prophezeiungen und anderen erbaulichen Schwindel; aber
kriegskundig und einsichtig wie er war, bewaffnete er nicht, wie die uebrigen
Fuehrer, die ganze Masse der ihm zustroemenden Leute, sondern bildete aus den
kriegstuechtigen Mannschaften ein organisiertes Heer, waehrend er die Masse zu
friedlicher Beschaeftigung anwies. Bei der strengen Mannszucht, die in seinen
Truppen jedes Schwanken und jede unbotmaessige Regung niederhielt, und der
milden Behandlung der friedlichen Landbewohner und selbst der Gefangenen errang
er rasche und grosse Erfolge. Die Hoffnung, dass die beiden Fuehrer sich
veruneinigen wuerden, schlug den Roemern auch diesmal fehl; freiwillig fuegte
sich Athenion dem weit minder faehigen Koenig Tryphon und erhielt damit die
Einigkeit unter den Insurgenten. Bald herrschten diese so gut wie unumschraenkt
auf dem platten Lande, wo die freien Proletarier wieder mehr oder minder offen
mit den Sklaven hielten; die roemischen Behoerden waren nicht imstande, gegen
sie das Feld zu nehmen, und mussten sich begnuegen, mit dem sizilischen und dem
eiligst herangezogenen afrikanischen Landsturm die Staedte zu schuetzen, welche
sich in der beklagenswertesten Verfassung befanden. Die Rechtspflege stockte auf
der ganzen Insel, und es regierte einzig das Faustrecht. Da kein Ackerbuerger
sich mehr vor das Tor, kein Landmann sich in die Stadt wagte, brach die
fuerchterlichste Hungersnot herein, und die staedtische Bevoelkerung dieser
sonst Italien ernaehrenden Insel musste von den roemischen Behoerden mit
Getreidesendungen unterstuetzt werden. Dazu drohten ueberall im Innern die
Verschwoerungen der Stadtsklaven und vor den Mauern die Insurgentenheere, wie
denn selbst Messana um ein Haar von Athenion erobert worden waere. So schwer es
der Regierung fiel, waehrend des ernsten Kimbrischen Krieges eine zweite Armee
ins Feld zu stellen, sie konnte doch nicht umhin, im Jahre 651 (103) ein Heer
von 14000 Roemern und Italikern, umgerechnet die ueberseeischen Milizen, unter
dem Praetor Lucius Lucullus nach der Insel zu entsenden. Das vereinigte
Sklavenheer stand in den Bergen oberhalb Sciacca und nahm die Schlacht an, die
Lucullus anbot. Die bessere militaerische Organisation gab den Roemern den Sieg:
Athenion blieb fuer tot auf der Walstatt, Tryphon musste sich in die Bergfestung
Triokala werfen; die Insurgenten berieten ernstlich, ob es moeglich sei, den
Kampf laenger fortzusetzen. Indes die Partei, die entschlossen war, auszuharren
bis auf den letzten Mann, behielt die Oberhand; Athenion, der in wunderbarer
Weise gerettet worden war, trat wieder unter die Seinigen und belebte den
gesunkenen Mut; vor allem aber tat Lucullus unbegreiflicherweise nicht das
geringste, um seinen Sieg zu verfolgen, ja er soll absichtlich die Armee
desorganisiert und sein Feldgeraet verbrannt haben, um die gaenzliche
Erfolglosigkeit seiner Amtsfuehrung zu bedecken und von seinem Nachfolger nicht
in Schatten gestellt zu werden. Mag dies wahr sein oder nicht, sein Nachfolger
Gaius Servilius (652 102) erlangte nicht bessere Resultate, und beide Generale
sind spaeter ihrer Amtsfuehrung wegen kriminell belangt und verurteilt worden,
was freilich auch durchaus kein sicherer Beweis fuer ihre Schuld ist. Athenion,
der nach Tryphons Tode (652 102) den Oberbefehl allein uebernommen hatte, stand
siegreich an der Spitze eines ansehnlichen Heeres, als im Jahre 653 (101) Manius
Aquillius, der das Jahr zuvor unter Marius im Teutonenkriege sich ausgezeichnet
hatte, als Konsul und Statthalter die Fuehrung des Krieges uebernahm. Nach
zweijaehrigen harten Kaempfen - Aquillius soll mit Athenion persoenlich
gefochten und ihn im Zweikampf getoetet haben - schlug der roemische Feldherr
endlich die verzweifelte Gegenwehr nieder und ueberwand die Insurgenten in ihren
letzten Schlupfwinkeln durch Hunger. Den Sklaven auf der Insel wurde das
Waffentragen untersagt und der Friede zog wieder auf ihr ein, das heisst die
neuen Peiniger wurden abgeloest von den altgewohnten; wie denn namentlich der
Sieger selbst unter den zahlreichen und energischen Raeuberbeamten dieser Zeit
eine hervorragende Stelle einnimmt. Fuer wen es aber noch eines Beweises
bedurfte, wie das Regiment der restaurierten Aristokratie im Innern beschaffen
war, den konnte man auf die Entstehung wie auf die Fuehrung dieses zweiten
fuenfjaehrigen Sizilischen Sklavenkrieges verweisen.
Wo man aber auch hinsehen mochte in dem weiten Kreis der roemischen
Verwaltung, es traten dieselben Ursachen und dieselben Wirkungen hervor. Wenn
der sizilische Sklavenkrieg zeigt, wie wenig die Regierung auch nur der
einfachsten Aufgabe, das Proletariat niederzuhalten, gewachsen war, so
offenbarten die gleichzeitigen Ereignisse in Afrika, wie man jetzt in Rom es
verstand, Klientelstaaten zu regieren. Um dieselbe Zeit, wo der Sizilische
Sklavenkrieg ausbrach, ward auch vor den Augen der erstaunten Welt das
Schauspiel aufgefuehrt, dass gegen die gewaltige Republik, die die Koenigreiche
Makedonien und Asien mit einem Schlag ihres schweren Armes zerschmettert hatte,
ein unbedeutender Klientelfuerst nicht mittels Waffen, sondern mittels der
Erbaermlichkeit ihrer regierenden Herren eine vierzehnjaehrige Usurpation und
Insurrektion durchzufuehren vermochte.
Das Koenigreich Numidien dehnte vom Flusse Molochat sich aus bis an die
Grosse Syrte, so dass es einerseits grenzte an das Mauretanische Reich von
Tingis (das heutige Marokko), andererseits an Kyrene und Aegypten, und den
schmalen Kuestenstrich der roemischen Provinz Africa westlich, suedlich und
oestlich umschloss; es umfasste ausser den alten Besitzungen der numidischen
Haeuptlinge den bei weitem groessten Teil desjenigen Gebiets, welches Karthago
in den Zeiten seiner Bluete in Afrika besessen hatte, darunter mehrere
bedeutende altphoenikische Staedte wie Hippo regius (Bona) und Gross-Leptis
(Lebidah), ueberhaupt den groessten und besten Teil des reichen
nordafrikanischen Kuestenlandes. Naechst Aegypten war ohne Frage Numidien der
ansehnlichste unter allen roemischen Klientelstaaten. Nach Massinissas Tode (605
149) hatte Scipio unter dessen drei Soehne, die Koenige Micipsa, Gulussa und
Mastanabal, die vaeterliche Herrschaft in der Art geteilt, dass der erstgeborene
die Residenz und die Staatskasse, der zweite den Krieg, der dritte die
Gerichtsbarkeit uebernahm. Jetzt regierte nach dem Tode seiner beiden Brueder
wieder allein Massinissas aeltester Sohn Micipsa 4, ein schwacher, friedlicher
Greis, der lieber als mit Staatsangelegenheiten sich mit dem Studium der
griechischen Philosophie beschaeftigte. Da seine Soehne noch nicht erwachsen
waren, fuehrte tatsaechlich die Zuegel der Regierung ein illegitimer Neffe des
Koenigs, der Prinz Jugurtha. Jugurtha war kein unwuerdiger Enkel Massinissas. Er
war ein schoener Mann und ein gewandter und mutiger Reiter und Jaeger; seine
Landsleute hielten den klaren und einsichtigen Verwalter in hohen Ehren, und
seine militaerische Brauchbarkeit hatte er als Fuehrer des numidischen
Kontingents vor Numantia unter Scipios Augen erwiesen. Seine Stellung im
Koenigreich und der Einfluss, dessen er durch seine zahlreichen Freunde und
Kriegskameraden bei der roemischen Regierung genoss, liessen es Koenig Micipsa
ratsam erscheinen, ihn zu adoptieren (634 120) und in seinem Testament zu
verordnen, dass des Koenigs beide aelteste leibliche Soehne Adherbal und
Hiempsal und sein Adoptivsohn Jugurtha selbdritt, ebenso wie er selbst mit
seinen beiden Bruedern, zu gesamter Hand das Reich erben und regieren sollten.
Zu groesserer Sicherheit wurde diese Verfuegung unter die Garantie der
roemischen Regierung gestellt. Bald nachher, im Jahre 636 (118) starb Koenig
Micipsa. Das Testament trat in Kraft; allein die beiden Soehne Micipsas, mehr
noch als der schwache aeltere Bruder der heftige Hiempsal, gerieten bald mit
ihrem Vetter, den sie als Eindringling in die legitime Erbfolge ansahen, so
heftig zusammen, dass der Gedanke an eine Gesamtregierung der drei Koenige
aufgegeben werden musste. Man versuchte eine Realteilung durchzufuehren; allein
die hadernden Koenige vermochten ueber die Landes- und Schatzquoten sich nicht
zu einigen, und die Schutzmacht, der hier von Rechts wegen das entscheidende
Wort zustand, bekuemmerte wie gewoehnlich um diese Angelegenheit sich nicht. Es
kam zum Bruch; Adherbal und Hiempsal mochten das Testament des Vaters als
erschlichen bezeichnen und Jugurthas Miterbrecht ueberhaupt bestreiten, wogegen
Jugurtha auftrat als Praetendent auf das gesamte Koenigreich. Noch waehrend der
Verhandlungen ueber die Teilung ward Hiempsal durch gedungene Meuchelmoerder aus
dem Wege geschafft; zwischen Adherbal und Jugurtha kam es zum Buergerkriege, in
dem ganz Numidien Partei nahm. Mit seinen minder zahlreichen, aber besser
geuebten und besser gefuehrten Truppen siegte Jugurtha und bemaechtigte sich des
gesamten Reichsgebiets unter den grausamsten Verfolgungen gegen die seinem
Vetter anhaengenden Haeupter. Adherbal rettete sich nach der roemischen Provinz
und ging von da nach Rom, um dort Klage zu fuehren. Jugurtha hatte es erwartet
und sich darauf eingerichtet, der drohenden Intervention zu begegnen. Er hatte
im Lager von Numantia noch mehr von Rom kennengelernt als die roemische Taktik:
der numidische Prinz, eingefuehrt in die Kreise der roemischen Aristokraten, war
zugleich eingeweiht worden in die roemischen Koterieintrigen und hatte an der
Quelle studiert, was man roemischen Adligen zumuten koenne; schon damals,
sechzehn Jahre vor Micipsas Tode, hatte er illoyale Unterhandlungen ueber die
numidische Erbfolge mit vornehmen roemischen Kameraden gepflogen und hatte
Scipio ihn ernstlich erinnern muessen, dass es fremden Prinzen anstaendiger sei,
mit dem roemischen Staat als mit einzelnen roemischen Buergern Freundschaft zu
halten. Jugurthas Gesandte erschienen in Rom, nicht bloss mit Worten
ausgeruestet; dass sie die richtigen diplomatischen Ueberzeugungsmittel gewaehlt
hatten, bewies der Erfolg. Die eifrigsten Vertreter von Adherbals gutem Recht
ueberzeugten in unglaublicher Geschwindigkeit sich davon, dass Hiempsal seiner
Grausamkeit halber von seinen Untertanen umgebracht worden und dass der Urheber
des Erbfolgkrieges nicht Jugurtha sei, sondern Adherbal. Selbst die leitenden
Maenner im Senat erschraken vor dem Skandal; Marcus Scaurus suchte zu steuern;
es war umsonst. Der Senat ueberging das Geschehene mit Stillschweigen und
verfuegte, dass die beiden ueberlebenden Testamentserben das Reich zu gleichen
Teilen erhalten und zur Verhuetung neuen Haders die Teilung durch eine
Kommission des Senats vorgenommen werden solle. Sie kam; der Konsular Lucius
Opimius, bekannt durch seine Verdienste um die Beseitigung der Revolution, hatte
die Gelegenheit wahrgenommen, den Lohn fuer seinen Patriotismus einzuziehen, und
sich an die Spitze dieser Kommission stellen lassen. Die Teilung fiel durchaus
zu Jugurthas Gunsten und nicht zum Nachteil der Kommissarien aus; die Hauptstadt
Cirta (Constantine) mit ihrem Hafen Rusicade (Philippeville) kam zwar an
Adherbal, allein eben dadurch ward ihm der fast ganz aus Sandwuesten bestehende
oestliche Teil des Reiches, Jugurtha dagegen die fruchtbare und bevoelkerte
Westhaelfte (das spaetere Sitifensische und Caesariensische Mauretanien) zu
teil.
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4 Der Stammbaum der numidischen Fuersten ist folgender:
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Es war arg; bald kam es noch schlimmer. Um mit einigem Schein im Wege der
Verteidigung Adherbal um seine Haelfte bringen zu koennen, reizte Jugurtha
denselben zum Kriege; indes da der schwache Mann, durch die gemachten
Erfahrungen gewitzigt, Jugurthas Reiter sein Gebiet ungehindert brandschatzen
liess und sich begnuegte, in Rom Beschwerde zu fuehren, begann Jugurtha,
ungeduldig ueber diese Weitlaeufigkeiten, auch ohne Vorwand den Krieg. In der
Gegend des heutigen Philippeville ward Adherbal vollstaendig geschlagen und warf
sich in seine nahe Hauptstadt Cirta. Waehrend die Belagerung ihren Fortgang nahm
und Jugurthas Truppen mit den in Cirta zahlreich ansaessigen und bei der
Verteidigung der Stadt lebhafter als die Afrikaner selbst sich beteiligenden
Italikern taeglich sich herumschlugen, erschien die von dem roemischen Senat auf
Adherbals erste Beschwerden abgeordnete Kommission; natuerlich junge unerfahrene
Menschen, wie die Regierung damals sie zu gewoehnlichen Staatssendungen
regelmaessig verwandte. Die Gesandten verlangten, dass Jugurtha sie als von der
Schutzmacht an Adherbal abgeordnet in die Stadt einlasse, ueberhaupt aber den
Kampf einstelle und ihre Vermittlung annehme. Jugurtha schlug beides kurzweg ab
und die Gesandten zogen schleunigst heim wie die Knaben, die sie waren, um an
die Vaeter der Stadt zu berichten. Die Vaeter hoerten den Bericht an und liessen
ihre Landsleute in Cirta eben weiter fechten, solange es ihnen beliebte. Erst
als im fuenften Monat der Belagerung ein Bote des Adherbal durch die
Verschanzungen der Feinde sich durchschlich, und ein Schreiben des Koenigs voll
der flehentlichsten Bitten an den Senat kam, raffte derselbe sich auf und fasste
wirklich einen Beschluss - nicht etwa den Krieg zu erklaeren, wie die Minoritaet
es verlangte, sondern eine neue Gesandtschaft zu schicken, aber eine
Gesandtschaft mit Marcus Scaurus an der Spitze, dem grossen Bezwinger der
Taurisker und der Freigelassenen, dem imponierenden Heros der Aristokratie,
dessen blosses Erscheinen genuegen werde, den ungehorsamen Koenig auf andere
Gedanken zu bringen. In der Tat erschien Jugurtha, wie geheissen, in Utica, um
mit Scaurus zu verhandeln; endlose Debatten wurden gepflogen; als endlich die
Konferenz geschlossen ward, war nicht das geringste Resultat erreicht. Die
Gesandtschaft ging, ohne den Krieg erklaert zu haben, nach Rom zurueck und der
Koenig wieder ab zur Belagerung von Cirta. Adherbal sah sich aufs Aeusserste
gebracht und verzweifelte an der roemischen Unterstuetzung; die Italiker in
Cirta, der Belagerung muede und fuer ihre eigene Sicherheit fest vertrauend auf
die Furcht vor dem roemischen Namen, draengten ueberdies zur Uebergabe. So
kapitulierte die Stadt. Jugurtha gab Befehl, seinen Adoptivbruder unter
grausamen Martern hinzurichten, die saemtliche erwachsene maennliche
Bevoelkerung der Stadt aber, Afrikaner wie Italiker, ueber die Klinge springen
zu lassen (642 112).
Ein Schrei der Entruestung ging durch ganz Italien. Die Minoritaet des
Senats selbst und alles, was nicht Senat war, verdammten einmuetig diese
Regierung, fuer die die Ehre und das Interesse des Landes nichts zu sein
schienen als verkaeufliche Artikel; am lautesten die Kaufmannschaft, die durch
die Hinopferung der roemischen und italischen Kaufleute in Cirta am naechsten
getroffen worden war. Die Majoritaet des Senats straeubte sich zwar auch jetzt
noch; sie appellierte an die Standesinteressen der Aristokratie und setzte alle
Hebel der kollegialischen Geschaeftsverschleppung in Bewegung, um den lieben
Frieden noch ferner zu bewahren. Indes als der fuer 643 (111) gewaehlte
Volkstribun Gaius Memmius, ein taetiger und beredter Mann, sofort nach Antritt
seines Amtes den Handel oeffentlich zur Sprache brachte und die schlimmsten
Suender zu gerichtlicher Verantwortung ziehen zu wollen drohte, liess der Senat
es geschehen, dass der Krieg an Jugurtha erklaert ward (642/43 112/11). Es
schien ernst zu werden. Jugurthas Gesandte wurden, ohne vorgelassen zu sein, aus
Italien ausgewiesen; der neue Konsul Lucius Calpurnius Bestia, der, unter seinen
Standesgenossen wenigstens, durch Einsicht und Taetigkeit sich auszeichnete,
betrieb die Ruestungen mit Energie; Marcus Scaurus selbst uebernahm eine
Befehlshaberstelle in der afrikanischen Armee; in kurzer Zeit stand ein
roemisches Heer auf afrikanischem Boden und rueckte, am Bagradas (Medscherda)
hinaufmarschierend, ein in das Numidische Koenigreich, wo die vor dem Sitz der
koeniglichen Macht entlegensten Staedte, wie Gross-Leptis, bereits freiwillig
ihre Unterwerfung einsandten, waehrend Koenig Bocchus von Mauretanien, obwohl
seine Tochter mit Jugurtha vermaehlt war, doch den Roemern Freundschaft und
Buendnis antrug. Jugurtha selbst verlor den Mut und sandte Boten in das
roemische Hauptquartier, um Waffenstillstand zu erbitten. Das Ende des Kampfes
schien nahe und kam noch schneller, als man dachte. Der Vertrag mit Koenig
Bocchus scheiterte daran, dass der Koenig, unbekannt mit den roemischen Sitten,
diesen den Roemern vorteilhaften Vertrag umsonst abschliessen zu koennen gemeint
und deshalb versaeumt hatte, seinen Boten den marktgaengigen Preis roemischer
Buendnisse mitzugeben. Jugurtha kannte allerdings die roemischen Institutionen
besser und hatte nicht versaeumt, seine Waffenstillstandsantraege durch die
gehoerigen Begleitgelder zu unterstuetzen; indes auch er hatte sich getaeuscht.
Nach den ersten Verhandlungen ergab es sich, dass im roemischen Hauptquartier
nicht bloss der Waffenstillstand feil sei, sondern auch der Friede. Die
koenigliche Schatzkammer war noch von Massinissas Zeiten her wohl gefuellt;
rasch war man handelseinig. Der Vertrag ward abgeschlossen, nachdem der Form
halber derselbe dem Kriegsrat vorgelegt und nach einer unordentlichen und
moeglichst summarischen Verhandlung dessen Zustimmung erwirkt worden war.
Jugurtha unterwarf sich auf Gnade und Ungnade; der Sieger aber uebte Gnade und
gab dem Koenig sein Reich ungeschmaelert zurueck gegen eine maessige Busse und
die Auslieferung der roemischen Oberlaeufer und der Kriegselefanten (643 111),
welche letztere der Koenig grossenteils spaeter wiedereinhandelte durch
Vertraege mit den einzelnen roemischen Platzkommandanten und Offizieren.
Auf die Kunde davon brach in Rom abermals der Sturm los. Alle Welt wusste,
wie der Friede zustande gekommen war; selbst Scaurus also war zu haben, nur um
einen hoeheren als den gemeinen senatorischen Durchschnittspreis. Die
Rechtsbestaendigkeit des Friedens ward im Senat ernstlich angefochten; Gaius
Memmius erklaerte, dass der Koenig, wenn er wirklich unbedingt sich unterworfen
habe, sich nicht weigern koenne, in Rom zu erscheinen und man ihn demnach
vorladen moege, um hinsichtlich der durchaus irregulaeren Friedensverhandlungen
durch Vernehmung der beiden paziszierenden Teile den Tatbestand festzustellen.
Man fuegte sich der unbequemen Forderung; rechtswidrig aber, da der Koenig nicht
als Feind kam, sondern als unterworfener Mann, ward demselben zugleich sicheres
Geleit zugestanden. Daraufhin erschien der Koenig in der Tat in Rom und stellte
sich zum Verhoer vor dem versammelten Volke, das muehsam bewogen ward, das
sichere Geleit zu respektieren und den Moerder der cirtensischen Italiker nicht
auf der Stelle zu zerreissen. Allein kaum hatte Gaius Memmius die erste Frage an
den Koenig gerichtet, als einer seiner Kollegen kraft seines Veto einschritt und
dem Koenige befahl zu schweigen. Auch hier also war das afrikanische Gold
maechtiger als der Wille des souveraenen Volkes und seiner hoechsten Beamten.
Inzwischen gingen im Senat die Verhandlungen ueber die Gueltigkeit des soeben
abgeschlossenen Friedens weiter und der neue Konsul Spurius Postumius Albinus
nahm eifrig Partei fuer den Antrag, denselben zu kassieren, in der Aussicht,
dass dann der Oberbefehl in Afrika an ihn kommen werde. Dies veranlasste einen
in Rom lebenden Enkel Massinissas, den Massiva, seine Ansprueche auf das
erledigte Numidische Reich bei dem Senat geltend zu machen; worauf Bomilkar,
einer der Vertrauten des Koenigs Jugurtha, den Konkurrenten seines Herrn, ohne
Zweifel in dessen Auftrag, meuchlerisch aus dem Wege schaffte und, da ihm dafuer
der Prozess gemacht ward, mit Hilfe Jugurthas aus Rom entfloh. Dies neue, unter
den Augen der roemischen Regierung veruebte Verbrechen bewirkte wenigstens so
viel, dass der Senat nun den Frieden kassierte und den Koenig aus der Stadt
auswies (Winter 643/44 111/10). Der Krieg ging also wieder an, und der Konsul
Spurius Albinus uebernahm den Oberbefehl (644 110). Allein das afrikanische Heer
war bis in die untersten Schichten hinab in derjenigen Zerruettung, wie sie
einer solchen politischen und militaerischen Oberleitung angemessen ist. Nicht
bloss von Disziplin war die Rede nicht mehr und die Pluenderung der numidischen
Ortschaften, ja des roemischen Provinzialgebiets waehrend der Waffenruhe das
Hauptgeschaeft der roemischen Soldateska gewesen, sondern es hatten auch nicht
wenige Offiziere und Soldaten so gut wie ihre Generale heimliche
Einverstaendnisse angeknuepft mit dem Feinde. Dass ein solches Heer im Felde
nichts ausrichten konnte, ist begreiflich, und wenn Jugurtha auch diesmal vom
roemischen Obergeneral die Untaetigkeit kaufte, wie dies spaeter gegen denselben
gerichtlich geltend gemacht ward, so tat er wahrlich ein uebriges. Spurius
Albinus also begnuegte sich damit, nichts zu tun; dagegen sein Bruder, der nach
seiner Abreise interimistisch den Oberbefehl uebernahm, der ebenso tolldreiste
als unfaehige Aulus Postumius, kam mitten im Winter auf den Gedanken, durch
einen kuehnen Handstreich sich der Schaetze des Koenigs zu bemaechtigen, die in
der schwer zugaenglichen und schwer zu erobernden Stadt Suthul (spaeter Calama,
jetzt Guelma) sich befanden. Das Heer brach dahin auf und erreichte die Stadt;
allein die Belagerung war erfolg- und aussichtslos, und als der Koenig, der eine
Zeitlang mit seinen Truppen vor der Stadt gestanden, in die Wueste ging, zog der
roemische Feldherr es vor, ihn zu verfolgen. Dies eben hatte Jugurtha
beabsichtigt; durch einen naechtlichen Angriff, wobei die Schwierigkeiten des
Terrains und Jugurthas Einverstaendnisse in der roemischen Armee
zusammenwirkten, eroberten die Numidier das roemische Lager und trieben die
grossenteils waffenlosen Roemer in der vollstaendigsten und schimpflichsten
Flucht vor sich her. Die Folge war eine Kapitulation, deren Bedingungen: Abzug
des roemischen Heeres unter dem Joch, sofortige Raeumung des ganzen numidischen
Gebiets, Erneuerung des vom Senat kassierten Buendnisvertrages, von Jugurtha
diktiert und von den Roemern angenommen wurden (Anfang 645 109).
Dies war denn doch zu arg. Waehrend die Afrikaner jubelten und die
ploetzlich eroeffnende Aussicht auf den kaum noch fuer moeglich gehaltenen Sturz
der Fremdherrschaft zahlreiche Staemme der freien und halbfreien Wuestenbewohner
unter die Fahnen des siegreichen Koenigs fuehrte, brauste in Italien die
oeffentliche Meinung hoch auf gegen die ebenso verdorbene wie verderbliche
Regierungsaristokratie und brach los in einem Prozesssturm, der, genaehrt durch
die Erbitterung der Kaufmannschaft, eine Reihe von Opfern aus den hoechsten
Kreisen des Adels wegraffte. Auf den Antrag des Volkstribuns Gaius Mamilius
Limetanus ward trotz der schuechternen Versuche des Senats, das Strafgericht
abzuwenden, eine ausserordentliche Geschworenenkommission bestellt zur
Untersuchung des in der numidischen Sukzessionsfrage vorgekommenen
Landesverrats, und ihre Wahlsprueche sandten die beiden bisherigen
Oberfeldherren, Gaius Bestia und Spurius Albinus, ferner den Lucius Opimius, das
Haupt der ersten afrikanischen Kommission und nebenbei den Henker des Gaius
Gracchus, ausserdem zahlreiche andere weniger namhafte schuldige und unschuldige
Maenner der Regierungspartei in die Verbannung. Dass indes diese Prozesse einzig
darauf hinausliefen, durch Aufopferung einiger der am meisten kompromittierten
Personen die aufgeregte oeffentliche Meinung namentlich der Kapitalistenkreise
zu beschwichtigen, und dass dabei von einer Auflehnung des Volkszorns gegen das
recht- und ehrlose Regiment selbst nicht die leiseste Spur vorhanden war, zeigt
sehr deutlich die Tatsache, dass an den schuldigsten unter den Schuldigen, an
den klugen und maechtigen Scaurus nicht bloss niemand sich wagte, sondern dass
er eben um diese Zeit zum Zensor, ja sogar unglaublicherweise zu einem der
Vorstaende der ausserordentlichen Hochverratskommission erwaehlt ward. Um so
weniger ward auch nur der Versuch gemacht, der Regierung in ihre Kompetenz zu
greifen, und es blieb lediglich dem Senat ueberlassen, dem numidischen Skandal
in der fuer die Aristokratie moeglichst gelinden Weise ein Ende zu machen; denn
dass dies an der Zeit war, mochte wohl selbst der adligste Adlige anfangen zu
begreifen.
Der Senat kassierte zunaechst auch den zweiten Friedensvertrag - den
Oberbefehlshaber, der ihn abgeschlossen, dem Feinde auszuliefern, wie dies noch
vor dreissig Jahren geschehen war, schien nach den neuen Begriffen von der
Heiligkeit der Vertraege nicht ferner noetig -, und die Erneuerung des Krieges
ward diesmal allen Ernstes beschlossen. Man uebergab den Oberbefehl in Afrika
zwar wie natuerlich einem Aristokraten, aber noch einem der wenigen vornehmen
Maenner, die militaerisch und sittlich der Aufgabe gewachsen waren. Die Wahl
fiel auf Quintus Metellus. Er war wie die ganze maechtige Familie, der er
angehoerte, seinen Grundsaetzen nach ein starrer und ruecksichtsloser
Aristokrat, als Beamter ein Mann, der es zwar sich zur Ehre rechnete, zum Besten
des Staats Meuchelmoerder zu dingen, und was Fabricius gegen Pyrrhos tat,
vermutlich als unpraktische Donquichotterie verlacht haben wuerde, aber doch ein
unbeugsamer, weder der Furcht noch der Bestechung zugaenglicher Verwalter und
ein einsichtiger und erfahrener Kriegsmann. In dieser Hinsicht war er auch von
seinen Standesvorurteilen so weit frei, dass er sich zu seinen
Unterbefehlshabern nicht vornehme Leute aussuchte, sondern den trefflichen
Offizier Publius Rutilius Rufus, der wegen seiner musterhaften Mannszucht und
als Urheber eines veraenderten und verbesserten Exerzierreglements in
militaerischen Kreisen geschaetzt ward, und den tapferen, von der Pike
emporgedienten latinischen Bauernsohn Gaius Marius. Von diesen und anderen
faehigen Offizieren begleitet, erschien Metellus im Laufe des Jahres 645 (109)
als Konsul und Oberfeldherr bei der afrikanischen Armee, die er in einem so
zerruetteten Zustand antraf, dass die Generale bisher nicht gewagt hatten, sie
auf das feindliche Gebiet zu fuehren und sie niemand fuerchterlich war als den
ungluecklichen Bewohnern der roemischen Provinz. Streng und rasch wurde sie
reorganisiert und im Fruehling des Jahres 646 (108) 5 fuehrte Metellus sie ueber
die numidische Grenze. Wie Jugurtha der veraenderten Lage der Dinge inne ward,
gab er sich verloren und machte, noch ehe der Kampf begann, ernstlich gemeinte
Vergleichsantraege, indem er schliesslich nichts weiter begehrte, als dass man
ihm das Leben zusichere. Indes Metellus war entschlossen und vielleicht selbst
angewiesen, den Krieg nicht anders zu beendigen als mit der unbedingten
Unterwerfung und der Hinrichtung des verwegenen Klientelfuersten; was auch in
der Tat der einzige Ausgang war, der den Roemern genuegen konnte. Jugurtha galt
seit dem Sieg ueber Albinus als der Erloeser Libyens von der Herrschaft der
verhassten Fremden; ruecksichtslos und schlau, wie er, und unbeholfen, wie die
roemische Regierung war, konnte er jederzeit auch nach dem Frieden wieder in
seiner Heimat den Krieg entzuenden; die Ruhe war nicht eher gesichert und die
Entfernung der afrikanischen Armee nicht eher moeglich, als wenn Koenig Jugurtha
nicht mehr war. Offiziell gab Metellus ausweichende Antworten auf die Antraege
des Koenigs; insgeheim stiftete er die Boten desselben auf, ihren Herrn lebend
oder tot an die Roemer auszuliefern. Indes wenn der roemische General es
unternahm, mit dem Afrikaner auf dem Gebiet des Meuchelmordes zu wetteifern, so
fand er hier seinen Meister; Jugurtha durchschaute den Plan und ruestete sich,
da er nicht anders konnte, zur verzweifelten Gegenwehr. Jenseits des voellig
oeden Gebirgszugs, ueber den der Weg der Roemer in das Innere fuehrte,
erstreckte sich in der Breite von vier deutschen Meilen bis zu dem dem
Gebirgszug parallel laufenden Flusse Muthul eine weite Ebene, welche bis auf die
unmittelbare Nachbarschaft des Flusses wasser- und baumlos war und nur durch
einen mit niedrigem Gestruepp bedeckten Huegelruecken in der Quere durchsetzt
ward. Auf diesem Huegelruecken erwartete Jugurtha das roemische Heer. Seine
Truppen standen in zwei Massen: die eine, ein Teil der Infanterie und die
Elefanten, unter Bomilkar da, wo der Ruecken auslief gegen den Fluss, die
andere, der Kern des Fussvolks und die gesamte Reiterei, hoeher hinauf gegen den
Gebirgszug, verdeckt durch das Gestruepp. Aus dem Gebirge debouchierend,
erblickten die Roemer den Feind in einer ihre rechte Flanke vollstaendig
beherrschenden Stellung und hatten, da sie auf dem kahlen und wasserlosen
Gebirgskamm unmoeglich verweilen konnten und den Fluss notwendig erreichen
mussten, die schwierige Aufgabe zu loesen, durch die vier Meilen breite, ganz
offene Ebene, unter den Augen der feindlichen Reiter und selber ohne leichte
Kavallerie, an den Strom zu gelangen. Metellus entsandte ein Detachement unter
Rufus in gerader Richtung an den Fluss, um daselbst ein Lager zu schlagen; die
Hauptmasse marschierte aus den Debouches des Gebirges in schraeger Richtung
durch die Ebene auf den Huegelruecken zu, um den Feind von demselben
herunterzuwerfen. Indes dieser Marsch in der Ebene drohte das Verderben des
Heeres zu werden, denn waehrend numidische Infanterie im Ruecken der Roemer die
Gebirgsdefileen besetzte, wie diese sie raeumten, sah sich die roemische
Angriffskolonne auf allen Seiten von den feindlichen Reitern umschwaermt, die
von dem Huegelruecken herab angriffen. Das stete Anprallen der feindlichen
Schwaerme hinderte den Vormarsch, und die Schlacht drohte sich in eine Anzahl
verwirrter Detailgefechte aufzuloesen; waehrend gleichzeitig Bomilkar mit seiner
Abteilung das Korps unter Rufus festhielt, um es zu hindern, der schwer
bedraengten roemischen Hauptarmee zu Hilfe zu eilen. Jedoch gelang es Metellus
und Marius mit ein paar tausend Soldaten, den Fuss des Huegelrueckens zu
erreichen; und das numidische Fussvolk, das die Hoehen verteidigte, lief trotz
der Ueberzahl und der guenstigen Stellung fast ohne Widerstand davon, als die
Legionaere im Sturmschritt den Berg hinauf angriffen. Ebenso schlecht hielt sich
das numidische Fussvolk gegen Rufus; es ward bei dem ersten Angriff zerstreut
und die Elefanten in dem durchschnittenen Terrain alle getoetet oder gefangen.
Spaet am Abend trafen die beiden roemischen Heerhaufen, jeder fuer sich Sieger
und jeder besorgt um das Schicksal des andern, zwischen den beiden Walplaetzen
zusammen. Es war eine Schlacht, die fuer Jugurthas ungemeines militaerisches
Talent ebenso zeugte wie fuer die unverwuestliche Tuechtigkeit der roemischen
Infanterie, welche allein die strategische Niederlage in einen Sieg umgewandelt
hatte. Jugurtha sandte nach der Schlacht einen grossen Teil seiner Truppen heim
und beschraenkte sich auf den kleinen Krieg, den er gleichfalls mit Gewandtheit
leitete. Die beiden roemischen Kolonnen, die eine von Metellus gefuehrt, die
andere von Marius, der, obwohl von Geburt und Rang der geringste, seit der
Schlacht am Muthul unter den Korpschefs die erste Stelle einnahm, durchzogen das
numidische Gebiet, besetzten die Staedte und machten, wo eine Ortschaft die Tore
nicht gutwillig geoeffnet hatte, die erwachsene maennliche Bevoelkerung nieder.
Allein die ansehnlichste unter den Staedten im oestlichen Binnenland, Zama,
leistete den Roemern ernsthaften Widerstand, den der Koenig nachdruecklich
unterstuetzte. Sogar ein Ueberfall des roemischen Lagers gelang ihm, und die
Roemer sahen sich endlich genoetigt, die Belagerung aufzuheben und in das
Winterquartier zu gehen. Der leichteren Verpflegung wegen verlegte Metellus
dasselbe, unter Zuruecklassung von Besatzungen in den eroberten Staedten, in die
roemische Provinz und benutzte die Waffenruhe, um wieder Unterhandlungen
anzuknuepfen, indem er sich geneigt zeigte, dem Koenig einen ertraeglichen
Frieden zu bewilligen. Jugurtha ging darauf bereitwillig ein; bereits hatte er
sich anheischig gemacht, 200000 Pfund Silber zu entrichten, ja sogar seine
Elefanten und 300 Geiseln schon abgeliefert, ebenso 3000 roemische Ueberlaeufer,
die sofort niedergemacht wurden. Gleichzeitig aber wurde des Koenigs
vertrautester Ratgeber, Bomilkar, der nicht mit Unrecht besorgte, dass, wenn es
zum Frieden kaeme, Jugurtha ihn als den Moerder des Massiva den roemischen
Gerichten ueberliefern werde, von Metellus gewonnen und gegen Zusicherung der
Straflosigkeit fuer jenen Mord und grosser Belohnungen zu dem Versprechen
bewogen, den Koenig den Roemern lebendig oder tot in die Haende zu liefern.
Indes weder jene offizielle Verhandlung noch diese Intrige fuehrte zu dem
gewuenschten Resultat. Als Metellus mit dem Ansinnen herausrueckte, dass der
Koenig persoenlich sich als Gefangener zu stellen habe, brach dieser die
Unterhandlungen ab; Bomilkars Verkehr mit dem Feinde ward entdeckt und derselbe
festgenommen und hingerichtet. Es soll keine Schutzrede sein fuer diese
diplomatischen Kabalen niedrigster Art; aber die Roemer hatten allen Grund,
danach zu trachten, sich der Person ihres Gegners zu bemaechtigen. Der Krieg war
auf dem Punkt angelangt, wo man ihn weder weiterfuehren noch aufgeben konnte.
Wie die Stimmung in Numidien war, beweist zum Beispiel der Aufstand der
bedeutendsten unter den Roemern besetzten Staedten Vaga 6 im Winter 646/47
(108/07), wobei die gesamte roemische Besatzung, Offiziere und Gemeine,
niedergemacht wurde mit Ausnahme des Kommandanten Titus Turpilius Silanus,
welcher spaeter wegen Einverstaendnisses mit dem Feinde, ob mit Recht oder
Unrecht, laesst sich nicht sagen, von dem roemischen Kriegsgericht zum Tode
verurteilt und hingerichtet ward. Die Stadt wurde von Metellus am zweiten Tage
nach dem Abfall ueberrumpelt und der ganzen Strenge des Kriegsgerichts
preisgegeben; allein wenn die Gemueter der leicht erreichbaren und
verhaeltnismaessig fuegsamen Anwohner des Bagradas also gestimmt waren, wie
mochte es da aussehen weiter landeinwaerts und bei den schweifenden Staemmen der
Wueste? Jugurtha war der Abgott der Afrikaner, die in ihm den doppelten
Brudermoerder gern uebersahen ueber dem Retter und Raecher der Nation. Zwanzig
Jahre nachher musste ein numidisches Korps, das fuer die Roemer in Italien
focht, schleunigst nach Afrika zurueckgesandt werden, als in den feindlichen
Reihen Jugurthas Sohn sich zeigte: man mag daraus schliessen, was er selber
ueber die Seinen vermochte. Wie war ein Ende des Krieges abzusehen in
Landschaften, wo die vereinigten Eigentuemlichkeiten der Bevoelkerung und des
Bodens einem Fuehrer, der sich einmal der Sympathien der Nation versichert hat,
es gestatten, den Krieg in endlosen Kleingefechten fortzuspinnen oder auch gar
ihn eine Zeitlang schlafen zu legen, um ihn im rechten Augenblick mit neuer
Gewalt wiederzuerwecken?
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5 In der spannenden und geistreichen Darstellung dieses Krieges von Sallust
ist die Chronologie mehr als billig vernachlaessigt. Der Krieg ging im Sommer
649 (105) zu Ende (c. 114); wenn also Marius seine Kriegfuehrung als Konsul 647
(107) begann, so fuehrte er dort das Kommando in drei Kampagnen. Allein die
Erzaehlung schildert nur zwei, und mit Recht. Denn eben wie Metellus allem
Anschein nach zwar schon 645 (109) nach Afrika ging, aber, da er spaet eintraf
(c. 37, 44) und die Reorganisation des Heeres Zeit kostete (c. 44), seine
Operationen erst im folgenden Jahr begann, trat auch Marius, der gleichfalls in
Italien laengere Zeit sich mit Kriegsvorbereitungen aufhielt (c. 84), entweder
als Konsul 647 (107) spaet im Jahre und nach beendigtem Feldzug oder auch erst
als Prokonsul 648 (106) den Oberbefehl an; so dass also die beiden Feldzuege des
Metellus 646, 647 (108, 107) die des Marius 648, 649 (106, 105) fallen. Dazu
passt, dass Metellus erst im Jahre 648 (106) triumphierte (Eph. epigr. IV, S.
257). Dazu passt ferner, dass die Schlacht am Muthul und die Belagerung von Zama
nach dem Verhaeltnis, in dem sie zu Marius' Bewerbung um das Konsulat stehen,
notwendig in das Jahr 646 (108) gesetzt werden muessen. Von Ungenauigkeiten ist
der Schriftsteller auf keinen Fall freizusprechen; wie denn Marius sogar noch
649 (105) bei ihm Konsul genannt wird.
Die Verlaengerung des Kommandos des Metellus, die Sallustius (62, 10)
berichtet, kann sich nach dem Platze, an dem sie steht, nur beziehen auf das
Jahr 647 (107); als im Sommer 646 (108) auf Grund des Sempronischen Gesetzes die
Provinzen der fuer 647 (107) zu waehlenden Konsuln festzusetzen waren, bestimmte
der Senat zwei andere Provinzen und liess also Numidien dem Metellus. Diesen
Senatsschluss stiess das 72, 7 erwaehnte Plebiszit um. Die folgenden in den
besten Handschriften beider Familien lueckenhaft ueberlieferten Worte sed Paulo
.... decreverat: ea res frustra fuit muessen entweder die den Konsuln vom Senat
bestimmten Provinzen genannt haben - etwa sed paulo [ante uti consulibus Italia
et Gallia provinciae essent senatus] decreverat - oder, nach der Ergaenzung der
Vulgathandschriften: sed Paulo [ante senatus Metello Numidiam] decreverat.
6 Jetzt Bedschah an der Medscherda.
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Als Metellus im Jahre 647 (107) wieder ins Feld rueckte, hielt Jugurtha ihm
nirgends stand: bald tauchte er da auf, bald an einem andern, weit entfernten
Punkt; es schien, als wuerde man ebenso leicht Herr werden ueber die Loewen wie
ueber diese Reiter der Wueste. Eine Schlacht ward geschlagen, ein Sieg gewonnen;
aber was man mit dem Sieg gewonnen hatte, war schwer zu sagen. Der Koenig war
verschwunden in die unabsehliche Weite. Im Innern des heutigen Beilek von Tunis,
hart am Saum der grossen Wueste, lag in quelliger Oase der feste Platz Thala 7;
dorthin hatte Jugurtha sich zurueckgezogen mit seinen Kindern, seinen Schaetzen
und dem Kern seiner Truppen, bessere Zeiten daselbst abzuwarten. Metellus wagte
es, durch eine Einoede, wo das Wasser auf zehn deutsche Meilen in Schlaeuchen
mitgefuehrt werden musste, dem Koenig zu folgen; Thala ward erreicht und fiel
nach vierzigtaegiger Belagerung; allein nicht bloss vernichteten die roemischen
Ueberlaeufer mit dem Gebaeude, in dem sie nach Einnahme der Stadt sich selber
verbrannten, zugleich den wertvollsten Teil der Beute, sondern, worauf mehr
ankam, der Koenig Jugurtha war mit seinen Kindern und seiner Kasse entkommen.
Numidien zwar war so gut wie ganz in den Haenden der Roemer; aber statt dass man
damit am Ziele gestanden haette, schien der Krieg nur ueber ein immer weiteres
Gebiet sich auszudehnen. Im Sueden begannen die freien gaetulischen Staemme der
Wueste auf Jugurthas Ruf den Nationalkrieg gegen die Roemer. Im Westen schien
Koenig Bocchus von Mauretanien, dessen Freundschaft die Roemer in frueherer Zeit
verschmaeht hatten, jetzt nicht abgeneigt, mit seinem Schwiegersohn gegen sie
gemeinschaftliche Sache zu machen: er nahm ihn nicht bloss bei sich auf, sondern
rueckte auch, mit den eigenen zahllosen Reiterscharen Jugurthas Haufen
vereinigend, in die Gegend von Cirta, wo Metellus sich im Winterquartier befand.
Man begann zu unterhandeln; es war klar, dass er mit Jugurthas Person den
eigentlichen Kampfpreis fuer Rom in Haenden hielt. Was er aber beabsichtigte, ob
den Roemern den Schwiegersohn teuer zu verkaufen oder mit dem Schwiegersohn
gemeinschaftlich den Nationalkrieg aufzunehmen, wussten weder die Roemer noch
Jugurtha und vielleicht der Koenig selbst nicht; derselbe beeilte sich auch
keineswegs, aus seiner zweideutigen Stellung herauszutreten. Darueber verliess
Metellus die Provinz, die er durch Volksbeschluss genoetigt worden war, seinem
ehemaligen Unterfeldherrn, dem jetzigen Konsul Marius abzutreten und dieser
uebernahm fuer den naechsten Feldzug 648 (106) den Oberbefehl. Er verdankte ihn
gewissermassen einer Revolution. Im Vertrauen auf die von ihm geleisteten
Dienste und nebenher auf die ihm zuteil gewordenen Orakel hatte er sich
entschlossen, als Bewerber um das Konsulat aufzutreten. Wenn die Aristokratie
die ebenso verfassungsmaessige wie sonst vollkommen gerechtfertigte Bewerbung
des tuechtigen, durchaus nicht oppositionell gesinnten Mannes unterstuetzt
haette, so wuerde dabei nichts herausgekommen sein als die Verzeichnung eines
neuen Geschlechts in den konsularischen Fasten; statt dessen wurde der nicht
adlige Mann, der die hoechste Gemeinwuerde fuer sich begehrte, von der ganzen
regierenden Kaste als ein frecher Neuerer und Revolutionaer geschmaeht -
vollkommen wie einst der plebejische Bewerber von den Patriziern behandelt
worden war, nur jetzt ohne jeden formalen Rechtsgrund -, der tapfere Offizier
mit spitzen Reden von Metellus verhoehnt - Marius moege mit seiner Kandidatur
warten, hiess es, bis Metellus' Sohn, ein bartloser Knabe, mit ihm sich bewerben
koenne - und kaum im letzten Augenblick aufs ungnaedigste entlassen, um fuer das
Jahr 647 (107), als Bewerber um das Konsulat in der Hauptstadt aufzutreten. Hier
vergalt er das erlittene Unrecht seinem Feldherrn reichlich, indem er vor der
gaffenden Menge die Kriegfuehrung und Verwaltung des Metellus in Afrika in einer
ebenso unmilitaerischen wie schmaehlich unbilligen Weise kritisierte, ja sogar
es nicht verschmaehte, dem lieben, ewig von geheimen, hoechst unerhoerten und
hoechst unzweifelhaften Konspirationen der vornehmen Herren munkelnden Poebel
das platte Maerchen aufzutischen, dass Metellus den Krieg absichtlich
verschleppe, um so lange wie moeglich Oberbefehlshaber zu bleiben. Den
Gassenbuben leuchtete dies vollkommen ein; zahlreiche, aus guten und schlechten
Ursachen der Regierung misswollende Leute, namentlich die mit Grund erbitterte
Kaufmannschaft, verlangten nichts Besseres als eine solche Gelegenheit, die
Aristokratie an ihrer empfindlichsten Stelle zu verletzen; er wurde nicht bloss
mit ungeheurer Majoritaet zum Konsul gewaehlt, sondern ihm auch, waehrend sonst
nach dem Gesetze des Gaius Gracchus die Entscheidung ueber die jedesmaligen
Kompetenzen der Konsuln dem Senat zustand, unter Umstossung der vom Senat
getroffenen Verfuegung, die den Metellus an seiner Stelle liess, durch Beschluss
der souveraenen Komitien der Oberbefehl im Afrikanischen Krieg uebertragen.
Demgemaess trat er im Laufe des Jahres 647 (107) an Metellus' Stelle und fuehrte
das Kommando in dem Feldzuge des folgenden Jahres; allein die zuversichtliche
Verheissung, es besser zu machen als sein Vorgaenger und den Jugurtha an Haenden
und Fuessen gebunden schleunigst nach Rom abzuliefern, war leichter gegeben als
erfuellt. Marius schlug sich herum mit den Gaetulern; er unterwarf einzelne noch
nicht besetzte Staedte; er unternahm eine Expedition nach Capsa (Gafsa) im
aeussersten Suedosten des Koenigreichs, welche die von Thala an Schwierigkeit
noch ueberbot, nahm die Stadt durch Kapitulation und liess trotz des Vertrages
alle erwachsenen Maenner darin toeten - freilich das einzige Mittel, den
Wiederabfall der fernliegenden Wuestenstadt zu verhueten; er griff ein am Fluss
Molochath, der das numidische Gebiet vom mauretanischen schied, belegenes
Bergkastell an, in das Jugurtha seine Kasse geschafft hatte, und erstuermte,
eben als er schon am Erfolg verzweifelnd von der Belagerung abstehen wollte,
durch den Handstreich einiger kuehner Kletterer gluecklich das unbezwingliche
Felsennest. Wenn es bloss darauf angekommen waere, durch dreiste Razzias das
Heer abzuhaerten und dem Soldaten Beute zu schaffen oder auch Metellus' Zug in
die Wueste durch eine noch weiter greifende Expedition zu verdunkeln, so konnte
man diese Kriegfuehrung gelten lassen; in der Hauptsache ward das Ziel, worauf
alles ankam und das Metellus mit fester Konsequenz im Auge behalten hatte, die
Gefangennehmung des Jugurtha, dabei voellig beiseite gesetzt. Der Zug des Marius
nach Capsa war ein ebenso zweckloses wie der des Metellus nach Thala ein
zweckmaessiges Wagnis; die Expedition aber an den Molochath, welche an, wo nicht
in das mauretanische Gebiet streifte, war geradezu zweckwidrig. Koenig Bocchus,
in dessen Hand es lag, den Krieg zu einem fuer die Roemer guenstigen Ausgang zu
bringen oder ihn ins Endlose zu verlaengern, schloss jetzt mit Jugurtha einen
Vertrag ab, in dem dieser ihm einen Teil seines Reiches abtrat, Bocchus aber
versprach, den Schwiegersohn gegen Rom taetig zu unterstuetzen. Das roemische
Heer, das vom Fluss Molochath wieder zurueckkehrte, sah sich eines Abends
ploetzlich umringt von ungeheuren Massen mauretanischer und numidischer
Reiterei; man musste fechten, wo und wie die Abteilungen eben standen, ohne dass
eine eigentliche Schlachtordnung und ein leitendes Kommando sich haetten
durchfuehren lassen, und sich gluecklich schaetzen, die stark gelichteten
Truppen auf zwei voneinander nicht weit entfernten Huegeln vorlaeufig fuer die
Nacht in Sicherheit zu bringen. Indes die arge Nachlaessigkeit der von ihrem
Siege trunkenen Afrikaner entriss ihnen die Folgen desselben; sie liessen sich
von den waehrend der Nacht einigermassen wiedergeordneten roemischen Truppen
beim grauenden Morgen im tiefen Schlafe ueberfallen und wurden gluecklich
zerstreut. Darauf setzte das roemische Heer in besserer Ordnung und mit
groesserer Vorsicht den Rueckzug fort; allein noch einmal wurde es auf demselben
von allen vier Seiten zugleich angefallen und schwebte in grosser Gefahr, bis
der Reiterobrist Lucius Cornelius Sulla zuerst die ihm gegenueberstehenden
Reiterhaufen auseinanderstaeubte und von deren Verfolgung rasch zurueckkehrend
sich weiter auf Jugurtha und Bocchus warf, da wo sie persoenlich das roemische
Fussvolk im Ruecken bedraengten. Also ward auch dieser Angriff gluecklich
abgeschlagen; Marius brachte sein Heer zurueck nach Cirta und nahm daselbst das
Winterquartier (648/49 106/05). Es ist wunderlich, aber freilich begreiflich,
dass man roemischerseits um die Freundschaft des Koenigs Bocchus, die man
anfangs verschmaeht, sodann wenigstens nicht eben gesucht hatte, jetzt, nachdem
er den Krieg begonnen hatte, anfing sich aufs eifrigste zu bemuehen, wobei es
den Roemern zustatten kam, dass von mauretanischer Seite keine foermliche
Kriegserklaerung stattgefunden hatte. Nicht ungern trat Koenig Bocchus zurueck
in seine alte zweideutige Stellung; ohne den Vertrag mit Jugurtha aufzuloesen
oder diesen zu entlassen, liess er mit dem roemischen Feldherrn sich ein auf
Verhandlungen ueber die Bedingungen eines Buendnisses mit Rom. Als man einig
geworden war oder zu sein schien, erbat sich der Koenig, dass Marius zum
Abschluss des Vertrages und zur Uebernahme des koeniglichen Gefangenen den
Lucius Sulla an ihn absenden moege, der dem Koenig bekannt und genehm sei teils
von der Zeit her, wo er als Gesandter des Senats am mauretanischen Hofe
erschienen war, teils durch Empfehlungen der nach Rom bestimmten mauretanischen
Gesandten, denen Sulla unterwegs Dienste geleistet hatte. Marius war in einer
unbequemen Lage. Lehnte er die Zumutung ab, so fuehrte dies wahrscheinlich zum
Bruche; nahm er sie an, so gab er seinen adligsten und tapfersten Offizier einem
mehr als unzuverlaessigen Mann in die Haende, der, wie maenniglich bekannt, mit
den Roemern und mit Jugurtha doppeltes Spiel spielte, und der fast den Plan
entworfen zu haben schien, an Jugurtha und Sulla sich vorlaeufig nach beiden
Seiten hin Geiseln zu schaffen. Indes der Wunsch, den Krieg zu Ende zu bringen,
ueberwog jede andere Ruecksicht, und Sulla verstand sich zu der bedenklichen
Aufgabe, die Marius ihm ansann. Dreist brach er auf, geleitet von Koenig
Bocchus' Sohn Volux, und seine Entschlossenheit wankte selbst dann nicht, als
sein Wegweiser ihn mitten durch das Lager des Jugurtha fuehrte. Er wies die
kleinmuetigen Fluchtvorschlaege seiner Begleiter zurueck und zog, des Koenigs
Sohn an der Seite, unverletzt durch die Feinde. Dieselbe Entschiedenheit
bewaehrte der kecke Offizier in den Verhandlungen mit dem Sultan und bestimmte
ihn endlich, ernstlich eine Wahl zu treffen. Jugurtha ward aufgeopfert. Unter
dem Vorgeben, dass alle seine Begehren bewilligt werden sollten, wurde er von
dem eigenen Schwiegervater in einen Hinterhalt gelockt, sein Gefolge
niedergemacht und er selbst gefangengenommen. So fiel der grosse Verraeter durch
den Verrat seiner Naechsten. Gefesselt brachte Lucius Sulla den listigen und
rastlosen Afrikaner mit seinen Kindern in das roemische Hauptquartier; damit war
nach siebenjaehriger Dauer der Krieg zu Ende. Der Sieg ging zunaechst auf den
Namen des Marius; seinem Triumphalwagen schritt in koeniglichem Schmuck und in
Fesseln Koenig Jugurtha mit seinen beiden Soehnen vorauf, als der Sieger am 1.
Januar 650 (104) in Rom einzog; auf seinen Befehl starb der Sohn der Wueste
wenige Tage darauf in dem unterirdischen Stadtgefaengnis, dem alten Brunnenhaus
am Kapitol, dem "eisigen Badgemach", wie der Afrikaner es nannte, als er die
Schwelle ueberschritt, um daselbst sei es erdrosselt zu werden, sei es
umzukommen durch Kaelte und Hunger. Allein es liess sich nicht leugnen, dass
Marius an den wirklichen Erfolgen den geringsten Anteil hatte, dass Numidiens
Eroberung bis an den Saum der Wueste das Werk des Metellus, Jugurthas
Gefangennahme das des Sulla war und zwischen beiden Marius eine fuer einen
ehrgeizigen Emporkoemmling einigermassen kompromittierende Rolle spielte. Marius
ertrug es ungern, dass sein Vorgaenger den Namen des Siegers von Numidien
annahm; er brauste zornig auf, als Koenig Bocchus spaeter ein goldnes Bildwerk
auf dem Kapitol weihte, welches die Auslieferung des Jugurtha an Sulla
darstellte; und doch stellten auch in den Augen unbefangener Urteiler die
Leistungen dieser beiden des Marius Feldherrnschaft gar sehr in Schatten, vor
allem Sullas glaenzender Zug in die Wueste, der seinen Mut, seine
Geistesgegenwart, seinen Scharfsinn, seine Macht ueber die Menschen vor dem
Feldherrn selbst und vor der ganzen Armee zur Anerkennung gebracht hatte. An
sich waere auf diese militaerischen Rivalitaeten wenig angekommen, wenn sie
nicht in den politischen Parteikampf eingegriffen haetten; wenn nicht die
Opposition durch Marius den senatorischen General verdraengt gehabt, nicht die
Regierungspartei Metellus und mehr noch Sulla mit erbitternder Absichtlichkeit
als die militaerischen Koryphaeen gefeiert und dem nominellen Sieger vorgezogen
haette - wir werden auf die verhaengnisvollen Folgen dieser Verhetzungen in der
Darstellung der inneren Geschichte zurueckzukommen haben.
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7 Die Oertlichkeit ist nicht wiedergefunden. Die fruehere Annahme, dass
Thelepte (bei Feriana, noerdlich von Capsa) gemeint sei, ist willkuerlich und
die Identifikation mit einer auch heute Thala genannten Oertlichkeit oestlich
von Capsa auch nicht gehoerig begruendet.
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Im uebrigen verlief diese Insurrektion des numidischen Klientelstaats, ohne
weder in den allgemeinen politischen Verhaeltnissen noch auch nur in denen der
afrikanischen Provinz eine merkliche Veraenderung hervorzubringen. Abweichend
von der sonst in dieser Zeit befolgten Politik ward Numidien nicht in eine
roemische Provinz umgewandelt; offenbar deshalb, weil das Land nicht ohne eine
die Grenzen gegen die Wilden der Wueste deckende Armee zu behaupten und man
keineswegs gemeint war, in Afrika ein stehendes Heer zu unterhalten. Man
begnuegte sich deshalb, die westlichste Landschaft Numidiens, wahrscheinlich den
Strich vom Fluss Molochath bis zum Hafen von Saldae (Bougie) - das spaetere
Mauretanien von Caesarea (Provinz Algier) - zu dem Reich des Bocchus zu schlagen
und das darum verkleinerte Koenigreich Numidien auf den letzten noch lebenden
legitimen Enkel Massinissas, Jugurthas an Koerper und Geist schwachen Halbbruder
Gauda, zu uebertragen, welcher bereits im Jahre 646 (108) auf Veranlassung des
Marius seine Ansprueche bei dem Senat geltend gemacht hatte 8. Zugleich wurden
die gaetulischen Staemme im inneren Afrika als freie Bundesgenossen unter die
mit den Roemern in Vertrag stehenden unabhaengigen Nationen aufgenommen.
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8 Sallusts politisches Genregemaelde des jugurthinischen Krieges, in der
sonst voellig verblassten und verwaschenen Tradition dieser Epoche das einzige
in frischen Farben uebriggebliebene Bild, schliesst mit Jugurthas Katastrophe,
seiner Kompositionsweise getreu, poetisch, nicht historisch; und auch
anderweitig fehlt es an einem zusammenhaengenden Bericht ueber die Behandlung
des Numidischen Reiches. Dass Gauda Jugurthas Nachfolger ward deuten Sallust (c.
64) und Dio Cassius (fr. 79, 4 Bekk.) an und bestaetigt eine Inschrift von
Cartagena (Orelli 630), die ihn Koenig und Vater Hiempsals II. nennt. Dass im
Westen die zwischen Numidien einer- und dem roemischen Afrika und Kyrene
andererseits bestehenden Grenzverhaeltnisse unveraendert blieben, zeigt Caesar
(civ. 2, 38), Bell. Afr. 43, 77 und die spaetere Provinzialverfassung. Dagegen
liegt es in der Natur der Sache und wird auch von Sallust (c. 97; 102; 111)
angedeutet, dass Bocchus' Reich bedeutend vergroessert ward; womit es
unzweifelhaft zusammenhaengt, dass Mauretanien, urspruenglich beschraenkt auf
die Landschaft von Tingis (Marokko), in spaeterer Zeit sich erstreckt auf die
Landschaft von Caesarea (Provinz Algier) und die von Sitifis (westliche Haelfte
der Provinz Constantine). Da Mauretanien zweimal von den Roemern vergroessert
ward, zuerst 649 (105) nach Jugurthas Auslieferung, sodann 708 (46) nach
Aufloesung des Numidischen Reiches, so ist wahrscheinlich die Landschaft von
Caesarea bei der ersten, die von Sitifis bei der zweiten Vergroesserung
hinzugekommen.
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Wichtiger als diese Regulierung der afrikanischen Klientel waren die
politischen Folgen des Jugurthinischen Krieges oder vielmehr der Jugurthinischen
Insurrektion, obgleich auch diese haeufig zu hoch angeschlagen worden sind.
Allerdings waren darin alle Schaeden des Regiments in unverhuellter Nacktheit zu
Tage gekommen; es war jetzt nicht bloss notorisch, sondern sozusagen gerichtlich
konstatiert, dass den regierenden Herren Roms alles feil war, der
Friedensvertrag wie das Interzessionsrecht, der Lagerwall und das Leben der
Soldaten; der Afrikaner hatte nicht mehr gesagt als die einfache Wahrheit, als
er bei seiner Abreise von Rom aeusserte, wenn er nur Geld genug haette, mache er
sich anheischig, die Stadt selber zu kaufen. Allein das ganze aeussere und
innere Regiment dieser Zeit trug den gleichen Stempel teuflischer
Erbaermlichkeit. Fuer uns verschiebt der Zufall, dass uns der Krieg in Afrika
durch bessere Berichte naeher gerueckt ist als die anderen gleichzeitigen
militaerischen und politischen Ereignisse, die richtige Perspektive; die
Zeitgenossen erfuhren durch jene Enthuellungen eben nichts, als was jedermann
laengst wusste und jeder unerschrockene Patriot laengst mit Tatsachen zu belegen
imstande war. Dass man fuer die nur durch ihre Unfaehigkeit aufgewogene
Niedertraechtigkeit der restaurierten Senatsregierung jetzt einige neue, noch
staerkere und noch unwiderleglichere Beweise in die Haende bekam, haette dennoch
von Wichtigkeit sein koennen, wenn es eine Opposition und eine oeffentliche
Meinung gegeben haette, mit denen die Regierung genoetigt gewesen waere sich
abzufinden. Allein dieser Krieg hatte in der Tat nicht minder die Regierung
prostituiert als die vollstaendige Nichtigkeit der Opposition offenbart. Es war
nicht moeglich, schlechter zu regieren als die Restauration in den Jahren 637-
645 (117-109) es tat, nicht moeglich, wehrloser und verlorener dazustehen, als
der roemische Senat im Jahre 645 (109) stand; haette es in Rom eine wirkliche
Opposition gegeben, das heisst eine Partei, die eine prinzipielle Abaenderung
der Verfassung wuenschte und betrieb, so musste diese notwendig jetzt wenigstens
einen Versuch machen, den restaurierten Senat zu stuerzen. Er erfolgte nicht;
man machte aus der politischen eine Personenfrage, wechselte die Feldherren und
schickte ein paar nichtsnutzige und unbedeutende Leute in die Verbannung. Damit
stand es also fest, dass die sogenannte Popularpartei als solche weder regieren
konnte, noch regieren wollte; dass es in Rom schlechterdings nur zwei moegliche
Regierungsformen gab, die Tyrannis und die Oligarchie; dass, solange es
zufaellig an einer Persoenlichkeit fehlte, die, wo nicht bedeutend, doch bekannt
genug war, um sich zum Staatsoberhaupt aufzuwerfen, die aergste Misswirtschaft
hoechstens einzelne Oligarchen, aber niemals die Oligarchie gefaehrdete; dass
dagegen, sowie ein solcher Praetendent auftrat, nichts leichter war, als die
morschen kurulischen Stuehle zu erschuettern. In dieser Hinsicht war das
Auftreten des Marius bezeichnend, eben weil es an sich so voellig unmotiviert
war. Wenn die Buergerschaft nach Albinus' Niederlage die Kurie gestuermt haette,
es waere begreiflich, um nicht zu sagen in der Ordnung gewesen; aber nach der
Wendung, die Metellus dem Numidischen Krieg gegeben hatte, konnte von schlechter
Fuehrung, geschweige denn von Gefahr fuer das Gemeinwesen wenigstens in dieser
Beziehung nicht mehr die Rede sein; und dennoch gelang es dem ersten besten
ehrgeizigen Offizier, das auszufuehren, womit einst der aeltere Africanus der
Regierung gedroht, und sich eines der vornehmsten militaerischen Kommandos gegen
den bestimmt ausgesprochenen Willen der Regierung zu verschaffen. Die
oeffentliche Meinung, nichtig in den Haenden der sogenannten Popularpartei, ward
zur unwiderstehlichen Waffe in der Hand des kuenftigen Koenigs von Rom. Es soll
damit nicht gesagt werden, dass Marius beabsichtigte, den Praetendenten zu
spielen, am wenigsten damals schon, als er um den Oberbefehl von Afrika bei dem
Volke warb; aber mochte er begreifen oder nicht begreifen, was er tat, es war
augenscheinlich zu Ende mit dem restaurierten aristokratischen Regiment, wenn
die Komitialmaschine anfing, Feldherren zu machen oder, was ungefaehr dasselbe
war, wenn jeder populaere Offizier imstande war, in legaler Weise sich selbst
zum Feldherrn zu ernennen. Ein einziges neues Element trat in diesen
vorlaeufigen Krisen auf; es war das Hineinziehen der militaerischen Maenner und
der militaerischen Macht in die politische Revolution. Ob Marius' Auftreten
unmittelbar die Einleitung sein werde zu einem neuen Versuch, die Oligarchie
durch die Tyrannis zu verdraengen, oder ob dasselbe, wie so manches Aehnliche,
als vereinzelter Eingriff in die Praerogative der Regierung ohne weitere Folgen
voruebergehen werde, liess sich noch nicht bestimmen; wohl aber war es
vorauszusehen, dass, wenn diese Keime einer zweiten Tyrannis zur Entwicklung
gelangten, in derselben nicht ein Staatsmann, wie Gaius Gracchus, sondern ein
Offizier an die Spitze treten werde. Die gleichzeitige Reorganisation des
Heerwesens, indem zuerst Marius bei der Bildung seiner nach Afrika bestimmten
Armee von der bisher geforderten Vermoegensqualifikation absah und auch dem
aermsten Buerger, wenn er sonst brauchbar war, als Freiwilligen den Eintritt in
die Legion gestattete, mag von ihrem Urheber aus rein militaerischen
Ruecksichten veranstaltet worden sein; allein darum war es nichtsdestoweniger
ein folgenreiches politisches Ereignis, dass das Heer nicht mehr, wie ehemals,
aus denen, die viel, nicht einmal mehr wie in der juengsten Zeit aus denen, die
etwas zu verlieren hatten, gebildet ward, sondern anfing sich zu verwandeln in
einen Haufen von Leuten, die nichts hatten als ihre Arme und was der Feldherr
ihnen spendete. Die Aristokratie herrschte im Jahre 650 (104) ebenso
unumschraenkt wie im Jahre 620 (134); aber die Zeichen der herannahenden
Katastrophe hatten sich gemehrt, und am politischen Horizont war neben der Krone
das Schwert aufgegangen.
5. Kapitel
Die Voelker des Nordens
Seit dem Ende des sechsten Jahrhunderts beherrschte die roemische Gemeinde
die drei grossen von dem noerdlichen Kontinent in das Mittelmeer hineinragenden
Halbinseln, wenigstens im ganzen genommen; denn freilich innerhalb derselben
fuhren im Norden und Westen Spaniens, in den Ligurischen Apenninen und
Alpentaelern, in den Gebirgen Makedoniens und Thrakiens die ganz- oder
halbfreien Voelkerschaften fort, der schlaffen roemischen Regierung zu trotzen.
Ferner war die kontinentale Verbindung zwischen Spanien und Italien wie zwischen
Italien und Makedonien nur in der oberflaechlichsten Weise hergestellt und die
Landschaften jenseits der Pyrenaeen, der Alpen und der Balkankette, die grossen
Stromgebiete der Rhone, des Rheins und der Donau lagen wesentlich ausserhalb des
politischen Gesichtskreises der Roemer. Es ist hier darzustellen, was
roemischerseits geschah, um nach dieser Richtung hin das Reich zu sichern und zu
arrondieren und wie zugleich die grossen Voelkermassen, die hinter jenem
gewaltigen Gebirgsvorhang ewig auf und nieder wogten, anfingen, an die Tore der
noerdlichen Gebirge zu pochen und die griechisch-roemische Welt wieder einmal
unsanft daran zu mahnen, dass sie mit Unrecht meine, die Erde fuer sich allein
zu besitzen.
Fassen wir zunaechst die Landschaft zwischen den Westalpen und den
Pyrenaeen ins Auge. Die Roemer beherrschten diesen Teil der Kueste des
Mittelmeers seit langem durch ihre Klientelstadt Massalia, eine der aeltesten,
treuesten und maechtigsten der von Rom abhaengigen bundesgenoessischen
Gemeinden, deren Seestationen, westlich Agathe (Agde) und Rhode (Rosas),
oestlich Tauroention (Ciotat), Olbia (Hyeres?), Antipolis (Antibes) und Nikaea
(Nizza), die Kuestenfahrt wie den Landweg von den Pyrenaeen zu den Alpen
sicherten und deren merkantile und politische Verbindungen weit ins Binnenland
hineinreichten. Eine Expedition in die Alpen oberhalb Nizza und Antibes gegen
die ligurischen Oxybier und Dekieten ward im Jahre 600 (154) von den Roemern
teils auf Ansuchen der Massalioten, teils im eigenen Interesse unternommen und
nach heftigen und zum Teil verlustvollen Gefechten dieser Teil des Gebirges
gezwungen, den Massalioten fortan stehende Geiseln zu geben und ihnen
jaehrlichen Zins zu zahlen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass um diese Zeit
zugleich in dem ganzen von Massalia abhaengigen Gebiete jenseits der Alpen der
nach dem Muster des massaliotischen daselbst aufbluehende Wein- und Oelbau im
Interesse der italischen Gutsbesitzer und Kaufleute untersagt ward ^1. Einen
aehnlichen Charakter finanzieller Spekulation traegt der Krieg, der wegen der
Goldgruben und Goldwaeschereien von Victumulae (in der Gegend von Vercelli und
Bard und im ganzen Tal der Dora Baltea) von den Roemern unter dem Konsul Appius
Claudius im Jahre 611 (143) gegen die Salasser gefuehrt ward. Die grosse
Ausdehnung dieser Waeschereien, welche den Bewohnern der niedriger liegenden
Landschaft das Wasser fuer ihre Aecker entzog, rief erst einen
Vermittlungsversuch, sodann die bewaffnete Intervention der Roemer hervor; der
Krieg, obwohl die Roemer auch ihn wie alle uebrigen dieser Epoche mit einer
Niederlage begannen, fuehrte endlich zu der Unterwerfung der Salasser und der
Abtretung des Goldbezirkes an das roemische Aerar. Einige Jahrzehnte spaeter
(654 100) ward auf dem hier gewonnenen Gebiet die Kolonie Eporedia (Ivrea)
angelegt, hauptsaechlich wohl, um durch sie den westlichen wie durch Aquileia
den oestlichen Alpenpass zu beherrschen. Einen ernsteren Charakter nahmen diese
alpinischen Kriege erst an, als Marcus Fulvius Flaccus, der treue Bundesgenosse
des Gaius Gracchus, als Konsul 629 (125) in dieser Gegend den Oberbefehl
uebernahm. Er zuerst betrat die Bahn der transalpinischen Eroberungen. In der
vielgeteilten keltischen Nation war um diese Zeit, nachdem der Gau der Biturigen
seine wirkliche Hegemonie eingebuesst und nur eine Ehrenvorstandschaft behalten
hatte, der effektiv fuehrende Gau in dem Gebiet von den Pyrenaeen bis zum Rhein
und vom Mittelmeer bis zur Westsee der Arverner 2, und es erscheint danach nicht
gerade uebertrieben, dass er bis 180000 Mann ins Feld zu stellen vermocht haben
soll. Mit ihnen rangen daselbst die Haeduer (um Autun) um die Hegemonie als
ungleiche Rivalen; waehrend in dem nordoestlichen Gallien die Koenige der
Suessionen (um Soissons) den bis nach Britannien hinueber sich erstreckenden
Voelkerbund der Belgen unter ihrer Schutzherrschaft vereinigten. Griechische
Reisende jener Zeit wussten viel zu erzaehlen von der prachtvollen Hofhaltung
des Arvernerkoenigs Luerius, wie derselbe, umgeben von seinem glaenzenden
Clangefolge, den Jaegern mit der gekoppelten Meute und der wandernden
Saengerschar, auf dem silberbeschlagenen Wagen durch die Staedte seines Reiches
fuhr, das Gold mit vollen Haenden auswerfend unter die Menge, vor allen aber das
Herz des Dichters mit dem leuchtenden Regen erfreuend - die Schilderungen von
der offenen Tafel, die er in einem Raume von 1500 Doppelschritten ins Gevierte
abhielt und zu der jeder des Wegs Kommende geladen war, erinnern lebhaft an die
Hochzeitstafel Camachos. In der Tat zeugen die zahlreichen noch jetzt
vorhandenen arvernischen Goldmuenzen dieser Zeit dafuer, dass der Arvernergau zu
ungemeinem Reichtum und einer verhaeltnismaessig hoch gesteigerten Zivilisation
gediehen war. Flaccus' Angriff traf indes zunaechst nicht auf die Arverner,
sondern auf die kleineren Staemme in dem Gebiet zwischen den Alpen und der
Rhone, wo die urspruenglich ligurischen Einwohner mit nachgerueckten keltischen
Scharen sich vermischt hatten und eine der keltiberischen vergleichbare
keltoligurische Bevoelkerung entstanden war. Er focht (629, 630 125, 124) mit
Glueck gegen die Salyer oder Salluvier in der Gegend von Aix und im Tal der
Durance und gegen ihre noerdlichen Nachbarn, die Vocontier (Dept. Vaucluse und
Drome), ebenso sein Nachfolger Gaius Sextius Calvinus (631, 632 123, 122) gegen
die Allobrogen, einen maechtigen keltischen Clan in dem reichen Tal der Isere,
der auf die Bitte des landfluechtigen Koenigs der Salyer, Tutomotulus, gekommen
war, ihm sein Land wiedererobern zu helfen, aber in der Gegend von Aix
geschlagen wurde. Da die Allobrogen indes nichtsdestoweniger sich weigerten, den
Salyerkoenig auszuliefern, drang Calvinus' Nachfolger Gnaeus Domitius
Ahenobarbus in ihr eigenes Gebiet ein (632 122). Bis dahin hatte der fuehrende
keltische Stamm dem Umsichgreifen der italischen Nachbarn zugesehen; der
Arvernerkoenig Betuhus, jenes Luerius' Sohn, schien nicht sehr geneigt, des
losen Schutzverhaeltnisses wegen, in dem die oestlichen Gaue zu ihm stehen
mochten, in einen bedenklichen Krieg sich einzulassen. Indes als die Roemer
Miene machten, die Allobrogen auf ihrem eigenen Gebiet anzugreifen, bot er seine
Vermittlung an, deren Zurueckweisung zur Folge hatte, dass er mit seiner
gesamten Macht den Allobrogen zu Hilfe erschien; wogegen wieder die Haeduer
Partei ergriffen fuer die Roemer. Auch die Roemer sandten auf die Nachricht von
der Schilderhebung der Arverner den Konsul des Jahres 633 (121) Quintus Fabius
Maximus, um in Verbindung mit Ahenobarbus dem drohenden Sturm zu begegnen. An
der suedlichen Grenze des allobrogischen Kantons, am Einfluss der Isere in die
Rhone, ward am 8. August 633 (121) die Schlacht geschlagen, die ueber die
Herrschaft im suedlichen Gallien entschied. Koenig Betuitus, wie er die
zahllosen Haufen der abhaengigen Clans auf der ueber die Rhone geschlagenen
Schiffbruecke an sich vorueberziehen und gegen sie die dreimal schwaecheren
Roemer sich aufstellen sah, soll ausgerufen haben, dass dieser ja nicht genug
seien, um die Hunde des Keltenheeres zu saettigen. Allein Maximus, ein Enkel des
Siegers von Pydna, erfocht dennoch einen entscheidenden Sieg, welcher, da die
Schiffbruecke unter der Masse der Fluechtenden zusammenbrach, mit der
Vernichtung des groessten Teils der arvernischen Armee endigte. Die Allobrogen,
denen ferner Beistand zu leisten der Arvernerkoenig sich unfaehig erklaerte und
denen er selber riet, mit Maximus ihren Frieden zu machen, unterwarfen sich dem
Konsul, worauf derselbe, fortan der Allobrogiker genannt, nach Italien
zurueckging und die nicht mehr ferne Beendigung des arvernischen Krieges dem
Ahenobarbus ueberliess. Dieser, auf Koenig Betuitus persoenlich erbittert, weil
er die Allobrogen veranlasst habe, sich dem Maximus und nicht ihm zu ergeben,
bemaechtigte sich in treuloser Weise der Person des Koenigs und sandte ihn nach
Rom, wo der Senat den Bruch des Treuworts zwar missbilligte, aber nicht bloss
den verratenen Mann festhielt, sondern auch befahl, den Sohn desselben,
Congonnetiacus, gleichfalls nach Rom zu senden. Dies scheint die Ursache gewesen
zu sein, dass der fast schon beendigte arvernische Krieg noch einmal aufloderte
und es bei Vindalium (oberhalb Avignon) am Einfluss der Sorgue in die Rhone zu
einer zweiten Entscheidung durch die Waffen kam. Sie fiel nicht anders aus als
die erste; es waren diesmal hauptsaechlich die afrikanischen Elefanten, die das
Keltenheer zerstreuten. Hierauf bequemten sich die Arverner zum Frieden und die
Ruhe war in dem Keltenland wiederhergestellt 3.
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^1 Wenn Cicero, indem er dies den Africanus schon im Jahre 625 (129) sagen
laesst (rep. 3, 9), nicht einen Anachronismus sich hat zu Schulden kommen
lassen, so bleibt wohl nur die im Text bezeichnete Auffassung moeglich. Auf
Norditalien und Ligurien bezieht diese Verfuegung sich nicht, wie schon der
Weinbau der Genuaten im Jahre 637 (117) beweist; ebensowenig auf das
unmittelbare Gebiet von Massalia (Just. 43, 4; Poseid. fr. 25 Mueller; Strab. 4,
179). Die starke Ausfuhr von Oel und Wein aus Italien nach dem Rhonegebiet im
siebenten Jahrhundert der Stadt ist bekannt.
2 In der Auvergne. Ihre Hauptstadt, Nemetum oder Nemossus, lag nicht weit
von Clermont.
3 Die Schlacht bei Vindalium stellen zwar der Livianische Epitomator und
Orosius vor die an der Isara; allein auf die umgekehrte Folge fuehren Florus und
Strabon (4, 191), und sie wird bestaetigt teils dadurch, dass Maximus nach dem
Auszug des Livius und Plinius (nat. 7, 50) die Gallier als Konsul besiegte,
teils besonders durch die Kapitolinischen Fasten, nach denen nicht bloss Maximus
vor Ahenobarbus triumphierte, sondern auch jener ueber die Allobrogen und den
Arvernerkoenig, dieser nur ueber die Arverner. Es ist einleuchtend, dass die
Schlacht gegen Allobrogen und Arverner frueher stattgefunden haben muss als die
gegen die Arverner allein.
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Das Ergebnis dieser militaerischen Operationen war die Einrichtung einer
neuen roemischen Provinz zwischen den Seealpen und den Pyrenaeen. Die
saemtlichen Voelkerschaften zwischen den Alpen und der Rhone wurden von den
Roemern abhaengig und, soweit sie nicht nach Massalia zinsten, vermutlich schon
jetzt den Roemern tributaer. In der Landschaft zwischen der Rhone und den
Pyrenaeen behielten die Arverner zwar die Freiheit und wurden nicht den Roemern
zinspflichtig; allein sie hatten den suedlichsten Teil ihres mittel- oder
unmittelbaren Gebiets, den Strich suedlich der Cevennen bis an das Mittelmeer
und den oberen Lauf der Garonne bis nach Tolosa (Toulouse), an die Roemer
abzutreten. Da der naechste Zweck dieser Okkupationen die Herstellung einer
Landverbindung zwischen Spanien und Italien war, so wurde unmittelbar nach der
Besetzung gesorgt fuer die Chaussierung des Kuestenweges. Zu diesem Ende wurde
von den Alpen zur Rhone der Kuestenstrich in der Breite von 1/5 bis 3/10
deutschen Meile den Massalioten, die ja bereits eine Reihe von Seestationen an
dieser Kueste besassen, ueberwiesen mit der Verpflichtung, die Strasse in
gehoerigem Stand zu halten; wogegen von der Rhone bis zu den Pyrenaeen die
Roemer selbst eine Militaerchaussee anlegten, die von ihrem Urheber Ahenobarbus
den Namen der Domitischen Strasse erhielt. Wie gewoehnlich verband mit dem
Strassenbau sich die Anlage neuer Festungen. Im oestlichen Teil fiel die Wahl
auf den Platz, wo Gaius Sextius die Kelten geschlagen hatte und wo die Anmut und
Fruchtbarkeit der Gegend wie die zahlreichen kalten und warmen Quellen zur
Ansiedelung einluden; hier entstand eine roemische Ortschaft, die "Baeder des
Sextius", Aquae Sextiae (Aix). Westlich von der Rhone siedelten die Roemer in
Narbo sich an, einer uralten Keltenstadt an dem schiffbaren Fluss Atax (Aude) in
geringer Entfernung vom Meere, die bereits Hekataeos nennt und die schon vor
ihrer Besetzung durch die Roemer als lebhafter an dem britannischen Zinnhandel
beteiligter Handelsplatz mit Massalia rivalisierte. Aquae erhielt nicht
Stadtrecht, sondern blieb ein stehendes Lager 4; dagegen Narbo, obwohl
gleichfalls wesentlich als Wacht- und Vorposten gegen die Kelten gegruendet,
ward als "Marsstadt" roemische Buergerkolonie und der gewoehnliche Sitz des
Statthalters der neuen transalpinischen Keltenprovinz oder, wie sie noch
haeufiger genannt wird, der Provinz Narbo.
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4 Aquae ward nicht Kolonie, wie Livius (ep. 61) sagt, sondern Kastell
(Strab. 4, 180; Vell. 1, 15; J. N. Madvig, Opuscula academica. Bd. 1. Kopenhagen
1834, S. 303). Dasselbe gilt von Italica und vielen anderen Orten - so ist zum
Beispiel Vindonissa rechtlich nie etwas anderes gewesen als ein keltisches Dorf,
aber dabei zugleich ein befestigtes roemisches Lager und eine sehr ansehnliche
Ortschaft.
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Die Gracchische Partei, welche diese transalpinischen Gebietserwerbungen
veranlasste, wollte offenbar sich hier ein neues und unermessliches Gebiet fuer
ihre Kolonisationsplaene eroeffnen, das dieselben Vorzuege darbot wie Sizilien
und Afrika und leichter den Eingeborenen entrissen werden konnte als die
sizilischen und libyschen Aecker den italischen Kapitalisten. Der Sturz des
Gaius Gracchus machte freilich auch hier sich fuehlbar in der Beschraenkung der
Eroberungen und mehr noch der Stadtgruendungen; indes wenn die Absicht nicht in
vollem Umfang erreicht ward, so ward sie doch auch nicht voellig vereitelt. Das
gewonnene Gebiet und mehr noch die Gruendung von Narbo, welcher Ansiedelung der
Senat vergeblich das Schicksal der karthagischen zu bereiten suchte, blieben als
unfertige, aber den kuenftigen Nachfolger des Gracchus an die Fortsetzung des
Baus mahnende Ansaetze stehen. Offenbar schuetzte die roemische Kaufmannschaft,
die nur in Narbo mit Massalia in dem gallisch-britannischen Handel zu
konkurrieren vermochte, diese Anlage vor den Angriffen der Optimaten.
Eine aehnliche Aufgabe wie im Nordwesten war auch gestellt im Nordosten von
Italien; sie ward gleichfalls nicht ganz vernachlaessigt, aber noch
unvollkommener als jene geloest. Mit der Anlage von Aquileia (571 183) kam die
Istrische Halbinsel in den Besitz der Roemer; in Epirus und dem ehemaligen
Gebiet des Herrn von Skodra geboten sie zum Teil bereits geraume Zeit frueher.
Allein nirgends reichte ihre Herrschaft ins Binnenland hinein, und selbst an der
Kueste beherrschten sie kaum dem Namen nach den unwirtlichen Ufersaum zwischen
Istrien und Epirus, der in seinen wildverschlungenen, weder von Flusstaelern
noch von Kuestenebenen unterbrochenen, schuppenartig aneinandergereihten
Bergkesseln und in der laengs des Ufers sich hinziehenden Kette felsiger Inseln
Italien und Griechenland mehr scheidet als zusammenknuepft. Um die Stadt
Delminium (an der Cettina bei Trigl) schloss sich hier die Eidgenossenschaft der
Delmater oder Dalmater, deren Sitten rauh waren wie ihre Berge: waehrend die
Nachbarvoelker bereits zu reicher Kulturentwicklung gelangt waren, kannte man in
Dalmatien noch keine Muenze und teilte den Acker, ohne daran ein Sondereigentum
anzuerkennen, von acht zu acht Jahren neu auf unter die gemeinsaessigen Leute.
Land- und Seeraub waren die einzigen bei ihnen heimischen Gewerbe. Diese
Voelkerschaften hatten in frueheren Zeiten in einem losen
Abhaengigkeitsverhaeltnis zu den Herren von Skodra gestanden und waren insofern
mitbetroffen worden von den roemischen Expeditionen gegen die Koenigin Teuta und
Demetrios von Pharos; allein bei dem Regierungsantritt des Koenigs Genthios
hatten sie sich losgemacht und waren dadurch dem Schicksal entgangen, das das
suedliche Illyrien in den Sturz des Makedonischen Reiches verflocht und es von
Rom dauernd abhaengig machte. Die Roemer ueberliessen die wenig lockende
Landschaft gern sich selbst. Allein die Klagen der roemischen Illyrier,
namentlich der Daorser, die an der Narenta suedlich von den Dalmatern wohnten,
und der Bewohner der Insel Issa (Lissa), deren kontinentale Stationen Tragyrion
(Trau) und Epetion (bei Spalato) von den Eingeborenen schwer zu leiden hatten,
noetigten die roemische Regierung, an diese eine Gesandtschaft abzuordnen und,
da diese die Antwort zurueckbrachte, dass die Dalmater um die Roemer weder
bisher sich gekuemmert haetten noch kuenftig kuemmern wuerden, im Jahre 598
(156) ein Heer unter dem Konsul Gaius Marcius Figulus dorthin zu senden. Er
drang in Dalmatien ein, ward aber wieder zurueckgedraengt bis auf das roemische
Gebiet. Erst sein Nachfolger Publius Scipio Nasica nahm 599 (155) die grosse und
feste Stadt Delminium, worauf die Eidgenossenschaft sich zum Ziel legte und sich
bekannte als den Roemern untertaenig. Indes war die arme und nur oberflaechlich
unterworfene Landschaft nicht wichtig genug, um als eigenes Amt verwaltet zu
werden; man begnuegte sich, wie man es schon fuer die wichtigeren Besitzungen in
Epirus getan, sie von Italien aus mit dem diesseitigen Keltenland zugleich
verwalten zu lassen; wobei es wenigstens als Regel auch dann blieb, als im Jahre
608 (146) die Provinz Makedonien eingerichtet und deren nordoestliche Grenze
noerdlich von Skodra festgestellt worden war 5.
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5 3, 49. Die Pirusten in den Taelern des Drin gehoerten zur Provinz
Makedonien, streiften aber hinueber in das benachbarte Illyricum (Caes. Gall. 5,
1).
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Aber ebendiese Umwandlung Makedoniens in eine von Rom unmittelbar
abhaengige Landschaft gab den Beziehungen Roms zu den Voelkern im Nordosten
groessere Bedeutung, indem sie den Roemern die Verpflichtung auferlegte, die
ueberall offene Nord- und Ostgrenze gegen die angrenzenden barbarischen Staemme
zu verteidigen; und in aehnlicher Weise ging nicht lange darauf (621 133) durch
die Erwerbung des bisher zum Reich der Attaliden gehoerigen Thrakischen
Chersones (Halbinsel von Gallipoli) die bisher den Koenigen von Pergamon
obliegende Verpflichtung, die Hellenen hier gegen die Thraker zu schuetzen,
gleichfalls auf die Roemer ueber. Von der zwiefachen Basis aus, die das Potal
und die makedonische Landschaft darboten, konnten die Roemer jetzt ernstlich
gegen das Quellgebiet des Rheins und die Donau vorgehen und der noerdlichen
Gebirge wenigstens insoweit sich bemaechtigen, als die Sicherheit der suedlichen
Landschaften es erforderte. Auch in diesen Gegenden war damals die maechtigste
Nation das grosse Keltenvolk, welches der einheimischen Sage zufolge aus seinen
Sitzen am westlichen Ozean sich um dieselbe Zeit suedlich der Hauptalpenkette in
das Potal und noerdlich derselben in die Landschaften am oberen Rhein und an der
Donau ergossen hatte. Von ihren Staemmen sassen auf beiden Ufern des Oberrheins
die maechtigen, reichen und, da sie mit den Roemern nirgends sich unmittelbar
beruehrten, mit ihnen in Frieden und Vertrag lebenden Helvetier, die damals vom
Genfer See bis zum Main sich erstreckend die heutige Schweiz, Schwaben und
Franken innegehabt zu haben scheinen. Mit ihnen grenzten die Boier, deren Sitze
das heutige Bayern und Boehmen gewesen sein moegen 6. Suedoestlich von ihnen
begegnen wir einem anderen Keltenstamm, der in der Steiermark und Kaernten unter
dem Namen der Taurisker, spaeter der Noriker, in Friaul, Krain, Istrien unter
dem der Karner auftritt. Ihre Stadt Noreia (unweit St. Veit noerdlich von
Klagenfurt) war bluehend und weitbekannt durch die schon damals in dieser Gegend
eifrig betriebenen Eisengruben; mehr noch wurden eben in dieser Zeit die
Italiker dorthin gelockt durch die dort zu Tage gekommenen reichen Goldlager,
bis die Eingeborenen sie ausschlossen und dies Kalifornien der damaligen Zeit
fuer sich allein nahmen. Diese zu beiden Seiten der Alpen sich ergiessenden
keltischen Schwaerme hatten nach ihrer Art vorwiegend nur das Flach- und
Huegelland besetzt; die eigentliche Alpenlandschaft und ebenso das Gebiet der
Etsch und des unteren Po war von ihnen unbesetzt und in den Haenden der frueher
dort einheimischen Bevoelkerung geblieben, welche, ohne dass ueber ihre
Nationalitaet bis jetzt etwas Sicheres zu ermitteln gelungen waere, unter dem
Namen der Raeter in den Gebirgen der Ostschweiz und Tirols, unten dem der
Euganeer und Veneter um Padua und Venedig auftreten, so dass an diesem letzten
Punkt die beiden grossen Keltenstroeme fast sich beruehren und nur ein schmaler
Streif eingeborener Bevoelkerung die keltischen Cenomaner um Brescia von den
keltischen Karnern in Friaul scheidet. Die Euganeer und Veneter waren laengst
friedliche Untertanen der Roemer; dagegen die eigentlichen Alpenvoelker waren
nicht bloss noch frei, sondern machten auch von ihren Bergen herab regelmaessig
Streifzuege in die Ebene zwischen den Alpen und dem Po, wo sie sich nicht
begnuegten zu brandschatzen, sondern auch in den eingenommenen Ortschaften mit
fuerchterlicher Grausamkeit hausten und nicht selten die ganze maennliche
Bevoelkerung bis zum Kinde in den Windeln niedermachten - vermutlich die
tatsaechliche Antwort auf die roemischen Razzias in den Alpentaelern. Wie
gefaehrlich diese raetischen Einfaelle waren, zeigt, dass einer derselben um das
Jahr 660 (94) die ansehnliche Ortschaft Comum zugrunde richtete. Wenn bereits
diese auf und jenseits der Alpenkette sitzenden keltischen und nichtkeltischen
Staemme vielfach sich gemischt haben moegen, so ist die Voelkermengung, wie
begreiflich, noch in viel umfassenderer Weise eingetreten in den Landschaften an
der unteren Donau, wo nicht, wie in den westlicheren, die hohen Gebirge als
natuerliche Scheidewaende dienen. Die urspruenglich illyrische Bevoelkerung,
deren letzter reiner Ueberrest die heutigen Albanesen zu sein scheinen, war
durchgaengig wenigstens im Binnenland stark gemengt mit keltischen Elementen und
die keltische Bewaffnung und Kriegsweise hier wohl ueberall eingefuehrt.
Zunaechst an die Taurisker schlossen sich die Japyden, die auf den Julischen
Alpen im heutigen Kroatien bis hinab nach Fiume und Zeng sassen, ein
urspruenglich wohl illyrischer, aber stark mit Kelten gemischter Stamm. An sie
grenzten im Litoral die schon genannten Dalmater, in deren rauhe Gebirge die
Kelten nicht eingedrungen zu sein scheinen; im Binnenland dagegen waren die
keltischen Skordisker, denen das ehemals hier vor allem maechtige Volk der
Triballer erlegen war und die schon in den Keltenzuegen nach Delphi eine
Hauptrolle gespielt hatten, an der unteren Save bis zur Morawa im heutigen
Bosnien und Serbien um diese Zeit die fuehrende Nation, die weit und breit nach
Moesien, Thrakien und Makedonien streifte und von deren wilder Tapferkeit und
grausamen Sitten man sich schreckliche Dinge erzaehlte. Ihr Hauptwaffenplatz war
das feste Segestica oder Siscia an der Muendung der Kulpa in die Save. Die
Voelker, die damals in Ungarn, Siebenbuergen, Rumaenien, Bulgarien sassen,
blieben fuer jetzt noch ausserhalb des Gesichtskreises der Roemer; nur mit den
Thrakern beruehrte man sich an der Ostgrenze Makedoniens in den Rhodopegebirgen.
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6 "Zwischen dem Herkynischen Walde (d. h. hier wohl der Rauhen Alb), dem
Rhein und dem Main wohnten die Helvetier", sagt Tacitus (Germ. 28), "weiterhin
die Boier." Auch Poseidonios (bei Strabon 7, 293) gibt an, dass die Boier zu der
Zeit, wo sie die Kimbrer abschlugen, den Herkynischen Wald bewohnten, d. h. die
Gebirge von der Rauhen Alb bis zum Boehmerwald. Wenn Caesar sie "jenseits des
Rheines" versetzt (Gall. 1, 5), so ist dies damit nicht im Widerspruch, denn da
er hier von helvetischen Verhaeltnissen ausgeht, kann er sehr wohl die
Landschaft nordoestlich vom Bodensee meinen; womit vollkommen uebereinstimmt,
dass Strabon die ehemals boische Landschaft als dem Bodensee angrenzend
bezeichnet, nur dass er nicht ganz genau als Anwohner des Bodensees die
Vindeliker daneben nennt, da diese sich dort erst festsetzten, nachdem die Boier
diese Striche geraeumt hatten. Aus diesen ihren Sitzen waren die Boier von den
Markomannen und anderen deutschen Staemmen schon vor Poseidonios' Zeit, also vor
650 (100) vertrieben; Splitter derselben irrten zu Caesars Zeit in Kaernten
umher (Caes. Gall. 1, 5) und kamen von da zu den Helvetiern und in das westliche
Gallien; ein anderer Schwarm fand neue Sitze am Plattensee, wo er dann von den
Geten vernichtet ward, die Landschaft aber, die sogenannte "boische Einoede",
den Namen dieses geplagtesten aller keltischen Voelker bewahrte. Vgl. 2, 193 A.
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Es waere fuer eine kraeftigere Regierung, als die damalige roemische es
war, keine leichte Aufgabe gewesen, gegen diese weiten und barbarischen Gebiete
eine geordnete und ausreichende Grenzverteidigung einzurichten; was unter den
Auspizien der Restaurationsregierung fuer den wichtigen Zweck geschah, genuegt
auch den maessigsten Anforderungen nicht. An Expeditionen gegen die
Alpenbewohner scheint es nicht gefehlt zu haben; im Jahre 636 (118) ward
triumphiert ueber die Stoener, die in den Bergen oberhalb Verona gesessen haben
duerften; im Jahre 659 (95) liess der Konsul Lucius Crassus die Alpentaeler weit
und breit durchstoebern und die Einwohner niedermachen, und dennoch gelang es
ihm nicht, derselben genug zu erschlagen, um einen Dorftriumph feiern und mit
seinem Rednerruhm den Siegerlorbeer paaren zu koennen. Allein da man es bei
derartigen Razzias bewenden liess, die die Eingeborenen nur erbitterten, ohne
sie unschaedlich zu machen, und, wie es scheint, nach jedem solchen Ueberlauf
die Truppen wieder wegzog, so blieb der Zustand in der Landschaft jenseits des
Po im wesentlichen, wie er war.
Auf der entgegengesetzten Grenze in Thrakien scheint man sich wenig um die
Nachbarn bekuemmert zu haben; kaum dass im Jahre 651 (103) Gefechte mit den
Thrakern, im Jahre 657 (97) andere mit den Maedern in den Grenzgebirgen zwischen
Makedonien und Thrakien erwaehnt werden.
Ernstlichere Kaempfe fanden statt im illyrischen Land, wo ueber die
unruhigen Dalmater von den Nachbarn und den Schiffern auf der Adriatischen See
bestaendig Beschwerde gefuehrt ward; und an der voellig offenen Nordgrenze
Makedoniens, welche nach dem bezeichnenden Ausdruck eines Roemers so weit ging
als die roemischen Schwerter und Speere reichten, ruhten die Kaempfe mit den
Nachbarn niemals. Im Jahre 619 (135) ward ein Zug gemacht gegen die Ardyaeer
oder Vardaeer und die Pleraeer oder Paralier, eine dalmatische Voelkerschaft in
dem Litoral noerdlich der Narentamuendung, die nicht aufhoerte, auf dem Meer und
an der gegenueberliegenden Kueste Unfug zu treiben; auf Geheiss der Roemer
siedelten sie von der Kueste weg im Binnenland, der heutigen Herzegowina, sich
an und begannen den Acker zu bauen, verkuemmerten aber in der rauben Gegend bei
dem ungewohnten Beruf. Gleichzeitig ward von Makedonien aus ein Angriff gegen
die Skordisker gerichtet, die vermutlich mit den angegriffenen Kuestenbewohnern
gemeinschaftliche Sache gemacht hatten. Bald darauf (625 129) demuetigte der
Konsul Tuditanus in Verbindung mit dem tuechtigen Decimus Brutus, dem Bezwinger
der spanischen Callaeker, die Japyden und trug, nachdem er anfaenglich eine
Niederlage erlitten, schliesslich die roemischen Waffen tief nach Dalmatien
hinein bis an den Kerkafluss, 25 deutsche Meilen abwaerts von Aquileia; die
Japyden erscheinen fortan als eine befriedete und mit Rom in Freundschaft
lebende Nation. Dennoch erhoben zehn Jahre spaeter (635 119) die Dalmater sich
aufs neue, abermals in Gemeinschaft mit den Skordiskern. Waehrend gegen diese
der Konsul Lucius Cotta kaempfte und dabei, wie es scheint, bis Segestica
vordrang, zog gegen die Dalmater sein Kollege, der aeltere Bruder des Besiegten
von Numidien, Lucius Metellus, seitdem der Dalmatiker genannt, ueberwand sie und
ueberwinterte in Salona (Spalato), welche Stadt fortan als der Hauptwaffenplatz
der Roemer in dieser Gegend erscheint. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass in
diese Zeit auch die Anlage der Gabinischen Chaussee faellt, die von Salona in
oestlicher Richtung nach Andetrium (bei Much) und von da weiter landeinwaerts
fuehrte. Mehr den Charakter des Eroberungskrieges trug die Expedition des
Konsuls des Jahres 539 (115), Marcus Aemilius Scaurus, gegen die Taurisker 7; er
ueberstieg, der erste unter den Roemern, die Kette der Ostalpen an ihrer
niedrigsten Senkung zwischen Triest und Laibach und schloss mit den Tauriskern
Gastfreundschaft, wodurch der nicht unwichtige Handelsverkehr gesichert ward,
ohne dass doch die Roemer, wie eine foermliche Unterwerfung dies nach sich
gezogen haben wuerde, in die Voelkerbewegungen nordwaerts der Alpen
hineingezogen worden waeren.
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7 Galli Karni heissen sie in den Triumphalfasten, Ligures Taurisci (denn so
ist statt des ueberlieferten Ligures et Cauristi zu schreiben) bei Victor.
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Von den fast verschollenen Kaempfen mit den Skordiskern ist durch einen
kuerzlich in der Naehe von Thessalonike zum Vorschein gekommenen Denkstein aus
dem Jahr Roms 636 (118) ein auch in seiner Vereinzelung deutlich redendes Blatt
wieder zum Vorschein gekommen. Danach fiel in diesem Jahr der Statthalter
Makedoniens Sextus Pompeius bei Argos (unweit Stobi am oberen Axios oder Vardar)
in einer diesen Kelten gelieferten Schlacht; und nachdem dessen Quaestor Marcus
Annius mit seinen Truppen herbeigekommen und der Feinde einigermassen Herr
geworden war, brachen bald darauf dieselben Kelten in Verbindung mit dem Koenig
der Maeder (am oberen Strymon) Tipas in noch groesseren Massen abermals ein, und
mit Muehe erwehrten sich die Roemer der andringenden Barbaren 8. Die Dinge
nahmen bald eine so drohende Gestalt an, dass es noetig wurde, konsularische
Heere nach Makedonien zu entsenden 9. Wenige Jahre darauf wurde der Konsul des
Jahres 640 (114), Gaius Porcius Cato, in den serbischen Gebirgen von denselben
Skordiskern ueberfallen und sein Heer vollstaendig aufgerieben, waehrend er
selbst mit wenigen schimpflich entfloh; muehsam schirmte der Praetor Marcus
Didius die roemische Grenze. Gluecklicher fochten seine Nachfolger Gaius
Metellus Caprarius (641, 642 113, 112), Marcus Livius Drusus (642, 643 112,
111), der erste roemische Feldherr, der die Donau erreichte, und Quintus
Minucius Rufus (644-647 110-107), der die Waffen laengs der Morawa ^10 trug und
die Skordisker nachdruecklich schlug. Aber nichtsdestoweniger fielen sie bald
nachher, im Bunde wieder mit den Maedern und den Dardanern, in das roemische
Gebiet und pluenderten sogar das delphische Heiligtum; erst da machte Lucius
Scipio dem zweiunddreissigjaehrigen Skordiskerkrieg ein Ende und trieb den Rest
hinueber auf das linke Ufer der Donau ^11. Seitdem beginnen an ihrer Stelle die
ebengenannten Dardaner (in Serbien) in dem Gebiet zwischen der Nordgrenze
Makedoniens und der Donau die erste Rolle zu spielen.
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8 Der Quaestor von Makedonien M. Annius P. f., dem die Stadt Lete (Aivati,
4 Stadien nordwestlich von Thessalonike) im Jahre 29 der Provinz, der Stadt 636
(118) diesen Denkstein setzte (SIG 247), ist sonst nicht bekannt; der Praetor
Sex. Pompeius, dessen Fall darin erwaehnt wird, kann kein anderer sein als der
Grossvater des Pompeius, mit dem Caesar stritt, der Schwager des Dichters
Lucilius. Die Feinde werden bezeichnet als Galat/o/n ethnos. Es wird
hervorgehoben, dass Annius aus Schonung gegen die Provinzialen es unterliess,
ihre Kontingente aufzubieten und mit den roemischen Truppen allein die Barbaren
zuruecktrieb. Allem Anschein nach hat Makedonien schon damals eine faktisch
stehende roemische Besatzung erfordert.
9 Ist Quintus Fabius Maximus Eburnus, Konsul 638 (116) nach Makedonien
gegangen (CIG 1534; A. Zumpt, Commentationes epigraphicae. Bd. z. Berlin 1854,
S. 167), so muss auch er dort einen Misserfolg erlitten haben, da Cicero (Pis.
16, 38) sagt: ex (Macedonia) aliquot praetorio imperio, consulari quidem nemo
rediit, qui incolumis fuerit, quin triumpharit; denn die fuer diese Epoche
vollstaendige Triumphalliste kennt nur die drei makedonischen Triumphe des
Metellus 643 (111), des Drusus 644 (110) und des Minucius 648 (106).
^10 Da nach Frontinus (grom. 2, 4, 3), Velleius und Eutrop die von Minucius
besiegte Voelkerschaft die Skordisker waren, so kann es nur ein Fehler von
Florus sein, dass er statt des Margos (Morawa) den Hebros (die Maritza) nennt.
^11 Von dieser Vernichtung der Skordisker, waehrend die Maeder und Dardaner
zum Vertrag zugelassen wurden, berichtet Appian (Ill. 5), und in der Tat sind
seitdem die Skordisker aus dieser Gegend verschwunden. Wenn die schliessliche
Ueberwaeltigung im 32. Jahr apo t/e/s pr/o/t/e/s eis Kelto?s peiras
stattgefunden hat, so scheint dies von einem zweiunddreissigjaehrigen Krieg
zwischen den Roemern und den Skordiskern verstanden werden zu muessen, dessen
Beginn vermutlich nicht lange nach der Konstituierung der Provinz Makedonien
(608 146) faellt und von dem die oben verzeichneten Waffenereignisse (636-647
118-107) ein Teil sind. Dass die Ueberwindung kurz vor dem Ausbruch der
italischen Buergerkriege, also wohl spaetestens 663 (91) erfolgt ist, geht aus
Appians Erzaehlung hervor. Sie faellt zwischen 650 (104) und 656 (98), wenn ihr
ein Triumph gefolgt ist, denn vor- und nachher ist das Triumphalverzeichnis
vollstaendig; indes ist es moeglich, dass es aus irgendeinem Grund zum Triumph
nicht kam. Der Sieger ist weiter nicht bekannt; vielleicht ist es kein anderer
als der Konsul des Jahres 671 (83), da dieser infolge der cinnanisch-
marianischen Wirren fueglich verspaetet zum Konsulat gelangt sein kann.
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Indes diese Siege hatten eine Folge, welche die Sieger nicht ahnten. Schon
seit laengerer Zeit irrte ein "unstetes Volk" an dem noerdlichen Saum der zu
beiden Seiten der Donau von den Kelten eingenommenen Landschaft. Sie nannten
sich die Kimbrer, das heisst die Chempho, die Kaempen oder, wie ihre Feinde
uebersetzten, die Raeuber, welche Benennung indes allem Anschein nach schon vor
ihrem Auszug zum Volksnamen geworden war. Sie kamen aus dem Norden und stiessen
unter den Kelten zuerst, soweit bekannt, auf die Boier, wahrscheinlich in
Boehmen. Genaueres ueber die Ursache und die Richtung ihrer Heerfahrt haben die
Zeitgenossen aufzuzeichnen versaeumt ^12 und kann auch durch keine Mutmassung
ergaenzt werden, da die derzeitigen Zustaende noerdlich von Boehmen und dem Main
und oestlich vom unteren Rheine unseren Blicken sich vollstaendig entziehen.
Dagegen dafuer, dass die Kimbrer und nicht minder der ihnen spaeter sich
anschliessende gleichartige Schwarm der Teutonen ihrem Kerne nach nicht der
keltischen Nation angehoeren, der die Roemer sie anfaenglich zurechneten,
sondern der deutschen, sprechen die bestimmtesten Tatsachen: das Erscheinen
zweier kleiner gleichnamiger Staemme, allem Anschein nach in den Ursitzen
zurueckgebliebener Reste, der Kimbrer im heutigen Daenemark, der Teutonen im
nordoestlichen Deutschland in der Naehe der Ostsee, wo ihrer schon Alexanders
des Grossen Zeitgenosse Pytheas bei Gelegenheit des Bernsteinhandels gedenkt;
die Verzeichnung der Kimbrer und Teutonen in der germanischen Voelkertafel unter
den Ingaevonen neben den Chaukern; das Urteil Caesars, der zuerst die Roemer den
Unterschied der Deutschen und der Kelten kennen lehrte und die Kimbrer, deren er
selbst noch manchen gesehen haben muss, den Deutschen beizaehlt; endlich die
Voelkernamen selbst und die Angaben ueber ihre Koerperbildung und ihr sonstiges
Wesen, die zwar auf die Nordlaender ueberhaupt, aber doch vorwiegend auf die
Deutschen passen. Andererseits ist es begreiflich, dass ein solcher Schwarm,
nachdem er vielleicht Jahrzehnte auf der Wanderschaft sich befunden und auf
seinen Zuegen an und in dem Keltenland ohne Zweifel jeden Waffenbruder, der sich
anschloss, willkommen geheissen hatte, eine Menge keltischer Elemente in sich
schloss; so dass es nicht befremdet, wenn Maenner keltischen Namens an der
Spitze der Kimbrer stehen oder wenn die Roemer sich keltisch redender Spione
bedienen, um bei ihnen zu kundschaften. Es war ein wunderbarer Zug,
dessengleichen die Roemer noch nicht gesehen hatten; nicht eine Raubfahrt
reisiger Leute, auch nicht ein "heiliger Lenz" in die Fremde wandernder junger
Mannschaft, sondern ein wanderndes Volk, das mit Weib und Kind, mit Habe und Gut
auszog, eine neue Heimat sich zu suchen. Der Karren, der ueberall bei den noch
nicht voellig sesshaft gewordenen Voelkern des Nordens eine andere Bedeutung
hatte als bei den Hellenen und den Italikern und auch von den Kelten
durchgaengig ins Lager mitgefuehrt ward, war hier gleichsam das Haus, wo unter
dem uebergespannten Lederdach neben dem Geraet Platz sich fand fuer die Frau und
die Kinder und selbst fuer den Haushund. Die Suedlaender sahen mit Verwunderung
diese hohen schlanken Gestalten mit den tiefblonden Locken und den hellblauen
Augen, die derben stattlichen Frauen, die den Maennern an Groesse und Staerke
wenig nachgaben, die Kinder mit dem Greisenhaar, wie die Italiener verwundert
die flachskoepfigen Jungen des Nordlandes bezeichneten. Das Kriegswesen war
wesentlich das der Kelten dieser Zeit, die nicht mehr, wie einst die italischen,
barhaeuptig und bloss mit Schwert und Dolch fochten, sondern mit kupfernen, oft
reichgeschmueckten Helmen und mit einer eigentuemlichen Wurfwaffe, der Materis;
daneben war das grosse Schwert geblieben und der lange schmale Schild, neben dem
man auch wohl noch einen Panzer trug. An Reiterei fehlte es nicht; doch waren
die Roemer in dieser Waffe ihnen ueberlegen. Die Schlachtordnung war wie frueher
eine rohe, angeblich ebensoviel Glieder tief wie breit gestellte Phalanx, deren
erstes Glied in gefaehrlichen Gefechten nicht selten die metallenen Leibguertel
mit Stricken zusammenknuepfte. Die Sitten waren rauh. Das Fleisch ward haeufig
roh verschlungen. Heerkoenig war der tapferste und womoeglich der laengste Mann.
Nicht selten ward, nach Art der Kelten und ueberhaupt der Barbaren, Tag und Ort
des Kampfes vorher mit dem Feinde ausgemacht, auch wohl vor dem Beginn der
Schlacht ein einzelner Gegner zum Zweikampf herausgefordert. Die Einleitung zum
Kampf machten Verhoehnungen des Feindes durch unschickliche Gebaerden und ein
entsetzliches Gelaerm, indem die Maenner ihr Schlachtgebruell erhoben und die
Frauen und Kinder durch Rufpauken auf die ledernen Wagendeckel nachhalfen. Der
Kimbrer focht tapfer - galt ihm doch der Tod auf dem Bett der Ehre als der
einzige, der des freien Mannes wuerdig war -, allein nach dem Siege hielt er
sich schadlos durch die wildeste Bestialitaet und verhiess auch wohl im voraus
den Schlachtgoettern, darzubringen, was der Sieg in die Gewalt der Sieger geben
wuerde. Dann wurden die Geraete zerschlagen, die Pferde getoetet, die Gefangenen
aufgeknuepft oder nur aufbehalten, um den Goettern geopfert zu werden. Es waren
die Priesterinnen, greise Frauen in weissen linnenen Gewaendern und unbeschuht,
die wie Iphigeneia im Skythenland diese Opfer vollzogen und aus dem rinnenden
Blut des geopferten Kriegsgefangenen oder Verbrechers die Zukunft wiesen.
Wieviel von diesen Sitten allgemeiner Brauch der nordischen Barbaren, wieviel
von den Kelten entlehnt, wie viel deutsches Eigen sei, wird sich nicht ausmachen
lassen; nur die Weise, nicht durch Priester, sondern durch Priesterinnen das
Heer geleiten und leiten zu lassen, darf als unzweifelhaft deutsche Art
angesprochen werden. So zogen die Kimbrer hinein in das unbekannte Land, ein
ungeheures Knaeuel mannigfaltigen Volkes, das um einen Kern deutscher
Auswanderer von der Ostsee sich zusammengeballt hatte, nicht unvergleichbar den
Emigrantenmassen, die in unseren Zeiten aehnlich belastet und aehnlich gemischt
und nicht viel minder ins Blaue hinein uebers Meer fahren; ihre schwerfaellige
Wagenburg mit der Gewandtheit, die ein langes Wanderleben gibt, hinueberfuehrend
ueber Stroeme und Gebirge, gefaehrlich den zivilisierteren Nationen wie die
Meereswoge und die Windsbraut, aber wie diese latinisch und unberechenbar, bald
rasch vordringend, bald ploetzlich stockend oder seitwaerts und rueckwaerts sich
wendend. Wie ein Blitz kamen und trafen sie; wie ein Blitz waren sie
verschwunden, und es fand sich leider in der unlebendigen Zeit, in der sie
erschienen, kein Beobachter, der es wert gehalten haette, das wunderbare Meteor
genau abzuschildern. Als man spaeter anfing, die Kette zu ahnen, von welcher
diese Heerfahrt, die erste deutsche, die den Kreis der antiken Zivilisation
beruehrt hat, ein Glied ist, war die unmittelbare und lebendige Kunde von
derselben lange verschollen.
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^12 Denn der Bericht, dass an den Kuesten der Nordsee durch Sturmfluten
grosse Landschaften weggerissen und dadurch die massenhafte Auswanderung der
Kimbrer veranlasst worden sei (Strab. 7, 293), erscheint zwar uns nicht wie
denen, die ihn aufzeichneten, maerchenhaft, allein ob er auf Ueberlieferung oder
Vermutung sich gruendet, ist doch nicht zu entscheiden.
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Dies heimatlose Volk der Kimbrer, das bisher von den Kelten an der Donau,
namentlich den Boiern verhindert worden war, nach Sueden vorzudringen,
durchbrach diese Schranke infolge der von den Roemern gegen die Donaukelten
gerichteten Angriffe, sei es nun, dass die Donaukelten die kimbrischen Gegner zu
Hilfe riefen gegen die vordringenden Legionen, oder dass jene durch den Angriff
der Roemer verhindert wurden, ihre Nordgrenzen so wie bisher zu schirmen. Durch
das Gebiet der Skordisker einrueckend in das Tauriskerland, naeherten sie im
Jahre 641 (113) sich den Krainer Alpenpaessen, zu deren Deckung der Konsul
Gnaeus Papirius Carbo auf den Hoehen unweit Aquileia sich aufstellte. Hier
hatten siebzig Jahre zuvor keltische Staemme sich diesseits der Alpen
anzusiedeln versucht, aber auf Geheiss der Roemer den schon okkupierten Boden
ohne Widerstand geraeumt; auch jetzt erwies die Furcht der transalpinischen
Voelker vor dem roemischen Namen sich maechtig. Die Kimbrer griffen nicht an; ja
sie fuegten sich, als Carbo sie das Gebiet der Gastfreunde Roms, der Taurisker,
raeumen hiess, wozu der Vertrag mit diesen ihn keineswegs verpflichtete, und
folgten den Fuehrern, die ihnen Carbo gegeben hatte, um sie ueber die Grenze zu
geleiten. Allein diese Fuehrer waren vielmehr angewiesen, die Kimbrer in einen
Hinterhalt zu locken, wo der Konsul ihrer wartete. So kam es unweit Noreia im
heutigen Kaernten zum Kampf, in dem die Verratenen ueber den Verraeter siegten
und ihm betraechtlichen Verlust beibrachten; nur ein Unwetter, das die
Kaempfenden trennte, verhinderte die vollstaendige Vernichtung der roemischen
Armee. Die Kimbrer haetten sogleich ihren Angriff gegen Italien richten koennen;
sie zogen es vor, sich westwaerts zu wenden. Mehr durch Vertrag mit den
Helvetiern und den Sequanern als durch Gewalt der Waffen eroeffneten sie sich
den Weg auf das linke Rheinufer und ueber den Jura und bedrohten hier einige
Jahre nach Carbos Niederlage abermals in naechster Naehe das roemische Gebiet.
Die Rheingrenze und das zunaechst gefaehrdete Gebiet der Allobrogen zu decken,
erschien 645 (109) im suedlichen Gallien ein roemisches Heer unter Marcus Iunius
Silanus. Die Kimbrer baten, ihnen Land anzuweisen, wo sie friedlich sich
niederlassen koennten - eine Bitte, die sich allerdings nicht gewaehren liess.
Der Konsul griff statt aller Antwort sie an; er ward vollstaendig geschlagen und
das roemische Lager erobert. Die neuen Aushebungen, welche durch diesen Unfall
veranlasst wurden, stiessen bereits auf so grosse Schwierigkeit, dass der Senat
deshalb die Aufhebung der vermutlich von Gaius Gracchus herruehrenden, die
Verpflichtung zum Kriegsdienst der Zeit nach einschraenkenden Gesetze bewirkte.
Indes die Kimbrer, statt ihren Sieg gegen die Roemer zu verfolgen, sandten an
den Senat nach Rom, die Bitte um Anweisung von Land zu wiederholen, und
beschaeftigten sich inzwischen, wie es scheint, mit der Unterwerfung der
umliegenden keltischen Kantone. So hatten vor den Deutschen die roemische
Provinz und die neue roemische Armee fuer den Augenblick Ruhe; dagegen stand ein
neuer Feind auf im Keltenland selbst. Die Helvetier, die in den steten Kaempfen
mit ihren nordoestlichen Nachbarn viel zu leiden hatten, fuehlten durch das
Beispiel der Kimbrer sich gereizt, gleichfalls im westlichen Gallien sich
ruhigere und fruchtbarere Sitze zu suchen, und hatten vielleicht schon, als die
Kimbrerscharen durch ihr Land zogen, sich dazu mit ihnen verbuendet; jetzt
ueberschritten unter Divicos Fuehrung die Mannschaften der Tougener (unbekannter
Lage) und der Tigoriner (am See von Murten) den Jura ^13 und gelangten bis in
das Gebiet der Nitiobrogen (um Agen an der Garonne). Das roemische Heer unter
dem Konsul Lucius Cassius Longinus, auf das sie hier stiessen, liess sich von
den Helvetiern in einen Hinterhalt locken, wobei der Feldherr selber und sein
Legat, der Konsular Lucius Piso, mit dem groessten Teil der Soldaten ihren Tod
fanden; der interimistische Oberbefehlshaber der Mannschaft, die sich in das
Lager gerettet hatte, Gaius Popillius, kapitulierte auf Abzug unter dem Joch
gegen Auslieferung der Haelfte der Habe, die die Truppen mit sich fuehrten, und
Stellung von Geiseln (647 107). So bedenklich standen die Dinge fuer die Roemer,
dass in ihrer eigenen Provinz eine der wichtigsten Staedte, Tolosa, sich gegen
sie erhob und die roemische Besatzung in Fesseln schlug.
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^13 Die gewoehnliche Annahme, dass die Tougener und Tigoriner mit den
Kimbrern zugleich in Gallien eingerueckt seien, laesst sich auf Strabon 7, 293
nicht stuetzen und stimmt wenig zu dem gesonderten Auftreten der Helvetier. Die
Ueberlieferung ueber diesen Krieg ist uebrigens in einer Weise truemmerhaft,
dass eine zusammenhaengende Geschichtserzaehlung, voellig wie bei den
Samnitischen Kriegen, nur Anspruch machen kann auf ungefaehre Richtigkeit.
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Indes da die Kimbrer fortfuhren, sich anderswo zu tun zu machen und auch
die Helvetier vorlaeufig die roemische Provinz nicht weiter belaestigten, hatte
der neue roemische Oberfeldherr Quintus Servilius Caepio volle Zeit, sich der
Stadt Tolosa durch Verrat wieder zu bemaechtigen und das alte und beruehmte
Heiligtum des Keltischen Apollon von den darin aufgehaeuften ungeheuren
Schaetzen mit Musse zu leeren - ein erwuenschter Gewinn fuer die bedraengte
Staatskasse, nur dass leider die Gold- und Silberfaesser auf dem Wege von Tolosa
nach Massalia der schwachen Bedeckung durch einen Raeuberhaufen abgenommen
wurden und spurlos verschwanden; wie es hiess, waren die Anstifter dieses
Ueberfalles der Konsul selbst und sein Stab (648 106). Inzwischen beschraenkte
man sich gegen den Hauptfeind auf die strengste Defensive und huetete mit drei
starken Heeren die roemische Provinz, bis es den Kimbrern gefallen wuerde, den
Angriff zu wiederholen. Sie kamen im Jahre 649 (105) unter ihrem Koenig Boiorix,
diesmal ernstlich denkend an einen Einfall in Italien. Gegen sie befehligte am
rechten Rhoneufer der Prokonsul Caepio, am linken der Konsul Gnaeus Mallius
Maximus und unter ihm, an der Spitze eines abgesonderten Korps, sein Legat, der
Konsular Marcus Aurelius Scaurus. Der erste Angriff traf diesen: er ward voellig
geschlagen und selbst gefangen in das feindliche Hauptquartier gebracht, wo der
kimbrische Koenig, erzuernt ueber die stolze Warnung des gefangenen Roemers,
sich nicht mit seinem Heer nach Italien zu wagen, ihn niederstiess. Maximus
befahl darauf seinem Kollegen, sein Heer ueber die Rhone zu fuehren; widerwillig
sich fuegend erschien dieser endlich bei Arausio (Orange) am linken Ufer des
Flusses, wo nun die ganze roemische Streitmacht dem Kimbrerheer gegenueberstand
und ihm durch ihre ansehnliche Zahl so imponiert haben soll, dass die Kimbrer
anfingen zu unterhandeln. Allein die beiden Fuehrer lebten im heftigsten
Zerwuerfnis. Maximus, ein geringer und unfaehiger Mann, war als Konsul seinem
stolzeren und besser geborenen, aber nicht besser gearteten prokonsularischen
Kollegen Caepio von Rechts wegen uebergeordnet; allein dieser weigerte sich, ein
gemeinschaftliches Lager zu beziehen und gemeinschaftlich die Operationen zu
beraten, und behauptete nach wie vor sein selbstaendiges Kommando. Vergeblich
versuchten Abgeordnete des roemischen Senats eine Ausgleichung zu bewirken; auch
eine persoenliche Zusammenkunft der Feldherren, welche die Offiziere erzwangen,
erweiterte nur den Riss. Als Caepio den Maximus mit den Boten der Kimbrer
verhandeln sah, meinte er diesen im Begriff, die Ehre ihrer Unterwerfung allein
zu gewinnen, und warf mit seinem Heerteil allein sich schleunigst auf den Feind.
Er ward voellig vernichtet, so dass auch das Lager dem Feinde in die Haende fiel
(6. Oktober 649 105); und sein Untergang zog die nicht minder vollstaendige
Niederlage der zweiten roemischen Armee nach sich. Es sollen 80000 roemische
Soldaten und halb soviel von dem ungeheuren und unbehilflichen Tross gefallen,
nur zehn Mann entkommen sein - so viel ist gewiss, dass es nur wenigen von den
beiden Heeren gelang, sich zu retten, da die Roemer mit dem Fluss im Ruecken
gefochten hatten. Es war eine Katastrophe, die materiell und moralisch den Tag
von Cannae weit ueberbot. Die Niederlagen des Carbo, des Silanus, des Longinus
waren an den Italikern ohne nachhaltigen Eindruck voruebergegangen. Man war es
schon gewohnt, jeden Krieg mit Unfaellen zu eroeffnen; die Unueberwindlichkeit
der roemischen Waffen stand so unerschuetterlich fest, dass es ueberfluessig
schien, die ziemlich zahlreichen Ausnahmen zu beachten. Die Schlacht von Arausio
aber, das den unverteidigten Alpenpaessen in erschreckender Weise sich naehernde
Kimbrerheer, die sowohl in der roemischen Landschaft jenseits der Alpen als auch
bei den Lusitanern aufs neue und verstaerkt ausbrechende Insurrektion, der
wehrlose Zustand Italiens ruettelten furchtbar auf aus diesen Traeumen. Man
gedachte wieder der nie voellig vergessenen Keltenstuerme des vierten
Jahrhunderts, des Tages an der Allia und des Brandes von Rom; mit der doppelten
Gewalt zugleich aeltester Erinnerung und frischester Angst kam der
Gallierschreck ueber Italien; im ganzen Okzident schien man es inne zu werden,
dass die Roemerherrschaft anfange zu wanken. Wie nach der Cannensischen Schlacht
wurde durch Senatsbeschluss die Trauerzeit abgekuerzt ^14. Die neuen Werbungen
stellten den drueckendsten Menschenmangel heraus. Alle waffenfaehigen Italiker
mussten schwoeren, Italien nicht zu verlassen; die Kapitaene der in den
italischen Haefen liegenden Schiffe wurden angewiesen, keinen dienstpflichtigen
Mann an Bord zu nehmen. Es ist nicht zu sagen, was haette kommen moegen, wenn
die Kimbrer sogleich nach ihrem Doppelsieg durch die Alpenpforten in Italien
eingerueckt waeren. Indes sie ueberschwemmten zunaechst das Gebiet der Arverner,
die muehsam in ihren Festungen der Feinde sich erwehrten, und zogen bald von da,
der Belagerung muede, nicht nach Italien, sondern westwaerts gegen die
Pyrenaeen.
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^14 Hierher gehoert ohne Zweifel das Fragment Diodors Vat. p. 122.
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Wenn der erstarrte Organismus der roemischen Politik noch aus sich selber
zu einer heilsamen Krise gelangen konnte, so musste sie jetzt eintreten, wo
durch einen der wunderbaren Gluecksfaelle, an denen die Geschichte Roms so reich
ist, die Gefahr nahe genug drohte, um alle Energie und allen Patriotismus in der
Buergerschaft aufzuruetteln, und doch nicht so ploetzlich hereinbrach, dass
diesen Kraeften kein Raum geblieben waere, sich zu entwickeln. Allein es
wiederholten sich nur ebendieselben Erscheinungen, die vier Jahre zuvor nach den
afrikanischen Niederlagen eingetreten waren. In der Tat waren die afrikanischen
und die gallischen Unfaelle wesentlich gleicher Art. Es mag sein, dass zunaechst
jene mehr der Oligarchie im ganzen, diese mehr einzelnen Beamten zur Last
fielen; allein die oeffentliche Meinung erkannte mit Recht in beiden vor allen
Dingen den Bankrott der Regierung, welche in fortschreitender Entwicklung zuerst
die Ehre des Staats und jetzt bereits dessen Existenz in Frage stellte. Man
taeuschte sich damals so wenig wie jetzt ueber den wahren Sitz des Uebels,
allein jetzt so wenig wie damals brachte man es auch nur zu einem Versuch, an
der rechten Stelle zu bessern. Man sah es wohl, dass das System die Schuld trug;
aber man blieb auch diesmal dabei stehen, einzelne Personen zur Verantwortung zu
ziehen - nur entlud freilich ueber den Haeuptern der Oligarchie dies zweite
Gewitter sich mit um so viel schwereren Schlaegen, als die Katastrophe von 649
(105) die von 645 (109) an Umfang und Gefaehrlichkeit uebertraf. Das
instinktmaessig sichere Gefuehl des Publikums, dass es gegen die Oligarchie kein
Mittel gebe als die Tyrannis, zeigte sich wiederum, indem dasselbe bereitwillig
einging auf jeden Versuch namhafter Offiziere, der Regierung die Hand zu zwingen
und unter dieser oder jener Form das oligarchische Regiment durch eine Diktatur
zu stuerzen.
Zunaechst war es Quintus Caepio, gegen den die Angriffe sich richteten; mit
Recht, insofern die Niederlage von Arausio zunaechst durch seine
Unbotmaessigkeit herbeigefuehrt war, auch abgesehen von der wahrscheinlich
gegruendeten, aber nicht erwiesenen Unterschlagung der tolosanischen Beute;
indes trug zu der Wut, die die Opposition gegen ihn entwickelte, wesentlich auch
das bei, dass er als Konsul einen Versuch gewagt hatte, den Kapitalisten die
Geschworenenstellen zu entreissen. Um seinetwillen ward der alte ehrwuerdige
Grundsatz, auch im schlechtesten Gefaess die Heiligkeit des Amtes zu ehren,
gebrochen und, waehrend gegen den Urheber des cannensischen Unglueckstages der
Tadel in die stille Brust verschlossen worden war, der Urheber der Niederlage
von Arausio durch Volksbeschluss des Prokonsulats entsetzt und - was seit den
Krisen, in denen das Koenigtum untergegangen, nicht wieder vorgekommen war -
sein Vermoegen von der Staatskasse eingezogen (649? 105). Nicht lange nachher
wurde derselbe durch einen zweiten Buergerschluss aus dem Senat gestossen (650
104). Aber dies genuegte nicht; man wollte mehr Opfer und vor allem Caepios
Blut. Eine Anzahl oppositionell gesinnter Volkstribune, an ihrer Spitze Lucius
Appuleius Saturninus und Gaius Norbanus, beantragten im Jahre 651 (103) wegen
des in Gallien begangenen Unterschleifs und Landesverrats ein Ausnahmegericht
niederzusetzen; trotz der faktischen Abschaffung der Untersuchungshaft und der
Todesstrafe fuer politische Vergehen wurde Caepio verhaftet und die Absicht
unverhohlen ausgesprochen, das Todesurteil ueber ihn zu faellen und zu
vollstrecken. Die Regierungspartei versuchte, durch tribunizische Interzession
den Antrag zu beseitigen; allein die einsprechenden Tribune wurden mit Gewalt
aus der Versammlung verjagt und bei dem heftigen Auflauf die ersten Maenner des
Senats durch Steinwuerfe verletzt. Die Untersuchung war nicht zu verhindern und
der Prozesskrieg ging im Jahre 651 (103) seinen Gang wie sechs Jahre zuvor;
Caepio selbst, sein Kollege im Oberbefehl Gnaeus Malbus Maximus und zahlreiche
andere angesehene Maenner wurden verurteilt; mit Muehe gelang es einem mit
Caepio befreundeten Volkstribun, durch Aufopferung seiner eigenen buergerlichen
Existenz den Hauptangeklagten wenigstens das Leben zu retten ^15.
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^15 Die Amtsentsetzung des Prokonsuls Caepio, mit der die
Vermoegenseinziehung verbunden war (Liv. ep. 67), ward wahrscheinlich
unmittelbar nach der Schlacht von Arausio (6. Oktober 649 105) von der
Volksversammlung ausgesprochen. Dass zwischen der Absetzung und der eigentlichen
Katastrophe einige Zeit verstrich, zeigt deutlich der im Jahre 650 (104)
gestellte, auf Caepio gemuenzte Antrag, dass Amtsentsetzung den Verlust des
Sitzes im Senat nach sich ziehen solle (Ascon. Corn. 78). Die Fragmente des
Licinianus (p. 10: Cn. Manilius ob eandem causam quam et Caepio L. Saturnini
rogatione e civitate est cito [?] eiectus; wodurch die Andeutung bei Cicero (De
orat. 2, 28,125) klar wird, lehren jetzt, dass ein von Lucius Appuleius
Saturninus vorgeschlagenes Gesetz diese Katastrophe herbeigefuehrt hat. Es ist
dies offenbar kein anderes als das Appuleische Gesetz ueber die geschmaelerte
Majestaet des roemischen Staates (Cic. De orat. 2, 25, 107; 49, 201) oder, wie
der Inhalt desselben schon frueher (Bd. 2, S. 193 der ersten Auflage [Orig.])
bestimmt ward, Saturninus' Antrag auf Niedersetzung einer ausserordentlichen
Kommission zur Untersuchung der waehrend der kimbrischen Unruhen vorgekommenen
Landesverraetereien. Die Untersuchungskommission wegen des Goldes von Tolosa
(Cic. nat. deor. 3, 30, 74) entsprang in ganz aehnlicher Weise aus dem
Appuleischen Gesetz, wie die dort weiter genannten Spezialgerichte ueber eine
aergerliche Richterbestechung aus dem Mucischen von 613 (141), die ueber die
Vorgaenge mit den Vestalinnen aus dem Peducaeischen von 641 (113), die ueber den
Jugurthinischen Krieg aus dem Mamilischen von 644 (110). Die Vergleichung dieser
Faelle lehrt auch, dass von dergleichen Spezialkommissionen, anders als von den
ordentlichen, selbst Strafen an Leib und Leben erkannt werden konnten und
erkannt worden sind. Wenn anderweitig der Volkstribun Gaius Norbanus als
derjenige genannt wird, der das Verfahren gegen Caepio veranlasste und dafuer
spaeter zur Verantwortung gezogen ward (Cic. De orat. 2, 40, 167; 48, 199; 4,
200. part. 30, 105 u. a. St.), so ist dies damit nicht in Widerspruch; denn der
Antrag ging, wie gewoehnlich, von mehreren Volkstribunen aus (Rhet. Her. 1, 14,
24; Cic. De orat. 2, 47, 197), und da Saturninus bereits tot war, als die
aristokratische Partei daran denken konnte, Vergeltung zu ueben, hielt man sich
an den Kollegen. Was die Zeit dieser zweiten und schliesslichen Verurteilung
Caepios anlangt, so ist die gewoehnliche, sehr unueberlegte Annahme, welche
dieselbe in das Jahr 650 (95), zehn Jahre nach der Schlacht von Arausio setzt,
bereits frueher zurueckgewiesen worden. Sie beruht lediglich darauf, dass
Crassus als Konsul, also 659 (95) fuer Caepio sprach (Cic. Brut. 44,162); was er
aber offenbar nicht als dessen Sachwalter tat, sondern als Norbanus wegen seines
Verfahrens gegen Caepio im Jahre 659 (95) von Publius Sulpicius Rufus zur
Verantwortung gezogen ward. Frueher wurde fuer diese zweite Anklage das Jahr 650
(104) angenommen; seit wir wissen, dass sie aus einem Antrag des Saturninus
hervorging, kann man nur schwanken zwischen dem Jahr 651 (103), wo dieser zum
ersten (Plut. Mar. 14; Oros. hist. 5, 17; App. 1, 28; Diod. p. 608, 631) und 654
(100), wo er zum zweiten Male Volkstribun war. Ganz sicher entscheidende Momente
finden sich nicht, aber die sehr ueberwiegende Wahrscheinlichkeit spricht fuer
das erstere Jahr, teils weil dies den Ungluecksfaellen in Gallien naeher steht,
teils weil in den ziemlich ausfuehrlichen Berichten ueber Saturninus' zweites
Tribunat Quintus Caepio des Vaters und der gegen diesen gerichteten
Gewaltsamkeiten nicht gedacht wird. Dass die infolge der Urteilssprueche wegen
der unterschlagenen tolosanischen Beute an den Staatsschatz zurueckgezahlten
Summen von Saturninus im zweiten Tribunat fuer seine Kolonisationsplaene in
Anspruch genommen werden (Vir. ill. 73, 5 und dazu Orelli ind. legg. p. 137),
ist an sich nicht entscheidend und kann ueberdies leicht durch Verwechslung von
dem ersten afrikanischen auf das zweite allgemeine Ackergesetz des Saturninus
uebertragen worden sein.
Dass spaeterhin, als Norbanus belangt ward, dies eben auf Grund des von ihm
mitveranlassten Gesetzes geschah, ist eine dem roemischen politischen Prozess
dieser Zeit gewoehnliche Ironie (Cic. Brut. 89, 305) und darf etwa nicht zu dem
Glauben verleiten, als sei das Appuleische Gesetz schon, wie das spaetere
Cornelische, ein allgemeines Hochverratsgesetz gewesen.
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Wichtiger als diese Massregel der Rache war die Frage, wie der gefaehrliche
Krieg jenseits der Alpen ferner gefuehrt und zunaechst, wem darin die
Oberfeldherrnschaft uebertragen werden sollte. Bei unbefangener Behandlung war
es nicht schwer, eine passende Wahl zu treffen. Rom war zwar im Vergleich mit
frueheren Zeiten an militaerischen Notabilitaeten nicht reich; allein es hatten
doch Quintus Maximus in Gallien, Marcus Aemilius Scaurus und Quintus Minucius in
den Donaulaendern, Quintus Metellus, Publius Rutilius Rufus, Gaius Marius in
Afrika mit Auszeichnung kommandiert; und es handelte sich ja nicht darum, einen
Pyrrhos oder Hannibal zu schlagen, sondern den Barbaren des Nordens gegenueber
die oft erprobte Ueberlegenheit roemischer Waffen und roemischer Taktik wieder
in ihr Recht einzusetzen, wozu es keines genialen, sondern nur eines strengen
und tuechtigen Kriegsmanns bedurfte. Allein es war eben eine Zeit, in der alles
eher moeglich war als die unbefangene Erledigung einer Verwaltungsfrage. Die
Regierung war, wie es nicht anders sein konnte und wie schon der jugurthinische
Krieg gezeigt hatte, in der oeffentlichen Meinung so vollstaendig bankrott, dass
ihre tuechtigsten Feldherren in der vollen Siegeslaufbahn weichen mussten, sowie
es einem namhaften Offizier einfiel, sie vor dem Volk herunterzumachen und als
Kandidat der Opposition von dieser sich an die Spitze der Geschaefte stellen zu
lassen. Es war kein Wunder, dass, was nach den Siegen des Metellus geschehen
war, gesteigert sich wiederholte nach den Niederlagen des Gnaeus, Mallius und
Quintus Caepio. Abermals trat Gaius Marius trotz des Gesetzes, das das Konsulat
mehr als einmal zu uebernehmen verbot, auf als Bewerber um das hoechste
Staatsamt und nicht bloss ward er, waehrend er noch in Afrika an der Spitze des
dortigen Heeres stand, zum Konsul ernannt und ihm der Oberbefehl in dem
Gallischen Krieg uebergeben, sondern es ward ihm auch fuenf Jahre hintereinander
(650-654 104-100) wieder und wieder das Konsulat uebertragen, in einer Weise,
welche aussah wie ein berechneter Hohn gegen den eben in Beziehung auf diesen
Mann in seiner ganzen Torheit und Kurzsichtigkeit bewaehrten exklusiven Geist
der Nobilitaet, aber freilich auch in den Annalen der Republik unerhoert und in
der Tat mit dem Geiste der freien Verfassung Roms schlechterdings unvertraeglich
war. Namentlich in dem roemischen Militaerwesen, dessen im Afrikanischen Krieg
begonnene Umgestaltung aus einer Buergerwehr in eine Soeldnerschar Marius
waehrend seines fuenfjaehrigen, durch die Not der Zeit mehr noch als durch die
Klauseln seiner Bestallung unumschraenkten Oberkommandos fortsetzte und
vollendete, sind die tiefen Spuren dieser inkonstitutionellen
Oberfeldherrnschaft des ersten demokratischen Generals fuer alle Zeit sichtbar
geblieben.
Der neue Oberfeldherr Gaius Marius erschien im Jahre 650 (164) jenseits der
Alpen, gefolgt von einer Anzahl erprobter Offiziere, unter denen der kuehne
Faenger des Jugurtha, Lucius Sulla, bald sich abermals hervortat, und von
zahlreichen Scharen italischer und bundesgenoessischer Soldaten. Zunaechst fand
er den Feind, gegen den er geschickt war, nicht vor. Die wunderlichen Leute, die
bei Arausio gesiegt hatten, waren inzwischen, wie schon gesagt ward, nachdem sie
die Landschaft westlich der Rhone ausgeraubt hatten, ueber die Pyrenaeen
gestiegen und schlugen sich eben in Spanien mit den tapferen Bewohnern der
Nordkueste und des Binnenlandes herum; es schien, als wollten die Deutschen ihr
Talent, nicht zuzugreifen, gleich bei ihrem ersten Auftreten in der Geschichte
beweisen. So fand Marius volle Zeit, einesteils die abgefallenen Tektosagen zum
Gehorsam zurueckzubringen, die schwankende Treue der untertaenigen gallischen
und ligurischen Gaue wieder zu befestigen und innerhalb wie ausserhalb der
roemischen Provinz von den gleich den Roemern durch die Kimbrer gefaehrdeten
Bundesgenossen, wie zum Beispiel von den Massalioten, den Allobrogen, den
Sequanern, Beistand und Zuzug zu erlangen; andrerseits durch strenge Mannszucht
und unparteiische Gerechtigkeit gegen Vornehme und Geringe das ihm anvertraute
Heer zu disziplinieren und durch Maersche und ausgedehnte Schanzarbeiten -
insbesondere die Anlegung eines spaeter den Massalioten ueberwiesenen
Rhonekanals zur leichteren Herbeischaffung der von Italien dem Heer
nachgesandten Transporte - die Soldaten fuer die ernstere Kriegsarbeit tuechtig
zu machen. Auch er verhielt sich in strenger Defensive und ueberschritt nicht
die Grenzen der roemischen Provinz. Endlich, es scheint im Laufe des Jahres 651
(103), flutete der Kimbrenstrom, nachdem er in Spanien an dem tapferen
Widerstand der eingeborenen Voelkerschaften, namentlich der Keltiberer sich
gebrochen hatte, wieder zurueck ueber die Pyrenaeen und von da, wie es scheint,
am Atlantischen Ozean hinauf, wo alles den schrecklichen Maennern sich
unterwarf, von den Pyrenaeen bis zur Seine. Erst hier, an der Landesgrenze der
tapferen Eidgenossenschaft der Belgen, trafen sie auf ernstlichen Widerstand;
allein eben auch hier, waehrend sie im Gebiet der Veliocasser (bei Rouen)
standen, kam ihnen ansehnlicher Zuzug. Nicht bloss drei Quartiere der Helvetier,
darunter die Tigoriner und Tougener, welche frueher an der Garonne gegen die
Roemer gefochten hatten, gesellten, wie es scheint um diese Zeit, sich zu den
Kimbrern, sondern es stiessen auch zu ihnen die stammverwandten Teutonen unter
ihrem Koenig Teutobod, welche durch uns nicht ueberlieferte Fuegungen aus ihrer
Heimat an der Ostsee hierher an die Seine verschlagen waren ^16. Aber auch die
vereinigten Scharen vermochten den tapferen Widerstand der Belgen nicht zu
ueberwaeltigen. Die Fuehrer entschlossen sich daher, mit der also
angeschwollenen Menge den schon mehrmals beratenen Zug nach Italien nun allen
Ernstes anzutreten. Um nicht mit dem bisher zusammengeraubten Gut sich zu
schleppen, wurde dasselbe hier zurueckgelassen unter dem Schutz einer Abteilung
von 6000 Mann, aus denen spaeter nach mancherlei Irrfahrten die Voelkerschaft
der Aduatuker an der Sambre erwachsen ist. Indes sei es wegen der schwierigen
Verpflegung auf den Alpenstrassen, sei es aus anderen Gruenden, die Massen
loesten sich wieder auf in zwei Heerhaufen, von denen der eine, die Kimbrer und
Tigoriner, ueber den Rhein zurueck und durch die schon im Jahre 641 (113)
erkundeten Paesse der Ostalpen, der andere, die neuangelangten Teutonen, die
Tougener und die schon in der Schlacht von Arausio bewaehrte kimbrische
Kernschar der Ambronen, durch das roemische Gallien und die Westpaesse nach
Italien eindringen sollte. Diese zweite Abteilung war es, die im Sommer 652
(102) abermals ungehindert die Rhone ueberschritt und am linken Ufer derselben
mit den Roemern den Kampf nach fast dreijaehriger Pause wieder aufnahm. Marius
erwartete sie in einem wohlgewaehlten und wohlverproviantierten Lager am
Einfluss der Isere in die Rhone, in welcher Stellung er die beiden einzigen
damals gangbaren Heerstrassen nach Italien, die ueber den Kleinen Bernhard und
die an der Kueste, zugleich den Barbaren verlegte. Die Teutonen griffen das
Lager an, das ihnen den Weg sperrte; drei Tage nacheinander tobte der Sturm der
Barbaren um die roemischen Verschanzungen, aber der wilde Mut scheiterte an der
Ueberlegenheit der Roemer im Festungskrieg und an der Besonnenheit des
Feldherrn. Nach hartem Verlust entschlossen sich die dreisten Gesellen, den
Sturm aufzugeben und am Lager vorbei fuerbass nach Italien zu marschieren. Sechs
Tage hintereinander zogen sie daran vorueber, ein Beweis mehr noch fuer die
Schwerfaelligkeit ihres Trosses als fuer ihre ungeheure Zahl. Der Feldherr liess
es geschehen ohne anzugreifen; dass er durch den hoehnischen Zuruf der Feinde,
ob die Roemer nicht Auftraege haetten an ihre Frauen daheim, sich nicht irren
liess, ist begreiflich, aber dass er dies verwegene Vorbeidefilieren der
feindlichen Kolonnen vor der konzentrierten roemischen Masse nicht benutzte um
zu schlagen, zeigt, wie wenig er seinen ungeuebten Soldaten vertraute. Als der
Zug vorueber war, brach auch er sein Lager ab und folgte dem Feinde auf dem
Fuss, in strenger Ordnung und Nacht fuer Nacht sich sorgfaeltig verschanzend.
Die Teutonen, die der Kuestenstrasse zustrebten, gelangten laengs der Rhone
hinabmarschierend bis in die Gegend von Aquae Sextiae, gefolgt von den Roemern.
Beim Wasserschoepfen stiessen hier die leichten ligurischen Truppen der Roemer
mit der feindlichen Nachhut, den Ambronen, zusammen; das Gefecht ward bald
allgemein; nach heftigem Kampf siegten die Roemer und verfolgten den weichenden
Feind bis an die Wagenburg. Dieser erste glueckliche Zusammenstoss erhoehte dem
Feldherrn wie den Soldaten den Mut; am dritten Tage nach demselben ordnete
Marius auf dem Huegel, dessen Spitze das roemische Lager trug, seine Reihen zur
entscheidenden Schlacht. Die Teutonen, laengst ungeduldig, mit ihren Gegnern
sich zu messen, stuermten sofort den Huegel hinauf und begannen das Gefecht. Es
war ernst und langwierig; bis zum Mittag standen die Deutschen wie die Mauern;
allein die ungewohnte Glut der provencalischen Sonne erschlaffte ihre Sehnen und
ein blinder Laerm in ihrem Ruecken, wo ein Haufen roemischer Trossbuben aus
einem waldigen Versteck mit gewaltigem Geschrei hervorrannte, entschied vollends
die Aufloesung der schwankenden Reihen. Der ganze Schwarm ward gesprengt und,
wie begreiflich in dem fremden Lande, entweder getoetet oder gefangen; unter den
Gefangenen war der Koenig Teutobod, unter den Toten eine Menge Frauen, welche,
nicht unbekannt mit der Behandlung, die ihnen als Sklavinnen bevorstand, teils
auf ihren Karren in verzweifelter Gegenwehr sich hatten niedermachen lassen,
teils in der Gefangenschaft, nachdem sie umsonst gebeten, sie dem Dienst der
Goetter und der heiligen Jungfrauen der Vesta zu widmen, sich selber den Tod
gegeben hatten (Sommer 652 102).
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^16 Diese Darstellung beruht im wesentlichen auf dem verhaeltnismaessig
zuverlaessigsten Livianischen Bericht in der Epitome (67, wo zu lesen ist:
reversi in Galliam in Vellocassis se Teutonis coniunxerunt) und bei Obsequens,
mit Beseitigung der geringeren Zeugnisse, die die Teutonen schon frueher, zum
Teil, wie App. Celt. 13, schon in der Schlacht von Noreia, neben den Kimbrern
auftreten lassen. Damit sind verbunden die Notizen bei Caesar (Gall. 1, 33; 2, 4
u. 29), da mit dem Zug der Kimbrer in die roemische Provinz und nach Italien nur
die Expedition von 652 (102) gemeint sein kann.
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So hatte Gallien Ruhe vor den Deutschen; und es war Zeit, denn schon
standen deren Waffenbrueder diesseits der Alpen. Mit den Helvetiern verbuendet,
waren die Kimbrer ohne Schwierigkeit von der Seine in das obere Rheintal
gelangt, hatten die Alpenkette auf dem Brennerpass ueberschritten und waren von
da durch die Taeler der Eisack und Etsch hinabgestiegen in die italische Ebene.
Hier sollte der Konsul Quintus Lutatius Catulus die Paesse bewachen; allein der
Gegend nicht voellig kundig und fuerchtend, umgangen zu werden hatte er sich
nicht getraut, in die Alpen selbst vorzuruecken, sondern unterhalb Trient am
linken Ufer der Etsch sich aufgestellt und fuer alle Faelle den Rueckzug auf das
rechte durch Anlegung einer Bruecke sich gesichert. Allein als nun die Kimbrer
in dichten Scharen aus den Bergen hervordrangen, ergriff ein panischer Schreck
das roemische Heer und Legionaere und Reiter liefen davon, diese geradeswegs
nach der Hauptstadt, jene auf die naechste Anhoehe, die Sicherheit zu gewaehren
schien. Mit genauer Not brachte Catulus wenigstens den groessten Teil seines
Heeres durch eine Kriegslist wieder an den Fluss und ueber die Bruecke zurueck,
ehe es den Feinden, die den oberen Lauf der Etsch beherrschten und schon Baeume
und Balken gegen die Bruecke hinabtreiben liessen, gelang, diese zu zerstoeren
und damit dem Heer den Rueckzug abzuschneiden. Eine Legion indes hatte der
Feldherr auf dem anderen Ufer zuruecklassen muessen und bereits wollte der feige
Tribun, der sie fuehrte, kapitulieren, als der Rottenfuehrer Gnaeus Petreius von
Atina ihn niederstiess und mitten durch die Feinde auf das rechte Ufer der Etsch
zu dem Hauptheer sich durchschlug. So war das Heer und einigermassen selbst die
Waffenehre gerettet; allein die Folgen der versaeumten Besetzung der Paesse und
des uebereilten Rueckzugs waren dennoch sehr empfindlich. Catulus musste auf das
rechte Ufer des Po sich zurueckziehen und die ganze Ebene zwischen dem Po und
den Alpen in der Gewalt der Kimbrer lassen, so dass man die Verbindung mit
Aquileia nur zur See noch unterhielt. Dies geschah im Sommer 652 (102), um
dieselbe Zeit, wo es zwischen den Teutonen und den Roemern bei Aquae Sextiae zur
Entscheidung kam. Haetten die Kimbrer ihren Angriff ununterbrochen fortgesetzt,
so konnte Rom in eine sehr bedraengte Lage geraten; indes ihrer Gewohnheit, im
Winter zu rasten, blieben sie auch diesmal getreu und um so mehr, als das reiche
Land, die ungewohnten Quartiere unter Dach und Fach, die warmen Baeder, die
neuen reichlichen Speisen und Getraenke sie einluden, es sich vorlaeufig wohl
sein zu lassen. Dadurch gewannen die Roemer Zeit, ihnen mit vereinigten Kraeften
in Italien zu begegnen. Es war keine Zeit, was der demokratische General sonst
wohl getan haben wuerde, den unterbrochenen Eroberungsplan des Keltenlandes, wie
Gaius Gracchus ihn mochte entworfen haben, jetzt wieder aufzunehmen; von dem
Schlachtfeld von Aix wurde das siegreiche Heer an den Po gefuehrt und nach
kurzem Verweilen in der Hauptstadt, wo er den ihm angetragenen Triumph bis nach
voelliger Ueberwindung der Barbaren zurueckwies, traf auch Marius selbst bei den
vereinigten Armeen ein. Im Fruehjahr 653 (101) ueberschritten sie, 50000 Mann
stark, unter dem Konsul Marius und dem Prokonsul Catulus wiederum den Po und
zogen gegen die Kimbrer, welche ihrerseits flussaufwaerts marschiert zu sein
scheinen, um den maechtigen Strom an seiner Quelle zu ueberschreiten. Unterhalb
Vercellae unweit der Muendung der Sesia in den Po ^17, ebenda, wo Hannibal seine
erste Schlacht auf italischem Boden geschlagen hatte, trafen die beiden Heere
aufeinander. Die Kimbrer wuenschten die Schlacht und sandten, ihrer Landessitte
gemaess, zu den Roemern, Zeit und Ort dazu auszumachen: Marius willfahrte ihnen
und nannte den naechsten Tag - es war der 30. Juli 653 (101) - und das Raudische
Feld, eine weite Ebene, auf der die ueberlegene roemische Reiterei einen
vorteilhaften Spielraum fand. Hier stiess man auf den Feind, erwartet und doch
ueberraschend; denn in dem dichten Morgennebel fand sich die kimbrische Reiterei
im Handgemenge mit der staerkeren roemischen, ehe sie es vermutete, und ward von
ihr zurueckgeworfen auf das Fussvolk, das eben zum Kampfe sich ordnete. Mit
geringen Opfern ward ein vollstaendiger Sieg erfochten und die Kimbrer
vernichtet. Gluecklich mochte heissen, wer den Tod in der Schlacht fand, wie die
meisten, unter ihnen der tapfere Koenig Boiorix; gluecklicher mindestens als
die, die nachher verzweifelnd Hand an sich selbst legten oder gar auf dem
Sklavenmarkt in Rom den Herrn suchen mussten, der dem einzelnen Nordmannen die
Dreistigkeit vergalt, des schoenen Suedens begehrt zu haben, ehe denn es Zeit
war. Die Tigoriner, die auf den Vorbergen der Alpen zurueckgeblieben waren, um
den Kimbrern spaeter zu folgen, verliefen sich auf die Kunde von der Niederlage
in ihre Heimat. Die Menschenlawine, die dreizehn Jahre hindurch von der Donau
bis zum Ebro, von der Seine bis zum Po die Nationen alarmiert hatte, ruhte unter
der Scholle oder fronte im Sklavenjoch; der verlorene Posten der deutschen
Wanderungen hatte seine Schuldigkeit getan; das heimatlose Volk der Kimbrer mit
seinen Genossen war nicht mehr.
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^17 Man hat nicht wohl getan, von der Ueberlieferung abweichend das
Schlachtfeld nach Verona zu verlegen; wobei uebersehen ward, dass zwischen den
Gefechten an der Etsch und dem entscheidenden Treffen ein ganzer Winter und
vielfache Truppenbewegungen liegen, und dass Catulus nach ausdruecklicher Angabe
(Plut. Mar. 24) bis auf das rechte Poufer zurueckgewichen war. Auch die Angaben,
dass am Po (Hier. chron. a. Abr.) und dass da, wo Stilicho spaeter die Geten
schlug, d. h. bei Cherasco am Tanaro, die Kimbrer geschlagen wurden, fuehren,
obwohl beide ungenau, doch viel eher nach Vercellae als nach Verona.
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Ueber den Leichen haderten die politischen Parteien Roms ihren
kuemmerlichen Hader weiter, ohne um das grosse Kapitel der Weltgeschichte sich
zu bekuemmern, davon hier das erste Blatt sich aufgeschlagen hatte, ohne auch
nur Raum zu geben dem reinen Gefuehl, dass an diesem Tage Roms Aristokraten wie
Roms Demokraten ihre Schuldigkeit getan hatten. Die Rivalitaet der beiden
Feldherren, die nicht bloss politische Gegner, sondern auch durch den so
verschiedenen Erfolg der beiden vorjaehrigen Feldzuege militaerisch gespannt
waren, kam sofort nach der Schlacht zum widerwaertigsten Ausbruch. Catulus
mochte mit Recht behaupten, dass das Mitteltreffen, das er befehligte, den Sieg
entschieden habe und dass von seinen Leuten einunddreissig, von den Marianern
nur zwei Feldzeichen eingebracht seien - seine Soldaten fuehrten sogar die
Abgeordneten der Stadt Parma durch die Leichenhaufen, um ihnen zu zeigen, dass
Marius tausend geschlagen habe, Catulus aber zehntausend. Nichtsdestoweniger
galt Marius als der eigentliche Besieger der Kimbrer, und mit Recht; nicht
bloss, weil er kraft seines hoeheren Ranges an dem entscheidenden Tage den
Oberbefehl gefuehrt hatte und an militaerischer Begabung und Erfahrung seinem
Kollegen ohne Zweifel weit ueberlegen war, sondern vor allem, weil der zweite
Sieg von Vercellae in der Tat nur moeglich geworden war durch den ersten von
Aquae Sextiae. Allein in der damaligen Zeit waren es weniger diese Erwaegungen,
die den Ruhm von den Kimbrern und Teutonen Rom errettet zu haben ganz und voll
an Marius' Namen knuepften, als die politischen Parteiruecksichten. Catulus war
ein feiner und gescheiter Mann, ein so anmutiger Sprecher, dass der Wohllaut
seiner Worte fast wie Beredsamkeit klang, ein leidlicher Memoirenschreiber und
Gelegenheitspoet und ein vortrefflicher Kunstkenner und Kunstrichter; aber er
war nichts weniger als ein Mann des Volkes und sein Sieg ein Sieg der
Aristokratie. Die Schlachten aber des groben Bauern, welcher von dem gemeinen
Volke auf den Schild gehoben war und das gemeine Volk zum Siege gefuehrt hatte,
diese Schlachten waren nicht bloss Niederlagen der Kimbrer und Teutonen, sondern
auch Niederlagen der Regierung; es knuepften daran sich noch ganz andere
Hoffnungen als die, dass man wieder ungestoert jenseits der Alpen Geldgeschaefte
machen oder diesseits den Acker bauen koenne. Zwanzig Jahre waren verstrichen,
seit Gaius Gracchus' blutende Leiche den Tiber hinabgetrieben war; seit zwanzig
Jahren ward das Regiment der restaurierten Oligarchie ertragen und verwuenscht;
immer noch war dem Gracchus kein Raecher, seinem angefangenen Bau kein zweiter
Meister erstanden. Es hassten und hofften viele, viele von den schlechtesten und
viele von den besten Buergern des Staats; war der Mann, der diese Rache und
diese Wuensche zu erfuellen verstand, endlich gefunden in dem Sohn des
Tageloehners von Arpinum? Stand man wirklich an der Schwelle der neuen,
vielgefuerchteten und vielersehnten zweiten Revolution?
6. Kapitel
Revolutionsversuch des Marius und Reformversuch des Drusus
Gaius Marius ward, eines armen Tageloehners Sohn, geboren im Jahre 599
(155) in dem damals arpinatischen Dorfe Cereatae, das spaeter als Cereatae
Marianae Stadtrecht erhielt und noch heute den Namen "Mariusheimat" (Casamare)
traegt. Beim Pfluge war er aufgekommen, in so duerftigen Verhaeltnissen, dass
sie ihm selbst zu den Gemeindeaemtern von Arpinum den Zugang zu verschliessen
schienen; er lernte frueh, was er spaeter noch als Feldherr uebte, Hunger und
Durst, Sonnenbrand und Winterkaelte ertragen und auf der harten Erde schlafen.
Sowie das Alter es ihm erlaubte, war er in das Heer eingetreten und hatte in der
schweren Schule der Spanischen Kriege sich rasch zum Offizier emporgedient; in
Scipios Numantinischem Kriege zog er, damals dreiundzwanzigjaehrig, des strengen
Feldherrn Augen auf sich durch die saubere Haltung seines Pferdes und seiner
Waffen wie durch seine Tapferkeit im Gefecht und sein ehrbares Betragen im
Lager. Er war heimgekehrt mit ehrenvollen Narben und kriegerischen Abzeichen und
mit dem lebhaften Wunsch, in der ruehmlich betretenen Laufbahn sich einen Namen
zu machen; allein unter den damaligen Verhaeltnissen konnte zu den politischen
Aemtern, die allein zu hoeheren Militaerstellen fuehrten, auch der verdienteste
Mann nicht gelangen ohne Vermoegen und ohne Verbindungen. Beides ward dem jungen
Offizier zuteil durch glueckliche Handelsspekulationen und durch die Verbindung
mit einem Maedchen aus dem altadligen Geschlecht der Julier; so gelangte er
unter grossen Anstrengungen und nach vielfachen Misserfolgen im Jahre 639 (115)
bis zur Praetur, in welcher er als Statthalter des jenseitigen Spaniens seine
militaerische Tuechtigkeit aufs neue zu bewaehren Gelegenheit fand. Wie er
sodann der Aristokratie zum Trotz im Jahre 647 (107) das Konsulat uebernahm und
als Prokonsul (648, 649 106, 105) den Afrikanischen Krieg beendigte, wie er,
nach dem Unglueckstag von Arausio zur Oberleitung des Krieges gegen die
Deutschen berufen, unter viermal vom Jahre 650 (104) bis zum Jahre 653 (101)
wiederholter, in den Annalen der Republik beispielloser Erneuerung des
Konsulats, die Kimbrer jenseits, die Teutonen diesseits der Alpen ueberwand und
vernichtete, ist bereits erzaehlt worden. In seinem Kriegsamt hatte er sich
gezeigt als einen braven und rechtschaffenen Mann, der unparteiisch Recht
sprach, ueber die Beute mit seltener Ehrlichkeit und Uneigennuetzigkeit
verfuegte und durchaus unbestechlich war; als einen geschickten Organisator, der
die einigermassen eingerostete Maschine des roemischen Heerwesens wieder in
brauchbaren Stand gesetzt hatte; als einen faehigen Feldherrn, der den Soldaten
in Zucht und doch bei guter Laune erhielt und zugleich im kameradschaftlichen
Verkehr seine Liebe gewann, dem Feinde aber kuehn ins Auge sah und zur rechten
Zeit sich mit ihm schlug. Eine militaerische Kapazitaet im eminenten Sinn war
er, soweit wir urteilen koennen, nicht; allein die sehr achtungswerten
Eigenschaften, die er besass, genuegten unter den damals bestehenden
Verhaeltnissen vollkommen, um ihm den Ruf einer solchen zu verschaffen, und auf
diesen gestuetzt war er in einer beispiellos ehrenvollen Weise eingetreten unter
die Konsulare und die Triumphatoren. Allein er passte darum nicht besser in den
glaenzenden Kreis. Seine Stimme blieb rauh und laut, sein Blick wild, als saehe
er noch Libyer oder Kimbrer vor sich und nicht wohlerzogene und parfuemierte
Kollegen. Dass er aberglaeubisch war wie ein echter Lanzknecht, dass er zur
Bewerbung um sein erstes Konsulat sich nicht durch den Drang seiner Talente,
sondern zunaechst durch die Aussagen eines etruskischen Eingeweidebeschauers
bestimmen liess, und bei dem Feldzug gegen die Teutonen eine syrische Prophetin
Martha mit ihren Orakeln dem Kriegsrat aushalf, war nicht eigentlich
unaristokratisch; in solchen Dingen begegneten sich damals wie zu allen Zeiten
die hoechsten und die niedrigsten Schichten der Gesellschaft. Allein
unverzeihlich war der Mangel an politischer Bildung; es war zwar loeblich, dass
er die Barbaren zu schlagen verstand, aber was sollte man denken von einem der
verfassungsmaessigen Etikette so unkundigen Konsul, dass er im Triumphalkostuem
im Senat erschien! Auch sonst hing die Rotuere ihm an. Er war nicht bloss - nach
aristokratischer Terminologie - ein armer Mann, sondern, was schlimmer war,
genuegsam und ein abgesagter Feind aller Bestechung und Durchstecherei. Nach
Soldatenart war er nicht waehlerisch, aber becherte gern, besonders in spaeteren
Jahren; Feste zu geben verstand er nicht und hielt einen schlechten Koch. Ebenso
uebel war es, dass der Konsular nur Lateinisch verstand und die griechische
Konversation sich verbitten musste; dass er bei den griechischen Schauspielen
sich langweilte, mochte hingehen - er war vermutlich nicht der einzige -, aber
dass er sich zu seiner Langenweile bekannte, war naiv. So blieb er zeit seines
Lebens ein unter die Aristokraten verschlagener Bauersmann und geplagt von den
empfindlichen Stichelworten und dem empfindlicheren Mitleiden seiner Kollegen,
das wie diese selber zu verachten er denn doch nicht ueber sich vermochte. Nicht
viel weniger wie ausserhalb der Gesellschaft stand Marius ausserhalb der
Parteien. Die Massregeln, die er in seinem Volkstribunat (635 119) durchsetzte,
eine bessere Kontrolle bei der Abgabe der Stimmtaefelchen zur Abstellung der
argen dabei stattfindenden Betruegereien und die Verhinderung ausschweifender
Antraege auf Spenden an das Volk, tragen nicht den Stempel einer Partei, am
wenigsten den der demokratischen, sondern zeigen nur, dass ihm Unrechtfertigkeit
und Unvernunft verhasst waren; und wie haette auch ein Mann wie dieser, Bauer
von Geburt und Soldat aus Neigung, von Haus aus revolutionaer sein koennen? Die
Anfeindungen der Aristokratie hatten ihn zwar spaeter in das Lager der Gegner
der Regierung getrieben, und rasch sah er sich hier auf den Schild gehoben
zunaechst als Feldherr der Opposition und demnaechst vielleicht bestimmt zu noch
hoeheren Dingen. Allein es war dies weit mehr die Folge der zwingenden Gewalt
der Verhaeltnisse und des allgemeinen Beduerfnisses der Opposition nach einem
Haupte als sein eigenes Werk; hatte er doch seit seinem Abgang nach Afrika
647/48 (107/06) kaum voruebergehend auf kurze Zeit in der Hauptstadt verweilt.
Erst in der zweiten Haelfte des Jahres 653 (101) kam er, Sieger wie ueber die
Kimbrer so ueber die Teutonen, nach Rom zurueck, um den verschobenen Triumph nun
zwiefach zu feiern, entschieden der erste Mann in Rom und doch zugleich
politischer Anfaenger. Es war unwidersprechlich ausgemacht, nicht bloss dass
Marius Rom gerettet habe, sondern dass er der einzige Mann sei, der Rom habe
retten koennen; sein Name war auf allen Lippen; die Vornehmen erkannten seine
Leistungen an; bei dem Volk war er populaer wie keiner vor oder nach ihm,
populaer durch seine Tugenden wie durch seine Fehler, durch seine
unaristokratische Uneigennuetzigkeit nicht minder wie durch seine baeurische
Derbheit; er hiess der Menge der dritte Romulus und der zweite Camillus; gleich
den Goettern wurden ihm Trankopfer gespendet. Es war kein Wunder, wenn dem
Bauernsohn der Kopf mitunter schwindelte von all der Herrlichkeit, wenn er
seinen Zug von Afrika ins Kettenland den Siegesfahrten des Dionysos von Erdteil
zu Erdteil verglich und sich fuer seinen Gebrauch einen Becher - keinen von den
kleinsten - nach dem Muster des Bakchischen fertigen liess. Es war ebensoviel
Hoffnung wie Dankbarkeit in dieser taumelnden Begeisterung des Volkes, die wohl
einen Mann von kaelterem Blut und gereifterer politischer Erfahrung zu irren
vermocht haette. Marius' Werk schien seinen Bewunderern keineswegs vollendet.
Schwerer als die Barbaren lastete auf dem Lande die elende Regierung; ihm, dem
ersten Manne Roms, dem Liebling des Volkes, dem Haupt der Opposition kam es zu,
Rom zum zweitenmal zu retten. Zwar war ihm, dem Bauer und Soldaten, das
hauptstaedtische politische Treiben fremd und unbequem; er sprach so schlecht,
wie er gut kommandierte, und bewies den Lanzen und Schwertern der Feinde
gegenueber eine weit festere Haltung als gegen die klatschende oder zischende
Menge; aber auf seine Neigung kam wenig an. Hoffnungen binden. Seine
militaerische und politische Stellung war von der Art, dass, wenn er mit seiner
ruhmvollen Vergangenheit nicht brechen, die Erwartungen seiner Partei, ja der
Nation nicht taeuschen, seiner eigenen Gewissenspflicht nicht untreu werden
wollte, er der Missverwaltung der oeffentlichen Angelegenheiten steuern und dem
Restaurationsregiment ein Ende machen musste, und wenn er nur die inneren
Eigenschaften eines Volkshauptes besass, so konnte er dessen, was zum
Volksfuehrer ihm abging, allerdings entraten.
Eine furchtbare Waffe hielt er in der Hand in der neu organisierten Armee.
Bis auf seine Zeit hatte man von dem Grundgedanken der Servianischen Verfassung,
die Aushebung lediglich auf die vermoegenden Buerger zu beschraenken und die
Unterschiede der Waffengattungen allein nach den Vermoegensklassen zu ordnen,
wohl schon manches nachlassen muessen: es war das zum Eintritt in das
Buergerheer verpflichtende Minimalvermoegen von 11000 Assen (300 Talern)
herabgesetzt worden auf 4000 (115 Taler; 2, 345); es waren die aelteren sechs in
den Waffengattungen unterschiedenen Vermoegensklassen beschraenkt worden auf
drei, indem man zwar wie nach der Servianischen Ordnung die Reiter aus den
vermoegendsten, die Leichtbewaffneten aus den aermsten Dienstpflichtigen auslas,
aber den Mittelstand, die eigentliche Linieninfanterie unter sich nicht mehr
nach dem Vermoegen, sondern nach dem Dienstalter in die drei Treffen der
Hastaten, Principes und Triarier ordnet. Man hatte ferner schon laengst die
italischen Bundesgenossen in sehr ausgedehntem Masse zum Kriegsdienst
mitherangezogen, indes auch hier, ganz wie bei der roemischen Buergerschaft, die
Militaerpflicht vorzugsweise auf die besitzenden Klassen gelegt.
Nichtsdestoweniger ruhte das roemische Militaerwesen bis auf Marius im
wesentlichen auf jener uralten Buergerwehrordnung. Allein fuer die veraenderten
Verhaeltnisse passte dieselbe nicht mehr. Die besseren Klassen der Gesellschaft
zogen teils vom Heerdienst mehr und mehr sich zurueck, teils schwand der
roemische und italische Mittelstand ueberhaupt zusammen; dagegen waren
einesteils die betraechtlichen Streitmittel der ausseritalischen Bundesgenossen
und Untertanen verfuegbar geworden, andererseits bot das italische Proletariat,
richtig verwandt, ein militaerisch wenigstens sehr brauchbares Material. Die
Buergerreiterei, die aus der Klasse der Wohlhabenden gebildet werden sollte, war
im Felddienst schon vor Marius tatsaechlich eingegangen. Als wirklicher
Heerkoerper wird sie zuletzt genannt in dem spanischen Feldzug von 614 (140), wo
sie den Feldherrn durch ihren hoehnischen Hochmut und ihre Unbotmaessigkeit zur
Verzweiflung bringt und zwischen beiden ein von den Reitern wie vom Feldherrn
mit gleicher Gewissenlosigkeit gefuehrter Krieg ausbricht. Im Jugurthinischen
Krieg erscheint sie schon nur noch als eine Art Nobelgarde fuer den Feldherrn
und fremde Prinzen; von da an verschwindet sie ganz. Ebenso erwies sich die
Ergaenzung der Legionen mit gehoerig qualifizierten Pflichtigen schon im
gewoehnlichen Lauf der Dinge schwierig, so dass Anstrengungen, wie sie nach der
Schlacht von Arausio noetig waren, unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften
ueber die Dienstpflicht wohl in der Tat materiell unausfuehrbar gewesen sein
wuerden. Andererseits wurden schon vor Marius, namentlich in der Kavallerie und
der leichten Infanterie, die ausseritalischen Untertanen, die schweren
Berittenen Thrakiens, die leichte afrikanische Reiterei, das vortreffliche
leichte Fussvolk der bebenden Ligurer, die Schleuderer von den Balearen, in
immer groesserer Anzahl auch ausserhalb ihrer Provinzen bei den roemischen
Heeren mitverwendet; und zugleich draengten sich, waehrend an qualifizierten
Buergerrekruten Mangel war, die nichtqualifizierten aermeren Buerger ungerufen
zum Eintritt in die Armee, wie denn bei der Masse des arbeitslosen oder
arbeitsscheuen Buergergesindels und bei den ansehnlichen Vorteilen, die der
roemische Kriegsdienst abwarf, die Freiwilligenwerbung nicht schwierig sein
konnte. Es war demnach nichts als eine notwendige Konsequenz der politischen und
sozialen Umwandlung des Staats, dass man im Militaerwesen ueberging von dem
System des Buergeraufgebots zu dem Zuzug- und Werbesystem, die Reiterei und die
leichten Truppen wesentlich aus den Kontingenten der Untertanen bildete, wie
denn fuer den kimbrischen Feldzug schon bis nach Bithynien Zuzug angesagt ward,
fuer die Linieninfanterie aber zwar die bisherige Dienstpflichtordnung nicht
aufhob, allein daneben jedem freigeborenen Buerger den freiwilligen Eintritt in
das Heer gestattete, was zuerst Marius 647 (107) tat.
Hierzu kam die Nivellierung innerhalb der Linieninfanterie, die gleichfalls
auf Marius zurueckgeht. Die roemische Weise aristokratischer Gliederung hatte
bis dahin auch innerhalb der Legion geherrscht. Die vier Treffen der Leichten,
der Hastaten, der Principes, der Triarier oder, wie man auch sagen kann, der
Vorhut, der ersten, zweiten und dritten Linie hatten bis dahin jedes seine
besondere Qualifikation nach Vermoegens- oder Dienstalter und grossenteils auch
verschiedene Bewaffnung, jedes seinen ein fuer allemal bestimmten Platz in der
Schlachtordnung, jedes seinen bestimmten militaerischen Rang und sein eigenes
Feldzeichen gehabt. Alle diese Unterschiede fielen jetzt ueber den Haufen. Wer
ueberhaupt als Legionaer zugelassen ward, bedurfte keiner weiteren
Qualifikation, um in jeder Abteilung zu dienen; ueber die Einordnung entschied
einzig das Ermessen der Offiziere. Alle Unterschiede der Bewaffnung fielen weg
und somit wurden auch alle Rekruten gleichmaessig geschult. Ohne Zweifel in
Verbindung damit stehen die vielfachen Verbesserungen, die in der Bewaffnung,
dem Tragen des Gepaecks und aehnlichen Dingen von Marius herruehren und ein
ruehmliches Zeugnis ablegen von der Einsicht desselben in das praktische Detail
des Kriegshandwerks und seiner Fuersorge fuer die Soldaten; vor allem aber das
neue, von dem Kameraden des Marius im Afrikanischen Krieg, Publius Rutilius
Rufus (Konsul 649 105), entworfene Exerzierreglement; es ist bezeichnend, dass
dasselbe die militaerische Ausbildung des einzelnen Mannes betraechtlich
steigerte und wesentlich sich anlehnte an die in den damaligen Fechterschulen
uebliche Ausbildung der kuenftigen Gladiatoren. Die Gliederung der Legion ward
eine gaenzlich andere. An die Stelle der 30 Faehnlein (manipuli) schwerer
Infanterie, die - jedes zu zwei Zuegen (centuriae) von je 60 Mann in den beiden
ersten und je 30 Mann im dritten Treffen - bisher die taktische Einheit gebildet
hatten, traten 10 Haufen (cohortes), jeder mit eigenem Feldzeichen und jeder zu
sechs, oft auch nur zu fuenf Zuegen von je 100 Mann; so dass, obgleich
gleichzeitig durch Einziehung der leichten Infanterie der Legion 1200 Mann
erspart wurden, dennoch die Gesamtzahl der Legion von 4200 auf 5000 bis 6000
Mann stieg. Die Sitte, in drei Treffen zu fechten, blieb bestehen, allein wenn
bisher jedes Treffen einen eigenen Truppenkoerper gebildet hatte, so war es in
Zukunft dem Feldherrn ueberlassen, die Kohorten, ueber die er disponierte, in
die drei Linien nach Ermessen zu verteilen. Den militaerischen Rang bestimmte
einzig die Ordnungsnummer der Soldaten und der Abteilungen. Die vier Feldzeichen
der einzelnen Legionsteile, der Wolf, der mannkoepfige Stier, das Ross, der
Eber, die bisher wahrscheinlich der Reiterei und den drei Treffen der schweren
Infanterie waren vorgetragen worden, verschwanden; dafuer traten die Faehnlein
der neuen Kohorten ein und das neue Zeichen, das Marius der gesamten Legion
verlieh, der silberne Adler. Wenn also innerhalb der Legion jede Spur der
bisherigen buergerlichen und aristokratischen Gliederung verschwand und unter
den Legionaeren fortan nur noch rein soldatische Unterschiede vorkamen, so hatte
sich dagegen schon einige Jahrzehnte frueher aus zufaelligen Anlaessen eine
bevorzugte Heeresabteilung neben den Legionen entwickelt: die Leibwache des
Feldherrn. Bis dahin hatten ausgesuchte Mannschaften aus den bundesgenoessischen
Kontingenten die persoenliche Bedeckung des Feldherrn gebildet; roemische
Legionaere oder gar freiwillig sich erbietende Mannschaften zum persoenlichen
Dienst bei dem selben zu verwenden, widerstritt der strengen Gebundenheit des
gewaltigen Gemeinwesens. Aber als der Numantinische Krieg ein beispiellos
demoralisiertes Heer grossgezogen hatte und Scipio Aemilianus, der berufen ward,
dem wuesten Unwesen zu steuern, es nicht bei der Regierung hatte durchsetzen
koennen, voellig neue Truppen unter die Waffen zu rufen, ward es ihm wenigstens
gewaehrt, ausser einer Anzahl von Mannschaften, die ihm die abhaengigen Koenige
und Freistaedte des Auslandes zur Verfuegung stellten, aus freiwilligen
roemischen Buergern eine persoenliche Bedeckungsmannschaft von 500 Mann zu
bilden. Diese Kohorte, teils aus den besseren Staenden, teils aus der niederen
persoenlichen Klientel des Feldherrn hervorgegangen und daher bald die der
Freunde, bald die des Hauptquartiers (praetoriani) genannt, hatte den Dienst in
diesem (praetorium), wofuer sie vom Lager- und Schanzdienst frei war, und genoss
hoeheren Sold und groesseres Ansehen.
Diese vollstaendige Revolution der roemischen Heerverfassung scheint
allerdings wesentlich aus rein militaerischen Motiven hervorgegangen und
ueberhaupt weniger das Werk eines einzelnen, am wenigsten eines berechnenden
Ehrgeizigen, als die vom Drang der Umstaende gebotene Umgestaltung unhaltbar
gewordener Einrichtungen gewesen zu sein. Es ist wahrscheinlich, dass die
Einfuehrung des inlaendischen Werbesystems durch Marius ebenso den Staat
militaerisch vom Untergang gerettet hat, wie manches Jahrhundert spaeter
Arbogast und Stilicho durch Einfuehrung des auslaendischen ihm noch auf eine
Weile die Existenz fristeten. Nichtsdestoweniger lag in ihr, wenn auch noch
unentwickelt, zugleich eine vollstaendige politische Revolution. Die
republikanische Verfassung ruhte zumeist darauf, dass der Buerger zugleich
Soldat, der Soldat vor allem Buerger war; es war mit ihr zu Ende, sowie ein
Soldatenstand sich bildete. Hierzu musste schon das neue Exerzierreglement
fuehren mit seiner dem Kunstfechter abgeborgten Routine; der Kriegsdienst ward
allmaehlich Kriegshandwerk. Weit rascher noch wirkte die wenn auch beschraenkte
Zuziehung des Proletariats zum Militaerdienst, besonders in Verbindung mit den
uralten Satzungen, die dem Feldherrn ein nur mit sehr soliden republikanischen
Institutionen vertraegliches arbitraeres Belohnungsrecht seiner Soldaten
einraeumten und dem tuechtigen und gluecklichen Soldaten eine Art Anrecht gaben,
vom Feldherrn einen Teil der beweglichen Beute, vom Staat ein Stueck des
gewonnenen Ackers zu heischen. Wenn der ausgehobene Buerger und Bauer in dem
Kriegsdienst nichts sah als eine fuer das gemeine Beste zu uebernehmende Last
und im Kriegsgewinn nichts als einen geringen Entgelt fuer den ihm aus dem
Dienst erwachsenden weit ansehnlicheren Verlust, so war dagegen der geworbene
Proletarier nicht bloss fuer den Augenblick allein angewiesen auf seinen Sold,
sondern auch fuer die Zukunft musste er, den nach der Entlassung kein Invaliden-
, ja nicht einmal ein Armenhaus aufnahm, wuenschen, zunaechst bei der Fahne zu
bleiben und diese nicht anders zu verlassen als mit Begruendung seiner
buergerlichen Existenz. Seine einzige Heimat war das Lager, seine einzige
Wissenschaft der Krieg, seine einzige Hoffnung der Feldherr - was hierin lag,
leuchtet ein. Als Marius nach dem Treffen auf dem Raudischen Feld zwei Kohorten
italischer Bundesgenossen ihrer tapferen Haltung wegen in Masse das Buergerrecht
auf dem Schlachtfeld selbst verfassungswidrig verlieh, rechtfertigte er spaeter
sich damit, dass er im Laerm der Schlacht die Stimme der Gesetze nicht habe
unterscheiden koennen. Wenn einmal in wichtigeren Fragen das Interesse des Heers
und des Feldherrn in verfassungswidrigem Begehren sich begegneten, wer mochte
dafuer stehen, dass alsdann nicht noch andere Gesetze ueber dem Schwertergeklirr
nicht wuerden vernommen werden? Man hatte das stehende Heer, den Soldatenstand,
die Garde; wie in der buergerlichen Verfassung, so standen auch in der
militaerischen bereits alle Pfeiler der kuenftigen Monarchie: es fehlte einzig
an dem Monarchen. Wie die zwoelf Adler um den Palatinischen Huegel kreisten, da
riefen sie dem Koenigtum; der neue Adler, den Gaius Marius den Legionen verlieh,
verkuendete das Reich der Kaiser.
Es ist wohl keinem Zweifel unterworfen, dass Marius einging auf die
glaenzenden Aussichten, die seine militaerische und politische Stellung ihm
eroeffnete. Es war eine truebe, schwere Zeit. Man hatte Frieden, aber man ward
des Friedens nicht froh; es war nicht mehr wie einst nach dem ersten gewaltigen
Anprall der Nordlaender auf Rom, wo nach ueberstandener Krise im frischen
Gefuehl der Genesung alle Kraefte sich neu geregt, wo sie in ueppiger Entfaltung
das Verlorene rasch und reichlich ersetzt hatten. Alle Welt fuehlte, dass,
mochten auch tuechtige Feldherren noch aber und abermals das unmittelbare
Verderben abwehren, das Gemeinwesen darum nur um so sicherer zu Grunde gehe
unter dem Regiment der restaurierten Oligarchie; aber alle Welt fuehlte auch,
dass die Zeit nicht mehr war, wo in solchen Faellen die Buergerschaft sich
selber half, und dass nichts besser ward, solange des Gaius Gracchus Platz leer
blieb. Wie tief die Menge die nach dem Verschwinden jener beiden hohen
Juenglinge, welche der Revolution das Tor geoeffnet hatten, zurueckgebliebene
Luecke empfand, freilich auch wie kindisch sie nach jedem Schatten des Ersatzes
griff, beweist der falsche Sohn des Tiberius Gracchus, welcher, obwohl die
eigene Schwester der beiden Gracchen ihn auf offenem Markte des Betruges zieh,
dennoch einzig seines usurpierten Namens wegen vom Volke fuer 655 (99) zum
Tribun gewaehlt ward. In demselben Sinne jubelte die Menge dem Gaius Marius
entgegen; wie sollte sie nicht? Wenn irgendeiner, schien er der rechte Mann; war
er doch der erste Feldherr und der populaerste Name seiner Zeit, anerkannt brav
und rechtschaffen und selbst durch seine von dem Parteitreiben entfernte
Stellung zum Regenerator des Staats, empfohlen - wie haette nicht das Volk, wie
haette er selbst nicht sich dafuer halten sollen! Die oeffentliche Meinung war
so entschieden wie moeglich oppositionell; es ist bezeichnend dafuer, dass die
Besetzung der in den hoechsten geistlichen Kollegien erledigten Stellen durch
die Buergerschaft anstatt durch die Kollegien selbst, die die Regierung noch im
Jahre 609 (145) durch Anregung der religioesen Bedenken in den Komitien zu Fall
gebracht hatte, im Jahre 650 (104) auf den Antrag des Gnaeus Domitius durchging,
ohne dass der Senat es haette wagen koennen, sich auch nur ernstlich zu
widersetzen. Durchaus schien es nur an einem Haupte zu fehlen, das der
Opposition einen festen Mittelpunkt und ein praktisches Ziel gab; und dies war
jetzt in Marius gefunden.
Zur Durchfuehrung seiner Aufgabe bot sich ihm ein doppelter Weg: Marius
konnte die Oligarchie zu stuerzen versuchen als Imperator an der Spitze der
Armee oder auf dem fuer konstitutionelle Aenderungen verfassungsmaessig
bezeichneten Weg; dorthin wies seine eigene Vergangenheit, hierin der Vorgang
des Gracchus. Es ist sehr begreiflich, dass er den ersteren Weg nicht betrat,
vielleicht nicht einmal die Moeglichkeit dachte, ihn zu betreten. Der Senat war
oder schien so macht- und ratlos, so verhasst und verachtet, dass Marius gegen
ihn kaum einer anderen Stuetze als seiner ungeheuren Popularitaet zu beduerfen,
noetigenfalls aber trotz der Aufloesung des Heeres sie in den entlassenen und
ihrer Belohnungen harrenden Soldaten zu finden meinte. Es ist wahrscheinlich,
dass Marius, im Hinblick auf Gracchus' leichten und scheinbar fast
vollstaendigen Sieg und auf seine eigenen, denen des Gracchus weit ueberlegenen
Hilfsmittel, den Umsturz einer vierhundertjaehrigen, mit dem nach komplizierter
Hierarchie geordneten Staatskoerper und der mannigfaltigsten Gewohnheiten und
Interessen innig verwachsenen Verfassung fuer weit leichter hielt, als er war.
Aber selbst wer tiefer in die Schwierigkeiten des Unternehmens hineinsah, als es
Marius wahrscheinlich tat, mochte erwaegen, dass das Heer, obwohl im Uebergang
begriffen von der Buergerwehr zur Soeldnerschar, doch waehrend dieses
Uebergangszustandes noch keineswegs zum blinden Werkzeug eines Staatsstreiches
sich schickte und dass ein Versuch, die widerstrebenden Elemente durch
militaerische Mittel zu beseitigen, die Widerstandsfaehigkeit der Gegner
wahrscheinlich gesteigert haben wuerde. Die organisierte Waffengewalt in den
Kampf zu verwickeln, musste auf den ersten Blick ueberfluessig, auf den zweiten
bedenklich erscheinen: man war eben am Anfang der Krise und die Gegensaetze von
ihrem letzten, kuerzesten und einfachsten Ausdruck noch weit entfernt.
Marius entliess also der bestehenden Ordnung gemaess nach dem Triumph sein
Heer und schlug den von Gaius Gracchus vorgezeichneten Weg ein, vermittels der
Uebernahme der verfassungsmaessigen Staatsaemter die Oberhauptschaft im Staate
an sich zu bringen. Er fand sich damit angewiesen auf die sogenannte Volkspartei
und in deren damaligen Fuehrern um so mehr seine Bundesgenossen, als der
siegreiche General die zur Gassenherrschaft erforderlichen Gaben und Erfahrungen
durchaus nicht besass. So gelangte die demokratische Partei nach langer
Nichtigkeit ploetzlich wieder zu politischer Bedeutung. Sie hatte in dem langen
Interim von Gaius Gracchus bis auf Marius sich wesentlich verschlechtert. Wohl
war das Missvergnuegen ueber das senatorische Regiment jetzt nicht geringer als
damals; aber manche der Hoffnungen, die den Gracchen ihre treuesten Anhaenger
zugefuehrt hatten, war inzwischen als Illusion erkannt worden und die Ahnung
inzwischen manchem aufgegangen, dass diese Gracchische Agitation auf ein Ziel
hinausliefe, wohin ein sehr grosser Teil der Missvergnuegten keineswegs zu
folgen willig war; wie denn ueberhaupt in dem zwanzigjaehrigen Hetzen und
Treiben gar viel verschliffen und vergriffen war von der frischen Begeisterung,
dem felsenfesten Glauben, der sittlichen Reinheit des Strebens, die die
Anfangsstadien der Revolutionen bezeichnen. Aber wenn die demokratische Partei
nicht mehr war, was sie unter Gaius Gracchus gewesen, so standen die Fuehrer der
Zwischenzeit jetzt ebenso tief unter ihrer Partei, als Gaius Gracchus hoch ueber
derselben gestanden hatte. Es lag dies in der Natur der Sache. Bis wieder ein
Mann auftraf, der es wagte, wie Gaius Gracchus nach der Staatsoberhauptschaft zu
greifen, konnten die Fuehrer nur Lueckenbuesser sein: entweder politische
Anfaenger, die ihre jugendliche Oppositionslust austobten und sodann, als
sprudelnde Feuerkoepfe und beliebte Sprecher legitimiert, mit mehr oder minder
Geschicklichkeit ihren Rueckzug in das Lager der Regierungspartei
bewerkstelligten; oder auch Leute, die an Vermoegen und Einfluss nichts zu
verlieren, an Ehre gewoehnlich nicht einmal etwas zu gewinnen hatten, und die
aus persoenlicher Erbitterung oder auch aus blosser Lust am Laermschlagen sich
ein Geschaeft daraus machten, die Regierung zu hindern und zu aergern. Der
ersten Gattung gehoerten zum Beispiel an Gaius Memmius und der bekannte Redner
Lucius Crassus, die ihre in den Reihen der Opposition gewonnenen oratorischen
Lorbeern demnaechst als eifrige Regierungsmaenner verwerteten. Die namhaftesten
Fuehrer der Popularpartei aber um diese Zeit waren Maenner der zweiten Gattung:
sowohl Gaius Servilius Glaucia, von Cicero der roemische Hyperbolos genannt, ein
gemeiner Gesell niedrigster Herkunft und unverschaemtester Strassenberedsamkeit,
aber wirksam und selbst gefuerchtet wegen seiner drastischen Witze, als auch
sein besserer und faehigerer Genosse Lucius Appuleius Saturninus, der selbst
nach den Berichten seiner Feinde ein feuriger und eindringlicher Sprecher war
und wenigstens nicht von gemein eigennuetzigen Motiven geleitet ward. Ihm war
als Quaestor die in ueblicher Weise ihm zugefallene Getreideverwaltung durch
Beschluss des Senats entzogen worden, weniger wohl wegen fehlerhafter
Amtsfuehrung als um das eben damals populaere Amt lieber einem der Haeupter der
Regierungspartei, dem Marcus Scaurus, als einem unbekannten, keiner der
herrschenden Familien angehoerigen jungen Manne zuzuwenden. Diese Kraenkung
hatte den aufstrebenden und lebhaften Mann in die Opposition gedraengt; und er
vergalt als Volkstribun 651 (103) das Empfangene mit Zinsen. Ein aergerlicher
Handel hatte damals den anderen gedraengt. Er hatte die von den Gesandten des
Koenigs Mithradates in Rom bewirkten Bestechungen auf offenem Markt zur Sprache
gebracht - diese den Senat aufs hoechste kompromittierenden Enthuellungen
haetten fast dem kuehnen Tribun das Leben gekostet. Er hatte gegen den Besieger
Numidiens Quintus Metellus, als derselbe sich fuer 652 (102) um die Zensur
bewarb, einen Auflauf erregt und denselben auf dem Kapitol belagert gehalten,
bis die Ritter ihn nicht ohne Blutvergiessen befreiten; des Zensors Metellus
Vergeltung, die schimpfliche Ausstossung des Saturninus wie des Glaucia aus dem
Senat bei Gelegenheit der Revision des Senatorenverzeichnisses, war nur
gescheitert an der Schlaffheit des dem Metellus zugegebenen Kollegen. Er
hauptsaechlich hatte jenes Ausnahmegericht gegen Caepio und dessen Genossen
trotz des heftigsten Widerstrebens der Regierungspartei, er gegen dieselben die
lebhaft bestrittene Wiederwahl des Marius zum Konsul fuer 652 (102)
durchgesetzt. Saturninus war entschieden der energischste Feind des Senats und
der taetigste und beredteste Fuehrer der Volkspartei seit Gaius Gracchus,
freilich auch gewalttaetig und ruecksichtslos wie keiner vor ihm, immer bereit,
in die Strasse hinabzusteigen und statt mit Worten den Gegner mit Knuetteln zu
widerlegen.
Solcher Art waren die beiden Fuehrer der sogenannten Popularpartei, die mit
dem siegreichen Feldherrn jetzt gemeinschaftliche Sache machten. Es war
natuerlich; die Interessen und die Zwecke gingen zusammen, und auch schon bei
Marius' frueheren Bewerbungen hatte wenigstens Saturninus aufs entschiedenste
und erfolgreichste fuer ihn Partei genommen. Sie wurden sich dahin einig, dass
fuer 654 (100) Marius um das sechste Konsulat, Saturninus um das zweite
Tribunat, Glaucia um die Praetur sich bewerben sollten, um im Besitz dieser
Aemter die beabsichtigte Staatsumwaelzung durchzufuehren. Der Senat liess die
Ernennung des minder gefaehrlichen Glaucia geschehen, aber tat, was er konnte,
um Marius' und Saturninus' Wahl zu hindern oder doch wenigstens jenem in Quintus
Metellus einen entschlossenen Gegner als Kollegen im Konsulat an die Seite zu
setzen. Von beiden Parteien wurden alle Hebel, erlaubte und unerlaubte, in
Bewegung gesetzt; allein es gelang dem Senat nicht, die gefaehrliche
Verschwoerung im Keim zu ersticken. Marius selbst verschmaehte es nicht,
Stimmenbettel, es heisst sogar auch Stimmenkauf zu betreiben; ja als in den
tribunizischen Wahlen neun Maenner von der Liste der Regierungspartei
proklamiert waren und auch die zehnte Stelle bereits einem achtbaren Mann
derselben Farbe, Quintus Nunnius, gesichert schien, ward dieser von einem
wuesten Haufen, der vorzugsweise aus entlassenen Soldaten des Marius bestanden
haben soll, angefallen und erschlagen. So gelangten die Verschworenen, freilich
auf die gewaltsamste Weise, zum Ziel. Marius wurde gewaehlt als Konsul, Glaucia
als Praetor, Saturninus als Volkstribun fuer 654 (109): nicht Quintus Metellus,
sondern ein unbedeutender Mann, Lucius Valerius Flaccus, erhielt die zweite
Konsulstelle; die verbuendeten Maenner konnten daran gehen, ihre weiter
beabsichtigten Plaene ins Werk zu setzen und das 633 (121) unterbrochene Werk zu
vollenden.
Erinnern wir uns, welche Ziele Gaius Gracchus und mit welchen Mitteln er
sie verfolgt hatte. Es galt, die Oligarchie nach innen wie nach aussen zu
brechen, also teils die vom Senat voellig abhaengig gewordene Beamtengewalt in
ihre urspruenglichen souveraenen Rechte wiedereinzusetzen und die
Ratsversammlung aus der regierenden wieder in eine beratende Behoerde
umzuwandeln, teils der aristokratischen Gliederung des Staats in die drei
Klassen der herrschenden Buerger-, der italischen Bundesgenossen- und der
Untertanenschaft durch allmaehliche Ausgleichung dieser mit einem
nichtoligarchischen Regiment unvertraeglichen Gegensaetze ein Ende zu machen.
Diese Gedanken nahmen die drei verbuendeten Maenner wieder auf in den
Kolonialgesetzen, die Saturninus als Volkstribun teils schon frueher (651 103)
eingebracht hatte, teils jetzt (654 100) einbrachte ^1. Schon in jenem Jahre war
zunaechst zu Gunsten der Marianischen Soldaten, der Buerger nicht bloss,
sondern, wie es scheint, auch der italischen Bundesgenossen, die unterbrochene
Verteilung des karthagischen Gebiets wieder aufgenommen und jedem dieser
Veteranen ein Landlos von 100 Morgen oder etwa dem fuenffachen Mass eines
gewoehnlichen italischen Bauernhofs in der Provinz Africa zugesichert worden.
Jetzt ward fuer die roemisch-italische Emigration nicht bloss das bereits zur
Verfuegung stehende Provinzialland in weitester Ausdehnung in Anspruch genommen,
sondern auch mittels der rechtlichen Fiktion, dass den Roemern durch die
Besiegung der Kimbrer das gesamte von diesen besetzte Gebiet von Rechts wegen
erworben sei, alles Land der noch unabhaengigen Keltenstaemme jenseits der
Alpen. Zur Leitung der Landanweisungen wie der zu diesem Behuf etwa noetig
erscheinenden weiteren Massregeln ward Gaius Marius berufen; die
unterschlagenen, aber von den schuldigen Aristokraten erstatteten oder noch zu
erstattenden Tempelschaetze von Tolosa wurden zur Ausstattung der neuen
Landempfaenger bestimmt. Dieses Gesetz nahm also nicht bloss die
Eroberungsplaene jenseits der Alpen und die transalpinischen und ueberseeischen
Kolonisationsentwuerfe, wie Gaius Gracchus und Flaccus sie entworfen hatten, im
ausgedehntesten Umfang wieder auf, sondern indem es die Italiker neben den
Roemern zur Emigration zuliess und doch ohne Zweifel die saemtlichen neuen
Gemeinden als Buergerkolonien einzurichten vorschrieb, machte es einen Anfang,
die so schwer durchzubringenden und doch unmoeglich auf die Laenge abzuweisenden
Ansprueche der Italiker auf Gleichstellung mit den Roemern zu befriedigen.
Zunaechst aber wurde, wenn das Gesetz durchging und Marius zur selbstaendigen
Ausfuehrung dieser ungeheuren Eroberungs- und Aufteilungsplaene berufen ward,
tatsaechlich derselbe bis zur Realisierung jener Plaene oder vielmehr, bei der
Unbestimmtheit und Schrankenlosigkeit derselben, auf zeit seines Lebens Monarch
von Rom; wozu denn vermutlich, wie Gracchus das Tribunat, so Marius das Konsulat
alljaehrlich sich erneuern zu lassen gedachte. ueberhaupt ist bei der sonstigen
Uebereinstimmung der fuer den juengeren Gracchus und fuer Marius entworfenen
politischen Stellungen in allen wesentlichen Stuecken oder zwischen dem
landanweisenden Tribun und dem landanweisenden Konsul darin ein sehr
wesentlicher Unterschied, dass jener eine rein buergerliche, dieser daneben eine
militaerische Stellung einnehmen sollte: ein Unterschied, der zwar mit, aber
doch keineswegs allein aus den persoenlichen Verhaeltnissen hervorging, unter
denen die beiden Maenner an die Spitze des Staates getreten waren.
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^1 Es ist nicht moeglich, genau zu unterscheiden, was dem ersten und was
dem zweiten Tribunat des Saturninus angehoert; um so weniger, als derselbe in
beiden offenbar dieselben Gracchischen Tendenzen verfolgte. Das afrikanische
Ackergesetz setzt die Schrift 'De viris illustribus' (73, 1) mit Bestimmtheit in
651 (103): und es pafft dies auch zu der erst kurz vorher erfolgten Beendigung
des Jugurthinischen Krieges. Das zweite Ackergesetz gehoert unzweifelhaft in das
Jahr 654 (100). Das Majestaets- und das Getreidegesetz sind nur vermutungsweise
jenes in 651 (103), dieses in 654 (100) gesetzt worden.
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Wenn also das Ziel beschaffen war, das Marius und seine Genossen sich
vorgesteckt hatten, so fragte es sich weiter um die Mittel, durch welche man den
voraussichtlich hartnaeckigen Widerstand der Regierungspartei zu brechen
gedachte. Gaius Gracchus hatte seine Schlachten geschlagen mit dem
Kapitalistenstand und dem Proletariat. Seine Nachfolger versaeumten zwar nicht,
auch diesen entgegenzukommen. Den Rittern liess man nicht bloss die Gerichte,
sondern ihre Geschworenengewalt wurde ansehnlich gesteigert teils durch eine
verschaerfte Ordnung fuer die den Kaufleuten vor allem wichtige stehende
Kommission wegen Erpressungen seitens der Staatsbeamten in den Provinzen, welche
Glaucia, wahrscheinlich in diesem Jahr, durchbrachte, teils durch das wohl schon
651 (103) auf Saturninus' Antrag niedergesetzte Spezialgericht ueber die
waehrend der kimbrischen Bewegung in Gallien vorgekommenen Unterschlagungen und
sonstigen Amtsvergehen. Zum Frommen des hauptstaedtischen Proletariats ferner
ward der bisher bei den Getreideverteilungen fuer den roemischen Scheffel zu
entrichtende Schleuderpreis von 6 1/3 As herabgesetzt auf eine blosse
Rekognitionsgebuehr von 5/6 As. Indes obwohl man das Buendnis mit den Rittern
und dem hauptstaedtischen Proletariat nicht verschmaehte, so ruhte doch die
eigentlich zwingende Macht der Verbuendeten wesentlich nicht darauf, sondern auf
den entlassenen Soldaten der Marianischen Armee, welche ebendeshalb in den
Kolonialgesetzen selbst in so ausschweifender Weise bedacht worden waren. Auch
hierin tritt der vorwiegend militaerische Charakter hervor, der hauptsaechlich
diesen Revolutionsversuch von dem voraufgehenden unterscheidet.
Man ging also ans Werk. Das Getreide- und das Kolonialgesetz stiessen bei
der Regierung, wie begreiflich, auf die lebhafteste Gegenwehr. Man bewies im
Senat mit schlagenden Zahlen, dass jenes die oeffentlichen Kassen bankrott
machen muesse; Saturninus kuemmerte sich nicht darum. Man erwirkte gegen beide
Gesetze tribunizische Interzession; Saturninus liess weiterstimmen. Man zeigte
den die Abstimmung leitenden Beamten an, dass ein Donnerschlag vernommen worden
sei, durch welches Zeichen nach altem Glauben die Goetter befahlen, die
Volksversammlung zu entlassen; Saturninus bemerkte den Abgesandten, der Senat
werde wohl tun, sich ruhig zu verhalten, sonst koenne gar leicht nach dem Donner
der Hagel folgen. Endlich trieb der staedtische Quaestor Quintus Caepio,
vermutlich der Sohn des drei Jahre zuvor verurteilten Feldherrn 2 und gleich
seinem Vater ein heftiger Gegner der Popularpartei, mit einem Haufen ergebener
Leute die Stimmversammlung mit Gewalt auseinander. Allein die derben Soldaten
des Marius, die massenweise zu dieser Abstimmung nach Rom gestroemt waren,
sprengten, rasch zusammengerafft, wieder die staedtischen Haufen, und so gelang
es, auf dem wiedereroberten Stimmfeld die Abstimmung ueber die Appuleischen
Gesetze zu Ende zu fuehren. Der Skandal war arg; als es indes zur Frage kam, ob
der Senat der Klausel des Gesetzes genuegen werde, dass binnen fuenf Tagen nach
dessen Durchbringung jeder vom Rat bei Verlust seiner Ratsherrnstelle auf
getreuliche Befolgung des Gesetzes einen Eid abzulegen habe, leisteten diesen
Eid die saemtlichen Senatoren mit einziger Ausnahme des Quintus Metellus, der es
vorzog, die Heimat zu verlassen. Nicht ungern sahen Marius und Saturninus den
besten Feldherrn und den tuechtigsten Mann unter der Gegenpartei durch
Selbstverbannung aus dem Staate scheiden.
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2 Dahin fuehren alle Spuren. Der aeltere Quintus Caepio war 648 (106)
Konsul, der juengere 651 (103) oder 654 (100) Quaestor, also jener um oder vor
605 (149), dieser um 624 (130) oder 627 (117) geboren; dass jener starb, ohne
Soehne zu hinterlassen (Strab. 4, 188), widerspricht nicht, denn der juengere
Caepio fiel 664 (90) und der aeltere, der im Exil zu Smyrna sein Leben
beschloss, kann gar wohl ihn ueberlebt haben.
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Man schien am Ziel; dem schaerfer Sehenden musste schon jetzt das
Unternehmen als gescheitert erscheinen. Die Ursache des Fehlschlagens lag
wesentlich in der ungeschickten Allianz eines politisch unfaehigen Feldherrn und
eines faehigen, aber ruecksichtslos heftigen, und mehr von Leidenschaft als von
staatsmaennischen Zwecken erfuellten Demagogen von der Gasse. Man hatte sich
vortrefflich vertragen, solange es sich nur noch um Plaene handelte; als es dann
aber zur Ausfuehrung kam, zeigte es sich sehr bald, dass der gefeierte Feldherr
in der Politik nichts war als eine Inkapazitaet; dass sein Ehrgeiz der des
Bauern war, der den Adligen an Titeln erreichen und womoeglich ueberbieten
moechte, nicht aber der des Staatsmannes, der regieren will, weil er dazu in
sich die Kraft fuehlt; dass jedes Unternehmen, welches auf seine politische
Persoenlichkeit gebaut war, auch unter den sonst guenstigsten Verhaeltnissen
notwendig an ihm selber scheitern musste.
Er wusste weder seine Gegner zu gewinnen noch seine Partei zu baendigen.
Die Opposition gegen ihn und seine Genossen war an sich schon ansehnlich genug;
denn nicht bloss die Regierungspartei in Masse gehoerte dazu, sondern auch der
grosse Teil der Buergerschaft, der mit eifersuechtigen Blicken den Italikern
gegenueber ueber seinen Sonderrechten Wache hielt; durch den Gang aber, den die
Dinge nahmen, wurde noch die gesamte begueterte Klasse zu der Regierung
hinuebergedraengt. Saturninus und Glaucia waren von Haus aus Herren und Diener
des Proletariats und darum keineswegs auf gutem Fusse mit der Geldaristokratie,
die zwar nichts dagegen hatte, mittels des Poebels dem Senat einmal Schach zu
bieten, aber Strassenauflaeufe und arge Gewalttaetigkeiten nicht liebte. Schon
in Saturninus' erstem Tribunat hatten dessen bewaffnete Rotten mit den Rittern
sich herumgeschlagen; die heftige Opposition, auf die seine Wahl zum Tribun fuer
654 (100) stiess, zeigt deutlich, wie klein die ihm guenstige Partei war. Es
waere Marius' Aufgabe gewesen, der bedenklichen Hilfe dieser Genossen sich nur
mit Massen zu bedienen und maenniglich zu ueberzeugen, dass sie nicht bestimmt
seien zu herrschen, sondern ihm, dem Herrscher, zu dienen. Da er das gerade
Gegenteil davon tat und die Sache ganz das Ansehen gewann, als handle es sich
nicht darum, einen intelligenten und kraeftigen Herrn, sondern die reine
Kanaille ans Regiment zu bringen, so schlossen dieser gemeinsamen Gefahr
gegenueber die Maenner der materiellen Interessen, zum Tode erschrocken ueber
das wueste Wesen, sich wieder eng an den Senat an. Waehrend Gaius Gracchus, wohl
erkennend, dass mit dem Proletariat allein keine Regierung gestuerzt werden
kann, vor allen Dingen bemueht gewesen war, die besitzenden Klassen auf seine
Seite zu ziehen, fingen diese seine Fortsetzer damit an, die Aristokratie mit
der Bourgeoisie zu versoehnen.
Aber noch rascher als die Versoehnung der Feinde fuehrte den Ruin des
Unternehmens die Uneinigkeit herbei, welche unter dessen Urhebern Marius' mehr
als zweideutiges Auftreten notwendigerweise hervorrief. Waehrend die
entscheidenden Antraege von seinen Genossen gestellt, von seinen Soldaten
durchgefochten wurden, verhielt Marius sich vollstaendig leidend, gleich als ob
der politische Fuehrer nicht ebenso wie der militaerische, wenn es zum
Hauptangriff geht, ueberall und vor allen einstehen muesste mit seiner Person.
Aber es war damit nicht genug; vor den Geistern, die er selber gerufen, erschrak
er und nahm Reissaus. Als seine Genossen zu Mitteln griffen, die ein ehrlicher
Mann nicht billigen konnte, ohne die aber freilich das angestrebte Ziel sich
nicht erreichen liess, versuchte er in der ueblichen Weise politisch-moralischer
Konfusionaere sich von der Teilnahme an jenen Verbrechen reinzuwaschen und
zugleich das Ergebnis derselben sich zunutze zu machen. Es gibt ein
Geschichtchen, dass der General einst in zwei verschiedenen Zimmern seines
Hauses in dem einen mit dem Saturninus und den Seinen, in dem anderen mit den
Abgeordneten der Oligarchie geheime Unterhandlungen gepflogen habe, dort ueber
das Losschlagen gegen dem Senat, hier ueber das Einschreiten gegen die Revolte,
und dass er unter einem Vorwand, wie er der Peinlichkeit der Situation
entsprach, zwischen beiden Konferenzen ab und zu gegangen sei - ein
Geschichtchen, so sicherlich erfunden und so sicher treffend wie nur irgendein
Einfall des Aristophanes. Offenkundig ward die zweideutige Stellung des Marius
bei der Eidesfrage, wobei er anfangs Miene machte, den durch die Appuleischen
Gesetze geforderten Eid der bei ihrer Durchbringung vorgekommenen Formfehler
halber selbst zu verweigern und dann denselben unter den Vorbehalt schwor,
wofern die Gesetze wirklich rechtsbestaendig seien; ein Vorbehalt, der den Eid
selber aufhob, und den natuerlich saemtliche Senatoren in ihren Schwur
gleichfalls aufnahmen, so dass durch diese Weise der Beeidigung die Gueltigkeit
der Gesetze nicht gesichert, sondern vielmehr erst recht in Frage gestellt ward.
Die Folgen dieses unvergleichlich kopflosen Auftretens des gefeierten
Feldherrn entwickelten sich rasch. Saturninus und Glaucia hatten nicht deswegen
die Revolution unternommen und dem Marius die Staatsoberhauptschaft verschafft,
um sich von ihm verleugnen und aufopfern zu lassen; wenn Glaucia, der spasshafte
Volksmann, bisher den Marius mit den lustigsten Blumen seiner lustigen
Beredsamkeit ueberschuettet hatte, so dufteten die Kraenze, welche er jetzt ihm
wand, keineswegs nach Rosen und Violen. Es kam zum vollstaendigen Bruch, womit
beide Teile verloren waren; denn weder stand Marius fest genug, um allein das
von ihm selbst in Frage gestellte Kolonialgesetz zu halten und der ihm darin
bestimmten Stellung sich zu bemaechtigen, noch waren Saturninus und Glaucia in
der Lage, das fuer Marius begonnene Geschaeft auf eigene Rechnung fortzufuehren.
Indes die beiden Demagogen waren so kompromittiert, dass sie nicht
zurueckkonnten und nur die Wahl hatten, ihre Aemter in gewoehnlicher Weise
niederzulegen und damit ihren erbitterten Gegnern sich mit gebundenen Haenden zu
ueberliefern oder nun selber nach dem Szepter zu greifen, dessen Gewicht sie
freilich fuehlten nicht tragen zu koennen. Sie entschlossen sich zu dem
letzteren; Saturninus wollte fuer 655 (99) abermals um das Volkstribunat als
Bewerber auftreten, Glaucia, obwohl Praetor und erst nach zwei Jahren wahlfaehig
zum Konsulat, um dieses sich bewerben. In der Tat wurden die tribunizischen
Wahlen durchaus in ihrem Sinne entschieden und Marius' Versuch, den falschen
Tiberius Gracchus an der Bewerbung um das Tribunat zu hindern, diente nur dazu,
dem gefeierten Mann zu beweisen, was seine Popularitaet jetzt noch wert war; die
Menge sprengte die Tuer des Gefaengnisses, in dem Gracchus eingesperrt sass,
trug ihn im Triumph durch die Strassen und waehlte ihn mit grosser Majoritaet zu
ihrem Tribun. Die wichtigere Konsulnwahl suchten Saturninus und Glaucia durch
das im vorigen Jahr erprobte Mittel zur Beseitigung unbequemer Konkurrenzen in
die Hand zu bekommen; der Gegenkandidat der Regierungspartei, Gaius Memmius,
derselbe, der elf Jahre zuvor gegen sie die Opposition gefuehrt hatte, wurde von
einem Haufen Gesindel ueberfallen und mit Knuetteln erschlagen. Aber die
Regierungspartei hatte nur auf ein eklatantes Ereignis der Art gewartet, um
Gewalt zu brauchen. Der Senat forderte den Konsul Gaius Marius auf,
einzuschreiten, und dieser gab in der Tat sich dazu her, das Schwert, das er von
der Demokratie erhalten und fuer sie zu fuehren versprochen hatte, nun fuer die
konservative Partei zu ziehen. Die junge Mannschaft ward schleunigst aufgeboten,
mit Waffen aus den oeffentlichen Gebaeuden ausgeruestet und militaerisch
geordnet; der Senat selbst erschien bewaffnet auf dem Markt, an der Spitze sein
greiser Vormann Marcus Scaurus. Die Gegenpartei war wohl im Strassenlaerm
ueberlegen, aber auf einen solchen Angriff nicht vorbereitet; sie musste nun
sich wehren, wie es ging. Man erbrach die Tore der Gefaengnisse und rief die
Sklaven zur Freiheit und unter die Waffen; man rief - so heisst es wenigstens -
den Saturninus zum Koenig oder Feldherrn aus; an dem Tage, wo die neuen
Volkstribune ihr Amt anzutreten hatten, am 10. Dezember 654 (100), kam es auf
dem Grossen Markte zur Schlacht, der ersten, die, seit Rom stand, innerhalb der
Mauern der Hauptstadt geliefert worden ist. Der Ausgang war keinen Augenblick
zweifelhaft. Die Popularen wurden geschlagen und hinaufgedraengt auf das
Kapitol, wo man ihnen das Wasser abschnitt und sie dadurch noetigte, sich zu
ergeben. Marius, der den Oberbefehl fuehrte, haette gern seinen ehemaligen
Verbuendeten und jetzigen Gefangenen das Leben gerettet; laut rief Saturninus
der Menge zu, dass alles, was er beantragt, im Einverstaendnis mit dem Konsul
geschehen sei; selbst einem schlechteren Mann, als Marius war, musste grauen vor
der ehrlosen Rolle, die er an diesem Tage spielte. Indes er war laengst nicht
mehr Herr der Dinge. Ohne Befehl erklimmte die vornehme Jugend das Dach des
Rathauses am Markt, in das man vorlaeufig die Gefangenen eingesperrt hatte,
deckte die Ziegel ab und steinigte sie mit denselben. So kam Saturninus um mit
den meisten der namhafteren Gefangenen. Glaucia ward in einem Versteck gefunden
und gleichfalls getoetet. Ohne Urteil und Recht starben an diesem Tage vier
Beamte des roemischen Volkes. ein Praetor, ein Quaestor, zwei Volkstribune und
eine Anzahl anderer bekannter und zum Teil guten Familien angehoeriger Maenner.
Trotz der schweren und blutigen Verschuldungen, die die Haeupter auf sich
geladen hatten, durfte man dennoch sie bedauern; sie fielen wie die Vorposten,
die das Hauptheer im Stich laesst und sie noetigt, im verzweifelten Kampf
zwecklos unterzugehen.
Nie hatte die Regierungspartei einen vollstaendigeren Sieg erfochten, nie
die Opposition eine haertere Niederlage erlitten als an diesem 10. Dezember. Es
war das wenigste, dass man sich einiger unbequemer Schreier entledigt hatte, die
jeden Tag durch Gesellen von gleichem Schlag ersetzt werden konnten; schwerer
fiel ins Gewicht, dass der einzige Mann, der damals imstande war, der Regierung
gefaehrlich zu werden, sich selber oeffentlich und vollstaendig vernichtet
hatte; am schwersten, dass die beiden oppositionellen Elemente, der
Kapitalistenstand und das Proletariat, gaenzlich entzweit aus dem Kampfe
hervorgingen. Zwar das Werk der Regierung war dies nicht; teils die Macht der
Verhaeltnisse, teils und vor allem die grobe Bauernfaust seines unfaehigen
Nachtreters hatten wieder aufgeloest, was unter Gaius Gracchus' gewandter Hand
sich zusammenfuegte; allein im Resultat kam nichts darauf an, ob Berechnung oder
Glueck der Regierung zum Siege verhalf. Eine klaeglichere Stellung ist kaum zu
erdenken, als wie sie der Held von Aquae und Vercellae nach jener Katastrophe
einnahm - nur um so klaeglicher, weil man nicht anders konnte, als sie mit dem
Glanze vergleichen, der nur wenige Monate zuvor denselben Mann umgab. Weder auf
aristokratischer noch auf demokratischer Seite gedachte weiter jemand des
siegreichen Feldherrn bei der Besetzung der Aemter; der Mann der sechs Konsulate
konnte nicht einmal wagen, sich 656 (98) um die Zensur zu bewerben. Er ging fort
in den Osten, wie er sagte, um ein Geluebde dort zu loesen, in der Tat, um nicht
von der triumphierenden Rueckkehr seines Todfeindes, des Quintus Metellus, Zeuge
zu sein; man liess ihn gehen. Er kam wieder zurueck und oeffnete sein Haus;
seine Saele standen leer. Immer hoffte er, dass es wieder Kaempfe und Schlachten
geben und man seines erprobten Armes abermals beduerfen werde; er dachte sich im
Osten, wo die Roemer allerdings Ursache genug gehabt haetten, energisch zu
intervenieren, Gelegenheit zu einem Kriege zu machen. Aber auch dies schlug ihm
fehl wie jeder andere seiner Wuensche; es blieb tiefer Friede. Und dabei frass
der einmal in ihm aufgestachelte Hunger nach Ehren, je oefter er getaeuscht
ward, immer tiefer sich ein in sein Gemuet; aberglaeubisch wie er war, naehrte
er in seinem Busen ein altes Orakelwort, das ihm sieben Konsulate verheissen
hatte, und sann in finsteren Gedanken, wie es geschehen moege, dass dies Wort
seine Erfuellung und er seine Rache bekomme, waehrend er allen, nur sich selbst
nicht, unbedeutend und unschaedlich erschien.
Folgenreicher noch als die Beseitigung des gefaehrlichen Mannes war die
tiefe Erbitterung gegen die sogenannten Popularen, welche die Schilderhebung des
Saturninus in der Partei der materiellen Interessen zurueckliess. Mit der
ruecksichtslosesten Haerte verurteilten die Rittergerichte jeden, der zu den
oppositionellen Ansichten sich bekannte; so ward Sextus Titius mehr noch als
wegen seines Ackergesetzes deswegen verdammt, weil er des Saturninus Bild im
Hause gehabt hatte; so Gaius Appuleius Decianus, weil er als Volkstribun das
Verfahren gegen Saturninus als ein ungesetzliches bezeichnet hatte. Sogar fuer
aeltere, von den Popularen der Aristokratien zugefuegte Unbill wurde nun nicht
ohne Aussicht auf Erfolg vor den Rittergerichten Genugtuung gefordert. Weil
Gaius Norbanus acht Jahre zuvor in Gemeinschaft mit Saturninus den Konsular
Quintus Caepio ins Elend getrieben hatte, wurde er jetzt (659 95) auf Grund
seines eigenen Gesetzes des Hochverrats angeklagt, und lange schwankten die
Geschworenen - nicht, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig, sondern ob
sein Bundesgenosse oder sein Feind, Saturninus oder Caepio ihnen hassenswerter
erscheine, bis sie denn doch zuletzt fuer Freisprechung sich entschieden. War
man auch der Regierung an sich nicht geneigter als frueher, so erschien doch
nun, seit man sich, wenn auch nur einen Augenblick, am Rande der eigentlichen
Poebelherrschaft befunden hatte, jedem, der etwas zu verlieren hatte, das
bestehende Regiment in einem anderen Licht es war notorisch elend und
staatsverderberisch, aber die kuemmerliche Furcht vor dem noch elenderen und
noch staatsverderblicheren Regiment der Proletarier hatte ihm einen relativen
Wert verliehen. So ging jetzt die Stroemung, dass die Menge einen Volkstribun
zerriss, der es gewagt hatte, die Rueckkehr des Quintus Metellus zu verzoegern,
und dass die Demokraten anfingen, ihr Heil zu suchen in dem Buendnis mit
Moerdern und Giftmischern, wie sie zum Beispiel des verhassten Metellus durch
Gift sich entledigten, oder gar in dem Buendnis mit dem Landesfeind, wie denn
einzelne von ihnen schon fluechteten an den Hof des Koenigs Mithradates, der im
stillen zum Krieg ruestete gegen Rom.
Auch die aeusseren Verhaeltnisse gestalteten fuer die Regierung sich
guenstig. Die roemischen Waffen waren in der Zeit vom Kimbrischen bis auf den
Bundesgenossenkrieg nur wenig, ueberall aber mit Ehren taetig. Ernstlich
gestritten wurde nur in Spanien, wo waehrend der letzten fuer Rom so schweren
Jahre die Lusitaner (649f. 105) und die Keltiberer sich reit ungewohnter
Heftigkeit gegen die Roemer aufgelehnt hatten; hier stellten in dem Jahre 656-
661 (98-93) der Konsul Titus Didius in der noerdlichen und der Konsul Publius
Crassus in der suedlichen Provinz mit Tapferkeit und Glueck nicht bloss das
Obergewicht der roemischen Waffen wieder her, sondern schleiften auch die
wiederspenstigen Staedte und versetzten, wo es noetig schien, die Bevoelkerung
der festen Bergstaedte in die Ebenen. Dass um dieselbe Zeit die roemische
Regierung auch wieder des ein Menschenalter hindurch vernachlaessigten Ostens
gedachte und energischer, als seit langem erhoert war, in Kyrene, Syrien,
Kleinasien auftrat, wird spaeter darzustellen sein. Noch niemals seit dem Beginn
der Revolution war das Regiment der Restauration so fest begruendet, so populaer
gewesen. Konsularische Gesetze loesten die tribunizischen,
Freiheitsbeschraenkungen die Fortschrittsmassregeln ab. Die Kassierung der
Gesetze des Saturninus verstand sich von selbst; die ueberseeischen Kolonien des
Marius schwanden zusammen zu einer einzigen winzigen Ansiedelung auf der wuesten
Insel Korsika. Als der Volkstribun Sextus Titius, ein karikierter Alkibiades,
der im Tanz und Ballspiel staerker war als in der Politik und dessen
hervorragendstes Talent darin bestand, nachts auf den Strassen die Goetterbilder
zu zerschlagen, das Appuleische Ackergesetz im Jahre 655 (99) wieder ein- und
durchbrachte, konnte der Senat das neue Gesetz unter einem religioesen Vorwand
kassieren, ohne dass jemand dafuer einzustehen auch nur versucht haette; den
Urheber straften, wie schon erwaehnt ward, die Ritter in ihren Gerichten. Das
Jahr darauf (656 98) machte ein von den beiden Konsuln eingebrachtes Gesetz die
uebliche vierundzwanzigtaegige Frist zwischen Ein- und Durchbringung eines
Gesetzvorschlags obligatorisch und verbot, mehrere verschiedenartige
Bestimmungen in einen Antrag zusammenzufassen; wodurch die unvernuenftige
Ausdehnung der legislatorischen Initiative wenigstens etwas beschraenkt und
offenbare Ueberrumpelungen der Regierung durch neue Gesetze abgewehrt wurden.
Immer deutlicher zeigte es sich, dass die Gracchische Verfassung, die den Sturz
ihres Urhebers ueberdauert hatte, jetzt, seit die Menge und die Geldaristokratie
nicht mehr zusammengingen, in ihren Grundfesten schwankte. Wie diese Verfassung
geruht hatte auf der Spaltung der Aristokratie, so schien die Zwiespaeltigkeit
der Opposition sie zu Falle bringen zu muessen. Wenn jemals, so war jetzt die
Zeit gekommen, um das unvollkommene Restaurationswerk von 633 (121) zu
vollenden, um dem Tyrannen endlich auch seine Verfassung nachzusenden und die
regierende Oligarchie in den Alleinbesitz der politischen Gewalt
wiedereinzusetzen.
Es kam alles an auf die Wiedergewinnung der Geschworenenstellen. Die
Verwaltung der Provinzen, die hauptsaechliche Grundlage des senatorischen
Regiments, war von den Geschworenengerichten, namentlich von der Kommission
wegen Erpressungen, in dem Masse abhaengig geworden, dass der Statthalter die
Provinz nicht mehr fuer den Senat, sondern fuer den Kapitalisten- und
Kaufmannsstand zu verwalten schien. Wie bereitwillig immer die Geldaristokratie
der Regierung entgegenkam, wenn es um Massregeln gegen die Demokraten sich
handelte, so unnachsichtlich ahndete sie jeden Versuch, sie in diesem ihrem
wohlerworbenen Recht freiesten Schaltens in den Provinzen zu beschraenken.
Einzelne derartige Versuche wurden jetzt gemacht; die regierende Aristokratie
fing wieder an, sich zu fuehlen und eben ihre besten Maenner hielten sich
verpflichtet, der entsetzlichen Misswirtschaft in den Provinzen wenigstens fuer
ihre Person entgegenzutreten. Am entschlossensten tat dies Quintus Mucius
Scaevola, gleich seinem Vater Publius Oberpontifex und im Jahre 659 (95) Konsul,
der erste Jurist und einer der vorzueglichsten Maenner seiner Zeit. Als
praetorischer Statthalter (um 656 98) von Asia, der reichsten und
gemisshandeltsten unter allen Provinzen, statuierte er in Gemeinschaft mit
seinem aelteren, als Offizier, Jurist und Geschichtschreiber ausgezeichneten
Freunde, dem Konsular Publius Rutilius Rufus, ein ernstes und abschreckendes
Exempel. Ohne einen Unterschied zwischen Italikern und Provinzialen, Vornehmen
und Geringen zu machen, nahm er jede Klage an und zwang nicht bloss die
roemischen Kaufleute und Staatspaechter wegen erwiesener Schaedigungen, vollen
Geldersatz zu leisten, sondern, als einige ihrer angesehensten und
ruecksichtslosesten Agenten todeswuerdiger Verbrechen schuldig befunden wurden,
liess er diese, taub gegen alle Bestechungsantraege, ans Kreuz schlagen wie
Rechtens. Der Senat billigte sein Verfahren und setzte sogar seitdem den
Statthaltern von Asia es in die Instruktion, dass sie sich die
Verwaltungsgrundsaetze Scaevolas zum Muster nehmen moechten; allein die Ritter,
wenn sie gleich an den hochadligen und vielvermoegenden Staatsmann selber sich
nicht wagten, zogen seine Gefaehrten vor Gericht, zuletzt (um 662 92) sogar den
angesehensten derselben, seinen Legaten Publius Rufus, der nur durch Verdienste
und anerkannte Rechtschaffenheit, nicht durch Familienanhang verteidigt war. Die
Anklage, dass dieser Mann sich in Asia habe Erpressungen zuschulden kommen
lassen, brach zwar fast zusammen unter ihrer eigenen Laecherlichkeit wie unter
der Verworfenheit des Anklaegers, eines gewissen Apicius; allein man liess
dennoch die willkommene Gelegenheit, den Konsular zu demuetigen, nicht
voruebergehen, und da dieser, die falsche Beredsamkeit, die Trauergewaender, die
Traenen verschmaehend, sich kurz, einfach und sachlich verteidigte und den
souveraenen Kapitalisten die begehrte Huldigung stolz verweigerte, ward er in
der Tat verurteilt und sein maessiges Vermoegen zur Befriedigung erdichteter
Entschaedigungsansprueche eingezogen. Der Verurteilte begab sich in die
angeblich von ihm ausgepluenderte Provinz und verlebte daselbst, von saemtlichen
Gemeinden mit Ehrengesandtschaften empfangen und zeit seines Lebens gefeiert und
beliebt, in literarischer Musse die ihm noch uebrigen Tage. Und diese
schmachvolle Verurteilung war wohl der aergste, aber keineswegs der einzige Fall
der Art. Mehr vielleicht noch als solcher Missbrauch der Justiz gegen Maenner
fleckenlosen Wandels, aber neuen Adels erbitterte es die senatorische Partei,
dass der reinste Adel nicht mehr genuegte, die etwaigen Flecken der Ehrlichkeit
zuzudecken. Kaum war Rufus aus dem Lande, als der angesehenste aller
Aristokraten, seit zwanzig Jahren der Vormann des Senats, der siebzigjaehrige
Marcus Scaurus, wegen Erpressungen vor Gericht gezogen ward; nach
aristokratischen Begriffen ein Sacrilegium, selbst wenn er schuldig war. Das
Anklaegeramt fing an von schlechten Gesellen gewerbsmaessig betrieben zu werden
und nicht Unbescholtenheit, nicht Rang, nicht Alter schuetzte mehr vor den
frevelhaftesten und gefaehrlichsten Angriffen. Die Erpressungskommission ward
aus einer Schutzwehr der Provinzialen ihre schlimmste Geissel; der offenkundige
Dieb ging frei aus, wenn er nur seine Mitthebe gewaehren liess und sich nicht
weigerte, einen Teil der erpressten Summen den Geschworenen zufliessen zu
lassen; aber jeder Versuch, den billigen Forderungen der Provinzialen auf Recht
und Gerechtigkeit zu entsprechen, reichte hin zur Verurteilung. Die roemische
Regierung schien in dieselbe Abhaengigkeit von dem kontrollierenden Gericht
versetzt werden zu sollen, in der einst das Richterkollegium in Karthago den
dortigen Rat gehalten hatte. In furchtbarer Weise erfuellte sich Gaius Gracchus'
ahnungsvolles Wort, dass mit dem Dolche seines Geschworenengesetzes die vornehme
Welt sich selber zerfleischen werde.
Ein Sturm auf die Rittergerichte war unvermeidlich. Wer in der
Regierungspartei noch Sinn dafuer hatte, dass das Regieren nicht bloss Rechte,
sondern auch Pflichten in sich schliesst, ja wer nur noch edleren und stolzeren
Ehrgeiz in sich empfand, musste sich auflehnen gegen diese erdrueckende und
entehrende politische Kontrolle, die jede Moeglichkeit, rechtschaffen zu
verwalten, von vornherein abschnitt. Die skandaloese Verurteilung des Rutilius
Rufus schien eine Aufforderung, den Angriff sofort zu beginnen, und Marcus
Livius Drusus, der im Jahre 663 (91) Volkstribun war, betrachtete dieselbe als
besonders an sich gerichtet. Der Sohn des gleichnamigen Mannes, der dreissig
Jahre zuvor zunaechst den Gaius Gracchus gestuerzt und spaeter auch als Offizier
durch die Unterwerfung der Skordisker sich einen Namen gemacht hatte, war
Drusus, gleich seinem Vater, streng konservativ gesinnt und hatte diese seine
Gesinnung bereits in dem Aufstand des Saturninus tatsaechlich bewaehrt. Er
gehoerte den Kreisen des hoechsten Adels an und war Besitzer eines kolossalen
Vermoegens; auch der Gesinnung nach war er ein echter Aristokrat - ein energisch
stolzer Mann, der es verschmaehte, mit den Ehrenzeichen seiner Aemter sich zu
behaengen, aber auf dem Totenbette es aussprach, dass nicht bald ein Buerger
wiederkommen werde, der ihm gleich sei; ein Mann, dem das schoene Wort, dass der
Adel verpflichtet, die Richtschnur seines Lebens ward und blieb. Mit der ganzen
ernsten Leidenschaft seines Gemuetes hatte er sich abgewandt von der Eitelkeit
und Feilheit des vornehmen Poebels; zuverlaessig und sittenstreng war er bei den
geringen Leuten, denen seine Tuer und sein Beutel immer offenstanden, mehr
geachtet als eigentlich beliebt und trotz seiner Jugend durch die persoenliche
Wuerde seines Charakters von Gewicht im Senat wie auf dem Markte. Auch stand er
nicht allein. Marcus Scaurus hatte den Mut, bei Gelegenheit seiner Verteidigung
in dem Prozess wegen Erpressungen den Drusus oeffentlich aufzufordern, Hand zu
legen an die Reform der Geschworenenordnung; er sowie der beruehmte Redner
Lucius Crassus waren im Senat die eifrigsten Verfechter, vielleicht die
Miturheber seiner Antraege. Indes die Masse der regierenden Aristokratie dachte
keineswegs wie Drusus, Scaurus und Crassus. Es fehlte im Senat nicht an
entschiedenen Anhaengern der Kapitalistenpartei, unter denen namentlich sich
bemerkbar machten der derzeitige Konsul Lucius Marcius Philippus, der wie
frueher die Sache der Demokratie, so jetzt die des Ritterstandes mit Eifer und
Klugheit verfocht, und der verwegene und ruecksichtslose Quintus Caepio, den
zunaechst die persoenliche Feindschaft gegen Drusus und Scaurus zu dieser
Opposition bestimmte. Allein gefaehrlicher als diese entschiedenen Gegner war
die feige und faule Masse der Aristokratie, die zwar die Provinzen lieber allein
gepluendert haette, aber am Ende auch nicht viel dawider hatte, mit den Rittern
die Beute zu teilen, und, statt den Ernst und die Gefahren des Kampfes gegen die
uebermuetigen Kapitalisten zu uebernehmen, es viel billiger und bequemer fand,
sich von ihnen durch gute Worte und gelegentlich durch einen Fussfall oder auch
eine runde Summe Straflosigkeit zu erkaufen. Nur der Erfolg konnte zeigen,
wieweit es gelingen werde, diese Masse mit fortzureissen, ohne die es nun einmal
nicht moeglich war, zum Ziele zu gelangen.
Drusus entwarf den Antrag, die Geschworenenstellen den Buergern vom
Ritterzensus zu entziehen und sie dem Senat zurueckzugeben, welcher zugleich
durch Aufnahme von 300 neuen Mitgliedern in den Stand gesetzt werden sollte, den
vermehrten Obliegenheiten zu genuegen; zur Aburteilung derjenigen Geschworenen,
die der Bestechlichkeit sich schuldig gemacht haetten oder schuldig machen
wuerden, sollte eine eigene Kriminalkommission niedergesetzt werden. Hiermit war
der naechste Zweck erreicht, die Kapitalisten ihrer politischen Sonderrechte zu
berauben und sie fuer die veruebte Unbill zur Verantwortung zu ziehen. Indes
Drusus' Antraege und Absichten beschraenkten sich hierauf keineswegs; seine
Vorschlaege waren keine Gelegenheitsmassregeln, sondern ein umfassender und
durchdachter Reformplan. Er beantragte ferner, die Getreideverteilung zu
erhoehen und die Mehrkosten zu decken durch die dauernde Emission einer
verhaeltnismaessigen Zahl von kupfernen plattierten neben den silbernen Denaren,
sodann das gesamte noch unverteilte italische Ackerland, also namentlich die
Kampanische Domaene, und den besten Teil Siziliens zur Ansiedlung von
Buergerkolonisten zu bestimmen; endlich ging er gegen die italischen
Bundesgenossen die bestimmtesten Verpflichtungen ein, ihnen das roemische
Buergerrecht zu verschaffen. So erschienen denn hier von aristokratischer Seite
ebendieselben Herrschaftsstuetzen und ebendieselben Reformgedanken, auf denen
Gaius Gracchus' Verfassung beruht hatte - ein seltsames und doch sehr
begreifliches Zusammentreffen. Es war nur in der Ordnung, dass, wie die Tyrannis
gegen die Oligarchie, so diese gegen die Geldaristokratie sich stuetzte auf das
besoldete und gewissermassen organisierte Proletariat; hatte die Regierung
frueher die Ernaehrung des Proletariats auf Staatskosten als ein unvermeidliches
Uebel hingenommen, so dachte Drusus jetzt dasselbe, wenigstens fuer den
Augenblick, gegen die Geldaristokratie zu gebrauchen. Es war nur in der Ordnung,
dass der bessere Teil der Aristokratie, ebenwie ehemals auf das Ackergesetz des
Tiberius Gracchus, so jetzt bereitwillig einging auf alle diejenigen
Reformmassregeln, die, ohne die Oberhauptsfrage zu beruehren, nur darauf
abzweckten, die alten Schaeden des Staats auszuheilen. In der Emigrations- und
Kolonisationsfrage konnte man zwar so weit nicht gehen wie die Demokratie, da
die Herrschaft der Oligarchie wesentlich beruhte auf dem freien Schalten ueber
die Provinzen und durch jedes dauernde militaerische Kommando gefaehrdet ward;
die Gedanken, Italien und die Provinzen gleichzustellen und jenseits der Alpen
zu erobern, vertrugen mit den konservativen Prinzipien sich nicht. Allein die
launischen und selbst die kampanischen Domaenen so wie Sizilien konnte der Senat
recht wohl aufopfern, um den italischen Bauernstand zu heben und dennoch die
Regierung nach wie vor behaupten; wobei noch hinzukam, dass man kuenftigen
Agitationen nicht wirksamer vorbeugen konnte als dadurch, dass alles irgend
verfuegbare Land von der Aristokratie selbst zur Aufteilung gebracht ward und
fuer kuenftige Demagogen, nach Drusus' eigenem Ausdruck, nichts zu verteilen
uebrig blieb als der Gassenkot und das Morgenrot. Ebenso war es fuer die
Regierung, mochte dies nun ein Monarch sein oder eine geschlossene Anzahl
herrschender Familien, ziemlich einerlei, ob halb oder ganz Italien zum
roemischen Buergerverband gehoerte; und daher mussten wohl beiderseits die
reformierenden Maenner sich in dem Gedanken begegnen, durch zweckmaessige und
rechtzeitige Erstreckung des Buergerrechts die Gefahr abzuwenden, dass die
Insurrektion von Fregellae in groesserem Massstab wiederkehre, nebenher auch an
den zahl- und einflussreichen Italikern sich Bundesgenossen fuer ihre Plaene
suchen. So scharf in der Oberhauptsfrage die Ansichten und Absichten der beiden
grossen politischen Parteien sich schieden, so vielfach beruehrten sich in den
Operationsmitteln und in den reformistischen Tendenzen die besten Maenner aus
beiden Lagern; und wie Scipio Aemilianus ebenso unter den Widersachern des
Tiberius Gracchus wie unter den Foerderern seiner Reformbestrebungen genannt
werden kann, so war auch Drusus der Nachfolger und Schueler nicht minder als der
Gegner des Gaius. Die beiden hochgeborenen und hochsinnigen jugendlichen
Reformatoren waren sich aehnlicher, als es auf den ersten Blick schien und auch
persoenlich beide nicht unwert, ueber dem trueben Nebel des befangenen
Parteitreibens in reineren und hoeheren Anschauungen sich mit dem Kern ihrer
patriotischen Bestrebungen zu begegnen.
Es handelte sich um die Durchbringung der von Drusus entworfenen Gesetze,
von denen uebrigens der Antragsteller, ebenwie Gaius Gracchus, den bedenklichen
Vorschlag, den italischen Bundesgenossen das roemische Buergerrecht zu
verleihen, vorlaeufig zurueckhielt und zunaechst nur das Geschworenen-, Acker-
und Getreidegesetz vorlegte. Die Kapitalistenpartei widerstand aufs heftigste
und wuerde bei der Unentschlossenheit des groessten Teils der Aristokratie und
der Haltlosigkeit der Komitien ohne Frage die Verwerfung des
Geschworenengesetzes durchgesetzt haben, wenn es allein zur Abstimmung gekommen
waere. Drusus fasste deshalb seine saemtlichen Antraege in einen einzigen
zusammen; und indem also alle bei den Getreide- und Landverteilungen
interessierten Buerger genoetigt wurden, auch fuer das Geschworenengesetz zu
stimmen, gelang es durch sie und durch die Italiker, welche mit Ausnahme der in
ihrem Domanialbesitz bedrohten grossen Grundbesitzer, namentlich der umbrischen
und etruskischen, fest zu Drusus standen, das Gesetz durchzubringen - freilich
erst, nachdem Drusus den Konsul Philippus, der nicht aufhoerte zu widerstreben,
hatte verhaften und durch den Buettel in den Kerker abfuehren lassen. Das Volk
feierte den Tribun als seinen Wohltaeter und empfing ihn im Theater mit
Aufstehen und Beifallklatschen; allein die Abstimmung hatte den Kampf nicht so
sehr entschieden als auf einen anderen Boden verlegt, da die Gegenpartei den
Antrag des Drusus mit Recht als dem Gesetz von 656 (98) zuwiderlaufend und
deshalb als nichtig bezeichnete. Der Hauptgegner des Tribuns, der Konsul
Philippus, forderte den Senat auf, aus diesem Grunde das Livische Gesetz als
formwidrig zu kassieren; allein die Majoritaet des Senats, erfreut, die
Rittergerichte los zu sein, wies den Antrag zurueck. Der Konsul erklaerte darauf
auf offenem Markte, dass mit einem solchen Senat zu regieren nicht moeglich sei
und er sich nach einem anderen Staatsrat umsehen werde; er schien einen
Staatsstreich zu beabsichtigen. Der Senat, von Drusus deswegen berufen, sprach
nach stuermischen Verhandlungen gegen den Konsul ein Tadels- und
Misstrauensvotum aus; allein im geheimen begann sich in einem grossen Teil der
Majoritaet die Angst vor der Revolution zu regen, mit der sowohl Philippus als
ein grosser Teil der Kapitalisten zu drohen schien. Andere Umstaende kamen
hinzu. Einer der taetigsten und angesehensten unter Drusus' Gesinnungsgenossen,
der Redner Lucius Crassus, starb ploetzlich wenige Tage nach jener Senatssitzung
(September 663 91). Die von Drusus mit den Italikern angeknuepften Verbindungen,
die er anfangs nur wenigen seiner Vertrautesten mitgeteilt hatte, wurden
allmaehlich ruchbar, und in das wuetende Geschrei ueber Landesverrat, das die
Gegner erhoben, stimmten viele, vielleicht die meisten Maenner der
Regierungspartei mit ein; selbst die edelmuetige Warnung, die er dem Konsul
Philippus zukommen liess, bei dem Bundesfest auf dem Albanerberg vor den von den
Italikern ausgesandten Moerdern sich zu hueten, diente nur dazu, ihn weiter zu
kompromittieren, indem sie zeigte, wie tief er in die unter den Italikern
gaerenden Verschwoerungen verwickelt war. Immer heftiger draengte Philippus auf
Kassation des Livischen Gesetzes; immer lauer ward die Majoritaet in der
Verteidigung desselben. Bald erschien die Rueckkehr zu den frueheren
Verhaeltnissen der grossen Menge der Furchtsamen und Unentschiedenen im Senat
als der einzige Ausweg, und der Kassationsbeschluss wegen formeller Maengel
erfolgte. Drusus, nach seiner Art streng sich bescheidend, begnuegte sich daran
zu erinnern, dass der Senat also selbst die verhassten Rittergerichte
wiederherstelle, und begab sich seines Rechtes, den Kassationsbeschluss durch
Interzession ungueltig zu machen. Der Angriff des Senats auf die
Kapitalistenpartei war vollstaendig abgeschlagen, und willig oder unwillig
fuegte man sich abermals in das bisherige Joch. Aber die hohe Finanz begnuegte
sich nicht gesiegt zu haben. Als Drusus eines Abends auf seinem Hausflur die wie
gewoehnlich ihn begleitende Menge eben verabschieden wollte, stuerzte er
ploetzlich vor dem Bilde seines Vaters zusammen; eine Moerderhand hatte ihn
getroffen und so sicher, dass er wenige Stunden darauf den Geist aufgab. Der
Taeter war in der Abenddaemmerung verschwunden, ohne dass jemand ihn erkannt
hatte, und eine gerichtliche Untersuchung fand nicht statt; aber es brauchte
derselben nicht, um hier jenen Dolch zu erkennen, mit dem die Aristokratie sich
selber zerfleischte. Dasselbe gewaltsame und grauenvolle Ende, das die
demokratischen Reformatoren weggerafft hatte, war auch dem Gracchus der
Aristokratie bestimmt. Es lag darin eine tiefe und traurige Lehre. An dem
Widerstand oder an der Schwaeche der Aristokratie scheiterte die Reform, selbst
wenn der Versuch zu reformieren aus ihren eigenen Reihen hervorging. Seine Kraft
und sein Leben hatte Drusus darangesetzt, die Kaufmannsherrschaft zu stuerzen,
die Emigration zu organisieren, den drohenden Buergerkrieg abzuwenden; er sah
noch selbst die Kaufleute unumschraenkter regieren als je, sah alle seine
Reformgedanken vereitelt und starb mit dem Bewusstsein, dass seid jaeher Tod das
Signal zu dem fuerchterlichsten Buergerkrieg sein werde, der je das schoene
italische Land verheert hat.
7. Kapitel
Die Empoerung der italischen Untertanen und die Sulpicische Revolution
Seitdem mit Pyrrhos' Ueberwindung der letzte Krieg, den die Italiker fuer
ihre Unabhaengigkeit gefuehrt hatten, zu Ende gegangen war, das heisst seit fast
zweihundert Jahren, hatte jetzt das roemische Prinzipat in Italien bestanden,
ohne dass es selbst unter den gefaehrlichsten Verhaeltnissen ein einziges Mal in
seiner Grundlage geschwankt haette. Vergeblich hatte das Heldengeschlecht der
Barleiden, vergeblich die Nachfolger des grossen Alexander und der Achaemeniden
versucht, die italische Nation zum Kampf aufzuruetteln gegen die uebermaechtige
Hauptstadt; gehorsam war dieselbe auf den Schlachtfeldern am Guadalquivir und an
der Medscherda, am Tempepass und am Sipylos erschienen und hatte mit dem besten
Blute ihrer Jugend ihren Herren die Untertaenigkeit dreier Weltteile erfechten
helfen. Ihre eigene Stellung indessen hatte sich wohl veraendert, aber eher
verschlechtert als verbessert. In materieller Hinsicht zwar hatte sie sich im
allgemeinen nicht zu beklagen. Wenn auch der kleine und der mittlere
Grundbesitzer durch ganz Italien infolge der unverstaendigen roemischen
Korngesetzgebung litt, so gediehen dafuer die groesseren Gutsherren und mehr
noch der Kaufmanns- und Kapitalistenstand, da die Italiker hinsichtlich der
finanziellen Ausbeutung der Provinzen im wesentlichen denselben Schutz und
dieselben Vorrechte genossen wie die roemischen Buerger und also die materiellen
Vorteile des politischen Uebergewichts der Roemer grossenteils auch ihnen zugute
kamen. Ueberhaupt waren die wirtschaftlichen und sozialen Zustaende Italiens
nicht zunaechst abhaengig von den politischen Unterschieden; es gab vorzugsweise
bundesgenoessische Landschaften, wie Etrurien und Umbrien, in denen der freie
Bauernstand verschwunden war, andere, wie die Abruzzentaeler, in denen derselbe
noch leidlich und zum Teil fast unberuehrt sich erhalten hatte - aehnlich wie
sich gleiche Verschiedenheit auch in den verschiedenen roemischen
Buergerdistrikten nachweisen laesst. Dagegen die politische Zuruecksetzung ward
immer herber, immer schroffer. Wohl fand ein foermlicher unverhuellter
Rechtsbruch wenigstens in Hauptfragen nicht statt. Die Kommunalfreiheit, welche
unter dem Namen der Souveraenitaet den italischen Gemeinden vertragsmaessig
zustand, wurde von der roemischen Regierung im ganzen respektiert; den Angriff,
den die roemische Reformpartei im Anfang der agrarischen Bewegung auf die den
besser gestellten Gemeinden verbrieften roemischen Domaenen machte, hatte nicht
bloss die streng konservative sowie die Mittelpartei in Rom ernstlich bekaempft,
sondern auch die roemische Opposition selbst sehr bald aufgegeben. Allein die
Rechte, welche Rom als der fuehrenden Gemeinde zustanden und zustehen mussten,
die oberste Leitung des Kriegswesens und die Oberaufsicht ueber die gesamte
Verwaltung, wurden in einer Weise ausgeuebt, die fast ebenso schlimm war, als
wenn man die Bundesgenossen geradezu fuer rechtlose Untertanen erklaert haette.
Die zahlreichen Milderungen des furchtbar strengen roemischen Kriegsrechts,
welche im Laufe des siebenten Jahrhunderts in Rom eingefuehrt wurden, scheinen
saemtlich auf die roemischen Buergersoldaten beschraenkt geblieben zu sein; von
der wichtigsten, der Abschaffung der standrechtlichen Hinrichtungen, ist dies
gewiss und der Eindruck leicht zu ermessen, wenn, wie dies im Jugurthinischen
Krieg geschah, angesehene latinische Offiziere nach Urteil des roemischen
Kriegsrats enthauptet wurden, dem letzten Buergersoldaten aber im gleichen Fall
das Recht zustand, an die buergerlichen Gerichte Roms Berufung einzulegen. In
welchem Verhaeltnis die Buerger und die italischen Bundesgenossen zum
Kriegsdienst angezogen werden sollten, war vertragsmaessig wie billig unbestimmt
geblieben; allein waehrend in frueherer Zeit beide durchschnittlich die gleiche
Zahl Soldaten gestellt hatten, wurden jetzt, obwohl das Bevoelkerungsverhaeltnis
wahrscheinlich eher zu Gunsten als zum Nachteil der Buergerschaft sich
veraendert hatte, die Forderungen an die Bundesgenossen allmaehlich
unverhaeltnismaessig gesteigert, so dass man ihnen teils den schwereren und
kostbareren Dienst vorzugsweise aufbuerdete, teils jetzt regelmaessig auf einen
Buerger zwei Bundesgenossen aushob. Aehnlich wie die militaerische Oberleitung
wurde die buergerliche Oberaufsicht, welche mit Einschluss der davon kaum zu
trennenden obersten Administrativjurisdiktion die roemische Regierung stets und
mit Recht ueber die abhaengigen italischen Gemeinden sich vorbehalten hatte, in
einer Weise ausgedehnt, dass die Italiker fast nicht minder als die Provinzialen
sich der Willkuer eines jeden der zahllosen roemischen Beamten schutzlos
preisgegeben sahen. In Teanum Sidicinum, einer der angesehensten Bundesstaedte,
hatte ein Konsul den Buergermeister der Stadt an dem Schandpfahl auf dem Markt
mit Ruten staeupen lassen, weil seiner Gemahlin, die in dem Maennerbad zu baden
verlangte, die Munizipalbeamten nicht schleunig genug die Badenden ausgetrieben
hatten und ihr das Bad nicht sauber erschienen war. Aehnliche Auftritte waren in
Ferentinum, gleichfalls einer Stadt besten Rechts, ja in der alten und wichtigen
latinischen Kolonie Cales vorgefallen. In der latinischen Kolonie Venusia war
ein freier Bauersmann von einem durchpassierenden jungen, amtlosen roemischen
Diplomaten wegen eines Spasses, den er sich ueber dessen Saenfte erlaubt hatte,
angehalten, niedergeworfen und mit dem Tragriemen der Saenfte zu Tode gepeitscht
worden. Dieser Vorfaelle wird um die Zeit des fregellanischen Aufstandes
gelegentlich gedacht; es leidet keinen Zweifel, dass aehnliche
Unrechtfertigkeiten haeufig vorkamen und ebensowenig, dass eine ernstliche
Genugtuung fuer solche Missetaten nirgends zu erlangen war, wogegen das nicht
leicht ungestraft verletzte Provokationsrecht wenigstens Leib und Leben des
roemischen Buergers einigermassen schuetzte. Es konnte nicht fehlen, dass
infolge dieser Behandlung der Italiker seitens der roemischen Regierung die
Spannung, welche die Weisheit der Ahnen zwischen den latinischen und den
sonstigen italischen Gemeinden sorgfaeltig unterhalten hatte, wenn nicht
verschwand, so doch nachliess. Die Zwingburgen Roms und die durch die
Zwingburgen in Gehorsam erhaltenen Landschaften lebten jetzt unter dem gleichen
Druck; der Latiner konnte den Picenter daran erinnern, dass sie beide in
gleicher Weise "den Beilen unterworfen" seien; die Voegte und die Knechte von
ehemals vereinigte jetzt der gemeinsame Hass gegen den gemeinsamen Zwingherrn.
Wenn also der gegenwaertige Zustand der italischen Bundesgenossen aus einem
leidlichen Abhaengigkeitsverhaeltnis umgeschlagen war in die drueckendste
Knechtschaft, so war zugleich denselben jede Aussicht auf Erlangung besseren
Rechts genommen worden. Schon mit der Unterwerfung Italiens hatte die roemische
Buergerschaft sich abgeschlossen und die Erteilung des Buergerrechts an ganze
Gemeinden vollstaendig aufgegeben, die an einzelne Personen sehr beschraenkt.
Jetzt ging man noch einen Schritt weiter: bei Gelegenheit der die Erstreckung
des roemischen Buergerrechts auf ganz Italien bezweckenden Agitation in den
Jahren 628, 632 (126, 122) griff man das Uebersiedlungsrecht selbst an und wies
geradezu die saemtlichen in Rom sich aufhaltenden Nichtbuerger durch Volks- und
Senatbeschluss aus der Hauptstadt aus - eine ebenso durch ihre Illiberalitaet
gehaessige wie durch die vielfach dabei verletzten Privatinteressen gefaehrliche
Massregel. Kurz, wenn die italischen Bundesgenossen zu den Roemern frueher
gestanden hatten teils als bevormundete Brueder, mehr beschuetzt als beherrscht
und nicht zu ewiger Unmuendigkeit bestimmt, teils als leidlich gehaltene und der
Hoffnung auf die Freilassung nicht voellig beraubte Knechte, so standen sie
jetzt saemtlich ungefaehr in gleicher Untertaenigkeit und gleicher
Hoffnungslosigkeit unter den Ruten und Beilen ihrer Zwingherren und durften
hoechstens als bevorrechtete Knechte sich es herausnehmen, die von den Herren
empfangenen Fusstritte an die armen Provinzialen weiterzugeben.
Es liegt in der Natur solcher Zerwuerfnisse, dass sie anfangs,
zurueckgehalten durch das Gefuehl der nationalen Einheit und die Erinnerung
gemeinschaftlich ueberdauerter Gefahr, leise und gleichsam bescheiden auftreten,
bis allmaehlich der Riss sich erweitert und zwischen den Herrschern, deren Recht
lediglich ihre Macht ist, und den Beherrschten, deren Gehorsam nicht weiter
reicht als ihre Furcht, das unverhohlene Gewaltverhaeltnis sich offenbart. Bis
zu der Empoerung und Schleifung von Fregellae im Jahre 629 (125), die gleichsam
offiziell den veraenderten Charakter der roemischen Herrschaft konstatierte,
trug die Gaerung unter den Italikern nicht eigentlich einen revolutionaeren
Charakter. Das Begehren nach Gleichberechtigung hatte allmaehlich sich
gesteigert von stillem Wunsch zu lauter Bitte, nur um, je bestimmter es auftrat,
desto entschiedener abgewiesen zu werden. Sehr bald konnte man erkennen, dass
eine gutwillige Gewaehrung nicht zu hoffen sei, und der Wunsch, das Verweigerte
zu ertrotzen, wird nicht gefehlt haben; allein Roms damalige Stellung liess den
Gedanken, diesen Wunsch zur Tat zu machen, kaum aufkommen. Obwohl das
Zahlenverhaeltnis der Buerger und Nichtbuerger in Italien sich nicht gehoerig
ermitteln laesst, so kann es doch als ausgemacht gelten, dass die Zahl der
Buerger nicht sehr viel geringer war als die der italischen Bundesgenossen und
auf ungefaehr 400000 waffenfaehige Buerger mindestens 500000, wahrscheinlich
600000 Bundesgenossen kamen ^1. Solange bei einem solchen Verhaeltnis die
Buergerschaft einig und kein nennenswerter aeusserer Feind vorhanden war, konnte
die in eine Unzahl einzelner Stadt- und Gaugemeinden zersplitterte und durch
tausendfache oeffentliche und Privatverhaeltnisse mit Rom verknuepfte italische
Bundesgenossenschaft zu einem gemeinschaftlichen Handeln nimmermehr gelangen und
mit maessiger Klugheit es der Regierung nicht fehlen, die schwierigen und
grollenden Untertanenschaften teils durch die kompakte Masse der Buergerschaft,
teils durch die sehr ansehnlichen Hilfsmittel, die die Provinzen darboten, teils
eine Gemeinde durch die andere zu beherrschen. Darum verhielten die Italiker
sich ruhig, bis die Revolution Rom zu erschuettern begann; sowie aber diese
ausgebrochen war, griffen auch sie ein in das Treiben und Wogen der roemischen
Parteien, um durch die eine oder die andere die Gleichberechtigung zu erlangen.
Sie hatten gemeinschaftliche Sache gemacht erst mit der Volks-, sodann mit der
Senatspartei und bei beiden gleich wenig erreicht. Sie hatten sich ueberzeugen
muessen, dass zwar die besten Maenner beider Parteien die Gerechtigkeit und
Billigkeit ihrer Forderungen anerkannten, dass aber diese besten Maenner,
Aristokraten wie Populare, gleich wenig vermochten, bei der Masse ihrer Partei
diesen Forderungen Gehoer zu verschaffen. Sie hatten es mitangesehen, wie die
begabtesten, energischsten, gefeiertsten Staatsmaenner Roms in demselben
Augenblick, wo sie als Sachwalter der Italiker auftraten, sich von ihren eigenen
Anhaengern verlassen gefunden hatten und deshalb gestuerzt worden waren. In all
den Wechselfaellen der dreissigjaehrigen Revolution und Restauration waren
Regierungen genug ein- und abgesetzt worden, aber wie auch das Programm
wandelbar sein mochte, die kurzsichtige Engherzigkeit sass ewig am Steuer. Vor
allem die neuesten Vorgaenge hatten es deutlich offenbart, wie vergeblich die
Italiker die Beruecksichtigung ihrer Ansprueche von Rom erwarteten. Solange sich
die Begehren der Italiker mit denen der Revolutionspartei gemischt hatten und
bei dieser an dem Unverstand der Massen gescheitert waren, konnte man sich noch
dem Glauben ueberlassen, als sei die Oligarchie nur den Antragstellern, nicht
dem Antrag selbst feindlich gesinnt gewesen, als sei noch eine Moeglichkeit
vorhanden, dass der intelligentere Staat die mit dem Wesen der Oligarchie
vertraegliche und dem Senat heilsame Massregel seinerseits aufnehmen werde.
Allein die letzten Jahre, in denen der Senat wieder fast unumschraenkt regierte,
hatten ueber die Absichten auch der roemischen Oligarchie eine nur zu leidige
Klarheit verbreitet. Statt der gehofften Milderungen erging im Jahre 659 (95)
ein konsularisches Gesetz, das den Nichtbuergern aufs strengste untersagte, des
Buergerrechts sich anzumassen, und die Kontravenienten mit Untersuchung und
Strafe bedrohte - ein Gesetz, das eine grosse Anzahl der angesehensten und bei
der Gleichberechtigungsfrage am meisten interessierten Personen aus den Reihen
der Roemer in die der Italiker zurueckwarf und das in seiner juristischen
Unanfechtbarkeit und staatsmaennischen Wahnwitzigkeit vollkommen auf einer Linie
steht mit jener beruehmten Akte, welche den Grund legte zur Trennung
Nordamerikas vom Mutterland, und denn auch ebenwie diese die naechste Ursache
des Buergerkrieges ward. Es war nur um so schlimmer, dass die Urheber dieses
Gesetzes keineswegs zu den verstockten und unverbesserlichen Optimaten
gehoerten, sondern keine anderen waren als der kluge und allgemein verehrte,
freilich, wie Georg Grenville, von der Natur zum Rechtsgelehrten und vom
Verhaengnis zum Staatsmann bestimmte Quintus Scaevola, welcher durch seine
ebenso ehrenwerte als schaedliche Rechtlichkeit erst den Krieg zwischen Senat
und Rittern und dann den zwischen Roemern und Italikern mehr als irgendein
zweiter entzuendet hat, und der Redner Lucius Crassus, der Freund und
Bundesgenosse des Drusus und ueberhaupt einer der gemaessigtsten und
einsichtigsten Optimaten. Inmitten der heftigen Gaerung, die dies Gesetz und die
daraus entstandenen zahlreichen Prozesse in ganz Italien hervorriefen, schien
den Italikern noch einmal der Stern der Hoffnung aufzugehen in Marcus Drusus.
Was fast unmoeglich geduenkt hatte, dass ein Konservativer die reformatorischen
Gedanken der Gracchen aufnehmen und die Gleichberechtigung der Italiker
durchfechten werde, war nun dennoch eingetreten; ein hocharistokratischer Mann
hatte sich entschlossen, zugleich die Italiker von der sizilischen Meerenge bis
an die Alpen hin und die Regierung zu emanzipieren und all seinen ernsten Eifer,
all seine zuverlaessige Hingebung an diese hochherzigen Reformplaene zu setzen.
Ober wirklich, wie erzaehlt wird, sich an die Spitze eines Geheimbundes gestellt
hat, dessen Faeden durch ganz Italien liefen und dessen Mitglieder sich eidlich
2 verpflichteten, zusammenzustehen fuer Drusus und die gemeinschaftliche Sache,
ist nicht auszumachen; aber wenn er auch nicht zu so gefaehrlichen und in der
Tat fuer einen roemischen Beamten unverantwortlichen Dingen die Hand geboten
hat, so ist es doch sicher nicht bei allgemeinen Verheissungen geblieben und
sind, wenngleich vielleicht ohne und gegen seinen Willen, auf seinen Namen hin
bedenkliche Verbindungen geknuepft worden. Jubelnd vernahm man in Italien, dass
Drusus unter Zustimmung der grossen Mehrheit des Senats seine ersten Antraege
durchgesetzt habe; mit noch groesserem Jubel feierten alle Gemeinden Italiens
nicht lange darauf die Genesung des ploetzlich schwer erkrankten Tribuns. Aber
wie Drusus' weitere Absichten sich enthuellten, wechselten die Dinge; er konnte
nicht wagen, das Hauptgesetz einzubringen; er musste verschieben, musste
zoegern, musste bald zurueckweichen. Man vernahm, dass die Majoritaet des Senats
unsicher werde und von ihrem Fuehrer abzufallen drohe; in rascher Folge lief
durch die Gemeinden Italiens die Kunde, dass das durchgebrachte Gesetz kassiert
sei, dass die Kapitalisten unumschraenkter schalteten als je, dass der Tribun
von Moerderhand getroffen, dass er tot sei (Herbst 663 91).
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^1 Diese Ziffern sind den Zensuszahlen der Jahre 639 (115) und 684 (70)
entnommen; waffenfaehige Buerger zaehlte man in jenem Jahr 394336, in diesem
910000 (nach Phlegon fr. 13 Mueller, welchen Satz Clinton und dessen
Ausschreiber faelschlich auf den Zensus von 668 (86) beziehen; nach Liv. ep. 98
wurden - nach der richtigen Lesung - 900000 Koepfe gezaehlt). Die einzige
zwischen diesen beiden bekannte Zaehlungsziffer, die des Zensus von 668 (86),
der nach Hieronymus 463000 Koepfe ergab, ist wohl nur deshalb so gering
ausgefallen, weil er mitten in der Krise der Revolution stattfand. Da ein
Steigen der Bevoelkerung Italiens in der Zeit von 639 (115) bis 684 (70) nicht
denkbar ist, und selbst die Sullanischen Landanweisungen die Luecken, die der
Krieg gerissen, hoechstens gedeckt haben koennen, so darf der Ueberschuss von
reichlich 500000 Waffenfaehigen mit Sicherheit auf die inzwischen erfolgte
Aufnahme der Bundesgenossen zurueckgefuehrt werden. Indes ist es moeglich und
sogar wahrscheinlich, dass in diesen verhaengnisvollen Jahren der Gesamtstand
der italischen Bevoelkerung vielmehr zurueckging; rechnet man das Gesamtdefizit
auf 100000 Waffenfaehige, was nicht uebertrieben erscheint, so kommen fuer die
Zeit des Bundesgenossenkrieges in Italien auf zwei Buerger drei Nichtbuerger.
2 Die Eidesformel ist erhalten (bei Diod. Vat. p. 128); sie lautet: "Ich
schwoere bei dem Kapitolinischen Jupiter und bei der roemischen Vesta und bei
dem angestammten Mars und bei der zeugenden Sonne und bei der naehrenden Erde
und bei den goettlichen Gruendern und Mehrern (den Penaten) der Stadt Rom, dass
mir Freund sein soll und Feind sein soll, wer Freund und Feind ist dem Drusus;
ingleichen dass ich weder meines eigenen noch des Lebens meiner Kinder und
meiner Eltern schonen will, ausser insoweit es dem Drusus frommt und den
Genossen dieses Eides. Wenn ich aber Buerger werden sollte durch das Gesetz des
Drusus, so will ich Rom achten als meine Heimat und Drusus als den groessten
meiner Wohltaeter. Diesen Eid will ich abnehmen so vielen meiner Mitbuerger, als
ich vermag; und schwoere ich recht, so gehe es mir wohl, schwoere ich falsch, so
gehe es mir uebel!"
Indes wird man Wohltun, diesen Bericht mit Vorsicht zu benutzen; er ruehrt
entweder her aus den gegen Drusus von Philippus gehaltenen Reden (worauf die
sinnlose, von dem Auszugmacher der Eidesformel vorgesetzte Ueberschrift 'Eid des
Philippus' zu fuehren scheint) oder im besten Fall aus den spaeter ueber diese
Verschwoerung in Rom aufgenommenen Kriminalprozessakten; und auch bei der
letzteren Annahme bleibt es fraglich, ob diese Eidesformel aus den Inkulpaten
heraus- oder in sie hineininquiriert ward.
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Die letzte Hoffnung, durch Vertrag die Aufnahme in den roemischen
Buergerverband zu erlangen, ward den Italikern mit Marcus Drusus zu Grabe
getragen. Wozu dieser konservative und energische Mann unter den guenstigsten
Verhaeltnissen seine eigene Partei nicht hatte bestimmen koennen, dazu war
ueberhaupt auf dem Wege der Guete nicht zu gelangen. Den Italikern blieb nur die
Wahl, entweder geduldig sich zu fuegen oder den Versuch, der vor
fuenfunddreissig Jahren durch die Zerstoerung von Fregellae im Keim erstickt
worden war, noch einmal und womoeglich mit gesamter Hand zu wiederholen und mit
den Waffen sei es Rom zu vernichten und zu beerben, sei es wenigstens die
Gleichberechtigung mit Rom zu erzwingen. Es war dieser letztere Entschluss
freilich ein Entschluss der Verzweiflung; wie die Sachen lagen, mochte die
Auflehnung der einzelnen Stadtgemeinden gegen die roemische Regierung gar leicht
noch hoffnungsloser erscheinen als der Aufstand der amerikanischen Pflanzstaedte
gegen das Britische Imperium; allem Anschein nach konnte die roemische Regierung
mit maessiger Aufmerksamkeit und Tatkraft dieser zweiten Schilderhebung das
Schicksal der frueheren bereiten. Allein war es etwa minder ein Entschluss der
Verzweiflung, wenn man stillsass und die Dinge ueber sich kommen liess? Wenn man
sich erinnerte, wie die Roemer ungereizt in Italien zu hausen gewohnt waren, was
war jetzt zu erwarten, wo die angesehensten Maenner in jeder italischen Stadt
mit Drusus in einem Einverstaendnis gestanden hatten oder haben sollten - beides
war hinsichtlich der Folgen ziemlich dasselbe -, das geradezu gegen die jetzt
siegreiche Partei gerichtet und fueglich als Hochverrat zu qualifizieren war?
Allen denen, die an diesem Geheimbund teilgehabt, ja allen, die nur der
Teilhaberschaft verdaechtigt werden konnten, blieb keine andere Wahl, als den
Krieg zu beginnen oder ihren Nacken unter das Henkerbeil zu beugen. Es kam
hinzu, dass fuer eine allgemeine Schilderhebung durch ganz Italien der
gegenwaertige Augenblick noch verhaeltnismaessig guenstige Aussichten darbot.
Wir sind nicht genau darueber unterrichtet, inwieweit die Roemer die Sprengung
der groesseren italischen Eidgenossenschaften durchgefuehrt hatten; es ist indes
nicht unwahrscheinlich, dass die Marser, die Paeligner, vielleicht sogar die
Samniten und Lucaner damals noch in ihrer alten, wenn auch politisch
bedeutungslos gewordenen, zum Teil wohl auf blosse Fest- und Opfergemeinschaft
zurueckgefuehrten Gemeindebuenden zusammenstanden. Immer fand die beginnende
Insurrektion jetzt noch an diesen Verbaenden einen Stuetzpunkt; wer aber konnte
sagen, wie bald die Roemer ebendarum dazu schreiten wuerden, auch sie zu
beseitigen? Der Geheimbund ferner, an dessen Spitze Drusus gestanden haben
sollte, hatte sein wirkliches oder gehofftes Haupt an ihm verloren, aber er
selber bestand und gewaehrte fuer die politische Organisation des Aufstandes
einen wichtigen Anhalt, waehrend die militaerische daran anknuepfen konnte, dass
jede Bundesstadt ihr eigenes Heerwesen und erprobte Soldaten besass. Andrerseits
war man in Rom auf nichts ernstlich gefasst. Man vernahm wohl davon, dass
unruhige Bewegungen in Italien stattfaenden und die bundesgenoessischen
Gemeinden miteinander einen auffallenden Verkehr unterhielten; aber statt
schleunigst die Buerger unter die Waffen zu rufen, begnuegte das regierende
Kollegium sich damit, in herkoemmlicher Art die Beamten zur Wachsamkeit zu
ermahnen und Spione auszusenden, um etwas Genaueres zu erfahren. Die Hauptstadt
war so voellig unverteidigt, dass ein entschlossener marsischer Offizier Quintus
Pompaedius Silo, einer von den vertrautesten Freunden des Drusus, den Plan
entworfen haben soll, an der Spitze einer Schar zuverlaessiger, unter den
Gewaendern Schwerter fuehrender Maenner sich in dieselbe einzuschleichen und
sich ihrer durch einen Handstreich zu bemaechtigen. Ein Aufstand bereitete also
sich vor; Vertraege wurden geschlossen, die Ruestungen still und taetig
betrieben, bis endlich, wie gewoehnlich noch etwas frueher, als die leitenden
Maenner beabsichtigt hatten, durch einen Zufall die Insurrektion zum Ausbruch
kam. Der roemische Praetor mit prokonsularischer Gewalt Gaius Servilius, durch
seine Kundschafter davon benachrichtigt, dass die Stadt Asculum (Ascoli) in den
Abruzzen an die Nachbargemeinden Geiseln sende, begab sich mit seinem Legaten
Fonteius und wenigem Gefolge dorthin und richtete an die eben zur Feier der
grossen Spiele im Theater versammelte Menge eine donnernde Drohrede. Der Anblick
der nur zu bekannten Beile, die Verkuendigung der nur zu ernst gemeinten
Drohungen warf den Funken in den seit Jahrhunderten aufgehaeuften Zunder des
erbitterten Hasses; die roemischen Beamten wurden im Theater selbst von der
Menge zerrissen und sofort, gleich als gelte es, durch einen furchtbaren Frevel
jede Bruecke der Versoehnung abzubrechen, die Tore auf Befehl der Obrigkeit
geschlossen, die saemtlichen in Asculum verweilenden Roemer niedergemacht und
ihre Habe gepluendert. Wie die Flamme durch die Steppe lief die Empoerung durch
die Halbinsel. Voran ging das tapfere und zahlreiche Volk der Marser in
Verbindung mit den kleinen, aber kernigen Eidgenossenschaften in den Abruzzen,
den Paelignern, Marrucinern, Frentanern und Vestinern; der schon genannte
tapfere und kluge Quintus Silo war hier die Seele der Bewegung. Von den Marsern
wurde zuerst den Roemern foermlich abgesagt, wonach spaeterhin dem Krieg der
Name des marsischen blieb. Dem gegebenen Beispiel folgten die samnitischen und
ueberhaupt die Masse der Gemeinden vom Liris und den Abruzzen bis hinab nach
Kalabrien und Apulien, so dass bald in ganz Mittel- und Sueditalien gegen Rom
geruestet ward. Die Etrusker und Umbrer dagegen hielten zu Rom, wie sie bereits
frueher mit den Rittern zusammengehalten hatten gegen Drusus. Es ist
bezeichnend, dass in diesen Landschaften seit alten Zeiten die Grund- und
Geldaristokratie uebermaechtig und der Mittelstand gaenzlich verschwunden war,
wogegen in und an den Abruzzen der Bauernstand sich reiner und frischer bewahrt
hatte als irgendwo sonst in Italien; der Bauern- und ueberhaupt der Mittelstand
also war es, aus dem der Aufstand wesentlich hervorging, wogegen die munizipale
Aristokratie auch jetzt noch Hand in Hand ging mit der hauptsaechlichen
Regierung. Danach ist es auch leicht erklaerlich, dass in den aufstaendischen
Distrikten einzelne Gemeinden und in den aufstaendischen Gemeinden Minoritaeten
festhielten an dem roemischen Buendnis; wie zum Beispiel die Vestinerstadt Pinna
fuer Rom eine schwere Belagerung aushielt und ein im Hirpinerland gebildetes
Loyalistenkorps unter Minatus Magius von Aeclanum die roemischen Operationen in
Kampanien unterstuetzte. Endlich hielten fest an Rom die am besten gestellten
bundesgenoessischen Gemeinden, in Kampanien, Nola und Nuceria, und die
griechischen Seestaedte Neapolis und Rhegion, desgleichen wenigstens die meisten
latinischen Kolonien, wie zum Beispiel Alba und Aesernia - ebenwie im
Hannibalischen Kriege die latinischen und die griechischen Staedte im ganzen
fuer die sabellischen gegen Rom Partei genommen hatten. Die Vorfahren hatten
Italiens Beherrschung auf die aristokratische Gliederung gegruendet und mit
geschickter Abstufung der Abhaengigkeiten die schlechter gestellten Gemeinden
durch die besseren Rechts, innerhalb jeder Gemeinde aber die Buergerschaft durch
die Munizipalaristokratie in Untertaenigkeit gehalten. Erst jetzt, unter dem
unvergleichlich schlechten Regiment der Oligarchie, erprobte es sich
vollstaendig, wie fest und gewaltig die Staatsmaenner des vierten und fuenften
Jahrhunderts ihre Werksteine ineinandergefuegt hatten; auch diese Sturmflut
hielt der vielfach erschuetterte Bau noch aus. Freilich war damit, dass die
besser gestellten Staedte nicht auf den ersten Stoss von Rom liessen, noch
keineswegs gesagt, dass sie auch jetzt, wie im Hannibalischen Kriege, auf die
Laenge und nach schweren Niederlagen ausdauern wuerden, ohne in ihrer Treue
gegen Rom zu schwanken; die Feuerprobe war noch nicht ueberstanden.
Das erste Blut war also geflossen und Italien in zwei grosse Heerlager
auseinandergetreten. Zwar fehlte, wie wir sahen, noch gar viel an einer
allgemeinen Schilderhebung der italischen Bundesgenossenschaft; dennoch hatte
die Insurrektion schon eine vielleicht die Hoffnungen der Fuehrer selbst
uebertreffende Ausdehnung gewonnen, und die Insurgenten konnten ohne Uebermut
daran denken, der roemischen Regierung ein billiges Abkommen anzubieten. Sie
sandten Boten nach Rom und machten sich anheischig, gegen Aufnahme in den
Buergerverband die Waffen niederzulegen; es war vergebens. Der Gemeinsinn, der
so lange in Rom vermisst worden war, schien ploetzlich wiedergekehrt zu sein,
nun es sich darum handelte, einem gerechten und jetzt auch mit ansehnlicher
Macht unterstuetzten Begehren der Untertanen mit starrer Borniertheit in den Weg
zu treten. Die naechste Folge der italischen Insurrektion war, aehnlich wie nach
den Niederlagen, die die Regierungspolitik in Afrika und Gallien erlitten hatte,
die Eroeffnung eines Prozesskrieges, mittels dessen die Richteraristokratie
Rache nahm an denjenigen Maennern der Regierung, in denen man, mit Recht oder
Unrecht, die naechste Ursache dieses Unheils sah. Auf den Antrag des Tribuns
Quintus Varius ward trotz des Widerstandes der Optimaten und trotz der
tribunizischen Interzession eine besondere Hochverratskommission, natuerlich aus
dem mit offener Gewalt fuer diesen Antrag kaempfenden Ritterstand, niedergesetzt
zur Untersuchung der von Drusus angezettelten und, wie in Italien so auch in
Rom, weitverzweigten Verschwoerung, aus der die Insurrektion hervorgegangen war
und die jetzt, da halb Italien in Waffen stand, der gesamten erbitterten und
erschreckten Buergerschaft als unzweifelhafter Landesverrat erschien. Die
Urteile dieser Kommission raeumten stark auf in den Reihen der senatorischen
Vermittlungspartei; unter andern namhaften Maennern ward Drusus' genauer Freund,
der junge talentvolle Gaius Cotta, in die Verbannung gesandt, und mit Not
entging der greise Marcus Scaurus dem gleichen Schicksal. Der Verdacht gegen die
den Reformen des Drusus geneigten Senatoren ging soweit, dass bald nachher der
Konsul Lupus aus dem Lager an den Senat berichtete ueber die Verbindungen, die
zwischen den Optimaten in seinem Lager und dem Feinde bestaendig unterhalten
wuerden; ein Verdacht, der sich freilich bald durch das Aufgreifen marsischer
Spione als unbegruendet auswies. Insofern konnte der Koenig Mithradates nicht
mit Unrecht sagen, dass der Hader der Faktionen aerger als der
Bundesgenossenkrieg selbst den roemischen Staat zerruettete. Zunaechst indes
stellte der Ausbruch der Insurrektion und der Terrorismus, den die
Hochverratskommission uebte, wenigstens einen Schein her von Einigkeit und
Kraft. Die Parteifehden schwiegen; die faehigen Offiziere aller Farben,
Demokraten wie Gaius Marius, Aristokraten wie Lucius Sulla, Freunde des Drusus
wie Publius Sulpicius Rufus, stellten sich der Regierung zur Verfuegung; die
Getreideverteilungen wurden, wie es scheint, um diese Zeit durch Volksbeschluss
wesentlich beschraenkt, um die finanziellen Kraefte des Staates fuer den Krieg
zusammenzuhalten, was um so notwendiger wir, als bei der drohenden Stellung des
Koenigs Mithradates die Provinz Asia jeden Augenblick in Feindeshand geraten und
damit eine der Hauptquellen des roemischen Schatzes versiegen konnte; die
Gerichte stellten mit Ausnahme der Hochverratskommission nach Beschluss des
Senats vorlaeufig ihre Taetigkeit ein; alle Geschaefte stockten und man dachte
an nichts als an Aushebung von Soldaten und Anfertigung von Waffen.
Waehrend also der fuehrende Staat in Voraussicht des bevorstehenden
schweren Krieges sich straffer zusammennahm, hatten die Insurgenten die
schwierigere Aufgabe zu loesen, sich waehrend des Kampfes politisch zu
organisieren. In dem inmitten der marsischen, samnitischen, marrucinischen und
vestinischen Gaue, also im Herzen der insurgierten Landschaften belegenen
Gebiete der Paeligner, in der schoenen Ebene an dem Pescarafluss ward die Stadt
Corfinium auserlesen zum Gegen-Rom oder zur Stadt Italia, deren Buergerrecht den
Buergern saemtlicher insurgierter Gemeinden erteilt ward; hier wurden in
entsprechender Groesse Markt und Rathaus abgesteckt. Ein Senat von fuenfhundert
Mitgliedern erhielt den Auftrag, die Verfassung festzustellen, und die
Oberleitung des Kriegswesens. Nach seiner Anordnung erlas die Buergerschaft aus
den Maennern senatorischen Ranges zwei Konsuln und zwoelf Praetoren, die ebenwie
Roms zwei Konsuln und sechs Praetoren die hoechste Amtsgewalt in Krieg und
Frieden .uebernahmen. Die lateinische Sprache, die damals schon bei den Marsern
und Picentern die landuebliche war, blieb in offiziellem Gebrauch, aber es trat
ihr die samnitische als die im suedlichen Italien vorherrschende
gleichberechtigt zur Seite und beider bediente man sich abwechselnd auf den
Silbermuenzen, die man nach roemischen Mustern und nach roemischem Fuss auf den
Namen des neuen italischen Staates zu schlagen anfing, also das seit zwei
Jahrhunderten von Rom ausgeuebte Muenzmonopol ebenfalls ihm aneignend. Es geht
aus diesen Bestimmungen hervor, was sich freilich schon von selbst versteht,
dass die Italiker jetzt nicht mehr sich Gleichberechtigung von den Roemern zu
erstreiten, sondern diese zu vernichten oder zu unterwerfen und einen neuen
Staat zu bilden gedachten. Aber es geht daraus auch hervor, dass ihre Verfassung
nichts war als ein reiner Abklatsch der roemischen oder, was dasselbe ist, die
altgewohnte, bei den italischen Nationen seit undenklicher Zeit hergebrachte
Politik: eine Stadtordnung statt einer Staatskonstitution, mit Urversammlungen
von gleicher Unbehilflichkeit und Nichtigkeit, wie die roemischen Komitien es
waren, mit einem regierenden Kollegium, das dieselben Elemente der Oligarchie in
sich trug wie der roemische Senat, mit einer in gleicher Art durch eine Vielzahl
konkurrierender hoechster Beamten ausgeuebten Exekutive - es geht diese
Nachbildung bis in das kleinste Detail hinab, wie zum Beispiel der Konsul- oder
Praetortitel des hoechstkommandierenden Magistrats auch von den Feldherren der
Italiker nach einem Siege vertauscht wird mit dem Titel Imperator. Es aendert
sich eben nichts als der Name, ganz wie auf den Muenzen der Insurgenten dasselbe
Goetterbild erscheint und nur die Beschrift nicht Roma, sondern Italia lautet.
Nur darin unterscheidet, nicht zu seinem Vorteil, sich dies Insurgenten-Rom von
dem urspruenglichen, dass das letztere denn doch eine staedtische Entwicklung
gehabt und seine unnatuerliche Zwischenstellung zwischen Stadt und Staat
wenigstens auf natuerlichem Wege sich gebildet hatte, wogegen das neue Italia
gar nichts war als der Kongressplatz der Insurgenten und durch eine reine
Legalfiktion die Bewohner der Halbinsel zu Buergern dieser neuen Hauptstadt
gestempelt wurden. Bezeichnend aber ist es, dass hier, wo die ploetzliche
Verschmelzung einer Anzahl einzelner Gemeinden zu einer neuen politischen
Einheit den Gedanken einer Repraesentativverfassung im modernen Sinn so
nahelegte, doch von einer solchen keine Spur, ja das Gegenteil sich zeigt 3 und
nur die kommunale Organisation in einer noch widersinnigeren Weise als bisher
reproduziert wird. Vielleicht nirgends zeigt es sich so deutlich wie hier, dass
dem Altertum die freie Verfassung unzertrennlich ist von dem Auftreten des
souveraenen Volkes in eigener Person in den Urversammlungen oder von der Stadt,
und dass der grosse Grundgedanke des heutigen republikanisch-konstitutionellen
Staates: die Volkssouveraenitaet auszudruecken durch eine
Repraesentantenversammlung, dieser Gedanke, ohne den der freie Staat ein Unding
waere, ganz und vollkommen modern ist. Selbst die italische Staatenbildung,
obwohl sie in den gewissermassen repraesentativen Senaten und in dem
Zuruecktreten der Komitien dem freien Staat der Neuzeit sich naehert, hat doch
weder als Rom noch als Italia jemals die Grenzlinie zu ueberschreiten vermocht.
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3 Selbst aus unserer duerftigen Kunde, worunter Diodor (p. 538) und Strabon
(5, 4, 2) noch das Beste geben, erhellt dies sehr bestimmt; wie denn zum
Beispiel der letztere ausdruecklich sagt, dass die Buergerschaft die Beamten
waehlte. Dass der Senat von Italia in anderer Weise gebildet werden und andere
Kompetenz haben sollte als der roemische, ist wohl behauptet, aber nicht
bewiesen worden. Man wird bei der ersten Zusammensetzung natuerlich fuer eine
einigermassen gleichmaessige Vertretung der insurgierten Staedte gesorgt haben;
allein dass die Senatoren von Rechts wegen von den Gemeinden deputiert werden
sollten, ist nirgends ueberliefert. Ebensowenig schliesst der Auftrag an den
Senat, die Verfassung zu entwerfen, die Promulgation durch den Beamten und die
Ratifikation durch die Volksversammlung aus.
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So begann wenige Monate nach Drusus' Tode im Winter 663/64 (91/90) der
Kampf, wie eine der Insurgentenmuenzen ihn darstellt, des sabellinischen Stiers
gegen die roemische Woelfin. Beiderseits ruestete man eifrig; in Italia wurden
grosse Vorraete an Waffen, Zufuhr und Geld aufgehaeuft; in Rom bezog man aus den
Provinzen, namentlich aus Sizilien, die erforderlichen Vorraete und setzte fuer
alle Faelle die lange vernachlaessigten Mauern in Verteidigungszustand. Die
Streitkraefte waren einigermassen gleich gewogen. Die Roemer fuellten die
Luecken in den italischen Kontingenten teils durch gesteigerte Aushebung aus der
Buergerschaft und aus den schon fast ganz romanisierten Bewohnern der
Keltenlandschaften diesseits der Alpen, von denen allein bei der kampanischen
Armee 10000 dienten 4, teils durch die Zuzuege der Numidier und anderer
ueberseeischer Nationen, und brachten mit Hilfe der griechischen und
kleinasiatischen Freistaedte eine Kriegsflotte zusammen 5. Beiderseits wurden,
ohne die Besatzungen zu rechnen, bis 100000 Soldaten mobil gemacht 6 und an
Tuechtigkeit der Mannschaft, an Kriegstaktik und Bewaffnung standen die Italiker
hinter den Roemern in nichts zurueck. Die Fuehrung des Krieges war fuer die
Insurgenten wie fuer die Roemer deswegen sehr schwierig, weil das aufstaendische
Gebiet sehr ausgedehnt und eine grosse Zahl zu Rom haltender Festungen in
demselben zerstreut war; so dass einerseits die Insurgenten sich genoetigt
sahen, einen sehr zersplitternden und zeitraubenden Festungskrieg mit einer
ausgedehnten Grenzdeckung zu verbinden, andrerseits die Roemer nicht wohl anders
konnten, als die nirgends recht zentralisierte Insurrektion in allen
insurgierten Landschaften zu bekaempfen. Militaerisch zerfiel das insurgierte
Land in zwei Haelften: in der noerdlichen, die von Picenum und den Abruzzen bis
an die kampanische Nordgrenze reichte und die lateinisch redenden Distrikte
umfasste, uebernahmen italischerseits der Marser Quintus Silo, roemischerseits
Publius Rutilius Lupus, beide als Konsuln, den Oberbefehl; in der suedlichen,
welche Kampanien, Samnium und ueberhaupt die sabellisch redenden Landschaften in
sich schloss, befehligte als Konsul der Insurgenten der Samnite Gaius Papius
Mutilus, als roemischer Konsul Lucius Iulius Caesar. Jedem der beiden
Oberfeldherrn standen auf italischer Seite sechs, auf roemischer fuenf
Unterbefehlshaber zur Seite, so dass ein jeder von diesen in einem bestimmten
Bezirk den Angriff und die Verteidigung leitete, die konsularischen Heere aber
die Bestimmung hatten, freier zu agieren und die Entscheidung zu bringen. Die
angesehensten roemischen Offiziere, wie zum Beispiel Gaius Marius, Quintus
Catulus und die beiden im Spanischen Krieg erprobten Konsulare Titus Didius und
Publius Crassus, stellten fuer diese Posten den Konsuln sich zur Verfuegung; und
wenn man auf Seiten der Italiker nicht so gefeierte Namen entgegenzustellen
hatte, so bewies doch der Erfolg, dass ihre Fuehrer den roemischen militaerisch
in nichts nachstanden.
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4 Die Schleuderbleie von Asculum beweisen, dass auch im Heere des Strabo
die Gallier sehr zahlreich waren.
5 Wir haben noch einen roemischen Senatsbeschluss vom 22. Mai 676 (78),
welcher dreien griechischen Schiffskapitaenen von Karystos, Klazomenae und
Miletos fuer die seit dem Beginn des Italischen Krieges (664 90) geleisteten
treuen Dienste bei ihrer Entlassung Ehren und Vorteile zuerkennt. Gleichartig
ist die Nachricht Memnons, dass von Herakleia am Schwarzen Meer fuer den
Italischen Krieg zwei Trieren aufgeboten und dieselben im elften Jahre mit
reichen Ehrengaben heimgekehrt seien.
6 Dass diese Angaben Appians nicht uebertrieben ist, beweisen die
Schleuderbleie von Asculum, die unter anderen die fuenfzehnte Legion nennen.
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Die Offensive in diesem durchaus dezentralisierten Krieg war im ganzen auf
seiten der Roemer, tritt aber auch hier nirgends mit Entschiedenheit auf. Es
faellt auf, dass weder die Roemer ihre Truppen zusammennahmen, um einen
ueberlegenen Angriff gegen die Insurgenten auszufuehren, noch die Insurgenten
den Versuch machten, in Latium einzuruecken und sich auf die feindliche
Hauptstadt zu werfen; wir sind indes mit den beiderseitigen Verhaeltnissen zu
wenig bekannt; um zu beurteilen, ob und wie man anders haette handeln koennen
und inwieweit die Schlaffheit der roemischen Regierung einer- und die lose
Verbindung der foederierten Gemeinden andrerseits zu diesem Mangel an Einheit in
der Kriegfuehrung beigetragen haben. Es ist begreiflich, dass bei diesem System
es wohl zu Siegen und Niederlagen kam, aber sehr lange nicht zu einer
endgueltigen Erledigung; nicht minder aber auch, sass von einem solchen Krieg,
der in eine Reihe von Gefechten einzelner gleichzeitig, bald gesondert, bald
kombiniert operierender Korps sich aufloeste, aus unserer beispiellos
truemmerhaften Ueberlieferung ein anschauliches Bild sich nicht herstellen
laesst.
Der erste Sturm traf selbstverstaendlich die in den insurgierten
Landschaften zu Rom haltenden Festungen, die schleunigst ihre Tore schlossen und
die bewegliche Habe vom Lande hereinschafften. Silo warf sich auf die Zwingburg
der Marser, das feste Alba, Mutilus auf die im Herzen Samniums angelegte
Latinerstadt Aesernia: dort wie hier trafen sie auf den entschlossensten
Widerstand. Aehnliche Kaempfe moegen im Norden um Firmum, Hatria, Pinna, im
Sueden um Luceria, Benevent, Nola, Paestum getobt haben, bevor und waehrend die
roemischen Heere sich an den Grenzen der insurgierten Landschaft aufstellten.
Nachdem die Suedarmee unter Caesar in der groesstenteils noch zu Rom haltenden
kampanischen Landschaft sich im Fruehjahr 664 (90) gesammelt und Capua mit
seinem fuer die Finanzen Roms so wichtigen Domanialgebiet sowie die
bedeutenderen Bundesstaedte mit Besatzung versehen hatte, versuchte sie zur
Offensive ueberzugehen und den kleineren, nach Samnium und Lucanien unter Marcus
Marcellus und Publius Crassus vorausgesandten Abteilungen zu Hilfe zu kommen.
Allein Caesar ward von den Samniten und den Marsern unter Publius Vettius Scato
mit starkem Verlust zurueckgewiesen, und die wichtige Stadt Venafrum trat
hierauf ueber zu den Insurgenten, denen sie die roemische Besatzung in die
Haende lieferte. Durch den Abfall dieser Stadt, die auf der Heerstrasse von
Kampanien nach Samnium lag, war Aesernia abgeschnitten, und die bereits hart
angegriffene Festung sah sich jetzt ausschliesslich auf den Mut und die Ausdauer
ihrer Verteidiger und ihres Kommandanten Marcellus angewiesen. Zwar machte ein
Streifzug, den Sulla mit derselben kuehnen Verschlagenheit wie vor Jahren den
Zug zu Bocchus gluecklich zu Ende fuehrte, den bedraengten Aeserninern fuer
einen Augenblick Luft; allein dennoch wurden sie nach hartnaeckiger Gegenwehr
gegen Ende des Jahres durch die aeusserste Hungersnot gezwungen zu kapitulieren.
Auch in Lucanien ward Publius Crassus von Marcus Lamponius geschlagen und
genoetigt, sich in Grumentum einzuschliessen, das nach langer und harter
Belagerung fiel. Apulien und die suedlichen Landschaften hatte man ohnehin
gaenzlich sich selbst ueberlassen muessen. Die Insurrektion griff um sich; wie
Mutilus an der Spitze der samnitischen Armee in Kampanien einrueckte, uebergab
die Buergerschaft von Nola ihm ihre Stadt und lieferte die roemische Besatzung
aus, deren Befehlshaber auf Mutilus' Befehl hingerichtet, die Mannschaft in die
siegreiche Armee untergesteckt ward. Mit einziger Ausnahme von Nuceria, das fest
an Rom hielt, ging ganz Kampanien bis zum Vesuv den Roemern verloren; Salernum,
Stabiae, Pompeii, Herculaneum erklaerten sich fuer die Insurgenten; Mutilus
konnte in das Gebiet noerdlich vom Vesuv vorruecken und mit seiner samnitisch-
lucanischen Armee Acerrae belagern. Die Numidier, die in grosser Zahl bei
Caesars Armee standen, fingen an, scharenweise zu Mutilus ueberzugehen oder
vielmehr zu Oxyntas, dem Sohne Jugurthas, der bei der Uebergabe von Venusia den
Samniten in die Haende gefallen war und nun im koeniglichen Purpur in den Reihen
der Samniten erschien, so dass Caesar sich genoetigt sah, das ganze afrikanische
Korps in die Heimat zurueckzuschicken. Mutilus wagte sogar einen Sturm auf das
roemische Lager; allein er ward abgeschlagen, und die Samniten, denen bei dem
Abzug die roemische Reiterei in den Ruecken gefallen war, liessen bei 6000 Tote
auf dem Schlachtfeld. Es war der erste namhafte Erfolg, den in diesem Kriege die
Roemer errangen; das Heer rief den Feldherrn zum Imperator aus, und in der
Hauptstadt fing der tief gesunkene Mut wieder an sich zu heben. Zwar ward nicht
lange darauf die siegreiche Armee bei einem Flussuebergang von Marius Egnatius
angegriffen und so nachdruecklich geschlagen, dass sie bis Teanum zurueckweichen
und dort wieder organisiert werden musste; indes gelang es den Anstrengungen des
taetigen Konsuls, sein Heer noch vor Einbruch des Winters wieder in
kriegsfaehigen Zustand zu setzen und seine alte Stellung wieder einzunehmen
unter den Mauern von Acerrae, das die samnitische Hauptarmee unter Mutilus
fortfuhr zu belagern.
Gleichzeitig hatten die Operationen auch in Mittelitalien begonnen, wo der
Aufstand von den Abruzzen und der Landschaft am Fuciner See aus in gefaehrlicher
Naehe die Hauptstadt bedrohte. Ein selbstaendiges Korps unter Gnaeus Pompeius
Strabo ward ins Picenische gesandt, um, auf Firmum und Falerio gestuetzt,
Asculum zu bedrohen; die Hauptmasse dagegen der roemischen Nordarmee stellte
unter dem Konsul Lupus sich auf an der Grenze des latinischen und des marsischen
Gebietes, wo an der Valerischen und der Salarischen Chaussee der Feind der
Hauptstadt am naechsten stand; der kleine Fluss Tolenus (Turano), der zwischen
Tibur und Alba die Valerische Strasse schneidet und bei Rieti in den Velino
faellt, schied die beiden Heere. Ungeduldig draengte der Konsul Lupus zur
Entscheidung und ueberhoerte den unbequemen Rat des Marius, die des Dienstes
ungewohnte Mannschaft erst im kleinen Krieg zu ueben. Zunaechst ward ihm die
10000 Mann starke Abteilung des Gaius Perpenna vollstaendig geschlagen. Der
Oberfeldherr entsetzte den geschlagenen General seines Kommandos und vereinigte
den Rest des Korps mit dem unter Marius' Befehl stehenden, liess sich aber
dadurch nicht abhalten, die Offensive zu ergreifen und in zwei teils von ihm
selbst, teils von Marius gefuehrten Abteilungen auf zwei nicht weit voneinander
geschlagenen Bruecken den Tolenus zu ueberschreiten. Ihnen gegenueber stand
Publius Scato mit den Marsern; er hatte sein Lager an der Stelle geschlagen, wo
Marius den Bach ueberschritt, allein ehe der Uebergang stattfand, sich mit
Hinterlassung der blossen Lagerposten von dort weggezogen und weiter
flussaufwaerts eine verdeckte Stellung genommen, in welcher er das roemische
Korps unter Lupus unvermutet waehrend des Uebergehens angriff und es teils
niedermachte, teils in den Fluss sprengte (11. Juni 664 90). Der Konsul selbst
und 8000 der Seinen blieben. Es konnte kaum ein Ersatz heissen, dass Marius,
Scatos Abmarsch endlich gewahrend, ueber den Fluss gegangen war und nicht ohne
Verlust der Feinde deren Lager besetzt hatte. Doch zwang dieser Flussuebergang
und gleichzeitig von dem Feldherrn Servius Sulpicius ueber die Paeligner
erfochtener Sieg die Marser, ihre Verteidigungslinie etwas zurueckzunehmen, und
Marius, welcher nach Beschluss des Senats als Hoechstkommandierender an Lupus'
Stelle trat, verhinderte wenigstens, dass der Feind weitere Erfolge errang.
Allein Quintus Caepio, der bald darauf ihm gleichberechtigt zur Seite gesetzt
ward, weniger wegen eines gluecklich von ihm bestandenen Gefechtes, als weil er
den damals in Rom tonangebenden Rittern durch seine heftige Opposition gegen
Drusus sich empfohlen hatte, liess sich von Silo durch die Vorspiegelung, ihm
sein Heer verraten zu wollen, in einen Hinterhalt locken und ward mit einem
grossen Teil seiner Mannschaft von den Marsern und Vestinern zusammengehauen.
Marius, nach Caepios Fall wiederum alleiniger Oberbefehlshaber, hinderte durch
seinen zaehen Widerstand den Gegner, die errungenen Vorteile zu benutzen, und
drang allmaehlich tief in das marsische Gebiet ein. Die Schlacht versagte er
lange; als er endlich sie lieferte, ueberwand er seinen stuermischen Gegner, der
unter anderen Toten den Hauptmann der Marruciner Herius Asinius auf der Walstatt
zurueckliess. In einem zweiten Treffen wirkten Marius' Heer und das zur
Suedarmee gehoerige Korps des Sulla zusammen, um den Marsern eine noch
empfindlichere Niederlage beizubringen, die ihnen 6000 Mann kostete; die Ehre
dieses Tages aber blieb dem juengeren Offizier, denn Marius hatte zwar die
Schlacht geliefert und gewonnen, aber Sulla den Fluechtigen den Rueckzug verlegt
und sie aufgerieben.
Waehrend also am Fuciner See heftig und mit wechselndem Erfolg gefochten
ward, hatte auch das picenische Korps unter Strabo ungluecklich und gluecklich
gestritten. Die Insurgentenchefs Gaius Iudacilius aus Asculum, Publius Vettius
Scato und Titus Lafrenius hatten mit vereinten Kraeften dasselbe angegriffen, es
geschlagen und gezwungen, sich nach Firmum zu werfen, wo Lafrenius den Strabo
belagert hielt, waehrend Iudacilius in Apulien einrueckte und Canusium, Venusia
und die sonstigen dort noch zu Rom haltenden Staedte zum Anschluss an die
Aufstaendischen bestimmte. Allein auf der roemischen Seite bekam Servius
Sulpicius durch seinen Sieg ueber die Paeligner freie Hand, um in Picenum
einzuruecken und Strabo Hilfe zu bringen. Lafrenius ward, waehrend von vorn
Strabo ihn angriff, von Sulpicius in den Ruecken gefasst und sein Lager in Brand
gesteckt; er selber fiel, der Rest seiner Truppen warf sich in aufgeloester
Flucht nach Asculum. So vollstaendig hatte im Picenischen die Lage der Dinge
sich geaendert, dass wie vorher die Roemer auf Firmum, so jetzt die Italiker auf
Asculum sich beschraenkt sahen und der Krieg also sich abermals in eine
Belagerung verwandelte.
Endlich war im Laufe des Jahres zu den beiden schwierigen und vielgeteilten
Kriegen im suedlichen und mittleren Italien noch ein dritter in der noerdlichen
Landschaft gekommen, indem die fuer Rom so gefaehrliche Lage der Dinge nach den
ersten Kriegsmonaten einen grossen Teil der umbrischen und einzelne etruskische
Gemeinden veranlasst hatte, sich fuer die Insurrektion zu erklaeren, so dass es
noetig geworden war, gegen die Umbrer den Aulus Plotius, gegen die Etrusker den
Lucius Porcius Cato zu entsenden. Hier indes stiessen die Roemer auf einen weit
minder energischen Widerstand als im marsischen und samnitischen Land und
behaupteten das entschiedenste Uebergewicht im Felde.
So ging das schwere erste Kriegsjahr zu Ende, militaerisch wie politisch
truebe Erinnerungen und bedenkliche Aussichten hinterlassend. Militaerisch waren
beide Armeen der Roemer, die marsische wie die kampanische, durch schwere
Niederlagen geschwaecht und entmutigt, die Nordarmee genoetigt, vor allem auf
die Deckung der Hauptstadt bedacht zu sein, die Suedarmee bei Neapel in ihren
Kommunikationen ernstlich bedroht, da die Insurgenten ohne viele Schwierigkeit
aus dem marsischen oder samnitischen Gebiet hervorbrechen und zwischen Rom und
Neapel sich festsetzen konnten; weswegen man es notwendig fand, wenigstens eine
Postenkette von Cumae nach Rom zu ziehen. Politisch hatte die Insurrektion
waehrend dieses ersten Kampfjahres nach allen Seiten hin Boden gewonnen, der
Obertritt von Nola, die rasche Kapitulation der festen und grossen latinischen
Kolonie Venusia, der umbrisch-etruskische Aufstand waren bedenkliche Zeichen,
dass die roemische Symmachie in ihren innersten Fugen wanke und nicht imstande
sei, diese letzte Probe auszuhalten. Schon hatte man der Buergerschaft das
Aeusserste zugemutet, schon, um jene Postenkette an der latinisch-kampanischen
Kueste zu bilden, gegen 6000 Freigelassene in die Buergermiliz eingereiht, schon
von den noch treugebliebenen Bundesgenossen die schwersten Opfer gefordert; es
war nicht moeglich, die Sehne des Bogens noch schaerfer anzuziehen, ohne alles
aufs Spiel zu setzen. Die Stimmung der Buergerschaft war unglaublich gedrueckt.
Nach der Schlacht am Tolenus, als der Konsul und die zahlreichen mit ihm
gefallenen namhaften Buerger von dem nahen Schlachtfeld nach der Hauptstadt als
Leichen zurueckgebracht und daselbst bestattet wurden, als die Beamten zum
Zeichen der oeffentlichen Trauer den Purpur und die Ehrenabzeichen von sich
legten, als von der Regierung an die hauptstaedtischen Bewohner der Befehl
erging, in Masse sich zu bewaffnen, hatten nicht wenige sich der Verzweiflung
ueberlassen und alles verloren gegeben. Zwar war die schlimmste Entmutigung
gewichen nach den von Caesar bei Acerrae, von Strabo im Picenischen erfochtenen
Siegen; auf die Meldung des ersteren hatte man in der Hauptstadt den Kriegsrock
wieder mit dem Buergerkleid vertauscht, auf die des zweiten die Zeichen der
Landestrauer abgelegt; aber es war doch nicht zweifelhaft, dass im ganzen die
Roemer in diesem Waffengang den kuerzeren gezogen hatten, und vor allen Dingen
war aus dem Senat wie aus der Buergerschaft der Geist entwichen, der sie einst
durch alle Krisen des Hannibalischen Krieges hindurch zum Siege getragen hatte.
Man begann den Krieg wohl noch mit dem gleichen trotzigen Uebermut wie damals,
aber man wusste ihn nicht wie damals damit zu endigen; der starre Eigensinn, die
zaehe Konsequenz hatten einer schlaffen und feigen Gesinnung Platz gemacht.
Schon nach dem ersten Kriegsjahr wurde die aeussere und innere Politik
ploetzlich eine andere und wandte sich zur Transaktion. Es ist kein Zweifel,
dass man damit das Kluegste tat, was sich tun liess; aber nicht weil man, durch
die unmittelbare Gewalt der Waffen genoetigt, nicht umhin konnte, sich
nachteilige Bedingungen gefallen zu lassen, sondern weil das, worum gestritten
ward, die Verewigung des politischen Vorranges der Roemer vor den uebrigen
Italikern, dem Gemeinwesen selber mehr schaedlich als foerderlich war. Es trifft
im oeffentlichen Leben wohl, dass ein Fehler den anderen ausgleicht; hier
machte, was der Eigensinn verschuldet hatte, die Feigheit gewissermassen wieder
gut. Das Jahr 664 (90) hatte begonnen mit der schroffsten Zurueckweisung des von
den Insurgenten angebotenen Vergleichs und mit der Eroeffnung eines
Prozesskrieges, in welchem die leidenschaftlichsten Verteidiger des
patriotischen Egoismus, die Kapitalisten, Rache nahmen an allen denjenigen, die
im Verdacht standen, der Maessigung und der rechtzeitigen Nachgiebigkeit das
Wort geredet zu haben. Dagegen brachte der Tribun Marcus Plautius Silvanus, der
am 10. Dezember desselben Jahres sein Amt antrat, ein Gesetz durch, das die
Hochverratskommission den Kapitalistengeschworenen entzog und anderen, aus der
freien, nicht staendisch qualifizierten Wahl der Distrikte hervorgegangenen
Geschworenen anvertraute; wovon die Folge war, dass diese Kommission aus einer
Geissel der Moderierten zu einer Geissel der Ultras ward und sie unter anderen
ihren eigenen Urheber Quintus Varius, dem die oeffentliche Stimme die
schlimmsten demokratischen Greueltaten, die Vergiftung des Quintus Metellus und
die Ermordung des Drusus, schuld gab, in die Verbannung sandte. Wichtiger als
diese seltsam offenherzige politische Palinodie war die veraenderte Richtung,
die man in der Politik gegen die Italiker einschlug. Genau dreihundert Jahre
waren verflossen, seit Rom zum letzten Male sich hatte den Frieden diktieren
lassen muessen; Rom war jetzt wieder unterlegen, und da es den Frieden begehrte,
war derselbe nur moeglich wenigstens durch teilweises Eingehen auf die
Bedingungen der Gegner. Mit den Gemeinden, die bereits in Waffen sich erhoben
hatten, um Rom zu unterwerfen und zu zerstoeren, war die Fehde zu erbittert
geworden, als dass man in Rom es ueber sich gewonnen haette, ihnen die
verlangten Zugestaendnisse zu machen; und haette man es getan, sie waeren
vielleicht jetzt von der anderen Seite zurueckgewiesen worden. Indes wenn den
bis jetzt noch treugebliebenen Gemeinden die urspruenglichen Forderungen unter
gewissen Einschraenkungen gewaehrt wurden, so ward damit teils der Schein
freiwilliger Nachgiebigkeit gerettet, teils die sonst unvermeidliche
Konsolidierung der Konfoederation verhindert und damit der Weg zu ihrer
Ueberwindung gebahnt. So taten denn die Pforten des roemischen Buergertums, die
der Bitte so lange verschlossen geblieben waren, jetzt ploetzlich sich auf, als
die Schwerter daran pochten; jedoch auch jetzt nicht voll und ganz, sondern
selbst fuer die Aufgenommenen in widerwilliger und kraenkender Weise. Ein von
dem Konsul Lucius Caesar 7 durchgebrachtes Gesetz verlieh das roemische
Buergerrecht den Buergern aller derjenigen italischen Bundesgemeinden, die bis
dahin noch nicht Rom offen abgesagt hatten; ein zweites der Volkstribune Marcus
Plautius Silvanus und Gaius Papirius Carbo setzte jedem in Italien verbuergerten
und domizilierten Mann eine zweimonatliche Frist, binnen welcher es ihm
gestattet sein solle, durch Anmeldung bei einem roemischen Beamten das roemische
Buergerrecht zu gewinnen. Indes sollten diese Neubuerger, aehnlich den
Freigelassenen, im Stimmrecht in der Art beschraenkt sein, dass von den
fuenfunddreissig Bezirken sie nur in acht, wie die Freigelassenen nur in vier,
eingeschrieben werden konnten; ob die Beschraenkung persoenlich oder, wie es
scheint, erblich war, ist nicht mit Sicherheit zu entscheiden. Diese Massregel
bezog sich zunaechst auf das eigentliche Italien, das noerdlich damals noch
wenig ueber Ancona und Florenz hinausreichte. In dem Kettenland diesseits der
Alpen, das zwar rechtlich Ausland war, aber in der Administration wie in der
Kolonisierung laengst als Teil Italiens galt, wurden saemtliche latinische
Kolonien behandelt wie die italischen Gemeinden. Im uebrigen war hier diesseits
des Po der groesste Teil des Bodens nach Aufloesung der alten keltischen
Stammgemeinden zwar nicht nach dem munizipalen Schema organisiert, stand aber
doch im Eigentum roemischer, meist in Marktflecken (fora) zusammenwohnender
Buerger. Die nicht zahlreichen bundesgenoessischen Ortschaften diesseits des Po,
namentlich Ravenna, sowie die gesamte Landschaft zwischen dem Po und den Alpen
ward infolge eines von dem Konsul Strabo im Jahre 665 (89) eingebrachten
Gesetzes nach italischer Stadtverfassung organisiert, so dass die hierzu sich
nicht eignenden Gemeinden, namentlich die Ortschaften in den Alpentaelern,
einzelnen Staedten als abhaengige und zinspflichtige Doerfer zugelegt wurden,
diese neuen Stadtgemeinden aber nicht mit dem roemischen Buergertum beschenkt,
sondern durch die rechtliche Fiktion, dass sie latinische Kolonien seien, mit
denjenigen Rechten bekleidet, welche bisher den latinischen Staedten geringeren
Rechts zugestanden hatten. Italien endigte also damals tatsaechlich am Po,
waehrend die transpadanische Landschaft als Vorland behandelt ward. Hier,
noerdlich vom Po, gab es ausser Cremona, Eporedia und Aquileia keine Buerger-
oder latinische Kolonien, und es waren auch die einheimischen Staemme hier
keineswegs, wie suedlich vom Po, verdraengt worden. Die Abschaffung der
keltischen Gau- und die Einfuehrung der italischen Stadtverfassung bahnte die
Romanisierung des reichen und wichtigen Gebietes an; es war dies der erste
Schritt zu der langen und folgenreichen Umgestaltung des gallischen Stammes, im
Gegensatz zu dem und zu dessen Abwehr einstmals Italien sich zusammengefunden
hatte, in Genossen ihrer italischen Herren.
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7 Das Julische Gesetz muss in den letzten Monaten des Jahres 664 (90)
erlassen sein, da waehrend der guten Jahreszeit Caesar im Felde stand; das
Plautische ist wahrscheinlich, wie in der Regel die tribunizischen Antraege,
unmittelbar nach dem Amtsantritt der Tribune, also Dezember 664 (90) oder Januar
665 (89) durchgebracht worden.
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So ansehnlich diese Zugestaendnisse waren, wenn man sie vergleicht mit der
seit mehr als hundertfuenfzig Jahren festgehaltenen starren Abgeschlossenheit
der roemischen Buergerschaft, so schlossen sie doch nichts weniger als eine
Kapitulation mit den wirklichen Insurgenten ein, sondern sollten teils die
schwankenden und mit dem Abfall drohenden Gemeinden festhalten, teils moeglichst
viele Ueberlaeufer aus den feindlichen Reihen herueberziehen. In welchem Umfang
diese Gesetze, namentlich das wichtigste derselben, das des Caesar, zur
Anwendung gekommen sind, laesst sich nicht genau sagen, da wir den Umfang der
Insurrektion zur Zeit der Erlassung des Gesetzes nur im allgemeinen anzugeben
vermoegen. Die Hauptsache war auf jeden Fall, dass die bisher latinischen
Gemeinden, sowohl die Ueberreste der alten latinischen Eidgenossenschaft, wie
Tibur und Praeneste, als auch besonders die latinischen Kolonien, mit Ausnahme
der wenigen zu den Insurgenten uebergegangenen, dadurch eintraten in den
roemischen Buergerverband. Ausserdem fand das Gesetz Anwendung auf die
treugebliebenen Bundesstaedte in Etrurien und besonders in Sueditalien, wie
Nuceria und Neapolis. Dass einzelne bisher besonders bevorzugte Gemeinden ueber
die Annahme des Buergerrechts schwankten, Neapolis zum Beispiel Bedenken trug,
seinen bisherigen Vertrag mit Rom, der den Buergern Freiheit vom Landdienst und
ihre griechische Verfassung, vielleicht auch ueberdies Domanialnutzungen
garantierte, gegen das beschraenkte Neubuergerrecht hinzugeben, ist begreiflich;
es ist wahrscheinlich aus den dieser Anstaende wegen geschlossenen Vergleichen
herzuleiten, dass diese Stadt, sowie auch Rhegion und vielleicht noch andere
griechische Gemeinden in Italien, selbst nach dem Eintritt in den Buergerverband
ihre bisherige Kommunalverfassung und die griechische Sprache als offizielle
unveraendert beibehalten haben. Auf alle Faelle ward infolge dieser Gesetze der
roemische Buergerverband ausserordentlich erweitert durch das Aufgehen von
zahlreichen und ansehnlichen von der sizilischen Meerenge bis zum Po zerstreuten
Stadtgemeinden in denselben, ausserdem die Landschaft zwischen dem Po und den
Alpen durch die Erteilung des besten bundesgenoessischen Rechts gleichsam mit
der gesetzlichen Anwartschaft auf das volle Buergerrecht beliehen.
Gestuetzt auf diese Konzessionen an die schwankenden Gemeinden nahmen die
Roemer mit neuem Mute den Kampf auf gegen die aufstaendischen Distrikte. Man
hatte von den bestehenden politischen Institutionen so viel niedergerissen, als
notwendig schien, um die Ausbreitung des Brandes zu hindern; die Insurrektion
griff fortan wenigstens nicht weiter um sich. Namentlich in Etrurien und
Umbrien, wo sie erst im Beginn war, wurde sie wohl mehr noch durch das Julische
Gesetz als durch den Erfolg der roemischen Waffen so auffallend rasch
ueberwaeltigt. In den ehemaligen latinischen Kolonien, in der dicht bewohnten
Polandschaft eroeffneten sich reiche und jetzt zuverlaessige Hilfsquellen; mit
diesen und mit denen der Buergerschaft selbst konnte man daran gehen, den jetzt
isolierten Brand zu bewaeltigen. Die beiden bisherigen Oberbefehlshaber gingen
nach Rom zurueck, Caesar als erwaehlter Zensor, Marius, weil man seine
Kriegfuehrung als unsicher und langsam tadelte und den sechsundsechzigjaehrigen
Mann fuer altersschwach erklaerte. Sehr wahrscheinlich war dieser Vorwurf
unbegruendet; Marius bewies, indem er taeglich in Rom auf dem Turnplatz
erschien, wenigstens seine koerperliche Frische, und auch als Oberbefehlshaber
scheint er in dem letzten Feldzug im ganzen die alte Tuechtigkeit bewaehrt zu
haben; aber glaenzende Erfolge, mit denen allein er nach seinem politischen
Bankrott sich haette in der oeffentlichen Meinung rehabilitieren koennen, hatte
er nicht erfochten, und so ward der gefeierte Degen zu seinem bitteren Kummer
jetzt auch als Offizier ohne Umstaende zu dem alten Eisen geworfen. An Marius'
Stelle trat bei der marsischen Armee der Konsul dieses Jahres Lucius Porcius
Cato, der mit Auszeichnungen in Etrurien gefochten hatte, an Caesars bei der
kampanischen der Unterfeldherr Lucius Sulla, dem man einige der wesentlichsten
Erfolge des vorigen Feldzugs verdankte; Gnaeus Strabo behielt, jetzt als Konsul,
das mit so grossem Erfolg von ihm gefuehrte Kommando im picenischen Gebiet.
So begann der zweite Feldzug 665 (89), den noch im Winter die Insurgenten
eroeffneten durch den kuehnen, an den grossartigen Gang der Samnitischen Kriege
erinnernden Versuch, einen marsischen Heerhaufen von 15000 Mann der in
Norditalien gaerenden Insurrektion zu Hilfe nach Etrurien zu senden. Allein
Strabo, durch dessen Bereich er zu passieren hatte, verlegte ihm den Weg und
schlug ihn vollstaendig; nur wenige gelangten zurueck in die weit entfernte
Heimat. Als dann die Jahreszeit den roemischen Heeren gestattete, die Offensive
zu ergreifen, betrat Cato das marsische Gebiet und drang unter gluecklichen
Gefechten in demselben vor, allein er fiel in der Gegend des Fuciner Sees bei
einem Sturm auf das feindliche Lager, wodurch die ausschliessliche Oberleitung
der Operationen in Mittelitalien auf Strabo ueberging. Dieser beschaeftigte sich
teils mit der fortgesetzten Belagerung von Asculum, teils mit der Unterwerfung
der marsischen, sabellischen und apulischen Landschaften. Zum Entsatz seiner
bedraengten Heimatstadt erschien vor Asculum Iudacilius mit dem picentischen
Aufgebot und griff die belagernde Armee an, waehrend gleichzeitig die
ausfallende Besatzung sich auf die roemischen Linien warf. Es sollen an diesem
Tage 75000 Roemer gegen 60000 Italiker gefochten haben. Der Sieg blieb den
Roemern, doch gelang es dem Iudacilius, mit einem Teil des Entsatzheeres sich in
die Stadt zu werfen. Die Belagerung nahm ihren Fortgang; sie war langwierig 8
durch die Festigkeit des Platzes und die verzweifelte Verteidigung der Bewohner,
welche fochten in Erinnerung an die schreckliche Kriegserklaerung innerhalb
ihrer Mauern. Als Iudacilius endlich nach mehrmonatlicher tapferer Verteidigung
die Kapitulation herankommen sah, liess er die Haeupter der roemisch gesinnten
Fraktion der Buergerschaft unter Martern umbringen und gab sodann sich selbst
den Tod. So wurden die Tore geoeffnet und die roemischen Exekutionen loesten die
italischen ab: alle Offiziere und alle angesehenen Buerger wurden hingerichtet,
die uebrigen mit dem Bettelstab ausgetrieben, saemtliches Hab und Gut von Staats
wegen eingezogen. Waehrend der Belagerung und nach dem Fall von Asculum
durchzogen zahlreiche roemische Korps die benachbarten aufstaendischen
Landschaften und bewogen eine nach der anderen zur Unterwerfung. Die Marruciner
fuegten sich, nachdem Servius Sulpicius sie bei Teate (Chieti) nachdruecklich
geschlagen hatte. In Apulien drang der Praetor Gaius Cosconius ein, nahm Salapia
und Cannae und belagerte Canusium. Einen samnitischen Heerhaufen, der unter
Marius Egnatius der unkriegerischen Landschaft zu Hilfe kam und in der Tat die
Roemer zurueckdraengte, gelang es dem roemischen Feldherrn bei dem Uebergang
ueber den Aufidus zu schlagen; Egnatius fiel und der Rest des Heeres musste in
den Mauern von Canusium Schutz suchen. Die Roemer drangen wieder vor bis nach
Venusia und Rubi und wurden Herren von ganz Apulien. Auch am Fuciner See und am
Majellagebirg, in den Hauptsitzen der Insurrektion, stellten die Roemer ihre
Herrschaft wieder her; die Marser ergaben sich an die Unterfeldherren Strabos,
Quintus Metellus Pius und Gaius Cinna, die Vestiner und Paeligner im folgenden
Jahr (666 88) an Strabo selbst; die Insurgentenhauptstadt Italia ward wieder die
bescheidene paelignische Landstadt Corfinium; die Reste des italischen Senats
fluechteten auf samnitisches Gebiet.
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8 Schleuderbleie mit dem Namen der Legion, die sie warf, auch wohl mit
Verwuenschungen der "entlaufenen Sklaven" - demnach roemische - oder mit der
Aufschrift entweder: "triff die Picenter" oder "triff den Pompeius" -jene
roemische, diese italische - finden sieh von jener Zeit her noch jetzt zahlreich
in der Gegend von Ascoli.
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Die roemische Suedarmee, welche jetzt unter Lucius Sullas Befehlen stand,
hatte gleichzeitig die Offensive ergriffen und war eingedrungen in das vom Feind
besetzte suedliche Kampanien. Stabiae ward von Sulla selbst erobert und
zerstoert (30. April 665 89), Herculaneum von Titus Didius, der indes, es
scheint bei diesem Sturm, selber fiel (11. Juni). Laenger widerstand Pompeii.
Der samnitische Feldherr Lucius Cluentius kam herbei, der Stadt Entsatz zu
bringen, allein er ward von Sulla zurueckgewiesen, und als er, durch
Keltenscharen verstaerkt, seinen Versuch wiederholte, hauptsaechlich durch den
Wankelmut dieser unzuverlaessigen Gesellen so vollstaendig geschlagen, dass sein
Lager erobert und er selbst mit dem groessten Teil der Seinigen auf der Flucht
nach Nola zu niedergehauen ward. Das dankbare roemische Heer verlieh seinem
Feldherrn den Graskranz, mit welchem schlichten Zeichen nach Lagerbrauch der
Soldat geschmueckt wurde, der durch seine Tuechtigkeit eine Abteilung seiner
Kameraden gerettet hatte. Ohne mit der Belagerung Nolas und den anderen von den
Samniten noch besetzten kampanischen Staedte sich aufzuhalten, rueckte Sulla
sofort in das innere Land ein, wo der Hauptherd der Insurrektion war. Die rasche
Eroberung und fuerchterliche Bestrafung von Aeclanum verbreitete Schrecken in
der ganzen hirpinischen Landschaft; sie unterwarf sich, noch ehe der lucanische
Zuzug herankam, der zu ihrem Beistand sich in Bewegung setzte, und Sulla konnte
ungehindert vordringen, bis in das Gebiet der samnitischen Eidgenossenschaft.
Der Pass, wo die samnitische Landwehr unter Mutilus ihn erwartete, wurde
umgangen, die samnitische Armee im Ruecken angegriffen und geschlagen; das Lager
ging verloren, der Feldherr rettete sich verwundet nach Aesernia. Sulla rueckte
vor die Hauptstadt der samnitischen Landschaft Bovianum und zwang sie durch
einen zweiten, unter ihren Mauern erfochtenen Sieg zu kapitulieren. Erst die
vorgerueckte Jahreszeit machte hier dem Feldzug ein Ende.
Es war der vollstaendigste Umschwung der Dinge. So gewaltig, so siegreich,
so vordringend die Insurrektion den Feldzug des Jahres 665 (89) begonnen hatte,
so tiefgebeugt, so ueberall geschlagen, so voellig hoffnungslos ging sie aus
demselben hervor. Ganz Norditalien war beruhigt. In Mittelitalien waren beide
Kuesten voellig in roemischer Gewalt, die Abruzzen fast vollstaendig, Apulien
bis auf Venusia, Kampanien bis auf Nola in den Haenden der Roemer und durch die
Besetzung des hirpinischen Gebietes die Verbindung gesprengt zwischen den beiden
einzigen noch in offener Gegenwehr beharrenden Landschaften, der samnitischen
und der lucanisch-brettischen. Das Insurrektionsgebiet glich einer erloeschenden
ungeheuren Brandstaette; ueberall traf das Auge auf Asche und Truemmer und
verglimmende Braende, hie und da loderte noch zwischen den Ruinen die Flamme
empor, aber man war des Feuers ueberall Meister und nirgends drohte mehr Gefahr.
Es ist zu bedauern, dass wir die Ursachen dieses ploetzlichen Umschwunges in der
oberflaechlichen Ueberlieferung nicht mehr genuegend erkennen. So unzweifelhaft
Strabos und mehr noch Sullas geschickte Fuehrung und namentlich die energischere
Konzentrierung der roemischen Streitkraefte, die raschere Offensive wesentlich
dazu beigetragen hat, so moegen doch neben den militaerischen auch politische
Unruhen bei dem beispiellos raschen Sturz der Insurgentenmacht im Spiel gewesen
sein; es mag das Gesetz des Silvanus und Carbo seinen Zweck, Abfall und Verrat
der gemeinen Sache in die Reihen der Feinde zu tragen, erfuellt haben, es mag,
wie so oft, unter die lose verknuepften aufstaendischen Gemeinden das Unglueck
als Apfel der Zwietracht gefallen sein. Wir sehen nur - und es deutet auch dies
auf eine sicher unter heftigen Konvulsionen erfolgte innerliche Aufloesung der
Italia -, dass die Samniten, vielleicht unter Leitung des Marsers Quintus Silo,
der von Haus aus die Seele des Aufstandes gewesen und nach der Kapitulation der
Marser landfluechtig zu dem Nachbarvolk gegangen war, jetzt sich eine andere,
rein landschaftliche Organisation gaben und, nachdem die "Italia" ueberwunden
war, es unternahmen, als "Safinen" oder Samniten den Kampf noch weiter
fortzusetzen 9. Das feste Aesernia ward aus der Zwingburg der letzte Hort der
samnitischen Freiheit; ein Heer sammelte sich von angeblich 30000 Mann zu Fuss
und 1000 zu Pferd und ward durch Freisprechung und Einordnung von 20000 Sklaven
verstaerkt; fuenf Feldherren traten an dessen Spitze, darunter als der erste
Silo und neben ihm Mutilus. Mit Erstaunen sah man nach zweihundertjaehriger
Pause die Samnitenkriege aufs neue beginnen und das entschlossene Bauernvolk
abermals, ganz wie im fuenften Jahrhundert, nachdem die italische Konfoederation
gescheitert war, noch einen Versuch machen, seine landschaftliche
Unabhaengigkeit auf eigene Faust von Rom zu ertrotzen. Allein dieser Entschluss
der tapfersten Verzweiflung aenderte in der Hauptsache nicht viel; es mochte der
Bergkrieg in Samnium und Lucanien noch einige Zeit und einige Opfer fordern, die
Insurrektion war nichtsdestoweniger schon jetzt wesentlich zu Ende.
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9 Dieser Epoche muessen die seltenen Denare mit Safinim und G. Mutil in
oskischer Schrift angehoeren; denn solange die Italia von den Insurgenten
festgehalten ward, konnte kein einzelner Gau als souveraene Macht Muenzen mit
dem eigenen Namen schlagen.
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Allerdings war inzwischen eine neue Komplikation eingetreten, indem die
asiatischen Verwicklungen es zu einer gebieterischen Notwendigkeit gemacht
hatten, an Koenig Mithradates von Pontos den Krieg zu erklaeren und fuer das
naechste Jahr (666 88) den einen Konsul und eine konsularische Armee nach
Kleinasien zu bestimmen. Waere dieser Krieg ein Jahr frueher zum Ausbruch
gekommen, so haette die gleichzeitige Empoerung des halben Italiens und der
wichtigsten Provinz dem roemischen Staat eine ungeheure Gefahr bereitet. Jetzt,
nachdem in dem raschen Sturz der italischen Insurrektion das wunderbare Glueck
Roms sich abermals bewaehrt hatte, war dieser neu beginnende asiatische Krieg,
trotzdem dass er mit dem verendenden italischen sich verschlang, doch nicht
eigentlich bedrohlicher Art, um so weniger, als Mithradates in seinem Uebermut
die Aufforderung der Italiker, ihnen unmittelbaren Beistand zu leisten, von der
Hand wies, aber freilich immer noch in hohem Grade unbequem. Die Zeiten waren
nicht mehr, wo man einen italischen und einen ueberseeischen Krieg unbedenklich
nebeneinander fuehrte; die Staatskasse war nach zwei Kriegsjahren bereits
vollstaendig erschoepft, die Bildung einer neuen Armee neben den bereits im
Felde stehenden schien kaum ausfuehrbar. Indes man half sich wie man konnte. Der
Verkauf der seit alter Zeit auf und an der Burg freigebliebenen Plaetze an die
Baulustigen, woraus 9000 Pfund Gold (2« Mill. Taler) geloest wurden, lieferte
die erforderlichen Geldmittel. Eine neue Armee ward nicht gebildet, sondern die
in Kampanien unter Sulla stehende bestimmt, nach Asien sich einzuschiffen,
sobald der Stand der Dinge im suedlichen Italien es ihr gestatten wuerde sich zu
entfernen; war bei den Fortschritten der im Norden unter Strabo operierenden
Armee voraussichtlich bald geschehen konnte.
So begann der dritte Feldzug 666 (88) unter guenstigen Aussichten fuer Rom.
Strabo daempfte den letzten Widerstand, der noch in den Abruzzen geleistet ward.
In Apulien machte Cosconius' Nachfolger Quintus Metellus Pius, der Sohn des
Ueberwinders von Numidien und an energisch konservativer Gesinnung wie an
militaerischer Begabung seinem Vater nicht ungleich, dem Widerstand ein Ende
durch die Einnahme von Venusia, wobei 3000 Bewaffnete gefangen genommen wurden.
In Samnium gelang zwar Silo die Wiedereinnahme von Bovianum; allein in einer
Schlacht, die er dem roemischen General Mamercus Aemilius lieferte, siegten die
Roemer, und was wichtiger war als der Sieg selbst, unter 6000 Toten, die die
Samniten auf der Walstatt liessen, war auch Silo. In Kampanien wurden die
kleineren Ortschaften, die die Samniten noch besetzt hielten, von Sulla ihnen
entrissen und Nola umstellt. Auch in Lucanien drang der roemische Feldherr Aulus
Gabinius ein und errang nicht geringe Erfolge; allein nachdem er bei einem
Angriff auf das feindliche Lager gefallen war, herrschte der Insurgentenfuehrer
Lamponius mit den Seinen wiederum fast ungestoert in der weiten und oeden
lucanisch-brettischen Landschaft. Er machte sogar einen Versuch sich Rhegions zu
bemaechtigen, den indes der sizilische Statthalter Gaius Norbanus vereitelte.
Trotz einzelner Unfaelle naeherte man sich unaufhaltsam dem Ziel; der Fall von
Nola, die Unterwerfung von Samnium, die Moeglichkeit, ansehnliche Streitkraefte
fuer Asien verfuegbar zu machen, schienen nicht mehr fern, als die Wendung der
Dinge in der Hauptstadt der fast schon erstickten Insurrektion unvermutet Luft
machte.
Rom war in fuerchterlicher Gaerung. Drusus' Angriff auf die Rittergerichte
und sein durch die Ritterpartei bewirkter jaeher Sturz, sodann der
zweischneidige Varische Prozesskrieg hatten die bitterste Zwietracht gesaet
zwischen Aristokratie und Bourgeoisie sowie zwischen den Gemaessigten und den
Ultras. Die Ereignisse hatten der Partei der Nachgiebigkeit vollstaendig recht
gegeben: was sie beantragt hatte, freiwillig zu verschenken, das hatte man mehr
als halb gezwungen zugestehen muessen; allein die Art, wie dies Zugestaendnis
erfolgt war, trug eben wie die fruehere Weigerung den Charakter des
eigensinnigen und kurzsichtigen Neides. Statt allen italischen Gemeinden das
gleiche Recht zu gewaehren, hatte man die Zuruecksetzung nur anders formuliert.
Man hatte eine grosse Anzahl italischer Gemeinden in den roemischen
Buergerverband aufgenommen, aber was man verlieh, wieder mit einem
ehrenruehrigen Makel behaftet, die Neu- neben die Altbuerger ungefaehr wie die
Freigelassenen neben die Freigeborenen gestellt. Man hatte die Gemeinden
zwischen dem Po und den Alpen durch das Zugestaendnis des latinischen Rechts
mehr gereizt als befriedigt. Man hatte endlich einem ansehnlichen und nicht dem
schlechtesten Teil der Italiker, saemtlichen wieder unterworfenen insurgierten
Gemeinden, nicht bloss das Buergerrecht vorenthalten, sondern sogar ihre
ehemaligen, durch den Aufstand vernichteten Vertraege ihnen nicht wieder
rechtlich verbrieft, hoechstens im Gnadenweg und auf beliebigen Widerruf
dieselben erneuert ^10. Die Zuruecksetzung im Stimmrecht verletzte um so tiefer,
als sie bei der damaligen Beschaffenheit der Komitien politisch sinnlos war und
die scheinheilige Fuersorge der Regierung fuer die unbefleckte Reinheit der
Waehlerschaft jedem Unbefangenen laecherlich erscheinen musste; all jene
Beschraenkungen aber waren insofern gefaehrlich, als sie jeden Demagogen dazu
einluden, durch Aufnahme der mehr oder minder gerechten Forderungen der
Neubuerger sowohl wie der vom Buergerrecht ausgeschlossenen Italiker seine
anderweitigen Zwecke durchzusetzen. Wenn somit die heller sehende Aristokratie
diese halben und missguenstigen Konzessionen ebenso unzulaenglich finden musste
wie die Neubuerger und die Ausgeschlossenen selbst, so vermisste sie ferner
schmerzlich in ihren Reihen die zahlreichen und vorzueglichen Maenner, die die
Varische Hochverratskommission ins Elend gesandt hatte und die zurueckzurufen
deswegen nur noch schwieriger war, weil sie nicht durch Volks-, sondern durch
Geschworenengerichte verurteilt worden waren; denn sowenig man Bedenken trug,
einen Volksschluss auch richterlicher Natur durch einen zweiten zu kassieren, so
erschien doch die Kassation eines Geschworenenverdikts durch das Volk eben der
besseren Aristokratie als ein sehr gefaehrliches Beispiel. So waren weder die
Ultras noch die Gemaessigten mit dem Ausgang der italischen Krise zufrieden.
Aber von noch tieferem Grolle schwoll das Herz des alten Mannes, der mit
erfrischten Hoffnungen in den Italischen Krieg gezogen und daraus unfreiwillig
zurueckgekommen war, mit dem Bewusstsein, neue Dienste geleistet und dafuer neue
schwerste Kraenkungen empfangen zu haben, mit dem bitteren Gefuehle, von den
Feinden nicht mehr gefuerchtet, sondern geringgeschaetzt zu werden, mit jenem
Wurm der Rache im Herzen, der sich aufnaehrt an seinem eigenen Gifte. Auch von
ihm galt, was von den Neubuergern und den Ausgeschlossenen: unfaehig und
unbehilflich wie er sich erwiesen hatte, war doch sein populaerer Name in der
Hand eines Demagogen ein furchtbares Werkzeug.
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^10 Dediticiis, sagt Licinianus (p. 15) unter dem Jahre 667 (87), omnibus
[ci]vita[sJ data; qui polliciti mult[aJ milia militum vix XV ... cobortes
miserunt worin der Livianische Bericht (ep. 80: Italicis populis a senatu
civltas data est) in teilweise schaerferer Fassung wiedererscheint. Dediticii
sind nach roemischem Staatsrecht diejenigen peregrinischen Freien (Gaius inst.
13-15, 25; Ulp. 20, 14; 22, 2), die den Roemern untertan geworden und zu keinem
Buendnis zugelassen worden sind. Sie behalten nicht bloss Leben, Freiheit und
Eigentum, sondern koennen auch in Gemeinden mit eigener Verfassung konstituiert
sein. Apolides, nullius certae civitatis cives (Ulp. 20, 14; vgl. Dig. 48, 19,
17, 1), sind nur die durch rechtliche Fiktion den dediticii gleichgestellten
Freigelassenen (ii qui dediticiorum numero sunt, nur missbraeuchlich und bei
besseren Schriftstellern selten geradezu dediticii genannt: Gaius inst. 1, 12;
Ulp. 1, 14; Paul. 4, 12, 6) ebenso wie die verwandten liberti Latini Juniani.
Aber die dediticii sind dennoch dem roemischen Staate gegenueber insofern
rechtlos, als nach roemischem Staatsrecht jede Dedition notwendig unbedingt ist
(Polyb. 21,1; vgl. 20, 9 u.10; 36, 2) und alle ihnen ausdruecklich oder
stillschweigend zugestandenen Rechte nur precario, also auf beliebigen Widerruf
zugestanden werden (App. Hisp. 44), der roemische Staat also, was er auch gleich
oder spaeter ueber seine Deditizier verhaengen mag, niemals gegen sie eine
Rechtsverletzung begehen kann. Diese Rechtlosigkeit hoert erst auf durch
Abschliessung eines Buendnisvertrages (Liv. 34, 57). Darum erscheinen deditio
und foedus als staatsrechtlich sich ausschliessende Gegenstaende (Liv. 4, 30;
28, 34; Cod. Theod. 7, 13, 16 und dazu Gothofr.), und nichts anderes ist auch
der den Juristen gelaeufige Gegensatz der Quasideditizier und der Quasilatiner,
denn die Latiner sind eben die Foederierten im eminenten Sinn (Cic. Balb. 24,
54).
Nach dem aelteren Staatsrecht gab es, mit Ausnahme der nicht zahlreichen,
infolge des Hannibalischen Krieges ihrer Vertraege verlustig erklaerten
Gemeinden, keine italischen Deditizier; noch in dem Plautischen Gesetz von
664/65 (90/89) schloss die Bezeichnung: qui foederatis civitatibus adscripti
fuerunt (Cic. Arch. 4, 7) wesentlich alle Italiker ein. Da nun aber unter den
dediticii, die 667 (87) nachtraeglich das Buergerrecht empfingen, doch nicht
fueglich bloss die Brettier und Picenter verstanden sein koennen, so wird man
annehmen duerfen, dass alle Insurgenten, soweit sie die Waffen niedergelegt und
nicht nach dem Plautisch-Papirischen Gesetz das Buergerrecht erworben hatten,
als Deditizier behandelt oder, was dasselbe ist, dass ihre durch die
Insurrektion von selbst kassierten Vertraege (darum qui foederati fuerunt in der
angefuehrten Ciceronischen Stelle) ihnen bei der Ergebung nicht rechtlich
erneuert wurden.
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Mit diesen Elementen politischer Konvulsionen verband sich der rasch
fortschreitende Verfall der ehrbaren Kriegssitte und der militaerischen
Disziplin. Die Keime, welche die Einstellung der Proletarier in das Heer in sich
trug, entwickelten sich mit erschreckender Geschwindigkeit waehrend des
demoralisierenden Insurgentenkriegs, der jeden waffenfaehigen Mann ohne
Unterschied zum Dienst zuzulassen noetigte und der vor allem unmittelbar in das
Hauptquartier wie in das Soldatenzelt die politische Propaganda trug. Bald
zeigten sich die Folgen in dem Erschlaffen aller Bande der militaerischen
Hierarchie. Waehrend der Belagerung von Pompeii ward der Befehlshaber des
Sullanischen Belagerungskorps, der Konsular Aulus Postumius Albinus, von seinen
Soldaten, die von ihrem Feldherrn dem Feinde verraten zu sein glaubten, mit
Steinen und Knuetteln erschlagen; und der Oberbefehlshaber Sulla begnuegte sich,
die Truppen zu ermahnen, durch tapferes Verhalten vor dem Feind die Erinnerung
an diesen Vorgang auszuloeschen. Die Urheber dieser Tat waren die
Flottensoldaten, von jeher die am mindesten achtbare Truppe: bald folgte eine
vorwiegend aus dem Stadtpoebel ausgehobene Abteilung der Legionaere dem
gegebenen Beispiel. Angestiftet von einem der Helden des Marktes, Gaius Titius,
vergriff sie sich an dem Konsul Cato. Durch einen Zufall entging derselbe
diesmal dem Tode; Titius aber ward zwar festgesetzt, indes nicht bestraft. Als
Cato dann bald darauf wirklich in einem Gefechte umkam, wurden seine eigenen
Offiziere, namentlich der juengere Gaius Marius, ob mit Recht oder mit Unrecht
ist nicht auszumachen, als die Urheber seines Todes bezeichnet.
Zu dieser beginnenden politischen und militaerischen kam die vielleicht
noch entsetzlichere oekonomische Krise, die im Verfolg des Bundesgenossenkrieges
und der asiatischen Unruhen ueber die roemischen Geldmaenner hereingebrochen
war. Die Schuldner, unfaehig, auch nur die Zinsen zu erschwingen, und dennoch
von ihren Glaeubigern unerbittlich gedraengt, hatten bei dem beikommenden
Gerichtsvorstand, dem Stadtpraetor Asellio, teils Aufschub erbeten, um ihre
Besitzungen verkaufen zu koennen, teils die alten verschollenen Zinsgesetze
wieder hervorgesucht und nach der vor Zeiten festgestellten Vorschrift den
vierfachen Betrag der dem Gesetz zuwider gezahlten Zinsen von den Glaeubigern
eingeklagt. Asellio gab sich dazu her, das tatsaechlich bestehende Recht durch
dessen Buchstaben zu beugen, und instruierte in gewoehnlicher Weise die
verlangten Zinsklagen; worauf die verletzten Glaeubiger unter Leitung des
Volkstribuns Lucius Cassius sich auf dem Markt zusammentaten und den Praetor, da
er eben in priesterlichem Schmuck ein Opfer darbrachte, vor dem Tempel der
Eintracht ueberfielen und erschlugen - eine Freveltat, wegen deren nicht einmal
eine Untersuchung stattfand (665 89). Andererseits ging in den Schuldnerkreisen
die Rede, dass der leidenden Menge nicht anders geholfen werden koenne als durch
"neue Rechnungsbuecher", das heisst durch gesetzliche Vernichtung der
Forderungen saemtlicher Glaeubiger an saemtliche Schuldner. Es war genau wieder
wie waehrend des Staendestreits: wieder machten die Kapitalisten im Bunde mit
der befangenen Aristokratie der gedrueckten Menge und der zur Maessigung des
starren Rechtes mahnenden Mittelpartei den Krieg und den Prozess; wieder stand
man an dem Rande desjenigen Abgrundes, in den der verzweifelte Schuldner den
Glaeubiger mit sich hinabreisst; nur war seitdem an die Stelle der einfach
buergerlichen und sittlichen Ordnung einer grossen Ackerstadt die soziale
Zerrissenheit einer Kapitale vieler Nationen und diejenige Demoralisation
getreten, in der der Prinz mit dem Bettler sich begegnet; nur waren alle
Missverhaeltnisse breiter, schroffer, in grauenhafter Weise grossartiger
geworden. Indem der Bundesgenossenkrieg all die gaerenden politischen und
sozialen Elemente in der Buergerschaft gegeneinander ruettelte, legte er den
Grund zu einer neuen Revolution. Zum Ausbruch brachte sie ein Zufall.
Der Volkstribun Publius Sulpicius Rufus war es, der im Jahre 666 (88) bei
der Buergerschaft die Antraege stellte, jeden Senator, der ueber 2000 Denare
(600 Taler) schulde, seiner Ratsstelle verlustig zu erklaeren; den durch unfreie
Geschworenengerichte verurteilten Buergern die Rueckkehr in die Heimat
freizugeben; die Neubuerger durch saemtliche Distrikte zu verteilen und
ingleichen den Freigelassenen Stimmrecht in allen Distrikten zu gestatten. Es
waren Vorschlaege, die aus dem Munde dieses Mannes zum Teil wenigstens
ueberraschten. Publius Sulpicius Rufus (geboren 630 124) verdankte seine
politische Bedeutung weniger seiner adligen Geburt, seinen bedeutenden
Verbindungen und seinem angeerbten Reichtum als seinem ungemeinen Rednertalent,
worin von den Altersgenossen keiner ihm gleichkam; die maechtige Stimme, die
lebhaften, zuweilen an Theateraktion streifenden Gebaerden, die ueppige Fuelle
seines Wortstroms ergriffen auch wen sie nicht ueberzeugten. Seiner
Parteistellung nach stand er von Haus aus auf der Seite des Senats, und sein
erstes politisches Auftreten (659 95) war die Anklage des der Regierungspartei
toedlich verhassten Norbanus gewesen. Unter den Konservativen gehoerte er zu der
Fraktion des Crassus und Drusus. Was ihn zunaechst veranlasste, sich fuer das
Jahr 666 (88) um das Volkstribunat zu bewerben und um dessentwillen seinen
patrizischen Adel abzulegen, wissen wir nicht; doch scheint es dadurch, dass
auch er, wie die gesamte Mittelpartei, von den Konservativen als Revolutionaer
verfolgt worden war, noch keineswegs Revolutionaer geworden zu sein und
keineswegs einen Umsturz der Verfassung im Sinne des Gaius Gracchus beabsichtigt
zu haben. Eher mag er, als der einzige aus dem Varischen Prozesssturm unversehrt
hervorgegangene namhafte Mann der Partei des Crassus und Drusus, sich berufen
gefuehlt haben, das Werk des Drusus zu vollenden und die noch bestehenden
Zuruecksetzungen der Neubuerger schliesslich zu beseitigen, wozu er des
Tribunats bedurfte. Noch aus seinem Tribunat werden mehrere Handlungen von ihm
erwaehnt, die das gerade Gegenteil demagogischer Absichten verraten - so
hinderte er durch sein Einschreiten einen seiner Kollegen, die auf Grund des
Varischen Gesetzes ergangenen Geschworenenurteile durch Volksschluss zu
kassieren; und als der gewesene Aedil Gaius Caesar verfassungswidrig sich mit
Ueberspringung der Praetur um das Konsulat fuer 667 (87) bewarb, wie es heisst
in der Absicht, sich spaeter die Fuehrung des Asiatischen Krieges uebertragen zu
lassen, trat, entschlossener und schaerfer als irgendein anderer, Sulpicius ihm
entgegen. Ganz im Sinne des Drusus also forderte er von sich wie von andern
zunaechst und vor allem die Einhaltung der Verfassung. Aber freilich vermochte
er ebensowenig wie Drusus das Unvertraegliche zu vereinigen und die von ihm
beabsichtigte, an sich verstaendige, aber von der ungeheuren Mehrzahl der
Altbuergerschaft auf guetlichem Wege niemals zu erlangende Verfassungsaenderung
in strenger Form Rechtens durchzusetzen. Der Bruch mit der maechtigen Familie
der Iulier, unter denen namentlich der Bruder des Gaius, der Konsular Lucius
Caesar, im Senat sehr einflussreich war, und mit der derselben anhaengenden
Fraktion der Aristokratie hat ohne Zweifel auch wesentlich mitgewirkt und den
zornmuetigen Mann durch persoenliche Erbitterung ueber die urspruengliche
Absicht hinausgefuehrt. Aber der Charakter der von ihm eingebrachten Antraege
ist doch von der Art, dass sie keineswegs die Persoenlichkeit und die bisherige
Parteistellung ihres Urhebers verleugnen. Die Gleichstellung der Neubuerger mit
den Altbuergern war nichts als die teilweise Wiederaufnahme der von Drusus
entworfenen Antraege zu Gunsten der Italiker und wie diese nur die Erfuellung
der Vorschriften einer gesunden Politik. Die Zurueckrufung der durch die
Varischen Geschworenen Verurteilten opferte zwar den Grundsatz der
Unverletzlichkeit des Geschworenenwahrspruchs, fuer den Sulpicius eben noch
selbst mit der Tat eingestanden war, aber sie kam zunaechst wesentlich den
eigenen Parteigenossen des Antragstellers, den gemaessigten Konservativen,
zugute, und es laesst sich von dem stuermischen Mann recht wohl begreifen, dass
er bei seinem ersten Auftreten eine solche Massregel entschieden bekaempfte und
dann, ergrimmt ueber den Widerstand, auf den er traf, sie selber beantragte. Die
Massregel gegen die Ueberschuldung der Senatoren war ohne Zweifel herbeigefuehrt
durch die Blosslegung der trotz alles aeusseren Glanzes tief zerruetteten
oekonomischen Lage der regierenden Familien bei Gelegenheit der letzten
finanziellen Krise; es war zwar peinlich, aber an sich doch im wohlverstandenen
Interesse der Aristokratie, wenn, wie dies die Folge des Sulpicischen Antrags
sein musste, alle Individuen aus dem Senat ausschieden, die nicht vermochten,
ihre Passiva rasch zu liquidieren, und wenn das Koteriewesen, das in der
Ueberschuldung vieler Senatoren und ihrer dadurch herbeigefuehrten Abhaengigkeit
von den reichen Kollegen seinen hauptsaechlichen Halt fand, durch die
Beseitigung des notorisch feilen Senatorengesindels gedaempft ward - womit
natuerlich nicht geleugnet werden soll, dass Rufus eine den Senat so schroff und
gehaessig prostituierende Saeuberung der Kurie, wie er sie vorschlug, ohne seine
persoenlichen Zerwuerfnisse mit den herrschenden Koteriehaeuptern sicher niemals
beantragt haben wuerde. Endlich die Bestimmung zu Gunsten der Freigelassenen
hatte unzweifelhaft zunaechst den Zweck, den Antragsteller zum Herrn der Gasse
zu machen; an sich aber war sie weder unmotiviert noch mit der aristokratischen
Verfassung unvereinbar. Seitdem man angefangen hatte, die Freigelassenen zum
Militaerdienst mit hinzuzuziehen, war ihre Forderung des Stimmrechts insofern
gerechtfertigt, als Stimmrecht und Dienstpflicht stets Hand in Hand gegangen
waren. Vor allen Dingen aber kam bei der Nichtigkeit der Komitien politisch sehr
wenig darauf an, ob in diesen Sumpf noch eine Kloake mehr sich entleerte. Die
Moeglichkeit, mit den Komitien zu regieren, ward fuer die Oligarchie eher
gesteigert als gemindert durch die unbeschraenkte Zulassung der Freigelassenen,
welche ja zu einem sehr grossen Teil von den regierenden Familien persoenlich
und oekonomisch abhaengig waren und richtig verwandt eben ein Mittel fuer die
Regierung abgeben konnten, die Wahlen gruendlicher noch als bisher zu
beherrschen. Wider die Tendenzen der reformistisch gesinnten Aristokratie lief
diese Massregel allerdings wie jede andere politische Beguenstigung des
Proletariats; allein sie war auch fuer Rufus schwerlich etwas anderes, als was
das Getreidegesetz fuer Drusus gewesen war: ein Mittel, um das Proletariat auf
seine Seite zu ziehen und mit dessen Hilfe den Widerstand gegen die
beabsichtigten, wahrhaft gemeinnuetzigen Reformen zu brechen. Es liess sich
leicht voraussehen, dass dieser nicht gering sein, dass die bornierte
Aristokratie und die bornierte Bourgeoisie ebendenselben stumpfsinnigen Neid wie
vor dem Ausbruch der Insurrektion jetzt nach ihrer Ueberwindung betaetigen, dass
die grosse Majoritaet aller Parteien die im Augenblick der furchtbarsten Gefahr
gemachten halben Zugestaendnisse im stillen oder auch laut als unzeitige
Nachgiebigkeit bezeichnen und jeder Ausdehnung derselben sich leidenschaftlich
widersetzen werde. Drusus' Beispiel hatte gezeigt, was dabei herauskam, wenn man
konservative Reformen allein im Vertrauen auf die Senatsmajoritaet durchzusetzen
unternahm; es war vollkommen erklaerlich, dass sein Freund und Gesinnungsgenosse
verwandte Absichten in Opposition gegen diese Mehrheit und in den Formen der
Demagogie zu realisieren versuchte. Rufus gab demnach sich keine Muehe, durch
den Koeder der Geschworenengerichte den Senat fuer sich zu gewinnen. Besseren
Rueckhalt fand er bei den Freigelassenen und vor allem an dem bewaffneten
Gefolge - dem Bericht seiner Gegner zufolge bestand es aus 3000 gedungenen
Leuten und einem "Gegensenat" von 600 jungen Maennern aus der besseren Klasse -,
mit dem er in den Strassen und auf dem Markte erschien. Seine Antraege stiessen
denn auch auf den entschiedensten Widerstand bei der Majoritaet des Senats,
welche zunaechst, um Zeit zu gewinnen, die Konsuln Lucius Cornelius Sulla und
Quintus Pompeius Rufus, beide abgesagte Gegner der Demagogie, bewog,
ausserordentliche religioese Festlichkeiten anzuordnen, waehrend deren die
Volksversammlungen ruhten. Sulpicius antwortete mit einem heftigen Auflauf, bei
welchem unter anderen Opfern der junge Quintus Pompeius, der Sohn des einen und
Schwiegersohn des anderen Konsuls, den Tod fand und das Leben der beiden Konsuln
selbst ernstlich bedroht ward - Sulla soll sogar nur dadurch gerettet worden
sein, dass Marius ihm sein Haus oeffnete. Man musste nachgeben; Sulla verstand
sich dazu, die angekuendigten Festlichkeiten abzusagen, und die Sulpicischen
Antraege gingen nun ohne weiteres durch. Allein es war damit ihr Schicksal noch
keineswegs gesichert. Mochte auch in der Hauptstadt sich die Aristokratie
geschlagen geben, so gab es jetzt - zum erstenmal seit dem Beginn der Revolution
- noch eine andere Macht in Italien, die nicht uebersehen werden durfte: die
beiden starken und siegreichen Armeen des Prokonsuls Strabo und des Konsuls
Sulla. War auch Strabos politische Stellung zweideutig, so stand Sulla, obwohl
er der offenbaren Gewalt fuer den Augenblick gewichen war, nicht bloss mit der
Senatsmajoritaet in vollem Einvernehmen, sondern war auch, unmittelbar nachdem
er die Festlichkeiten abgesagt hatte, abgegangen nach Kampanien zu seiner Armee.
Den unbewaffneten Konsul durch die Knuettelmaenner oder die wehrlose Hauptstadt
durch die Schwerter der Legionen zu terrorisieren, lief am Ende auf dasselbe
hinaus; Sulpicius setzte voraus, dass der Gegner, jetzt wo er konnte, Gewalt mit
Gewalt vergelten und an der Spitze seiner Legionen nach der Hauptstadt
zurueckkehren werde, um den konservativen Demagogen mitsamt seinen Gesetzen
ueber den Haufen zu werfen. Vielleicht irrte er sich. Sulla wuenschte den Krieg
gegen Mithradates ebensosehr, wie ihm grauen mochte vor dem hauptstaedtischen
politischen Brodel; bei seinem originellen Indifferentismus und seiner
unuebertroffenen politischen Nonchalance hat es grosse Wahrscheinlichkeit, dass
er den Staatsstreich, den Sulpicius erwartete, keineswegs beabsichtigte und dass
er, wenn man ihn haette gewaehren lassen, nach der Einnahme von Nola, dessen
Belagerung ihn noch beschaeftigte, unverweilt sich mit seinen Truppen nach Asien
eingeschifft haben wuerde. Indes wie dem auch sein mag, Sulpicius entwarf, um
den vermuteten Streich zu parieren, den Plan, Sulla den Oberbefehl abzunehmen,
und liess zu diesem Ende mit Marius sich ein, dessen Name noch immer hinreichend
populaer war, um einen Antrag, den Oberbefehl im Asiatischen Kriege auf ihn zu
uebertragen, der Menge plausibel erscheinen zu lassen, und dessen militaerische
Stellung und Kapazitaet fuer den Fall eines Bruches mit Sulla eine Stuetze
werden konnte. Die Gefahr, die darin lag, den alten, ebenso unfaehigen als rach-
und ehrsuechtigen Mann an die Spitze der kampanischen Armee zu stellen, mochte
Sulpicius nicht uebersehen und ebensowenig die arge Abnormitaet, einem
Privatmann ein ausserordentliches Oberkommando durch Volksschluss zu
uebertragen; aber eben Marius' erprobte staatsmaennische Unfaehigkeit gab eine
Art Garantie dafuer, dass er die Verfassung nicht ernstlich wuerde gefaehrden
koennen, und vor allem war Sulpicius' eigene Lage, wenn er Sullas Absichten
richtig beurteilte, eine so bedrohte, dass dergleichen Ruecksichten kaum mehr in
Betracht kamen. Dass der abgestandene Held selbst bereitwillig jedem
entgegenkam, der ihn als Condottiere gebrauchen wollte, versteht sich von
selbst; nach dem Oberbefehl nun gar in einem asiatischen Krieg geluestete sein
Herz seit vielen Jahren und nicht weniger vielleicht danach, einmal gruendlich
abzurechnen mit der Senatsmajoritaet. Demnach erhielt auf Antrag des Sulpicius
durch Beschluss des Volkes Gaius Marius mit ausserordentlicher hoechster oder
sogenannter prokonsularischer Gewalt das Kommando der kampanischen Armee und den
Oberbefehl in dem Krieg gegen Mithradates, und es wurden, um das Heer von Sulla
zu uebernehmen, zwei Volkstribune in das Lager von Nola abgesandt.
Die Botschaft kam an den unrechten Mann. Wenn irgend jemand berufen war,
den Oberbefehl im Asiatischen Kriege zu fuehren, so war es Sulla. Er hatte
wenige Jahre zuvor mit dem groessten Erfolge auf demselben Kriegsschauplatz
kommandiert: er hatte mehr als irgendein anderer Mann beigetragen zur
Ueberwaeltigung der gefaehrlichen italischen Insurrektion; ihm als Konsul des
Jahres, in welchem der Asiatische Krieg zum Ausbruch kam, war in der
hergebrachten Weise und mit voller Zustimmung seines ihm befreundeten und
verschwaegerten Kollegen das Kommando in demselben uebertragen worden. Es war
ein starkes Ansinnen, einen unter solchen Verhaeltnissen uebernommenen
Oberbefehl nach Beschluss der souveraenen Buergerschaft von Rom abzugeben an
einen alten militaerischen und politischen Antagonisten, in dessen Haenden die
Armee, niemand mochte sagen zu welchen Gewaltsamkeiten und Verkehrtheiten,
missbraucht werden konnte. Sulla war weder gutmuetig genug, um freiwillig einem
solchen Befehl Folge zu leisten, noch abhaengig genug, um es zu muessen. Sein
Heer war, teils infolge der von Marius herruehrenden Umgestaltungen des
Heerwesens, teils durch die von Sulla gehandhabte sittlich lockere und
militaerisch strenge Disziplin, wenig mehr als eine ihrem Fuehrer unbedingt
ergebene und in politischen Dingen indifferente Lanzknechtschar. Sulla selbst
war ein blasierter, kalter und klarer Kopf, dem die souveraene roemische
Buergerschaft ein Poebelhaufen war, der Held von Aquae Sextiae ein bankrotter
Schwindler, die formelle Legalitaet eine Phrase, Rom selbst eine Stadt ohne
Besatzung und mit halbverfallenen Mauern, die viel leichter erobert werden
konnte als Nola. In diesem Sinne handelte er. Er versammelte seine Soldaten - es
waren sechs Legionen oder etwa 35000 Mann - und setzte ihnen die von Rom
angelangte Botschaft auseinander, nicht vergessend, ihnen anzudeuten, dass der
neue Oberfeldherr ohne Zweifel nicht dieses Heer, sondern andere, neu gebildete
Truppen nach Kleinasien fuehren werde. Die hoeheren Offiziere, immer noch mehr
Buerger als Militaers, hielten sich zurueck, und nur ein einziger von ihnen
folgte dem Feldherrn gegen die Hauptstadt; allein die Soldaten, die nach
frueheren Erfahrungen in Asien einen bequemen Krieg und unendliche Beute zu
finden hofften, brausten auf; in einem Nu waren die beiden von Rom gekommenen
Tribune zerrissen und von allen Seiten erscholl der Zuruf, dass der Feldherr sie
auf Rom zu fuehren moege. Unverweilt brach der Konsul auf, und unterwegs seinen
Gleichgesinnten Kollegen an sich ziehend, gelang er in raschen Maerschen, wenig
sich kuemmernd um die von Rom ihm entgegeneilenden Abgesandten, die ihn
aufzuhalten versuchten, bis unter die Mauern der Hauptstadt. Unerwartet sah man
Sullas Heersaeulen sich aufstellen an der Tiberbruecke und am Collinischen und
Esquilinischen Tore und sodann zwei Legionen in Reih' und Glied, ihre
Feldzeichen voran, den Befriedeten Mauerring ueberschreiten, jenseits dessen das
Gesetz den Krieg gebannt hatte. So viel schlimmer Hader, so viele bedeutende
Fehden waren innerhalb dieser Mauern zum Austrag gekommen, ohne dass ein
roemisches Heer den heiligen Stadtfrieden gebrochen haette; jetzt geschah es,
zunaechst um der elenden Frage willen, ob dieser oder jener Offizier berufen
sei, im Osten zu kommandieren. Die einrueckenden Legionen gingen vor bis auf die
Hoehe des Esquilin; als die von den Daechern heranregnenden Geschosse und Steine
die Soldaten unsicher machten und sie zu weichen anfingen, erhob Sulla selbst
die flammende Fackel und, mit Brandpfeilen und Anzuendung der Haeuser drohend,
brachen die Legionen sich Bahn bis auf den Esquilinischen Marktplatz (unweit S.
Maria Maggiore). Hier wartete ihrer die eiligst von Marius und Sulpicius
zusammengeraffte Mannschaft und warf die zuerst eindringenden Kolonnen durch die
Ueberzahl zurueck. Aber von den Toren kam denselben Verstaerkung; eine andere
Abteilung der Sullaner machte Anstalt, auf der Suburastrasse die Verteidiger zu
umgehen; sie mussten zurueck. Am Tempel der Tellus, wo der Esquilin anfaengt
sich gegen den Grossen Marktplatz zu senken, versuchte Marius noch einmal sich
zu setzen; er beschwor Senat und Ritter und die gesamte Buergerschaft, den
Legionen sich entgegenzuwerfen. Aber er selbst hatte dieselben aus Buergern in
Lanzknechte umgeschaffen; sein eigenes Werk wandte sich gegen ihn; sie
gehorchten nicht der Regierung, sondern ihrem Feldherrn. Selbst als die Sklaven
unter dem Versprechen der Freiheit aufgefordert wurden, sich zu bewaffnen,
erschienen ihrer nicht mehr als drei. Es blieb den Fuehrern nichts uebrig, als
eiligst durch die noch unbesetzten Tore zu entrinnen; nach wenigen Stunden war
Sulla unumschraenkter Herr von Rom. Diese Nacht brannten die Wachfeuer der
Legionen auf dem Grossen Marktplatz der Hauptstadt.
Die erste militaerische Intervention in den buergerlichen Fehden hatte es
zur vollen Evidenz gebracht, sowohl dass die politischen Kaempfe auf dem Punkt
angekommen waren, wo nur noch offene und unmittelbare Gewalt die Entscheidung
gibt, als auch dass die Gewalt des Knuettels nichts ist gegen die Gewalt des
Schwertes. Es ist die konservative Partei gewesen, die das Schwert zuerst
gezogen und an der denn auch jenes ahnungsvolle Wort des Evangeliums ueber den,
der zuerst das Schwert erhebt, seinerzeit sich erfuellt hat. Fuer jetzt
triumphierte sie vollstaendig und durfte ihren Sieg nach Belieben selber
formulieren. Von selbst verstand es sich, dass die Sulpicischen Gesetze als von
Rechts wegen nichtig bezeichnet wurden. Ihr Urheber und seine namhaftesten
Anhaenger hatten sich gefluechtet; sie wurden, zwoelf an der Zahl, von dem Senat
als Vaterlandsfeinde zur Fahndung und Hinrichtung ausgeschrieben. Publius
Sulpicius ward infolgedessen bei Laurentum ergriffen und niedergemacht und das
an Sulla gesandte Haupt des Tribuns nach dessen Anordnung auf dem Markt auf
ebenderselben Rednerbuehne zur Schau gestellt, wo er selbst noch wenige Tage
zuvor in voller Jugend- und Rednerkraft gestanden hatte. Die anderen Geaechteten
wurden verfolgt; auch dem alten Gaius Marius waren die Moerder auf den Fersen.
Wie der Feldherr auch die Erinnerung an seine glorreichen Tage durch eine Kette
von Erbaermlichkeiten getruebt haben mochte, jetzt, wo der Retter des
Vaterlandes um sein Leben lief, war er wieder der Sieger von Vercellae und mit
atemloser Spannung vernahm man in ganz Italien die Ereignisse seiner wundersamen
Flucht. In Ostia hatte er ein Fahrzeug bestiegen, um nach Afrika zu segeln;
allein widrige Winde und Mangel an Vorraeten zwangen ihn, am Circeischen
Vorgebirg zu landen und auf gut Glueck in die Irre zu gehen. Von wenigen
begleitet und keinem Dach sich anvertrauend, gelangte der greise Konsular zu
Fuss, oft vom Hunger gepeinigt, in die Naehe der roemischen Kolonie Minturnae an
der Muendung des Garigliano. Hier zeigten sich in der Ferne die verfolgenden
Reiter; mit genauer Not ward das Ufer erreicht, und ein dort liegendes
Handelsschiff entzog ihn seinen Verfolgern; allein die aengstlichen Schiffer
legten bald wieder an und suchten das Weite, waehrend Marius am Strande schlief.
In dem Strandsumpf von Minturnae, bis zum Guertel in den Schlamm versunken und
das Haupt unter einem Schilfhaufen verborgen, fanden ihn seine Verfolger und
lieferten ihn ab an die Stadtbehoerde von Minturnae. Er ward ins Gefaengnis
gelegt und der Stadtbuettel, ein kimbrischer Sklave, gesandt, ihn hinzurichten;
allein der Deutsche erschrak vor dem blitzenden Auge seines alten Besiegers und
das Beil entsank ihm, als der General mit seiner gewaltigen Stimme ihn
anherrschte, ob er der Mann sei, den Gaius Marius zu toeten. Als man dies
vernahm, ergriff die Beamten von Minturnae die Scham, dass der Retter Roms
groessere Ehrfurcht finde bei den Sklaven, denen er die Knechtschaft, als bei
den Mitbuergern, denen er die Freiheit gebracht hatte; sie loesten seine
Fesseln, gaben ihm Schiff und Reisegeld und sandten ihn nach Aenaria (Ischia).
Die Verbannten mit Ausnahme des Sulpicius fanden in diesen Gewaessern sich
allmaehlich zusammen; sie liefen am Eryx und bei dem ehemaligen Karthago an,
allein die roemischen Beamten wiesen sie in Sizilien wie in Afrika zurueck. So
entrannen sie nach Numidien, dessen oede Strandduenen ihnen einen Zufluchtsort
fuer den Winter gewaehrten. Allein der Koenig Hiempsal II., den sie zu gewinnen
hofften und der auch eine Zeitlang sich die Miene gegeben hatte, mit ihnen sich
verbinden zu wollen, hatte es nur getan, um sie sicher zu machen, und versuchte
jetzt, sich ihrer Personen zu bemaechtigen. Mit genauer Not entrannen die
Fluechtlinge seinen Reitern und fanden vorlaeufig eine Zuflucht auf der kleinen
Insel Kerkina (Kerkena) an der tunesischen Kueste. Wir wissen es nicht, ob Sulla
seinem Gluecksstern auch dafuer dankte, dass es ihm erspart blieb, den
Kimbrersieger toeten zu lassen; wenigstens scheint es nicht, dass die
minturnensischen Beamten bestraft worden sind.
Um die vorhandenen Uebelstaende zu beseitigen und kuenftige Umwaelzungen zu
verhueten, veranlasste Sulla eine Reihe neuer gesetzlicher Bestimmungen. Fuer
die bedraengten Schuldner scheint nichts geschehen zu sein, als dass man die
Vorschriften ueber das Zinsmaximum einschaerfte ^11; ausserdem wurde die
Ausfuehrung einer Anzahl von Kolonien angeordnet. Der in den Schlachten und
Prozessen des Bundesgenossenkrieges sehr zusammengeschwundene Senat ward
ergaenzt durch die Aufnahme von 300 neuen Senatoren, deren Auswahl natuerlich im
optimatischen Interesse getroffen ward. Endlich wurden hinsichtlich des
Wahlmodus und der legislatorischen Initiative wesentliche Aenderungen
vorgenommen. Die alte Servianische Stimmordnung der Zenturiatkomitien, nach der
die erste Steuerklasse mit einem Vermoegen von 100000 Sesterzen (7600 Talern)
oder darueber allein fast die Haelfte der Stimmen inne hatte, trat wieder an die
Stelle der im Jahre 513 (241) eingefuehrten, das Uebergewicht der ersten Klasse
mildernden Ordnungen. Tatsaechlich ward damit fuer die Wahl der Konsuln,
Praetoren und Zensoren ein Zensus eingefuehrt, der die nicht Wohlhabenden vom
aktiven Wahlrecht der Sache nach ausschloss. Die legislatorische Initiative
wurde den Volkstribunen dadurch beschraenkt, dass jeder Antrag fortan von ihnen
zunaechst dem Senat vorgelegt werden musste und erst, wenn dieser ihn gebilligt
hatte, an das Volk gelangen konnte.
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^11 Klar ist es nicht, was das "Zwoelftelgesetz', der Konsuln Sulla und
Rufus von 666 (88) in dieser Hinsicht vorschrieb; die einfachste Annahme bleibt
aber, darin eine Erneuerung des Gesetzes von 397 (357) zu sehen, so dass der
hoechste erlaubte Zinsfuss wieder 1/12 des Kapitals fuer das zehnmonatliche oder
10 Prozent fuer das zwoelfmonatliche Jahr ward.
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Diese durch den Sulpicischen Revolutionsversuch hervorgerufenen
Verfuegungen desjenigen Mannes, der darin als Schild und Schwert der
Verfassungspartei aufgetreten war, des Konsuls Sulla, tragen einen ganz
eigentuemlichen Charakter. Sulla wagte es, ohne die Buergerschaft oder
Geschworene zu fragen, ueber zwoelf der angesehensten Maenner, darunter
fungierende Beamte und den beruehmtesten General seiner Zeit, das Todesurteil zu
verhaengen und oeffentlich zu diesen Aechtungen sich zu bekennen, eine
Verletzung der altheiligen Provokationsgesetze, die selbst von sehr
konservativen Maennern, wie zum Beispiel von Quintus Scaevola, strengen Tadel
erfuhr. Er wagte es, eine seit anderthalb Jahrhunderten bestehende Wahlordnung
umzustossen und den seit langem verschollenen und verfemten Wahlzensus
wiederherzustellen. Er wagte es, das Recht der Legislation seinen beiden uralten
Faktoren, den Beamten und den Komitien, tatsaechlich zu entziehen und es auf
eine Behoerde zu uebertragen, die zu keiner Zeit formell ein anderes Recht in
dieser Hinsicht besessen hatte als das, dabei um Rat gefragt werden zu koennen.
Kaum hatte je ein Demokrat in so tyrannischen Formen Justiz geuebt, mit so
ruecksichtsloser Kuehnheit an den Fundamenten der Verfassung geruettelt und
gemodelt wie dieser konservative Reformator. Sieht man aber auf die Sache statt
auf die Form, so gelangt man zu sehr verschiedenen Ergebnissen. Revolutionen
sind nirgends und am wenigsten in Rom beendigt worden, ohne eine gewisse Zahl
von Opfern zu fordern, welche, in mehr oder minder der Justiz abgeborgten
Formen, die Schuld, ueberwunden zu sein, gleichsam als ein Verbrechen buessen.
Wer sich erinnert an die prozessualischen Konsequenzen, wie sie die siegende
Partei nach dem Sturz der Gracchen und des Saturninus gezogen hatte, der fuehlt
sich geneigt, dem Sieger vom Esquilinischen Markt das Lob der Offenheit und der
relativen Maessigung zu erteilen, indem er einmal ohne viel Umstaende das, was
Krieg war, auch als Krieg nahm und die geschlagenen Maenner als rechtlose Feinde
in die Acht erklaerte; zweitens die Zahl der Opfer moeglichst beschraenkte und
wenigstens das widerliche Wueten gegen die geringen Leute nicht gestattete. Eine
aehnliche Maessigung zeigt sich in den politischen Organisationen. Die Neuerung
hinsichtlich der Gesetzgebung, die wichtigste und scheinbar durchgreifendste,
brachte in der Tat nur den Buchstaben der Verfassung mit dem Geist derselben in
Einklang. Die roemische Legislation, wo jeder Konsul, Praetor oder Tribun jede
beliebige Massregel bei der Buergerschaft beantragen und ohne Debatte zur
Abstimmung bringen konnte, war von Haus aus unvernuenftig gewesen und mit der
steigenden Nullitaet der Komitien es immer mehr geworden; sie ward nur ertragen,
weil faktisch der Senat sich das Vorberatungsrecht vindiziert hatte und
regelmaessig den ohne solche Vorberatung zur Abstimmung ge langenden Antrag
erstickte durch politische oder religioese Interzession. Diese Daemme hatte die
Revolution fortgeschwemmt; infolgedessen fing nun jenes absurde System an, seine
Konsequenzen vollstaendig und jedem mutwilligen Buben den Umsturz des Staats in
formell legaler Weise moeglich zu machen. Was war unter solchen Umstaenden
natuerlicher, notwendiger, im rechten Sinne konservativer, als die bisher auf
Umwegen realisierte Legislation des Senats jetzt foermlich und ausdruecklich
anzuerkennen? Etwas Aehnliches gilt von der Erneuerung des Wahlzensus. Die
aeltere Verfassung ruhte durchaus auf demselben; auch die Reform von 513 (241)
hatte die Bevorzugung der Vermoegenden nur beschraenkt. Aber seit diesem Jahr
war eine ungeheure finanzielle Umwandlung eingetreten, welche eine Erhoehung des
Wahlzensus wohl rechtfertigen konnte. Auch die neue Timokratie aenderte also den
Buchstaben der Verfassung nur, um dem Geiste derselben treu zu bleiben, indem
sie zugleich dem schaendlichen Stimmenkauf samt allem, was daran hing, in der
moeglichst milden Form zu wehren wenigstens versuchte. Endlich die Bestimmungen
zu Gunsten der Schuldner, die Wiederaufnahme der Kolonisationsplaene gaben den
redenden Beweis, dass Sulla, wenn er auch nicht gemeint war, Sulpicius'
leidenschaftlichen Antraegen beizupflichten, doch eben wie er und wie Drusus,
wie ueberhaupt alle heller sehenden Aristokraten, den materiellen Reformen an
sich geneigt war; wobei nicht uebersehen werden darf, dass er diese Massregel
nach dem Siege und durchaus freiwillig beantragte. Wenn man hiermit verbindet,
dass Sulla die hauptsaechlichen Fundamente der Gracchischen Verfassung bestehen
liess und weder an den Rittergerichten noch an den Kornverteilungen ruettelte,
so wird man das Urteil gerechtfertigt finden, dass die Sullanische Ordnung von
666 (86) an dem seit dem Sturz des Gaius Gracchus bestehenden Status quo
wesentlich festhielt und nur teils die dem bestehenden Regiment zunaechst Gefahr
drohenden ueberlieferten Satzungen zeitgemaess aenderte, teils den vorhandenen
sozialen Uebeln nach Kraeften abzuhelfen suchte, soweit beides sich tun liess,
ohne die tieferliegenden Schaeden zu beruehren. Energische Verachtung des
konstitutionellen Formalismus in Verbindung mit einem lebendigen Gefuehl fuer
den inneren Gehalt der bestehenden Ordnungen, klare Einsichten und loebliche
Absichten bezeichnen durchaus diese Gesetzgebung; ebenso aber eine gewisse
Leichtfertigkeit und Oberflaechlichkeit, wie denn namentlich sehr viel guter
Wille dazu gehoerte, um zu glauben, dass die Feststellung des Zinsmaximums den
verwirrten Kreditverhaeltnissen aufhelfen und dass das Vorberatungsrecht des
Senats sich gegen die kuenftige Demagogie widerstandsfaehiger erweisen werde als
bisher das Interzessionsrecht und die Religion.
In der Tat stiegen an dem reinen Himmel der Konservativen sehr bald neue
Wolken auf. Die asiatischen Verhaeltnisse nahmen einen immer drohenderen
Charakter an. Schon hatte der Staat dadurch, dass die Sulpicische Revolution den
Abgang des Heeres nach Asien verzoegert hatte, den schwersten Schaden erlitten;
die Einschiffung konnte auf keinen Fall laenger verschoben werden. Inzwischen
hoffte Sulla teils in den Konsuln, die nach der neuen Wahlordnung gewaehlt
wuerden, teils besonders in den mit der Bezwingung der Reste der italischen
Insurrektion beschaeftigten Armeen Garanten gegen einen neuen Sturm auf die
Oligarchie in Italien zurueckzulassen. Allein in den Konsularkomitien fiel die
Wahl nicht auf die von Sulla aufgestellten Kandidaten, sondern neben Gnaeus
Octavius, einem allerdings streng optimatisch gesinnten Mann, auf Lucius
Cornelius Cinna, der zur entschiedensten Opposition gehoerte. Vermutlich war es
hauptsaechlich die Kapitalistenpartei, die mit dieser Wahl dem Urheber des
Zinsgesetzes vergalt. Sulla nahm die unbequeme Wahl mit der Erklaerung hin, dass
es ihn freue, die Buerger von ihrer verfassungsmaessigen Wahlfreiheit Gebrauch
machen zu sehen, und begnuegte sich, beiden Konsuln den Schwur abzunehmen auf
treue Beobachtung der bestehenden Verfassung. Von den Armeen kam es vornehmlich
auf die Nordarmee an, da die kampanische groessten teils nach Asien abzugehen
bestimmt war. Sulla liess durch Volksschluss das Kommando ueber jene auf seinen
treuergebenen Kollegen Quintus Rufus uebertragen und den bisherigen Feldherrn
Gnaeus Strabo in moeglichst schonender Weise zurueckrufen, um so mehr als dieser
der Ritterpartei angehoerte und seine passive Haltung waehrend der Sulpicischen
Unruhen der Aristokratie nicht geringe Bedenken erregt hatte. Rufus traf bei dem
Heer ein und uebernahm an Strabos Stelle den Oberbefehl; allein wenige Tage
nachher ward er von den Soldaten erschlagen und Strabo trat wieder zurueck in
das kaum abgegebene Kommando. Er galt als der Anstifter des Mordes; gewiss ist
es, dass er ein Mann war, zu dem man solcher Tat sich versehen konnte, der die
Fruechte der Untat erntete und die wohlbekannten Urheber nur mit Worten strafte.
Fuer Sulla war Rufus' Beseitigung und Strabos Feldherrnschaft eine neue und
ernste Gefahr; doch tat er nichts, um diesem das Kommando abzunehmen. Als bald
darauf sein Konsulat zu Ende ging, sah er sich einerseits von seinem Nachfolger
Cinna gedraengt, endlich nach Asien abzugehen, wo seine Anwesenheit allerdings
dringend not tat, andererseits von einem der neuen Tribune vor das Volksgericht
geladen; es war dem bloedesten Auge klar, dass ein neuer Sturm gegen ihn und
seine Partei sich vorbereitete und dass die Gegner seine Entfernung wuenschten.
Sulla hatte die Wahl, mit Cinna, vielleicht mit Strabo es zum Bruche zu treiben
und abermals auf Rom zu marschieren, oder die italischen Angelegenheiten gehen
zu lassen, wie sie konnten und mochten und nach einem andern Weltteil sich zu
entfernen. Sulla entschied sich - ob mehr aus Patriotismus oder mehr aus
Indifferenz, wird nie ausgemacht werden - fuer die letztere Alternative,
uebergab das in Samnium zurueckbleibende Korps dem zuverlaessigen und
kriegskundigen Quintus Metellus Pius, der an Sullas Stelle den prokonsularischen
Oberbefehl in Unteritalien uebernahm, die Leitung der Belagerung von Nola dem
Propraetor Appius Claudius und schiffte im Anfang des Jahres 667 (87) mit seinen
Legionen nach dem hellenischen Osten sich ein.
8. Kapitel
Der Osten und Koenig Mithradates
Die atemlose Spannung, in welcher die Revolution mit ihrem ewig sich
erneuernden Feuerlaerm und Loeschruf die roemische Regierung erhielt, war die
Ursache, dass dieselbe die Provinzialverhaeltnisse ueberhaupt aus den Augen
verlor, am meisten aber die des asiatischen Ostens, dessen ferne und
unkriegerische Nationen nicht so unmittelbar wie Afrika, Spanien und die
transalpinischen Nachbarn der Beachtung der Regierung sich aufdraengten. Nach
der Einziehung des Attalischen Koenigreiches, die mit dem Ausbruch der
Revolution zusammenfaellt, ist ein volles Menschenalter hindurch kaum irgendeine
ernstliche Beteiligung Roms an den orientalischen Angelegenheiten nachzuweisen,
mit Ausnahme der durch die masslose Dreistigkeit der kilikischen Piraterie den
Roemern abgedrungenen Einrichtung der Provinz Kilikien im Jahre 652 (102),
welche der Sache nach auch nichts weiter war als die Anordnung einer bleibenden
Station fuer eine kleine roemische Heer- und Flottenabteilung in den oestlichen
Gewaessern. Erst nachdem die Marianische Katastrophe im Jahre 654 (100) die
Restaurationsregierung einigermassen konsolidiert hatte, begann die roemische
Regierung aufs neue den Ereignissen im Osten einige Aufmerksamkeit zuzuwenden.
In vieler Hinsicht waren die Verhaeltnisse noch, wie wir dreissig Jahre
zuvor sie verliessen. Das Reich Aegypten mit seinen beiden Nebenlaendern Kyrene
und Kypros loeste mit dem Tode Euergetes II. (637 117) teils rechtlich, teils
tatsaechlich sich auf. Kyrene kam an den natuerlichen Sohn desselben, Ptolemaeos
Apion, und trennte sich auf immer von dem Hauptland. Um die Herrschaft in diesem
haderten die Witwe des letzten Koenigs, Kleopatra (+ 665 89), und dessen beide
Soehne Soter II. Lathyros (+ 673 81) und Alexander I. (+ 666 88), was die
Ursache ward, dass auch Kypros auf laengere Zeit von Aegypten sich schied. Die
Roemer griffen in die Wirren nicht ein; ja als ihnen im Jahre 658 (96) das
Kyrenische Reich durch das Testament des kinderlosen Koenigs Apion anfiel,
schlugen sie diesen Erwerb zwar nicht geradezu aus, aber ueberliessen doch die
Landschaft im wesentlichen sich selbst, indem sie die griechischen Staedte des
Reiches, Kyrene, Ptolemais, Berenike, zu Freistaedten erklaerten und denselben
sogar die Nutzung der koeniglichen Domaenen ueberwiesen. Die Oberaufsicht des
Statthalters von Africa ueber dieses Gebiet war bei dessen Entlegenheit noch
weit mehr eine bloss nominelle als die des Statthalters von Makedonien ueber die
hellenischen Freistaedte. Die Folgen dieser Massregel, die ohne Zweifel nicht
aus dem Philhellenismus, sondern lediglich aus der Schwaeche und Nachlaessigkeit
der roemischen Regierung hervorging, waren wesentlich dieselben, die unter
gleichen Verhaeltnissen in Hellas eingetreten waren: Buergerkriege und
Usurpation zerrissen die Landschaft so, dass, als dort zufaellig im Jahre 668
(86) ein hoeherer roemischer Offizier erschien, die Einwohner ihn dringend
ersuchten, ihre Verhaeltnisse zu ordnen und ein dauerhaftes Regiment bei ihnen
zu begruenden.
Auch in Syrien war es in der Zwischenzeit nicht viel anders, am wenigsten
besser geworden. Waehrend des zwanzigjaehrigen Erbfolgekrieges der beiden
Halbbrueder Antiochos Grypos (+ 658 96) und Antiochos von Kyzikos (+ 659 95),
der sich nach dem Tode derselben auf ihre Soehne forterbte, ward das Reich, um
das man stritt, fast zu einem eitlen Namen, in dem die kilikischen Seekoenige,
die Araberscheichs der syrischen Wueste, die Fuersten der Juden und die
Magistrate der groesseren Staedte in der Regel mehr zu sagen hatten als die
Traeger des Diadems. Inzwischen setzten im westlichen Kilikien die Roemer sich
fest und ging das wichtige Mesopotamien definitiv ueber an die Parther.
Die Monarchie der Arsakiden hatte, hauptsaechlich infolge der Einfaelle
turanischer Staemme, um die Zeit der Gracchen eine gefaehrliche Krise
durchzumachen gehabt. Der neunte Arsakide, Mithradates II. oder der Grosse (630
? - 667 ? 124 ? 87 ?), hatte dem Staat zwar seine ueberwiegende Stellung in
Innerasien zurueckgegeben, die Skythen zurueckgeschlagen und gegen Syrien und
Armenien die Grenze des Reiches vorgeschoben, allein gegen das Ende seines
Lebens laehmten neue Unruhen sein Regiment; und waehrend die Grossen des
Reiches, ja der eigene Bruder Orodes gegen den Koenig sich auflehnten und
endlich dieser Bruder ihn stuerzte und toeten liess, erhob sich das bis dahin
unbedeutende Armenien. Dieses Land, das seit seiner Selbstaendigkeitserklaerung
in die nordoestliche Haelfte oder das eigentliche Armenien, das Reich der
Artaxiaden, und die suedwestliche oder Sophene, das Reich der Zariadriden,
geteilt gewesen war, wurde durch den Artaxiaden Tigranes (regierte seit 660 94)
zum erstenmal zu einem Koenigreich vereinigt, und teils diese Machtverdoppelung,
teils die Schwaeche der parthischen Herrschaft machten es dem neuen Koenig von
ganz Armenien moeglich, nicht bloss aus der Klientel der Parther sich zu loesen
und die frueher an sie abgetretenen Landschaften zurueckzugewinnen, sondern
sogar das Oberkoenigtum von Asien, wie es von den Achaemeniden auf die
Seleukiden und von diesen auf die Arsakiden uebergegangen war, an Armenien zu
bringen.
In Kleinasien endlich bestand die Laenderteilung, wie sie nach der
Aufloesung des Attalischen Reiches unter roemischer Einwirkung festgestellt
worden war, noch wesentlich ungeaendert. In dem Zustande der Klientelstaaten,
der Koenigreiche Bithynien, Kappadokien, Pontus, der Fuerstentuemer
Paphlagoniens und Galatiens, der zahlreichen Staedtebuende und Freistaedte, war
eine aeusserliche Aenderung zunaechst nicht wahrzunehmen. Innerlich hatte
dagegen der Charakter der roemischen Herrschaft allerdings ueberall sich
wesentlich umgestaltet. Teils durch die bei jedem tyrannischen Regiment
naturgemaess eintretende stetige Steigerung des Druckes, teils durch die
mittelbare Einwirkung der roemischen Revolution - man erinnere sich an die
Einziehung des Bodeneigentums in der Provinz Asien durch Gaius Gracchus, an die
roemischen Zehnten und Zoelle und an die Menschenjagden, die die Zoellner
daselbst nebenbei betrieben - lastete die schon von Haus aus schwer ertraegliche
roemische Herrschaft in einer Weise auf Asien, dass weder die Koenigskrone noch
die Bauernhuette daselbst mehr sicher war vor Konfiskation, dass jeder Halm fuer
den roemischen Zehntherrn zu wachsen, jedes Kind freier Eltern fuer die
roemischen Sklavenzwinger geboren zu werden schien. Zwar ertrug der Asiate in
seiner unerschoepflichen Passivitaet auch diese Qual; allein es waren nicht
Geduld und Ueberlegung, die ihn ruhig tragen hiessen, sondern der eigentuemlich
orientalische Mangel der Initiative, und es konnten in diesen friedlichen
Landschaften, unter diesen weichlichen Nationen wunderbare, schreckhafte Dinge
sich ereignen, wenn einmal ein Mann unter sie trat, der es verstand, das Zeichen
zu geben.
Es regierte damals im Reiche Pontus Koenig Mithradates VI. mit dem Beinamen
Eupator (geb. um 624 130, gest. 691 63), der sein Geschlecht von vaeterlicher
Seite im sechzehnten Glied auf den Koenig Dareios Hystaspes' Sohn, im achten auf
den Stifter des Pontischen Reiches, Mithradates I., zurueckfuehrte, von
muetterlicher den Alexandriden und Seleukiden entstammte. Nach dem fruehen Tode
seines Vaters Mithradates Euergetes, der in Sinope von Moerderhand fiel, war er
um 634 (120) als elfjaehriger Knabe Koenig genannt worden; allein das Diadem
brachte ihm nur Not und Gefahr. Die Vormuender, ja, wie es scheint, die eigene,
durch des Vaters Testament zur Mitregierung berufene Mutter standen dem
koeniglichen Knaben nach dem Leben; es wird erzaehlt, dass er, um den Dolchen
seiner gesetzlichen Beschuetzer sich zu entziehen, freiwillig in das Elend
gegangen sei und sieben Jahre hindurch, Nacht fuer Nacht die Ruhestaette
wechselnd, ein Fluechtling in seinem eigenen Reiche, ein heimatloses Jaegerleben
gefuehrt habe. Also ward der Knabe ein gewaltiger Mann. Wenngleich unsere
Berichte ueber ihn im wesentlichen auf schriftliche Aufzeichnungen der
Zeitgenossen zurueckgehen, so hat nichtsdestoweniger die im Orient blitzschnell
sich bildende Sage den maechtigen Koenig frueh geschmueckt mit manchen der Zuege
ihrer Simson und Rustem; aber auch diese gehoeren zum Charakter ebenwie die
Wolkenkrone zum Charakter der hoechsten Bergspitzen: die Grundlinien des Bildes
erscheinen in beiden Faellen nur farbiger und phantastischer, nicht getruebt
noch wesentlich geaendert. Die Waffenstuecke, die dem riesengrossen Leibe des
Koenigs Mithradates passten, erregten das Staunen der Asiaten und mehr noch der
Italiker. Als Laeufer ueberholte er das schnellste Wild; als Reiter baendigte er
das wilde Ross und vermochte mit gewechselten Pferden an einem Tage 25 deutsche
Meilen zurueckzulegen; als Wagenlenker fuhr er mit sechzehn und gewann im
Wettrennen manchen Preis - freilich war es gefaehrlich, in solchem Spiel dem
Koenig obzusiegen. Auf der Jagd traf er das Wild im vollen Galopp vom Pferde
herab, ohne zu fehlen; aber auch an der Tafel suchte er seinesgleichen - er
veranstaltete wohl Wettschmaeuse und gewann darin selber die fuer den derbsten
Esser und fuer den tapfersten Trinker ausgesetzten Preise - und nicht minder in
den Freuden des Harems, wie unter anderm die zuegellosen Billets seiner
griechischen Maetressen bewiesen, die sich unter seinen Papieren fanden. Seine
geistigen Beduerfnisse befriedigte er im wuestesten Aberglauben -Traumdeuterei
und das griechische Mysterienwesen fuellten nicht wenige der Stunden des Koenigs
aus - und in einer rohen Aneignung der hellenischen Zivilisation. Er liebte
griechische Kunst und Musik, das heisst er sammelte Pretiosen, reiches Geraet,
alte persische und griechische Prachtstuecke - sein Ringkabinett war beruehmt -,
hatte stets griechische Geschichtschreiber, Philosophen, Poeten in seiner
Umgebung und setzte bei seinen Hoffesten neben den Preisen fuer Esser und
Trinker auch welche aus fuer den drolligsten Spassmacher und den besten Saenger.
So war der Mensch; der Sultan entsprach ihm. Im Orient, wo das Verhaeltnis des
Herrschers und der Beherrschten mehr den Charakter des Natur- als des sittlichen
Gesetzes traegt, ist der Untertan huendisch treu und huendisch falsch, der
Herrscher grausam und misstrauisch. In beiden ist Mithradates kaum uebertroffen
worden. Auf seinen Befehl starben oder verkamen in ewiger Haft wegen wirklicher
oder angeblicher Verraeterei seine Mutter, sein Bruder, seine ihm vermaehlte
Schwester, drei seiner Soehne und ebenso viele seiner Toechter. Vielleicht noch
empoerender ist es, dass sich unter seinen geheimen Papieren im voraus
aufgesetzte Todesurteile gegen mehrere seiner vertrautesten Diener vorfanden.
Ebenso ist es echt sultanisch, dass er spaeterhin, nur um seinen Feinden die
Siegestrophaeen zu entziehen, seine beiden griechischen Gattinnen, seine
Schwestern und seinen ganzen Harem toeten liess und den Frauen nur die Wahl der
Todesart freigab. Das experimentale Studium der Gifte und Gegengifte betrieb er
als einen wichtigen Zweig der Regierungsgeschaefte und versuchte, seinen Koerper
an einzelne Gifte zu gewoehnen. Verrat und Mord hatte er von frueh auf von
jedermann und zumeist von den Naechsten erwarten und gegen jedermann und zumeist
gegen die Naechsten ueben gelernt, wovon denn die notwendige und durch seine
ganze Geschichte belegte Folge war, dass all seine Unternehmungen schliesslich
misslangen durch die Treulosigkeit seiner Vertrauten. Dabei begegnen wohl
einzelne Zuege von hochherziger Gerechtigkeit; wenn er Verraeter bestrafte,
schonte er in der Regel diejenigen, welche nur durch ihr persoenliches
Verhaeltnis zu dem Hauptverbrecher mitschuldig geworden waren; allein
dergleichen Anfaelle von Billigkeit fehlen bei keinem rohen Tyrannen. Was
Mithradates in der Tat auszeichnet unter der grossen Anzahl gleichartiger
Sultane, ist seine grenzenlose Ruehrigkeit. Eines schoenen Morgens war er aus
seiner Hofburg verschwunden und blieb Monate lang verschollen, so dass man ihn
bereits verloren gab; als er zurueckkam, hatte er unerkannt ganz Vorderasien
durchwandert und Land und Leute ueberall militaerisch erkundet. Von gleicher Art
ist es, dass er nicht bloss ueberhaupt ein redefertiger Mann war, sondern auch
den zweiundzwanzig Nationen, ueber die er gebot, jeder in ihrer Zunge Recht
sprach, ohne eines Dolmetschers zu beduerfen - ein bezeichnender Zug fuer den
regsamen Herrscher des sprachenreichen Ostens. Denselben Charakter traegt seine
ganze Regententaetigkeit. Soweit wir sie kennen - denn von der inneren
Verwaltung schweigt unsere Ueberlieferung leider durchaus -, geht sie auf wie
die eines jeden anderen Sultans im Sammeln von Schaetzen, im Zusammentreiben der
Heere, die wenigstens in seinen frueheren Jahren gewoehnlich nicht der Koenig
selbst, sondern irgendein griechischer Condottiere gegen den Feind fuehrt, in
dem Bestreben, neue Satrapien zu den alten zu fuegen; von hoeheren Elementen,
Foerderung der Zivilisation, ernstlicher Fuehrerschaft der nationalen
Opposition, eigenartiger Genialitaet finden sich, in unserer Ueberlieferung
wenigstens, bei Mithradates keine bewussten Spuren, und wir haben keinen Grund,
auch nur mit den grossen Regenten der Osmanen, wie Muhamed II. und Suleiman
waren, ihn auf eine Linie zu stellen. Trotz der hellenischen Bildung, die ihm
nicht viel besser sitzt als seinen Kappadokiern die roemische Ruestung, ist er
durchaus ein Orientale gemeinen Schlags, roh, voll sinnlichster Begehrlichkeit,
aberglaeubisch, grausam, treu- und ruecksichtslos, aber so kraeftig organisiert,
so gewaltig physisch begabt, dass sein trotziges Umsichschlagen, sein
unverwuestlicher Widerstandsmut haeufig wie Talent, zuweilen sogar wie Genie
aussieht. Wenn man auch in Anschlag bringt, dass waehrend der Agonie der
Republik es leichter war, Rom Widerstand zu leisten als in den Zeiten Scipios
oder Traians, und dass nur die Verschlingung der asiatischen Ereignisse mit den
inneren Bewegungen Italiens es Mithradates moeglich machte, doppelt so lange als
Jugurtha den Roemern zu widerstehen, so bleibt es darum doch nicht minder wahr,
dass bis auf die Partherkriege er der einzige Feind ist, der im Osten den
Roemern ernstlich zu schaffen gemacht, und dass er gegen sie sich gewehrt hat
wie gegen den Jaeger der Loewe der Wueste. Aber mehr als solchen naturkraeftigen
Widerstand sind wir nach dem, was vorliegt, auch nicht berechtigt, in ihm zu
erkennen.
Indes wie man immer ueber die Individualitaet des Koenigs urteilen moege,
seine geschichtliche Stellung bleibt in hohem Grade bedeutsam. Die
Mithradatischen Kriege sind zugleich die letzte Regung der politischen
Opposition von Hellas gegen Rom und der Anfang einer auf sehr verschiedenen und
weit tieferen Gegensaetzen beruhenden Auflehnung gegen die roemische Suprematie,
der nationalen Reaktion der Asiaten gegen die Okzidentalen. Wie Mithradates
selbst so war auch sein Reich ein orientalisches, die Polygamie und das
Haremwesen herrschend am Hofe und ueberhaupt unter den Vornehmen, die Religion
der Landesbewohner wie die offizielle des Hofes vorwiegend der alte
Nationalkult; der Hellenismus daselbst war wenig verschieden von dem Hellenismus
der armenischen Tigraniden und der Arsakiden des Partherreichs. Es mochten die
kleinasiatischen Griechen einen kurzen Augenblick fuer ihre politischen Traeume
an diesem Koenig einen Halt zu finden meinen; in der Tat ward in seinen
Schlachten um ganz andere Dinge gestritten, als worueber auf den Feldern von
Magnesia und Pydna die Entscheidung fiel. Es war nach langer Waffenruhe ein
neuer Gang in dem ungeheuren Zweikampf des Westens und des Ostens, welcher von
den Kaempfen bei Marathon auf die heutige Generation sich vererbt hat und
vielleicht seine Zukunft ebenso nach Jahrtausenden zaehlen mag wie seine
Vergangenheit.
So offenbar indes in dem ganzen Sein und Tun des kappadokischen Koenigs das
fremdartige und unhellenische Wesen hervortritt, so schwierig ist es, das hier
obwaltende nationale Element bestimmt anzugeben, und kaum wird es je gelingen,
in dieser Hinsicht ueber Allgemeinheiten hinaus und zu einer wirklichen
Anschauung zu gelangen. In dem ganzen Kreis der antiken Zivilisation gibt es
keinen Bezirk, in welchem so zahlreiche, so verschiedenartige, so seit fernster
Zeit mannigfaltig verschlungene Staemme neben- und durcheinander geschoben und
wo demzufolge die Verhaeltnisse der Nationalitaeten weniger klar waeren wie in
Kleinasien. Die semitische Bevoelkerung setzt sich von Syrien her in
ununterbrochenem Zuge nach Kypros und Kilikien fort, und es scheint ihr ferner
auch an der Ostkueste in der karischen lydischen Landschaft der Grundstock der
Bevoelkerung anzugehoeren, waehrend die nordwestliche Spitze von den Bithynern,
den Stammverwandten der europaeischen Thraker, eingenommen wird. Dagegen das
Binnenland und die Nordkueste sind vorwiegend von indogermanischen, am naechsten
den iranischen verwandten Voelkerschaften erfuellt. Von der armenischen und der
phrygischen Sprache ^1 ist es ausgemacht, von der kappadokischen
hoechstwahrscheinlich, dass sie zunaechst an das Zend grenzten; und wenn von den
Mysern angegeben wird, dass bei ihnen lydische und phrygische Sprache sich
begegneten, so bezeichnet dies eben eine semitisch-iranische, etwa der
assyrischen vergleichbare Mischbevoelkerung. Was die zwischen Kilikien und
Karien sich ausbreitenden Landschaften, namentlich die lykische, anlangt, so
mangelt es, trotz der gerade hier in Fuelle vorhandenen Ueberreste einheimischer
Sprache und Schrift, bis jetzt ueber dieselbe noch an gesicherten Ergebnissen,
und es ist nur wahrscheinlich, dass diese Staemme eher den Indogermanen als den
Semiten zuzuzaehlen sind. Wie dann ueberall dieses Voelkergewirre sich zuerst
ein Netz griechischer Kaufstaedte, sodann der durch das kriegerische wie das
geistige Uebergewicht der griechischen Nation ins Leben gerufene Hellenismus
gelegt hat, ist in seinen Umrissen bereits frueher auseinandergesetzt worden.
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^1 Die als phrygisch angefuehrten Woerter Bagaios = Zeus und der alte
Koenigsname Manis sind unzweifelhaft richtig auf das zendische bagha = Gott und
das deutsche Mannus, indisch Manus zurueckgefuehrt worden. Chr. Lassen in: ZDMG,
10, 1888, S. 329f.
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In diesen Gebieten herrschte Koenig Mithradates und zwar zunaechst in
Kappadokien am Schwarzen Meer oder der sogenannten pontischen Landschaft, da wo,
am nordoestlichen Ende Kleinasiens gegen Armenien zu und mit diesem in steter
Beruehrung, sich die iranische Nationalitaet vermutlich minder gemischt als
irgendwo sonst in Kleinasien behauptet hatte. Nicht einmal der Hellenismus war
hier tief eingedrungen. Mit Ausnahme der Kueste, wo mehrere urspruenglich
griechische Ansiedlungen bestanden, namentlich die bedeutenden Handelsplaetze
Trapezus, Amisos und vor allem die Geburts- und Residenzstadt Mithradats und die
bluehendste Stadt des Reiches, Sinope, war das Land noch in einem sehr
primitiven Zustand. Nicht als haette es wuest gelegen; vielmehr wie die
pontische Landschaft noch heute eine der lachendsten der Erde ist, in der
Getreidefelder mit Waeldern von wilden Obstbaeumen wechseln, war sie ohne
Zweifel auch zu Mithradates' Zeit wohl bebaut und verhaeltnismaessig auch
bevoelkert. Allein eigentliche Staedte gab es daselbst kaum, sondern nur Burgen,
die den Ackerleuten als Zufluchtsstaetten und dem Koenig als Schatzkammern zur
Aufbewahrung der eingehenden Steuern dienten, wie denn allein in Kleinarmenien
fuenfundsiebzig solcher kleiner koeniglicher Kastelle gezaehlt wurden. Wir
finden nicht, dass Mithradates wesentlich dazu getan haette, das staedtische
Wesen in seinem Reiche emporzubringen; und wie er gestellt war, in
tatsaechlicher, wenn auch vielleicht ihm selbst nicht voellig bewusster Reaktion
gegen den Hellenismus, begreift sich dies wohl. Um so taetiger erscheint er,
gleichfalls in ganz orientalischer Weise, bemueht, sein Reich, das schon nicht
klein war, wenn auch der Umfang desselben wohl uebertrieben auf 500 deutsche
Meilen angegeben wird, nach allen Seiten hin zu erweitern: am Schwarzen Meer wie
gegen Armenien und gegen Kleinasien finden wir seine Heere, seine Flotten und
seine Botschafter taetig. Nirgends aber bot sich ihm ein so freier und so weiter
Spielraum wie an den oestlichen und den noerdlichen Gestaden des Schwarzen
Meeres, auf deren damalige Zustaende hier einen Blick zu werfen nicht
unterlassen werden darf, so schwierig oder vielmehr unmoeglich es ist, ein
wirklich anschauliches Bild davon zu geben. An dem oestlichen Ufer des Schwarzen
Meeres, das bisher fast unbekannt erst durch Mithradates der allgemeineren Kunde
aufgeschlossen ward, wurde die kolchische Landschaft am Phasis (Mingrelien und
Imereti) mit der wichtigen Handelsstadt Dioskurias den einheimischen Fuersten
entrissen und verwandelt in eine pontische Satrapie. Folgenreicher noch waren
seine Unternehmungen in den noerdlichen Landschaften 2. Die weiten huegel- und
waldlosen Steppen, die sich noerdlich vom Schwarzen Meer, vom Kaukasus und von
der Kaspischen See hinziehen, sind ihrer Naturbeschaffenheit zufolge, namentlich
wegen der zwischen dem Klima von Stockholm und von dem von Madeira schwankenden
Temperaturdifferenz und der nicht selten eintretenden und bis zu 22 Monaten und
laenger anhaltenden absoluten Regen- und Schneelosigkeit, fuer den Ackerbau und
ueberhaupt fuer feste Ansiedlung wenig geeignet und waren dies immer, wenngleich
vor zweitausend Jahren die klimatischen Verhaeltnisse vermutlich etwas weniger
unguenstig standen, als dies heutzutage der Fall ist 3. Die verschiedenen
Staemme, die der Wandertrieb in diese Gegenden gefuehrt hatte, fuegten sich
diesem Gebot der Natur und fuehrten und fuehren zum Teil noch jetzt ein
wanderndes Hirtenleben, indem sie mit ihren Rinder- oder haeufiger noch mit
ihren Rossherden Wohn- und Weideplaetze wechselten und ihr Geraet auf
Wagenhaeusern sich nachfuehrten. Auch die Bewaffnung und Kampfweise richtete
sich hiernach: die Bewohner dieser Steppen fochten grossenteils beritten und
immer aufgeloest, mit Helm und Panzer von Leder und lederueberzogenem Schild
geruestet, gewaffnet mit Schwert, Lanze und Bogen - die Vorfahren der heutigen
Kosaken. Den urspruenglich hier ansaessigen Skythen, die mongolischer Rasse und
in Sitte und Koerpergestalt den heutigen Bewohnern Sibiriens verwandt gewesen zu
sein scheinen, hatten sich, von Osten nach Westen vorrueckend, sarmatische
Staemme nachgeschoben, Sauromaten, Roxolaner, Jazygen, die gemeiniglich fuer
slawischer Abkunft gehalten werden, obwohl diejenigen Eigennamen, welche man
ihnen zuzuschreiben befugt ist, mehr mit medischen und persischen sich verwandt
zeigen und vielleicht jene Voelker vielmehr dem grossen Zendstamme angehoert
haben. In entgegengesetzter Richtung fluteten thrakische Schwaerme, namentlich
die Geten, die bis zum Dnjestr gelangten; dazwischen draengten sich,
wahrscheinlich als Auslaeufer der grossen germanischen Wanderung, deren
Hauptmasse das Schwarze Meer nicht beruehrt zu haben scheint, am Dnjepr
sogenannte Kelten, ebendaselbst die Bastarner, an der Donaumuendung die
Peukinen. Ein eigentlicher Staat bildete sich nirgends; es lebte jeder Stamm
unter seinen Fuersten und Aeltesten fuer sich. Zu all diesen Barbaren in
scharfem Gegensatz standen die hellenischen Ansiedlungen, welche zur Zeit des
gewaltigen Aufschwungs des griechischen Handels, namentlich von Miletos aus, an
diesen Gestaden gegruendet worden waren, teils als Emporien, teils als Stationen
fuer den wichtigen Fischfang und selbst fuer den Ackerbau, fuer welchen, wie
schon gesagt ward, das nordwestliche Gestade des Schwarzen Meeres im Altertum
minder unguenstige Verhaeltnisse darbot, als dies heutzutage der Fall ist; fuer
die Benutzung des Bodens zahlten hier die Hellenen, wie die Phoeniker in Libyen,
den einheimischen Herren Schoss und Grundzins. Die wichtigsten dieser
Ansiedlungen waren die Freistadt Chersonesos (unweit Sevastopol), auf dem Gebiet
der Skythen in der Taurischen Halbinsel (Krim) angelegt und unter nicht
vorteilhaften Verhaeltnissen durch ihre gute Verfassung und den Gemeingeist
ihrer Buerger in maessigem Wohlstand sich behauptend; ferner auf der
gegenueberliegenden Seite der Halbinsel an der Strasse von dem Schwarzen in das
Asowsche Meer Pantikapaeon (Kertsch), seit dem Jahre 457 (297) Roms regiert von
erblichen Buergermeistern, spaeter bosporanische Koenige genannt, den
Archaeanaktiden, Spartokiden und Paerisaden. Der Getreidebau und der Fischfang
im Asowschen Meer hatten die Stadt schnell zur Bluete gebracht. Ihr Gebiet
umfasste in der Mithradatischen Zeit noch die kleinere Osthaelfte der Krim mit
Einschluss der Stadt Theodosia und auf dem gegenueberliegenden asiatischen
Kontinent die Stadt Phanagoria und die Sindische Landschaft. In besseren Zeiten
hatten die Herren von Pantikapaeon zu Lande die Voelker an der Ostkueste des
Asowschen Meeres und das Kubantal, zur See mit ihrer Flotte das Schwarze Meer
beherrscht; allein Pantikapaeon war nicht mehr, was es gewesen war. Nirgends
empfand man tiefer als an diesen fernen Grenzposten den traurigen Rueckgang der
hellenischen Nation. Athen in seiner guten Zeit ist der einzige Griechenstaat
gewesen, der hier die Pflichten der fuehrenden Macht erfuellte, die allerdings
auch den Athenern durch ihren Bedarf pontischen Getreides besonders nahegelegt
wurden. Von dem Sturz der attischen Seemacht an blieben diese Landschaften im
ganzen sich selbst ueberlassen. Die griechischen Landmaechte sind nie dazu
gelangt, ernstlich hier einzugreifen, obwohl Philippos, der Vater Alexanders,
und Lysimachos einigemal dazu ansetzten; und auch die Roemer, auf welche mit der
Eroberung Makedoniens und Kleinasiens die politische Verpflichtung ueberging,
hier, wo die griechische Zivilisation dessen bedurfte, ihr starker Schild zu
sein, vernachlaessigten voellig das Gebot des Vorteils wie der Ehre. Der Fall
von Sinope, das Sinken von Rhodos vollendeten die Isolierung der Hellenen am
Nordgestade des Schwarzen Meeres. Ein lebendiges Bild ihrer Lage den
schweifenden Barbaren gegenueber gibt uns eine Inschrift von Olbia (unweit der
Dnjeprmuendung bei Ocakov), die nicht allzulange vor der Mithradatischen Zeit
gesetzt zu sein scheint. Die Buergerschaft muss dem Barbarenkoenig nicht bloss
jaehrlichen Zins an sein Hoflager schicken, sondern ihm auch, wenn er vor der
Stadt lagert oder auch nur vorbeizieht, eine Verehrung machen, in aehnlicher
Weise auch geringere Haeuptlinge, ja zuweilen den ganzen Schwarm der Barbaren
mit Geschenken abfinden, und es geht ihr uebel, wenn die Gabe zu geringfuegig
erscheint. Die Stadtkasse ist bankrott, und man muss die Tempelkleinode zum
Pfand setzen. Inzwischen draengen draussen vor den Toren sich die Staemme der
Wilden: das Gebiet wird verwuestet, die Feldarbeiter in Masse weggeschleppt, ja,
was das aergste ist, die schwaecheren der barbarischen Nachbarn, die Skythen,
suchen, um vor dem Andrang der wilderen Kelten sich selber zu bergen, der
ummauerten Stadt sich zu bemaechtigen, so dass zahlreiche Buerger dieselbe
verlassen und man schon daran denkt, sie ganz aufzugeben.
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2 Sie sind hier zusammengefasst, da sie freilich zum Teil erst zwischen den
ersten und den zweiten, zum Teil aber doch schon vor den ersten Krieg mit Rom
fallen (Memn. 30; Iust. 38, 7 a. E.; App. Mithr. 13; Eutr. 5, 5) und eine
Erzaehlung nach der Zeitfolge sich hier nun einmal schlechterdings nicht
durchfuehren laesst. Auch das neu gefundene Dekret von Chersonesos hat in dieser
Hinsicht keinen Aufschluss gegeben. Danach ist Diophantos zweimal gegen die
taurischen Skythen gesandt worden; aber dass die zweite Schilderhebung derselben
mit dem Beschluss des roemischen Senats zu Gunsten der skythischen Fuersten in
Verbindung steht, erhellt aus der Urkunde nicht und ist nicht einmal
wahrscheinlich.
3 Es hat viele Wahrscheinlichkeit, dass die ungemeine Trockenheit, die
vornehmlich jetzt den Ackerbau in der Krim und in diesen Gegenden ueberhaupt
erschwert, sehr gesteigert worden ist durch das Schwinden der Waelder des
mittleren und suedlichen Russland, die ehemals bis zu einem gewissen Grad die
Kuestenlandschaft gegen den austrocknenden Nordostwind schuetzten.
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Diese Zustaende fand Mithradates vor, als seine makedonische Phalanx den
Kamm des Kaukasus ueberschreitend hinabstieg in die Taeler des Kuban und Terek
und gleichzeitig seine Flotte in den Gewaessern der Krim sich zeigte. Kein
Wunder, dass auch hier ueberall, wie es schon in Dioskurias geschehen war, die
Hellenen den pontischen Koenig mit offenen Armen empfingen und in dem
Halbhellenen und seinen griechisch geruesteten Kappadokiern ihre Befreier sahen.
Es zeigte sich, was Rom hier versaeumt hatte. Den Herren von Pantikapaeon waren
ebendamals die Tributforderungen zu unerschwinglicher Hoehe gesteigert worden;
die Stadt Chersonesos sah sich von dem Koenig der auf der Halbinsel hausenden
Skythen, Skiluros, und dessen fuenfzig Soehnen hart bedraengt; gern gaben jene
ihre Erbherrschaft, diese die lang bewahrte Freiheit hin, um ihr letztes Gut,
ihr Hellenentum, zu retten. Es war nicht umsonst. Mithradates' tapfere
Feldherren Diophantos und Neoptolemos und seine disziplinierten Truppen wurden
leicht mit den Steppenvoelkern fertig. Neoptolemos schlug sie in der Strasse von
Pantikapaeon teils zu Wasser, teils im Winter auf dem Eise; Chersonesos wurde
befreit, die Burgen der Taurier gebrochen und durch zweckmaessig angelegte
Festungen der Besitz der Halbinsel gesichert. Gegen die Reuxinaler oder, wie sie
spaeter heissen, die Roxolaner (zwischen Dnjepr und Don), die den Tauriern zu
Hilfe herbeikamen, zog Diophantos; ihrer 50000 flohen vor seinen 6000
Phalangiten und bis zum Dnjepr drangen die pontischen Waffen 4. So erwarb
Mithradates hier sich ein zweites, mit dem pontischen verbundenes und gleich
diesem wesentlich auf eine Anzahl griechischer Handelsstaedte gegruendetes
Koenigreich, das Bosporanische genannt, das die heutige Krim mit der
gegenueberliegenden asiatischen Landspitze umfasste und jaehrlich 200 Talente
(314000 Taler) und 180000 Scheffel Getreide in die koeniglichen Kassen und
Magazine lieferte. Die Steppenvoelker selbst vom Nordabhang des Kaukasus bis zur
Donaumuendung traten wenigstens zum grossen Teil in Klientel oder in Vertrag mit
dem pontischen Koenig und boten ihm, wenn nicht andere Hilfe, doch wenigstens
einen unerschoepflichen Werbeplatz fuer seine Armeen.
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4 Das kuerzlich aufgefundene Ehrendekret der Stadt Chersonesos fuer diesen
Diophantos (SIG 252) bestaetigt die Ueberlieferung durchaus. Es zeigt uns die
Stadt in naechster Naehe - den Hafen von Balaklava muessen die Taurer,
Simferopol die Skythen damals in der Gewalt gehabt haben -, bedraengt teils von
den Taurern an der Suedkueste der Krim, teils und vor allem von den Skythen, die
das ganze Innere der Halbinsel und das angrenzende Festland in der Gewalt haben;
es zeigt uns ferner, wie der Feldherr des Koenigs Mithradates nach allen Seiten
hin der Griechenstadt Luft macht die Taurer niederschlaegt und in ihrem Gebiet
eine Zwingburg (wahrscheinlich Eupatorion) errichtet, die Verbindung zwischen
den westlichen und den oestlichen Hellepen der Halbinsel herstellt, im Westen
die Dynastie des Skiluros, im Osten den Skythenfuersten Saumakos ueberwaeltigt,
die Skythen bis auf den Kontinent verfolgt und endlich sie mit den Reuxinalern -
so heissen hier, wo sie zuerst auftreten, die spaeteren Roxolaner - in der
grossen Feldschlacht besiegt, deren auch die schriftliche Ueberlieferung
gedenkt. Eine formelle Unterordnung der Griechenstadt unter den Koenig scheint
nicht stattgefunden zu haben; Mithradates erscheint nur als schuetzender
Bundesgenosse, der gegen die als unbesiegbar geltenden (to?s anypostatoys
doko?ntas eimen) Skythen fuer die Griechenstadt die Schlachten schlaegt, welche
wahrscheinlich zu ihm ungefaehr in dem Verhaeltnis gestanden hat wie Massalia
und Athen zu Rom. Die Skythen dagegen in der Krim werden Untertanen (ypakoioi)
des Mithradates.
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Waehrend also gegen Norden die bedeutendsten Erfolge gelangen, griff der
Koenig zugleich um sich gegen Osten und gegen Westen. Wichtiger als die
Einziehung Kleinarmeniens, das durch ihn aus einer abhaengigen Herrschaft zum
integrierenden Teil des Pontischen Reiches ward, war die enge Verbindung, in die
er mit dem Koenig von Grossarmenien trat. Er gab dem Tigranes nicht bloss seine
Tochter Kleopatra zur Gemahlin, sondern er war es auch wesentlich, durch dessen
Unterstuetzung Tigranes sich der Herrschaft der Arsakiden entwand und ihre
Stelle in Asien einnahm. Es scheint zwischen beiden eine Verabredung in der Art
getroffen zu sein, dass Tigranes Syrien und das innere Asien, Mithradates
Kleinasien und die Kuesten des Schwarzen Meeres zu besetzen uebernahmen unter
Zusage gegenseitiger Unterstuetzung, und ohne Zweifel war es der taetigere und
faehigere Mithradates, der dies Abkommen hervorrief, um sich den Ruecken zu
decken und einen maechtigen Bundesgenossen zu sichern.
In Kleinasien endlich richtete der Koenig die Blicke auf das
binnenlaendische Paphlagonien - die Kueste gehoerte seit langem zum Poptischen
Reich - und auf Kappadokien 5. Auf jenes machte man pontischerseits Ansprueche
als durch Testament des letzten der Pylaemeniden vermacht an den Koenig
Mithradates Euergetes; wogegen freilich legitime oder illegitime Praetendenten
und das Land selbst protestierten. Was Kappadokien anlangt, so hatten die
pontischen Herrscher nicht vergessen, dass dies Land und Kappadokien am Meer
einst zusammengehoert hatten, und trugen sich fortwaehrend mit Reunionsideen.
Paphlagonien ward von Mithradates besetzt in Gemeinschaft mit Koenig Nikomedes
von Bithynien, mit dem er das Land teilte. Als der Senat dagegen Einspruch
erhob, fuegte sich Mithradates demselben, waehrend Nikomedes einen seiner Soehne
mit dem Namen Pylaemenes ausstattete und unter diesem Titel die Landschaft an
sich behielt. Noch schlimmere Wege ging die Politik der Verbuendeten in
Kappadokien. Koenig Ariarathes VI. ward ermordet durch Gordios, es hiess im
Auftrage, jedenfalls im Interesse des Schwagers, des Ariarathes Mithradates
Eupator; sein junger Sohn Ariarathes wusste den Uebergriffen des Koenigs von
Bithynien nur zu begegnen vermittels der zweideutigen Hilfe seines Oheims, fuer
welche dieser dann ihm ansann, dem fluechtig gewordenen Moerder seines Vaters
die Rueckkehr nach Kappadokien zu gestatten. Es kam hierueber zum Bruch und zum
Krieg; jedoch als beide Heere zur Schlacht sich gegenueberstanden, begehrte der
Oheim zuvor eine Zusammenkunft mit dem Neffen und stiess dabei den unbewaffneten
Juengling mit eigener Hand nieder. Gordios, der Moerder des Vaters, uebernahm
hierauf im Auftrage Mithradats die Regierung; und obwohl die unwillige
Bevoelkerung sich gegen ihn erhob und den juengeren Sohn des letzten Koenigs zur
Herrschaft berief, vermochte dieser doch Mithradats ueberlegenen Streitkraeften
keinen dauernden Widerstand zu leisten. Der baldige Tod des von dem Volke auf
den Thron gesetzten Juenglings gab dem pontischen Koenig um so mehr freie Hand,
als mit diesem das kappadokische Regentenhaus erlosch. Als nomineller Regent
ward, ebenwie in Bithynien geschehen war, ein falscher Ariarathes proklamiert,
unter dessen Namen Gordios als Statthalter Mithradats das Reich verwaltete.
Gewaltiger als seit langem ein einheimischer Monarch herrschte Koenig
Mithradates am noerdlichen wie am suedlichen Gestade des Schwarzen Meeres und
weit in das innere Kleinasien hinein. Die Hilfsquellen des Koenigs fuer den
Krieg zu Lande und zu Wasser schienen unermesslich. Sein Werbeplatz reichte von
der Donaumuendung bis zum Kaukasus und dem Kaspischen Meer; Thraker, Skythen,
Sauromaten, Bastarner, Kolchier, Iberer (im heutigen Georgien) draengten sich
unter seine Fahne; vor allem rekrutierte er seine Kriegsscharen aus den tapferen
Bastarnern. Fuer die Flotte lieferte ihm die kolchische Satrapie ausser Flachs,
Hanf, Pech und Wachs das trefflichste, vom Kaukasus herabgefloesste Bauholz;
Steuermaenner und Offiziere wurden in Phoenikien und Syrien gedungen. In
Kappadokien, hiess es, sei der Koenig eingerueckt mit 600 Sichelwagen, 1000
Pferden und 8000 Mann zu Fuss; und er hatte fuer diesen Krieg bei weitem noch
nicht aufgeboten, was er aufzubieten vermochte. Bei dem Mangel einer roemischen
oder sonst namhaften Seemacht beherrschte die pontische Flotte, gestuetzt auf
Sinope und die Haefen der Krim, das Schwarze Meer ausschliesslich.
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5 Die Chronologie der folgenden Ereignisse ist nur ungefaehr zu bestimmen.
Um 640 (114) etwa scheint Mithradates Eupator tatsaechlich die Regierung
angetreten zu haben; Sullas Intervention fand 662 (92) statt (Liv. ep. 70),
womit die Berechnung der Mithradatischen Kriege auf einen Zeitraum von dreissig
Jahren (662-691 92-63) zusammenstimmt (Plin. nat. 7, 26, 97). In die
Zwischenzeit fallen die paphlagonischen und kappadokischen Sukzessionshaendel,
mit denen die von Mithradates, wie es scheint, in Saturninus' erstem Tribunat
651 (103) in Rom versuchte Bestechung (Diod. 631) wahrscheinlich schon
zusammenhaengt. Marius, der 655 (99) Rom verliess und nicht lange im Osten
verweilte, traf Mithradates schon in Kappadokien und verhandelte mit ihm wegen
seiner Uebergriffe (Cic. Brut. 1, 5; Plut. Mar. 31); Ariarathes VI. war also
damals schon ermordet.
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Dass der roemische Senat seine allgemeine Politik, die mehr oder minder von
ihm abhaengigen Staaten niederzuhalten, auch gegen den pontischen geltend
machte, beweist sein Verhalten bei dem Thronwechsel nach dem ploetzlichen Tode
Mithradates V. Dem unmuendigen Knaben, der ihm folgte, wurde das dem Vater fuer
seine Teilnahme an dem Kriege gegen Aristonikos oder vielmehr fuer sein gutes
Geld verliehene Grossphrygien genommen und diese Landschaft dem unmittelbar
roemischen Gebiet hinzugefuegt 6. Aber nachdem dieser Knabe dann zu seinen
Jahren gelangt war, bewies derselbe Senat gegen dessen allseitige Uebergriffe
und gegen diese imposante Machtbildung, deren Entwicklung vielleicht einen
zwanzigjaehrigen Zeitraum ausfuellt, voellige Passivitaet. Er liess es
geschehen, dass einer seiner Klientelstaaten sich militaerisch zu einer
Grossmacht entwickelte, die ueber hunderttausend Bewaffnete gebot; dass er in
die engste Verbindung trat mit dem neuen, zum Teil durch seine Hilfe an die
Spitze der innerasiatischen Staaten gestellten Grosskoenig des Ostens; dass er
die benachbarten asiatischen Koenigreiche und Fuerstentuemer unter Vorwaenden
einzog, die fast wie ein Hohn auf die schlecht berichtete und weit entfernte
Schutzmacht klangen; dass er endlich sogar in Europa sich festsetzte und als
Koenig auf der Taurischen Halbinsel, als Schutzherr fast bis an die makedonisch-
thrakische Grenze gebot. Wohl ward ueber diese Verhaeltnisse im Senat
verhandelt; aber wenn das hohe Kollegium sich in der paphlagonischen
Erbangelegenheit schliesslich dabei beruhigte, dass Nikomedes sich auf seinen
falschen Pylaemenes berief, so war dasselbe offenbar nicht so sehr getaeuscht
als dankbar fuer jeden Vorwand, der ihm das ernstliche Einschreiten ersparte.
Inzwischen wurden die Beschwerden immer zahlreicher und dringender. Die Fuersten
der taurischen Skythen, die Mithradates aus der Krim verdraengt hatte, wandten
sich um Hilfe nach Rom; wer von den Senatoren irgend noch der traditionellen
Maximen der roemischen Politik gedachte, musste sich erinnern, dass einst unter
so ganz anderen Verhaeltnissen der Uebergang des Koenigs Antiochos nach Europa
und die Besetzung des thrakischen Chersones durch seine Truppen das Signal zu
dem Asiatischen Krieg geworden war, und musste begreifen, dass die Besetzung des
taurischen durch den pontischen Koenig jetzt noch viel weniger geduldet werden
konnte. Den Ausschlag gab endlich die faktische Reunion des Koenigreichs
Kappadokien, wegen welcher ueberdies Nikomedes von Bithymen, der auch
seinerseits durch einen andern falschen Ariarathes Kappadokien in Besitz zu
nehmen gehofft hatte und durch den pontischen Praetendenten den seinigen
ausgeschlossen sah, nicht ermangelt haben wird, die roemische Regierung zur
Intervention zu draengen. Der Senat beschloss, dass Mithradates die skythischen
Fuersten wiedereinzusetzen habe - so weit war man durch die schlaffe
Regierungsweise aus den Bahnen der richtigen Politik gedraengt, dass man jetzt,
statt die Hellenen gegen die Barbaren, umgekehrt die Skythen gegen die halben
Landsleute unterstuetzen musste. Paphlagonien wurde abhaengig erklaert und der
falsche Pylaemenes des Nikomedes angewiesen, das Land zu raeumen. Ebenso sollte
der falsche Ariarathes des Mithradates aus Kappadokien weichen und, da die
Vertreter des Landes die angebotene Freiheit ausschlugen, durch freie Volkswahl
ihm wiederum ein Koenig gesetzt werden. Die Beschluesse klangen energisch genug;
nur war es uebel, dass man, statt ein Heer zu senden, den Statthalter von
Kilikien, Lucius Sulla, mit der Handvoll Leute, die er daselbst gegen die
Raeuber und Piraten kommandierte, anwies, in Kappadokien zu intervenieren. Zum
Glueck vertrat im Osten die Erinnerung an die ehemalige Energie der Roemer
besser ihr Interesse als ihr gegenwaertiges Regiment und ergaenzte die Energie
und Gewandtheit des Statthalters, was der Senat an beiden vermissen liess.
Mithradates hielt sich zurueck und begnuegte sich, den Grosskoenig Tigranes von
Armenien, der den Roemern gegenueber eine freiere Stellung hatte als er, zu
veranlassen, Truppen nach Kappadokien zu senden. Sulla nahm rasch seine
Mannschaft und die Zuzuege der asiatischen Bundesgenossen zusammen, ueberstieg
den Taurus und schlug den Statthalter Gordios samt seinen armenischen
Hilfstruppen aus Kappadokien hinaus. Dies wirkte. Mithradates gab in allen
Stuecken nach; Gordios musste die Schuld der kappadokischen Wirren auf sich
nehmen und der falsche Ariarathes verschwand; die Koenigswahl, die der pontische
Anhang vergebens auf Gordios zu lenken versucht hatte, fiel auf den angesehenen
Kappadokier Ariobarzanes. Als Sulla im Verfolg seiner Expedition in die Gegend
des Euphrat gelangte, in dessen Wellen damals zuerst roemische Feldzeichen sich
spiegelten, fand bei dieser Gelegenheit auch die erste Beruehrung statt zwischen
den Roemern und den Parthern, welche letztere infolge der Spannung zwischen
ihnen und Tigranes Ursache hatten, den Roemern sich zu naehern. Beiderseits
schien man zu fuehlen, dass etwas darauf ankam bei dieser ersten Beruehrung der
beiden Grossmaechte des Westens und des Ostens, dem Anspruch auf die Herrschaft
der Welt nichts zu vergeben; aber Sulla, kecker als der parthische Bote, nahm
und behauptete in der Zusammenkunft den Ehrenplatz zwischen dem Koenig von
Kappadokien und dem parthischen Abgesandten. Mehr als durch seine Siege im Osten
mehrte Sullas Ruhm sich durch diese vielgefeierte Konferenz am Euphrat; der
parthische Gesandte buesste spaeter seinem Herrn dafuer mit dem Kopfe. Indes
fuer den Augenblick hatte diese Beruehrung keine weitere Folge. Nikomedes
unterliess es im Vertrauen auf die Gunst der Roemer, Paphlagonien zu raeumen;
aber die gegen Mithradates gefassten Senatsbeschluesse wurden ferner vollzogen,
die Wiederherstellung der skythischen Haeuptlinge von ihm wenigstens zugesagt;
der fruehere Status quo im Osten schien wiederhergestellt (662 92).
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6 Ein vor kurzem in dem Dorfe Aresli suedlich von Synnada gefundener
Senatsbeschluss vom Jahre 638 (116) (Viereck, sermo Graecus quo senatus Romanus
usus sit, S. 51) bestaetigt saemtliche, von dem Koenig bis zu seinem Tode
getroffenen Anordnungen und zeigt also, dass Grossphrygien nach dem Tode des
Vaters nicht bloss dem Sohn genommen ward, was auch Appian berichtet, sondern
damit geradezu unter roemische Botmaessigkeit kam.
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So hiess es; in der Tat war von einer ernstlichen Zurueckfuehrung der
frueheren Ordnung der Dinge wenig zu verspueren. Kaum hatte Sulla Asien
verlassen, als Koenig Tigranes von Grossarmenien ueber den neuen Koenig von
Kappadokien, Ariobarzanes, herfiel, ihn vertrieb und an seiner Stelle den
pontischen Praetendenten Ariarathes wiedereinsetzte. In Bithynien, wo nach dem
Tode des alten Koenigs Nikomedes Il. (um 663 91) dessen Sohn Nikomedes III.
Philopator vom Volk und vom roemischen Senat als rechtmaessiger Koenig anerkannt
worden war. trat dessen juengerer Bruder Sokrates als Kronpraetendent auf und
bemaechtigte sich der Herrschaft. Es war klar, dass der eigentliche Urheber der
kappadokischen wie der bithynischen Wirren kein anderer als Mithradates war,
obwohl er sich jeder offenkundigen Beteiligung enthielt. Jedermann wusste, dass
Tigranes nur handelte auf seinen Wink: in Bithynien aber war Sokrates mit
pontischen Truppen eingerueckt und des rechtmaessigen Koenigs Leben durch
Mithradates' Meuchelmoerder bedroht. In der Krim gar und den benachbarten
Landschaften dachte der pontische Koenig nicht daran zurueckzuweichen und trug
vielmehr seine Waffen weiter und weiter.
Die roemische Regierung, von den Koenigen Ariobarzanes und Nikomedes
persoenlich um Hilfe angerufen, schickte nach Kleinasien zur Unterstuetzung des
dortigen Statthalters Lucius Cassius den Konsular Manius Aquillius, einen im
Kimbrischen und im Sizilischen Krieg erprobten Offizier, jedoch nicht als
Feldherrn an der Spitze einer Armee, sondern als Gesandten, und wies die
asiatischen Klientelstaaten und namentlich den Mithradates an, noetigenfalls mit
gewaffneter Hand Beistand zu leisten. Es kam eben wie zwei Jahre zuvor. Der
roemische Offizier vollzog dem ihm gewordenen Auftrag mit Hilfe des kleinen
roemischen Korps, ueber das der Statthalter der Provinz Asia verfuegte, und des
Aufgebots der Phryger und der Galater; Koenig Nikomedes und Koenig Ariobarzanes
bestiegen wieder ihre schwankenden Throne; Mithradates entzog sich zwar der
Aufforderung, Zuzug zu gewaehren, unter verschiedenen Vorwaenden, allein er
leistete nicht bloss den Roemern keinen offenen Widerstand, sondern der
bithynische Praetendent Sokrates wurde sogar auf sein Geheiss getoetet (664 90).
Es war eine sonderbare Verwicklung. Mithradates war vollkommen ueberzeugt,
gegen die Roemer in offenem Kampfe nichts ausrichten zu koennen und es nicht zum
offenen Bruch und zum Kriege mit ihnen kommen lassen zu duerfen. Waere er nicht
also entschlossen gewesen, so fand sich kein guenstigerer Augenblick, den Kampf
zu beginnen, als der gegenwaertige: eben damals, als Aquillius in Bithymen und
Kappadokien einrueckte, stand die italische Insurrektion auf dem Hoehepunkt
ihrer Macht und konnte selbst den Schwachen Mut machen, gegen Rom sich zu
erklaeren; dennoch liess Mithradates das Jahr 664 (90) ungenutzt verstreichen.
Aber nichtsdestoweniger verfolgte er so zaeh wie ruehrig seinen Plan, in
Kleinasien sich auszubreiten. Diese seltsame Verbindung der Politik des Friedens
um jeden Preis mit der der Eroberung war allerdings in sich unhaltbar und
beweist nur aufs neue, dass Mithradates nicht zu den Staatsmaennern rechter Art
gehoerte und weder zum Kampf zu ruesten wusste wie Koenig Philippos noch sich zu
fuegen wie Koenig Attalos, sondern in echter Sultansart ewig hin- und hergezogen
ward zwischen begehrlicher Eroberungslust mit dem Gefuehl seiner eigenen
Schwaeche. Aber auch so laesst sich sein Beginnen nur begreifen, wenn man sich
erinnert, dass Mithradates in zwanzigjaehriger Erfahrung die damalige roemische
Politik kennengelernt hatte. Er wusste sehr genau, dass die roemische Regierung
nichts weniger als kriegslustig war, ja dass sie, im Hinblick auf die ernstliche
Gefahr, die jeder beruehmte General ihrer Herrschaft bereitete, in frischer
Erinnerung an den Kimbrischen Krieg und Marius, den Krieg womoeglich noch mehr
fuerchtete als er selbst. Daraufhin handelte er. Er scheute sich nicht, in einer
Weise aufzutreten, die jeder energischen und nicht durch egoistische
Ruecksichten gefesselten Regierung hundertfach Ursache und Anlass zur
Kriegserklaerung gegeben haben wuerde; aber er vermied sorgfaeltig den offenen
Bruch, der den Senat in die Notwendigkeit dazu versetzt haette. Sowie Ernst
gezeigt ward, wich er zurueck, vor Sulla wie vor Aquillius; er hoffte
unzweifelhaft darauf, dass nicht immer energische Feldherren ihm
gegenueberstehen, dass auch er so gut wie Jugurtha auf seine Scaurus und Albinus
treffen wuerde. Es muss zugestanden werden, dass diese Hoffnung nicht
unverstaendig war, obwohl freilich eben Jugurthas Beispiel auch wieder gezeigt
hatte, wie verkehrt es war, die Bestechung eines roemischen Heerfuehrers und die
Korruption einer roemischen Armee mit der Ueberwindung des roemischen Volkes zu
verwechseln. So standen die Dinge zwischen Frieden und Krieg und liessen ganz
dazu an, noch lange sich in gleicher Art weiterzuschleppen. Aber dies zuzulassen
war Aquillius' Absicht nicht, und da er seine Regierung nicht zwingen konnte,
Mithradates den Krieg zu erklaeren, so bediente er sich dazu des Koenigs
Nikomedes. Dieser, ohnehin in die Hand des roemischen Feldherrn gegeben und
ueberdies noch fuer die abgelaufenen Kriegskosten und die dem Feldherrn
persoenlich zugesicherten Summen sein Schuldner, konnte sich dem Ansinnen
desselben, mit Mithradates den Krieg zu beginnen, nicht entziehen. Die
bithynische Kriegserklaerung erfolgte; aber selbst als Nikomedes' Schiffe den
pontischen den Bosporus sperrten, seine Truppen in die pontischen Grenzdistrikte
einrueckten und die Gegend von Amastris brandschatzten, blieb Mithradates noch
unerschuettert bei seiner Friedenspolitik; statt die Bithyner ueber die Grenze
zu werfen, fuehrte er Klage bei der roemischen Gesandtschaft und bat dieselbe,
entweder vermitteln oder ihm die Selbstverteidigung gestatten zu wollen. Allein
er ward von Aquillius dahin beschieden, dass er unter allen Umstaenden sich des
Krieges gegen Nikomedes zu enthalten habe. Das freilich war deutlich. Genau
dieselbe Politik hatte man gegen Karthago angewendet; man liess das
Schlachtopfer von der roemischen Meute ueberfallen und verbot ihm, gegen
dieselbe sich zu wehren. Auch Mithradates erachtete sich verloren, ebenwie die
Karthager es getan hatten; aber wenn die Phoeniker sich aus Verzweiflung
ergaben, so tat dagegen der Koenig von Sinope das Gegenteil und rief seine
Truppen und Schiffe zusammen - "Wehrt nicht", so soll er gesagt haben, "auch wer
unterliegen muss, dennoch sich gegen den Raeuber?" Sein Sohn Ariobarzanes
erhielt Befehl, in Kappadokien einzuruecken; es ging noch einmal eine Botschaft
an die roemischen Gesandten, um ihnen anzuzeigen, wozu die Notwehr den Koenig
gezwungen habe, und eine letzte Erklaerung von ihnen zu fordern. Sie lautete,
wie zu erwarten war. Obwohl weder der roemische Senat noch Koenig Mithradates
noch Koenig Nikomedes den Bruch gewollt hatten, Aquillius wollte ihn und man
hatte Krieg (Ende 665 80).
Mit aller ihm eigenen Energie betrieb Mithradates die politischen und
militaerischen Vorbereitungen zu dem ihm aufgedrungenen Waffengang. Vor allen
Dingen knuepfte er das Buendnis mit Koenig Tigranes von Armenien fester und
erlangte von ihm das Versprechen eines Hilfsheeres, das in Vorderasien
einruecken und Grund und Boden daselbst fuer Koenig Mithradates, die bewegliche
Habe fuer Koenig Tigranes in Besitz nehmen sollte. Der parthische Koenig,
verletzt durch das stolze Verhalten Sullas, trat wenn nicht gerade als Gegner,
doch auch nicht als Bundesgenosse der Roemer auf. Den Griechen war der Koenig
bemueht, sich in der Rolle des Philippos und des Perseus, als Vertreter der
griechischen Nation gegen die roemische Fremdherrschaft darzustellen. Pontische
Gesandte gingen an den Koenig von Aegypten und an den letzten Ueberrest des
freien Griechenlands, den kretensischen Staedtebund, und beschworen sie, fuer
die Rom auch schon die Ketten geschmiedet, jetzt im letzten Augenblick
einzustehen fuer die Rettung der hellenischen Nationalitaet; es war dies
wenigstens auf Kreta nicht ganz vergeblich, und zahlreiche Kretenser nahmen
Dienste im pontischen Heer. Man hoffte auf die sukzessive Insurrektion der
kleineren und kleinsten Schutzstaaten, Numidiens, Syriens, der hellenischen
Republiken, auf die Empoerung der Provinzen, vor allem des masslos gedrueckten
Vorderasiens. Man arbeitete an der Erregung eines thrakischen Aufstandes, ja an
der Insurgierung Makedoniens. Die schon vorher bluehende Piraterie wurde jetzt
als willkommene Bundesgenossin ueberall entfesselt, und mit furchtbarer
Raschheit erfuellten bald Korsarengeschwader, pontische Kaper sich nennend,
weithin das Mittelmeer. Man vernahm mit Spannung und Freude die Kunde von den
Gaerungen innerhalb der roemischen Buergerschaft und von der zwar ueberwundenen,
aber doch noch lange nicht unterdrueckten italischen Insurrektion. Unmittelbare
Beziehungen indes mit den Unzufriedenen und Insurgenten in Italien bestanden
nicht; nur wurde in Asien ein roemisch bewaffnetes und organisiertes
Fremdenkorps gebildet, dessen Kern roemische und italische Fluechtlinge waren.
Streitkraefte gleich denen Mithradats waren seit den Perserkriegen in Asien
nicht gesehen worden. Die Angaben, dass er, das armenische Hilfsheer
ungerechnet, mit 250000 Mann zu Fuss und 40 000 Reitern das Feld nahm, dass 300
pontische Deck- und 100 offene Schiffe in See stachen, scheinen nicht allzu
uebertrieben bei einem Kriegsherrn, der ueber die zahllosen Steppenbewohner
verfuegte. Die Feldherrn, namentlich die Brueder Neoptolemos und Archelaos,
waren erfahrene und umsichtige griechische Hauptleute; auch unter den Soldaten
des Koenigs fehlte es nicht an tapferen todverachtenden Maennern, und die gold-
und silberblinkenden Ruestungen und reichen Gewaender der Skythen und Meder
mischten sich lustig mit dem Erz und Stahl der griechischen Reisigen. Ein
einheitlicher militaerischer Organismus freilich hielt diese buntscheckigen
Haufen nicht zusammen - auch die Armee des Mithradates war nichts als eine jener
ungeheuerlichen asiatischen Kriegsmaschinen, wie sie oft schon, zuletzt, genau
ein Jahrhundert zuvor, bei Magnesia einer hoeheren militaerischen Organisation
unterlegen waren; immer aber stand doch der Osten gegen die Roemer in Waffen,
waehrend auch in der westlichen Haelfte des Reichs es nichts weniger als
friedlich aussah. So sehr es an sich fuer Rom eine politische Notwendigkeit war,
Mithradates den Krieg zu erklaeren, so war doch gerade dieser Augenblick so
uebel gewaehlt wie moeglich, und auch aus diesem Grunde ist es sehr
wahrscheinlich, dass Manius Aquillius zunaechst aus Ruecksichten auf seine
eigenen Interessen den Bruch zwischen Rom und Mithradates eben jetzt
herbeigefuehrt hat. Fuer den Augenblick hatte man in Asien keine anderen Truppen
zur Verfuegung als die kleine roemische Abteilung unter Lucius Cassius und die
vorderasiatischen Milizen, und bei der militaerischen und finanziellen Klemme,
in der man daheim sich infolge des Insurrektionskrieges befand, konnte eine
roemische Armee im guenstigsten Fall nicht vor dem Sommer 666 (88) in Asien
landen. Bis dahin hatten die roemischen Beamten daselbst einen schweren Stand;
indes hoffte man, die roemische Provinz decken und sich behaupten zu koennen, wo
man stand: das bithynische Heer unter Koenig Nikomedes in seiner im vorigen Jahr
eingenommenen Stellung auf paphlagonischem Gebiet zwischen Amastris und Sinope,
weiter rueckwaerts in der bithynischen, galatischen, kappadokischen Landschaft
die Abteilungen unter Lucius Cassius, Manius Aquillius, Quintus Oppius, waehrend
die bithynisch-roemische Flotte fortfuhr, den Bosporus zu sperren.
Mit dem Beginn des Fruehjahrs 666 (88) ergriff Mithradates die Offensive.
An einem Nebenfluss des Halys, dem Amnias (bei dem heutigen Tesch koepri),
stiess der pontische Vortrab, Reiterei und Leichtbewaffnete, auf die bithynische
Armee und sprengte dieselbe trotz ihrer sehr ueberlegenen Zahl im ersten Anlauf
so vollstaendig auseinander, dass das geschlagene Heer sich aufloeste und Lager
und Kriegskasse den Siegern in die Haende fielen. Es waren hauptsaechlich
Neoptolemos und Archelaos, denen der Koenig diesen glaenzenden Erfolg verdankte.
Die weiter zurueckstehenden, noch viel schlechteren asiatischen Milizen gaben
hierauf sich ueberwunden, noch ehe sie mit dem Feinde zusammenstiessen; wo
Mithradates' Feldherren sich ihnen naeherten, stoben sie auseinander. Eine
roemische Abteilung ward in Kappadokien geschlagen; Cassius suchte in Phrygien
mit dem Landsturm das Feld zu halten, allein er entliess ihn wieder, ohne mit
ihm eine Schlacht wagen zu moegen, und warf sich mit seinen wenigen
zuverlaessigen Leuten in die Ortschaften am oberen Maeander, namentlich nach
Apameia; Oppius raeumte in gleicher Weise Pamphylien und schloss in dem
phrygischen Laodikeia sich ein; Aquillius ward im Zurueckweichen am Sangarios im
bithynischen Gebiet eingeholt und so vollstaendig geschlagen, dass er sein Lager
verlor und sich in die roemische Provinz nach Pergamon retten musste; bald war
auch diese ueberschwemmt und Pergamon selbst in den Haenden des Koenigs, ebenso
der Bosporus und die daselbst befindlichen Schiffe. Nach jedem Sieg hatte
Mithradates saemtliche Gefangene der kleinasiatischen Miliz entlassen und nichts
versaeumt, die von Anfang an ihm zugewandten nationalen Sympathien zu steigern.
Jetzt war die ganze Landschaft bis zum Maeander mit Ausnahme weniger Festungen
in seiner Gewalt; zugleich erfuhr man, dass in Rom eine neue Revolution
ausgebrochen, dass der gegen Mithradates bestimmte Konsul Sulla, statt nach
Asien sich einzuschiffen, gegen Rom marschiert sei, dass die gefeiertsten
roemischen Generale sich untereinander Schlachten lieferten um auszumachen, wem
der Oberbefehl im Asiatischen Kriege gebuehre. Rom schien eifrigst bemueht, sich
selber zugrunde zu richten; es ist kein Wunder, dass, wenngleich Minoritaeten
auch jetzt noch ueberall zu Rom hielten, doch die grosse Masse der Kleinasiaten
den Pontikern zufiel. Die Hellenen und die Asiaten vereinigten sich in dem
Jubel, der den Befreier empfing; es ward ueblich, den Koenig, in dem wie in dem
goettlichen Indersieger Asien und Hellas sich abermals zusammenfanden, zu
verehren unter dem Namen des neuen Dionysos. Die Staedte und Inseln sandten, wo
er hinkam, ihm Boten entgegen, "den rettenden Gott" zu sich einzuladen, und
festlich gekleidet stroemte die Buergerschaft vor die Tore, ihn zu empfangen.
Einzelne Orte lieferten die bei ihnen verweilenden roemischen Offiziere gebunden
an den Koenig ein, so Laodikeia den Kommandanten der Stadt Quintus Oppius,
Mytilene auf Lesbos den Konsular Manius Aquillius 7. Die ganze Wut des Barbaren,
der den, vor dem er gezittert hat, in seine Macht bekommt, entlud sich ueber den
ungluecklichen Urheber des Krieges. Bald zu Fuss an einen gewaltigen berittenen
Bastarner angefesselt, bald auf einen Esel gebunden und seinen eigenen Namen
abrufend ward der bejahrte Mann durch ganz Kleinasien gefuehrt und, als endlich
das arme Schaustueck wieder am koeniglichen Hof in Pergamon anlangte, auf Befehl
des Koenigs, um seine Habgier, die eigentlich den Krieg veranlasst habe, zu
saettigen, ihm geschmolzenes Gold in den Hals gegossen, dass er unter Qualen den
Geist aufgab. Aber es blieb nicht bei diesem rohen Hohn, der allein hinreicht,
seinen Urheber auszustreichen aus der Reihe der adligen Maenner. Von Ephesos aus
erliess Koenig Mithradates an alle von ihm abhaengigen Statthalter und Staedte
den Befehl, an einem und demselben Tage saemtliche in ihrem Bezirk sich
aufhaltende Italiker, Freie und Unfreie, ohne Unterschied des Geschlechts und
des Alters zu toeten und bei schwerer Strafe keinem der Verfemten zur Rettung
behilflich zu sein, die Leichen der Erschlagenen den Voegeln zum Frass
hinzuwerfen, die Habe einzuziehen und sie zur Haelfte an die Moerder, zur
Haelfte an den Koenig abzuliefern. Die entsetzlichen Befehle wurden mit Ausnahme
weniger Bezirke, wie zum Beispiel der Insel Kos, puenktlich vollzogen und
achtzig-, nach anderen Berichten hundertundfuenfzigtausend wenn nicht
unschuldige, so doch wehrlose Maenner, Frauen und Kinder mit kaltem Blut an
einem Tage in Kleinasien geschlachtet - eine grauenvolle Exekution, bei welcher
die gute Gelegenheit, der Schulden sich zu entledigen und die dem Sultan zu
jedem Henkerdienst bereite asiatische Schergenwillfaehrigkeit wenigstens
ebensosehr mitgewirkt haben wie das vergleichungsweise edle Gefuehl der Rache.
Politisch war diese Massregel nicht bloss ohne jeden vernuenftigen Zweck - denn
der finanzielle liess auch ohne diesen Blutbefehl sich erreichen, und die
Kleinasiaten waren selbst durch das Bewusstsein der aergsten Blutschuld nicht
zum kriegerischen Eifer zu treiben -, sondern sogar zweckwidrig, indem sie
einerseits den roemischen Senat, soweit er irgend noch der Energie faehig war,
zur ernstlichen Kriegfuehrung zwang, andererseits nicht bloss die Roemer traf,
sondern ebensogut des Koenigs natuerliche Bundesgenossen, die nichtroemischen
Italiker. Es ist dieser ephesische Mordbefehl durchaus nichts als ein zweckloser
Akt der tierisch blinden Rache, welcher nur durch die kolossalen Proportionen,
in denen hier der Sultanismus auftritt, einen falschen Schein von Grossartigkeit
erhaelt.
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7 Die Urheber der Gefangennehmung und Auslieferung des Aquillius traf
fuenfundzwanzig Jahre spaeter die Vergeltung, indem sie nach Mithradates' Tode
dessen Sohn Pharnakes an die Roemer uebergab.
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Ueberhaupt ging des Koenigs Sinn hoch; aus Verzweiflung hatte er den Krieg
begonnen, aber der unerwartet leichte Sieg, das Ausbleiben des gefuerchteten
Sulla liessen ihn uebergehen zu den hochfahrendsten Hoffnungen. Er richtete sich
haeuslich in Vorderasien ein; der Sitz des roemischen Statthalters, Pergamon,
ward seine neue Hauptstadt; das alte Reich von Sinope wurde als
Statthalterschaft an des Koenigs Sohn Mithradates zur Verwaltung uebergeben;
Kappadokien, Phrygien, Bithymen wurden organisiert als pontische Satrapien. Die
Grossen des Reichs und des Koenigs Guenstlinge wurden mit reichen Gaben und
Lehen bedacht und saemtlichen Gemeinden nicht bloss die rueckstaendigen Steuern
erlassen, sondern auch Steuerfreiheit auf fuenf Jahre zugesichert - eine
Massregel, die ebenso verkehrt war wie die Ermordung der Roemer, wenn der Koenig
dadurch sich die Treue der Kleinasiaten zu sichern meinte.
Freilich fuellte des Koenigs Schatz ohnehin sich reichlich durch die
unermesslichen Summen, die aus dem Vermoegen der Italiker und anderen
Konfiskationen einkamen; wie denn z. B. allein auf Kos 800 Talente (1250000
Taler), welche die Juden dort deponiert hatten, von Mithradates weggenommen
wurden. Der noerdliche Teil von Kleinasien und die meisten dazu gehoerigen
Inseln waren in des Koenigs Gewalt; ausser einigen kleinen paphlagonischen
Dynasten gab es hier kaum einen Bezirk, der noch zu Rom hielt; das gesamte
Aegaeische Meer ward beherrscht von seinen Flotten. Nur der Suedwesten, die
Staedtebuende von Karien und Lykien und die Stadt Rhodos widerstanden ihm. In
Karien ward zwar Stratonikeia mit den Waffen bezwungen; Magnesia am Sipylos aber
bestand gluecklich eine schwere Belagerung, bei welcher Mithradates'
tuechtigster Offizier Archelaos geschlagen und verwundet ward. Rhodos, der
Zufluchtsort der aus Asien entkommenen Roemer, unter ihnen des Statthalters
Lucius Cassius, wurde von Mithradates zu Wasser und zu Lande mit ungeheurer
Uebermacht angegriffen. Aber seine Seeleute, so mutig sie unter den Augen des
Koenigs ihre Pflicht taten, waren ungeschickte Neulinge, und es kam vor, dass
rhodische Geschwader vielfach staerkere pontische ueberwanden und mit erbeuteten
Schiffen heimkehrten. Auch zu Lande rueckte die Belagerung nicht vor; nachdem
ein Teil der Arbeiten zerstoert worden war, gab Mithradates das Unternehmen auf
und die wichtige Insel sowie das gegenueberliegende Festland blieben in den
Haenden der Roemer.
Aber nicht bloss die asiatische Provinz wurde, hauptsaechlich infolge der
zur ungelegensten Zeit ausbrechenden Sulpicischen Revolution, fast unverteidigt
von Mithradates besetzt, sondern derselbe richtete schon den Angriff auch gegen
Europa. Bereits seit dem Jahre 662 (92) hatten die Grenznachbarn Makedoniens
gegen Norden und Osten ihre Einfaelle mit auffallender Heftigkeit und
Streitigkeit erneuert; in den Jahren 664, 665 (90, 89) ueberrannten die Thraker.
Makedonien und ganz Epeiros und pluenderten den Tempel von Dodona. Noch
auffallender ist es, dass damit noch einmal der Versuch verbunden ward, einen
Praetendenten auf den makedonischen Thron in der Person eines gewissen Euphenes
aufzustellen. Mithradates, der von der Krim aus Verbindungen mit den Thrakern
unterhielt, war all diesen Vorgaengen schwerlich fremd. Zwar erwehrte sich der
Praetor Gaius Sentius mit Hilfe der thrakischen Dentheleten dieser
Eingedrungenen; allein es dauerte nicht lange, dass ihm maechtigere Gegner
kamen. Mithradates hatte, fortgerissen von seinen Erfolgen, den kuehnen
Entschluss gefasst, wie Antiochos den Krieg um die Herrschaft ueber Asien in
Griechenland zur Entscheidung zu bringen, und zu Lande oder zur See den Kern
seiner Truppen dorthin dirigiert. Sein Sohn Ariarathes drang von Thrakien aus in
das schwach verteidigte Makedonien ein, unterwegs die Landschaft unterwerfend
und in pontische Satrapien einteilend. Abdera, Philippi wurden Hauptstuetzpunkte
der pontischen Waffen in Europa. Die pontische Flotte, gefuehrt von Mithradates'
bestem Feldherrn Archelaos, erschien im Aegaeischen Meer, wo kaum ein roemisches
Segel zu finden war. Delos, der Stapelplatz des roemischen Handels in diesen
Gewaessern, ward besetzt und bei 20000 Menschen, groesstenteils Italiker,
daselbst niedergemetzelt; Euboea erlitt ein gleiches Schicksal; bald waren
oestlich vom Malfischen Vorgebirg alle Inseln in Feindes Hand; man konnte
weitergehen zum Angriff auf das Festland selbst. Zwar den Angriff, den die
pontische Flotte von Euboea aus auf das wichtige Demetrias machte, schlug
Bruttius Sura, der tapfere Unterfeldherr des Statthalters von Makedonien, mit
seiner Handvoll Leute und wenigen zusammengerafften Schiffen ab und besetzte
sogar die Insel Skiathos: aber er konnte nicht verhindern, dass der Feind im
eigentlichen Griechenland sich festsetzte. Auch hier wirkte Mithradates nicht
bloss mit den Waffen, sondern zugleich mit der nationalen Propaganda. Sein
Hauptwerkzeug fuer Athen war ein gewisser Aristion, seiner Geburt nach ein
attischer Sklave, seines Handwerks ehemals Schulmeister der Epikurischen
Philosophie, jetzt Guenstling Mithradats; ein vortrefflicher Peisthetaeros, der
durch die glaenzende Karriere, die er bei Hof gemacht, den Poebel zu blenden und
ihm mit Aplomb zu versichern verstand, dass aus dem seit beilaeufig sechzig
Jahren in Schutt liegenden Karthago die Hilfe fuer Mithradates schon unterwegs
sei. Durch solche Reden des neuen Perikles ward es erreicht, dass die wenigen
Verstaendigen aus Athen entwichen, der Poebel aber und ein paar toll gewordene
Literaten den Roemern foermlich absagten. So ward aus dem Exphilosophen ein
Gewaltherrscher, der, gestuetzt auf seine pontische Soeldnerbande, ein Schand-
und Blutregiment begann, und aus dem Peiraeeus ein pontischer Landungsplatz.
Sowie Mithradats Truppen auf dem griechischen Kontinent standen, fielen die
meisten der kleinen Freistaaten ihnen zu: Achaeer, Lakonen, Boeoter, bis hinauf
nach Thessalien. Sura, nachdem er aus Makedonien einige Verstaerkung
herangezogen hatte, rueckte in Boeotien ein, um dem belagerten Thespiae Hilfe zu
bringen, und schlug sich bei Chaeroneia in dreitaegigen Gefechten mit Archelaos
und Aristion; aber sie fuehrten zu keiner Entscheidung und Sura musste
zurueckgehen, als die pontischen Verstaerkungen aus dem Peloponnes sich
naeherten (Ende 666, Anfang 667 88, 87).
So gebietend war die Stellung Mithradats vor allem zur See, dass eine
Botschaft der italischen Insurgenten ihn auffordern konnte, einen
Landungsversuch in Italien zu machen; allein ihre Sache war damals bereits
verloren und der Koenig wies das Ansinnen zurueck.
Die Lage der roemischen Regierung fing an bedenklich zu werden. Kleinasien
und Hellas waren ganz, Makedonien zum guten Teil in Feindeshand; auf der See
herrschte ohne Nebenbuhler die pontische Flagge. Dazu kam die italische
Insurrektion, die, im ganzen zu Boden geschlagen, immer noch in weiten Gebieten
Italiens unbestritten die Herrschaft fuehrte; dazu die kaum beschwichtigte
Revolution, die jeden Augenblick drohte, wiederum und furchtbarer emporzulodern;
dazu endlich die durch die inneren Unruhen in Italien und die ungeheuren
Verluste der asiatischen Kapitalisten hervorgerufene fuerchterliche Handels- und
Geldkrise und der Mangel an zuverlaessigen Truppen. Die Regierung haette dreier
Armeen bedurft, um in Rom die Revolution niederzuhalten, in Italien die
Insurrektion voellig zu ersticken und in Asien Krieg zu fuehren; sie hatte eine
einzige, die des Sulla, denn die Nordarmee war unter dem unzuverlaessigen Gnaeus
Strabo nichts als eine Verlegenheit mehr. Die Wahl unter jenen drei Aufgaben
stand bei Sulla; er entschied sich, wie wir sahen, fuer den asiatischen Krieg.
Es war nichts Geringes, man darf vielleicht sagen eine grosse patriotische Tat,
dass in diesem Konflikt des allgemeinen vaterlaendischen und des besonderen
Parteiinteresses das erstere die Oberhand behielt und Sulla trotz der Gefahren,
die seine Entfernung aus Italien fuer seine Verfassung und fuer seine Partei
nach sich zog, dennoch im Fruehling 667 (87) landete an der Kueste von Epeiros.
Aber er kam nicht, wie sonst roemische Oberfeldherrn im Osten aufzutreten
pflegten. Dass sein Heer von fuenf Legionen oder hoechstens 30000 Mann 8 wenig
staerker war als eine gewoehnliche Konsulararmee, war das wenigste. Sonst hatte
in den oestlichen Kriegen eine roemische Flotte niemals gefehlt, ja ohne
Ausnahme die See beherrscht; Sulla, gesandt, um zwei Kontinente und die Inseln
des Aegaeischen Meeres wiederzuerobern, kam ohne ein einziges Kriegsschiff.
Sonst hatte der Feldherr eine volle Kasse mit sich gefuehrt und den groessten
Teil seiner Beduerfnisse auf dem Seeweg aus der Heimat bezogen; Sulla kam mit
leeren Haenden - denn die fuer den Feldzug von 666 (88) mit Not fluessig
gemachten Summen waren in Italien draufgegangen - und sah sich ausschliesslich
angewiesen auf Requisitionen. Sonst hatte der Feldherr seinen einzigen Gegner im
feindlichen Lager gefunden und hatten dem Landesfeind gegenueber seit der
Beendigung des Staendekampfes die politischen Faktionen ohne Ausnahme
zusammengestanden; unter Mithradates' Feldzeichen fochten namhafte roemische
Maenner, grosse Landschaften Italiens begehrten, mit ihm in Buendnis zu treten,
und es war wenigstens zweifelhaft, ob die demokratische Partei das ruehmliche
Beispiel, das Sulla ihr gegeben, befolgen und mit ihm Waffenstillstand halten
werde, solange er gegen den asiatischen Koenig focht. Aber der rasche General,
der mit all diesen Verlegenheiten zu ringen hatte, war nicht gewohnt, vor
Erledigung der naechsten Aufgabe um die ferneren Gefahren sich zu bekuemmern. Da
seine an den Koenig gerichteten Friedensantraege, die im wesentlichen auf die
Wiederherstellung des Zustandes vor dem Kriege hinausliefen, keine Annahme
fanden, so rueckte er, wie er gelandet war, von den epeirotischen Haefen bis
nach Boeotien vor, schlug hier am Thilphossischen Berge die Feldherren der
Feinde, Archelaos und Aristion, und bemaechtigte sich nach diesem Siege fast
ohne Widerstand des gesamten griechischen Festlandes mit Ausnahme der Festung
Athen und des Peiraeeus, wohin Aristion und Archelaos sich geworfen hatten und
die durch einen Handstreich zu nehmen misslang. Eine roemische Abteilung unter
Lucius Hortensius besetzte Thessalien und streifte bis in Makedonien; eine
andere unter Munatius stellte vor Chalkis sich auf, um das unter Neoptolemos auf
Euboea stehende feindliche Korps abzuwehren; Sulla selbst bezog ein Lager bei
Eleusis und Megara, von wo aus er Griechenland und den Peloponnes beherrschte
und die Belagerung der Stadt und des Hafens von Athen betrieb. Die hellenischen
Staedte, wie immer von der naechsten Furcht regiert, unterwarfen sich den
Roemern auf jede Bedingung und waren froh, wenn sie mit Lieferungen von
Vorraeten und Mannschaft und mit Geldbussen schwerere Strafen abkaufen durften.
Minder rasch gingen die Belagerungen in Attika vonstatten. Sulla sah sich
genoetigt, in aller Form das schwere Belagerungszeug zu ruesten, wozu die Baeume
der Akademie und des Lykeion das Holz liefern mussten. Archelaos leitete die
Verteidigung ebenso kraeftig wie besonnen; er bewaffnete seine
Schiffsmannschaft, schlug also verstaerkt die Angriffe der Roemer mit
ueberlegener Macht ab und machte haeufige und nicht selten glueckliche
Ausfaelle. Zwar die zum Entsatz herbeirueckende pontische Armee des Dromichaetes
ward unter den Mauern Athens nach hartem Kampf, bei dem namentlich Sullas
tapferer Unterfeldherr Lucius Licinius Murena sich hervortat, von den Roemern
geschlagen; aber die Belagerung schritt darum nicht rascher vor. Von Makedonien
aus, wo die Kappadokier inzwischen sich definitiv festgesetzt hatten, kam
reichliche und regelmaessige Zufuhr zur See, die Sulla nicht imstande war, der
Hafenfestung abzuschneiden; in Athen gingen zwar die Vorraete auf die Neige,
doch konnte bei der Naehe der beiden Festungen Archelaos mehrfache Versuche
machen, Getreidetransporte nach Athen zu werfen, die nicht alle misslangen. So
verfloss in peinlicher Resultatlosigkeit der Winter 667/68 (87/86). Wie die
Jahreszeit es erlaubte, warf Sulla sich mit Ungestuem auf den Peiraeeus; in der
Tat gelang es, durch Geschuetze und Minen einen Teil der gewaltigen
Perikleischen Mauern in Bresche zu legen, und sofort schritten die Roemer zum
Sturm; allein er ward abgeschlagen, und als er wiederholt ward, fanden sich
hinter den eingestuerzten Mauerteilen halbmondfoermige Verschanzungen errichtet,
aus denen die Eindringenden sich von drei Seiten beschossen und zur Umkehr
gezwungen sahen. Sulla hob darauf die Belagerung auf und begnuegte sich mit
einer Blockade. In Athen waren inzwischen die Lebensmittel ganz zu Ende
gegangen; die Besatzung versuchte eine Kapitulation zustande zu bringen, aber
Sulla wies ihre redefertigen Boten zurueck mit dem Bedeuten, dass er nicht als
Student, sondern als General vor ihnen stehe und nur unbedingte Unterwerfung
annehme. Als Aristion, wohl wissend, welches Schicksal dann ihm bevorstand,
damit zoegerte, wurden die Leitern angelegt und die kaum noch verteidigte Stadt
erstuermt (1. Maerz 668 86). Aristion warf sich in die Akropolis, wo er bald
darauf sich ergab. Der roemische Feldherr liess die Soldateska in der eroberten
Stadt morden und pluendern und die angeseheneren Raedelsfuehrer des Abfalls
hinrichten; die Stadt selbst aber erhielt von ihm ihre Freiheit und ihre
Besitzungen, sogar das wichtige Delos zurueck und ward also noch einmal gerettet
durch ihre herrlichen Toten.
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8 Man muss sich erinnern, dass seit dem Bundesgenossenkrieg auf die Legion,
da sie nicht mehr von italischen Kontingenten begleitet ist, mindestens nur die
halbe Mannzahl kommt wie vordem.
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Ueber den Epikureischen Schulmeister also hatte man gesiegt; indes Sullas
Lage blieb im hoechsten Grade peinlich, ja verzweifelt. Mehr als ein Jahr stand
er nun im Felde, ohne irgendeinen nennenswerten Schritt vorwaertsgekommen zu
sein, ein einziger Hafenplatz spottete all seiner Anstrengungen, waehrend Asien
gaenzlich sich selbst ueberlassen, die Eroberung Makedoniens von Mithradates'
Statthaltern kuerzlich durch die Einnahme von Amphipolis vollendet war. Ohne
Flotte - dies zeigte sich immer deutlicher - war es nicht bloss unmoeglich, die
Verbindungen und die Zufuhr von den feindlichen und den zahllosen
Piratenschiffen zu sichern, sondern auch nur den Peiraeeus, geschweige denn
Asien und die Inseln wiederzugewinnen; und doch liess sich nicht absehen, wie
man zu Kriegsschiffen gelangen konnte. Schon im Winter 667/68 (87/86) hatte
Sulla einen seiner faehigsten und gewandtesten Offiziere, Lucius Licinius
Lucullus, in die oestlichen Gewaesser entsandt, um dort womoeglich Schiffe
aufzutreiben. Mit sechs offenen Booten, die er von den Rhodiern und andern
kleinen Gemeinden zusammengeborgt hatte, lief Lucullus aus; einem
Piratengeschwader, das die meisten seiner Boote aufbrachte, entging er selbst
nur durch einen Zufall; mit gewechselten Schiffen den Feind taeuschend, gelangte
er ueber Kreta und Kyrene nach Alexandreia; allein der aegyptische Hof schlug
die Bitte um Unterstuetzung mit Kriegsschiffen ebenso hoeflich wie entschieden
ab. Kaum irgendwo zeigt sich so deutlich wie hier der tiefe Verfall des
roemischen Staats, der einst das Angebot der Koenige von Aegypten, mit ihrer
ganzen Seemacht den Roemern beizustehen, dankbar abzulehnen vermocht hatte und
jetzt selbst den alexandrinischen Staatsmaennern schon bankrott erschien. Zu
allem dem kam die finanzielle Bedraengnis; schon hatte Sulla die Schatzhaeuser
des Olympischen Zeus, des Delphischen Apollon, des Epidaurischen Asklepios
leeren muessen, wofuer die Goetter entschaedigt wurden durch die zur Strasse
eingezogene Halbscheid des thebanischen Gebiets. Aber weit schlimmer als all
diese militaerische und finanzielle Verlegenheit war der Rueckschlag der
politischen Umwaelzung in Rom, deren rasche, durchgreifende, gewaltsame
Vollendung die aergsten Befuerchtungen weit hinter sich gelassen hatte. Die
Revolution fuehrte in der Hauptstadt das Regiment; Sulla war abgesetzt, das
asiatische Kommando an seiner Stelle dem demokratischen Konsul Lucius Valerius
Flaccus uebertragen worden, den man taeglich in Griechenland erwarten konnte.
Zwar hatte die Soldateska festgehalten an Sulla, der alles tat, um sie bei guter
Laune zu erhalten; aber was liess sich erwarten, wo Geld und Zufuhr ausblieben,
wo der Feldherr abgesetzt und geaechtet, sein Nachfolger im Anmarsch war und zu
allem diesem der Krieg gegen den zaehen seemaechtigen Gegner aussichtslos sich
hinspann!
Koenig Mithradates uebernahm es, den Gegner aus seiner bedenklichen Lage zu
befreien. Allem Anschein nach war er es, der das Defensivsystem seiner Generale
missbilligte und ihnen Befehl schickte, den Feind foerdersamst zu ueberwinden.
Schon 667 (87) war sein Sohn Ariarathes aus Makedonien aufgebrochen, um Sulla im
eigentlichen Griechenland zu bekaempfen; nur der ploetzliche Tod, der den
Prinzen auf dem Marsch am Tisaeischen Vorgebirg in Thessalien ereilte, hatte die
Expedition damals rueckgaengig gemacht. Sein Nachfolger Taxiles erschien jetzt
(668 86), das in Thessalien stehende roemische Korps vor sich hertreibend, mit
einem Heer von angeblich 100000 Mann zu Fuss und 10000 Reitern an den
Thermopylen. Mit ihm vereinigte sich Dromichaetes. Auch Archelaos raeumte - es
scheint, weniger durch Sullas Waffen gezwungen als durch Befehle seines Herrn -
den Peiraeeus erst teilweise, sodann ganz und stiess in Boeotien zu der
pontischen Hauptarmee. Sulla, nachdem der Peiraeeus mit all seinen
vielbewunderten Bauwerken auf seinen Befehl zerstoert worden war, folgte der
pontischen Armee in der Hoffnung, vor dem Eintreffen des Flaccus eine
Hauptschlacht liefern zu koennen. Vergeblich riet Archelaos, sich hierauf nicht
einzulassen, sondern die See und die Kuesten besetzt und den Feind hinzuhalten;
wie einst unter Dareios und Antiochos, so stuerzten auch jetzt die Massen der
Orientalen, wie geaengstigte Tiere in die Feuersbrunst, sich rasch und
blindlings in den Kampf; und toerichter als je war dies hier angewandt, wo die
Asiaten vielleicht nur einige Monate haetten warten duerfen, um bei einer
Schlacht zwischen Sulla und Flaccus die Zuschauer abzugeben. In der Ebene des
Kephissos unweit Chaeroneia im Maerz 668 (86) trafen die Heere aufeinander.
Selbst mit Einschluss der aus Thessalien zurueckgedraengten Abteilung, der es
geglueckt war, ihre Verbindung mit der roemischen Hauptarmee zu bewerkstelligen,
und mit Einschluss der griechischen Kontingente fand sich das roemische Heer
einem dreifach staerkeren Feind gegenueber und namentlich einer weit
ueberlegenen und bei der Beschaffenheit des Schlachtfeldes sehr gefaehrlichen
Reiterei, gegen die Sulla seine Flanken durch verschanzte Graeben zu decken
noetig fand, sowie er in der Front zum Schutz gegen die feindlichen Streitwagen
zwischen seiner ersten und zweiten Linie eine Palisadenkette anbringen liess.
Als die Streitwagen den Kampf zu eroeffnen heranrollten, zog sich das erste
Treffen der Roemer hinter diese Pfahlreihe zurueck; die Wagen, an ihr abprallend
und gescheucht durch die roemischen Schleuderer und Schuetzen, warfen sich auf
die eigene Linie und brachten Verwirrung sowohl in die makedonische Phalanx wie
in das Korps der italischen Fluechtlinge. Archelaos zog eilig seine Reiterei von
beiden Flanken herbei und schickte sie dem Feinde entgegen, um Zeit zu gewinnen,
sein Fussvolk wieder zu ordnen; sie griff mit grossem Feuer an und durchbrach
die roemischen Reihen; allein die roemische Infanterie formierte sich rasch in
geschlossene Massen und hielt den von allen Seiten auf sie anstuermenden Reitern
mutig stand. Inzwischen fuehrte Sulla selbst auf dem rechten Fluegel seine
Reiterei in die entbloesste Flanke des Feindes; die asiatische Infanterie wich,
ohne eigentlich zum Schlagen gekommen zu sein, und ihr Weichen brachte Unruhe
auch in die Reitermassen. Ein allgemeiner Angriff des roemischen Fussvolks, das
durch die schwankende Haltung der feindlichen Reiter wieder Luft bekam,
entschied den Sieg. Die Schliessung der Lagertore, die Archelaos anordnete, um
die Flucht zu hemmen, bewirkte nur, dass das Blutbad um so groesser ward und,
als die Tore endlich sich auftaten, die Roemer mit den Asiaten zugleich
eindrangen. Nicht den zwoelften. Mann soll Archelaos nach Chalkis gerettet
haben. Sulla folgte ihm bis an den Euripos; den schmalen Meeresarm zu
ueberschreiten war er nicht imstande.
Es war ein grosser Sieg, aber die Resultate waren geringfuegig, was wegen
des Mangels einer Flotte, teils weil der roemische Sieger sich genoetigt sah,
statt die Besiegten zu verfolgen, zunaechst vor seinen Landsleuten sich zu
schuetzen. Die See war noch immer ausschliesslich bedeckt von den pontischen
Geschwadern, die jetzt selbst westlich vom Malfischen Vorgebirge sich zeigten;
noch nach der Schlacht von Chaeroneia setzte Archelaos auf Zakynthos Truppen ans
Land und machte einen Versuch, auf dieser Insel sich festzusetzen. Ferner war
inzwischen in der Tat Lucius Flaccus mit zwei Legionen in Epeiros gelandet,
nicht ohne unterwegs durch Stuerme und durch die im Adriatischen Meer kreuzenden
feindlichen Kriegsschiffe starken Verlust erlitten zu haben; bereits standen
seine Truppen in Thessalien; dorthin zunaechst musste Sulla sich wenden. Bei
Melitaea am noerdlichen Abhang des Othrysgebirges lagerten beide roemischen
Heere sich gegenueber; ein Zusammenstoss schien unvermeidlich. Indes Flaccus,
nachdem er Gelegenheit gehabt hatte sich zu ueberzeugen, dass Sullas Soldaten
keineswegs geneigt war ihren siegreichen Fuehrer an den gaenzlich unbekannten
demokratischen Oberfeldherrn zu verraten, dass vielmehr seine eigene Vorhut
anfing, in das Sullanische Lager zu desertieren, wich dem Kampfe aus, dem er in
keiner Hinsicht gewachsen war, und brach auf gegen Norden, um durch Makedonien
und Thrakien nach Asien zu gelangen und dort durch Ueberwaeltigung Mithradats
sich den Weg zu weiteren Erfolgen zu bahnen. Dass Sulla den schwaecheren Gegner
ungehindert abziehen liess und, statt ihm zu folgen, vielmehr zurueck nach Athen
ging, wo er den Winter 668/69 (86/85) verweilt zu haben scheint, ist
militaerisch betrachtet auffallend; vielleicht darf man annehmen, dass auch hier
politische Beweggruende ihn leiteten und er gemaessigt und
Patriotisch genug dachte, um wenigstens so lange, als man doch mit den
Asiaten zu tun hatte, gern einen Sieg ueber die Landsleute zu vermeiden und die
ertraeglichste Loesung der leidigen Verwicklung darin zu finden, wenn die
Revolutionsarmee in Asien, die der Oligarchie in Europa mit dem
gemeinschaftlichen Feinde stritt.
Mit dem Fruehling 669 (85) gab es in Europa wieder neue Arbeit.
Mithradates, der in Kleinasien seine Ruestungen unermuedlich fortsetzte, hatte
eine, der bei Chaeroneia aufgeriebenen an Zahl nicht viel nachstehende Armee
unter Dorylaos nach Euboea gesandt; von dort war dieselbe in Verbindung mit den
Ueberbleibseln der Armee des Archelaos ueber den Euripos nach Boeotien gegangen.
Der pontische Koenig, der in den Siegen ueber die bithynische und die
kappadokische Miliz den Massstab fand fuer die Leistungsfaehigkeit seiner Armee,
begriff die unguenstige Wendung nicht, die die Dinge in Europa nahmen; schon
fluesterten die Kreise der Hoeflinge von Verrat des Archelaos; peremtorischer
Befehl war gegeben, mit der neuen Armee sofort eine zweite Schlacht zu liefern
und nun unfehlbar die Roemer zu vernichten. Der Wille des Herrn geschah, wo
nicht im Siegen, doch wenigstens im Schlagen. Abermals in der Kephissosebene bei
Orchomenos, begegneten sich die Roemer und die Asiaten. Die zahlreiche und
vortreffliche Reiterei der letzteren warf sich ungestuem auf das roemische
Fussvolk, das zu schwanken und zu weichen begann; die Gefahr ward so dringend,
dass Sulla ein Feldzeichen ergriff und mit seinen Adjutanten und Ordonnanzen
gegen den Feind vorgehend mit lauter Stimme den Soldaten zurief, wenn man daheim
sie frage, wo sie ihren Feldherrn im Stich gelassen haetten, so moechten sie
antworten: bei Orchomenos. Dies wirkte; die Legionen standen wieder und
ueberwaeltigten die feindlichen Reiter, worauf auch die Infanterie mit leichter
Muehe geworfen ward. Am folgenden Tage wurde das Lager der Asiaten umstellt und
erstuermt; der weitaus groesste Teil derselben fiel oder kam in den Kopaischen
Suempfen um; nur wenige, unter ihnen Archelaos, gelangten nach Euboea. Die
boeotischen Gemeinden hatten den abermaligen Abfall von Rom schwer, zum Teil bis
zur Vernichtung zu buessen. Dem Einmarsch in Makedonien und Thrakien stand
nichts im Wege: Philippi ward besetzt, Abdera von der pontischen Besatzung
freiwillig geraeumt, ueberhaupt das europaeische Festland von den Feinden
gesaeubert. Am Ende des dritten Kriegsjahres (669 85) konnte Sulla
Winterquartiere in Thessalien beziehen, um im Fruehjahr 670 (84) 9 den
asiatischen Feldzug zu beginnen, zu welchem Ende er Befehl gab, in den
thessalischen Haefen Schiffe zu bauen.
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9 Die Chronologie dieser Ereignisse liegt, wie alle Einzelheiten
ueberhaupt, in einem Dunkel, das die Forschung hoechstens bis zur Daemmerung zu
zerstreuen vermag. Dass die Schlacht von Chaeroneia, wenn auch nicht an
demselben Tage wie die Erstuermung von Athen (Paus. 1, 20), doch bald nachher,
etwa im Maerz 668 (86), stattfand, ist ziemlich sicher. Dass die darauf folgende
thessalische und die zweite boeotische Kampagne nicht bloss den Rest des Jahres
668 (86), sondern auch das ganze Jahr 669 (85) in Anspruch nahmen, ist an sich
wahrscheinlich und wird es noch mehr dadurch, dass Sullas Unternehmungen in
Asien nicht genuegen, um mehr als einen Feldzug auszufuellen. Auch scheint
Licinianus anzudeuten, dass Sulla fuer den Winter 668/69 (86/85) wieder nach
Athen zurueckging und hier die Untersuchungen und Bestrafungen vornahm; worauf
dann die Schlacht von Orchomenos erzaehlt wird. Darum ist der Uebergang Sullas
nach Asien nicht 669 (85), sondern 670 (84) gesetzt worden.
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Inzwischen hatten auch die kleinasiatischen Verhaeltnisse sich wesentlich
geaendert. Wenn Koenig Mithradates einst aufgetreten war als der Befreier der
Hellenen, wenn er mit Foerderung der staedtischen Unabhaengigkeit und mit
Steuererlassen seine Herrschaft eingeleitet hatte, so war auf diesen kurzen
Taumel nur zu rasch und nur zu bitter die Enttaeuschung gefolgt. Sehr bald war
er in seinem wahren Charakter hervorgetreten und hatte eine die Tyrannei der
roemischen Voegte weit ueberbietende Zwingherrschaft zu ueben begonnen, die
sogar die geduldigen Kleinasiaten zu offener Auflehnung trieb. Der Sultan griff
dagegen wieder zu den gewaltsamsten Mitteln. Seine Verordnungen verliehen den
zugewandten Ortschaften die Selbstaendigkeit, den Insassen das Buergerrecht, den
Schuldnern vollen Schuldenerlass, den Besitzlosen Aecker, den Sklaven die
Freiheit; an 15000 solcher freigelassener Sklaven fochten im Heer des Archelaos.
Die fuerchterlichsten Szenen waren die Folge dieser von oben herab erfolgenden
Umwaelzung aller bestehenden Ordnung. Die ansehnlichsten Kaufstaedte, Smyrna,
Kolophon, Ephesos, Tralleis, Sardeis, schlossen den Voegten des Koenigs die Tore
oder brachten sie um und erklaerten sich fuer Rom ^10. Dagegen liess der
koenigliche Vogt Diodoros, ein namhafter Philosoph wie Aristion, von anderer
Schule, aber gleich brauchbar zur schlimmsten Herrendienerei, im Auftrag seines
Herrn den gesamten Stadtrat von Adramytion niedermachen. Die Chier, die der
Hinneigung zu Rom verdaechtig schienen, wurden zunaechst um 2000 Talente
(3150000 Taler) gebuesst und, da die Zahlung nicht richtig befunden wurde, in
Masse auf Schiffe gesetzt und gebunden, unter Aufsicht ihrer eigenen Sklaven, an
die kolchische Kueste deportiert, waehrend ihre Insel mit pontischen Kolonisten
besetzt ward. Die Haeuptlinge der kleinasiatischen Kelten befahl der Koenig
saemtlich an einem Tage mit ihren Weibern und Kindern umzubringen und Galatien
in eine pontische Satrapie zu verwandeln. Die meisten dieser Blutbefehle wurden
auch entweder an Mithradates' eigenem Hoflager oder im galatischen Lande
vollstreckt, allein die wenigen Entronnenen stellten sich an die Spitze ihrer
kraeftigen Staemme und schlugen den Statthalter des Koenigs, Eumachos, aus ihren
Grenzen hinaus. Dass diesen Koenig die Dolche der Moerder verfolgten, ist
begreiflich; sechzehnhundert Menschen wurden als in solche Komplotte verwickelt
von den koeniglichen Untersuchungsgerichten zum Tode verurteilt.
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^10 Es ist kuerzlich (Waddington, Zusaetze zu Lebas, 3, 136a) der
desfaellige Beschluss der Buergerschaft von Ephesos aufgefunden worden. Sie
seien, erklaeren die Buerger, in die Gewalt des "Koenigs von Kappadokien"
Mithradates geraten, erschreckt durch die Masse seiner Streitkraefte und die
Ploetzlichkeit seines Angriffs; wie aber die Gelegenheit dazu sich darbiete,
erklaerten sie "fuer die Herrschaft (/e/gemonia) der Roemer und die gemeine
Freiheit" ihm den Krieg.
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Wenn also der Koenig durch dies selbstmoerderische Wueten seine derzeitigen
Untertanen gegen sich unter die Waffen rief, so begannen gleichzeitig die Roemer
auch in Asien, ihn zur See und zu Lande zu draengen. Lucullus hatte, nachdem der
Versuch, die aegyptische Flotte gegen Mithradates vorzufuehren, gescheitert war,
sein Bemuehen, sich Kriegsschiffe zu verschaffen, in den syrischen Seestaedten
mit besserem Erfolg wiederholt und seine werdende Flotte in den kyprischen,
pamphylischen und rhodischen Haefen verstaerkt, bis er sich stark genug fand,
zum Angriff ueberzugehen. Gewandt vermied er es, mit ueberlegenen Streitkraeften
sich zu messen und errang dennoch nicht unbedeutende Erfolge. Die knidische
Insel und Halbinsel wurden von ihm besetzt, Samos angegriffen, Kolophon und
Chios den Feinden entrissen.
Inzwischen war auch Flaccus mit seiner Armee durch Makedonien und Thrakien
nach Byzantion und von dort, die Meerenge passierend, nach Kalchedon gelangt
(Ende 668 86). Hier brach gegen den Feldherrn eine Militaerinsurrektion aus,
angeblich weil er den Soldaten die Beute unterschlug; die Seele derselben war
einer der hoechsten Offiziere des Heeres, ein Mann, dessen Name in Rom
sprichwoertlich geworden war fuer den rechten Poebelredner, Gaius Flavius
Fimbria, welcher, nachdem er mit seinem Oberfeldherrn sich entzweit hatte, das
auf dem Markt begonnene Demagogengeschaeft ins Lager uebertrug. Flaccus ward von
dem Heer abgesetzt und bald nachher in Nikomedeia unweit Kalchedon getoetet; an
seine Stelle trat nach Beschluss der Soldaten Fimbria. Es versteht sich, dass er
seinen Leuten alles nachsah: in dem befreundeten Kyzikos zum Beispiel ward der
Buergerschaft befohlen, ihre gesamte Habe an die Soldaten bei Todesstrafe
auszuliefern und zum warnenden Exempel zwei der angesehensten Buerger sogleich
vorlaeufig hingerichtet. Allein militaerisch war der Wechsel des Oberbefehls
dennoch ein Gewinn; Fimbria war nicht wie Flaccus ein unfaehiger General,
sondern energisch und talentvoll. Bei Miletopolis (am Rhyndakos westlich von
Brussa) schlug er den juengeren Mithradates, der als Statthalter der pontischen
Satrapie ihm entgegengezogen war, vollstaendig in einem naechtlichen Ueberfall
und oeffnete sich durch diesen Sieg den Weg nach der Hauptstadt sonst der
roemischen Provinz, jetzt des pontischen Koenigs, Pergamon, von wo er den Koenig
vertrieb und ihn zwang, sich nach dem wenig entfernten Hafen Pitane zu retten,
um dort sich einzuschiffen. Eben jetzt erschien Lucullus mit seiner Flotte in
diesen Gewaessern; Fimbria beschwor ihn, durch seinen Beistand ihm die
Gefangennehmung des Koenigs moeglich zu machen. Aber der Optimat war maechtiger
in Lucullus als der Patriot; er segelte weiter, und der Koenig entkam nach
Mytilene. Auch so war Mithradates' Lage bedraengt genug. Am Ende des Jahres 669
(85) war Europa verloren, Kleinasien gegen ihn teils im Aufstand begriffen,
teils von einem roemischen Heer eingenommen und er selbst von diesem in
unmittelbarer Naehe bedroht. Die roemische Flotte unter Lucullus hatte an der
Kueste der troischen Landschaft in zwei gluecklichen Seegefechten am Vorgebirg
Lekton und bei der Insel Tenedos ihre Stellung behauptet; sie zog daselbst die
inzwischen nach Sullas Anordnung in Thessalien erbauten Schiffe an sich und
verbuergte in ihrer den Hellespont beherrschenden Stellung dem Feldherrn der
roemischen Senatsarmee fuer das naechste Fruehjahr den sicheren und bequemen
Uebergang nach Asien.
Mithradates versuchte zu unterhandeln. Unter anderen Verhaeltnissen zwar
haette der Urheber des ephesischen Mordedikts nie und nimmermehr hoffen duerfen,
zum Frieden mit Rom gelassen zu werden; allein bei den inneren Konvulsionen der
roemischen Republik, wo die herrschende Regierung den gegen Mithradates
ausgesandten Feldherrn in die Acht erklaert hatte und daheim gegen seine
Parteigenossen in der grauenhaftesten Weise wuetete, wo ein roemischer General
gegen den andern und doch wieder beide gegen denselben Feind standen, hoffte er
nicht bloss einen Frieden, sondern einen guenstigen Frieden erlangen zu koennen.
Er hatte die Wahl, sich an Sulla oder an Fimbria zu wenden; mit beiden liess er
unterhandeln, doch scheint seine Absicht von Haus aus gewesen zu sein, mit Sulla
abzuschliessen, der wenigstens in dem Horizont des Koenigs als seinem
Nebenbuhler entschieden ueberlegen erschien. Sein Feldherr Archelaos forderte
nach Anweisung seines Herrn Sulla auf, Asien an den Koenig abzutreten und dafuer
die Hilfe desselben gegen die demokratische Partei in Rom zu gewaertigen. Aber
Sulla, kuehl und klar wie immer, wuenschte zwar wegen der Lage der Dinge in
Italien dringend die schleunige Erledigung der asiatischen Angelegenheiten,
schlug aber die Vorteile der kappadokischen Allianz fuer den ihm in Italien
bevorstehenden Krieg sehr niedrig an und war ueberhaupt viel zu sehr Roemer, um
in eine so entehrende und so nachteilige Abtretung zu willigen. In den
Friedenskonferenzen, die im Winter 669/70 (85/84) zu Delion an der boeotischen
Kueste, Euboea gegenueber, stattfanden, weigerte er sich bestimmt, auch nur
einen Fussbreit Landes abzutreten, ging aber, der alten roemischen Sitte, die
vor dem Kampfe erhobenen Forderungen nach dem Siege nicht zu steigern, aus gutem
Grunde getreu, ueber die frueher gestellten Bedingungen nicht hinaus. Er
forderte die Rueckgabe aller von dem Koenig gemachten und ihm noch nicht
wiederentrissenen Eroberungen, Kappadokiens, Paphlagoniens, Galatiens,
Bithyniens, Kleinasiens und der Inseln, die Auslieferung der Gefangenen und
Ueberlaeufer, die Uebergabe der achtzig Kriegsschiffe des Archelaos zur
Verstaerkung der immer noch geringen roemischen Flotte, endlich Sold und
Verpflegung fuer das Heer und Ersatz der Kriegskosten mit der sehr maessigen
Summe von 3000 Talenten (4_ Mill. Taler). Die nach dem Schwarzen Meer
weggefuehrten Chier sollten heimgesandt, den roemisch gesinnten Makedoniern ihre
weggefuehrten Familien zurueckgegeben, den mit Rom verbuendeten Staedten eine
Anzahl Kriegsschiffe zugestellt werden. Von Tigranes, der streng genommen
gleichfalls mit in den Frieden haette eingeschlossen werden sollen, schwieg man
auf beiden Seiten, da an den endlosen Weiterungen, die seine Beiziehung machen
musste, keinem der kontrahierenden Teile gelegen war. Der Besitzstand also, den
der Koenig vor dem Kriege gehabt hatte, blieb ihm und es ward ihm keine
ehrenkraenkende Demuetigung angesonnen ^11. Archelaos, deutlich erkennend, dass
verhaeltnismaessig unerwartet viel erreicht und mehr nicht zu erreichen sei,
schloss auf diese Bedingungen die Praeliminarien und den Waffenstillstand ab und
zog die Truppen aus den Plaetzen heraus, die die Asiaten noch in Europa
innehatten. Allein Mithradates verwarf den Frieden und begehrte wenigstens, dass
die Roemer auf die Auslieferung der Kriegsschiffe verzichten und ihm
Paphlagonien einraeumen wollten; indem er zugleich geltend machte, dass Fimbria
ihm weit guenstigere Bedingungen zu gewaehren bereit sei. Sulla, beleidigt durch
dies Gleichstellen seiner Anerbietungen mit denen eines amtlosen Abenteurers und
bei dem aeussersten Mass der Nachgiebigkeit bereits angelangt, brach die
Unterhandlungen ab. Er hatte die Zwischenzeit benutzt, um Makedonien
wiederzuordnen und die Dardaner, Sinter, Maeder zu zuechtigen, wobei er zugleich
seinem Heer Beute verschaffte und sich Asien naeherte; denn dahin zu gehen war
er auf jeden Fall entschlossen, um mit Fimbria abzurechnen. Nun setzte er sofort
seine in Thrakien stehenden Legionen sowie seine Flotte in Bewegung nach dem
Hellespont. Da endlich gelang es Archelaos, seinem eigensinnigen Herrn die
widerstrebende Einwilligung zu dem Traktat zu entreissen; wofuer er spaeter am
koeniglichen Hofe als der Urheber des nachteiligen Friedens scheel angesehen, ja
des Verrats bezichtigt ward, so dass einige Zeit nachher er sich genoetigt sah,
das Land zu raeumen und zu den Roemern zu fluechten, die ihn bereitwillig
aufnahmen und mit Ehren ueberhaeuften. Auch die roemischen Soldaten murrten;
dass die gehoffte asiatische Kriegsbeute ihnen entging, mochte dazu freilich
mehr beitragen als der an sich wohl gerechtfertigte Unwille, dass man den
Barbarenfuersten, der achtzigtausend ihrer Landsleute ermordet und ueber Italien
und Asien unsaegliches Elend gebracht hatte, mit dem groessten Teil der in Asien
zusammengepluenderten Schaetze ungestraft abziehen liess in seine Heimat. Sulla
selbst mag es schmerzlich empfunden haben, dass die politischen Verwicklungen
seine militaerisch so einfache Aufgabe in peinlichster Weise durchkreuzten und
ihn zwangen, nach solchen Siegen sich mit einem solchen Frieden zu begnuegen.
Indes zeigt sich die Selbstverleugnung und die Einsicht, mit der er diesen
ganzen Krieg gefuehrt hat, nur aufs neue in diesem Friedensschluss; denn der
Krieg gegen einen Fuersten, dem fast die ganze Kueste des Schwarzen Meeres
gehorchte und dessen Starrsinn noch die letzten Verhandlungen deutlich
offenbarten, nahm selbst im guenstigsten Fall Jahre in Anspruch, und die Lage
Italiens war von der Art, dass es fast schon fuer Sulla zu spaet schien, um mit
den wenigen Legionen, die er besass, der dort regierenden Partei
entgegenzutreten ^12. Indes bevor dies geschehen konnte, war es schlechterdings
notwendig, den kecken Offizier niederzuwerfen, der in Asien an der Spitze der
demokratischen Armee stand, damit derselbe nicht, wie Sulla jetzt von Asien aus
die. italische Revolution zu unterdruecken hoffte, so dereinst ebenfalls von
Asien aus derselben zu Hilfe komme. Bei Kypsela am Hebros erreichte Sulla die
Nachricht von der Ratifikation des Friedens durch Mithradates; allein der Marsch
nach Asien ging weiter. Der Koenig, hiess es, wuensche persoenlich mit dem
roemischen Feldherrn zusammenzutreffen und den Frieden mit ihm zu vereinbaren;
vermutlich war dies nichts als ein schicklicher Vorwand, um das Heer nach Asien
ueberzufuehren und dort mit Fimbria ein Ende zu machen. So ueberschritt Sulla,
begleitet von seinen Legionen und von Archelaos, den Hellespont; nachdem er am
asiatischen Ufer desselben in Dardanos mit Mithradates zusammengetroffen war und
muendlich den Vertrag abgeschlossen hatte, liess er den Marsch fortsetzen, bis
er bei Thyateira unweit Pergamon auf das Lager des Fimbria traf. Hart an
demselben schlug er das seinige auf. Die Sullanischen Soldaten, an Zahl, Zucht,
Fuehrung und Tuechtigkeit den Fimbrianern weit ueberlegen, sahen mit Verachtung
auf die verzagten und demoralisierten Haufen und deren unberufenen
Oberfeldherrn. Die Desertionen unter den Fimbrianern wurden immer zahlreicher.
Als Fimbria anzugreifen befahl, weigerten die Soldaten sich, gegen ihre
Mitbuerger zu fechten, ja sogar den geforderten Eid, treulich im Kampf
zusammenzustehen, in seine Haende abzulegen. Ein Mordversuch auf Sulla schlug
fehl; zu der von Fimbria erbetenen Zusammenkunft erschien Sulla nicht, sondern
begnuegte sich, ihm durch einen seiner Offiziere eine Aussicht auf persoenliche
Rettung zu eroeffnen. Fimbria war eine frevelhafte Natur, aber keine Memme;
statt das von Sulla ihm angebotene Schiff anzunehmen und zu den Barbaren zu
fliehen, ging er nach Pergamon und fiel im Tempel des Asklepios in sein eigenes
Schwert. Die kompromittiertesten aus seinem Heer begaben sich zu Mithradates
oder zu den Piraten, wo sie bereitwillige Aufnahme fanden; die Masse stellte
sich unter die Befehle Sullas.
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^11 Die Angabe, dass Mithradates den Staedten, die seine Partei ergriffen
hatten im Frieden Straflosigkeit ausbedungen habe (Memn. 35), erscheint schon
nach dem Charakter des Siegers wie des Besiegten wenig glaublich und fehlt auch
bei Appian wie bei Licinianus. Die schriftliche Abfassung des Friedensvertrages
ward versaeumt, was spaeter zu vielen Entstellungen benutzt ward.
^12 Auch die armenische Tradition kennt den Ersten Mithradatischen Krieg.
Koenig Ardasches von Armenien, berichtet Moses von Khorene, begnuegte sich nicht
mit dem zweiten Rang, der ihm im Persischen (Parthischen) Reich von Rechts wegen
zukam, sondern zwang den Partherkoenig Arschagan, ihm die hoechste Gewalt
abzutreten, worauf er in Persien sich einen Palast bauen und daselbst Muenzen
mit eigenem Bildnis schlagen liess und den Arschagan zum Unterkoenig Persiens,
seinen Sohn Dicran (Tigranes) zum Unterkoenig Armeniens bestellte, seine Tochter
Ardaschama aber vermaehlte mit dem Grossfuersten der Iberer Mihrdates
(Mithradates), der von dem Mihrdates, Satrapen des Dareios und Statthalters
Alexanders ueber die besiegten Iberer, abstammte und in den noerdlichen Bergen
sowie ueber das Schwarze Meer befahl. Ardasches nahm darauf den Koenig der
Lydier Kroesos gefangen, unterwarf das Festland zwischen den beiden grossen
Meeren (Kleinasien) und ging ueber das Meer mit unzaehligen Schiffen, um den
Westen zu bezwingen. Da in Rom damals Anarchie war, fand er nirgends ernstlichen
Widerstand, aber seine Soldaten brachten einander um und Ardasches fiel von der
Hand seiner Leute. Nach Ardasches' Tode rueckte sein Nachfolger Dicran gegen die
Armee der Griechen (d. i. der Roemer), die jetzt ihrerseits in das armenische
Land eindrangen; er setzte ihrem Vordringen ein Ziel, uebergab seinem Schwager
Mithradates die Verwaltung von Madschag (Mazaka in Kappadokien) und des
Binnenlandes nebst einer ansehnlichen Streitmacht und kehrte zurueck nach
Armenien. Viele Jahre spaeter zeigte man noch in den armenischen Staedten
Statuen griechischer Goetter von bekannten Meistern, Siegeszeichen aus diesem
Feldzug.
Man erkennt hier verschiedene Tatsachen des Ersten Mithradatischen Kriegs
ohne Muehe wieder, aber die ganze Erzaehlung ist augenscheinlich
durcheinandergeworfen, mit fremdartigen Zusaetzen ausgestattet und namentlich
durch patriotische Faelschung auf Armenien uebertragen. Ganz ebenso wird spaeter
der Sieg ueber Crassus den Armeniern beigelegt. Diese orientalischen Nachrichten
sind mit um so groesserer Vorsicht aufzunehmen, als sie keineswegs reine
Volkssage sind, sondern teils die Nachrichten des Josephus, Eusebius und
anderer, den Christen des fuenften Jahrhunderts gelaeufiger Quellen darin mit
den armenischen Traditionen verschmolzen, teils auch die historischen Romane der
Griechen und ohne Frage auch die eigenen patriotischen Phantasien des Moses
dafuer ansehnlich in Kontribution gesetzt sind. So schlecht unsere
okzidentalische Ueberlieferung an sich ist, so kann die Zuziehung der
orientalischen in diesem und in aehnlichen Faellen, wie zum Beispiel der
unkritische Saint-Martin sie versucht hat, doch nur dahin fuehren, sie noch
staerker zu trueben.
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Sulla beschloss, diese beiden Legionen, denen er fuer den bevorstehenden
Krieg doch nicht traute, in Asien zurueckzulassen, wo die entsetzliche Krise
noch lange in den einzelnen Staedten und Landschaften nachzitterte. Das Kommando
ueber dieses Korps und die Statthalterschaft im roemischen Asien uebergab er
seinem besten Offizier Lucius Licinius Murena. Die revolutionaeren Massregeln
Mithradats, wie die Befreiung der Sklaven und die Kassation der Forderungen,
wurden natuerlich aufgehoben; eine Restauration, die freilich an vielen Orten
nicht ohne Waffengewalt durchgesetzt werden konnte. Die Staedte des oestlichen
Grenzgebiets unterlagen einer durchgreifenden Reorganisation und rechneten seit
dem Jahre 670 (84) als dem ihrer Konstituierung. Es ward ferner Gerechtigkeit
geuebt, wie die Sieger sie verstanden. Die namhaftesten Anhaenger Mithradats und
die Urheber der an den Italikern veruebten Mordtaten traf die Todesstrafe. Die
Steuerpflichtigen mussten die saemtlichen von den letzten fuenf Jahren her
rueckstaendigen Zehnten und Zoelle sofort nach Abschaetzung bar erlegen;
ausserdem hatten sie eine Kriegsentschaedigung von 20000 Talenten (32 Mill.
Talern) zu entrichten, zu deren Eintreibung Lucius Lucullus zurueckblieb. Es
waren die Massregeln von furchtbarer Strenge und schrecklichen Folgen; wenn man
sich indes des ephesischen Dekrets und seiner Exekution erinnert, so fuehlt man
sich geneigt, dieselben als eine verhaeltnismaessig noch gelinde Vergeltung zu
betrachten. Dass die sonstigen Erpressungen nicht ungewoehnlich drueckend waren,
beweist der Betrag der spaeter im Triumph aufgefuehrten Beute, der an edlem
Metall sich nur auf etwa 8 Mill. Taler belief. Die wenigen treugebliebenen
Gemeinden dagegen, namentlich die Insel Rhodos, die lykische Landschaft,
Magnesia am Maeander wurden reich belohnt; Rhodos erhielt wenigstens einen Teil
der nach dem Kriege gegen Perseus ihm entzogenen Besitzungen zurueck.
Desgleichen wurden die Chier fuer die ausgestandene Not, die Ilienser fuer die
wahnsinnig grausame Misshandlung, die ihnen Fimbria wegen der mit Sulla
angeknuepften Verhandlungen zugefuegt hatte, nach Moeglichkeit durch Freibriefe
und Verguenstigungen entschaedigt. Die Koenige von Bithynien und Kappadokien
hatte Sulla schon in Dardanos mit dem pontischen Koenig zusammengefuehrt und sie
alle Frieden und gute Nachbarschaft geloben lassen; wobei freilich der stolze
Mithradates sich geweigert hatte, den nicht von koeniglichem Blute stammenden
Ariobarzanes, den Sklaven, wie er ihn nannte, persoenlich vor sich zu lassen.
Gaius Scribonius Curio ward beauftragt, in den beiden von Mithradates geraeumten
Reichen die Wiederherstellung der gesetzlichen Zustaende zu ueberwachen.
So war man am Ziel. Nach vier Kriegsjahren war der pontische Koenig wieder
ein Klient der Roemer und in Griechenland, Makedonien und Kleinasien ein
einheitliches und geordnetes Regiment wiederhergestellt; die Gebote des Vorteils
und der Ehre waren, wo nicht zur Genuege, doch zur Notdurft befriedigt. Sulla
hatte nicht bloss als Soldat und Feldherr glaenzend sich hervorgetan, sondern
die schwere Mittelstrasse zwischen kuehnem Ausharren und klugem Nachgeben auf
seinem von tausendfachen Hindernissen durchkreuzten Gange einzuhalten
verstanden. Fast wie Hannibal hatte er gekriegt und gesiegt, um mit den
Streitkraeften, die der erste Sieg ihm gab, alsbald zu einem zweiten und
schwereren Kampfe sich zu schicken. Nachdem er seine Soldaten durch die ueppigen
Winterquartiere in dem reichen Vorderasien einigermassen fuer ihre
ausgestandenen Strapazen entschaedigt hatte, ging er im Fruehjahr 671 (83) auf
1600 Schiffen von Ephesos nach dem Peiraeeus und von da auf dem Landweg nach
Patrae, wo die Schiffe wiederum bereit standen, um die Truppen nach Brundisium
zu fuehren. Ihm vorauf ging ein Bericht an den Senat ueber seine Feldzuege in
Griechenland und Asien, dessen Schreiber von seiner Absetzung nichts zu wissen
schien; es war die stumme Ankuendigung der bevorstehenden Restauration.
9. Kapitel
Cinna und Sulla
Die gespannten und unklaren Verhaeltnisse, in denen Sulla bei seiner
Abfahrt nach Griechenland im Anfang des Jahres 667 (87) Italien zurueckliess,
sind frueher dargelegt worden: die halb erstickte Insurrektion, die Hauptarmee
unter dem mehr als halb usurpierten Kommando eines politisch sehr zweideutigen
Generals, die Verwirrung und die vielfach taetige Intrige in der Hauptstadt. Der
Sieg der Oligarchie durch Waffengewalt hatte trotz oder wegen seiner Maessigung
vielfaeltige Missvergnuegte gemacht. Die Kapitalisten, von den Schlaegen der
schwersten Finanzkrise, die Rom noch erlebt hatte, schmerzlich getroffen,
grollten der Regierung wegen des Zinsgesetzes, das sie erlassen, und wegen des
Italischen und des Asiatischen Krieges, die sie nicht verhuetet hatte. Die
Insurgenten, soweit sie die Waffen niedergelegt, beklagten nicht bloss den
Verlust ihrer stolzen Hoffnungen auf Erlangung gleicher Rechte mit der
herrschenden Buergerschaft, sondern auch den ihrer althergebrachten Vertraege
und ihre neue voellig rechtlose Untertanenstellung. Die Gemeinden zwischen Alpen
und Po waren ebenfalls unzufrieden mit den ihnen gemachten halben
Zugestaendnissen und die Neubuerger und Freigelassenen erbittert durch die
Kassation der Sulpicischen Gesetze. Der Stadtpoebel litt unter der allgemeinen
Bedraengnis und fand es unerlaubt, dass das Saebelregiment sich die
verfassungsmaessige Knuettelherrschaft nicht ferner hatte wollen gefallen
lassen. Der hauptstaedtische Anhang der nach der Sulpicischen Umwaelzung
Geaechteten, der infolge der ungemeinen Maessigung Sullas sehr zahlreich
geblieben war, arbeitete eifrig daran, diesen die Erlaubnis zur Rueckkehr zu
erwirken; namentlich einige reiche und angesehene Frauen sparten fuer diesen
Zweck keine Muehe und kein Geld. Keine dieser Verstimmungen war eigentlich von
der Art, dass sie einen neuen gewaltsamen Zusammenstoss der Parteien in nahe
Aussicht stellte; groesstenteils waren sie zielloser und voruebergehender Art:
aber sie alle naehrten das allgemeine Missbehagen und hatten schon mehr oder
minder mitgewirkt bei der Ermordung des Rufus, den wiederholten Mordversuchen
gegen Sulla, dem zum Teil oppositionellen Ausfall der Konsul- und Tribunenwahlen
fuer 667 (87). Der Name des Mannes, den die Missvergnuegten an die Spitze des
Staats berufen hatten, des Lucius Cornelius Cinna, war bis dahin kaum genannt
worden, ausser insofern er als Offizier im Bundesgenossenkrieg sich gut
geschlagen hatte; ueber die Persoenlichkeit desselben und seine urspruenglichen
Absichten sind wir weniger unterrichtet als ueber die irgendeines andern
Parteifuehrers in der roemischen Revolution. Die Ursache ist allem Anschein nach
keine andere, als dass dieser ganz gemeine und durch den niedrigsten Egoismus
geleitete Gesell weitergehende politische Plaene von Haus aus gar nicht gehabt
hat. Es ward gleich bei seinem Auftreten behauptet, dass er gegen ein tuechtiges
Stueck Geld sich den Neubuergern und der Koterie des Marius verkauft habe, und
die Beschuldigung sieht sehr glaublich aus; waere sie aber auch falsch, so
bleibt es nichtsdestoweniger charakteristisch, dass ein derartiger Verdacht, wie
er nie gegen Saturninus und Sulpicius geaeussert worden war, an Cinna haftete.
In der Tat hat die Bewegung, an deren Spitze er sich stellte, ganz den Anschein
der Geringhaltigkeit sowohl der Beweggruende wie der Ziele. Sie ging nicht so
sehr von einer Partei aus als von einer Anzahl Missvergnuegter ohne eigentlich
politische Zwecke und nennenswerten Rueckhalt, die hauptsaechlich die
Rueckberufung der Verbannten in gesetzlicher oder ungesetzlicher Weise
durchzusetzen sich vorgenommen hatte. Cinna scheint in die Verschwoerung nur
nachtraeglich und nur deshalb hineingezogen zu sein, weil die Intrige, die
infolge der Beschraenkung der tribunizischen Gewalt zur Vorbringung ihrer
Antraege einen Konsul brauchte, unter den Konsularkandidaten fuer 667 (87) in
ihm das geeignetste Werkzeug ersah und dann ihn als den Konsul vorschob. Unter
den in zweiter Linie erscheinenden Leitern der Bewegung fanden sich einige
faehigere Koepfe, so der Volkstribun Gnaeus Papirius Carbo, der durch seine
stuermische Volksberedsamkeit sich einen Namen gemacht hatte, und vor allem
Quintus Sertorius, einer der talentvollsten roemischen Offiziere und in jeder
Hinsicht ein vorzueglicher Mann, welcher seit seiner Bewerbung um das
Volkstribunat mit Sulla persoenlich verfeindet und durch diesen Hader in die
Reihen der Missvergnuegten gefuehrt worden war, wohin er seiner Art nach
keineswegs gehoerte. Der Prokonsul Strabo, obwohl mit der Regierung gespannt,
war dennoch weit entfernt, mit dieser Fraktion sich einzulassen.
Solange Sulla in Italien stand, hielten die Verbuendeten aus guten Gruenden
sich still. Als indes der gefuerchtete Prokonsul, nicht den Mahnungen des
Konsuls Cinna, sondern dem dringenden Stand der Dinge im Osten nachgebend, sich
eingeschifft hatte, legte Cinna, unterstuetzt von der Majoritaet des
Tribunenkollegiums, sofort die Gesetzentwuerfe vor, wodurch man uebereingekommen
war, gegen die Sullanische Restauration von 666 (88) teilweise zu reagieren; sie
enthielten die politische Gleichstellung der Neubuerger und der Freigelassenen,
wie Sulpicius sie beantragt hatte, und die Wiedereinsetzung der infolge der
Sulpicischen Revolution Geaechteten in den vorigen Stand. In Masse stroemten die
Neubuerger nach der Hauptstadt, um dort mit den Freigelassenen zugleich die
Gegner einzuschuechtern und noetigenfalls zu zwingen. Aber auch die
Regierungspartei war entschlossen, nicht zu weichen; es stand Konsul gegen
Konsul, Gnaeus Octavius gegen Lucius Cinna, und Tribun gegen Tribun; beiderseits
erschien man am Tage der Abstimmung grossenteils bewaffnet auf dem Stimmplatz.
Die Tribune von der Senatspartei legten Interzession ein; als gegen sie auf der
Rednerbuehne selbst die Schwerter gezueckt wurden, brauchte Octavius gegen die
Gewalttaeter Gewalt. Seine geschlossenen Haufen bewaffneter Maenner saeuberten
nicht bloss die Heilige Strasse und den Marktplatz, sondern wueteten auch, der
Befehle ihres milder gesinnten Fuehrers nicht achtend, in grauenhafter Weise
gegen die versammelten Massen. Der Marktplatz schwamm in Blut an diesem
"Octaviustag", wie niemals vor- oder nachher - auf zehntausend schaetzte man die
Zahl der Leichen. Cinna rief die Sklaven auf, sich durch Teilnahme an dem Kampf
die Freiheit zu erkaufen; aber sein Ruf war ebenso erfolglos wie der gleiche des
Marius das Jahr zuvor, und es blieb den Fuehrern der Bewegung nichts uebrig, als
zu fluechten. Weiter gegen die Haeupter der Verschwoerung, solange ihr Amtsjahr
lief, zu verfahren gab die Verfassung kein Mittel an die Hand. Allein ein
vermutlich mehr loyaler als frommer Prophet hatte geweissagt, dass die
Verbannung des Konsuls Cinna und der sechs mit ihm haltenden Volkstribune dem
Lande Frieden und Ruhe wiedergeben werde; und in Gemaessheit zwar nicht der
Verfassung, aber wohl dieses gluecklich von den Orakelbewahrern aufgefangenen
Goetterratschlags wurde durch Beschluss des Senats der Konsul Cinna seines Amtes
entsetzt, an seiner Stelle Lucius Cornelius Merula gewaehlt und gegen die
fluechtigen Haeupter die Acht ausgesprochen. Die ganze Krise schien damit
endigen zu sollen, dass die Zahl der ausgetretenen Maenner in Numidien um einige
Koepfe sich vermehrte.
Ohne Zweifel waere auch bei der Bewegung nichts weiter herausgekommen, wenn
nicht teils der Senat in seiner gewoehnlichen Schlaffheit es unterlassen haette,
die Fluechtlinge rasch wenigstens zur Raeumung Italiens zu noetigen, teils diese
in der Lage gewesen waeren, zu ihren Gunsten als der Verfechter der Emanzipation
der Neubuerger gewissermassen den Aufstand der Italiker zu erneuern. Ungehindert
erschienen sie in Tibur, in Praeneste, in allen bedeutenden Neubuergergemeinden
Latiums und Kampaniens und forderten und erhielten ueberall zur Durchfuehrung
der gemeinschaftlichen Sache Geld und Mannschaft. So unterstuetzt zeigten sie
sich bei der Belagerungsarmee von Nola. Die Heere dieser Zeit waren demokratisch
und revolutionaer gesinnt, wo immer nicht der Feldherr durch seine imponierende
Persoenlichkeit sie an sich selber fesselte; die Reden der fluechtigen Beamten,
die ueberdies zum Teil, wie namentlich Cinna und Sertorius, aus den letzten
Feldzuegen in gutem Andenken bei den Soldaten standen, machten tiefen Eindruck;
die verfassungswidrige Absetzung des popularen Konsuls, der Eingriff des Senats
in die Rechte des souveraenen Volkes wirkten auf den gemeinen Mann, und den
Offizieren machte das Gold des Konsuls oder vielmehr der Neubuerger den
Verfassungsbruch deutlich. Das kampanische Heer erkannte den Cinna als Konsul an
und schwor ihm Mann fuer Mann den Eid der Treue; es ward der Kern fuer die von
den Neubuergern und selbst den bundesgenoessischen Gemeinden herbeistroemenden
Scharen. Bald bewegten ansehnliche, wenn auch meistens aus Rekruten bestehende
Haufen sich von Kampanien auf die Hauptstadt zu. Andere Schwaerme nahten ihr von
Norden. Auf Cinnas Einladung waren die das Jahr zuvor Verbannten bei Telamon an
der etruskischen Kueste gelandet. Es waren nicht mehr als etwa 500 Bewaffnete,
groesstenteils Sklaven der Fluechtlinge und geworbene numidische Reiter; aber
Gaius Marius, wie er das Jahr zuvor mit dem hauptstaedtischen Gesindel hatte
Gemeinschaft machen wollen, liess jetzt die Zwinghaeuser erbrechen, in denen die
Gutsbesitzer dieser Gegend ihre Feldarbeiter zur Nachtzeit einschlossen, und die
Waffen, die er diesen bot, um sich die Freiheit zu erfechten, wurden nicht
verschmaeht. Durch diese Mannschaft und die Zuzuege der Neubuerger sowie der von
allen Seiten mit ihrem Anhang herbeistroemenden landfluechtigen Leute
verstaerkt, zaehlte er bald 6000 Mann unter seinen Adlern und konnte vierzig
Schiffe bemannen, die sich vor die Tibermuendung legten und auf die nach Rom
segelnden Getreideschiffe Jagd machten. Mit diesen stellte er sich dem "Konsul"
Cinna zur Verfuegung. Die Fuehrer der kampanischen Armee schwankten; die
einsichtigeren, namentlich Sertorius, warnten ernstlich vor der allzuengen
Gemeinschaft mit einem Manne, der durch seinen Namen an die Spitze der Bewegung
gefuehrt werden musste und doch notorisch ebenso jedes staatsmaennischen
Handelns unfaehig wie von wahnsinnigem Rachedurst gepeinigt war; indes Cinna
achtete diese Bedenklichkeiten nicht und bestaetigte dem Marius den Oberbefehl
in Etrurien und zur See mit prokonsularischer Gewalt.
So zog sich das Gewitter um die Hauptstadt zusammen, und es konnte nicht
laenger verschoben werden, zu ihrem Schutz die Regierungstruppen heranzuziehen
^1. Aber die Streitkraefte des Metellus wurden in Samnium und vor Nola durch die
Italiker festgehalten; Strabo allein war imstande, der Hauptstadt zu Hilfe zu
eilen. Er erschien auch und schlug sein Lager am Collinischen Tor; mit seiner
starken und krieggewohnten Armee waere er wohl imstande gewesen, die noch
schwachen Insurgentenhaufen rasch und voellig zu vernichten; allein dies schien
nicht in seiner Absicht zu liegen. Vielmehr liess er es geschehen, dass Rom von
den Insurgenten in der Tat umstellt ward. Cinna mit seinem Korps und dem des
Carbo stellten sich am rechten Tiberufer dem Ianiculum gegenueber auf, Sertorius
am linken, Pompeius gegenueber gegen den Servianischen Wall zu. Marius, mit
seinem allmaehlich auf drei Legionen angewachsenen Haufen und im Besitz einer
Anzahl von Kriegsschiffen, besetzte einen Kuestenplatz nach dem andern, bis
zuletzt sogar Ostia durch Verrat in seine Gewalt kam und, gleichsam zum Vorspiel
der herannahenden Schreckensherrschaft, der wilden Bande von dem Feldherrn zu
Mord und Pluenderung preisgegeben ward. Die Hauptstadt schwebte, schon durch die
blosse Hemmung des Verkehrs, in grosser Gefahr; auf Befehl des Senats wurden
Mauern und Tore in Verteidigungszustand gesetzt und das Buergeraufgebot auf das
Ianiculum befehligt. Strabos Untaetigkeit erregte bei Vornehmen und Geringen
gleichmaessig Befremden und Entruestung. Der Verdacht, dass er mit Cinna
insgeheim unterhandle, lag nahe, war indes wahrscheinlich unbegruendet; ein
ernstliches Gefecht, das er dem Haufen des Sertorius lieferte, und die
Unterstuetzung, die er dem Konsul Octavius gewaehrte, als Marius durch
Einverstaendnis mit einem der Offiziere der Besatzung in das Ianiculum
eingedrungen war, und durch die es in der Tat gelang, die Insurgenten mit
starkem Verlust wieder hinauszuschlagen, bewiesen es, dass er nichts weniger
beabsichtigte, als sich den Insurgentenfuehrern anzuschliessen oder vielmehr
unterzuordnen. Vielmehr scheint seine Absicht gewesen zu sein, der geaengsteten
hauptstaedtischen Regierung und Buergerschaft seinen Beistand gegen die
Insurrektion um den Preis des Konsulats fuer das naechste Jahr zu verkaufen und
damit das Heft des Regiments selber in die Haende zu bekommen. Der Senat war
indes nicht geneigt, um dem einen Usurpator zu entgehen, sich dem andern in die
Arme zu werfen, und suchte sich anderweitig zu helfen. Den saemtlichen, an dem
Aufstand der Bundesgenossen beteiligten italischen Gemeinden, die die Waffen
niedergelegt und infolgedessen ihr altes Buendnis eingebuesst hatten, wurde
durch Senatsbeschluss nachtraeglich das Buergerrecht verliehen 2. Es schien
gleichsam offiziell konstatiert werden zu sollen, dass Rom in dem Krieg gegen
die Italiker seine Existenz nicht um eines grossen Zweckes, sondern um der
eigenen Eitelkeit willen eingesetzt hatte: in der ersten augenblicklichen
Verlegenheit wurde, um ein paar tausend Soldaten mehr auf die Beine zu bringen,
alles aufgeopfert, was in dem Bundesgenossenkrieg um so fuerchterlich teuren
Preis errungen worden war. In der Tat kamen auch Truppen aus den Gemeinden,
denen diese Nachgiebigkeit zugute kam; aber statt der versprochenen vielen
Legionen betrug ihr Zuzug im ganzen nicht mehr als hoechstens zehntausend Mann.
Wichtiger noch waere es gewesen, mit den Samniten und Nolanern zu einem Abkommen
zu gelangen, um die Truppen des durchaus zuverlaessigen Metellus zum Schutze der
Hauptstadt verwenden zu koennen. Allein die Samniten stellten Forderungen, die
an das Caudinische Joch erinnerten: Rueckgabe des den Samniten abgenommenen
Beuteguts und ihrer Gefangenen und Ueberlaeufer; Verzicht auf die
samnitischerseits den Roemern entrissene Beute; Bewilligung des Buergerrechts an
die Samniten selbst sowie an die zu ihnen uebergetretenen Roemer. Der Senat
verwarf selbst in dieser Not so entehrende Friedensbedingungen, wies aber den
noch den Metellus an, mit Zuruecklassung einer kleinen Abteilung alle im
suedlichen Italien irgend entbehrlichen Truppen schleunigst selber nach Rom zu
fuehren. Er gehorchte; aber die Folge war, dass die Samniten den gegen sie
zurueckgelassenen Legaten des Metellus Plautius mit seinem schwachen Haufen
angriffen und schlugen, dass die nolanische Besatzung ausrueckte und die
benachbarte, mit Rom verbuendete Stadt Abella in Brand steckte; dass ferner
Cinna und Marius den Samniten alles bewilligten, was sie begehrten - was lag
ihnen an roemischer Ehre! -und samnitischer Zuzug die Reihen der Insurgenten
verstaerkte. Ein empfindlicher Verlust war es auch, dass nach einem fuer die
Regierungstruppen ungluecklichen Gefecht Ariminum von den Insurgenten besetzt
und dadurch die wichtige Verbindung zwischen Rom und dem Potal, von wo
Mannschaft und Zufuhren erwartet wurden, unterbrochen ward. Mangel und Hunger
stellten sich ein. Die grosse volkreiche, stark mit Truppen besetzte Stadt war
nur ungenuegend mit Vorraeten versehen; und namentlich Marius liess es sich
angelegen sein, ihr die Zufuhr mehr und mehr abzuschneiden. Schon frueher hatte
er den Tiber durch eine Schiffbruecke gesperrt; jetzt brachte er durch die
Eroberung von Antium, Lanuvium, Aricia und anderen Ortschaften die noch offenen
Landverbindungswege in seine Gewalt und kuehlte zugleich vorlaeufig seine Rache,
indem er, wo immer Gegenwehr geleistet worden war, die gesamte Buergerschaft mit
Ausnahme derer, die etwa die Stadt ihm verraten hatten, ueber die Klinge
springen liess. Ansteckende Krankheiten waren die Folge der Not und raeumten in
den dicht um die Hauptstadt zusammengedraengten Heermassen fuerchterlich auf von
Strabos Veteranenheer sollen 11000, von den Truppen des Octavius 6000 Mann
denselben erlegen sein. Dennoch verzweifelte die Regierung nicht; und ein
glueckliches Ereignis fuer sie war Strabos ploetzlicher Tod. Er starb an der
Pest 3; die aus vielen Gruenden gegen ihn erbitterten Massen rissen seinen
Leichnam von der Bahre und schleiften ihn durch die Strassen. Was von seinen
Truppen uebrig war, vereinigte der Konsul Octavius mit seiner Armee. Nach
Metellus' Eintreffen und Strabos Abscheiden war die Regierungsarmee wieder ihren
Gegnern wenigstens gewachsen und konnte am Albaner Gebirge gegen die Insurgenten
zum Kampfe sich stellen. Allein die Gemueter der Regierungssoldaten waren tief
erschuettert; als Cinna ihnen gegenueber erschien, empfingen sie ihn mit Zuruf,
als waere er noch ihr Feldherr und Konsul; Metellus fand es geraten, es nicht
auf die Schlacht ankommen zu lassen, sondern die Truppen in das Lager
zurueckzufuehren. Die Optimaten selbst wurden unsicher und unter sich uneins.
Waehrend eine Partei, an ihrer Spitze der ehrenwerte, aber stoerrige und
kurzsichtige Konsul Octavius, sich beharrlich gegen jede Nachgiebigkeit setzte,
versuchte der kriegskundigere und verstaendigere Metellus einen Vergleich
zustande zu bringen; aber seine Zusammenkunft mit Cinna erregte den Zorn der
Ultras beider Parteien: Cinna hiess dem Marius ein Schwaechling, Metellus dem
Octavius ein Verraeter. Die Soldaten, ohnehin verstoert und nicht ohne Ursache
der Fuehrung des unerprobten Octavius misstrauend, sannen Metellus an, den
Oberbefehl zu uebernehmen, und begannen, da dieser sich weigerte, haufenweise
die Waffen wegzuwerfen oder gar zum Feind zu desertieren. Die Stimmung der
Buergerschaft wurde taeglich gedrueckter und schwieriger. Auf den Ruf der
Herolde Cinnas, dass den ueberlaufenden Sklaven die Freiheit zugesichert sei,
stroemten dieselben scharenweise aus der Hauptstadt in das feindliche Lager. Dem
Vorschlage aber, dass der Senat den Sklaven, die in das Heer eintreten wuerden,
die Freiheit zusichern solle, widersetzte Octavius sich entschieden. Die
Regierung konnte es sich nicht verbergen, dass sie geschlagen war und dass
nichts uebrig blieb, als mit den Fuehrern der Bande womoeglich ein Abkommen zu
treffen, wie der ueberwaeltigte Wanderer es trifft mit dem Raeuberhauptmann.
Boten gingen an Cinna; allein da sie toerichterweise Schwierigkeiten machten,
ihn als Konsul anzuerkennen und Cinna waehrend dieser Weiterungen sein Lager
hart vor die Stadttore verlegte, so griff das Ueberlaufen so sehr um sich, dass
es nicht mehr moeglich war, irgendwelche Bedingungen festzusetzen, sondern der
Senat sich einfach dem in die Acht erklaerten Konsul unterwarf, indem er nur die
Bitte hinzufuegte, des Blutvergiessens sich zu enthalten. Cinna sagte es zu,
aber weigerte sich, sein Versprechen eidlich zu bekraeftigen; Marius, ihm zur
Seite den Verhandlungen beiwohnend, verharrte in finsterem Schweigen.
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^1 Die ganze folgende Darstellung beruht wesentlich auf dem neu
aufgefundenen Bericht des Licinianus, der eine Anzahl frueher unbekannter
Tatsachen mitteilt und vor allem die Folge und Verknuepfung dieser Vorgaenge
deutlicher, als bisher moeglich war, erkennen laesst.
2 3, 258. Dass eine Bestaetigung durch die Komitien nicht stattfand, geht
aus Cic. Phil. 12, 11, 27 hervor. Der Senat scheint sich der Form bedient zu
haben, die Frist des Plautisch-Papirischen Gesetzes einfach zu verlaengern, was
ihm nach Herkommen freistand und tatsaechlich hinauslief auf Erteilung des
Buergerrechts an alle Italiker.
3 Adflatus sidere wie Livius (nach Obsequens 56) sagt, heisst "von der Pest
ergriffen" (Petr. 2; Plin. nat. 2, 41, 108; Liv. 8, 9, 12), nicht "vom Blitz
getroffen", wie die Spaeteren es missverstanden haben.
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Die Tore der Hauptstadt oeffneten sich. Der Konsul zog ein mit seinen
Legionen; aber Marius, spoettisch erinnernd an das Achtgesetz, weigerte sich,
die Stadt zu betreten, bevor das Gesetz es ihm gestatte, und eilig versammelten
sich die Buerger auf dem Markt, um den kassierenden Beschluss zu fassen. So kam
er denn und mit ihm die Schreckensherrschaft. Es war beschlossen, nicht einzelne
Opfer auszuwaehlen, sondern die namhaften Maenner der Optimatenpartei saemtlich
niedermachen zu lassen und ihre Gueter einzuziehen. Die Tore wurden gesperrt;
fuenf Tage und fuenf Naechte waehrte unausgesetzt die Schlaechterei; einzelne
Entkommene oder Vergessene wurden auch nachher noch taeglich erschlagen und
monatelang ging die Blutjagd durch ganz Italien. Der Konsul Gnaeus Octavius war
das erste Opfer. Seinem oft ausgesprochenen Grundsatz getreu, lieber den Tod zu
leiden als den rechtlosen Leuten das geringste Zugestaendnis zu machen, weigerte
er auch jetzt sich zu fliehen, und im konsularischen Schmuck harrte er auf dem
Ianiculum des Moerders, der nicht lange saeumte. Es starben Lucius Caesar
(Konsul 644 90), der gefeierte Sieger von Acerrae; sein Bruder Gaius, dessen
unzeitiger Ehrgeiz den Sulpicischen Tumult heraufbeschworen hatte, bekannt als
Redner und Dichter und als liebenswuerdiger Gesellschafter; Marcus Antonius
(Konsul 665 99), nach dem Tode des Lucius Crassus unbestritten der erste
Sachwalter seiner Zeit; Publius Crassus (Konsul 657 97), der im Spanischen und
im Bundesgenossenkrieg und noch waehrend der Belagerung Roms mit Auszeichnung
kommandiert hatte: ueberhaupt eine Menge der angesehensten Maenner der
Regierungspartei, unter denen von den gierigen Haeschern namentlich die reichen
mit besonderem Eifer verfolgt wurden. Jammervoll vor allen schien der Tod des
Lucius Merula, der sehr wider seinen Wunsch Cinnas Nachfolger geworden war und
nun deswegen peinlich angeklagt und vor die Komitien geladen, um der
unvermeidlichen Verurteilung zuvorzukommen, sich die Adern oeffnete und am Altar
des Hoechsten Jupiter, dessen Priester er war, nach Ablegung der priesterlichen
Kopfbinde, wie es die religioese Pflicht des sterbenden Flamen mit sich brachte,
den Geist aushauchte; und mehr noch der Tod des Quintus Catulus (Konsul 652
102), einst in besseren Tagen in dem herrlichsten Sieg und Triumph der Gefaehrte
desselben Marius, der jetzt fuer die flehenden Verwandten seines alten Kollegen
keine andere Antwort hatte als den einsilbigen Bescheid: "Er muss sterben!" Der
Urheber all dieser Untaten war Gaius Marius. Er bezeichnete die Opfer und die
Henker - nur ausnahmsweise ward, wie gegen Merula und Catulus, eine Rechtsform
beobachtet; nicht selten war ein Blick oder das Stillschweigen, womit er die
Begruessenden empfing, das Todesurteil, das stets sofort vollstreckt ward.
Selbst mit dem Tode des Opfers ruhte seine Rache nicht; er verbot, die Leichen
zu bestatten; er liess - worin freilich Sulla ihm vorangegangen war - die Koepfe
der getoeteten Senatoren an die Rednerbuehne auf dem Marktplatz heften; einzelne
Leichen liess er ueber den Markt schleifen, die des Gaius Caesar an der
Grabstaette des vermutlich einst von Caesar angeklagten Quintus Varius noch
einmal durchbohren; er umarmte oeffentlich den Menschen, der ihm, waehrend er
bei Tafel sass, den Kopf des Antonius ueberreichte, den selber in seinem
Versteck aufzusuchen und mit eigener Hand umzubringen er kaum hatte abgehalten
werden koennen. Hauptsaechlich seine Sklavenlegionen, namentlich eine Abteilung
Ardyaeer, dienten ihm als Schergen und versaeumten nicht, in diesen Saturnalien
ihrer neuen Freiheit die Haeuser ihrer ehemaligen Herren zu pluendern und was
ihnen darin vorkam, zu schaenden und zu morden. Seine eigenen Genossen waren in
Verzweiflung ueber dieses wahnsinnige Wueten; Sertorius beschwor den Konsul,
demselben um jeden Preis Einhalt zu tun, und auch Cinna war erschrocken. Aber in
Zeiten, wie diese waren, wird der Wahnsinn selbst eine Macht; man stuerzt sich
in den Abgrund, um vor dem Schwindel sich zu retten. Es war nicht leicht, dem
rasenden alten Mann und seiner Bande in den Arm zu fallen, und am wenigsten
Cinna hatte den Mut dazu; er waehlte den Marius vielmehr fuer das naechste Jahr
zu seinem Kollegen im Konsulat. Das Schreckensregiment terrorisierte die
gemaessigteren Sieger nicht viel weniger als die geschlagene Partei; nur die
Kapitalisten waren nicht unzufrieden damit, dass eine fremde Hand sich dazu
herlieh, die stolzen Oligarchen einmal gruendlich zu demuetigen, und zugleich
infolge der umfassenden Konfiskationen und Versteigerungen der beste Teil der
Beute an sie kam - sie erwarben in diesen Schreckenszeiten bei dem Volke sich
den Beinamen der "Einsaeckler".
Dem Urheber dieses Terrorismus, dem alten Gaius Marius, hatte also das
Verhaengnis seine beiden hoechsten Wuensche gewaehrt. Er hatte Rache genommen an
der ganzen vornehmen Meute, die ihm seine Siege vergaellt, seine Niederlagen
vergiftet hatte; er hatte jeden Nadelstich mit einem Dolchstich vergelten
koennen. Er trat ferner das neue Jahr noch einmal an als Konsul; das Traumbild
des siebenten Konsulates, das der Orakelspruch ihm zugesichert, nach dem er seit
dreizehn Jahren gegriffen hatte, war nun wirklich geworden. Was er wuenschte,
hatten die Goetter ihm gewaehrt; aber auch jetzt noch, wie in der alten
Sagenzeit, uebten sie die verhaengnisvolle Ironie, den Menschen zu verderben
durch die Erfuellung seiner Wuensche. In seinen ersten Konsulaten der Stolz, im
sechsten das Gespoett seiner Mitbuerger, stand er jetzt im siebenten belastet
mit dem Fluche aller Parteien, mit dem Hass der ganzen Nation; er, der von Haus
aus rechtliche, tuechtige, kernbrave Mann, gebrandmarkt als das wahnwitzige
Oberhaupt einer ruchlosen Raeuberbande. Er selbst schien es zu fuehlen. Wie im
Taumel vergingen ihm die Tage, und des Nachts versagte ihm seine Lagerstatt die
Ruhe, so dass er zum Becher griff, um nur sich zu betaeuben. Ein hitziges Fieber
ergriff ihn; nach siebentaegigem Krankenlager, in dessen wilden Phantasien er
auf den kleinasiatischen Gefilden die Schlachten schlug, deren Lorbeer Sulla
bestimmt war, am 13. Januar 668 (86) war er eine Leiche. Er starb, ueber siebzig
Jahr alt, im Vollbesitz dessen, was er Macht und Ehre nannte, und in seinem
Bette; aber die Nemesis ist mannigfaltig und suehnt nicht immer Blut mit Blut.
Oder war es etwa keine Vergeltung, dass Rom und Italien bei der Nachricht von
dem Tode des gefeierten Volkserretters jetzt aufatmeten wie kaum bei der Kunde
von der Schlacht auf dem Raudischen Feld?
Auch nach seinem Tode zwar kamen einzelne Auftritte vor, die an die
Schreckenszeit erinnerten; so machte zum Beispiel Gaius Fimbria, der wie kein
anderer bei den Marianischen Schlaechtereien seine Hand in Blut getaucht hatte,
bei dem Leichenbegaengnis des Marius selbst einen Versuch, den allgemein
verehrten und selbst von Marius verschonten Oberpontifex Quintus Scaevola
(Konsul 659 95) umzubringen und klagte dann, als derselbe von der empfangenen
Wunde genas, ihn peinlich an, wegen des Verbrechens, wie er scherzhaft sich
ausdrueckte, dass er sich nicht habe wollen ermorden lassen. Aber die Orgien des
Mordens waren doch vorueber. Unter dem Vorwand der Soldzahlung rief Sertorius
die Marianischen Banditen zusammen, umzingelte sie mit seinen zuverlaessigen
keltischen Truppen und liess sie, nach den geringsten Angaben 4000 an der Zahl,
saemtlich niederhauen.
Mit dem Schreckensregiment zugleich war die Tyrannis gekommen. Cinna stand
nicht bloss vier Jahre nacheinander (667-670 87-84) als Konsul an der Spitze des
Staats, sondern er ernannte auch regelmaessig sich und seine Kollegen, ohne das
Volk zu befragen; es war, als ob diese Demokraten die souveraene
Volksversammlung mit absichtlicher Geringschaetzung beiseite schoeben. Kein
anderes Haupt der Popularpartei vor- oder nachher hat eine so vollkommen
absolute Gewalt in Italien wie in dem groessten Teil der Provinzen so lange Zeit
hindurch fast ungestoert besessen wie Cinna; aber es ist auch keiner zu nennen,
dessen Regiment so vollkommen nichtig und ziellos gewesen waere. Man nahm
natuerlich das von Sulpicius und spaeter von Cinna selbst beantragte, den
Neubuergern und den Freigelassenen gleiches Stimmrecht mit den Altbuergern
zusichernde Gesetz wieder auf und liess dasselbe durch einen Senatsbeschluss
foermlich als zu Recht bestehend bestaetigen (670 84). Man ernannte Zensoren
(668 86), um demgemaess saemtliche Italiker in die fuenfunddreissig
Buergerbezirke zu verteilen - eine seltsame Fuegung dabei war es, dass infolge
des Mangels von faehigen Kandidaten zur Zensur derselbe Philippus, der als
Konsul 663 (91) hauptsaechlich den Plan des Drusus, den Italikern das Stimmrecht
zu verleihen, hatte scheitern machen, jetzt dazu ausersehen ward, sie als Zensor
in die Buergerrollen einzuschreiben. Man stiess natuerlich die von Sulla im
Jahre 666 (88) begruendeten reaktionaeren Institutionen um. Man tat einiges, um
dem Proletariat sich gefaellig zu erweisen - so wurden wahrscheinlich die vor
einigen Jahren eingefuehrten Beschraenkungen der Getreideverteilung jetzt
wiederum beseitigt; so wurde nach dem Vorschlag des Volkstribuns Marcus Iunius
Brutus die von Gaius Gracchus beabsichtigte Koloniegruendung in Capua im
Fruehjahr 671 (83) in der Tat ins Werk gesetzt; so veranlasste Lucius Valerius
Flaccus der Juengere ein Schuldgesetz, das jede Privatforderung auf den vierten
Teil ihres Nominalbetrags herabsetzte und drei Viertel zu Gunsten der Schuldner
kassierte. Diese Massregeln aber, die einzigen konstitutiven waehrend des ganzen
Cinnanischen Regiments, sind ohne Ausnahme vom Augenblick diktiert; es liegt -
und vielleicht ist dies das Entsetzlichste bei dieser ganzen Katastrophe -
derselben nicht etwa ein verkehrter, sondern gar kein politischer Plan zu
Grunde. Man liebkoste den Poebel und verletzte ihn zugleich in hoechst
unnoetiger Weise durch zwecklose Missachtung der verfassungsmaessigen
Wahlordnung. Man konnte an der Kapitalistenpartei einen Halt finden und
schaedigte sie aufs empfindlichste durch das Schuldgesetz. Die eigentliche
Stuetze des Regiments waren - durchaus ohne dessen Zutun - die Neubuerger; man
liess sich ihren Beistand gefallen, aber es geschah nichts, um die seltsame
Stellung der Samniten zu regeln, die dem Namen nach jetzt roemische Buerger
waren, aber offenbar tatsaechlich ihre landschaftliche Unabhaengigkeit als den
eigentlichen Zweck und Preis des Kampfes betrachteten und diese gegen all und
jeden zu verteidigen in Waffen blieben. Man schlug die angesehenen Senatoren tot
wie tolle Hunde; aber nicht das geringste ward getan, um den Senat im Interesse
der Regierung zu reorganisieren oder auch nur dauernd zu terrorisieren, so dass
dieselbe auch seiner keineswegs sicher war. So hatte Gaius Gracchus den Sturz
der Oligarchie nicht verstanden, dass der neue Herr sich auf seinem
selbstgeschaffenen Thron verhalten koenne, wie es legitime Nullkoenige zu tun
belieben. Aber diesen Cinna hatte nicht sein Wollen, sondern der reine Zufall
emporgetragen; war es ein Wunder, dass er blieb, wo die Sturmflut der Revolution
ihn hingespuelt hatte, bis eine zweite Sturmflut kam, ihn wiederfortzuschwemmen?
Dieselbe Verbindung der gewaltigsten Machtfuelle mit der vollstaendigsten
Impotenz und Inkapazitaet der Machthaber zeigte die Kriegfuehrung der
revolutionaeren Regierung gegen die Oligarchie, an der denn doch zunaechst ihre
Existenz hing. In Italien gebot sie unumschraenkt. Unter den Altbuergern war ein
sehr grosser Teil grundsaetzlich demokratisch gesinnt; die noch groessere Masse
der ruhigen Leute missbilligte zwar die Marianischen Greuel, sahen aber in einer
oligarchischen Restauration nichts als die Eroeffnung eines zweiten
Schreckensregiments der entgegengesetzten Partei. Der Eindruck der Untaten des
Jahres 667 (87) auf die Nation insgesamt war verhaeltnismaessig gering gewesen,
da sie vorwiegend doch nur die hauptstaedtische Aristokratie betroffen hatten,
und ward ueberdies einigermassen ausgeloescht durch das darauffolgende
dreijaehrige, leidlich ruhige Regiment. Die gesamte Masse der Neubuerger
endlich, vielleicht drei Fuenftel der Italiker, stand entschieden wo nicht fuer
die gegenwaertige Regierung, doch gegen die Oligarchie.
Gleich Italien hielten zu jener die meisten Provinzen: Sizilien, Sardinien,
beide Gallien, beide Spanien. In Africa machte Quintus Metellus, der den
Moerdern gluecklich entkommen war, einen Versuch, diese Provinz fuer die
Optimaten zu halten; zu ihm begab sich aus Spanien Marcus Crassus, der juengste
Sohn des in dem Marianischen Blutbad umgekommenen Publius Crassus, und
verstaerkte ihn durch einen in Spanien zusammengebrachten Haufen. Allein sie
mussten, da sie sich untereinander entzweiten, dem Statthalter der
revolutionaeren Regierung, Gaius Fabius Hadrianus, weichen. Asien war in den
Haenden Mithradats; somit blieb als einzige Freistatt der verfemten Oligarchie
die Provinz Makedonien, soweit sie in Sullas Gewalt war. Dorthin retteten sich
Sullas Gemahlin und Kinder, die mit Muehe dem Tode entgangen waren, und nicht
wenige entkommene Senatoren, so dass bald in seinem Hauptquartier eine Art von
Senat sich bildete. An Dekreten gegen den oligarchischen Prokonsul liess es die
Regierung nicht fehlen. Sulla ward durch die Komitien seines Kommandos und
seiner sonstigen Ehren und Wuerden entsetzt und geaechtet, wie das in gleicher
Weise auch gegen Metellus, Appius Claudius und andere angesehene Fluechtlinge
geschah; sein Haus in Rom wurde geschleift, seine Landgueter verwuestet. Indes
damit freilich war die Sache nicht erledigt. Haette Gaius Marius laenger gelebt,
so waere er ohne Zweifel selbst gegen Sulla dorthin marschiert, wohin noch auf
seinem Todbette die Fieberbilder ihn fuehrten; welche Massregeln nach seinem
Tode die Regierung ergriff, ward schon erzaehlt. Lucius Valerius Flaccus der
juengere 4, der nach Marius' Tode das Konsulat und das Kommando im Osten
uebernahm (668 86), war weder Soldat noch Offizier, sein Begleiter Gaius Fimbria
nicht unfaehig, aber unbotmaessig, das ihnen mitgegebene Heer schon der Zahl
nach dreifach schwaecher als die Sullanische Armee. Man vernahm nacheinander,
dass Flaccus, um nicht von Sulla erdrueckt zu werden, an ihm vorueber nach Asien
abgezogen sei (668 86), dass Fimbria ihn beseitigt und sich selbst an seine
Stelle gesetzt habe (Anfang 669 85), dass Sulla Frieden geschlossen habe mit
Mithradates (669/70 85/84). Bis dahin hatte Sulla den in der Hauptstadt
regierenden Behoerden gegenueber geschwiegen; jetzt lief ein Schreiben von ihm
an den Senat ein, worin er die Beendigung des Krieges berichtete und seine
Rueckkehr nach Italien ankuendigte; die den Neubuergern erteilten Rechte werde
er achten; Strafexekutionen seien zwar unvermeidlich, allein sie wuerden nicht
die Massen, sondern die Urheber treffen. Diese Ankuendigung schreckte Cinna aus
seiner Untaetigkeit auf; wenn er bisher nichts gegen Sulla getan hatte, als dass
einige Mannschaft unter die Waffen gestellt und eine Anzahl Schiffe im
Adriatischen Meere versammelt worden war, so beschloss er jetzt, schleunigst
nach Griechenland ueberzugehen. Aber andererseits weckte Sullas Schreiben, das
den Umstaenden nach aeusserst gemaessigt zu nennen war, in der Mittelpartei
Hoffnungen auf eine friedliche Ausgleichung. Die Majoritaet des Senats beschloss
nach dem Vorschlag des aelteren Flaccus, einen Suehneversuch einzuleiten und zu
dem Ende Sulla aufzufordern, sich unter Verbuergung sicheren Geleits in Italien
einzufinden, die Konsuln Cinna und Carbo aber zu veranlassen, bis zum Eingang
von Sullas Antwort die Ruestungen einzustellen. Sulla wies die Vorschlaege nicht
unbedingt von der Hand; er kam zwar natuerlich nicht selbst, aber liess durch
Boten erklaeren, dass er nichts fordere als Wiedereinsetzung der Verbannten in
den vorigen Stand und gerichtliche Bestrafung der begangenen Verbrechen,
Sicherheit uebrigens nicht geleistet begehre, sondern denen daheim zu bringen
gedenke. Seine Abgesandten fanden den Stand der Dinge in Italien wesentlich
veraendert. Cinna hatte, ohne um jenen Senatsbeschluss sich weiter zu
bekuemmern, sofort nach aufgehobener Sitzung sich zum Heer begeben und die
Einschiffung desselben betrieben. Die Aufforderung, in der boesen Jahreszeit
sich dem Meer anzuvertrauen, rief unter den schon schwierigen Truppen im
Hauptquartier zu Ancona eine Meuterei hervor, deren Opfer Cinna ward (Anfang 670
84), worauf sein Kollege Carbo sich genoetigt sah, die schon uebergegangenen
Abteilungen zurueckzufuehren und, auf das Aufnehmen des Krieges in Griechenland
verzichtend, Winterquartiere in Ariminum zu beziehen. Sullas Antraege aber
fanden darum keine bessere Aufnahme: der Senat wies seine Vorschlaege zurueck,
ohne auch nur die Boten nach Rom zu lassen, und befahl ihm kurzweg, die Waffen
niederzulegen. Es war nicht zunaechst die Koterie der Marianer, welche dies
entschiedene Auftreten bewirkte. Eben jetzt, wo es galt, musste diese Faktion
die bisher usurpierte Besetzung des hoechsten Amtes abgeben und fuer das
entscheidende Jahr 671 (83) wieder Konsulwahlen veranstalten. Die Stimmen
vereinigten hierbei sich nicht auf den bisherigen Konsul Carbo noch auf einen
der faehigen Offiziere der bis dahin regierenden Clique, wie Quintus Sertorius
oder Gaius Marius den Sohn, sondern auf Lucius Scipio und Gaius Norbanus, zwei
Inkapazitaeten, von denen keiner zu schlagen, Scipio nicht einmal zu sprechen
verstand, und von denen jener nur als der Urenkel des Antiochossiegers, dieser
als politischer Gegner der Oligarchie sich der Menge empfahlen. Die Marianer
wurden nicht so sehr ihrer Untaten wegen verabscheut als ihrer Nichtigkeit wegen
verachtet; aber wenn die Nation nichts von diesen, so wollte sie in ihrer
grossen Majoritaet noch viel weniger von Sulla und einer oligarchischen
Restauration etwas wissen. Man dachte ernstlich an Abwehr. Waehrend Sulla nach
Asien ueberging, das Heer des Fimbria zum Uebertritt bestimmte und dessen
Fuehrer durch seine eigene Hand fiel, benutzte die Regierung in Italien die
durch diese Schritte Sullas ihr gegoennte weitere Jahresfrist zu energischen
Ruestungen: es sollen bei Sullas Landung 100000, spaeter sogar die doppelte
Anzahl von Bewaffneten gegen ihn gestanden haben.
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4 Lucius Valerius Flaccus, den die Fasten als Konsul 668 (86) nennen, ist
nicht der Konsul des Jahres 654 (100), sondern ein gleichnamiger juengerer Mann,
vielleicht des vorigen Sohn. Einmal ist das Gesetz, das die Wiederwahl zum
Konsulat untersagte, von ca. 603 (151) bis 673 (81) rechtlich in Kraft
geblieben, und es ist nicht wahrscheinlich, dass dasselbe, war fuer Scipio
Aemilianus und Marius, auch fuer Flaccus geschah. Zweitens wird nirgends, wo der
eine oder der andere Flaccus genannt wird, eines doppelten Konsulats gedacht,
auch nicht, wo es notwendig war wie Cic. Flacc. 32, 77. Drittens kann der Lucius
Valerius Flaccus, der im Jahre 669 (85) als Vormann des Senats, also als
Konsulat in Rom taetig war (Liv. 83), nicht der Konsul des Jahres 668 (86) sein,
da dieser damals bereits nach Asien abgegangen und wahrscheinlich schon tot war.
Der Konsul 654 (100), Zensor 657 (97), ist derjenige, den Cicero (Att. 8, 3, 6)
unter den 667 (87) in Rom anwesenden Konsulaten nennt; er war 669 (85)
unzweifelhaft der aelteste lebende Altzensor und also geeignet zum Vormann des
Senats; er ist auch der Zwischenkoenig und der Reiterfuehrer von 672 (82).
Dagegen ist der Konsul 668 (86), der in Nikomedeia umkam, der Vater des von
Cicero verteidigten Lucius Flaccus (Flacc. 25, 61; vgl. 23, 55; 32, 77).
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Gegen diese italische Macht hatte Sulla nichts in die Waagschale zu legen
als seine fuenf Legionen, die, auch mit Einrechnung einiger in Makedonien und im
Peloponnes aufgebotener Zuzuege, kaum auf 40000 Mann sich belaufen mochten.
Allerdings hatte dies Heer in siebenjaehrigen Kaempfen in Italien, Griechenland
und Asien des Politisierens sich entwoehnt und hing seinem Feldherrn, der den
Soldaten alles, Schwelgerei, Bestialitaet, sogar Meuterei gegen die Offiziere,
nachsah, nichts verlangte als Tapferkeit und Treue gegen den Feldherrn und fuer
den Sieg die verschwenderischsten Belohnungen in Aussicht stellte, mit allem
jenem soldatischen Enthusiasmus an, der um so gewaltiger ist, als dabei die
edelsten und die gemeinsten Leidenschaften oft in derselben Brust sich begegnen.
Freiwillig schworen nach roemischer Sitte die Sullanischen Soldaten sich
einander es zu, fest zusammenzuhalten, und freiwillig brachte ein jeder dem
Feldherrn seinen Sparpfennig als Beisteuer zu den Kriegskosten. Allein so
ansehnlich diese geschlossene Kernschar gegen die feindlichen Massen ins Gewicht
fiel, so erkannte doch Sulla sehr wohl, dass Italien nicht mit fuenf Legionen
bezwungen werden konnte, wenn es im entschlossenen Widerstande einig
zusammenhielt. Mit der Popularpartei und ihren unfaehigen Autokraten fertig zu
werden, waere nicht schwierig gewesen; aber er sah sich gegenueber und mit
dieser vereinigt die ganze Masse derer, die keine oligarchische
Schreckensrestauration wollten, und vor allen Dingen die gesamte
Neubuergerschaft, sowohl diejenigen, die durch das Julische Gesetz von der
Teilnahme an der Insurrektion sich hatten abhalten lassen, als diejenigen, deren
Schilderhebung vor wenigen Jahren Rom an den Rand des Verderbens gefuehrt hatte.
Sulla uebersah vollkommen die Lage der Verhaeltnisse und war weit entfernt von
der blinden Erbitterung und der eigensinnigen Starrheit, die die Majoritaet
seiner Partei charakterisierten. Waehrend das Staatsgebaeude in vollen Flammen
stand, waehrend man seine Freunde ermordete, seine Haeuser zerstoerte, seine
Familie ins Elend trieb, war er unbeirrt auf seinem Posten verblieben, bis der
Landesfeind ueberwaeltigt und die roemische Grenze gesichert war. In demselben
Sinne patriotischer und einsichtiger Maessigung behandelte er auch jetzt die
italischen Verhaeltnisse und tat, was er irgend tun konnte, um die Gemaessigten
und die Neubuerger zu beruhigen und um zu verhindern, dass nicht unter dem Namen
des Buergerkrieges der weit gefaehrlichere Krieg zwischen den Altroemern und den
italischen Bundesgenossen abermals emporlodere. Schon das erste Schreiben, das
Sulla an den Senat richtete, hatte nichts als Recht und Gerechtigkeit gefordert
und eine Schreckensherrschaft ausdruecklich zurueckgewiesen; im Einklang damit
stellte er nun allen denen, die noch jetzt von der revolutionaeren Regierung
sich lossagen wuerden, unbedingte Begnadigung in Aussicht und veranlasste seine
Soldaten, Mann fuer Mann, zu schwoeren, dass sie den Italikern durchaus als
Freunden und Mitbuergern begegnen wuerden. Die buendigsten Erklaerungen
sicherten den Neubuergern die von ihnen erworbenen politischen Rechte; so dass
Carbo deshalb von jeder italischen Stadtgemeinde sich Geiseln wollte stellen
lassen, was indes an der allgemeinen Indignation und an dem Widerspruch des
Senats scheiterte. Die Hauptschwierigkeit der Lage Sullas bestand in der Tat
darin, dass bei der eingerissenen Wort- und Treulosigkeit die Neubuerger allen
Grund hatten, wenn nicht an seinen persoenlichen Absichten, doch daran zu
zweifeln, ob er es vermoegen werde, seine Partei zum Worthalten nach dem Siege
zu bestimmen.
Im Fruehling 671 (83) landete Sulla mit seinen Legionen in dem Hafen von
Brundisium. Der Senat erklaerte auf die Nachricht davon das Vaterland in Gefahr
und uebertrug den Konsuln unbeschraenkte Vollmacht; aber diese unfaehigen Leiter
hatten sich nicht vorgesehen und waren durch die seit Jahren in Aussicht
stehende Landung dennoch ueberrascht. Das Heer befand sich noch in Ariminum, die
Haefen waren unbesetzt und ueberhaupt unglaublicherweise in dem ganzen
suedoestlichen Litoral kein Mann unter den Waffen. Die Folgen zeigten sich bald.
Gleich Brundisium selbst, eine ansehnliche Neubuergergemeinde, oeffnete ohne
Widerstand dem oligarchischen General die Tore und dem gegebenen Beispiel folgte
ganz Messapien und Apulien. Die Armee marschierte durch diese Gegenden wie durch
Freundesland und hielt, ihres Eides eingedenk, durchgaengig die strengste
Mannszucht. Von allen Seiten stroemten die versprengten Reste der
Optimatenpartei in das Lager Sullas. Aus den Bergschluchten Liguriens, wohin er
von Afrika sich gerettet hatte, kam Quintus Metellus und uebernahm wieder, als
Kollege Sullas, das im Jahr 667 (87) ihm uebertragene und von der Revolution ihm
aberkannte prokonsularische Kommando; ebenso erschien von Afrika her mit einer
kleinen Schar Bewaffneter Marcus Crassus. Die meisten Optimaten freilich kamen
als vornehme Emigranten mit grossen Anspruechen und geringer Kampflust, so dass
sie von Sulla selbst bittere Worte zu hoeren bekamen ueber die adligen Herren,
die zum Heil des Staates sich wollten retten lassen und nicht einmal dazu zu
bringen seien, ihre Sklaven zu bewaffnen. Wichtiger war es, dass schon
Ueberlaeufer aus dem demokratischen Lager sich einstellten - so der feine und
angesehene Lucius Philippus, nebst ein paar notorisch unfaehigen Leuten der
einzige Konsular, der mit der revolutionaeren Regierung sich eingelassen und
unter ihr Aemter angenommen hatte; er fand bei Sulla die zuvorkommendste
Aufnahme und erhielt den ehrenvollen und bequemen Auftrag, die Provinz Sardinien
fuer ihn zu besetzen. Ebenso wurden Quintus Lucretius Ofelia und andere
brauchbare Offiziere empfangen und sofort beschaeftigt; selbst Publius Cethegus,
einer der nach der Sulpicischen Erneute von Sulla geaechteten Senatoren, erhielt
Verzeihung und eine Stellung im Heer. Wichtiger noch als die einzelnen
Uebertritte war der der Landschaft Picenum, der wesentlich dem Sohne des Strabo,
dem jungen Gnaeus Pompeius, verdankt ward. Dieser, gleich seinem Vater von Haus
aus kein Anhaenger der Oligarchie, hatte die revolutionaere Regierung anerkannt
und sogar in Cinnas Heer Dienste genommen; allein es ward ihm nicht vergessen,
dass sein Vater die Waffen gegen die Revolution getragen hatte; er sah sich
vielfach angefeindet, ja sogar durch Anklage auf Herausgabe der nach der
Einnahme von Asculum von seinem Vater wirklich oder angeblich unterschlagenen
Beute mit dem Verlust seines sehr betraechtlichen Vermoegens bedroht. Zwar
wendete mehr als die Beredsamkeit des Konsulars Lucius Philippus und des jungen
Quintus Hortensius der Schutz des ihm persoenlich gewogenen Konsuls Carbo den
oekonomischen Ruin von ihm ab; aber die Verstimmung blieb. Auf die Nachricht von
Sullas Landung ging er nach Picenum, wo er ausgedehnte Besitzungen und von
seinem Vater und dem Bundesgenossenkriege her die besten munizipalen
Verbindungen hatte und pflanzte in Auximum (Osimo) die Fahne der optimatischen
Partei auf. Die meistens von Altbuergern bewohnte Landschaft fiel ihm zu; die
junge Mannschaft, welche grossenteils mit ihm unter seinem Vater gedient hatte,
stellte sich bereitwillig unter den beherzten Fuehrer, der, noch nicht
dreiundzwanzigjaehrig, ebensosehr Soldat wie General war, im Reitergefecht den
Seinen voraussprengte und tuechtig mit in den Feind einhieb. Das picenische
Freiwilligenkorps wuchs bald auf drei Legionen; den aus der Hauptstadt zur
Daempfung der picenischen Insurrektion ausgesandten Abteilungen unter Cloelius,
Gaius Carrinas, Lucius Iunius Brutus Damasippus 5 wusste der improvisierte
Feldherr, die unter denselben entstandenen Zwistigkeiten geschickt benutzend,
sich zu entziehen oder sie einzeln zu schlagen und mit dem Hauptheer Sullas, wie
es scheint in Apulien, die Verbindung herzustellen. Sulla begruesste ihn als
Imperator, das heisst als einen im eigenen Namen kommandierenden und nicht
unter, sondern nehmen ihm stehenden Offizier und zeichnete den Juengling durch
Ehrenbezeigungen aus, wie er sie keinem seiner vornehmen Klienten erwies -
vermutlich nicht ohne die Nebenabsicht, der charakterlosen Schwaeche seiner
eigenen Parteigenossen damit eine indirekte Zuechtigung zukommen zu lassen.
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5 Nur an diesen kann hier gedacht werden, da Marcus Brutus, der Vater des
sogenannten Befreiers, im Jahr 671 (83) Volkstribun war, also nicht im Felde
kommandieren konnte.
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Also moralisch und materiell ansehnlich verstaerkt gelangten Sulla und
Metellus nach Apulien durch die immer noch insurgierten samnitischen Gegenden
nach Kampanien. Hierhin wandte sich auch die feindliche Hauptmacht, und es
schien die Entscheidung hier fallen zu muessen. Das Heer des Konsuls Gaius
Norbanus stand bereits bei Capua, wo eben die neue Kolonie mit allem
demokratischen Pomp sich konstituierte; die zweite Konsulararmee rueckte
ebenfalls auf der Appischen Strasse heran. Aber bevor sie eintraf, stand Sulla
schon dem Norbanus gegenueber. Ein letzter Vermittlungsversuch, den Sulla
machte, fuehrte nur dazu, dass man an seinen Boten sich vergriff. In frischer
Erbitterung warfen seine kampfgewohnten Scharen sich auf den Feind; ihr
gewaltiger Stoss vom Berge Tifata herab zersprengte den in der Ebene
aufgestellten Feind im ersten Anlauf; mit dem Rest seiner Mannschaft warf sich
Norbanus in die revolutionaere Kolonie Capua und die Neubuergerstadt Neapolis
und liess dort sich blockieren. Sullas Truppen, bisher nicht ohne Besorgnis ihre
schwache Zahl mit den feindlichen Massen vergleichend, hatten durch diesen Sieg
das Vollgefuehl militaerischer Ueberlegenheit gewonnen; statt mit der Belagerung
der Truemmer der geschlagenen Armee sich aufzuhalten, liess Sulla die Staedte
umstellen, wo sie sich befanden, und rueckte auf der Appischen Strasse vor gegen
Teanum, wo Scipio stand. Auch ihm bot er, ehe der Kampf begann, noch einmal die
Hand zum Frieden; es scheint in gutem Ernste. Scipio, schwach wie er war, ging
darauf ein; ein Waffenstillstand ward geschlossen; zwischen Cales und Teanum
kamen die beiden Feldherren, beide Glieder des gleichen Adelsgeschlechts, beide
gebildet und feingesittet und langjaehrige Kollegen im Senat, persoenlich
zusammen; man liess sich auf die einzelnen Fragen ein; schon war man so weit,
dass Scipio einen Boten nach Capua absandte, um die Meinung seines Kollegen
einzuholen. Inzwischen mischten sich die Soldaten beider Lager; die Sullaner,
von ihrem Feldherrn reichlich mit Geld versehen, machten es den nicht allzu
kriegslustigen Rekruten beim Becher leicht begreiflich, dass es besser sei, sie
zu Kameraden als zu Feinden zu haben; vergeblich warnte Sertorius den Feldherrn,
diesem gefaehrlichen Verkehr ein Ende zu machen. Die Verstaendigung, die so nahe
geschienen, trat doch nicht ein; Scipio war es, welcher den Waffenstillstand
kuendigte. Aber Sulla behauptete, dass es zu spaet und der Vertrag bereits
abgeschlossen gewesen sei; und unter dem Vorwand, dass ihr Feldherr den
Waffenstillstand widerrechtlich aufgesagt, gingen Scipios Soldaten in Masse
ueber in die feindlichen Reihen. Die Szene schloss mit einer allgemeinen
Umarmung, der die kommandierenden Offiziere der Revolutionsarmee zuzusehen
hatten. Sulla liess den Konsul auffordern, sein Amt niederzulegen, was er tat,
und ihn nebst seinem Stab durch seine Reiter dahin eskortieren, wohin sie
begehrten; allein kaum in Freiheit gesetzt, legte Scipio die Abzeichen seiner
Wuerde wieder an und begann aufs neue, Truppen zusammenzuziehen, ohne indes
weiter etwas von Belang auszurichten. Sulla und Metellus nahmen Winterquartiere
in Kampanien und hielten, nachdem ein zweiter Versuch, mit Norbanus sich zu
verstaendigen, gescheitert war, Capua den Winter ueber blockiert.
Die Ergebnisse des ersten Feldzugs waren fuer Sulla die Unterwerfung von
Apulien, Picenum und Kampanien, die Aufloesung der einen, die Besiegung und
Blockierung der anderen konsularischen Armee. Schon traten die italischen
Gemeinden, genoetigt, zwischen ihren zwiefachen Draengern jede fuer sich Partei
zu ergreifen, zahlreich mit ihm in Unterhandlung und liessen sich die von der
Gegenpartei erworbenen politischen Rechte durch foermliche Separatvertraege von
dem Feldherrn der Oligarchie garantieren; Sulla hegte die bestimmte Erwartung
und trug sie absichtlich zur Schau, die revolutionaere Regierung in dem
naechsten Feldzug niederzuwerfen und wieder in Rom einzuziehen.
Aber auch der Revolution schien die Verzweiflung neue Kraefte zu geben. Das
Konsulat uebernahmen zwei ihrer entschiedensten Fuehrer, Carbo zum dritten Male
und Gaius Marius der Sohn; dass der letztere eben zwanzigjaehrige Mann
gesetzmaessig das Konsulat nicht bekleiden konnte, achtete man so wenig wie
jeden anderen Punkt der Verfassung. Quintus Sertorius, der in dieser und in
anderen Angelegenheiten eine unbequeme Kritik machte, wurde angewiesen, um neue
Werbungen vorzunehmen, nach Etrurien und von da in seine Provinz, das
Diesseitige Spanien, abzugehen. Die Kasse zu fuellen, musste der Senat die
Einschmelzung des goldenen und silbernen Tempelgeraets der Hauptstadt verfuegen;
wie bedeutend der Ertrag war, erhellt daraus, dass nach mehrmonatlicher
Kriegfuehrung davon noch ueber 4 Millionen Taler (14000 Pfund Gold und 6000
Pfund Silber) vorraetig waren. In dem betraechtlichen Teile Italiens, der
gezwungen oder freiwillig noch zu der Revolution hielt, wurden die Ruestungen
lebhaft betrieben. Aus Etrurien, wo die Neubuergergemeinden sehr zahlreich
waren, und dem Pogebiet kamen ansehnliche neu gebildete Abteilungen. Auf den Ruf
des Sohnes stellten die Marianischen Veteranen in grosser Anzahl sich bei den
Fahnen ein. Aber nirgends ward zum Kampf gegen Sulla so leidenschaftlich
geruestet wie in dem insurgierten Samnium und einzelnen Strichen von Lucanien.
Es war nichts weniger als Ergebenheit gegen die revolutionaere roemische
Regierung, dass zahlreicher Zuzug aus den oskischen Gegenden ihre Heere
verstaerkte; wohl aber begriff man daselbst, dass eine von Sulla restaurierte
Oligarchie sich die jetzt faktisch bestehende Selbstaendigkeit dieser
Landschaften nicht so gefallen lassen werde wie die schlaffe Cinnanische
Regierung; und darum erwachte in dem Kampf gegen Sulla noch einmal die uralte
Rivalitaet der Sabeller gegen die Latiner. Fuer Samnium und Latium war dieser
Krieg so gut ein Nationalkampf wie die Kriege des fuenften Jahrhunderts; man
stritt nicht um ein Mehr oder Minder von politischen Rechten, sondern um den
lange verhaltenen Hass durch Vernichtung des Gegners zu saettigen. Es war darum
kein Wunder, wenn dieser Teil des Krieges einen ganz anderen Charakter trug als
die uebrigen Kaempfe, wenn hier keine Verstaendigung versucht, kein Quartier
gegeben oder genommen, die Verfolgung bis aufs aeusserste fortgesetzt ward.
So trat man den Feldzug des Jahres 672 (82) beiderseits mit verstaerkten
Streitkraeften und gesteigerter Leidenschaft an. Vor allem die Revolution warf
die Scheide weg; auf Carbos Antrag aechteten die roemischen Komitien alle in
Sullas Lager befindlichen Senatoren. Sulla schwieg; er mochte denken, dass man
im voraus sich selber das Urteil spreche.
Die Armee der Optimaten teilte sich. Der Prokonsul Metellus uebernahm es,
gestuetzt auf die picenische Insurrektion, nach Oberitalien vorzudringen,
waehrend Sulla von Kampanien aus geradeswegs gegen die Hauptstadt marschierte.
Jenem warf Carbo sich entgegen; der feindlichen Hauptarmee wollte Marius in
Latium begegnen. Auf der Launischen Strasse heranrueckend, traf Sulla unweit
Signia auf den Feind, der vor ihm zurueckwich bis nach dem sogenannten "Hafen
des Sacer" zwischen Signia und dem Hauptwaffenplatz der Marianen dem festen
Praeneste. Hier stellte Marius sich zur Schlacht. Sein Heer war etwa 40000 Mann
stark und er an wildem Grimme und persoenlicher Tapferkeit seines Vaters rechter
Sohn; aber es waren nicht die wohlgeuebten Scharen, mit denen dieser seine
Schlachten geschlagen hatte, und noch minder durfte der unerfahrene junge Mann
mit dem alten Kriegsmeister sich vergleichen. Bald wichen seine Truppen; der
Uebertritt einer Abteilung noch waehrend des Gefechts beschleunigte die
Niederlage. Ueber die Haelfte der Marianer waren tot oder gefangen; der
Ueberrest, weder imstande, das Feld zu halten, noch, das andere Ufer des Tiber
zu gewinnen, genoetigt, in den benachbarten Festungen Schutz zu suchen; die
Hauptstadt, die zu verproviantieren man versaeumt hatte, unrettbar verloren.
Infolgedessen gab Marius dem daselbst befehligten Praetor Lucius Brutus
Damasippus den Befehl, sie zu raeumen, vorher aber alle bisher noch verschonten
angesehenen Maenner der Gegenpartei niederzumachen. Der Auftrag, durch den der
Sohn die Aechtungen des Vaters noch ueberbot, ward vollzogen; Damasippus berief
unter einem Vorwand den Senat, und die bezeichneten Maenner wurden teils in der
Sitzung selbst, teils auf der Flucht vor dem Rathaus niedergestossen. Trotz der
vorhergegangenen gruendlichen Aufraeumung fanden sich doch noch einzelne
namhaftere Opfer: so der gewesene Aedil Publius Antistius, der Schwiegervater
des Gnaeus Pompeius, und der gewesene Praetor Gaius Carbo, der Sohn des
bekannten Freundes und nachherigen Gegners der Gracchen, nach dem Tode so vieler
ausgezeichneter Talente die beiden besten Gerichtsredner auf dem veroedeten
Markt; der Konsular Lucius Domitius und vor allem der ehrwuerdige Oberpriester
Quintus Scaevola, der dem Dolch des Fimbria nur entgangen war, um jetzt waehrend
der letzten Kraempfe der Revolution in der Halle des seiner Obhut anvertrauten
Vestatempels zu verbluten. Mit stummem Entsetzen sah die Menge die Leichen
dieser letzten Opfer des Terrorismus durch die Strassen schleifen und sie in den
Fluss werfen.
Marius' aufgeloeste Haufen warfen sich in die nahen und festen
Neubuergerstaedte Norba und Praeneste, er selbst mit der Kasse und dem groessten
Teil der Fluechtlinge in die letztere. Sulla liess, ebenwie das Jahr zuvor vor
Capua, vor Praeneste einen tuechtigen Offizier, den Quintus Ofelia, zurueck, mit
dem Auftrag, seine Kraefte nicht an die Belagerung der festen Stadt zu
vergeuden, sondern sie mit einer weiten Blockadelinie einzuschliessen und sie
auszuhungern; er selbst rueckte von verschiedenen Seiten auf die Hauptstadt zu,
welche er wie die ganze Umgegend vom Feinde verlassen fand und ohne Gegenwehr
besetzte. Kaum nahm er sich die Zeit, das Volk durch eine Ansprache zu beruhigen
und die noetigsten Anordnungen zu treffen; sofort ging er weiter nach Etrurien,
um in Verbindung mit Metellus die Gegner auch aus Norditalien zu vertreiben.
Metellus war inzwischen am Fluss Aesis (Esino zwischen Ancona und
Sinigaglia), der die picenische Landschaft von der gallischen Provinz schied,
auf Carbos Unterfeldherrn Carrinas gestossen und hatte diesen geschlagen; als
Carbo selbst mit seiner ueberlegenen Armee herbeikam, hatte er das weitere
Vordringen aufgeben muessen. Allein auf die Nachricht von der Schlacht am
Sacerhafen war Carbo, um seine Kommunikationen besorgt, zurueckgegangen bis auf
die Flaminische Chaussee, um in deren Knotenpunkt Ariminum sein Hauptquartier zu
nehmen und von dort teils die Paesse des Apennin, teils das Potal zu behaupten.
Bei dieser rueckgaengigen Bewegung gerieten nicht bloss verschiedene Abteilungen
dem Feinde in die Haende, sondern ward auch von Pompeius Sena gallica erstuermt
und Carbos Nachhut in einem glaenzenden Reitergefecht zersprengt; indes
erreichte Carbo im ganzen seinen Zweck. Der Konsulat Norbanus uebernahm im Potal
das Kommando; Carbo selbst begab sich nach Etrurien. Aber der Marsch Sullas mit
seinen siegreichen Legionen nach Etrurien aenderte die Lage der Dinge: bald
reichten von Gallien, Umbrien und Rom aus drei Sullanische Heere einander die
Haende. Metellus ging mit der Flotte an Ariminum vorbei nach Ravenna und schnitt
bei Faventia die Verbindung ab zwischen Ariminum und dem Potal, in das auf der
grossen Strasse nach Placentia er eine Abteilung vorgehen liess unter Marcus
Lucullus, dem Quaestor Sullas und dem Bruder seines Flottenfuehrers im
Mithradatischen Krieg. Der junge Pompeius und sein Altersgenosse und Nebenbuhler
Crassus drangen aus dem Picenischen auf Bergwegen in Umbrien ein und gewannen
die Flaminische Strasse bei Spoletium, wo sie Carbos Unterfeldherrn Carrinas
schlugen und in die Stadt einschlossen; indes gelang es diesem in einer
regnerischen Nacht, aus derselben zu entweichen und, wenngleich nicht ohne
Verlust, zum Heer des Carbo durchzudringen. Sulla selbst rueckte von Rom aus in
zwei Heerhaufen in Etrurien ein, von denen der eine an der Kueste vorgehend bei
Saturnia (zwischen den Fluessen Ombrone und Albegna) das ihm entgegenstehende
Korps schlug, der zweite unter Sullas eigener Fuehrung im Clanistal auf die
Armee des Carbo traf und ein glueckliches Gefecht mit dessen spanischer Reiterei
bestand. Aber die Hauptschlacht, die zwischen Carbo und Sulla in der Gegend von
Chiusi geschlagen ward, endigte zwar ohne eigentliche Entscheidung, jedoch
insofern zu Gunsten Carbos, als Sullas siegreiches Vordringen gehemmt ward. Auch
in der Umgegend von Rom schienen die Dinge fuer die revolutionaere Partei sich
guenstiger wenden und der Krieg wieder sich hauptsaechlich nach dieser Gegend
ziehen zu wollen. Denn waehrend die oligarchische Partei alle ihre Kraefte um
Etrurien konzentrierte, machte die Demokratie aller Orten die aeusserste
Anstrengung, um die Blockade von Praeneste zu sprengen. Selbst der Statthalter
von Sizilien, Marcus Perpenna, machte sich dazu auf; es scheint indes nicht,
dass er nach Praeneste gelangte. Ebensowenig glueckte dies dem von Carbo
detachierten, sehr ansehnlichen Korps unter Marcius; von den bei Spoletium
stehenden feindlichen Truppen ueberfallen und geschlagen, durch Unordnung,
Mangel an Zufuhr und Meuterei demoralisiert, ging ein Teil zu Carbo zurueck, ein
anderer nach Ariminum, der Rest verlief sich. Ernstliche Hilfe dagegen kam aus
Sueditalien. Hier brachen die Samniten unter Pontius von Telesia, die Lucaner
unter ihrem erprobten Feldherrn Marcus Lamponius auf, ohne dass der Abmarsch
ihnen gewehrt worden waere, zogen im Kampanien, wo Capua noch immer sich hielt,
eine Abteilung der Besatzung unter Gutta an sich und rueckten also, angeblich
70000 Mann stark, auf Praeneste zu. Sulla selbst kehrte darauf, mit
Zuruecklassung eines Korps gegen Carbo, nach Latium zurueck und nahm in den
Engpaessen vorwaerts Praeneste 6 eine wohlgewaehlte Stellung, in der er dem
Entsatzheer den Weg sperrte. Vergeblich versuchte die Besatzung, Ofelias Linien
zu durchbrechen, vergeblich das Entsatzherr Sulla zu vertreiben; beide
verharrten unbeweglich in ihren festen Stellungen, selbst nachdem, von Carbo
gesendet, Damasippus mit zwei Legionen das Entsatzheer verstaerkt hatte.
Waehrend aber der Gang des Krieges in Etrurien wie in Latium stockte, kam es im
Potal zur Entscheidung. Hier hatte bisher der Feldherr der Demokratie Gaius
Norbanus die Oberhand behauptet, den Unterfeldherrn des Metellus, Marcus
Lucullus, mit ueberlegener Macht angegriffen und ihn genoetigt, sich in
Placentia einzuschliessen, endlich sich gegen Metellus selbst gewandt. Bei
Faventia traf er auf diesen und griff am spaeten Nachmittag mit seinen vom
Marsch ermuedeten Truppen sofort an; die Folge war eine vollstaendige Niederlage
und die totale Aufloesung seines Korps, von dem nur etwa 1000 Mann nach Etrurien
zurueckkamen. Auf die Nachricht von dieser Schlacht fiel Lucullus aus Placentia
aus und schlug die gegen ihn zurueckgebliebene Abteilung bei Fidentia (zwischen
Piacenza und Parma). Die lucanischen Truppen des Albinovanus traten in Masse
ueber; ihr Fuehrer machte seine anfaengliche Zoegerung wieder gut, indem er die
vornehmsten Offiziere der revolutionaeren Armee zu einem Bankett bei sich einlud
und sie dabei niedermachen liess; ueberhaupt schloss, wer irgend nur durfte,
jetzt seinen Frieden. Ariminum mit allen Vorraeten und Kassen geriet in
Metellus' Gewalt; Norbanus schiffte nach Rhodos sich ein; das ganze Land
zwischen Alpen und Apenninen erkannte das Optimatenregiment an. Die bisher dort
beschaeftigten Truppen konnten sich wenden zum Angriff auf Etrurien, die letzte
Landschaft, wo die Gegner noch das Feld behaupteten. Als Carbo im Lager bei
Clusium diese Nachrichten erhielt, verlor er die Fassung. Obwohl er eine noch
immer ansehnliche Truppenmasse unter seinen Befehlen hatte, entwich er dennoch
heimlich aus seinem Hauptquartier und schiffte nach Afrika sich ein. Die im
Stich gelassenen Truppen befolgten teils das Beispiel, mit dem der Feldherr
ihnen vorangegangen war, und gingen nach Hause, teils wurden sie von Pompeius
aufgerieben; die letzten Scharen nahm Carrinas zusammen und fuehrte sie nach
Latium zu der Armee von Praeneste. Hier hatte inzwischen nichts sich veraendert;
und die letzte Entscheidung nahte heran. Carrinas' Haufen waren nicht zahlreich
genug, um Sullas Stellung zu erschuettern; schon naeherte sich der Vortrab der
bisher in Etrurien beschaeftigten Armee der oligarchischen Partei unter
Pompeius; in wenigen Tagen zog die Schlinge um das Heer der Demokraten und der
Samniten sich zusammen. Da entschlossen sich die Fuehrer desselben, von
Praeneste abzulassen und mit gesamter Macht auf das nur einen starken Tagemarsch
entfernte Rom sich zu werfen. Militaerisch waren sie damit verloren; ihre
Rueckzugslinie, die Latinische Strasse, geriet durch diesen Marsch in Sullas
Hand, und wenn sie auch Roms sich bemaechtigten, so wurden sie, eingeschlossen
in die zur Verteidigung keineswegs geeignete Stadt und eingekeilt zwischen
Metellus und Sullas weit ueberlegene Armeen, darin unfehlbar erdrueckt. Aber es
handelte sich auch nicht mehr um Rettung, sondern einzig um Rache bei diesem Zug
nach Rom, dem letzten Wutausbruch der leidenschaftlichen Revolutionaere und vor
allem der verzweifelnden sabellischen Nation. Es war Ernst, was Pontius von
Telesia den Seinigen zurief: um der Woelfe, die Italien die Freiheit geraubt
haetten, loszuwerden, muesse man den Wald vernichten, in dem sie hausten. Nie
hat Rom in einer furchtbareren Gefahr geschwebt als am 1. November 672 (82), als
Pontius, Lamponius, Carrinas, Damasippus auf der Latinischen Strasse gegen Rom
herangezogen, etwa eine Viertelmeile vom Collinischen Tor lagerten. Es drohte
ein Tag wie der 20. Juli 365 der Stadt (389) und der 15. Juni 455 n. Chr., die
Tage der Kelten und der Vandalen. Die Zeiten waren nicht mehr, wo ein
Handstreich gegen Rom ein toerichtes Unternehmen war, und an Verbindungen in der
Hauptstadt konnte es den Anrueckenden nicht fehlen. Die Freiwilligenschar, die
aus der Stadt ausrueckte, meist vornehme Juenglinge, zerstob wie Spreu vor der
ungeheuren Uebermacht. Die einzige Hoffnung der Rettung beruhte auf Sulla.
Dieser war, auf die Nachricht vom Abmarsch des samnitischen Heeres in der
Richtung auf Rom, gleichfalls eiligst aufgebrochen der Hauptstadt zu Hilfe. Den
sinkenden Mut der Buergerschaft belebte im Laufe des Morgens das Erscheinen
seiner ersten Reiter unter Balbus; am Mittag erschien er selbst mit der
Hauptmacht und ordnete sofort am Tempel der Erykinischen Aphrodite vor dem
Collinischen Tor (unweit Porta Pia) die Reihen zur Schlacht. Seine
Unterbefehlshaber beschworen ihn, nicht die durch den Gewaltmarsch erschoepften
Truppen sofort in den Kampf zu schicken; aber Sulla erwog, was die Nacht ueber
Rom bringen koenne, und befahl noch am spaeten Nachmittag den Angriff. Die
Schlacht war hart bestritten und blutig. Der linke Fluegel Sullas, den er selbst
anfuehrte, wich zurueck bis an die Stadtmauer, so dass es notwendig ward, die
Stadttore zu schliessen; schon brachten Versprengte die Nachricht an Ofelia,
dass die Schlacht verloren sei. Allein auf den rechten Fluegel warf Marcus
Crassus den Feind und verfolgte ihn bis Antemnae, wodurch auch der andere
Fluegel wider Luft bekam und eine Stunde nach Sonnenuntergang seinerseits
ebenfalls zum Vorruecken ueberging. Die ganze Nacht und noch den folgenden
Morgen ward gefochten; erst der Uebertritt einer Abteilung von 3000 Mann, die
sofort die Waffen gegen die frueheren Kameraden wandten, setzte dem Kampf ein
Ziel. Rom war gerettet. Die Insurgentenarmee, fuer die es nirgends einen
Rueckzug gab, wurde vollstaendig aufgerieben. Die in der Schlacht gemachten
Gefangenen, 3000 bis 4000 an der Zahl, darunter die Generale Damasippus,
Carrinas und den schwer verwundeten Pontius, liess Sulla am dritten Tage nach
der Schlacht in das staedtische Meierhaus auf dem Marsfeld fuehren und daselbst
bis auf den letzten Mann niederhauen, so dass man in dem nahen Tempel der
Bellona, wo Sulla eben eine Senatssitzung abhielt, deutlich das Klirren der
Waffen und das Stoehnen der Sterbenden vernahm. Es war eine graessliche
Exekution und sie soll nicht entschuldigt werden; aber es ist nicht gerecht zu
verschweigen, dass diese selben Menschen, die dort starben, wie eine
Raeuberbande ueber die Hauptstadt und die Buergerschaft hergefallen waren und
sie, wenn sie Zeit gefunden haetten, so weit vernichtet haben wuerden, als Feuer
und Schwert eine Stadt und eine Buergerschaft zu vernichten vermoegen.
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6 Es wird gemeldet, dass Sulla in dem Engpass stand, durch den Praeneste
allein zugaenglich war (App. I, 90); und die weiteren Ereignisse zeigen, dass
sowohl ihm als dem Entsatzheer die Strasse nach Rom offenstand. Ohne Zweifel
stand Sulla auf der Querstrasse, die von der Latinischen, auf der sie Samniten
herankamen, bei Valmontono nach Palestrina abbiegt; in diesem Fall kommunizierte
Sulla auf der praenestinischen, die Feinde auf der Launischen oder labicanischen
mit der Hauptstadt.
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Damit war der Krieg in der Hauptsache zu Ende. Die Besatzung von Praeneste
ergab sich, als die aus den ueber die Mauer geworfenen Koepfen des Carrinas und
anderer Offiziere den Ausgang der Schlacht von Rom erfuhr. Die Fuehrer, der
Konsul Gaius Marius und der Sohn des Pontius, stuerzten, nachdem ein Versuch zu
entkommen ihnen vereitelt war, sich einer in des andern Schwert. Die Menge gab
der Hoffnung sich hin und ward durch Cethegus darin bestaerkt, dass der Sieger
fuer sie auch jetzt noch Gnade walten lassen werde. Aber deren Zeiten waren
vorbei. Je unbedingter Sulla bis zum letzten Augenblick den Uebertretenden volle
Verzeihung gewaehrt hatte, desto unerbittlicher erwies er sich gegen die Fuehrer
und Gemeinden, die ausgehalten hatten bis zuletzt. Von den praenestinischen
Gefangenen, 12000 an der Zahl, wurden zwar ausser den Kindern und Frauen die
meisten Roemer und einzelne Praenestiner entlassen, aber die roemischen
Senatoren, fast alle Praenestiner und saemtliche Samniten wurden entwaffnet und
zusammengehauen, die reiche Stadt gepluendert. Es ist begreiflich, dass nach
solchem Vorgang die noch nicht uebergegangenen Neubuergerstaedte den Widerstand
in hartnaeckigster Weise fortsetzten. So toeteten in der latinischen Stadt
Norba, als Aemilius Lepidus durch Verrat daselbst eindrang, die Buerger sich
untereinander und zuendeten selbst ihre Stadt an, um nur ihren Henkern die Rache
und die Beute zu entziehen. In Unteritalien war bereits frueher Neapolis
erstuermt und, wie es scheint, Capua freiwillig aufgegeben worden; Nola aber
wurde erst im Jahr 674 (80) von den Samniten geraeumt. Auf der Flucht von hier
fiel der letzte noch uebrige namhafte Fuehrer der Italiker, der
Insurgentenkonsul des hoffnungsreichen Jahres 664 (90), Gaius Papius Mutilus,
abgewiesen von seiner Gattin, zu der er verkleidet sich durchgeschlichen und bei
der er einen Zufluchtsort zu finden gedacht hatte, vor der Tuer des eigenen
Hauses in Teanum in sein Schwert. Was die Samniten anlangt, so erklaerte der
Diktator, dass Rom nicht Ruhe haben werde, solange Samnium bestehe, und dass
darum der samnitische Name von der Erde vertilgt werden muesse; und wie er diese
Worte an den vor Rom und in Praeneste Gefangenen in schrecklicher Weise wahr
machte, so scheint er auch noch einen Verheerungszug durch die Landschaft
unternommen, Aesernia 7 eingenommen (674? 80) und die bis dahin bluehende und
bevoelkerte Landschaft in die Einoede umgewandelt zu haben, die sie seitdem
geblieben ist. Ebenso ward in Umbrien Tuder durch Marcus Crassus erstuermt.
Laenger wehrten sich in Etrurien Populonium und vor allem das unbezwingliche
Volaterrae, das aus den Resten der geschlagenen Partei ein Heer von vier
Legionen um sich sammelte und eine zweijaehrige, zuerst von Sulla persoenlich,
sodann von dem gewesenen Praetor Gaius Carbo, dem Bruder des demokratischen
Konsuls, geleitete Belagerung aushielt, bis endlich im dritten Jahre nach der
Schlacht am Collinischen Tor (675 79) die Besatzung gegen freien Abzug
kapitulierte. Aber in dieser entsetzlichen Zeit galt weder Kriegsrecht noch
Kriegszucht; die Soldaten schrien ueber Verrat und steinigten ihren allzu
nachgiebigen Feldherrn; eine von der roemischen Regierung geschickte Reiterschar
hieb die gemaess der Kapitulation abziehende Besatzung nieder. Das siegreiche
Heer wurde durch Italien verteilt und alle unsicheren Ortschaften mit starken
Besatzungen belegt; unter der eisernen Hand der Sullanischen Offiziere
verendeten langsam die letzten Zuckungen der revolutionaeren und nationalen
Opposition.
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7 Ein anderer Name kann wohl kaum in der Korruptel Liv. 89 miam in Samnio
sich verbergen; vgl. Strab. 5, 3, 10.
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Noch gab es in den Provinzen zu tun. Zwar Sardinien war dem Statthalter der
revolutionaeren Regierung Quintus Antonius rasch durch Lucius Philippus
entrissen worden (672 82) und auch das Transalpinische Gallien leistete geringen
oder gar keinen Widerstand; aber in Sizilien, Spanien, Africa schien die Sache
der in Italien geschlagenen Partei noch keineswegs verloren. Sizilien regierte
fuer sie der zuverlaessige Statthalter Marcus Perpenna. Quintus Sertorius hatte
im Diesseitigen Spanien die Provinzialen an sich zu fesseln und aus den in
Spanien ansaessigen Roemern eine nicht unansehnliche Armee sich zu bilden
gewusst, welche zunaechst die Pyrenaeenpaesse sperrte; er hatte auch hier wieder
bewiesen, dass, wo immer man ihn hinstellte, er an seinem Platze und unter all
den revolutionaeren Inkapazitaeten er der einzige praktisch brauchbare Mann war.
In Africa war der Statthalter Hadrianus zwar, da er das Revolutionieren allzu
gruendlich betrieb und den Sklaven die Freiheit zu schenken anfing, bei einem
durch die roemischen Kaufleute von Utica angezettelten Auflauf in seiner
Amtswohnung ueberfallen und mit seinem Gesinde verbrannt worden (672 82); indes
hielt die Provinz nichtsdestoweniger zu der revolutionaeren Regierung, und
Cinnas Schwiegersohn, der junge faehige Gnaeus Domitius Ahenobarbus, uebernahm
daselbst den Oberbefehl. Es war sogar von dort aus die Propaganda in die
Klientelstaaten Numidien und Mauretanien getragen worden. Deren legitime
Regenten Hiempsal II., des Gauda, und Bogud, des Bocchus Sohn, hielten zwar mit
Sulla; aber mit Hilfe der Cinnaner war jener durch den demokratischen
Praetendenten Hiarbas vom Thron gestossen worden, und aehnliche Fehden bewegten
das Mauretanische Reich. Der aus Italien gefluechtete Konsul Carbo verweilte auf
der Insel Kossyra (Pantellaria) zwischen Afrika und Sizilien, unschluessig, wie
es scheint, ob er nach Aegypten sich fluechten oder in einer der treuen
Provinzen versuchen sollte, den Kampf zu erneuern.
Sulla sandte nach Spanien den Gaius Annius und den Gaius Valerius Flaccus,
als Statthalter jenen der jenseitigen, diesen der Ebroprovinz. Das schwierige
Geschaeft, die Pyrenaeenpaesse mit Gewalt sich zu eroeffnen, ward ihnen dadurch
erspart, dass der von Sertorius dort hingestellte General durch einen seiner
Offiziere ermordet ward und darauf die Truppen desselben sich verliefen.
Sertorius, viel zu schwach, um sich im gleichen Kampfe zu behaupten, raffte
eilig die naechststehenden Abteilungen zusammen und schiffte in Neukarthago sich
ein - wohin, wusste er selbst nicht, vielleicht an die afrikanische Kueste oder
nach den Kanarischen Inseln, nur irgendwohin, wohin Sullas Arm nicht reiche.
Spanien unterwarf hierauf sich willig den Sullanischen Beamten (um 673 81), und
Flaccus focht gluecklich mit den Kelten, durch deren Gebiet er marschierte, und
mit den spanischen Keltiberern (674 80).
Nach Sizilien ward Gnaeus Pompeius als Propraetor gesandt und die Insel,
als Pompeius mit 120 Segeln und sechs Legionen sich an der Kueste zeigte, von
Perpenna ohne Gegenwehr geraeumt. Pompeius schickte von dort ein Geschwader nach
Kossyra, das die daselbst verweilenden Marianischen Offiziere aufhob; Marcus
Brutus und die uebrigen wurden sofort hingerichtet, den Konsul Carbo aber hatte
Pompeius befohlen, vor ihn selbst nach Lilybaeon zu fuehren, um ihn hier,
uneingedenk des in gefaehrlicher Zeit ihm von ebendiesem Manne zuteil gewordenen
Schutzes, persoenlich dem Henker zu ueberliefern (672 82). Von hier weiter
beordert nach Afrika, schlug Pompeius die von Ahenobarbus und Hiarbas
gesammelten, nicht unbedeutenden Streitkraefte mit seinem allerdings weit
zahlreicheren Heer aus dem Felde und gab, die Begruessung als Imperator
vorlaeufig ablehnend, sogleich das Zeichen zum Sturm auf das feindliche Lager.
So ward er an einem Tage der Feinde Herr; Ahenobarbus war unter den Gefallenen;
mit Hilfe des Koenigs Bogud ward Hiarbas in Bulla ergriffen und getoetet und
Hiempsal in sein angestammtes Reich wiedereingesetzt; eine grosse Razzia gegen
die Bewohner der Wueste, von denen eine Anzahl gaetulischer, von Marius als frei
anerkannter Staemme Hiempsal untergeben wurden, stellte auch hier die gesunkene
Achtung des roemischen Namens wieder her; in vierzig Tagen nach Pompeius'
Landung in Afrika war alles zu Ende (674? 80). Der Senat wies ihn an, sein Heer
aufzuloesen, worin die Andeutung lag, dass er nicht zum Triumph gelassen werden
solle, auf welchen er als ausserordentlicher Beamter dem Herkommen nach keinen
Anspruch machen durfte. Der Feldherr grollte heimlich, die Soldaten laut; es
schien einen Augenblick, als werde die afrikanische Armee gegen den Senat
revoltieren und Sulla gegen seinen Tochtermann zu Felde ziehen. Indes Sulla gab
nach und liess den jungen Mann sich beruehmen, der einzige Roemer zu sein, der
eher Triumphator (12. Maerz 675 79) als Senator geworden war; ja bei der
Heimkehr von diesen bequemen Grosstaten begruesste der "Glueckliche", vielleicht
nicht ohne einige Ironie, den Juengling als den "Grossen".
Auch im Osten hatten nach Sullas Einschiffung im Fruehling 671 (83) die
Waffen nicht geruht. Die Restauration der alten Verhaeltnisse und die
Unterwerfung einzelner Staedte kostete, wie in Italien so auch in Asien, noch
manchen blutigen Kampf; namentlich gegen die freie Stadt Mytilene musste Lucius
Lucullus, nachdem er alle milderen Mittel erschoepft hatte, endlich Truppen
fuehren, und selbst ein Sieg im freien Felde machte dem eigensinnigen Widerstand
der Buergerschaft kein Ende.
Mittlerweile war der roemische Statthalter von Asien, Lucius Murena, mit
dem Koenig Mithradates in neue Verwicklungen geraten. Dieser hatte sich nach dem
Frieden beschaeftigt, seine auch in den noerdlichen Provinzen erschuetterte
Herrschaft wieder zu befestigen; er hatte die Kolchier beruhigt, indem er seinen
tuechtigen Sohn Mithradates ihnen zum Statthalter setzte, dann diesen selbst aus
dem Wege geraeumt, und ruestete nun zu einem Zug in sein Bosporanisches Reich.
Auf die Versicherungen des Archelaos hin, der inzwischen bei Murena eine
Freistatt hatte suchen muessen, dass diese Ruestungen gegen Rom gerichtet seien,
setzte sich Murena unter dem Vorgeben, dass Mithradates noch kappadokische
Grenzdistrikte in Besitz habe, mit seinen Truppen nach dem kappadokischen Komana
in Bewegung, verletzte also die pontische Grenze (671 83). Mithradates begnuegte
sich, bei Murena und, da dies vergeblich war, bei der roemischen Regierung
Beschwerde zu fuehren. In der Tat erschienen Beauftragte Sullas den Statthalter
abzumahnen; allein er fuegte sich nicht, sondern ueberschritt den Halys und
betrat das unbestritten pontische Gebiet, worauf Mithradates beschloss, Gewalt
mit Gewalt zu vertreiben. Sein Feldherr Gordios musste das roemische Heer
festhalten, bis der Koenig mit weit ueberlegenen Streitkraeften herankam und die
Schlacht erzwang; Murena ward besiegt und mit grossem Verlust bis ueber die
roemische Grenze nach Phrygien zurueckgeworfen, die roemischen Besatzungen aus
ganz Kappadokien vertrieben. Murena hatte zwar die Stirn, wegen dieser Vorgaenge
sich Sieger zu nennen und den Imperatorentitel anzunehmen (672 82); indes die
derbe Lektion und eine zweite Mahnung Sullas bewogen ihn doch endlich, die Sache
nicht weiterzutreiben; der Friede zwischen Rom und Mithradates ward erneuert
(673 81).
Ueber diese toerichte Fehde war die Bezwingung der Mytilenaeer verzoegert
worden; erst Murenas Nachfolger gelang es nach langer Belagerung zu Lande und
zur See, wobei die bithynische Flotte gute Dienste tat, die Stadt mit Sturm
einzunehmen (675 79).
Die zehnjaehrige Revolution und Insurrektion war im Westen und im Osten zu
Ende; der Staat hatte wieder eine einheitliche Regierung und Frieden nach aussen
und innen. Nach den fuerchterlichen Konvulsionen der letzten Jahre war schon
diese Rast eine Erleichterung; ob sie mehr gewaehren sollte, ob der bedeutende
Mann, dem das schwere Werk der Bewaeltigung des Landesfeindes, das schwerere der
Baendigung der Revolution gelungen war, auch dem schwersten von allen, der
Wiederherstellung der in ihren Grundfesten schwankenden sozialen und politischen
Ordnung zu genuegen vermochte, musste demnaechst sich entscheiden.
10. Kapitel
Die Sullanische Verfassung
Um die Zeit, als die erste Feldschlacht zwischen Roemern und Roemern
geschlagen ward, in der Nacht des 6. Juli 671 (83), war der ehrwuerdige Tempel,
den die Koenige errichtet, die junge Freiheit geweiht, die Stuerme eines halben
Jahrtausends verschont hatten, der Tempel des Roemischen Jupiter, auf dem
Kapitol in Flammen aufgegangen. Es war kein Anzeichen, aber wohl ein Abbild des
Zustandes der roemischen Verfassung. Auch diese lag in Truemmern und bedurfte
eines neuen Aufbaus. Die Revolution war zwar besiegt, aber es fehlte doch viel,
dass damit von selber das alte Regiment wieder sich hergestellt haette.
Allerdings meinte die Masse der Aristokratie, dass jetzt nach dem Tode der
beiden revolutionaeren Konsuln es genuegen werde, die gewoehnliche
Ergaenzungswahl zu veranstalten und es dem Senat zu ueberlassen, was ihm zur
Belohnung der siegreichen Armee, zur Bestrafung der schuldigsten Revolutionaere,
etwa auch zur Verhuetung aehnlicher Ausbrueche weiter erforderlich erscheinen
werde. Allein Sulla, in dessen Haenden der Sieg fuer den Augenblick alle Macht
vereinigt hatte, urteilte richtiger ueber die Verhaeltnisse und die Personen.
Die Aristokratie Roms war in ihrer besten Epoche nicht hinausgekommen ueber ein
halb grossartiges, halb borniertes Festhalten an den ueberlieferten Formen; wie
sollte das schwerfaellige kollegialische Regiment dieser Zeit dazu kommen, eine
umfassende Staatsreform energisch und konsequent durchzufuehren? Und eben jetzt,
nachdem die letzte Krise fast alle Spitzen des Senats weggerafft hatte, war in
demselben die zu einem solchen Beginnen erforderliche Kraft und Intelligenz
weniger als je zu finden. Wie unbrauchbar durchgaengig das aristokratische
Vollblut und wie wenig Sulla ueber dessen Nichtsnutzigkeit im unklaren war,
beweist die Tatsache, dass mit Ausnahme des ihm verschwaegerten Quintus Metellus
er sich seine Werkzeuge saemtlich auslas aus der ehemaligen Mittelpartei und den
Ueberlaeufern aus dem demokratischen Lager - so Lucius Flaccus, Lucius
Philippus, Quintus Ofella, Gnaeus Pompeius. Sulla war die Wiederherstellung der
alten Verfassung so sehr Ernst wie nur dem leidenschaftlichsten aristokratischen
Emigranten; aber er begriff, wohl auch nicht in dem ganzen und vollen Umfang -
wie haette er sonst ueberhaupt Hand ans Werk zu legen vermocht? -, aber doch
besser als seine Partei, welchen ungeheuren Schwierigkeiten dieses
Restaurationswerk unterlag. Als unumgaenglich betrachtete er teils umfassende
Konzessionen, soweit Nachgiebigkeit moeglich war, ohne das Wesen der Oligarchie
anzutasten, teils die Herstellung eines energischen Repressiv- und
Praeventivsystems; und er sah es deutlich, dass der Senat, wie er war, jede
Konzession verweigern oder verstuemmeln, jeden systematischen Neubau
parlamentarisch ruinieren werde. Hatte Sulla schon nach der Sulpicischen
Revolution, ohne viel zu fragen, in der einen und der andern Richtung
durchgesetzt, was er fuer noetig erachtete, so war er auch jetzt unter weit
schaerferen und gespannteren Verhaeltnissen entschlossen, die Oligarchie nicht
mit, sondern trotz der Oligarchen auf eigene Hand zu restaurieren. Sulla aber
war nicht wie damals Konsul, sondern bloss mit prokonsularischer, das heisst
rein militaerischer Gewalt ausgestattet; er bedurfte einer moeglichst nahe an
den verfassungsmaessigen Formen sich haltenden, aber doch ausserordentlichen
Gewalt, um Freunden und Feinden seine Reform zu oktroyieren. In einem Schreiben
an den Senat eroeffnete er demselben, dass es ihm unumgaenglich scheine, die
Ordnung des Staates in die Haende eines einzigen, mit unumschraenkter
Machtvollkommenheit ausgeruesteten Mannes zu legen, und dass er sich fuer
geeignet halte, diese schwierige Aufgabe zu erfuellen. Dieser Vorschlag, so
unbequem er vielen kam, war unter den obwaltenden Umstaenden ein Befehl. Im
Auftrag des Senats brachte der Vormann desselben, der Zwischenkoenig Lucius
Valerius Flaccus der Vater, als interimistischer Inhaber der hoechsten Gewalt
bei der Buergerschaft den Antrag ein, dass dem Prokonsul Lucius Cornelius Sulla
fuer die Vergangenheit die nachtraegliche Billigung aller von ihm als Konsul und
Prokonsul vollzogenen Amtshandlungen, fuer die Zukunft aber das Recht erteilt
werden moege, ueber Leben und Eigentum der Buerger in erster und letzter Instanz
zu erkennen, mit den Staatsdomaenen nach Gutduenken zu schalten, die Grenzen
Roms, Italiens, des Staats nach Ermessen zu verschieben, in Italien
Stadtgemeinden aufzuloesen oder zu gruenden, ueber die Provinzen und die
abhaengigen Staaten zu verfuegen, das hoechste Imperium anstatt des Volkes zu
vergeben und Prokonsuln und Propraetoren zu ernennen, endlich durch neue Gesetze
fuer die Zukunft den Staat zu ordnen; dass es in sein eigenes Ermessen gestellt
werden solle, wann er seine Aufgabe geloest und es an der Zeit erachte, dies
ausserordentliche Amt niederzulegen; dass endlich waehrend desselben es von
seinem Gutfinden abhaengen solle, die ordentliche hoechste Magistratur daneben
eintreten oder auch ruhen zu lassen. Es versteht sich, dass die Annahme ohne
Widerspruch stattfand (November 672 82), und nun erst erschien der neue Herr des
Staates, der bisher als Prokonsul die Hauptstadt zu betreten vermieden hatte,
innerhalb der Mauern von Rom. Den Namen entlehnte dies neue Amt von der seit dem
Hannibalischen Kriege tatsaechlich abgeschafften Diktatur; aber sie ausser
seinem bewaffneten Gefolge ihm doppelt so viele Liktoren vorausschritten als dem
Diktator der aelteren Zeit, so war auch in der Tat diese neue "Diktatur zur
Abfassung von Gesetzen und zur Ordnung des Gemeinwesens", wie die offizielle
Titulatur lautet, ein ganz anderes als jenes ehemalige, der Zeit und der
Kompetenz nach beschraenkte, die Provokation an die Buergerschaft nicht
ausschliessende und die ordentliche Magistratur nicht annullierende Amt. Es
glich dasselbe vielmehr dem der "Zehnmaenner zur Abfassung von Gesetzen", die
gleichfalls als ausserordentliche Regierung mit unbeschraenkter
Machtvollkommenheit unter Beseitigung der ordentlichen Magistratur aufgetreten
waren und tatsaechlich wenigstens ihr Amt als ein der Zeit nach unbegrenztes
verwaltet hatten. Oder vielmehr dies neue Amt mit seiner auf einem
Volksbeschluss ruhenden, durch keine Befristung und Kollegialitaet eingeengten
absoluten Gewalt war nichts anderes als das alte Koenigtum, das ja eben auch
beruhte auf der freien Verpflichtung der Buergerschaft, einem aus ihrer Mitte
als absolutem Herrn zu gehorchen. Selbst von Zeitgenossen wird zur
Rechtfertigung Sullas es geltend gemacht, dass ein Koenig besser sei als eine
schlechte Verfassung ^1, und vermutlich ward auch der Diktatortitel nur gewaehlt
um anzudeuten, dass, wie die ehemalige Diktatur eine vielfach beschraenkte, so
diese neue eine vollstaendige Wiederaufnahme der koeniglichen Gewalt in sich
enthalte. So fiel denn seltsamerweise Sullas Weg auch hier zusammen mit dem, den
in so ganz anderer Absicht Gaius Gracchus eingeschlagen hatte. Auch hier musste
die konservative Partei von ihren Gegnern borgen, der Schirmherr der
oligarchischen Verfassung selbst auftreten als Tyrann, um die ewig andringende
Tyrannis abzuwehren. Es war gar viel Niederlage in diesem letzten Siege der
Oligarchie.
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^1 Satius est uti regibus quam uti malis legibus (Rhet. Her. 2, 22).
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Sulla hatte die schwierige und grauenvolle Arbeit des Restaurationswerkes
nicht gesucht und nicht gewuenscht; da ihm aber keine andere Wahl blieb, als sie
gaenzlich unfaehigen Haenden zu ueberlassen oder sie selber zu uebernehmen,
griff er sie an mit ruecksichtsloser Energie. Vor allen Dingen musste eine
Feststellung hinsichtlich der Schuldigen getroffen werden. Sulla war an sich zum
Verzeihen geneigt. Sanguinischen Temperaments wie er war, konnte er wohl zornig
aufbrausen, und der mochte sich hueten, der sein Auge flammen und seine Wangen
sich faerben sah; aber die chronische Rachsucht, wie sie Marius in seiner
greisenhaften Verbitterung eigen war, war seinem leichten Naturell durchaus
fremd. Nicht bloss nach der Revolution von 666 (88) war er mit
verhaeltnismaessig grosser Milde aufgetreten; auch die zweite, die so furchtbare
Greuel veruebt und ihn persoenlich so empfindlich getroffen hatte, hatte ihn
nicht aus dem Gleichgewicht gebracht. In derselben Zeit, so der Henker die
Koerper seiner Freunde durch die Strassen der Hauptstadt schleifte, hatte er dem
blutbefleckten Fimbria das Leben zu retten gesucht und, da dieser freiwillig den
Tod nahm, Befehl gegeben, seine Leiche anstaendig zu bestatten. Bei der Landung
in Italien hatte er ernstlich sich erboten, zu vergeben und zu vergessen, und
keiner, der seinen Frieden zu machen kam, war zurueckgewiesen worden. Noch nach
den ersten Erfolgen hatte er in diesem Sinne mit Lucius Scipio verhandelt; die
Revolutionspartei war es gewesen, die diese Verhandlungen nicht bloss
abgebrochen, sondern nach denselben, im letzten Augenblicke vor ihrem Sturz, die
Mordtaten abermals und grauenvoller als je wieder aufgenommen, ja zur
Vernichtung der Stadt Rom sich mit dem uralten Landesfeind verschworen hatte.
Nun war es genug. Kraft seiner neuen Amtsgewalt erklaerte Sulla unmittelbar nach
Uebernahme der Regentschaft als Feinde des Vaterlands vogelfrei saemtliche
Zivil- und Militaerbeamte, welche nach dem, Sullas Behauptung zufolge
rechtsbestaendig abgeschlossenen, Vertrag mit Scipio noch fuer die Revolution
taetig gewesen waeren, und von den uebrigen Buergern diejenigen, die in
auffallender Weise derselben Vorschub getan haetten. Wer einen dieser
Vogelfreien toetete, war nicht bloss straffrei wie der Henker, der
ordnungsmaessig eine Exekution vollzieht, sondern erhielt auch fuer die
Hinrichtung eine Verguetung von 12000 Denaren (3600 Taelern); jeder dagegen, der
eines Geaechteten sich annahm, selbst der naechste Verwandte, unterlag der
schwersten Strafe. Das Vermoegen der Geaechteten verfiel dem Staat gleich der
Feindesbeute; ihre Kinder und Enkel wurden von der politischen Laufbahn
ausgeschlossen, dennoch aber, insofern sie senatorischen Standes waren,
verpflichtet, die senatorischen Lasten fuer ihren Teil zu uebernehmen. Die
letzten Bestimmungen fanden auch Anwendung auf die Gueter und die Nachkommen
derjenigen, die im Kampfe fuer die Revolution gefallen waren; was noch
hinausging selbst ueber die im aeltesten Recht gegen solche, die die Waffen
gegen ihr Vaterland getragen hatten, geordneten Strafen. Das Schrecklichste in
diesem Schreckenssystem war die Unbestimmtheit der aufgestellten Kategorien,
gegen die sofort im Senat remonstriert ward und der Sulla selber dadurch
abzuhelfen suchte, dass er die Namen der Geaechteten oeffentlich anschlagen
liess und als letzten Termin fuer den Schluss der Aechtungsliste den 1. Juni 673
(81) festsetzte. Sosehr diese taeglich anschwellende und zuletzt bis auf 4700
Namen steigende Bluttafel 2 das gerechte Entsetzen der Buerger war, so war doch
damit der reinen Schergenwillkuer in etwa gesteuert. Es war wenigstens nicht der
persoenliche Groll des Regenten, dem die Masse dieser Opfer fiel; sein grimmiger
Hass richtete sich einzig gegen die Marier, die Urheber der scheusslichen
Metzeleien von 667 (87) und 672 (82). Auf seinen Befehl ward das Grab des
Siegers von Aquae Sextiae wiederaufgerissen und die Asche desselben in den Anio
gestreut, die Denkmaeler seiner Siege ueber Afrikaner und Deutsche umgestuerzt
und, da ihn selbst sowie seinen Sohn der Tod seiner Rache entrueckt hatte, sein
Adoptivneffe Marcus Marius Gratidianus, der zweimal Praetor gewesen und bei der
roemischen Buergerschaft sehr beliebt war, an dem Grabe des bejammernswertesten
der Marianischen Schlachtopfer, des Catulus, unter den grausamsten Martern
hingerichtet. Auch sonst hatte der Tod schon die namhaftesten der Gegner
hingerafft; von den Fuehrern waren nur noch uebrig Gaius Norbanus, der in Rhodos
Hand an sich selbst legte, waehrend die Ekklesia ueber seine Auslieferung
beriet; Lucius Scipio, dem seine Bedeutungslosigkeit und wohl auch seine
vornehme Geburt Schonung verschafften und die Erlaubnis, in seiner
Zufluchtsstaette Massalia seine Tage in Ruhe beschliessen zu duerfen; und
Quintus Sertorius, der landfluechtig an der mauretanischen Kueste umherirrte.
Aber dennoch haeuften sich am Servilischen Bassin, da wo die Jugarische Gasse in
den Marktplatz einmuendete, die Haeupter der getoeteten Senatoren, welche hier
oeffentlich auszustellen der Diktator befohlen hatte, und vor allem unter den
Maennern zweiten und dritten Ranges hielt der Tod eine furchtbare Ernte. Ausser
denen, die fuer Ehre Dienste in der oder fuer die revolutionaere Armee ohne
viele Wahl, zuweilen wegen eines einem der Offiziere derselben gemachten
Vorschusses oder wegen der mit einem solchen geschlossenen Gastfreundschaft, in
die Liste eingetragen wurden, traf namentlich jene Kapitalisten, die ueber die
Senatoren zu Gericht gesessen und in Marianischen Konfiskationen spekuliert
hatten, "die Einsaeckler", die Vergeltung; etwa sechzehnhundert der sogenannten
Ritter 3 waren auf der Aechtungsliste verzeichnet. Ebenso buessten die
gewerbsmaessigen Anklaeger, die schwerste Geissel der Vornehmen, die sich ein
Geschaeft daraus machten, die Maenner senatorischen Standes vor die
Rittergerichte zu ziehen - "Wie geht es nur zu", fragte bald darauf ein
Sachwalter, "dass sie uns die Gerichtsbaenke gelassen haben, da sie doch
Anklaeger und Richter totschlugen?" Die wildesten und schaendlichsten
Leidenschaften rasten viele Monate hindurch ungefesselt durch Italien. In der
Hauptstadt war es ein Keltentrupp, dem zunaechst die Exekutionen aufgetragen
wurden, und Sullanische Soldaten und Unteroffiziere durchzogen zu gleichem Zweck
die verschiedenen Distrikte Italiens; aber auch jeder Freiwillige war ja
willkommen, und vornehmes und niederes Gesindel draengte sich herbei, nicht
bloss, um die Mordpraemie zu verdienen, sondern auch, um unter dem Deckmantel
der politischen Verfolgung die eigene Rachsucht oder Habsucht zu befriedigen. Es
kam wohl vor, dass der Eintragung in die Aechtungsliste die Ermordung nicht
nachfolgte, sondern voranging. Ein Beispiel zeigt, in welcher Art diese
Exekutionen erfolgten. In Larinum, einer marianisch gesinnten Neubuergerstadt,
trat ein gewisser Statius Albius Oppianicus, der um einer Anklage wegen Mordes
zu entgehen in das Sullanische Hauptquartier entwichen war, nach dem Sieg auf
als Kommissarius des Regenten, setzte die Stadtobrigkeit ab und sich und seine
Freunde an deren Stelle und liess den, der ihn mit der Anklage bedroht hatte,
nebst dessen naechsten Verwandten und Freunden aechten und toeten. So fielen
unzaehlige, darunter nicht wenige entschiedene Anhaenger der Oligarchie, als
Opfer der Privatfeindschaft oder ihres Reichtums; die fuerchterliche Verwirrung
und die straefliche Nachsicht, die Sulla wie ueberall so auch hier gegen die ihm
naeher Stehenden bewies, verhinderten jede Ahndung auch nur der hierbei mit
untergelaufenen gemeinen Verbrechen.
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2 Diese Gesamtzahl gibt Valerius Maximus 9, 2, 1. Nach Appian (civ. 1, 9.5)
wurden von Sulla geaechtet gegen 40 Senatoren, wozu nachtraeglich noch einige
hinzukamen, und etwa 1600 Ritter; nach Florus (2, 9; daraus Aug. civ. 3, 28)
2000 Senatoren und Ritter. Nach Plutarch (Sull. 31) wurden in den ersten drei
Tagen 520, nach Orosius (hist. 5, 21) in den ersten Tagen 580 Namen in die Liste
eingetragen. Zwischen all diesen Berichten ist ein wesentlicher Widerspruch
nicht vorhanden, da ja teils nicht bloss Senatoren und Ritter getoetet wurden,
teils die Liste monatelang offenblieb, Wenn an einer anderen Stelle Appian (civ.
1, 103) als von Sulla getoetet oder verbannt auffuehrt fuenfzehn Konsulare, 90
Senatoren, 2600 Ritter, so sind hier, wie schon der Zusammenhang zeigt, die
Opfer des Buergerkriegs ueberhaupt und die Opfer Sullas verwechselt. Die
fuenfzehn Konsulate sind Quintus Catulus Konsul 652 (102), Marcus Antonius 655
(99), Publius Crassus 657 (97) Quintus Scaevola 659 (95), Lucius Domitius 660
(94), Lucius Caesar 664 (90), Quintus Rufus 666 (88), Lucius Cinna 667-670 (87-
84), Gnaeus Octavius 667 (87), Lucius Merula 667 (87), Lucius Flaccus 668 (86),
Gnaeus Carbo 669, 670, 672 (85, 84, 82), Gaius Norbanus 671 (83), Lucius Scipio
671 (83), Gaius Marius 672 (82), von denen vierzehn getoetet, einer, Lucius
Scipio, verbannt wurde. Wenn dagegen der Livianische Bericht bei Eutrop (5, 9)
und Orosius (5, 22) als im Bundesgenossen- und Buergerkrieg weggerafft
(consumpti) angibt 24 Konsulare, sieben Praetorier, sechs Aedilizier, 200
Senatoren, so sind hier teils die im Italischen Kriege gefallenen Maenner
mitgezaehlt, wie die Konsulare Aulus Albinus, Konsul 655 (99), Titus Didius 656
(98), Publius Lupus 664 (90), Lucius Cato 665 (89), teils vielleicht Quintus
Metellus Numidicus, Manius Aquillius, Gaius Marius der Vater, Gnaeus Strabo, die
man allenfalls auch als Opfer dieser Zeit ansehen konnte, oder andere Maenner,
deren Schicksal uns nicht bekannt ist. Von den vierzehn getoeteten Konsularen
sind drei, Rufus, Cinna und Flaccus, durch Militaerrevolten, dagegen acht
Sullanische, drei Marianische Konsulate als Opfer der Gegenpartei gefallen. Nach
der Vergleichung der oben angegebenen Ziffern galten als Opfer des Marius 50
Senatoren und 1000 Ritter, als Opfer des Sulla 40 Senatoren und 1600 Ritter; es
gibt dies einen wenigstens nicht ganz willkuerlichen Massstab zur Abschaetzung
des Umfangs der beiderseitigen Frevel.
3 Einer von diesen ist der in Ciceros Rede fuer Publius Quinctius oefter
genannte Senator Sextus Alfenus.
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In aehnlicher Weise ward mit dem Beutegut verfahren. Sulla wirkte aus
politischen Ruecksichten dahin, dass die angesehenen Buerger sich bei dessen
Ersteigerung beteiligten; ein grosser Teil draengte uebrigens freiwillig sich
herbei, keiner eifriger als der junge Marcus Crassus. Unter den obwaltenden
Umstaenden war die aergste Schleuderwirtschaft nicht zu vermeiden, die uebrigens
zum Teil schon aus der roemischen Weise folgte, die vom Staat eingezogenen
Vermoegen gegen eine Pauschalsumme zur Realisierung zu verkaufen; es kam noch
hinzu, dass der Regent teils sich selbst nicht vergass, teils besonders seine
Gemahlin Metella und andere ihm nahestehende vornehme und geringe Personen,
selbst Freigelassene und Kneipgenossen, bald ohne Konkurrenz kaufen liess, bald
ihnen den Kaufschilling ganz oder teilweise erliess - so soll zum Beispiel einer
seiner Freigelassenen ein Vermoegen von 6 Millionen (457000 Talern) fuer 2000
Sesterzen (152 Taler) ersteigert haben und einer seiner Unteroffiziere durch
derartige Spekulationen zu einem Vermoegen von 10 Mill. Sesterzen (761000
Talern) gelangt sein. Der Unwille war gross und gerecht; schon waehrend Sollas
Regentschaft fragte ein Advokat, ob der Adel den Buergerkrieg nur gefuehrt habe,
um seine Freigelassenen und Knechte zu reichen Leuten zu machen. Trotz dieser
Schleuderei indes betrug der Gesamterloes aus den konfiszierten Guetern nicht
weniger als 350 Mill. Sesterzen (27 Mill. Taler), was von dem ungeheuren Umfang
dieser hauptsaechlich auf den reichsten Teil der Buergerschaft fallenden
Einziehungen einen ungefaehren Begriff gibt. Es war durchaus ein fuerchterliches
Strafgericht. Es gab keinen Prozess, keine Begnadigung mehr; bleischwer lastete
der dumpfe Schrecken auf dem Lande, und das freie Wort war auf dem Markte der
Haupt- wie der Landstadt verstummt. Das oligarchische Schreckensregiment trug
wohl einen anderen Stempel als das revolutionaere; wenn Marius seine
persoenliche Rachsucht im Blute seiner Feinde geloescht hatte, so schien Sulla
den Terrorismus man moechte sagen abstrakt als zur Einfuehrung der neuen
Gewaltherrschaft notwendig zu erachten und die Metzelei fast gleichgueltig zu
betreiben oder betreiben zu lassen. Aber nur um so entsetzlicher erschien das
Schreckensregiment, indem es von der konservativen Seite her und gewissermassen
ohne Leidenschaft auftrat; nur um so unrettbarer schien das Gemeinwesen
verloren, indem der Wahnsinn und der Frevel auf beiden Seiten im Gleichgewicht
standen.
In der Ordnung der Verhaeltnisse Italiens und der Hauptstadt hielt Sulla,
obwohl er sonst im allgemeinen alle waehrend der Revolution vorgenommenen, nicht
bloss die laufenden Geschaefte erledigenden Staatshandlungen als nichtig
behandelte, doch fest an dem von ihr aufgestellten Grundsatz, dass jeder Buerger
einer italischen Gemeinde damit von selbst auch Buerger von Rom sei; die
Unterschiede zwischen Buergern und italischen Bundesgenossen, zwischen
Altbuergern besseren und Neubuergern beschraenkteren Rechts waren und blieben
beseitigt. Nur den Freigelassenen ward das unbeschraenkte Stimmrecht abermals
entzogen und fuer sie das alte Verhaeltnis wiederhergestellt. Den
aristokratischen Ultras mochte dies als eine grosse Konzession erscheinen; Sulla
sah, dass den revolutionaeren Fuehrern jene maechtigen Hebel notwendig aus der
Hand gewunden werden mussten und dass die Herrschaft der Oligarchie durch die
Vermehrung der Zahl der Buerger nicht wesentlich gefaehrdet ward. Aber mit
dieser Nachgiebigkeit im Prinzip verband sich das haerteste Gericht ueber die
einzelnen Gemeinden in saemtlichen Landschaften Italiens, ausgefuehrt durch
Spezialkommissare und unter Mitwirkung der durch die ganze Halbinsel verteilten
Besatzungen. Manche Staedte wurden belohnt, wie zum Beispiel die erste Gemeinde,
die sich an Sulla angeschlossen hatte, Brundisium, jetzt die fuer diesen
Seehafen so wichtige Zollfreiheit erhielt; mehrere bestraft. Den minder
Schuldigen wurden Geldbussen, Niederreissung der Mauern, Schleifung der Burgen
diktiert; den hartnaeckigsten Gegnern konfiszierte der Regent einen Teil ihrer
Feldmark, zum Teil sogar das ganze Gebiet, wie denn dies rechtlich allerdings
als verwirkt angesehen werden konnte, mochte man nun sie als Buergergemeinden
behandeln, die die Waffen gegen ihr Vaterland getragen, oder als Bundesstaaten,
die dem ewigen Friedensvertrag zuwider mit Rom Krieg gefuehrt hatten. In diesem
Falle ward zugleich allen aus dem Besitz gesetzten Buergern, aber auch nur
diesen, ihr Stadt- und zugleich das roemische Buergerrecht aberkannt, wogegen
sie das schlechteste latinische empfingen 4. Man vermied also an italischen
Untertanengemeinden geringeren Rechts der Opposition einen Kern zu gewaehren;
die heimatlosen Expropriierten mussten bald in der Masse des Proletariats sich
verlieren. In Kampanien ward nicht bloss, wie sich von selbst versteht, die
demokratische Kolonie Capua aufgehoben und die Domaene an den Staat
zurueckgegeben, sondern auch, wahrscheinlich um diese Zeit, der Gemeinde
Neapolis die Insel Aenaria (Ischia) entzogen. In Latium wurde die gesamte Mark
der grossen und reichen Stadt Praeneste und vermutlich auch die von Norba
eingezogen, ebenso in Umbrien die von Spoletium. Sulmo in der paelignischen
Landschaft ward sogar geschleift. Aber vor allem schwer lastete des Regenten
eiserner Arm auf den beiden Landschaften, die bis zuletzt und noch nach der
Schlacht am Collinischen Tor ernstlichen Widerstand geleistet hatten, auf
Etrurien und Samnium. Dort traf die Gesamtkonfiskation eine Reihe der
ansehnlichsten Kommunen, zum Beispiel Florentia, Faesulae, Arretium, Volaterrae.
Von Samniums Schicksal ward schon gesprochen; hier ward nicht konfisziert,
sondern das Land fuer immer verwuestet, seine bluehenden Staedte, selbst die
ehemalige latinische Kolonie Aesernia, oede gelegt und die Landschaft der
bruttischen und lucanischen gleichgestellt.
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4 Es kam hierbei noch die eigentuemliche Erschwerung hinzu, dass das
latinische Recht sonst regelmaessig, ebenwie das peregrinische, die
Mitgliedschaft in einer bestimmten latinischen oder peregrinischen Gemeinde in
sich schloss, hier aber - aehnlich wie bei den spaeteren Freigelassenen
latinischen und deditizischen Rechts (vgl. 3, 258 A.) - ohne ein solches eigenes
Stadtrecht auftrat. Die Folge war, dass diese Latiner die an die Stadtverfassung
geknuepften Privilegien entbehrten, genau genommen auch nicht testieren konnten,
da niemand anders ein Testament errichten kann als nach dem Recht seiner Stadt;
wohl aber konnten sie aus roemischen Testamenten erwerben und unter Lebenden
unter sich wie mit Roemern oder Latinern in den Formen des roemischen Rechts
verkehren.
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Diese Anordnungen ueber das italische Bodeneigentum stellten teils
diejenigen roemischen Domaniallaendereien, welche den ehemaligen
Bundesgenossengemeinden zur Nutzniessung uebertragen waren und jetzt mit deren
Aufloesung an die roemische Regierung zurueckfielen, teils die eingezogenen
Feldmarken der straffaelligen Gemeinden zur Verfuegung des Regenten; und er
benutzte sie, um darauf die Soldaten der siegreichen Armee ansaessig zu machen.
Die meisten dieser neuen Ansiedlungen kamen nach Etrurien, zum Beispiel nach
Faesulae und Arretium, andere nach Latium und Kampanien, wo unter andern
Praeneste und Pompeii Sullanische Kolonien wurden. Samnium wiederzubevoelkern
lag, wie gesagt, nicht in der Absicht des Regenten. Ein grosser Teil dieser
Assignationen erfolgte in gracchanischer Weise, so dass die Angesiedelten zu
einer schon bestehenden Stadtgemeinde hinzutraten. Wie umfassend die Ansiedelung
war, zeigt die Zahl der verteilten Landlose, die auf 120000 angegeben wird;
wobei dennoch einige Ackerkomplexe anderweitig verwandt wurden, wie zum Beispiel
der Dianentempel auf dem Berg Tifata mit Laendereien beschenkt ward, andere, wie
die volaterranische Mark und ein Teil der arretinischen, unverteilt blieben,
andere endlich nach dem alten, gesetzlich untersagten, aber jetzt
wiederauftauchenden Missbrauch von Sullas Guenstlingen nach Okkupationsrecht
eingenommen wurden. Die Zwecke, die Sulla bei dieser Kolonisation verfolgte,
waren mannigfacher Art. Zunaechst loeste er damit seinen Soldaten das gegebene
Wort. Ferner nahm er damit den Gedanken auf, in dem die Reformpartei und die
gemaessigten Konservativen zusammentrafen und demgemaess er selbst schon im
Jahre 666 (88) die Gruendung einer Anzahl von Kolonien angeordnet hatte: die
Zahl der ackerbauenden Kleinbesitzer in Italien durch Zerschlagung groesserer
Besitzungen von Seiten der Regierung zu vermehren; wie ernstlich ihm hieran
gelegen war, zeigt das erneuerte Verbot des Zusammenschlagens der Ackerlose.
Endlich und vor allem sah er in diesen angesiedelten Soldaten gleichsam stehende
Besatzungen, die mit ihrem Eigentumsrecht zugleich seine neue Verfassung
schirmen wuerden; weshalb auch, wo nicht die ganze Mark eingezogen ward, wie zum
Beispiel in Pompeii, die Kolonisten nicht mit der Stadtgemeinde verschmolzen,
sondern die Altbuerger und die Kolonisten als zwei in demselben Mauerring
vereinigte Buergerschaften konstituiert wurden. Diese Kolonialgruendungen ruhten
wohl auch wie die aelteren auf Volksschluss, aber doch nur mittelbar, insofern
sie der Regent auf Grund der desfaelligen Klausel des Valerischen Gesetzes
konstituierte; der Sache nach gingen sie hervor aus der Machtvollkommenheit des
Herrschers und erinnerten insofern an das freie Schalten der ehemaligen
koeniglichen Gewalt ueber das Staatsgut. Insofern aber, als der Gegensatz des
Soldaten und des Buergers, der sonst eben durch die Deduktion der Soldaten
aufgehoben ward, bei den Sullanischen Kolonien noch nach ihrer Ausfuehrung
lebendig bleiben sollte und blieb, und als diese Kolonisten gleichsam das
stehende Heer des Senats bildeten, werden sie nicht unrichtig im Gegensatz gegen
die aelteren als Militaerkolonien bezeichnet.
Dieser faktischen Konstituierung einer stehenden Armee des Senats verwandt
ist die Massregel des Regenten, aus den Sklaven der Geaechteten ueber 10000 der
juengsten und kraeftigsten Maenner auszuwaehlen und insgesamt freizusprechen.
Diese neuen Cornelier, deren buergerliche Existenz an die Rechtsbestaendigkeit
der Institutionen ihres Patrons geknuepft war, sollten eine Art von Leibwache
fuer die Oligarchie sein und ihr den staedtischen Poebel beherrschen helfen, auf
den nun einmal in der Hauptstadt in Ermangelung einer Besatzung alles ankam.
Diese ausserordentlichen Stuetzen, auf die zunaechst der Regent die
Oligarchie lehnte, schwach und ephemer wie sie wohl auch ihrem Urheber
erscheinen mochten, waren doch die einzig moeglichen, wenn man nicht zu Mitteln
greifen wollte, wie die foermliche Aufstellung eines stehendes Heeres in Rom und
dergleichen Massregeln mehr, die der Oligarchie noch weit eher ein Ende gemacht
haben wuerden als ,die demagogischen Angriffe. Das dauernde Fundament der
ordentlichen Regierungsgewalt der Oligarchie musste natuerlich der Senat sein
mit einer so gesteigerten und so konzentrierten Gewalt, dass er an jedem
einzelnen Angriffspunkt den nichtorganisierten Gegnern ueberlegen
gegenueberstand. Das vierzig Jahre hindurch befolgte System der Transaktionen
war zu Ende. Die Gracchische Verfassung, noch geschont in der ersten
Sullanischen Reform von 666, ward jetzt von Grund aus beseitigt. Seit Gaius
Gracchus hatte die Regierung dem hauptstaedtischen Proletariat gleichsam das
Recht der Erneute zugestanden und es abgekauft durch regelmaessige
Getreideverteilungen an die in der Hauptstadt domizilierten Buerger; Sulla
schaffte dieselben ab. Durch die Verpachtung der Zehnten und Zoelle der Provinz
Asia in Rom hatte Gaius Gracchus den Kapitalistenstand organisiert und fundiert;
Sulla hob das System der Mittelsmaenner auf und verwandelte die bisherigen
Leistungen der Asiaten in feste Abgaben, welche nach den zum Zweck der
Nachzahlung der Rueckstaende entworfenen Schaetzungslisten auf die einzelnen
Bezirke umgelegt wurden 5. Gaius Gracchus hatte durch Uebergabe der
Geschworenenposten an die Maenner vom Ritterzensus dem Kapitalistenstand eine
indirekte Mitverwaltung und Mitregierung erwirkt, die nicht selten sich staerker
als die offizielle Verwaltung und Regierung erwies; Sulla schaffte die
Rittergerichte ab und stellte die senatorischen wieder her. Gaius Gracchus oder
doch die gracchische Zeit hatte den Rittern einen Sonderstand bei den
Volksfesten eingeraeumt, wie ihn schon seit laengerer Zeit die Senatoren
besassen; Sulla hob ihn auf und wies die Ritter zurueck auf die Plebejerbaenke
6. Der Ritterstand, als solcher durch Gaius Gracchus geschaffen, verlor seine
politische Existenz durch Sulla. Unbedingt, ungeteilt und auf die Dauer sollte
der Senat die hoechste Macht in Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichten
ueberkommen und auch aeusserlich nicht bloss als privilegierter, sondern als
einzig privilegierter Stand auftreten.
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5 Dass Sullas Umlage der rueckstaendigen fuenf Jahresziele und der
Kriegskosten auf die Gemeinden von Asia (App. Mithr. 62 und sonst) auch fuer die
Zukunft massgebend war, zeigt schon die Zurueckfuehrung der Einteilung Asias in
vierzig Distrikte auf Sulla (Cassiod. chron. 670) und die Zugrundelegung der
sullanischen Repartition bei spaeteren Ausschreibungen (Cic. Flacc. 14, 32),
ferner, dass bei dem Flottenbau 672 (81) die hierzu verwandten Summen an der
Steuerzahlung (ex pecunia vectigali populo Romano) gekuerzt werden (Cic. Verr.
1, 35, 89). Geradezu sagt endlich Cicero (ad Q. fr. 1, 11, 33), dass die
Griechen "nicht imstande waren, von sich aus den von Sulla ihnen auferlegten
Zins zu zahlen ohne Steuerpaechter".
6 Ueberliefert ist es freilich nicht, von wem dasjenige Gesetz erlassen
ward, welches die Erneuerung des aelteren Privilegs durch das Roscische
Theatergesetz 687 (67) noetig machte (Friedlaender in Becker, Handbuch, Bd. 4,
S. 531), aber nach der Lage der Sache war der Urheber dieses Gesetzes
unzweifelhaft Sulla.
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Vor allem musste zu diesem Ende die Regierungsbehoerde ergaenzt und selber
unabhaengig gestellt werden. Durch die letzten Krisen war die Zahl der Senatoren
furchtbar zusammengeschwunden. Zwar stellte Sulla den durch die Rittergerichte
Verbannten jetzt die Rueckkehr frei, wie dem Konsular Publius Rutilius Rufus,
der uebrigens von der Erlaubnis keinen Gebrauch machte, und dem Freunde des
Drusus, Gaius Cotta; allein es war dies ein geringer Ersatz fuer die Luecken,
die der revolutionaere wie der reaktionaere Terrorismus in die Reihen des Senats
gerissen hatte. Deshalb wurde nach Sullas Anordnung der Senat
ausserordentlicherweise ergaenzt durch etwa 300 neue Senatoren, welche die
Distriktversammlung aus den Maennern vom Ritterzensus zu ernennen hatte und die
sie, wie begreiflich, vorzugsweise teils aus den juengeren Maennern der
senatorischen Haeuser, teils aus Sullanischen Offizieren und anderen, durch die
letzte Umwaelzung Emporgekommenen auslas. Aber auch fuer die Zukunft ward die
Aufnahme in den Senat neu geordnet und auf wesentlich andere Grundlagen
gestellt. Nach der bisherigen Verfassung trat man in den Senat ein entweder
durch zensorische Berufung, was der eigentliche und ordentliche Weg war, oder
durch die Bekleidung eines der drei kurulischen Aemter: des Konsulats, der
Praetur oder der Aedilitaet, an welche seit dem Ovinischen Gesetz von Rechts
wegen Sitz und Stimme im Senat geknuepft war; die Bekleidung eines niederen
Amtes, des Tribunats oder der Quaestur, gab wohl einen faktischen Anspruch auf
einen Platz im Senat, insofern die zensorische Auswahl vorzugsweise auf diese
Maenner sich lenkte, aber keineswegs eine rechtliche Anwartschaft. Von diesen
beiden Eintrittswegen hob Sulla den ersteren auf durch die wenigstens
tatsaechliche Beseitigung der Zensur und aenderte den zweiten dahin ab, dass der
gesetzliche Eintritt in den Senat statt an die Aedilitaet an die Quaestur
geknuepft und zugleich die Zahl der jaehrlich zu ernennenden Quaestoren auf
zwanzig 7 erhoeht ward. Die bisher den Zensoren rechtlich zustehende, obwohl
tatsaechlich laengst nicht mehr in ihrem urspruenglichen ernstlichen Sinn
geuebte Befugnis, bei den von fuenf zu fuenf Jahren stattfindenden Revisionen
jeden Senator unter Angabe von Gruenden von der Liste zu streichen, fiel fuer
die Zukunft ebenfalls fort; die bisherige faktische Unabsetzbarkeit der
Senatoren ward also von Sulla schliesslich festgestellt. Die Gesamtzahl der
Senatoren, die bis dahin vermutlich die alte Normalzahl von 300 nicht viel
ueberstiegen und oft wohl nicht einmal erreicht hatte, ward dadurch
betraechtlich, vielleicht durchschnittlich um das Doppelte erhoeht, 8 was auch
schon die durch die Uebertragung der Geschworenenfunktionen stark vermehrten
Geschaefte des Senats notwendig machten. Indem ferner sowohl die
ausserordentlich eintretenden Senatoren als die Quaestoren ernannt wurden von
den Tributkomitien, wurde der bisher mittelbar auf den Wahlen des Volkes ruhende
Senat jetzt durchaus auf direkte Volkswahl gegruendet, derselbe also einem
repraesentativen Regiment so weit genaehert, als dies mit dem Wesen der
Oligarchie und den Begriffen des Altertums ueberhaupt sich vertrug. Aus einem
nur zum Beraten der Beamten bestimmten Kollegium war im Laufe der Zeit der Senat
eine den Beamten befehlende und selbstregierende Behoerde geworden; es war
hiervon nur eine konsequente Weiterentwicklung, wenn das den Beamten
urspruenglich zustehende Recht, die Senatoren zu ernennen und zu kassieren,
denselben entzogen und der Senat auf dieselbe rechtliche Grundlage gestellt
wurde, auf welcher die Beamtengewalt selber ruhte. Die exorbitante Befugnis der
Zensoren, die Ratliste zu revidieren und nach Gutduenken Namen zu streichen oder
zuzusetzen, vertrug in der Tat sich nicht mit einer geordneten oligarchischen
Verfassung. Indem jetzt durch die Quaestorenwahl fuer eine genuegende
regelmaessige Ergaenzung gesorgt ward, wurden die zensorischen Revisionen
ueberfluessig und durch deren Wegfall das wesentliche Grundprinzip jeder
Oligarchie, die Inamovibilitaet und Lebenslaenglichkeit der zu Sitz und Stimme
gelangten Glieder des Herrenstandes, endgueltig konsolidiert.
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7 Wieviele Quaestoren bis dahin jaehrlich gewaehlt wurden, ist nicht
bekannt. Im Jahre 487 (267) stellte sich die Zahl auf acht: zwei staedtische,
zwei Militaer- und vier Flottenquaestoren; wozu dann die in den Aemtern
beschaeftigten Quaestoren hinzugetreten sind. Denn die Flottenquaesturen in
Ostia, Cales und so weiter gingen keineswegs ein, und auch die
Militaerquaestoren konnten nicht anderweitig verwendet werden, da sonst der
Konsul, wo er als Oberfeldherr auftrat, ohne Quaestor gewesen sein wuerde. Da es
nun bis auf Sulla neun Aemter gab, ueberdies nach Sizilien zwei Quaestoren
gingen, so koennte er moeglicherweise schon achtzehn Quaestoren vorgefunden
haben. Wie indes auch die Zahl der Oberbeamten dieser Zeit betraechtlich
geringer als die ihrer Kompetenzen gewesen und hier stets durch Fristerstreckung
und andere Aushilfen Rat geschafft worden ist, ueberhaupt die Tendenz der
roemischen Regierung darauf ging, die Zahl der Beamten moeglichst zu
beschraenken, so mag es auch mehr quaestorische Kompetenzen gegeben haben als
Quaestoren, und es kann selbst sein, dass in kleine Provinzen, wie zum Beispiel
Kilikien, in dieser Zeit gar kein Quaestor ging. Aber sicher hat es doch schon
vor Sulla mehr als acht Quaestoren gegeben.
8 Von einer festen Zahl der Senatoren kann genau genommen ueberhaupt nicht
die Rede sein. Wenn auch die Zensoren vor Sulla jedesmal eine Liste von 300
Koepfen anfertigten, so traten doch zu dieser immer noch diejenigen
Nichtsenatoren hinzu, die nach Abfassung der Liste bis zur Aufstellung der
naechsten ein kurulisches Amt bekleideten; und nach Sulla gab es so viele
Senatoren, als gerade Quaestorier am Leben waren. Wohl aber ist anzunehmen, dass
Sulla den Senat auf ungefaehr 500 bis 600 Koepfe zu bringen bedacht war; und
diese Zahl ergibt sich, wenn jaehrlich 20 neue Mitglieder von durchschnittlich
30 Jahren eintraten und man die durchschnittliche Dauer der senatorischen Wuerde
auf 25 bis 30 Jahre ansetzt. In einer stark besuchten Senatssitzung der
ciceronischen Zeit waren 417 Mitglieder anwesend.
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Hinsichtlich der Gesetzgebung begnuegte sich Sulla, die im Jahre 666 (88)
getroffenen Bestimmungen wiederaufzunehmen und die legislatorische Initiative,
wie sie laengst tatsaechlich dem Senat zustand, wenigstens den Tribunen
gegenueber auch gesetzlich ihm zu sichern. Die Buergerschaft blieb der formelle
Souveraen; allein was ihre Urversammlungen anlangt, so schien es dem Regenten
notwendig, die Form zwar sorgfaeltig zu konservieren, aber jede wirkliche
Taetigkeit derselben noch sorgfaeltiger zu verhueten. Sogar mit dem Buergerrecht
selbst ging Sulla in der geringschaetzigsten Weise um; er machte keine
Schwierigkeit, weder den Neubuergergemeinden es zuzugestehen noch Spanier und
Kelten in Masse damit zu beschenken; ja es geschah, wahrscheinlich nicht ohne
Absicht, schlechterdings gar nichts fuer die Feststellung der Buergerliste, die
doch nach so gewaltigen Umwaelzungen einer Revision dringend bedurfte, wenn es
ueberhaupt der Regierung noch mit den hieran sich knuepfenden Rechtsbefugnissen
Ernst war. Geradezu beschraenkt wurde die legislatorische Kompetenz der Komitien
uebrigens nicht; es war auch nicht noetig, da ja infolge der besser gesicherten
Initiative des Senats das Volk ohnehin nicht leicht wider den Willen der
Regierung in die Verwaltung, das Finanzwesen und die Kriminaljurisdiktion
eingreifen konnte und seine legislative Mitwirkung wesentlich wieder
zurueckgefuehrt ward auf das Recht, zu Aenderungen der Verfassung ja zu sagen.
Wichtiger war die Beteiligung der Buergerschaft bei den Wahlen, deren man
nun einmal nicht entbehren zu koennen schien, ohne mehr aufzuruetteln, als
Sullas obenhin sich haltende Restauration aufruetteln konnte und wollte. Die
Eingriffe der Bewegungspartei in die Priesterwahlen wurden beseitigt; nicht
bloss das Domitische Gesetz von 650 (104), das die Wahlen zu den hoechsten
Priesteraemtern ueberhaupt dem Volke uebertrug, sondern auch die aelteren
gleichartigen Verfuegungen hinsichtlich des Oberpontifex und des Obercurio
wurden von Sulla kassiert und den Priesterkollegien das Recht der
Selbstergaenzung in seiner urspruenglichen Unbeschraenktheit zurueckgegeben.
Hinsichtlich der Wahlen zu den Staatsaemtern aber blieb es im ganzen bei der
bisherigen Weise; ausser insofern die sogleich zu erwaehnende neue Regulierung
des militaerischen Kommandos allerdings folgeweise eine wesentliche
Beschraenkung der Buergerschaft in sich schloss, ja gewissermassen das
Vergebungsrecht der Feldherrnstellen von der Buergerschaft auf den Senat
uebertrug. Es scheint nicht einmal, dass Sulla die frueher versuchte
Restauration der Servianischen Stimmordnung jetzt wiederaufnahm, sei es nun,
dass er es ueberhaupt als gleichgueltig betrachtete, ob die Stimmabteilungen so
oder so zusammengesetzt seien, sei es, dass diese aeltere Ordnung ihm den
gefaehrlichen Einfluss der Kapitalisten zu steigern schien. Nur die
Qualifikationen wurden wiederhergestellt und teilweise gesteigert. Die zur
Bekleidung eines jeden Amtes erforderliche Altersgrenze ward aufs neue
eingeschaerft; ebenso die Bestimmung, dass jeder Bewerber um das Konsulat vorher
die Praetur, jeder Bewerber um die Praetur vorher die Quaestur bekleidet haben
muesse, wogegen es gestattet war, die Aedilitaet zu uebergehen. Mit besonderer
Strenge wurde, in Hinblick auf die juengst mehrfach vorgenommenen Versuche, in
der Form des durch mehrere Jahre hindurch fortgesetzten Konsulats die Tyrannis
zu begruenden, gegen diesen Missbrauch eingeschritten und verfuegt, dass
zwischen der Bekleidung zweier ungleicher Aemter mindestens zwei, zwischen der
zweimaligen Bekleidung desselben Amtes mindestens zehn Jahre verfliessen
sollten; mit welcher letzteren Bestimmung, anstatt der in der juengsten
ultraoligarchischen Epoche beliebten absoluten Untersagung jeder Wiederwahl zum
Konsulat, wieder die aeltere Ordnung vom Jahre 412 (342) aufgenommen ward. Im
ganzen aber liess Sulla den Wahlen ihren Lauf und suchte nur die Beamtengewalt
in der Art zu fesseln, dass, wen auch immer die unberechenbare Laune der
Komitien zum Amte berief, der Gewaehlte ausserstande sein wuerde, gegen die
Oligarchie sich aufzulehnen.
Die hoechsten Beamten des Staats waren in dieser Zeit tatsaechlich die drei
Kollegien der Volkstribune, der Konsuln und Praetoren und der Zensoren. Sie alle
gingen aus der Sullanischen Restauration mit wesentlich geschmaelerten Rechten
hervor; vor allem das tribunizische Amt, das dem Regenten erschien als ein zwar
auch fuer das Senatsregiment unentbehrliches, aber dennoch, als von der
Revolution erzeugt und stets geneigt, wieder Revolutionen aus sich zu erzeugen,
strenger und dauernder Fesselung beduerftiges Werkzeug. Von dem Rechte, die
Amtshandlungen der Magistrate durch Einschreiten zu kassieren, den
Kontravenienten eventuell zu braechen und dessen weitere Bestrafung zu
veranlassen, war die tribunizische Gewalt ausgegangen; dies blieb den Tribunen
auch jetzt, nur dass auf den Missbrauch des Interzessionsrechts eine schwere,
die buergerliche Existenz regelmaessig vernichtende Geldstrafe gesetzt ward. Die
weitere Befugnis des Tribuns, mit dem Volke nach Gutduenken zu verhandeln, teils
um Anklagen einzubringen, insbesondere gewesene Beamte vor dem Volk zur
Rechenschaft zu ziehen, teils um Gesetze zur Abstimmung vorzulegen, war der
Hebel gewesen, durch den die Gracchen, Saturninus, Sulpicius den Staat
umgewaelzt hatten; sie ward nicht aufgehoben, aber wohl von einer vorgaengig bei
dem Senat nachzusuchenden Erlaubnis abhaengig gemacht 9. Endlich wurde
hinzugefuegt, dass die Bekleidung des Tribunats in Zukunft zur Uebernahme eines
hoeheren Amtes unfaehig machen solle - eine Bestimmung, die wie so manches
andere in Sullas Restauration wieder auf die altpatrizischen Satzungen
zurueckkam und, ganz wie in den Zeiten vor der Zulassung der Plebejer zu den
buergerlichen Aemtern, das Tribunat einer- und die kurulischen Aemter
andererseits miteinander unvereinbar erklaerte. Auf diese Weise hoffte der
Gesetzgeber der Oligarchie, der tribunizischen Demagogie zu wehren und alle
ehrgeizigen und aufstrebenden Maenner von dem Tribunat fernzuhalten, dagegen
dasselbe festzuhalten als Werkzeug des Senats, sowohl zur Vermittlung zwischen
diesem und der Buergerschaft, als auch vorkommendenfalls zur Niederhaltung der
Magistratur; und wie die Herrschaft des Koenigs und spaeter der republikanischen
Beamten ueber die Buergerschaft kaum irgendwo so klar zu Tage tritt wie in dem
Satze, dass ausschliesslich sie das Recht haben, oeffentlich zum Volke zu reden,
so zeigt sich die jetzt zuerst rechtlich festgestellte Oberherrlichkeit des
Senats am bestimmtesten in dieser von dem Vormann des Volkes fuer jede
Verhandlung mit demselben vom Senat zu erbittenden Erlaubnis.
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9 Darauf gehen die Worte des Lepidus bei Sallust (bist. 1, 41, 11 Dietsch):
populus Romanus exutus ... iure agitandi, auf die Tacitus (ann. 3, 27) anspielt:
statim turbidis Lepidi rogationibus neque multo post tribunis reddita licentia
quoquo vellent populum agitandi. Dass die Tribune nicht ueberhaupt das Recht
verloren, mit dem Volke zu verhandeln, zeigt deutlicher als Cic. leg. 3, 4, 10
das Plebiszit de Thermensibus, welches aber auch in der Eingangsformel sich
bezeichnet als de senatus sententia erlassen. Dass die Konsuln dagegen auch nach
der Sullanischen Ordnung ohne vorgaengigen Senatsbeschluss Antraege an das Volk
bringen konnten, beweist nicht bloss das Stillschweigen der Quellen, sondern
auch der Verlauf der Revolutionen von 667 (87) und 676 (78), deren Fuehrer eben
aus diesem Grunde nicht Tribune, sondern Konsuln gewesen sind. Darum begegnen
auch in dieser Zeit konsularische Gesetze ueber administrative Nebenfragen, wie
zum Beispiel das Getreidegesetz von 681 (73), fuer die zu andern Zeiten sicher
Plebiszite eingetreten sein wuerden.
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Auch Konsulat und Praetur, obwohl sie von dem aristokratischen Regenerator
Roms mit guenstigeren Augen betrachtet wurden als das an sich verdaechtige
Tribunat, entgingen doch keineswegs dem Misstrauen gegen das eigene Werkzeug,
welches durchaus die Oligarchie bezeichnet. Sie wurden in schonenderen Formen,
aber in sehr fuehlbarer Weise beschraenkt. Sulla knuepfte hier an die
Geschaeftsteilung an. Zu Anfang dieser Periode bestand dafuer die folgende
Ordnung. Den beiden Konsuln lag immer noch, wie ehemals der Inbegriff der
Geschaefte des hoechsten Amtes ueberhaupt, so jetzt derjenige Inbegriff der
hoechsten Amtsgeschaefte ob, fuer welchen nicht gesetzlich besondere Kompetenzen
festgestellt waren. Dies letztere war der Fall mit dem hauptstaedtischen
Gerichtswesen, womit die Konsuln sich nach einer unverbruechlich festgehaltenen
Regel nicht befassen durften, und mit den damals bestehenden ueberseeischen
Aemtern: Sizilien, Sardinien und den beiden Spanien, in denen der Konsul das
Kommando zwar fuehren konnte, aber nur ausnahmsweise fuehrte. Im ordentlichen
Lauf der Dinge wurden demnach sechs Spezialkompetenzen, die beiden
hauptstaedtischen Gerichtsvorstandschaften und die vier ueberseeischen Aemter
unter die sechs Praetoren vergeben, woneben den beiden Konsuln kraft ihrer
Generalkompetenz die Leitung der hauptstaedtischen nichtgerichtlichen Geschaefte
und das militaerische Kommando in den festlaendischen Besitzungen oblag. Da
diese Generalkompetenz also doppelt besetzt war, blieb der Sache nach der eine
Konsul zur Verfuegung der Regierung, und fuer gewoehnliche Zeiten kam man
demnach mit jenen acht hoechsten Jahresbeamten vollstaendig, ja reichlich aus.
Fuer ausserordentliche Faelle blieb es ferner vorbehalten, teils die nicht
militaerischen Kompetenzen zu kumulieren, teils die militaerischen ueber die
Endfrist hinaus fortdauern zu lassen (prorogare). Es war nicht ungewoehnlich,
die beiden Gerichtsvorstandschaften demselben Praetor zu uebertragen und die
regelmaessig von den Konsuln zu beschaffenden hauptstaedtischen Geschaefte durch
den Stadtpraetor versehen zu lassen; wogegen es verstaendigerweise moeglichst
vermieden ward, mehrere Kommandos in derselben Hand zu vereinigen. Hier half
vielmehr die Regel aus, dass im militaerischen Imperium es kein Interregnum gab,
also dasselbe, obwohl gesetzlich befristet, doch nach Eintritt des Endtermines
von Rechts wegen noch so lange fortdauerte, bis der Nachfolger erschien und dem
Vorgaenger das Kommando abnahm, oder, was dasselbe ist, dass der kommandierende
Konsul oder Praetor nach Ablauf seiner Amtszeit, wenn der Nachfolger nicht
erschien, an Konsuls oder Praetors Statt weiter fungieren konnte und musste. Der
Einfluss des Senats auf diese Geschaeftsverteilung bestand darin, dass es
observanzmaessig von ihm abhing, entweder die Regel walten, also die sechs
Praetoren die sechs Spezialkompetenzen unter sich verlosen und die Konsuln die
festlaendischen, nichtgerichtlichen Geschaefte besorgen zu lassen, oder
irgendeine Abweichung von derselben anzuordnen, etwa dem Konsul ein
augenblicklich besonders wichtiges ueberseeisches Kommando zuzuweisen oder eine
ausserordentliche militaerische und gerichtliche Kommission, zum Beispiel das
Flottenkommando oder eine wichtige Kriminaluntersuchung, unter die zur
Verteilung kommenden Kompetenzen aufzunehmen und die dadurch weiter noetig
werdenden Kumulationen und Fristerstreckungen zu veranlassen - wobei uebrigens
lediglich die Absteckung der jedesmaligen konsularischen und respektiv
praetorischen Kompetenzen, nicht die Bezeichnung der fuer das einzelne Amt
eintretenden Personen dem Senate zustand, die letztere vielmehr durchgaengig
durch Vereinbarung der konkurrierenden Beamten oder durch das Los erfolgte. Die
Buergerschaft war in der aelteren Zeit wohl veranlasst worden, die in dem
Unterlassen der Abloesung enthaltene tatsaechliche Verlaengerung des Kommandos
durch besonderen Gemeindebeschluss zu regularisieren; indes war dies mehr dem
Geiste, als dem Buchstaben der Verfassung nach notwendig und bald griff die
Buergerschaft hierbei nicht weiter ein. Im Laufe des siebenten Jahrhunderts
traten nun allmaehlich zu den bestehenden sechs Spezialkompetenzen sechs andere
hinzu; die fuenf neuen Statthalterschaften von Makedonien, Africa, Asia, Narbo
und Kilikien und die Vorstandschaft in dem stehenden Kommissionsgericht wegen
Erpressungen. Mit dem immer mehr sich ausdehnenden Wirkungskreise der roemischen
Regierung trat ueberdies immer haeufiger der Fall ein, dass die Oberbeamten fuer
ausserordentliche militaerische oder prozessualische Kommissionen in Anspruch
genommen wurden. Dennoch wurde die Zahl der ordentlichen hoechsten Jahrbeamten
nicht vermehrt; und es kamen also auf acht jaehrlich zu ernennende Beamte, von
allem andern abgesehen, mindestens zwoelf jaehrlich zu besetzende
Spezialkompetenzen. Natuerlich war es nicht Zufall, dass man dies Defizit nicht
durch Kreierung neuer Praetorenstellen ein fuer allemal deckte. Dem Buchstaben
der Verfassung gemaess sollten die saemtlichen hoechsten Beamten Jahr fuer Jahr
von der Buergerschaft ernannt werden; nach der neuen Ordnung oder vielmehr
Unordnung, derzufolge die entstehenden Luecken wesentlich durch Fristerstreckung
ausgefuellt wurden und den gesetzlich ein Jahr fungierenden Beamten in der Regel
vom Senat ein zweites Jahr zugelegt, nach Befinden dasselbe aber auch verweigert
ward, besetzte die wichtigsten und lukrativsten Stellen im Staate nicht mehr die
Buergerschaft, sondern aus einer durch die Buergerschaftswahlen gebildeten
Konkurrentenliste der Senat. Ueblich ward es dabei, da unter diesen Stellen die
ueberseeischen Kommandos als die eintraeglichsten vor allem gesucht waren,
denjenigen Beamten, die ihr Amt entweder rechtlich oder doch tatsaechlich an die
Hauptstadt fesselte, also den beiden Vorstehern der staedtischen Gerichtsbarkeit
und haeufig auch den Konsuln, nach Ablauf ihres Amtsjahrs ein ueberseeisches
Kommando zu uebertragen, was mit dem Wesen der Prorogation sich vertrug, da die
Amtsgewalt des in Rom und des in der Provinz fungierenden Oberbeamten wohl
anders bezogen, aber nicht eigentlich staatsrechtlich eine qualitativ andere
war.
Diese Verhaeltnisse fand Sulla vor und sie lagen seiner neuen Ordnung zu
Grunde. Der Grundgedanke derselben war die vollstaendige Scheidung der
politischen Gewalt, welche in den Buerger-, und der militaerischen, welche in
den Nichtbuergerdistrikten regierte, und die durchgaengige Erstreckung der Dauer
des hoechsten Amtes von einem Jahr auf zwei, von denen das erstere den
buergerlichen, das zweite den militaerischen Geschaeften gewidmet ward.
Raeumlich waren die buergerliche und die militaerische Gewalt allerdings laengst
schon durch die Verfassung geschieden, und endete jene an dem Pomerium, wo diese
begann; allein immer noch hielt derselbe Mann die hoechste politische und die
hoechste militaerische Macht in seiner Hand vereinigt. Kuenftig sollte der
Konsul und Praetor mit Rat und Buergerschaft verhandeln, der Prokonsul und
Propraetor die Armee kommandieren, jenem aber jede militaerische, diesem jede
politische Taetigkeit gesetzlich abgeschnitten sein. Dies fuehrte zunaechst zu
der politischen Trennung der norditalischen Landschaft von dem eigentlichen
Italien. Bisher hatten dieselben wohl in einem nationalen Gegensatz gestanden,
insofern Norditalien vorwiegend von Ligurern und Kelten, Mittel- und Sueditalien
von Italikern bewohnt ward; allein politisch und administrativ stand das gesamte
festlaendische Gebiet des roemischen Staates von der Meerenge bis an die Alpen
mit Einschluss der illyrischen Besitzungen, Buerger-, latinische und
Nichtitalikergemeinden ohne Unterschied, im ordentlichen Laufe der Dinge unter
der Verwaltung der in Rom eben fungierenden hoechsten Beamten, wie denn ja auch
die Kolonialgruendungen sich durch dies ganze Gebiet erstreckten. Nach Sullas
Ordnung wurde das eigentliche Italien, dessen Nordgrenze zugleich statt des
Aesis der Rubico ward, als ein jetzt ohne Ausnahme von roemischen Buergern
bewohntes Gebiet, den ordentlichen roemischen Obrigkeiten untergeben und dass in
diesem Sprengel regelmaessig keine Truppen und kein Kommandant standen, einer
der Fundamentalsaetze des roemischen Staatsrechts; das Keltenland diesseits der
Alpen dagegen, in dem schon der bestaendig fortwaehrenden Einfaelle der
Alpenvoelker wegen ein Kommando nicht entbehrt werden konnte, wurde nach dem
Muster der aelteren ueberseeischen Kommandos als eigene Statthalterschaft
konstituiert ^10. Indem nun endlich die Zahl der jaehrlich zu ernennenden
Praetoren von sechs auf acht erhoeht ward, stellte sich die neue
Geschaeftsordnung dahin, dass die jaehrlich zu ernennenden zehn hoechsten
Beamten waehrend ihres ersten Amtsjahrs als Konsuln oder Praetoren den
hauptstaedtischen Geschaeften - die beiden Konsuln der Regierung und Verwaltung,
zwei der Praetoren der Zivilrechtspflege, die uebrigen sechs der reorganisierten
Kriminaljustiz - sich widmeten, waehrend ihres zweiten Amtsjahrs als Prokonsuln
oder Propraetoren das Kommando in einer der zehn Statthalterschaften: Sizilien,
Sardinien, beiden Spanien, Makedonien, Asia, Africa, Narbo, Kilikien und dem
italischen Keltenland uebernahmen. Die schon erwaehnte Vermehrung der
Quaestorenzahl durch Sulla auf zwanzig gehoert ebenfalls in diesen Zusammenhang
^11.
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^10 Fuer diese Annahme gibt es keinen anderen Beweis, als dass das
italische Keltenland eine Provinz in dem Sinne, wo das Wort einen geschlossenen
und von einem jaehrlich erneuerten Statthalter verwalteten Sprengel bedeutet, in
den aelteren Zeiten ebenso entschieden nicht ist wie allerdings in der
caesarischen es eine ist (vgl. Licin. p. 39: Data erat et Sullae provincia
Gallia cisalpina).
Nicht viel anders steht es mit der Vorschiebung der Grenze; wir wissen,
dass ehemals der Aesis, zu Caesars Zeit der Rubico, das Keltenland von Italien
schied, aber nicht, wann die Vorrueckung stattfand. Man hat zwar daraus, dass
Marcus Terentius Varro Lucullus als Propraetor in dem Distrikt zwischen Aesis
und Rubico eine Grenzregulierung vornahm (Orelli 570), geschlossen, dass
derselbe wenigstens im Jahre nach Lucullus' Praetur 679 (75) noch Provinzialland
gewesen sein muesse, da auf italischem Boden der Propraetor nichts zu schaffen
habe. Indes nur innerhalb des Pomerium hoert jedes prorogierte Imperium von
selber auf; in Italien dagegen ist auch nach Sullas Ordnung ein solches zwar
nicht regelmaessig vorhanden, aber doch zulaessig, und ein ausserordentliches
ist das von Lucullus bekleidete Amt doch auf jeden Fall gewesen. Wir koennen
aber auch nachweisen, wann und wie Lucullus ein solches in dieser Gegend
bekleidet hat. Gerade er war schon vor der Sullanischen Reorganisation 672 (82)
als kommandierender Offizier eben hier taetig und wahrscheinlich, ebenwie
Pompeius, von Sulla mit propraetorischer Gewalt ausgestattet; in dieser
Eigenschaft wird er 672 (82) oder 673 (81) (vgl. App. 1, 95) die fragliche
Grenze reguliert haben. Aus dieser Inschrift folgt also fuer die rechtliche
Stellung Norditaliens ueberhaupt nichts und am wenigsten fuer die Zeit nach
Sullas Diktatur. Dagegen ist es ein bemerkenswerter Fingerzeig, dass Sulla das
roemische Pomerium vorschob (Sen. dial. 10, 14; Dio Cass. 43, 50), was nach
roemischem Staatsrecht nur dem gestattet war, der nicht etwa die Reichs-,
sondern die Stadt-, d. h. die italische Grenze vorgerueckt hatte.
^11 Da nach Sizilien zwei, in jede andere Provinz ein Quaestor gingen,
ueberdies die zwei staedtischen und die zwei den Konsuln bei der Kriegsfuehrung
beigeordneten und die vier Flottenquaestoren bestehen blieben, so waren hierfuer
neunzehn Beamte jaehrlich erforderlich. Die zwanzigste Quaestorenkompetenz
laesst sich nicht nachweisen.
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Zunaechst ward hiermit an die Stelle der bisherigen unordentlichen und zu
allen moeglichen schlechten Manoevern und Intrigen einladenden Aemterverteilung
eine klare und feste Regel gesetzt, dann aber auch den Ausschreitungen der
Beamtengewalt nach Moeglichkeit vorgebeugt und der Einfluss der obersten
Regierungsbehoerde wesentlich gesteigert. Nach der bisherigen Ordnung ward in
dem Reiche rechtlich nur unterschieden die Stadt, welche der Mauerring
umschloss, und die Landschaft ausserhalb des Pomerium; die neue Ordnung setzte
an die Stelle der Stadt das neue, fortan als ewig befriedet dem regelmaessigen
Kommando entzogene Italien ^12 und ihm gegenueber das festlaendische und
ueberseeische Gebiet, das umgekehrt notwendig unter Militaerkommandanten steht,
die von jetzt an sogenannten Provinzen. Nach der bisherigen Ordnung war derselbe
Mann sehr haeufig zwei, oft auch mehr Jahre in demselben Amte verblieben; die
neue Ordnung beschraenkte die hauptstaedtischen Aemter wie die Statthalterposten
durchaus auf ein Jahr, und die spezielle Verfuegung, dass jeder Statthalter
binnen dreissig Tagen, nachdem der Nachfolger in seinem Sprengel eingetroffen
sei, denselben unfehlbar zu verlassen habe, zeigt sehr klar, namentlich wenn man
damit noch das frueher erwaehnte Verbot der unmittelbaren Wiederwahl des
gewesenen Beamten zu demselben oder einem anderen Volksamt zusammennimmt, was
die Tendenz dieser Einrichtungen war: es war die alterprobte Maxime, durch die
einst der Senat das Koenigtum sich dienstbar gemacht hatte, dass die
Beschraenkung der Magistratur der Kompetenz nach der Demokratie, die der Zeit
nach der Oligarchie zugute komme. Nach der bisherigen Ordnung hatte Gaius Marius
zugleich als Haupt des Senats und als Oberfeldherr des Staates amtiert; wenn er
es nur seiner eigenen Ungeschicklichkeit zuzuschreiben hatte, dass es ihm
misslang, mittels dieser doppelten Amtsgewalt die Oligarchie zu stuerzen, so
schien nun dafuer gesorgt, dass nicht etwa ein kluegerer Nachfolger denselben
Hebel besser gebrauche. Nach der bisherigen Ordnung hatte auch der vom Volke
unmittelbar ernannte Beamte eine militaerische Stellung haben koennen; die
sullanische dagegen behielt diese ausschliesslich denjenigen Beamten vor, die
der Senat durch Erstreckung der Amtsfrist in ihrer Amtsgewalt bestaetigte. Zwar
war diese Amtsverlaengerung jetzt stehend geworden; dennoch wurde sie den
Auspizien und dem Namen, ueberhaupt der staatsrechtlichen Formulierung nach auch
ferner als ausserordentliche Fristerstreckung behandelt. Es war dies nicht
gleichgueltig. Den Konsul oder den Praetor konnte nur die Buergerschaft seines
Amtes entsetzen; den Prokonsul und den Propraetor ernannte und entliess der
Senat, so dass durch diese Verfuegung die gesamte Militaergewalt, auf die denn
doch zuletzt alles ankam, formell wenigstens vom Senat abhaengig wurde.
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^12 Die italische Eidgenossenschaft ist viel aelter; aber sie ist ein
Staatenbund, nicht, wie das sullanische Italien, ein innerhalb des Roemischen
Reiches einheitlich abgegrenztes Staatsgebiet.
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Dass endlich das hoechste aller Aemter, die Zensur, nicht foermlich
aufgehoben, aber in derselben Art beseitigt ward wie ehemals die Diktatur, ward
schon bemerkt. Praktisch konnte man derselben allenfalls entraten. Fuer die
Ergaenzung des Senats war anderweitig gesorgt. Seit Italien tatsaechlich
steuerfrei war und das Heer wesentlich durch Werbung gebildet ward, hatte das
Verzeichnis der Steuer- und Dienstpflichtigen in der Hauptsache seine Bedeutung
verloren; und wenn in der Ritterliste und dem Verzeichnis der Stimmberechtigten
Unordnung einriss, so mochte man dies nicht gerade ungern sehen. Es blieben also
nur die laufenden Finanzgeschaefte, welche die Konsuln schon bisher verwaltet
hatten, wenn, wie dies haeufig vorkam, die Zensorenwahl unterblieben war, und
nun als einen Teil ihrer ordentlichen Amtstaetigkeit uebernahmen. Gegen den
wesentlichen Gewinn, dass der Magistratur in den Zensoren ihre hoechste Spitze
entzogen ward, kam nicht in Betracht und tat der Alleinherrschaft des hoechsten
Regierungskollegiums durchaus keinen Eintrag, dass, um die Ambition der jetzt so
viel zahlreicheren Senatoren zu befriedigen, die Zahl der Pontifices und die der
Augurn von neun, die der Orakelbewahrer von zehn auf je fuenfzehn, die der
Schmausherren von drei auf sieben vermehrt ward.
In dem Finanzwesen stand schon nach der bisherigen Verfassung die
entscheidende Stimme bei dem Senat; es handelte sich demnach hier um die
Wiederherstellung einer geordneten Verwaltung. Sulla hatte anfaenglich sich in
nicht geringer Geldnot befunden; die aus Kleinasien mitgebrachten Summen waren
fuer den Sold des zahlreichen und stets anschwellenden Heeres bald verausgabt.
Noch nach dem Siege am Collinischen Tor hatte der Senat, da die Staatskasse nach
Praeneste entfuehrt worden war, sich zu Notschritten entschliessen muessen.
Verschiedene Bauplaetze in der Hauptstadt und einzelne Stuecke der kampanischen
Domaene wurden feilgeboten, die Klientelkoenige, die befreiten und
bundesgenoessischen Gemeinden ausserordentlicherweise in Kontribution gesetzt,
zum Teil ihnen ihr Grundbesitz und ihre Zoelle eingezogen, anderswo denselben
fuer Geld neue Privilegien zugestanden. Indes der bei der Uebergabe von
Praeneste vorgefundene Rest der Staatskasse von beilaeufig 4 Mill. Talern, die
bald beginnenden Versteigerungen und andere ausserordentliche Hilfsquellen
halfen der augenblicklichen Verlegenheit ab. Fuer die Zukunft aber ward gesorgt
weniger durch die asiatische Abgabenreform, bei der vorzugsweise die
Steuerpflichtigen gewannen und die Staatskasse wohl nur nicht verlor, als durch
die Wiedereinziehung der kampanischen Domaene, wozu jetzt noch Aenaria gefuegt
ward, und vor allem durch die Abschaffung der Kornverteilungen, die seit Gaius
Gracchus wie ein Krebs an den roemischen Finanzen gezehrt hatten.
Dagegen ward das Gerichtswesen wesentlich umgestaltet, teils aus
politischen Ruecksichten, teils um in die bisherige sehr unzulaengliche und
unzusammenhaengende Prozesslegislation groessere Einheit und Brauchbarkeit zu
bringen. Nach der bisherigen Ordnung gingen die Prozesse zur Entscheidung teils
an die Buergerschaft, teils an Geschworene. Die Gerichte, in denen die ganze
Buergerschaft auf Provokation von dem Urteil des Magistrats hin entschied, lagen
bis auf Sulla in den Haenden in erster Reihe der Volkstribune, in zweiter der
Aedilen, indem saemtliche Prozesse, durch die ein Beamter oder Beauftragter der
Gemeinde wegen seiner Geschaeftsfuehrung zur Verantwortung gezogen ward, mochten
sie auf Leib und Leben oder auf Geldbussen gehen, von den Volkstribunen, alle
uebrigen Prozesse, in denen schliesslich das Volk entschied, von den kurulischen
oder plebejischen Aedilen in erster Instanz abgeurteilt, in zweiter geleitet
wurden. Sulla hat den tribunizischen Rechenschaftsprozess wenn nicht geradezu
abgeschafft, so doch, ebenwie die legislatorische Initiative der Tribune, von
der vorgaengigen Einwilligung des Senats abhaengig gemacht und vermutlich auch
den aedilizischen Strafprozess in aehnlicher Weise beschraenkt. Dagegen
erweiterte er die Kompetenz der Geschworenengerichte. Es gab damals ein
doppeltes Verfahren vor Geschworenen. Das ordentliche, welches anwendbar war in
allen nach unserer Auffassung zu einem Kriminal- oder Zivilprozess sich
eignenden Faellen, mit Ausnahme der unmittelbar gegen den Staat gerichteten
Verbrechen, bestand darin, dass der eine der beiden hauptstaedtischen
Gerichtsherren die Sache instruierte und ein von ihm ernannter Geschworener auf
Grund dieser Instruktion entschied. Der ausserordentliche Geschworenenprozess
trat ein in einzelnen wichtigen Zivil- oder Kriminalfaellen, wegen welcher durch
besondere Gesetze anstatt des Einzelgeschworenen ein eigener Geschworenenhof
bestellt worden war. Dieser Art waren teils die fuer einzelne Faelle
konstituierten Spezialgerichtsstellen; teils die stehenden
Kommissionalgerichtshoefe, wie sie fuer Erpressungen, fuer Giftmischerei und
Mord, vielleicht auch fuer Wahlbestechung und andere Verbrechen im Laufe des
siebenten Jahrhunderts niedergesetzt worden waren; teils endlich die beiden
Hoefe der Zehnmaenner fuer den Freiheits- und der Hundertundfuenf- oder kuerzer
der Hundertmaenner fuer den Erbschaftsprozess, auch von dem bei allem
Eigentumsstreit gebrauchten Lanzenschaft das Schaftgericht (hasta) genannt. Der
Zehnmaennerhof (decemviri litibus iudicandis) war eine uralte Institution zum
Schutze der Plebejer gegen ihre Herren. Zeit und Veranlassung der Entstehung des
Schaftgerichts liegen im Dunkeln, werden aber vermutlich ungefaehr dieselben
sein wie bei den oben erwaehnten wesentlich gleichartigen Kriminalkommissionen.
Ueber die Leitung dieser verschiedenen Gerichtshoefe war in den einzelnen
Gerichtsordnungen verschieden bestimmt; so standen dem Erpressungsgericht ein
Praetor, dem Mordgericht ein aus den gewesenen Aedilen besonders ernannter
Vorstand, dem Schaftgericht mehrere aus den gewesenen Quaestoren genommene
Direktoren vor. Die Geschworenen wurden wenigstens fuer das ordentliche wie fuer
das ausserordentliche Verfahren in Gemaessheit der Gracchischen Ordnung aus den
nichtsenatorischen Maennern von Ritterzensus genommen; die Auswahl stand im
allgemeinen den Magistraten zu, die die Gerichtsleitung hatten, jedoch in der
Weise, dass sie mit dem Antritt ihres Amts die Geschworenenliste ein fuer
allemal aufzustellen hatten und dann das einzelne Geschworenenkollegium aus
diesen nicht durch freie Auswahl des Magistrats, sondern durch Losung und durch
Rejektion der Parteien gebildet ward. Aus der Volkswahl gingen nur die
Zehnmaenner fuer den Freiheitsprozess hervor.
Sullas Reformen waren hauptsaechlich dreifacher Art. Einmal vermehrte er
die Zahl der Geschworenenhoefe sehr betraechtlich. Es gab spaeterhin besondere
Geschworenenkommissionen fuer Erpressung; fuer Mord mit Einschluss von
Brandstiftung und falschem Zeugnis; fuer Wahlbestechung; ferner fuer Hochverrat
und jede Entehrung des roemischen Namens; fuer die schwersten Betrugsfaelle:
Testaments- und Muenzfaelschung; fuer Ehebruch; fuer die schwersten
Ehrverletzungen, namentlich Realinjurien und Stoerung des Hausfriedens;
vielleicht auch fuer Unterschlagung oeffentlicher Gelder, fuer Zinswucher und
andere Vergehen; und wenigstens die meisten dieser Hoefe sind von Sulla entweder
vorgefunden oder ins Leben gerufen und von ihm mit einer besonderen Kriminal-
und Kriminalprozessordnung versehen worden. Uebrigens blieb es der Regierung
unbenommen, vorkommendenfalls fuer einzelne Gruppen von Verbrechen Spezialhoefe
zu bestellen. Folgeweise wurden hierdurch die Volksgerichte im wesentlichen
abgeschafft, namentlich die Hochverratsprozesse an die neue
Hochverratskommission gewiesen, der ordentliche Geschworenenprozess bedeutend
beschraenkt, indem ihm die schwereren Faelschungen und Injurien entzogen wurden.
Was zweitens die Oberleitung der Gerichte anlangt, so standen, wie schon
erwaehnt ward, jetzt fuer die Leitung der verschiedenen Geschworenenhoefe sechs
Praetoren zur Disposition, denen noch fuer die am meisten in Anspruch genommene
Kommission fuer Mordtaten eine Anzahl anderer Dirigenten zugegeben wurden. In
die Geschworenenstellen traten drittens statt der gracchischen Ritter wieder die
Senatoren ein.
Der politische Zweck dieser Verfuegungen, der bisherigen Mitregierung der
Ritter ein Ende zu machen, liegt klar zu Tage; aber ebensowenig laesst es sich
verkennen, dass dieselben nicht bloss politische Tendenzmassregeln waren,
sondern hier der erste Versuch gemacht wurde, dem seit den staendischen Kaempfen
immer mehr verwilderten roemischen Kriminalprozess und Kriminalrecht
wiederaufzuhelfen. Von dieser Sullanischen Gesetzgebung datiert sich die dem
aelteren Recht unbekannte Scheidung von Kriminal- und Zivilsachen in dem Sinn,
den wir noch heute damit verbinden: als Kriminalsache erscheint seitdem, was vor
die von dem Praetor geleitete Geschworenenbank gehoert, als Zivilsache dasjenige
Verfahren, wo der oder die Geschworenen nicht unter praetorischem Vorsitz
funktionieren. Die Gesamtheit der Sullanischen Quaestionenordnungen laesst sich
zugleich als das erste roemische Gesetzbuch nach den Zwoelf Tafeln und als das
erste ueberhaupt je besonders erlassene Kriminalgesetzbuch bezeichnen. Aber auch
im einzelnen zeigt sich ein loeblicher und liberaler Geist. So seltsam es von
dem Urheber der Proskriptionen klingen mag, so bleibt es darum
nichtsdestoweniger wahr, dass er die Todesstrafe fuer politische Vergehen
abgeschafft hat; denn da nach roemischer, auch von Sulla unveraendert
festgehaltener Sitte nur das Volk, nicht die Geschworenenkommission auf Verlust
des Lebens oder auf gefaengliche Haft erkennen konnte, so kam die Uebertragung
der Hochverratsprozesse von der Buergerschaft auf eine stehende Kommission
hinaus auf die Abschaffung der Todesstrafe fuer solche Vergehen, waehrend
andererseits in der Beschraenkung der verderblichen Spezialkommissionen fuer
einzelne Hochverratsfaelle, wie deren eine die Varische im Bundesgenossenkrieg
gewesen war; gleichfalls ein Fortschritt zum Besseren lag. Die gesamte Reform
ist von ungemeinem und dauerndem Nutzen gewesen und ein bleibendes Denkmal des
praktischen, gemaessigten, staatsmaennischen Geistes, der ihren Urheber wohl
wuerdig machte, gleich den alten Dezemvirn als souveraener Vermittler mit der
Rolle des Gesetzes zwischen die Parteien zu treten.
Als einen Anhang zu diesen Kriminalgesetzen mag man die polizeilichen
Ordnungen betrachten, durch welche Sulla, das Gesetz an die Stelle des Zensors
setzend, gute Zucht und strenge Sitte wieder einschaerfte und durch Feststellung
neuer Maximalsaetze anstatt der alten laengst verschollenen den Luxus bei
Mahlzeiten, Begraebnissen und sonst zu beschraenken versuchte.
Endlich ist wenn nicht Sullas, doch das Werk der sullanischen Epoche die
Entwicklung eines selbstaendigen roemischen Munizipalwesens. Dem Altertum ist
der Gedanke, die Gemeinde als ein untergeordnetes politisches Ganze dem hoeheren
Staatsganzen organisch einzufuegen, urspruenglich fremd; die Despotie des Ostens
kennt staedtische Gemeinwesen im strengen Sinne des Worts nicht und in der
ganzen hellenisch-italischen Welt faellt Stadt und Staat notwendig zusammen.
Insofern gibt es in Griechenland wie in Italien von Haus aus ein eigenes
Munizipalwesen nicht. Vor allem die roemische Politik hielt mit der ihr eigenen
zaehen Konsequenz hieran fest; noch im sechsten Jahrhundert wurden die
abhaengigen Gemeinden Italiens entweder, um ihnen ihre munizipale Verfassung zu
bewahren, als formell souveraene Nichtbuergerstaaten konstituiert oder, wenn sie
roemisches Buergerrecht erhielten, zwar nicht gehindert, sich als Gesamtheit zu
organisieren, aber doch der eigentlich munizipalen Rechte beraubt, so dass in
allen Buergerkolonien und Buergermunizipien selbst die Rechtspflege und das
Bauwesen von den roemischen Praetoren und Zensoren verwaltet ward. Das Hoechste,
wozu man sich verstand, war durch einen von Rom aus ernannten Stellvertreter
(praefectus) des Gerichtsherrn wenigstens die dringendsten Rechtssachen an Ort
und Stelle erledigen zu lassen. Nicht anders verfuhr man in den Provinzen,
ausser dass hier an die Stelle der hauptstaedtischen Behoerden der Statthalter
trat. In den freien, das heisst formell souveraenen Staedten ward die Zivil-
oder Kriminaljurisdiktion von den Munizipalbeamten nach den Lokalstatuten
verwaltet; nur dass freilich, wo nicht ganz besondere Privilegien
entgegenstanden, jeder Roemer sowohl als Beklagter wie als Klaeger verlangen
konnte, seine Sache vor italischen Richtern nach italischem Recht entschieden zu
sehen. Fuer die gewoehnlichen Provinzialgemeinden war der roemische Statthalter
die einzige regelmaessige Gerichtsbehoerde, der die Instruierung aller Prozesse
oblag. Es war schon viel, wenn, wie in Sizilien, in dem Fall, dass der Beklagte
ein Siculer war, der Statthalter durch das Provinzialstatut gehalten war, einen
einheimischen Geschworenen zu geben und nach Ortsgebrauch entscheiden zu lassen;
in den meisten Provinzen scheint auch dies vom Gutfinden des instruierenden
Beamten abgehangen zu haben.
Im siebenten Jahrhundert ward diese unbedingte Zentralisation des
oeffentlichen Lebens der roemischen Gemeinde in dem einen Mittelpunkt Rom
wenigstens fuer Italien aufgegeben. Seit dies eine einzige staedtische Gemeinde
war und das Stadtgebiet vom Arnus und Rubico bis hinab zur sizilischen Meerenge
reichte, musste man wohl sich entschliessen, innerhalb dieser grossen wiederum
kleinere Stadtgemeinden zu bilden. So ward Italien nach Vollbuergergemeinden
organisiert, bei welcher Gelegenheit man zugleich die durch ihren Umfang
gefaehrlichen groesseren Gaue, soweit dies nicht schon frueher geschehen war, in
mehrere kleinere Stadtbezirke aufgeloest haben mag. Die Stellung dieser neuen
Vollbuergergemeinden war ein Kompromiss zwischen derjenigen, die ihnen bis dahin
als Bundesstaaten zugekommen war, und derjenigen, die ihnen als integrierenden
Teilen der roemischen Gemeinde nach aelterem Recht zugekommen sein wuerde.
Zugrunde lag im ganzen die Verfassung der bisherigen formell souveraenen
latinischen oder auch, insofern deren Verfassung in den Grundzuegen der
roemischen gleich ist, die der roemischen altpatrizisch-konsularischen Gemeinde;
nur dass darauf gehalten ward, fuer dieselben Institutionen in dem Munizipium
andere und geringere Namen zu verwenden als in der Hauptstadt, das heisst im
Staat. Eine Buergerversammlung tritt an die Spitze mit der Befugnis,
Gemeindestatute zu erlassen und die Gemeindebeamten zu ernennen. Ein Gemeinderat
von hundert Mitgliedern uebernimmt die Rolle des roemischen Senats. Das
Gerichtswesen wird verwaltet von vier Gerichtsherren, zwei ordentlichen
Richtern, die den beiden Konsuln, zwei Marktrichtern, die den kurulischen
Aedilen entsprechen. Die Zensurgeschaefte, die wie in Rom von fuenf zu fuenf
Jahr sich erneuerten und allem Anschein nach vorwiegend in der Leitung der
Gemeindebauten bestanden, wurden von den hoechsten Gemeindebeamten, also den
beiden ordentlichen Gerichtsherren, mit uebernommen, welche in diesem Fall den
auszeichnenden Titel der "Gerichtsherren mit zensorischer oder Fuenfjahrgewalt"
annahmen. Die Gemeindekasse verwalteten zwei Quaestoren. Fuer das Sakralwesen
sorgten zunaechst die beiden der aeltesten latinischen Verfassung allein
bekannten Kollegien priesterlicher Sachverstaendigen, die munizipalen Pontifices
und Augurn.
Was das Verhaeltnis dieses sekundaeren politischen Organismus zu dem
primaeren des Staates anlangt, so standen im allgemeinen jenem wie diesem die
politischen Befugnisse vollstaendig zu und band also der Gemeindebeschluss und
das Imperium der Gemeindebeamten den Gemeindebuerger ebenso wie der
Volksbeschluss und das konsularische Imperium den Roemer. Dies fuehrte im ganzen
zu einer konkurrierenden Taetigkeit der Staats- und der Stadtbehoerden: Es
hatten beispielsweise beide das Recht der Schatzung und Besteuerung, ohne dass
bei den etwaigen staedtischen Schatzungen und Steuern die von Rom
ausgeschriebenen oder bei diesen jene beruecksichtigt worden waeren; es durften
oeffentliche Bauten sowohl von den roemischen Beamten in ganz Italien als auch
von den staedtischen in ihrem Sprengel angeordnet werden, und was dessen mehr
ist. Im Kollisionsfall wich natuerlich die Gemeinde dem Staat und brach der
Volksschluss den Stadtschluss. Eine foermliche Kompetenzteilung fand wohl nur in
der Rechtspflege statt, wo das reine Konkurrenzsystem zu der groessten
Verwirrung gefuehrt haben wuerde; hier wurden im Kriminalprozess vermutlich alle
Kapitalsachen, im Zivilverfahren die schwereren, und ein selbstaendiges
Auftreten der dirigierenden Beamten voraussetzenden Prozesse den
hauptstaedtischen Behoerden und Geschworenen vorbehalten und die italischen
Stadtgerichte auf die geringeren und minder verwickelten oder auch sehr
dringenden Rechtshaendel beschraenkt.
Die Entstehung dieses italischen Gemeindewesens ist nicht ueberliefert. Es
ist wahrscheinlich, dass sie in ihren Anfaengen zurueckgeht auf
Ausnahmebestimmungen fuer die grossen Buergerkolonien, die am Ende des sechsten
Jahrhunderts gegruendet wurden; wenigstens deuten einzelne, an sich
gleichgueltige formelle Differenzen zwischen Buergerkolonien und
Buergermunizipien darauf hin, dass die neue, damals praktisch an die Stelle der
latinischen tretende Buergerkolonie urspruenglich eine bessere staatsrechtliche
Stellung gehabt hat als das weit aeltere Buergermunizipium, und diese
Bevorzugung kann wohl nur bestanden haben in einer der latinischen sich
annaehernden Gemeindeverfassung, wie sie spaeterhin saemtlichen Buergerkolonien
wie Buergermunizipien zukam. Bestimmt nachweisen laesst sich die neue Ordnung
zuerst fuer die revolutionaere Kolonie Capua, und keinem Zweifel unterliegt es,
dass sie ihre volle Anwendung erst fand, als die saemtlichen bisher souveraenen
Staedte Italiens infolge des Bundesgenossenkriegs als Buergergemeinden
organisiert werden mussten. Ob schon das Julische Gesetz, ob die Zensoren von
668 (86), ob erst Sulla das einzelne geordnet hat, laesst sich nicht
entscheiden; die Uebertragung der zensorischen Geschaefte auf die Gerichtsherren
scheint zwar nach Analogie der Sullanischen, die Zensur beseitigenden Ordnung
eingefuehrt zu sein, kann aber auch ebensogut auf die aelteste latinische
Verfassung zurueckgehen, die ja auch die Zensur nicht kannte. Auf alle Faelle
ist diese dem eigentlichen Staat sich ein- und unterordnende Stadtverfassung
eines der merkwuerdigsten und folgenreichsten Erzeugnisse der sullanischen Zeit
und des roemischen Staatslebens ueberhaupt. Staat und Stadt ineinanderzufuegen
hat allerdings das Altertum ebensowenig vermocht, als es vermocht hat, das
repraesentative Regiment und andere grosse Grundgedanken unseres heutigen
Staatslebens aus sich zu entwickeln; aber es hat seine politische Entwicklung
bis an diejenigen Grenzen gefuehrt, wo diese die gegebenen Masse ueberwaechst
und sprengt, und vor allem ist dies in Rom geschehen, das in jeder Beziehung an
der Scheide und in der Verbindung der alten und der neuen geistigen Welt steht.
In der Sullanischen Verfassung sind einerseits die Urversammlung und der
staedtische Charakter des Gemeinwesens Rom fast zur bedeutungslosen Form
zusammengeschwunden, andererseits die innerhalb des Staates stehende Gemeinde
schon in der italischen vollstaendig entwickelt; bis auf den Namen, der freilich
in solchen Dingen die Haelfte der Sache ist, hat diese letzte Verfassung der
freien Republik das Repraesentativsystem und den auf den Gemeinden sich
aufbauenden Staat durchgefuehrt.
Das Gemeindewesen in den Provinzen ward hierdurch nicht geaendert; die
Gemeindebehoerden der unfreien Staedte blieben vielmehr, von besonderen
Ausnahmen abgesehen, beschraenkt auf Verwaltung und Polizei und auf diejenige
Jurisdiktion, welche die roemischen Behoerden vorzogen, nicht selbst in die Hand
zu nehmen.
Dieses war die Verfassung, die Lucius Cornelius Sulla der Gemeinde Rom gab.
Senat und Ritterstand, Buergerschaft und Proletariat, Italiker und Provinzialen
nahmen sie hin, wie sie vom Regenten ihnen diktiert ward, wenn nicht ohne zu
grollen, doch ohne sich aufzulehnen; nicht so die Sullanischen Offiziere. Das
roemische Heer hatte seinen Charakter gaenzlich veraendert. Es war allerdings
durch die Marianische Reform wieder schlagfertiger und militaerisch brauchbarer
geworden, als da es vor den Mauern von Numantia nicht focht; aber es hatte
zugleich sich aus einer Buergerwehr in eine Schar von Lanzknechten verwandelt,
welche dem Staat gar keine und dem Offizier nur dann Treue bewiesen, wenn er
verstand, sie persoenlich an sich zu fesseln. Diese voellige Umgestaltung des
Armeegeistes hatte der Buergerkrieg in graesslicher Weise zur Evidenz gebracht:
sechs kommandierende Generale, Albinus, Cato, Rufus, Flaccus, Cinna und Gaius
Carbo, waren waehrend desselben gefallen von der Hand ihrer Soldaten; einzig
Sulla hatte bisher es vermocht, der gefaehrlichen Meute Herr zu bleiben,
freilich nur, indem er allen ihren wilden Begierden den Zuegel schiessen liess
wie noch nie vor ihm ein roemischer Feldherr. Wenn deshalb ihm der Verderb der
alten Kriegszucht schuld gegeben wird, so ist dies nicht gerade unrichtig, aber
dennoch ungerecht; er war eben der erste roemische Beamte, der seiner
militaerischen und politischen Aufgabe nur dadurch zu genuegen imstande war,
dass er auftrat als Condottiere. Aber er hatte die Militaerdiktatur nicht
uebernommen, um den Staat der Soldateska untertaenig zu machen, sondern
vielmehr, um alles im Staat, vor allem aber das Heer und die Offiziere, unter
die Gewalt der buergerlichen Ordnung zurueckzuzwingen. Wie dies offenbar ward,
erhob sich gegen ihn eine Opposition mit seinem eigenen Stab. Mochte den
uebrigen Buergern gegenueber die Oligarchie den Tyrannen spielen; aber dass auch
die Generale, die mit ihrem guten Schwert die umgestuerzten Senatorensessel
wieder aufgerichtet hatten, jetzt ebendiesem Senat unweigerlichen Gehorsam zu
leisten aufgefordert wurden, schien unertraeglich. Eben die beiden Offiziere,
denen Sulla das meiste Vertrauen geschenkt hatte, widersetzten sich der neuen
Ordnung der Dinge. Als Gnaeus Pompeius, den Sulla mit der Eroberung von Sizilien
und Afrika beauftragt und zu seinem Tochtermanne erkoren hatte, nach Vollzug
seiner Aufgabe vom Senat den Befehl erhielt, sein Heer zu entlassen, unterliess
er es zu gehorsamen und wenig fehlte an offenem Aufstand. Quintus Ofella, dessen
festem Ausharren vor Praeneste wesentlich der Erfolg des letzten und schwersten
Feldzuges verdankt ward, bewarb sich in ebenso offenem Widerspruch gegen die neu
erlassenen Ordnungen um das Konsulat, ohne die niederen Aemter bekleidet zu
haben. Mit Pompeius kam, wenn nicht eine herzliche Aussoehnung, doch ein
Vergleich zustande. Sulla, der seinen Mann genug kannte, um ihn nicht zu
fuerchten, nahm die Impertinenz hin, die Pompeius ihm ins Gesicht sagte, dass
mehr Leute sich um die aufgehende Sonne kuemmerten als um die untergehende, und
bewilligte dem eitlen Juengling die leeren Ehrenbezeigungen, an denen sein Herz
hing. Wenn er hier sich laesslich zeigte, so bewies er dagegen Ofella
gegenueber, dass er nicht der Mann war, sich von seinen Marschaellen imponieren
zu lassen: So wie dieser verfassungswidrig als Bewerber vor das Volk trat, liess
ihn Sulla auf oeffentlichem Marktplatz niederstossen und setzte sodann der
versammelten Buergerschaft auseinander, dass die Tat auf seinen Befehl und warum
sie vollzogen sei. So verstummte zwar fuer jetzt diese bezeichnende Opposition
des Hauptquartiers gegen die neue Ordnung der Dinge; aber sie blieb bestehen und
gab den praktischen Kommentar zu Sullas Worten, dass das, was er diesmal tue,
nicht zum zweitenmal getan werden koenne.
Eines blieb noch uebrig -vielleicht das schwerste von allem: die
Zurueckfuehrung der Ausnahmezustaende in die neualten gesetzlichen Bahnen. Sie
ward dadurch erleichtert, dass Sulla dieses letzte Ziel nie aus den Augen
verloren hatte. Obwohl das Valerische Gesetz ihm absolute Gewalt und jeder
seiner Verordnungen Gesetzeskraft gegeben, hatte er dennoch dieser exorbitanten
Befugnis sich nur bei Massregeln bedient, die von voruebergehender Bedeutung
waren und wo die Beteiligung Rat und Buergerschaft bloss nutzlos kompromittiert
haben wuerde, namentlich bei den Aechtungen. Regelmaessig hatte er schon selbst
diejenigen Bestimmungen beobachtet, die er fuer die Zukunft vorschrieb. Dass das
Volk befragt ward, lesen wir in dem Quaestorengesetz, das zum Teil noch
vorhanden ist, und von anderen Gesetzen, zum Beispiel dem Aufwandgesetz und
denen ueber die Konfiskation der Feldmarken, ist es bezeugt. Ebenso ward bei
wichtigeren Administrativakten, zum Beispiel bei der Entsendung und
Zurueckberufung der afrikanischen Armee und bei Erteilung von staedtischen
Freibriefen, der Senat vorangestellt. In demselben Sinn liess Sulla schon fuer
673 (81) Konsuln waehlen, wodurch wenigstens die gehaessige offizielle Datierung
nach der Regentschaft vermieden ward; doch blieb die Macht noch ausschliesslich
bei dem Regenten und ward die Wahl auf sekundaere Persoenlichkeiten geleitet.
Aber im Jahre darauf (674 80) setzte Sulla die ordentliche Verfassung wieder
vollstaendig in Wirksamkeit und verwaltete als Konsul in Gemeinschaft mit seinem
Waffengenossen Quintus Metellus den Staat, waehrend er die Regentschaft zwar
noch beibehielt, aber vorlaeufig ruhen liess. Er begriff es wohl, wie
gefaehrlich es eben fuer seine eigenen Institutionen war, die Militaerdiktatur
zu verewigen. Da die neuen Zustaende sich haltbar zu erweisen schienen, und von
den neuen Einrichtungen zwar manches, namentlich in der Kolonisierung, noch
zurueck, aber doch das meiste und wichtigste vollendet war, so liess er den
Wahlen fuer 675 (79) freien Lauf, lehnte die Wiederwahl zum Konsulat als mit
seinen eigenen Verordnungen unvereinbar ab und legte, bald nachdem die neuen
Konsuln Publius Servilius und Appius Claudius ihr Amt angetreten hatten, im
Anfang des Jahres 675 (79) die Regentschaft nieder. Es ergriff selbst starre
Herzen, als der Mann, der bis dahin mit dem Leben und dem Eigentum von Millionen
nach Willkuer geschaltet hatte, auf dessen Wink so viele Haeupter gefallen
waren, dem in jeder Gasse Roms, in jeder Stadt Italiens Todfeinde wohnten und
der ohne einen ebenbuertigen Verbuendeten, ja genau genommen ohne den Rueckhalt
einer festen Partei sein tausend Interessen und Meinungen verletzendes Werk der
Reorganisation des Staates zu Ende gefuehrt hatte, als dieser Mann auf den
Marktplatz der Hauptstadt trat, sich seiner Machtfuelle freiwillig begab, seine
bewaffneten Begleiter verabschiedete, seine Gerichtsdiener entliess und die
dichtgedraengte Buergerschaft aufforderte zu reden, wenn einer von ihm
Rechenschaft begehre. Alles schwieg; Sulla stieg herab von der Rednerbuehne und
zu Fuss, nur von den Seinigen begleitet, ging er mitten durch ebenjenen Poebel,
der ihm vor acht Jahren das Haus geschleift hatte, zurueck nach seiner Wohnung.
Die Nachwelt hat weder Sulla selbst noch sein Reorganisationswerk richtig
zu wuerdigen verstanden, wie sie denn unbillig zu sein pflegt gegen die
Persoenlichkeiten, die dem Strom der Zeiten sich entgegenstemmen. In der Tat ist
Sulla eine von den wunderbarsten, man darf vielleicht sagen eine einzige
Erscheinung in der Geschichte. Physisch und psychisch ein Sanguiniker,
blauaeugig, blond, von auffallend weisser, aber bei jeder leidenschaftlichen
Bewegung sich roetender Gesichtsfarbe, uebrigens ein schoener, feurig blickender
Mann, schien er nicht eben bestimmt, dem Staat mehr zu sein als seine Ahnen, die
seit seines Grossvaters Grossvater Publius Cornelius Rufinus (Konsul 464, 477
290, 277), einem der angesehensten Feldherrn und zugleich dem prunkliebendsten
Mann der pyrrhischen Zeit, in Stellungen zweiten Ranges verharrt hatten. Er
begehrte vom Leben nichts als heiteren Genuss. Aufgewachsen in dem Raffinement
des gebildeten Luxus, wie er in jener Zeit auch in den minder reichen
senatorischen Familien Roms einheimisch war, bemaechtigte er rasch und bebend
sich der ganzen Fuelle sinnlich geistiger Genuesse, welche die Verbindung
hellenischer Feinheit und roemischen Reichtums zu gewaehren vermochten. Im
adligen Salon und unter dem Lagerzelt war er gleich willkommen als angenehmer
Gesellschafter und guter Kamerad; vornehme und geringe Bekannte fanden in ihm
den teilnehmenden Freund und den bereitwilligen Helfer in der Not, der sein Geld
weit lieber seinem bedraengten Genossen als seinem reichen Glaeubiger goennte.
Leidenschaftlich huldigte er dem Becher, noch leidenschaftlicher den Frauen;
selbst in seinen spaeteren Jahren war er nicht mehr Regent, wenn er nach
vollbrachtem Tagesgeschaeft sich zur Tafel setzte. Ein Zug der Ironie, man
koennte vielleicht sagen der Bouffonnerie, geht durch seine ganze Natur. Noch
als Regent befahl er, waehrend er die Versteigerung der Gueter der Geaechteten
leitete, fuer ein ihm ueberreichtes schlechtes Lobgedicht dem Verfasser eine
Verehrung aus der Beute zu verabreichen unter der Bedingung, dass er gelobe, ihn
niemals wieder zu besingen. Als er vor der Buergerschaft Ofenas Hinrichtung
rechtfertigte, geschah es, indem er den Leuten die Fabel erzaehlte von dem
Ackersmann und den Laeusen. Seine Gesellen waehlte er gern unter den
Schauspielern und liebte es, nicht bloss mit Quintus Roscius, dem roemischen
Talma, sondern auch mit viel geringeren Buehnenleuten beim Weine zu sitzen; wie
er denn auch selbst nicht schlecht sang und sogar zur Auffuehrung in seinem
Zirkel selber Possen schrieb. Doch ging in diesen lustigen Bacchanalien ihm
weder die koerperliche noch die geistige Spannkraft verloren; noch in der
laendlichen Musse seiner letzten Jahre lag er eifrig der Jagd ob, und dass er
aus dem eroberten Athen die Aristotelischen Schriften nach Rom brachte, beweist
doch wohl fuer sein Interesse auch an ernsterer Lektuere. Das spezifische
Roemertum stiess ihn eher ab. Von der plumpen Morgue, die die roemischen Grossen
gegenueber den Griechen zu entwickeln liebten, und von der Feierlichkeit
beschraenkter grosser Maenner hatte Sulla nichts, vielmehr liess er gern sich
gehen, erschien wohl zum Skandal mancher seiner Landsleute in griechischen
Staedten in griechischer Tracht oder veranlasste seine adligen Gesellen, bei den
Spielen selber die Rennwagen zu lenken. Noch weniger war ihm von den halb
patriotischen, halb egoistischen Hoffnungen geblieben, die in Laendern freier
Verfassung jede jugendliche Kapazitaet auf den politischen Tummelplatz locken
und die auch er wie jeder andere einmal empfunden haben mag; in einem Leben, wie
das seine war, schwankend zwischen leidenschaftlichem Taumel und mehr als
nuechternem Erwachen, verzetteln sich rasch die Illusionen. Wuenschen und
Streben mochte ihm eine Torheit erscheinen in einer Welt, die doch unbedingt vom
Zufall regiert ward und wo, wenn ueberhaupt auf etwas, man ja doch auf nichts
spannen konnte als auf diesen Zufall. Dem allgemeinen Zug der Zeit, zugleich dem
Unglauben und dem Aberglauben, sich zu ergeben folgte auch er. Seine wunderliche
Glaeubigkeit ist nicht der plebejische Koehlerglaube des Marius, der von dem
Pfaffen fuer Geld sich wahrsagen und seine Handlungen durch ihn bestimmen
laesst; noch weniger der finstere Verhaengnisglaube des Fanatikers, sondern
jener Glaube an das Absurde, wie er bei jedem von dem Vertrauen auf eine
zusammenhaengende Ordnung der Dinge durch und durch zurueckgekommenen Menschen
notwendig sich einstellt, der Aberglaube des gluecklichen Spielers, der sich vom
Schicksal privilegiert erachtet, jedesmal und ueberall die rechte Nummer zu
werfen. In praktischen Fragen verstand Sulla sehr wohl, mit den Anforderungen
der Religion ironisch sich abzufinden. Als er die Schatzkammern der griechischen
Tempel leerte, aeusserte er, dass es demjenigen nimmermehr fehlen koenne, dem
die Goetter selbst die Kasse fuellten. Als die delphischen Priester ihm
berichteten, dass sie sich scheuten, die verlangten Schaetze zu senden, da die
Zither des Gottes hell geklungen, als man sie beruehrt, liess er ihnen
zuruecksagen, dass man sie nun um so mehr schicken moege, denn offenbar stimme
der Gott seinem Vorhaben zu. Aber darum wiegte er nicht weniger gern sich in dem
Gedanken, der auserwaehlte Liebling der Goetter zu sein, ganz besonders jener,
der er bis in seine spaeten Jahre vor allen den Preis gab, der Aphrodite. In
seinen Unterhaltungen wie in seiner Selbstbiographie ruehmte er sich vielfach
des Verkehrs, den in Traeumen und Anzeichen die Unsterblichen mit ihm gepflogen.
Er hatte wie wenig andere ein Recht, auf seine Taten stolz zu sein; er war es
nicht, wohl aber stolz auf sein einzig treues Glueck. Er pflegte wohl zu sagen,
dass jedes improvisierte Beginnen ihm besser ausgeschlagen sei als das
planmaessig angelegte, und eine seiner wunderlichsten Marotten, die Zahl der in
den Schlachten auf seiner Seite gefallenen Leute regelmaessig als null
anzugeben, ist doch auch nichts als die Kinderei eines Glueckskindes. Es war nur
der Ausdruck der ihm natuerlichen Stimmung, als er, auf dem Gipfel seiner
Laufbahn angelangt und alle seine Zeitgenossen in schwindelnder Tiefe unter sich
sehend, die Bezeichnung des Gluecklichen, Sulla Felix, als foermlichen Beinamen
annahm und auch seinen Kindern entsprechende Benennungen beilegte.
Nichts lag Sulla ferner als der planmaessige Ehrgeiz. Er war zu gescheit,
um gleich den Dutzendaristokraten seiner Zeit die Verzeichnung seines Namens in
die konsularischen Register als das Ziel seines Lebens zu betrachten; zu
gleichgueltig und zu wenig Ideolog, um sich mit der Reform des morschen
Staatsgebaeudes freiwillig befassen zu moegen. Er blieb, wo Geburt und Bildung
ihn hinwiesen, in dem Kreis der vornehmen Gesellschaft und machte wie ueblich
die Aemterlaufbahn durch; Ursache sich anzustrengen hatte er nicht und
ueberliess dies den politischen Arbeitsbienen, an denen es ja nicht fehlte. So
fuehrte ihn im Jahre 647 (107) bei der Verlosung der Quaestorenstellen der
Zufall nach Afrika in das Hauptquartier des Gaius Marius. Der unversuchte
hauptstaedtische Elegant ward von dem rauben baeurischen Feldherrn und seinem
erprobten Stab nicht zum besten empfangen. Durch diese Aufnahme gereizt, machte
Sulla, furchtlos und anstellig wie er war, im Fluge das Waffenhandwerk sich zu
eigen und entwickelte auf dem verwegenen Zug nach Mauretanien zuerst jene
eigentuemliche Verbindung von Keckheit und Verschmitztheit, wegen deren seine
Zeitgenossen von ihm sagten, dass er halb Loewe, halb Fuchs und der Fuchs in ihm
gefaehrlicher sei als der Loewe. Dem jungen, hochgeborenen, brillanten Offizier,
der anerkanntermassen der eigentliche Beendiger des laestigen Numidischen
Krieges war, oeffnete jetzt sich die glaenzendste Laufbahn; er nahm auch teil am
Kimbrischen Krieg und offenbarte in der Leitung des schwierigen
Verpflegungsgeschaeftes sein ungemeines Organisationstalent; nichtsdestoweniger
zogen ihn auch jetzt die Freuden des hauptstaedtischen Lebens weit mehr an als
Krieg oder gar Politik. In der Praetur, welches Amt er, nachdem er sich einmal
vergeblich beworben hatte, im Jahre 661 (93) uebernahm, fuegte es sich abermals,
dass ihm in seiner Provinz, der unbedeutendsten von allen, der erste Sieg ueber
Koenig Mithradates und der erste Vertrag mit den maechtigen Arsakiden sowie
deren erste Demuetigung gelang. Der Buergerkrieg folgte. Sulla war es
wesentlich, der den ersten Akt desselben, die italische Insurrektion zu Roms
Gunsten entschied und dabei mit dem Degen das Konsulat sich gewann; er war es
ferner, der als Konsul den Sulpicischen Aufstand mit energischer Raschheit zu
Boden schlug. Das Glueck schien sich ein Geschaeft daraus zu machen, den alten
Helden Marius durch diesen juengeren Offizier zu verdunkeln. Die Gefangennehmung
Jugurthas, die Besiegung Mithradats, die beide Marius vergeblich erstrebt hatte,
wurden in untergeordneten Stellungen von Sulla vollfuehrt; im
Bundesgenossenkrieg, in dem Marius seinen Feldherrnruhm einbuesste und abgesetzt
ward, gruendete Sulla seinen militaerischen Ruf und stieg empor zum Konsulat;
die Revolution von 666 (88), die zugleich und vor allem ein persoenlicher
Konflikt zwischen den beiden Generalen war, endigte mit Marius' Aechtung und
Flucht. Fast ohne es zu wollen war Sulla der beruehmteste Feldherr seiner Zeit,
der Hort der Oligarchie geworden. Es folgten neue und furchtbarere Krisen, der
Mithradatische Krieg, die Cinnanische Revolution: Sullas Stern blieb immer im
Steigen. Wie der Kapitaen, der das brennende Schiff nicht loescht, sondern
fortfaehrt, auf den Feind zu feuern, harrte Sulla, waehrend die Revolution in
Italien tobte, in Asien unerschuettert aus, bis der Landesfeind gezwungen war.
Mit diesem fertig, zerschmetterte er die Anarchie und rettete die Hauptstadt vor
der Brandfackel der verzweifelnden Samniten und Revolutionaere. Der Moment der
Heimkehr war fuer Sulla ein ueberwaeltigender in Freude und in Schmerz; er
selbst erzaehlt in seinen Memoiren, dass er die erste Nacht in Rom kein Auge
habe zutun koennen, und wohl mag man es glauben. Aber immer noch war seine
Aufgabe nicht zu Ende, sein Stern in weiterem Steigen. Absoluter Selbstherrscher
wie nur je ein Koenig und doch durchaus verharrend auf dem Boden des formellen
Rechts, zuegelte er die ultrareaktionaere Partei, vernichtete die seit vierzig
Jahren die Oligarchie einengende Gracchische Verfassung und zwang zuerst die der
Oligarchie Konkurrenz machenden Maechte der Kapitalisten und des
hauptstaedtischen Proletariats, endlich den im Schosse seines eigenen Stabes
erwachsenen Uebermut des Saebels wieder unter das neu befestigte Gesetz.
Selbstaendiger als je stellte er die Oligarchie hin, legte die Beamtenmacht als
dienendes Werkzeug in ihre Haende, verlieh ihr die Gesetzgebung, die Gerichte,
die militaerische und finanzielle Obergewalt und gab ihr eine Art Leibwache in
den befreiten Sklaven, eine Art Heer in den angesiedelten Militaerkolonisten.
Endlich, als das Werk vollendet war, trat der Schoepfer zurueck von seiner
Schoepfung; freiwillig ward der absolute Selbstherrscher wieder einfacher
Senator. In dieser ganzen langen militaerischen und politischen Bahn hat Sulla
nie eine Schlacht verloren, nie einen Schritt zuruecktun muessen und ungeirrt
von Feinden und Freunden sein Werk gefuehrt bis an das selbstgesteckte Ziel.
Wohl hatte er Ursache, seinen Stern zu preisen. Die launenhafte Goettin des
Gluecks schien hier einmal die Laune der Bestaendigkeit angewandelt und sie
darin sich gefallen zu haben, auf ihren Liebling an Erfolgen und Ehren zu
haeufen, was er begehrte und nicht begehrte. Aber die Geschichte wird gerechter
gegen ihn sein muessen, als er es gegen sich selber war, und ihn in eine hoehere
Reihe stellen als in die der blossen Favoriten der Fortuna.
Nicht als waere die Sullanische Verfassung ein Werk politischer
Genialitaet, wie zum Beispiel die Gracchische und die Caesarische. Es begegnet
in ihr, wie dies ja schon das Wesen der Restauration mit sich bringt, auch nicht
ein staatsmaennisch neuer Gedanke; alle ihre wesentlichsten Momente: der
Eintritt in den Senat durch Bekleidung der Quaestur, die Aufhebung des
zensorischen Rechts, den Senator aus dem Senate zu stossen, die legislatorische
Initiative des Senats, die Verwandlung des tribunizischen Amtes in ein Werkzeug
des Senats zur Fesselung des Imperiums, die Erstreckung der Dauer des Oberamts
auf zwei Jahre, der Uebergang des Kommandos von dem Volksmagistrat auf den
senatorischen Prokonsul oder Propraetor, selbst die neue Kriminal- und
Munizipalordnung sind nicht von Sulla geschaffene, sondern frueher schon aus dem
oligarchischen Regiment entwickelte und durch ihn nur regulierte und fixierte
Institutionen. Ja selbst die seiner Restauration anhaftenden Greuel, die
Aechtungen und Konfiskationen, sind sie, verglichen mit den Taten der Nasica,
Popillius, Opimius, Caepio und so weiter, etwas anderes als die rechtliche
Formulierung der hergebrachten oligarchischen Weise, sich der Gegner zu
entledigen? Ueber die roemische Oligarchie dieser Zeit nun gibt es kein Urteil
als unerbittliche und ruecksichtslose Verdammung; und wie alles andere, was ihr
anhaengt, ist davon auch die Sullanische Verfassung vollstaendig mitbetroffen.
Das von der Genialitaet des Boesen bestochene Lob versuendigt sich an dem
heiligen Geist der Geschichte; aber daran wird man doch erinnern duerfen, dass
weit weniger Sulla die Sullanische Restauration zu verantworten hat als die seit
Jahrhunderten als Clique regierende und mit jedem Jahr mehr der greisenhaften
Entnervung und Verbissenheit verfallende roemische Aristokratie insgesamt, und
dass alles, was darin schal, und alles, was darin verrucht ist, am letzten Ende
auf diese zurueckfaellt. Sulla hat den Staat reorganisiert, aber nicht wie der
Hausherr, der sein zerruettetes Gewese und Gesinde nach eigener Einsicht in
Ordnung bringt, sondern wie der zeitweilige Geschaeftsfuehrer, der seiner
Anweisung getreu nachkommt; es ist flach und falsch, in diesem Falle die
schliessliche und wesentliche Verantwortung von dem Geschaeftsherrn ab auf den
Verwalter zu waelzen. Man schlaegt Sullas Bedeutung viel zu hoch an oder findet
vielmehr mit jenen schauderhaften, nie wiedergutzumachenden und nie
wiedergutgemachten Proskriptionen, Expropriationen und Restaurationen viel zu
leicht sich ab, wenn man sie als das Werk eines zufaellig an die Spitze des
Staats geratenen Wueterichs ansieht. Adelstaten waren dies und
Restaurationsterrorismus, Sulla aber nicht mehr dabei als, mit dem Dichter zu
reden, das hinter dem bewussten Gedanken unbewusst herwandelnde Richtbeil. Diese
Rolle hat Sulla mit wunderbarer, ja daemonischer Vollkommenheit durchgefuehrt;
innerhalb der Grenzen aber, die sie ihm gezogen, hat er nicht bloss grossartig,
sondern selbst nuetzlich gewirkt. Nie wieder hat eine tief gesunkene und stetig
tiefer sinkende Aristokratie, wie die roemische damals war, einen Vormund
gefunden, der so wie Sulla willig und faehig war, ohne jede Ruecksicht auf
eigenen Machtgewinn fuer sie den Degen des Feldherrn und den Griffel des
Gesetzgebers zu fuehren. Es ist freilich ein Unterschied, ob ein Offizier aus
Buergersinn das Szepter verschmaeht oder aus Blasiertheit es wegwirft; aber in
der voelligen Abwesenheit des politischen Egoismus - freilich auch nur in diesem
einen - verdient Sulla neben Washington genannt zu werden. Aber nicht bloss die
Aristokratie, das gesamte Land ward ihm mehr schuldig, als die Nachwelt gern
sich eingestand. Sulla hat die italische Revolution, insoweit sie beruhte auf
der Zuruecksetzung einzelner minder berechtigter gegen andere besser berechtigte
Distrikte, endgueltig geschlossen und ist, indem er sich und seine Partei zwang,
die Gleichberechtigung aller Italiker vor dem Gesetz anzuerkennen, der wahre und
letzte Urheber der vollen staatlichen Einheit Italiens geworden - ein Gewinn,
der mit endloser Not und Stroemen von Blut dennoch nicht zu teuer erkauft war.
Aber Sulla hat noch mehr getan. Seit laenger als einem halben Jahrhundert war
Roms Macht im Sinken und die Anarchie daselbst in Permanenz; denn das Regiment
des Senats mit der Gracchischen Verfassung war Anarchie und gar das Regiment
Cinnas und Carbos noch weit aergere Meisterlosigkeit, deren grauenvolles Bild
sich am deutlichsten in jenem ebenso verwirrten wie naturwidrigen Buendnis mit
den Samniten widerspiegelt, der unklarste, unertraeglichste, heilloseste aller
denkbaren politischen Zustaende, in der Tat der Anfang des Endes. Es ist nicht
zu viel gesagt, wenn man behauptet, dass das lange unterhoehlte roemische
Gemeinwesen notwendig haette zusammenstuerzen muessen, wenn nicht durch die
Intervention in Asien und in Italien Sulla die Existenz desselben gerettet
haette. Freilich hat Sullas Verfassung so wenig Bestand gehabt wie die
Cromwells, und es war nicht schwer zu sehen, dass sein Bau kein solider war;
aber es ist eine arge Gedankenlosigkeit, darueber zu uebersehen, dass ohne Sulla
hoechstwahrscheinlich der Bauplatz selbst von den Fluten waere fortgerissen
worden; und auch jener Tadel trifft zunaechst nicht Sulla. Der Staatsmann baut
nur, was er in dem ihm angewiesenen Kreise bauen kann. Was ein konservativ
Gesinnter tun konnte, um die alte Verfassung zu retten, das hat Sulla getan; und
geahnt hat er es selbst, dass er wohl eine Festung, aber keine Besatzung zu
schaffen vermoege und die grenzenlose Nichtigkeit der Oligarchen jeden Versuch,
die Oligarchie zu retten, vergeblich machen werde. Seine Verfassung glich einem
in das brandende Meer hineingeworfenen Notdamm; es ist kein Vorwurf fuer den
Baumeister, wenn ein Jahrzehnt spaeter die Wellen den naturwidrigen und von den
Geschuetzten selbst nicht verteidigten Bau verschlangen. Der Staatsmann wird
nicht der Hinweisung auf hoechst loebliche Einzelformen, zum Beispiel des
asiatischen Steuerwesens und der Kriminaljustiz, beduerfen, um Sullas ephemere
Restauration nicht geringschaetzig abzufertigen, sondern wird darin eine richtig
entworfene und unter unsaeglichen Schwierigkeiten im grossen und ganzen
konsequent durchgefuehrte Reorganisation des roemischen Gemeinwesens bewundern
und den Retter Roms, den Vollender der italischen Einheit unter, aber doch auch
neben Cromwell stellen.
Freilich ist es nicht bloss der Staatsmann, der im Totengericht Stimme hat,
und das empoerte menschliche Gefuehl wird mit Recht sich nie mit dem versoehnen,
was Sulla getan oder das andere taten, gelitten hat. Sulla hat seine
Gewaltherrschaft nicht bloss mit ruecksichtsloser Gewaltsamkeit begruendet,
sondern dabei auch die Dinge mit einer gewissen zynischen Offenheit beim rechten
Namen genannt, durch die er es unwiederbringlich verdorben hat mit der grossen
Masse der Schwachherzigen, die mehr vor dem Namen als vor der Sache sich
entsetzen, durch die er aber allerdings auch dem sittlichen Urteil wegen der
Kuehle und Klarheit seines Frevels noch empoerender erscheint als der
leidenschaftliche Verbrecher. Aechtungen, Belohnungen der Henker,
Gueterkonfiskationen, kurzer Prozess gegen unbotmaessige Offiziere waren
hundertmal vorgekommen, und die stumpfe politische Sittlichkeit der antiken
Zivilisation hatte fuer diese Dinge nur lauen Tadel; aber das freilich war
unerhoert, dass die Namen der vogelfreien Maenner oeffentlich angeschlagen und
die Koepfe oeffentlich ausgestellt wurden, dass den Banditen eine feste Summe
ausgesetzt und dieselbe in die oeffentlichen Kassenbuecher ordnungsmaessig
eingetragen ward, dass das eingezogene Gut gleich der feindlichen Beute auf
offenem Markt unter den Hammer kam, dass der Feldherr den widerspenstigen
Offizier geradezu niederhauen liess und vor allem Volk sich zu der Tat bekannte.
Diese oeffentliche Verhoehnung der Humanitaet ist auch ein politischer Fehler;
er hat nicht wenig dazu beigetragen, spaetere revolutionaere Krisen im voraus zu
vergiften, und noch jetzt ruht deswegen verdientermassen ein finsterer Schatten
auf dem Andenken des Urhebers der Proskriptionen.
Mit Recht darf man ferner tadeln, dass Sulla, waehrend er in allen
wichtigen Dingen ruecksichtslos durchgriff, doch in untergeordneten, namentlich
in Personenfragen sehr haeufig seinem sanguinischen Temperament nachgab und nach
Neigung oder Abneigung verfuhr. Er hat, wo er wirklich einmal Hass empfand, wie
gegen die Marier, ihm zuegellos auch gegen Unschuldige den Lauf gelassen und von
sich selbst geruehmt, dass niemand besser als er Freunden und Feinden vergolten
habe ^13. Er verschmaehte es nicht, bei Gelegenheit seiner Machtstellung, ein
kolossales Vermoegen zu sammeln. Der erste absolute Monarch des roemischen
Staats, bewaehrte er den Kernspruch des Absolutismus, dass den Fuersten die
Gesetze nicht binden, sogleich an den von ihm selbst erlassenen Ehebruchs- und
Verschwendungsgesetzen. Verderblicher aber als diese Nachsicht gegen sich selbst
ward dem Staat sein laessliches Verfahren gegen seine Partei und seinen Kreis.
Schon seine schlaffe Soldatenzucht, obwohl sie zum Teil durch politische
Notwendigkeit geboten war, laesst sich hierher rechnen; viel schaedlicher aber
noch war die Nachsicht gegen seinen politischen Anhang. Es ist kaum glaublich,
was er gelegentlich hinnahm; so zum Beispiel ward dem Lucius Murena fuer die
durch die schlimmste Verkehrtheit und Unbotmaessigkeit erlittenen Niederlagen
nicht bloss die Strafe erlassen, sondern auch der Triumph zugestanden; so wurde
Gnaeus Pompeius, der sich noch schwerer vergangen hatte, von Sulla noch
verschwenderischer geehrt. Die Ausdehnung und die aergsten Frevel der Aechtungen
und Konfiskationen sind wahrscheinlich weniger aus Sullas eigenem Wollen, als
aus diesem freilich in seiner Stellung kaum verzeihlicheren Indifferentismus
hervorgegangen. Dass Sulla bei seinem innerlich energischen und doch dabei
gleichgueltigen Wesen sehr verschieden, bald unglaublich nachsichtig, bald
unerbittlich streng auftrat, ist begreiflich. Die tausendmal wiederholte Rede,
dass er vor seiner Regentschaft ein guter milder Mann, als Regent ein
blutduerstiger Wueterich gewesen sei, richtet sich selbst; wenn er als Regent
das Gegenteil der frueheren Gelindigkeit zeigte, so wird man vielmehr sagen
muessen, dass er mit demselben nachlaessigen Gleichmut strafte, mit dem er
verzieh. Diese halb ironische Leichtfertigkeit geht ueberhaupt durch sein ganzes
politisches Tun. Es ist immer, als sei dem Sieger, eben wie es ihm gefiel, sein
Verdienst um den Sieg Glueck zu schelten, auch der Sieg selber nichts wert; als
habe er eine halbe Empfindung von der Nichtigkeit und Vergaenglichkeit des
eigenen Werkes; als ziehe er nach Verwalterart das Ausbessern dem Einreissen und
Umbauen vor und lasse sich am Ende auch mit einer leidlichen Uebertuenchung der
Schaeden genuegen.
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^13 Euripides, Medeia, 807:
Es soll mich keiner achten schwaechlich und gering,
Gutmuetig nicht; ich bin gemacht aus anderm Stoff,
Den Feinden schrecklich und den Freunden liebevoll.
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Wie er nun aber war, dieser Don Juan der Politik war ein Mann aus einem
Gusse. Sein ganzes Leben zeugt von dem innerlichen Gleichgewicht seines Wesens;
in den verschiedensten Lagen blieb Sulla unveraendert derselbe. Es war derselbe
Sinn, der nach den glaenzenden Erfolgen in Afrika ihn wieder den
hauptstaedtischen Muessiggang suchen und der nach dem Vollbesitz der absoluten
Macht ihn Ruhe und Erholung finden liess in seiner cumanischen Villa. In seinem
Munde war es keine Phrase, dass ihm die oeffentlichen Geschaefte eine Last
seien, die er abwarf, so wie er durfte und konnte. Auch nach der Resignation
blieb er voellig sich gleich, ohne Unmut und ohne Affektation, froh, der
oeffentlichen Geschaefte entledigt zu sein und dennoch hie und da eingreifend,
wo die Gelegenheit sich bot. Jagd und Fischfang und die Abfassung seiner
Memoiren fuellten seine muessigen Stunden; dazwischen ordnete er auf Bitten der
unter sich uneinigen Buerger die inneren Verhaeltnisse der benachbarten Kolonie
Puteoli ebenso sicher und rasch wie frueher die Verhaeltnisse der Hauptstadt.
Seine letzte Taetigkeit auf dem Krankenlager bezog sich auf die Beitreibung
eines Zuschusses zu dem Wiederaufbau des Kapitolinischen Tempels, den vollendet
zu sehen ihm nicht mehr vergoennt war. Wenig ueber ein Jahr nach seinem
Ruecktritt, im sechzigsten Lebensjahr, frisch an Koerper und Geist, ward er vom
Tode ereilt; nach kurzem Krankenlager - noch zwei Tage vor seinem Tode schrieb
er an seiner Selbstbiographie - raffte ein Blutsturz ^14 ihn hinweg (676 78).
Sein getreues Glueck verliess ihn auch im Tode nicht. Er konnte nicht wuenschen,
noch einmal in den widerwaertigen Strudel der Parteikaempfe hineingezogen zu
werden und seine alten Krieger noch einmal gegen eine neue Revolution fuehren zu
muessen; und nach dem Stande der Dinge bei seinem Tode in Spanien und in Italien
haette bei laengerem Leben ihm dies kaum erspart bleiben koennen. Schon jetzt,
da von seiner feierlichen Bestattung in der Hauptstadt die Rede war, wurden
zahlreiche Stimmen, die bei seinen Lebzeiten geschwiegen hatten, dort gegen die
letzte Ehre laut, die man dem Tyrannen zu erweisen gedachte. Aber noch war die
Erinnerung zu frisch und die Furcht vor seinen alten Soldaten zu lebendig; es
wurde beschlossen, die Leiche nach der Hauptstadt bringen zu lassen und dort die
Exequien zu begehen. Nie hat Italien eine grossartigere Trauerfeier gesehen.
Ueberall wo der koeniglich geschmueckte Tote hindurchgetragen ward, ihm vorauf
seine wohlbekannten Feldzeichen und Rutenbuendel, da schlossen die Einwohner und
vor allem seine alten Lanzknechte an das Trauergefolge sich an; es schien, als
wollte die gesamte Truppe um den Mann, der sie im Leben so oft und nie anders
als zum Siege gefuehrt hatte, noch einmal im Tode sich vereinigen. So gelangte
der endlose Leichenzug in die Hauptstadt, wo die Gerichte feierten und alle
Geschaefte ruhten und zweitausend goldene Kraenze, als letzte Ehrengabe der
treuen Legionen, der Staedte und der naeheren Freunde, des Toten harrten. Sulla
hatte, dem Geschlechtsgebrauch der Cornelier gemaess, seinen Koerper unverbrannt
beizusetzen verordnet; aber andere waren besser als er dessen eingedenkt, was
vergangene Tage gebracht hatten und kuenftige Tage bringen mochten - auf Befehl
des Senats ward die Leiche des Mannes, der die Gebeine des Marius aus ihrer Ruhe
im Grabe aufgestoert hatte, den Flammen uebergeben. Geleitet von allen Beamten
und dem gesamten Senat, den Priestern und Priesterinnen in ihrer Amtstracht und
der ritterlich geruesteten adligen Knabenschar gelangte der Zug auf den grossen
Marktplatz; auf diesem von seinen Taten und fast noch von dem Klange seiner
gefuerchteten Worte erfuellten Platz ward dem Toten die Leichenrede gehalten und
von dort die Bahre auf den Schultern der Senatoren nach dem Marsfeld getragen,
wo der Scheiterhaufen errichtet war. Waehrend er in Flammen loderte, hielten die
Ritter und die Soldaten den Ehrenlauf um die Leiche; die Asche des Regenten aber
ward auf dem Marsfeld neben den Graebern der alten Koenige beigesetzt, und ein
Jahr hindurch haben die roemischen Frauen um ihn getrauert.
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^14 Nicht die Phthiriasis, wie ein anderer Bericht sagt; aus dem einfachen
Grunde, dass eine solche Krankheit nur in der Phantasie existiert.
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11. Kapitel
Das Gemeinwesen und seine Oekonomie
Ein neunzigjaehriger Zeitraum, vierzig Jahr tiefen Friedens, fuenfzig einer
fast permanenten Revolution liegen hinter uns. Es ist diese Epoche die
ruhmloseste, die die roemische Geschichte kennt. Zwar wurden in westlicher und
oestlicher Richtung die Alpen ueberschritten und gelangten die roemischen Waffen
auf der spanischen Halbinsel bis zum Atlantischen Ozean, auf der makedonisch-
griechischen bis zur Donau; aber es waren so wohlfeile wie unfruchtbare
Lorbeeren. Der Kreis der "auswaertigen Voelkerschaften in der Willkuer,
Botmaessigkeit, Herrschaft oder Freundschaft der roemischen Buergerschaft" ^1
ward nicht wesentlich erweitert; man begnuegte sich, den Erwerb einer besseren
Zeit zu realisieren und die in loseren Formen der Abhaengigkeit an Rom
geknuepften Gemeinden mehr und mehr in die volle Untertaenigkeit zu bringen.
Hinter dem glaenzenden Vorhang der Provinzialreunionen verbarg sich ein sehr
fuehlbares Sinken der roemischen Macht. Waehrend die gesamte antike Zivilisation
immer bestimmter in dem roemischen Staat zusammengefasst, immer
altgemeingueltiger in demselben formuliert ward, fingen zugleich jenseits der
Alpen und jenseits des Euphrat die von ihr ausgeschlossenen Nationen an, aus der
Verteidigung zum Angriff ueberzugehen. Auf den Schlachtfeldern von Aquae Sextiae
und Vercellae, von Chaeroneia und Orchomenos wurden die ersten Schlaege
desjenigen Gewitters vernommen, das ueber die italisch-griechische Welt zu
bringen die germanischen Staemme und die asiatischen Horden bestimmt waren und
dessen letztes dumpfes Rollen fast noch bis in unsere Gegenwart hineinreicht.
Aber auch in der inneren Entwicklung traegt diese Epoche denselben Charakter.
Die alte Ordnung stuerzt unwiederbringlich zusammen. Das roemische Gemeinwesen
war angelegt als eine Stadtgemeinde, welche durch ihre freie Buergerschaft sich
selber die Herren und die Gesetze gab, welche von diesen wohlberatenen Herren
innerhalb dieser gesetzlichen Schranken mit koeniglicher Freiheit geleitet ward,
um welche teils die italische Eidgenossenschaft als ein Inbegriff freier, der
roemischen wesentlich gleichartiger und stammverwandter Stadtgemeinden, teils
die ausseritalische Bundesgenossenschaft als ein Inbegriff griechischer
Freistaedte und barbarischer Voelker und Herrschaften, beide von der Gemeinde
Rom mehr bevormundet als beherrscht, in zweifachem Kreise sich schlossen. Es war
das letzte Ergebnis der Revolution - und beide Parteien, die nominell
konservative wie die demokratische Partei, hatten dazu mitgewirkt und trafen
darin zusammen -, dass von diesem ehrwuerdigen Bau, der am Anfang der
gegenwaertigen Epoche zwar rissig und schwankend, aber doch noch aufrecht
gestanden, am Schluss derselben kein Stein mehr auf dem andern geblieben war.
Der souveraene Machthaber war jetzt entweder ein einzelner Mann oder die
geschlossene Oligarchie bald der Vornehmen, bald der Reichen. Die Buergerschaft
hatte jeden rechtlichen Anteil am Regiment verloren. Die Beamten waren
unselbstaendige Werkzeuge in der Hand des jedesmaligen Machthabers. Die
Stadtgemeinde Rom hatte durch ihre widernatuerliche Erweiterung sich selber
zersprengt. Die italische Eidgenossenschaft war aufgegangen in die
Stadtgemeinde. Die ausseritalische Bundesgenossenschaft war im vollen Zug sich
in eine Untertanenschaft zu verwandeln. Die gesamte organische Gliederung des
roemischen Gemeinwesens war zugrunde gegangen und nichts uebrig geblieben, als
eine rohe Masse mehr oder minder disparater Elemente. Der Zustand drohte in
volle Anarchie und in innere und aeussere Aufloesung des Staats ueberzugehen.
Die politische Bewegung lenkte durchaus nach dem Ziele der Despotie; nur
darueber noch ward gestritten, ob der geschlossene Kreis der vornehmen Familien
oder der Kapitalistensenat oder ein Monarch Despot sein solle. Die politische
Bewegung ging durchaus die zum Despotismus fuehrenden Wege: der Grundgedanke des
freien Gemeinwesens, dass die ringenden Maechte gegenseitig sich auf mittelbaren
Zwang beschraenken, war allen Parteien gleichmaessig abhanden gekommen, und
hueben und drueben fingen zuerst die Knuettel, bald auch die Schwerter an, um
die Herrschaft zu fechten. Die Revolution, insofern zu Ende, als die alte
Verfassung von beiden Seiten als definitiv beseitigt anerkannt und Ziel und Weg
der neuen politischen Entwicklung deutlich festgestellt war, hatte doch fuer
diese Reorganisation des Staates selbst bis jetzt nur provisorische Loesungen
gefunden; weder die Gracchische noch die Sullanische Konstituierung der Gemeinde
trugen einen abschliessenden Charakter. Das aber war das Bitterste dieser
bitteren Zeit, dass dem klarsehenden Patrioten selbst das Hoffen und das Streben
sich versagten. Die Sonne der Freiheit mit all ihrer unendlichen Segensfuelle
ging unaufhaltsam unter, und die Daemmerung senkte sich ueber die eben noch so
glaenzende Welt. Es war keine zufaellige Katastrophe, der Vaterlandsliebe und
Genie haetten wehren koennen; es waren uralte soziale Schaeden, im letzten Kern
der Ruin des Mittelstandes durch das Sklavenproletariat, an denen das roemische
Gemeinwesen zugrunde ging. Auch der einsichtigste Staatsmann war in der Lage des
Arztes, dem es gleich peinlich ist, die Agonie zu verlaengern und zu verkuerzen.
Ohne Zweifel war Rom um so besser beraten, je rascher und durchgreifender ein
Despot alle Reste der alten freiheitlichen Verfassung beseitigte und fuer das
bescheidene Mass menschlichen Gedeihens, wofuer in dem Absolutismus Raum ist,
die neuen Formen und Formeln fand; der innere Vorzug, der der Monarchie unter
den gegebenen Verhaeltnissen gegenueber jeder Oligarchie zukam, lag wesentlich
ebendarin, dass ein solcher energisch nivellierender und energisch aufbauender
Despotismus von einer kollegialischen Behoerde nimmermehr geuebt werden konnte.
Allein diese kuehlen Erwaegungen machen keine Geschichte; nicht der Verstand,
nur die Leidenschaft baut fuer die Zukunft. Man musste eben erwarten, wie lange
das Gemeinwesen fortfahren werde, nicht leben und nicht sterben zu koennen, und
ob es schliesslich an einer maechtigen Natur seinen Meister und, soweit dies
moeglich war, seinen Neuschoepfer finden oder in Elend und Schwaeche
zusammenstuerzen werde.
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^1 Exterae nationes in arbitratu dicione potestate amicitiave populi Romani
(Lex repetund. v. 1), die offizielle Bezeichnung der nichtitalischen Untertanen
und Klienten im Gegensatz der italischen "Eidgenossen und Stammverwandten"
(socii nominisve Latini).
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Es bleibt noch uebrig, die oekonomische und soziale Seite dieses Verlaufs
hervorzuheben, insoweit dies nicht bereits frueher geschehen ist.
Der Staatshaushalt ruhte seit dem Anfang dieser Epoche wesentlich auf den
Einkuenften aus den Provinzen. In Italien ward die Grundsteuer, die hier stets
nur neben den ordentlichen Domanial- und anderen Gefaellen als ausserordentliche
Abgabe vorgekommen war, seit der Schlacht von Pydna nicht wieder erhoben, so
dass die unbedingte Grundsteuerfreiheit anfing, als ein verfassungsmaessiges
Vorrecht des roemischen Grundbesitzers betrachtet zu werden. Die Regalien des
Staats, wie das Salzmonopol und das Muenzrecht, wurden, wenn ueberhaupt je, so
wenigstens jetzt nicht als Einnahmequellen behandelt. Auch die neue
Erbschaftssteuer liess man wieder schwinden oder schaffte sie vielleicht
geradezu ab. Demnach zog die roemische Staatskasse aus Italien einschliesslich
des diesseitigen Galliens nichts als teils den Domaenenertrag, namentlich von
dem kampanischen Gebiet und den Goldgruben im Lande der Kelten, teils die Abgabe
von den Freilassungen und den nicht zu eigenem Verbrauch des Einfuehrenden in
das roemische Stadtgebiet zur See eingehenden Waren, welche beide wesentlich als
Luxussteuern betrachtet werden koennen und allerdings durch die Ausdehnung des
roemischen Stadt- und zugleich Zollgebiets auf ganz Italien, wahrscheinlich mit
Einschluss des diesseitigen Galliens, ansehnlich gesteigert werden mussten.
In den Provinzen nahm der roemische Staat zunaechst als Privateigentum in
Anspruch teils in den nach Kriegsrecht vernichteten Staaten die gesamte Mark,
teils in denjenigen Staaten, wo die roemische Regierung an die Stelle der
ehemaligen Herrscher getreten war, den von diesen innegehaltenen Grundbesitz,
kraft welches Rechts die Feldmarken von Leontinoi, Karthago, Korinth, das
Domanialgut der Koenige von Makedonien, Pergamon und Kyrene, die Gruben in
Spanien und Makedonien als roemische Domaenen galten und, aehnlich wie das
Gebiet von Capua, von den roemischen Zensoren an Privatunternehmer gegen Abgabe
einer Ertragsquote oder einer bestimmten Geldsumme verpachtet wurden. Dass Gaius
Gracchus noch weiter ging, das gesamte Provinzialland als Domaene ansprach und
zunaechst fuer die Provinz Asia diesen Satz insofern praktisch durchfuehrte, als
er den Bodenzehnten, die Hut- und Hafengelder daselbst rechtlich motivierte
durch das Eigentumsrecht des roemischen Staats an Acker, Wiese und Kueste der
Provinz, mochten diese nun frueher dem Koenig oder Privaten gehoert haben, ward
bereits frueher ausgefuehrt.
Nutzbare Staatsregalien scheint es in dieser Zeit auch den Provinzen
gegenueber noch nicht gegeben zu haben; die Untersagung des Wein- und Oelbaues
im Transalpinischen Gallien kam der Staatskasse als solcher nicht zugute.
Dagegen wurden direkte und indirekte Steuern in grossem Umfang erhoben. Die als
vollstaendig souveraen anerkannten Klientelstaaten, also zum Beispiel die
Koenigreiche Numidien und Kappadokien, die Bundesstaedte (civitates foederatae)
Rhodos, Messana, Tauromenion, Massalia, Gades waren rechtlich steuerfrei und
durch ihren Vertrag nur verpflichtet, die roemische Republik in Kriegszeiten
teils durch regelmaessige Stellung einer festen Anzahl von Schiffen oder
Mannschaften auf ihre Kosten, teils, wie natuerlich, im Notfall durch
ausserordentliche Hilfsleistung jeder Art zu unterstuetzen. Das uebrige
Provinzialgebiet dagegen, selbst mit Einschluss der Freistaedte, unterlag
durchgaengig der Besteuerung, und nur die mit roemischem Buergerrecht beliehenen
Staedte, wie Narbo, und die speziell mit der Steuerfreiheit beschenkten
Gemeinden (civitates immunes), wie Kentoripa in Sizilien, waren hiervon
ausgenommen. Die direkten Abgaben bestanden teils, wie in Sizilien und
Sardinien, in einem Anrecht auf den Zehnten 2 der Garben und sonstigen
Feldfruechte wie der Trauben und Oliven, oder, wenn das Land zur Weide lag,
einem entsprechenden Hutgeld; teils, wie in Makedonien, Achaia, Kyrene, dem
groessten Teil von Africa, beiden Spanien, nach Sulla auch in Asia, in einer von
jeder einzelnen Gemeinde jaehrlich nach Rom zu entrichtenden festen Geldsumme
(stipendium, tributum), welche zum Beispiel fuer ganz Makedonien 600000 (183000
Taler), fuer die kleine Insel Gyaros bei Andros 150 Denare (46 Taler) betrug und
allem Anschein nach im ganzen niedrig und geringer war als die vor der
roemischen Herrschaft entrichtete Abgabe. Jene Bodenzehnten und Hutgelder
verdang der Staat gegen Lieferung fester Quantitaeten Korn oder fester
Geldsummen an Privatunternehmer; dieser Geldabgaben wegen hielt er sich an die
einzelnen Gemeinden und ueberliess es diesen, den Betrag nach den von der
roemischen Regierung im allgemeinen festgestellten Prinzipien auf die
Steuerpflichtigen zu repartieren und von diesen einzuziehen 3. Die indirekten
Abgaben bestanden, abgesehen von den untergeordneten Chaussee-, Bruecken- und
Kanalgeldern, wesentlich in den Zoellen. Die Zoelle des Altertums waren, wo
nicht ausschliesslich doch sehr vorwiegend Hafen-, seltener Landgrenzzoelle auf
die zur Feilbietung bestimmten ein- und ausgehenden Waren und wurden von jeder
Gemeinde in ihren Haefen und ihrem Gebiet nach Ermessen erhoben. Die Roemer
erkannten dies auch insofern im allgemeinen an, als sich ihr urspruengliches
Zollgebiet nicht weiter erstreckte als der roemische Buergerbezirk, und die
Reichsgrenze keineswegs Zollgrenze, ein allgemeiner Reichszoll also unbekannt
war; nur auf dem Wege des Staatsvertrages ward in den Klientelgemeinden fuer den
roemischen Staat wohl durchaus Zollfreiheit, fuer den roemischen Buerger
vielfach wenigstens Zollbeguenstigung ausbedungen. Aber in denjenigen Bezirken,
die nicht zum Buendnis mit Rom zugelassen waren, sondern in eigentlicher
Untertaenigkeit standen, auch nicht die Immunitaet erworben hatten, fielen die
Zoelle doch selbstverstaendlich an den eigentlichen Souveraen, das heisst an die
roemische Gemeinde; und infolgedessen wurden einzelne groessere Gebiete
innerhalb des Reiches als besondere roemische Zolldistrikte konstituiert, in
welchen die einzelnen verbuendeten oder mit Immunitaet beliehenen Gemeinden als
vom roemischen Zoll befreit enklaviert wurden. So bildete Sizilien schon seit
der karthagischen Zeit einen geschlossenen Zollbezirk, an dessen Grenze von
allen aus- und eingehenden Waren eine Abgabe von fuenf Prozent vom Wert erhoben
ward; so ward an den Grenzen von Asia infolge des Sempronischen Gesetzes eine
aehnliche Abgabe von zweieinhalb Prozent erhoben; so ward in aehnlicher Weise
die Provinz Narbo, ausschliesslich der Feldmark der roemischen Kolonie, als
roemischer Zollbezirk organisiert. Bei dieser Einrichtung mag ausser den
fiskalischen Zwecken auch die loebliche Absicht mitgewirkt haben, der aus den
mannigfaltigen Kommunalzoellen unvermeidlich entstehenden Verwirrung durch
gleichmaessige Grenzzollregulierung zu steuern. Zur Erhebung wurden die Zoelle
gleich den Zehnten ohne Ausnahme an Mittelsmaenner verdungen.
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2 Dieser Steuerzehnte, den der Staat von dem Privatgrundeigentum erhebt,
ist wohl zu unterscheiden von dem Eigentuemerzehnten, den er auf das Dominalland
legt. Jener ward in Sizilien verpachtet und stand ein fuer allemal fest; diesen,
insonderheit den des Leontinischen Ackers, verpachteten die Zensoren in Rom und
regulierten die zu entrichtende Ertragsquote und die sonstigen Bedingungen nach
Ermessen (Cic. Verr. 3, 6, 13; 5, 21, 53; leg. 1, 2, 4; 2, 18, 48). Vgl. mein
Roemisches Staatsrecht, Bd. 3, S. 730.
3 Das Verfahren war, wie es scheint, folgendes. Die roemische Regierung
bestimmte zunaechst die Gattung und die Hoehe der Abgabe: so zum Beispiel ward
in Asien auch nach der Sullanisch-Caesarischen Ordnung die zehnte Garbe erhoben
(App. civ. 5 4); so steuerten nach Caesars Verordnung die Juden jedes andere
Jahr ein Viertel der Aussaat (Ios. ant. Iud. 4, 10, 6; vgl. 2, 5); so ward in
Kilikien und Syrien spaeter 5 vom Hundert des Vermoegens (App. Syr. 50) und auch
in Africa eine, wie es scheint, aehnliche Abgabe entrichtet, wobei uebrigens das
Vermoegen nach gewissen Praesumtionen, z. B. nach der Groesse des Bodenbesitzes,
der Zahl der Tueroeffnungen, der Kopfzahl der Kinder und Sklaven abgeschaetzt
worden zu sein scheint (exactio capitum atque ostiorum, Cic. ad fam. 3, 8, 5,
von Kilikien; phoros epi t/e/ g/e/ kai tois s/o/masin, App. Pun. 135, fuer
Africa). Nach dieser Norm wurde von den Gemeindebehoerden unter Oberaufsicht des
roemischen Statthalters (Cic. ad Q. fr. 1, 1, 8; SC. de Asclep. 22, 23)
festgestellt, wer steuerpflichtig und was von jedem einzelnen Steuerpflichtigen
zu leisten sei (imperata epikephalia Cic. Att. 5, I6); wer dies nicht
rechtzeitig entrichtete, dessen Steuerschuld ward ebenwie in Rom verkauft, d. h.
einem Unternehmer mit einem Zuschlag zur Einziehung uebertragen (venditio
tributorum Cic. ad fam. 3, 8, 5; /o/nas omnium venditas, ders. Att. 5, 16). Der
Ertrag dieser Steuern floss den Hauptgemeinden zu, wie zum Beispiel die Juden
ihr Korn nach Sidon zu senden hatten, und aus deren Kassen wurde sodann der
festgesetzte Geldbetrag nach Rom abgefuehrt. Auch diese Steuern also wurden
mittelbar erhoben, und der Vermittler behielt je nach den Umstaenden, entweder
einen Teil des Ertrags der Steuer fuer sich oder setzte aus eigenem Vermoegen
zu; der Unterschied dieser Erhebung von der anderen durch Publikanen lag
lediglich darin, dass dort die Gemeindebehoerde der Kontribuablen, hier
roemische Privatunternehmer den Vermittler machten.
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Hierauf waren die ordentlichen Lasten der roemischen Steuerpflichtigen
beschraenkt, wobei uebrigens nicht uebersehen werden darf, dass die
Erhebungskosten hoechst betraechtlich waren und die Kontribuablen
unverhaeltnismaessig mehr zahlten, als die roemische Regierung empfing. Denn
wenn das System der Steuereinziehung durch Mittelsmaenner, namentlich durch
Generalpaechter, schon an sich von allen das verschwenderischste ist, so ward in
Rom noch durch die geringe Teilung der Pachtungen und die ungeheure Assoziation
des Kapitals die wirksame Konkurrenz aufs aeusserste erschwert.
Zu diesen ordentlichen Belastungen aber kommen noch erstlich die
Requisitionen hinzu. Die Kosten der Militaerverwaltung trug von Rechts wegen die
roemische Gemeinde. Sie versah die Kommandanten jeder Provinz mit den
Transportmitteln und allen sonstigen Beduerfnissen; sie besoldete und versorgte
die roemischen Soldaten in der Provinz. Nur Dach und Fach, Holz, Heu und
aehnliche Gegenstaende hatten die Provinzialgemeinden den Beamten und Soldaten
unentgeltlich zu gewaehren; ja die freien Staedte waren sogar auch von der
Wintereinquartierung - feste Standlager kannte man noch nicht - regelmaessig
befreit. Wenn der Statthalter also Getreide, Schiffe, Sklaven zu deren
Bemannung, Leinwand, Leder, Geld oder anderes bedurfte, so stand es ihm zwar im
Kriege unbedingt und nicht viel anders auch in Friedenszeiten frei, solche
Lieferungen nach Ermessen und Beduerfnis von den Untertanengemeinden oder den
souveraenen Klientelstaaten einzufordern, allein dieselben wurden, gleich der
roemischen Grundsteuer, rechtlich als Kaeufe oder Vorschuesse behandelt und der
Wert von der roemischen Staatskasse sogleich oder spaeter ersetzt. Aber dennoch
wurden, wenn nicht in der staatsrechtlichen Theorie, so doch praktisch, diese
Requisitionen eine der drueckendsten Belastungen der Provinzialen; um so mehr,
als die Entschaedigungsziffer regelmaessig von der Regierung oder gar dem
Statthalter einseitig festgesetzt ward. Es begegnen wohl einzelne gesetzliche
Beschraenkungen dieses gefaehrlichen Requisitionsrechts der roemischen
Oberbeamten - so die schon erwaehnte Vorschrift, dass in Spanien dem Landmann
durch Getreiderequisitionen nicht mehr als die zwanzigste Garbe entzogen und
auch hierfuer der Preis nicht einseitig ausgemacht werden duerfte; die
Bestimmung eines Maximalquantums des von dem Statthalter fuer seine und seines
Gefolges Beduerfnisse zu requirierenden Getreides; die vorgaengige Anordnung
einer festbestimmten und hochgegriffenen Verguetung fuer das Getreide, das
wenigstens in Sizilien haeufig fuer die Beduerfnisse der Hauptstadt eingefordert
ward. Allein durch dergleichen Festsetzungen wurde der Druck jener Requisitionen
auf die Oekonomie der Gemeinden und der einzelnen in den Provinzen wohl hier und
da gelindert, aber keineswegs beseitigt. In ausserordentlichen Krisen steigerte
dieser Druck sich unvermeidlich und oft ins Grenzenlose, wie denn auch alsdann
die Lieferungen nicht selten in der Form der Strafausschreibung oder in der der
erzwungenen freiwilligen Beitraege erfolgten, die Verguetung also ganz wegfiel.
So zwang Sulla im Jahre 670/71 (84/83) die kleinasiatischen Provinzialen, die
allerdings sich aufs schwerste gegen Rom vergangen hatten, jedem bei ihnen
einquartierten Gemeinen vierzigfachen (fuer den Tag 16 Denare = 3 2/3 Taler),
jedem Centurio fuenfundsiebzigfachen Sold zu gewaehren, ausserdem Kleidung und
Tisch nebst dem Recht, nach Belieben Gaeste einzuladen; so schrieb derselbe
Sulla bald nachher eine allgemeine Umlage auf die Klientel- und
Untertanengemeinden aus, von deren Erstattung natuerlich keine Rede war.
Ferner sind die Gemeindelasten nicht aus den Augen zu lassen. Sie muessen
verhaeltnismaessig sehr ansehnlich gewesen sein 4, da die Verwaltungskosten, die
Instandhaltung der oeffentlichen Gebaeude, ueberhaupt alle Zivilausgaben von den
staedtischen Budgets getragen wurden und die roemische Regierung lediglich das
Militaerwesen aus ihrer Kasse zu bestreiten uebernahm. Sogar von diesem
Militaerbudget aber wurden noch betraechtliche Posten auf die Gemeinden
abgewaelzt - so die Anlage- und Unterhaltungskosten der nichtitalischen
Militaerstrassen, die der Flotten in den nichtitalischen Meeren, ja selbst zu
einem grossen Teil die Ausgaben fuer das Heerwesen, insofern die Wehrmannschaft
der Klientelstaaten wie die der Untertanen auf Kosten ihrer Gemeinden innerhalb
ihrer Provinz regelmaessig zum Dienst herangezogen wurden und auch ausserhalb
derselben Thraker in Afrika, Afrikaner in Italien und so weiter an jedem
beliebigen Ort immer haeufiger anfingen, mitverwendet zu werden. Wenn nur die
Provinzen, nicht aber Italien direkte Abgaben an die Regierung entrichtete, so
war dies wo nicht politisch, doch finanziell billig, solange als Italien die
Lasten und Kosten des Militaerwesens allein trug; seit dies aber aufgegeben
ward, waren die Provinzialen auch finanziell entschieden ueberlastet.
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4 Beispielsweise entrichtete in Judaea die Stadt Joppe 26075 roemische
Scheffel Korn, die uebrigen Juden die zehnte Garbe an den Volksfuersten; wozu
dann noch der Tempelschoss und die fuer die Roemer bestimmte sidonische Abgabe
kamen. Auch in Sizilien ward neben dem roemischen Zehnten eine sehr ansehnliche
Gemeindeschatzung vom Vermoegen erhoben.
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Endlich ist das grosse Kapitel des Unrechts nicht zu vergessen, durch das
die roemischen Beamten und Steuerpaechter in der mannigfaltigsten Weise die
Steuerlast der Provinzen steigerten. Man mochte jedes Geschenk, das der
Statthalter nahm, gesetzlich als erpresstes Gut behandeln, und selbst das Recht
zu kaufen ihm durch Gesetz beschraenken, seine oeffentliche Taetigkeit bot ihm,
wenn er unrecht tun wollte, dennoch der Handhaben mehr als genug. Die
Einquartierung der Truppen; die freie Wohnung der Beamten und des Schwarmes von
Adjutanten senatorischen oder Ritterranges, von Schreibern, Gerichtsdienern,
Herolden, Aerzten und Pfaffen; das den Staatsboten zukommende Recht
unentgeltlicher Befoerderung; die Approbierung und der Transport der schuldigen
Naturallieferungen; vor allem die Zwangsverkaeufe und die Requisitionen gaben
allen Beamten Gelegenheit, aus den Provinzen fuerstliche Vermoegen
heimzubringen; und das Stehlen ward immer allgemeiner, je mehr die Kontrolle der
Regierung sich als null erwies und die der Kapitalistengerichte sogar als
gefaehrlich allein fuer den ehrlichen Beamten. Die durch die Haeufigkeit der
Klagen ueber Beamtenerpressung in den Provinzen veranlasste Einrichtung einer
stehenden Kommission fuer dergleichen Faelle im Jahre 605 (149) und die rasch
sich folgenden und die Strafe stets steigernden Erpressungsgesetze zeigen, wie
die Flutmesser den Wasserstand, die immer wachsende Hoehe des Uebels.
Unter all diesen Verhaeltnissen konnte selbst eine der Anlage nach maessige
Besteuerung effektiv aeusserst drueckend werden, und dass sie dies war, ist
ausser Zweifel, wenngleich der oekonomische Druck, den die italischen Kaufleute
und Bankiers auf die Provinzen uebten, noch weit schwerer auf denselben gelastet
haben mag als die Besteuerung mit allen daran haengenden Missbraeuchen.
Fassen wir zusammen, so war die Einnahme, welche Rom aus den Provinzen zog,
nicht eigentlich eine Besteuerung der Untertanen in dem Sinn, den wir jetzt
damit verbinden, sondern vielmehr ueberwiegend eine den attischen Tributen
vergleichbare Hebung, womit der fuehrende Staat die Kosten des von demselben
uebernommenen Kriegswesens bestritt. Daraus erklaert sich auch die auffallende
Geringfuegigkeit des Roh- wie des Reinertrags. Es findet sich eine Angabe,
wonach die roemische Einnahme, vermutlich mit Ausschluss der italischen
Einkuenfte und des von den Zehntpaechtern in Natur nach Italien abgelieferten
Getreides, bis zum Jahr 691 (63) nicht mehr betrug als 200 Mill. Sesterzen (15
Mill. Taler); also nur zwei Drittel der Summe, die der Koenig von Aegypten
jaehrlich aus seinem Lande zog. Nur auf den ersten Blick kann das Verhaeltnis
befremden. Die Ptolemaeer beuteten das Niltal aus wie grosse Plantagenbesitzer
und zogen ungeheure Summen aus dem von ihnen monopolisierten Handelsverkehr mit
dem Orient; das roemische Aerar war nicht viel mehr als die Bundeskriegskasse
der unter Roms Schutz geeinigten Gemeinden. Der Reinertrag war wahrscheinlich
verhaeltnismaessig noch geringer. Einen ansehnlichen Ueberschuss lieferten wohl
nur Sizilien, wo das karthagische Besteuerungssystem galt, und vor allem Asia,
seit Gaius Gracchus, um seine Getreideverteilung moeglich zu machen, daselbst
die Bodenkonfiskation und die allgemeine Domanialbesteuerung durchgesetzt hatte;
nach vielfaeltigen Zeugnissen ruhten die roemischen Staatsfinanzen wesentlich
auf den Abgaben von Asia. Die Versicherung klingt ganz glaublich, dass die
uebrigen Provinzen durchschnittlich ungefaehr so viel kosteten als sie
einbrachten; ja diejenigen, welche eine bedeutende Besatzung erforderten, wie
beide Spanien, das Jenseitige Gallien, Makedonien, moegen oft mehr gekostet als
getragen haben. Im ganzen blieb dem roemischen Aerar allerdings in gewoehnlichen
Zeiten ein Ueberschuss, welcher es moeglich machte, die Staats- und Stadtbauten
reichlich zu bestreiten und einen Notpfennig aufzusammeln; aber auch die fuer
diese Betraege vorkommenden Ziffern, zusammengehalten mit dem weiten Gebiet der
roemischen Herrschaft, sprechen fuer die Geringfuegigkeit des Reinertrags der
roemischen Steuern. In gewissem Sinne hat also der alte, ebenso ehrenwerte wie
verstaendige Grundsatz: die politische Hegemonie nicht als nutzbares Recht zu
behandeln, ebenwie die roemisch-italische so auch noch die provinziale
Finanzverfassung beherrscht. Was die roemische Gemeinde von ihren ueberseeischen
Untertanen erhob, ward der Regel nach auch fuer die militaerische Sicherung der
ueberseeischen Besitzungen wieder verausgabt; und wenn diese roemischen Hebungen
dadurch die Pflichtigen schwerer trafen als die aeltere Besteuerung, dass sie
grossenteils im Ausland verausgabt wurden, so schloss dagegen die Ersetzung der
vielen kleinen Herren und Heere durch eine einzige Herrschaft und eine
zentralisierte Militaerverwaltung eine sehr ansehnliche oekonomische Ersparnis
ein. Aber freilich erscheint dieser Grundsatz einer besseren Vorzeit in der
Provinzialorganisation doch von vornherein innerlich zerstoert und durchloechert
durch die zahlreichen Ausnahmen, die man davon sich gestattete. Der hieronisch-
karthagische Bodenzehnte in Sizilien ging weit hinaus ueber den Betrag eines
jaehrlichen Kriegsbeitrags. Mit Recht ferner sagt Scipio Aemilianus bei Cicero,
dass es der roemischen Buergerschaft uebel anstehe, zugleich den Gebieter und
den Zoellner der Nationen zu machen. Die Aneignung der Hafenzoelle war mit dem
Grundsatz der uneigennuetzigen Hegemonie nicht vereinbar, und die Hoehe der
Zollsaetze sowie die vexatorische Erhebungsweise nicht geeignet, das Gefuehl des
hier zugefuegten Unrechts zu beschwichtigen. Es gehoert wohl schon dieser Zeit
an, dass der Name des Zoellners den oestlichen Voelkerschaften gleichbedeutend
mit dem des Frevlers und des Raeubers ward; keine Belastung hat so wie diese
dazu beigetragen, den roemischen Namen besonders im Osten widerwaertig und
gehaessig zu machen. Als dann aber Gaius Gracchus und diejenige Partei an das
Regiment kam, die sich in Rom die populaere nannte, ward die politische
Herrschaft unumwunden fuer ein Recht erklaert, das jedem der Teilhaber Anspruch
gab auf eine Anzahl Scheffel Korn, ward die Hegemonie geradezu in Bodeneigentum
verwandelt, das vollstaendige Exploitierungssystem nicht bloss eingefuehrt,
sondern mit unverschaemter Offenherzigkeit rechtlich motiviert und proklamiert.
Sicher war es auch kein Zufall, dass dabei eben die beiden am wenigsten
kriegerischen Provinzen Sizilien und Asia das haerteste Los traf.
Einen ungefaehren Messer des roemischen Finanzstandes dieser Zeit gewaehren
in Ermangelung bestimmter Angaben noch am ersten die oeffentlichen Bauten. In
den ersten Dezennien dieser Epoche wurden dieselben in groesstem Umfange
betrieben, und vor allem die Chausseeanlagen sind zu keiner Zeit so energisch
gefoerdert worden. In Italien schloss sich an die grosse, vermutlich schon
aeltere Suedchaussee, die als Verlaengerung der Appischen von Rom ueber Capua,
Beneventum, Venusia nach den Haefen von Tarent und Brundisium lief, eine
Seitenstrasse an von Capua bis zur sizilischen Meerenge, ein Werk des Publius
Popillius, Konsul 622 (132). An der Ostkueste, wo bisher nur die Strecke von
Fanum nach Ariminum als Teil der Flaminischen Strasse chaussiert gewesen war,
wurde die Kuestenstrasse suedwaerts bis nach Brundisium, nordwaerts ueber Hatria
am Po bis nach Aquileia verlaengert und wenigstens das Stueck von Ariminum bis
Hatria von dem ebengenannten Popillius in dem gleichen Jahr angelegt. Auch die
beiden grossen etrurischen Chausseen, die Kuesten- oder Aurelische Strasse von
Rom nach Pisa und Luna, an der unter anderem im Jahre 631 (123) gebaut ward, und
die ueber Sutrium und Clusium nach Arretium und Florentia gefuehrte Cassische,
die nicht vor 583 (171) gebaut zu sein scheint, duerften als roemische
Staatschausseen erst dieser Zeit angehoeren. Um Rom selbst bedurfte es neuer
Anlagen nicht; doch wurde die Mulvische Bruecke (Ponte Molle), auf der die
Flaminische Strasse unweit Rom den Tiber ueberschritt, im Jahre 645 (109) von
Stein hergestellt. Endlich in Norditalien, das bis dahin keine andere als die
bei Placentia endigende Flaminisch-Aemilische Kunststrasse gehabt hatte, wurde
im Jahre 606 (148) die grosse Postumische Strasse gebaut, die von Genua ueber
Dertona, wo wahrscheinlich gleichzeitig eine Kolonie gegruendet ward, weiter
ueber Placentia, wo sie die Flaminisch-Aemilische Strasse aufnahm, Cremona und
Verona nach Aquileia fuehrte und also das Tyrrhenische und das Adriatische Meer
miteinander verband; wozu noch die im Jahre 645 (109) durch Marcus Aemilius
Scaurus hergestellte Verbindung zwischen Luna und Genua hinzukam, welche die
Postumische Strasse unmittelbar mit Rom verknuepfte. In einer anderen Weise war
Gaius Gracchus fuer das italische Wegewesen taetig. Er sicherte die
Instandhaltung der grossen Landstrassen, indem er bei der Ackerverteilung laengs
derselben Grundstuecke anwies, auf denen die Verpflichtung der Wegebesserung als
dingliche Last haftete; auf ihn ferner oder doch auf die
Ackerverteilungskommission scheint, wie die Sitte, die Feldgrenze durch
ordentliche Marksteine zu bezeichnen, so auch die der Errichtung von
Meilensteinen zurueckzugehen; er sorgte endlich fuer gute Vizinalwege, um auch
hierdurch den Ackerbau zu foerdern. Aber weit folgenreicher noch war die ohne
Zweifel eben in dieser Epoche beginnende Anlage von Reichschausseen in den
Provinzen: die Domitische Strasse stellte nach langen Vorbereitungen den Landweg
von Italien nach Spanien sicher und hing mit der Gruendung von Aquae Sextiae und
Narbo eng zusammen; die Gabinische und die Egnatische fuehrten von den
Hauptplaetzen an der Ostkueste des Adriatischen Meeres, jene von Salona, diese
von Apollonia und Dyrrhachion, in das Binnenland hinein; das unmittelbar nach
der Einrichtung der asiatischen Provinz im Jahre 625 (129) von Manius Aquillius
angelegte Strassennetz fuehrte von der Hauptstadt Ephesus nach verschiedenen
Richtungen bis an die Reichsgrenze - alles Anlagen, ueber deren Entstehung in
der truemmerhaften Ueberlieferung dieser Epoche keine Angabe zu finden ist, die
aber nichtsdestoweniger mit der Konsolidierung der roemischen Herrschaft in
Gallien, Dalmatien, Makedonien und Kleinasien unzweifelhaft in Zusammenhang
standen und fuer die Zentralisierung des Staats und die Zivilisierung der
unterworfenen barbarischen Distrikte von der groessten Bedeutung geworden sind.
Wie fuer die Strassen war man wenigstens in Italien auch fuer die grossen
Entsumpfungsarbeiten taetig. So ward im Jahre 594 (160) die Trockenlegung der
Pomptinischen Suempfe, die Lebensfrage fuer Mittelitalien, mit grossem
Kraftaufwand und wenigstens voruebergehendem Erfolg angegriffen; so im Jahre 645
(109) in Verbindung mit den norditalischen Chausseebauten zugleich die
Entsumpfung der Niederungen zwischen Parma und Placentia bewerkstelligt. Endlich
tat die Regierung viel fuer die zur Gesundheit und Annehmlichkeit der Hauptstadt
ebenso unentbehrlichen wie kostspieligen roemischen Wasserleitungen. Nicht bloss
wurden die beiden seit den Jahren 442 (312) und 492 (262) bereits bestehenden,
die Appische und die Anioleitung, im Jahre 610 (144) von Grund aus repariert,
sondern auch zwei neue Leitungen angelegt: im Jahre 610 (144) die Marcische, die
an Guete und Fuelle des Wassers auch spaeter unuebertroffen blieb, und neunzehn
Jahre nachher die sogenannte Laue. Welche Operationen die roemische Staatskasse,
ohne vom Kreditsystem Gebrauch zu machen, mittels reiner Barzahlung auszufuehren
vermochte, zeigt nichts deutlicher als die Art, wie die Marcische Leitung
zustande kam: die dazu erforderliche Summe von 180 Mill. Sesterzen (in Gold 13«
Mill. Taler) ward innerhalb dreier Jahre disponibel gemacht und verwandt. Es
laesst dies schliessen auf eine sehr ansehnliche Reserve des Staatsschatzes, die
denn auch schon im Anfang dieser Periode nahe an 6 Mill. Taler betrug und ohne
Zweifel bestaendig im Steigen war.
Alle diese Tatsachen zusammengenommen, lassen allerdings auf einen im
allgemeinen guenstigen Stand der roemischen Finanzen dieser Zeit schliessen. Nur
darf auch in finanzieller Hinsicht nicht uebersehen werden, dass die Regierung
waehrend der ersten zwei Drittel dieses Zeitabschnitts zwar glaenzende und
grossartige Bauten ausfuehrte, aber dafuer andere wenigstens ebenso notwendige
Ausgaben zu machen unterliess. Wie ungenuegend sie fuer das Militaerwesen
sorgte, ist bereits hervorgehoben worden: in den Grenzlandschaften, ja im Potal
pluenderten die Barbaren, im Innern hausten selbst in Kleinasien, Sizilien,
Italien die Raeuberbanden. Die Flotte gar ward voellig vernachlaessigt;
roemische Kriegsschiffe gab es kaum mehr und die Kriegsschiffe, die man durch
die Untertanenstaedte bauen und erhalten liess, reichten nicht aus, so dass man
nicht bloss schlechterdings keinen Seekrieg zu fuehren, sondern nicht einmal den
Piraten das Handwerk zu legen imstande war. In Rom selbst unterblieben eine
Menge der notwendigsten Verbesserungen und namentlich die Flussbauten wurden
seltsam vernachlaessigt. Immer noch besass die Hauptstadt keine andere Bruecke
ueber den Tiber als den uralten hoelzernen Steg, der ueber die Tiberinsel nach
dem Ianiculum fuehrte; immer noch liess man den Tiber jaehrlich die Strassen
unter Wasser setzen und Haeuser, ja nicht selten ganze Quartiere niederwerfen,
ohne etwas fuer die Uferbefestigung zu tun; immer mehr liess man, wie gewaltig
auch der ueberseeische Handel sich entwickelte, die an sich schon schlechte
Reede von Ostia versanden. Eine Regierung, die unter den guenstigsten
Verhaeltnissen und in einer Epoche vierzigjaehrigen Friedens nach aussen und
innen solche Pflichten versaeumt, kann leicht Steuern schwinden lassen und
dennoch einen jaehrlichen Ueberschuss der Einnahme ueber die Ausgabe und einen
ansehnlichen Sparschatz erzielen; aber eine derartige Finanzverwaltung verdient
keineswegs Lob wegen ihrer nur scheinbar glaenzenden Ergebnisse, sondern
vielmehr dieselben Vorwuerfe der Schlaffheit, des Mangels an einheitlicher
Leitung, der verkehrten Volksschmeichelei, die auf jedem andern politischen
Gebiet gegen das senatorische Regiment dieser Epoche erhoben werden mussten.
Weit schlimmer gestalteten sich natuerlich die finanziellen Verhaeltnisse,
als die Stuerme der Revolution hereinbrachen. Die neue und, auch bloss
finanziell betrachtet, hoechst drueckende Belastung, die dem Staat aus der durch
Gaius Gracchus ihm auferlegten Verpflichtung erwuchs, den hauptstaedtischen
Buergern das Getreide zu Schleuderpreisen zu verabfolgen, ward allerdings durch
die in der Provinz Asia neu eroeffneten Einnahmequellen zunaechst wieder
ausgeglichen. Nichtsdestoweniger scheinen die oeffentlichen Bauten seitdem fast
gaenzlich ins Stocken gekommen zu sein. So zahlreich die erweislichermassen von
der Schlacht bei Pydna bis auf Gaius Gracchus angelegten oeffentlichen Werke
sind, so werden dagegen aus der Zeit nach 632 (122) kaum andere genannt als die
Bruecken-, Strassen und Entsumpfungsanlagen, die Marcus Aemilius Scaurus als
Zensor 645 (109) anordnete. Es muss dahingestellt bleiben, ob dies die Folge der
Kornverteilungen ist oder, wie vielleicht wahrscheinlicher, die Folge des
gesteigerten Sparschatzsystems, wie es sich schickt fuer ein immer mehr zur
Oligarchie erstarrendes Regiment, und wie es angedeutet ist in der Angabe, dass
der roemische Reservefonds seinen hoechsten Stand im Jahre 663 (91) erreichte.
Der fuerchterliche Insurrektions- und Revolutionssturm in Verbindung mit dem
fuenfjaehrigen Ausbleiben der kleinasiatischen Gefaelle war die erste nach dem
Hannibalischen Krieg wieder den roemischen Finanzen zugemutete ernste Probe; sie
haben dieselbe nicht bestanden. Nichts vielleicht zeichnet so klar den
Unterschied der Zeiten, als dass im Hannibalischen Krieg erst im zehnten
Kriegsjahre, als die Buergerschaft den Steuern fast erlag, der Sparschatz
angegriffen, dagegen der Bundesgenossenkrieg gleich von Haus aus auf den
Kassenbestand fundiert ward und, als schon nach zwei Feldzuegen derselbe bis auf
den letzten Pfennig ausgegeben war, man lieber die oeffentlichen Plaetze in der
Hauptstadt versteigerte und die Tempelschaetze angriff, als eine Steuer auf die
Buerger ausschrieb. Indes der Sturm, so arg er war, ging vorueber; Sulla
stellte, freilich unter ungeheuren, namentlich den Untertanen und den italischen
Revolutionaeren aufgebuerdeten oekonomischen Opfern, die Ordnung in den Finanzen
wieder her und sicherte, indem er die Getreidespenden aufhob, die asiatischen
Abgaben aber, wenn auch gemindert, doch beibehielt, dem Gemeinwesen wenigstens
in dem Sinn einen befriedigenden oekonomischen Zustand, als die ordentlichen
Ausgaben weit unter den ordentlichen Einnahmen blieben.
In der Privatoekonomie dieser Zeit tritt kaum ein neues Moment hervor; die
frueher dargelegten Vorzuege und Nachteile der sozialen Verhaeltnisse Italiens
werden nicht veraendert, sondern nur weiter und schaerfer entwickelt. In der
Bodenwirtschaft sahen wir bereits frueher die steigende roemische Kapitalmacht
den mittleren und kleinen Grundbesitz in Italien sowohl wie in den Provinzen
allmaehlich verzehren, wie die Sonne die Regentropfen aufsaugt. Die Regierung
sah nicht bloss zu ohne zu wehren, sondern foerderte noch die schaedliche
Bodenteilung durch einzelne Massregeln, vor allem durch das zu Gunsten der
grossen italischen Grundbesitzer und Kaufleute ausgesprochene Verbot der
transalpinischen Wein- und Oelproduktion 5. Zwar wirkten sowohl die Opposition
als die auf die Reformideen eingehende Fraktion der Konservativen energisch dem
uebel entgegen: indem die beiden Gracchen die Aufteilung fast des gesamten
Domaniallandes durchsetzten, gaben sie dem Staat 80000 neue italische Bauern;
indem Sulla 120000 Kolonisten in Italien ansiedelte, ergaenzte er wenigstens
einen Teil der von der Revolution und von ihm selbst in die Reihen der
italischen Bauernschaft gerissenen Luecken; allein dem durch stetigen Abfluss
sich leerenden Gefaess ist nicht durch Einschoepfen auch betraechtlicher Massen,
sondern nur durch Herstellung eines stetigen Zuflusses zu helfen, welche
vielfach versucht ward, aber nicht gelang. In den Provinzen nun gar geschah
nicht das Geringste, um den dortigen Bauernstand vor dem Auskaufen durch die
roemischen Spekulanten zu retten: die Provinzialen waren ja bloss Menschen und
keine Partei. Die Folge war, dass mehr und mehr auch die ausseritalische
Bodenrente nach Rom floss. Uebrigens war die Plantagenwirtschaft, die um die
Mitte dieser Epoche selbst in einzelnen Landschaften Italiens, zum Beispiel in
Etrurien, bereits durchaus ueberwog, bei dem Zusammenwirken eines energischen
und rationellen Betriebs und reichlicher Geldmittel in ihrer Art zu hoher Bluete
gelangt. Die italische Weinproduktion vor allem, die teils die Eroeffnung
gezwungener Maerkte in einem Teil der Provinzen, teils das zum Beispiel in dem
Aufwandgesetz von 593 (161) ausgesprochene Verbot der auslaendischen Weine in
Italien auch kuenstlich foerderten, erzielte sehr bedeutende Erfolge; der
Amineer und der Falerner fingen an, neben dem Thasier und Chier genannt zu
werden, und der "Opimische Wein" vom Jahre 633 (121), der roemische Elfer, blieb
im Andenken, lange nachdem der letzte Krug geleert war.
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5 3, 170. Damit mag auch die Bemerkung des nach Cato und vor Varro lebenden
roemischen Landwirts Saserna (bei Colum. 1, 1, 5) zusammenhaengen, dass der
Wein- und Oelbau sich bestaendig weiter nach Norden ziehe. Auch der
Senatsbeschluss wegen Uebersetzung der Magonischen Buecher gehoert hierher.
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Von Gewerben und Fabrikation ist nichts zu sagen, als dass die italische
Nation in dieser Hinsicht in einer an Barbarei grenzenden Passivitaet verharrte.
Man zerstoerte wohl die korinthischen Fabriken, die Depositare so mancher
wertvollen gewerblichen Tradition, aber nicht um selbst aehnliche Fabriken zu
gruenden, sondern um zu Schwindelpreisen zusammenzukaufen, was die griechischen
Haeuser an korinthischen Ton- oder Kupfergefaessen und aehnlichen "alten
Arbeiten" bewahrten. Was von Gewerken noch einigermassen gedieh, wie zum
Beispiel die mit dem Bauwesen zusammenhaengenden, trug fuer das Gemeinwesen
deshalb kaum einen Nutzen, weil auch hier bei jeder groesseren Unternehmung die
Sklavenwirtschaft sich ins Mittel legte; wie denn zum Beispiel die Anlage der
Marcischen Wasserleitung in der Art erfolgte, dass die Regierung mit 3000
Meistern zugleich Bau- und Lieferungsvertraege abschloss, von denen dann jeder
mit seiner Sklavenschar die uebernommene Arbeit beschaffte.
Die glaenzendste oder vielmehr die allein glaenzende Seite der roemischen
Privatwirtschaft ist der Geldverkehr und der Handel. An der Spitze stehen die
Domanial- und die Steuerpachtungen, durch die ein grosser, vielleicht der
groesste Teil der roemischen Staatseinnahmen in die Taschen der roemischen
Kapitalisten floss. Der Geldverkehr ferner war im ganzen Umfang des roemischen
Staats von den Roemern monopolisiert; jeder in Gallien umgesetzte Pfennig,
heisst es in einer bald nach dem Ende dieser Periode herausgegebenen Schrift,
geht durch die Buecher der roemischen Kaufleute, und so war es ohne Zweifel
ueberall. Wie das Zusammenwirken der rohen oekonomischen Zustaende und der
ruecksichtslosen Ausnutzung der politischen Uebermacht zu Gunsten der
Privatinteressen eines jeden vermoegenden Roemers eine wucherliche
Zinswirtschaft allgemein machte, zeigt zum Beispiel die Behandlung der von Sulla
der Provinz Asia 670 (84) auferlegten Kriegssteuer, die die roemischen
Kapitalisten vorschossen; sie schwoll mit gezahlten und nichtgezahlten Zinsen
binnen vierzehn Jahren auf das Sechsfache ihres urspruenglichen Betrags an. Die
Gemeinden mussten ihre oeffentlichen Gebaeude, ihre Kunstwerke und Kleinodien,
die Eltern ihre erwachsenen Kinder verkaufen, um dem roemischen Glaeubiger
gerecht zu werden; es war nichts Seltenes, dass der Schuldner nicht bloss der
moralischen Tortur unterworfen, sondern geradezu auf die Marterbank gelegt ward.
Hierzu kam endlich der Grosshandel. Italiens Ausfuhr und Einfuhr waren sehr
betraechtlich. Jene bestand vornehmlich in Wein und Oel, womit Italien neben
Griechenland fast ausschliesslich - die Weinproduktion in der massaliotischen
und turdetanischen Landschaft kann damals nur gering gewesen sein - das gesamte
Mittelmeergebiet versorgte; italischer Wein ging in bedeutenden Quantitaeten
nach den Balearischen Inseln und Keltiberien, nach Africa, das nur Acker- und
Weideland war, nach Narbo und in das innere Gallien. Bedeutender noch war die
Einfuhr nach Italien, wo damals aller Luxus sich konzentrierte und die meisten
Luxusartikel, Speisen, Getraenke, Stoffe, Schmuck, Buecher, Hausgeraet,
Kunstwerke, ueber See eingefuehrt wurden. Vor allem aber der Sklavenhandel nahm
infolge der stets steigenden Nachfrage der roemischen Kaufleute einen
Aufschwung, dessengleichen man im Mittelmeergebiet noch nicht gekannt hatte und
der mit dem Aufbluehen der Piraterie im engsten Zusammenhang steht; alle Laender
und alle Nationen wurden dafuer in Kontribution gesetzt, die Hauptfangplaetze
aber waren Syrien und das innere Kleinasien. In Italien konzentrierte die
ueberseeische Einfuhr sich vorzugsweise in den beiden grossen Emporien am
Tyrrhenischen Meer, Ostia und Puteoli. Nach Ostia, dessen Reede wenig taugte,
das aber, als der naechste Hafen an Rom, fuer weniger werthafte Waren der
geeignetste Stapelplatz war, zog sich die fuer die Hauptstadt bestimmte
Korneinfuhr, dagegen der Luxushandel mit dem Osten ueberwiegend nach Puteoli,
das durch seinen guten Hafen fuer Schiffe mit wertvoller Ladung sich empfahl und
in der mehr und mehr mit Landhaeusern sich fuellenden Gegend von Baiae den
Kaufleuten einen dem hauptstaedtischen wenig nachstehenden Markt in naechster
Naehe darbot. Lange Zeit ward dieser letztere Verkehr durch Korinth und nach
dessen Vernichtung durch Delos vermittelt, wie denn in diesem Sinne Puteoli bei
Lucilius das italische "Klein-Delos" heisst; nach der Katastrophe aber, die
Delos im Mithradatischen Kriege betraf, und von der es sich nicht wieder erholt
hat, knuepften die Puteolaner direkte Handelsverbindungen mit Syrien und
Alexandreia an und entwickelte damit ihre Stadt immer entschiedener sich zu dem
ersten ueberseeischen Handelsplatz Italiens. Aber nicht bloss der Gewinn, der
bei der italischen Aus- und Einfuhr gemacht ward, fiel wesentlich den Italikern
zu; auch in Narbo konkurrierten sie im keltischen Handel mit den Massalioten,
und ueberhaupt leidet es keinen Zweifel, dass die ueberall fluktuierend oder
ansaessig anzutreffende roemische Kaufmannschaft den besten Teil aller
Spekulationen fuer sich nahm.
Fassen wir diese Erscheinungen zusammen, so erkennen wir als den
hervorstechenden Zug der Privatwirtschaft dieser Epoche die der politischen
ebenbuertig zur Seite gehende finanzielle Oligarchie der roemischen
Kapitalisten. In ihren Haenden vereinigt sich die Bodenrente fast des ganzen
Italiens und der besten Stuecke des Provinzialgebiets, die wucherliche Rente des
von ihnen monopolisierten Kapitals, der Handelsgewinn aus dem gesamten Reiche,
endlich in Form der Pachtnutzung ein sehr betraechtlicher Teil der roemischen
Staatseinkuenfte. Die immer zunehmende Anhaeufung der Kapitalien zeigt sich in
dem Steigen des Durchschnittsatzes des Reichtums: 3 Mill. Sesterzen (228000
Taler) war jetzt ein maessiges senatorisches, 2 Mill. (152000 Taler) ein
anstaendiges Rittervermoegen; das Vermoegen des reichsten Mannes der
Gracchischen Zeit, des Publius Crassus, Konsul 623 131), ward auf 100 Mill.
Sesterzen (7«Mill. Taler) geschaetzt. Es ist kein Wunder, wenn dieser
Kapitalistenstand die aeussere Politik vorwiegend bestimmt, wenn er aus
Handelsrivalitaet Karthago und Korinth zerstoert, wie einst die Etrusker Alalia,
die Syrakusier Caere zerstoerten, wenn er dem Senat zum Trotz die Gruendung von
Narbo aufrecht erhaelt. Es ist ebenfalls kein Wunder, wenn diese
Kapitalistenoligarchie in der inneren Politik der Adelsoligarchie eine
ernstliche und oft siegreiche Konkurrenz macht. Es ist aber auch kein Wunder,
wenn ruinierte reiche Leute sich an die Spitze empoerter Sklavenhaufen stellen
und das Publikum sehr unsanft daran erinnert, dass aus dem eleganten Bordell der
Uebergang zu der Raeuberhoehle leicht gefunden ist. Es ist kein Wunder, wenn
jeder finanzielle Babelturm mit seiner nicht rein oekonomischen, sondern der
politischen Uebermacht Roms entlehnten Grundlage bei jeder ernsten politischen
Krise ungefaehr in derselben Art schwankt wie unser sehr aehnlicher
Staatspapierbau. Die ungeheure Finanzkrise, die im Verfolg der italisch-
asiatischen Bewegungen 664f. (90) ueber den roemischen Kapitalistenstand
hereinbrach, die Bankrotte des Staates und der Privaten, die allgemeine
Entwertung der Grundstuecke und der Gesellschaftsparten koennen wir im einzelnen
nicht mehr verfolgen; wohl aber lassen im allgemeinen keinen Zweifel an ihrer
Art und ihrer Bedeutung ihre Resultate: die Ermordung des Gerichtsherrn durch
einen Glaeubigerhaufen, der Versuch, alle nicht von Schulden freien Senatoren
aus dem Senat zu stossen, die Erneuerung des Zinsmaximum durch Sulla, die
Kassation von 75 Prozent aller Forderungen durch die revolutionaere Partei. Die
Folge dieser Wirtschaft war natuerlich in den Provinzen allgemeine Verarmung und
Entvoelkerung, wogegen die parasitische Bevoelkerung reisender oder auf Zeit
ansaessiger Italiker ueberall im Steigen war. In Kleinasien sollen an einem Tage
80000 Menschen italischer Abkunft umgekommen sein. Wie zahlreich dieselben auf
Delos waren, beweisen die noch auf der Insel vorhandenen Denksteine und die
Angabe, dass hier 20000 Fremde, meistens italische Kaufleute, auf Mithradates'
Befehl getoetet wurden. In Afrika waren der Italiker so viele, dass sogar die
numidische Stadt Cirta hauptsaechlich durch sie gegen Jugurtha verteidigt werden
konnte. Auch Gallien, heisst es, war angefuellt mit roemischen Kaufleuten; nur
fuer Spanien finden sich, vielleicht nicht zufaellig, dergleichen Angaben nicht.
In Italien selbst ist dagegen der Stand der freien Bevoelkerung in dieser Epoche
ohne Zweifel im ganzen zurueckgegangen. Allerdings haben die Buergerkriege
hierzu wesentlich mitgewirkt, welche nach allgemeingehaltenen und freilich wenig
zuverlaessigen Angaben 100000 bis 150000 Koepfe von der roemischen
Buergerschaft, 300000 von der italischen Bevoelkerung ueberhaupt weggerafft
haben sollen; aber schlimmer wirkten der oekonomische Ruin des Mittelstandes und
die masslose Ausdehnung der kaufmaennischen Emigration, die einen grossen Teil
der italischen Jugend waehrend ihrer kraeftigsten Jahre im Ausland zu verweilen
veranlasste. Einen Ersatz sehr zweifelhaften Wertes gewaehrte dafuer die freie
parasitische hellenisch-orientalische Bevoelkerung, die als koenigliche oder
Gemeindediplomaten, als Aerzte, Schulmeister, Pfaffen, Bediente, Schmarotzer und
in den tausendfachen Aemtern der Industrieritter- und Gaunerschaft in der
Hauptstadt, als Haendler und Schiffer namentlich in Ostia, Puteoli und
Brundisium verweilten. Noch bedenklicher war das unverhaeltnismaessige Steigen
der Sklavenmenge auf der Halbinsel. Die italische Buergerschaft zaehlte nach der
Schaetzung des Jahres 684 (70) 910000 waffenfaehige Maenner, wobei, um den
Betrag der freien Bevoelkerung auf der Halbinsel zu erhalten, die in der
Schaetzung zufaellig uebergangenen, die Latiner in der Landschaft zwischen den
Alpen und dem Po und die in Italien domizilierten Auslaender, hinzu-, die
auswaerts domizilierten roemischen Buerger dagegen abzurechnen sind. Es wird
demnach kaum moeglich sein, die freie Bevoelkerung der Halbinsel hoeher als auf
6 bis 7 Mill. Koepfe anzusetzen. Wenn die damalige Gesamtbevoelkerung derselben
der gegenwaertigen gleichkam, so haette man danach eine Sklavenmasse von 13 bis
14 Mill. Koepfen anzunehmen. Es bedarf indes solcher trueglichen Berechnungen
nicht, um die gefaehrliche Spannung dieser Verhaeltnisse anschaulich zu machen;
laut genug reden die partiellen Sklaveninsurrektionen und der seit dem Beginn
der Revolutionen am Schlusse eines jeden Aufstandes erschallende Aufruf an die
Sklaven, die Waffen gegen ihre Herren zu ergreifen und die Freiheit sich zu
erfechten. Wenn man sich England vorstellt mit seinen Lords, seinen Squires und
vor allem seiner City, aber die Freeholders und Paechter in Proletarier, die
Arbeiter und Matrosen in Sklaven verwandelt, so wird man ein ungefaehres Bild
der damaligen Bevoelkerung der italischen Halbinsel gewinnen.
Wie im klaren Spiegel liegen die oekonomischen Verhaeltnisse dieser Epoche
noch heute uns vor in dem roemischen Muenzwesen. Die Behandlung desselben zeigt
durchaus den einsichtigen Kaufmann. Seit langer Zeit standen Gold und Silber als
allgemeine Zahlmittel nebeneinander, so dass zwar zum Zweck allgemeiner
Kassebilanzen ein festes Wertverhaeltnis zwischen beiden Metallen gesetzlich
normiert war, aber doch regelmaessig es nicht freistand, ein Metall fuer das
andere zu geben, sondern je nach dem Inhalt der Verschreibung in Gold oder
Silber zu zahlen war. Auf diesem Wege wurden die grossen Uebelstaende vermieden,
die sonst an die Aufstellung eines doppelten Wertmetalls unvermeidlich sich
knuepfen; die starken Goldkrisen - wie denn zum Beispiel um 600 (150) infolge
der Entdeckung der tauriskischen Goldlager das Gold gegen Silber auf einmal in
Italien um 33 2/3 Prozent abschlug - wirkten wenigstens nicht direkt auf die
Silbermuenze und den Kleinverkehr ein. Es lag in der Natur der Sache, dass, je
mehr der ueberseeische Verkehr sich ausdehnte, desto entschiedener das Gold aus
der zweiten in die erste Stelle eintrat, was denn auch die Angaben ueber die
Staatskassenbestaende und die Staatskassengeschaefte bestaetigen; aber die
Regierung liess sich dadurch nicht bewegen, das Gold auch in die Muenze
einzufuehren. Die in der Not des Hannibalischen Krieges versuchte hatte man
laengst wieder fallen lassen; die wenigen Goldstuecke, die Sulla als Regent
schlug, sind kaum mehr gewesen als Gelegenheitsmuenze fuer seine
Triumphalgeschenke. Nach wie vor zirkulierte als wirkliche Muenze
ausschliesslich das Silber; das Gold ward, mochte es nun, wie gewoehnlich, in
Barren umlaufen oder auslaendisches oder allenfalls auch inlaendisches Gepraege
tragen, lediglich nach dem Gewicht genommen. Dennoch standen Gold und Silber als
Verkehrsmittel gleich, und die betruegliche Legierung des Goldes wurde gleich
der Praegung falscher Silbermuenzen rechtlich als Muenzvergehen betrachtet. Man
erreichte hierdurch den unermesslichen Vorteil, bei dem wichtigsten Zahlmittel
selbst die Moeglichkeit der Muenzdefraude und Muenzveruntreuung abzuschneiden.
uebrigens war die Muenzpraegung ebenso reichlich wie musterhaft. Nachdem im
Hannibalischen Kriege das Silberstueck von 1/72 auf 1/84 Pfund reduziert worden
war, ist dasselbe mehr als drei Jahrhunderte hindurch vollkommen gleich schwer
und gleich fein geblieben; eine Legierung fand nicht statt. Die Kupfermuenze
wurde um den Anfang dieser Periode voellig zur Scheidemuenze und hoerte auf, wie
frueher, im Grossverkehr gebraucht zu werden; aus diesem Grunde wurde etwa seit
dem Anfang des siebenten Jahrhunderts der As nicht mehr geschlagen und die
Kupferpraegung beschraenkt auf die im Silber nicht fueglich herzustellenden
Kleinwerte von einem Semis (fast 3 Pfennig) und darunter. Die Muenzsorten waren
nach einem einfachen Prinzip geordnet und in der damals kleinsten Muenze
gewoehnlicher Praegung, dem Quadrans (1« Pfennig), hinabgefuehrt bis an die
Grenze der fuehlbaren Werte. Es war ein Muenzsystem, das an prinzipieller
Verstaendigkeit der Grundlagen wie an eisern strenger Durchfuehrung derselben im
Altertum einzig dasteht und auch in der neueren Zeit nur selten erreicht worden
ist. Doch hat auch dies seinen wunden Fleck. Nach einer im ganzen Altertum
gemeinen, in ihrer hoechsten Entwicklung in Karthago auftretenden Sitte gab auch
die roemische Regierung mit den guten silbernen Denaren zugleich kupferne, mit
Silber plattierte aus, welche gleich jenen genommen werden mussten und nichts
waren als ein unserem Papiergeld analoges Zeichengeld mit Zwangskurs und
Fundierung auf die Staatskasse, insofern auch diese nicht befugt war, die
plattierten Stuecke zurueckzuweisen. Eine offizielle Falschmuenzerei war dies so
wenig wie unsere Papiergeldfabrikation, da man die Sache ganz offen betrieb:
Marcus Drusus beantragte 663 (91), um die Mittel fuer seine Kornspenden zu
gewinnen, die Emission von einem plattierten auf je sieben silberne, neu aus der
Muenze hervorgehende Denare; allein nichtsdestoweniger bot diese Massregel nicht
bloss der privaten Falschmuenzerei eine bedenkliche Handhabe, sondern sie liess
auch das Publikum absichtlich darueber im ungewissen, ob es Silber- oder
Zeichengeld empfange und in welchem Gesamtbetrag das letztere in Umlauf sei. In
der bedraengten Zeit des Buergerkrieges und der grossen finanziellen Krise
scheint man der Planierung sich so ueber die Gebuehr bedient zu haben, dass zu
der Finanzkrise eine Muenzkrise sich gesellte und die Masse der falschen und
faktisch entwerteten Stuecke den Verkehr hoechst unsicher machte. Deshalb wurde
waehrend des Cinnanischen Regiments von den Praetoren und Tribunen, zunaechst
von Marcus Marius Gratidianus, die Einloesung des saemtlichen Zeichengeldes
durch Silbergeld verfuegt und zu dem Ende ein Probierbuero eingerichtet.
Inwieweit die Aufrufung durchgefuehrt ward, ist nicht ueberliefert; die
Zeichengeldpraegung selbst blieb bestehen.
Was die Provinzen anlangt, so ward in Gemaessheit der grundsaetzlichen
Beseitigung der Goldmuenze die Goldpraegung nirgends, auch in den
Klientelstaaten nicht gestattet; so dass die Goldpraegung in dieser Zeit nur
vorkommt, wo Rom gar nichts zu sagen hatte, namentlich bei den Kelten nordwaerts
von den Cevennen und bei den gegen Rom sich auflehnenden Staaten, wie denn die
Italiker sowohl wie auch Mithradates Eupator Goldmuenzen schlugen. Auch die
Silberpraegung zeigt die Regierung sich bestrebt, mehr und mehr in ihre Hand zu
bringen, vornehmlich im Westen. In Afrika und Sardinien mag die karthagische
Gold- und Silbermuenze auch nach dem Sturz des karthagischen Staats im Umlauf
geblieben sein; aber geschlagen wurde daselbst in Edelmetallen weder auf
karthagischen noch auf roemischen Fuss, und sicher hat sehr bald nach der
Besitzergreifung der Roemer auch in dem Verkehr beider Landschaften der von
Italien eingefuehrte Denar das Uebergewicht erhalten. In Spanien und Sizilien,
die frueher an Rom gekommen sind und ueberhaupt eine mildere Behandlung
erfuhren, ist zwar unter roemischer Herrschaft in Silber gepraegt, ja in dem
ersteren Lande die Silberpraegung erst durch die Roemer und auf roemischen Fuss
ins Leben gerufen worden; aber es sind gute Gruende vorhanden fuer die Annahme,
dass auch in diesen beiden Landschaften wenigstens seit dem Anfang des siebenten
Jahrhunderts die provinziale und staedtische Praegung sich auf die kupferne
Scheidemuenze hat beschraenken muessen. Nur im Narbonesischen Gallien konnte der
altverbuendeten und ansehnlichen Freistadt Massalia das Recht der Silberpraegung
nicht entzogen werden; und dasselbe gilt vermutlich von den illyrischen
Griechenstaedten Apollonia und Dyrrhachion. Indes beschraenkte man doch diesen
Gemeinden indirekt ihr Muenzrecht dadurch, dass der Dreivierteldenar, der nach
Anordnung der roemischen Regierung dort wie hier gepraegt ward und der unter dem
Namen des Victoriatus in das roemische Muenzsystem aufgenommen worden war, um
die Mitte des 7. Jahrhunderts in diesem beseitigt ward; wovon die Folge sein
musste, dass das massaliotische und illyrische Courant aus Oberitalien
verdraengt wurde und ausser seinem einheimischen Gebiete nur noch etwa in den
Alpen- und Donaulandschaften gangbar blieb. So weit war man also bereits in
dieser Epoche, dass in der gesamten Westhaelfte des roemischen Staates der
Denarfuss ausschliesslich herrschte: denn Italien, Sizilien - von dem es fuer
den Anfang der naechsten Epoche ausdruecklich bezeugt ist, dass daselbst kein
anderes Silbergeld umlief als der Denar -, Sardinien, Afrika brauchten
ausschliesslich roemisches Silbergeld, und das in Spanien noch umlaufende
Provinzialsilber sowie die Silbermuenze der Massalioten und Illyriker war
wenigstens auf Denarfuss geschlagen. Anders war es im Osten. Hier, wo die Zahl
der seit alter Zeit muenzenden Staaten und die Masse der umlaufenden
Landesmuenze sehr ansehnlich war, drang der Denar nicht in groesserem Umfang
ein, wenn er auch vielleicht gesetzlich gangbar erklaert ward: vielmehr blieb
hier entweder der bisherige Muenzfuss, wie zum Beispiel Makedonien noch als
Provinz, wenn auch teilweise mit Hinzufuegung der Namen von roemischen Beamten
zu dem der Landschaft, seine attischen Tetradrachmen geschlagen und gewiss
wesentlich kein anderes Geld gebracht hat; oder es wurde unter roemischer
Autoritaet ein den Verhaeltnissen entsprechender eigentuemlicher Muenzfuss neu
eingefuehrt, wie denn bei der Einrichtung der Provinz Asia derselben ein neuer
Stater, der sogenannte Cistophorus, von der roemischen Regierung geordnet und
dieser seitdem von den Bezirkshauptstaedten daselbst unter roemischer
Oberaufsicht geschlagen ward. Diese wesentliche Verschiedenheit des
okzidentalischen und des orientalischen Muenzwesens ist von der groessten
geschichtlichen Bedeutung geworden: die Romanisierung der unterworfenen Laender
hat in der Annahme der roemischen Muenze einen ihrer wichtigsten Hebel gefunden,
und es ist kein Zufall, dass dasjenige, was wir in dieser Epoche als Gebiet des
Denars bezeichnet haben, spaeterhin zu der lateinischen, dagegen das Gebiet der
Drachme spaeterhin zu der griechischen Reichshaelfte geworden ist. Noch
heutigentags stellt jenes Gebiet im wesentlichen den Inbegriff der romanischen
Kultur dar, waehrend dieses dagegen aus der europaeischen Zivilisation sich
ausgeschieden hat.
Wie bei solchen oekonomischen Zustaenden die sozialen Verhaeltnisse sich
gestalten mussten, ist im allgemeinen leicht zu ermessen, die Steigerung aber
des Raffinements, der Preise, des Ekels und der Leere im besonderen zu verfolgen
weder erfreulich noch lehrreich. Verschwendung und sinnlicher Genuss war die
Losung ueberall, bei den Parvenus so gut wie bei den Liciniern und Metellern;
nicht der feine Luxus gedieh, der die Bluete der Zivilisation ist, sondern
derjenige, der in der verkommenden hellenischen Zivilisation Kleinasiens und
Alexandreias sich entwickelt hatte, der alles Schoene und Bedeutende zur
Dekoration entadelte und auf den Genuss studierte mit einer muehseligen
Pedanterie, einer zopfigen Tueftelei, die ihn dem sinnlich wie dem geistig
frischen Menschen gleich ekelhaft macht. Was die Volksfeste anlangt, so wurde,
es scheint um die Mitte dieses Jahrhunderts, durch einen von Gnaeus Aufidius
beantragten Buergerschluss die in der catonischen Zeit untersagte Einfuhr
ueberseeischer Bestien foermlich wieder gestattet, wodurch denn die Tierhetzen
in schwunghaften Betrieb kamen und ein Hauptstueck der Buergerfeste wurden. Um
651 (103) erschienen in der roemischen Arena zuerst mehrere Loewen, 655 (99) die
ersten Elefanten; 661 (93) liess Sulla als Praetor schon hundert Loewen
auftreten. Dasselbe gilt von den Fechterspielen. Wenn die Altvordern die Bilder
grosser Schlachten oeffentlich ausgestellt hatten, so fingen die Enkel an,
dasselbe von ihren Gladiatorenspielen zu tun und mit solchen Haupt- und
Staatsaktionen der Zeit sich selber vor den Nachkommen zu verspotten. Welche
Summen dafuer und fuer die Begraebnisfeierlichkeiten ueberhaupt aufgingen, kann
man aus dem Testament des Marcus Aemilius Lepidus (Konsul 567, 579 187, 175; +
592 152) abnehmen; derselbe befahl seinen Kindern, da die wahrhafte letzte Ehre
nicht in leerem Gepraenge, sondern in der Erinnerung an die eigenen und der
Ahnen Verdienste bestehe, auf seine Bestattung nicht mehr als 1 Mill. Asse
(76000 Taler) zu verwenden. Auch der Bau- und Gartenluxus war im Steigen; das
prachtvolle und namentlich wegen der alten Baeume des Gartens beruehmte
Stadthaus des Redners Crassus (+ 663 91) ward mit den Baeumen auf 6 Mill.
Sesterzen (457000 Taler), ohne diese auf die Haelfte geschaetzt, waehrend der
Wert eines gewoehnlichen Wohnhauses in Rom etwa auf 60000 Sesterzen (4600 Taler)
angeschlagen werden kann 6. Wie rasch die Preise der Luxusgrundstuecke stiegen,
zeigt das Beispiel der Misenischen Villa, die Cornelia, die Mutter der Gracchen,
fuer 75000 Sesterzen (5700 Taler), Lucius Lucullus, Konsul 680 (74) um den
dreiunddreissigfachen Preis erstand. Die Villenbauten und das raffinierte Land-
und Badeleben machten Baiae und ueberhaupt die Umgegend des Golfs von Neapel zum
Eldorado des vornehmen Muessiggangs. Die Hasardspiele, bei denen es keineswegs
mehr, wie bei dem italischen Knoechelspiel, um Nuesse ging, wurden gemein und
schon 639 (115) ein zensorisches Edikt dagegen erlassen. Gazestoffe, die die
Formen mehr zeigten als verhuellten, und seidene Kleider fingen an, bei Frauen
und selbst bei Maennern die alten wollenen Roecke zu verdraengen. Gegen die
rasende Verschwendung, die mit auslaendischen Parfuemerien getrieben ward,
stemmten sich vergeblich die Aufwandgesetze. Aber der eigentliche Glanz- und
Brennpunkt dieses vornehmen Lebens war die Tafel. Man bezahlte Schwindelpreise -
bis 100000 Sesterzen (7600 Taler) - fuer einen ausgesuchten Koch; man baute mit
Ruecksicht darauf und versah namentlich die Landhaeuser an der Kueste mit
eigenen Salzwasserteichen, um Seefische und Austern jederzeit frisch auf die
Tafel liefern zu koennen; man nannte es schon ein elendes Diner, wenn das
Gefluegel ganz und nicht bloss die erlesenen Stuecke den Gaesten vorgelegt
wurden und wenn diesen zugemutet ward, von den einzelnen Gerichten zu essen und
nicht bloss zu kosten; man bezog fuer schweres Geld auslaendische Delikatessen
und griechischen Wein, der bei jeder anstaendigen Mahlzeit wenigstens einmal
herumgereicht werden musste. Vor allem bei der Tafel glaenzte die Schar der
Luxussklaven, die Kapelle, das Ballett, das elegante Mobiliar, die
goldstrotzenden oder gemaeldeartig gestickten Teppiche, die Purpurdecken, das
antike Bronzegeraet, das reiche Silbergeschirr. Hiergegen zunaechst richteten
sich die Luxusgesetze, die haeufiger (593, 639, 665, 673 161, 115, 89, 82) und
ausfuehrlicher als je ergingen: eine Menge Delikatessen und Weine wurden darin
gaenzlich untersagt, fuer andere nach Gewicht und Preis ein Maximum festgesetzt,
ebenso die Quantitaet des silbernen Tafelgeschirrs gesetzlich beschraenkt,
endlich allgemeine Maximalbetraege der Kosten der gewoehnlichen und der
Festtagsmahlzeit vorgeschrieben, zum Beispiel 593 (161) von 10 und 100 (17«
Groschen und 5« Taler), 673 (81) von 30 und 300 Sesterzen (1 Taler, 22 Groschen
und 17 Taler). Zur Steuer der Wahrheit muss leider hinzugefuegt werden, dass von
allen vornehmen Roemern nicht mehr als drei, und zwar keineswegs die Gesetzgeber
selber, diese staatlichen Gesetze befolgt haben sollen; auch diesen dreien aber
beschnitt nicht das Gesetz des Staates den Kuechenzettel, sondern das der Stoa.
Es lohnt der Muehe, einen Augenblick noch bei dem trotz all dieser Gesetze
steigenden Luxus im Silbergeraet zu verweilen. Im sechsten Jahrhundert war
silbernes Tafelgeschirr mit Ausnahme des althergebrachten silbernen Salzfasses
eine Ausnahme; die karthagischen Gesandtschaften spotteten darueber, dass sie in
jedem Hause, wo man sie eingeladen, dasselbe silberne Tafelgeraet wiedergefunden
haetten. Noch Scipio Aemilianus besass nicht mehr als 32 Pfund (800 Taler) an
verarbeitetem Silber; sein Neffe Quintus Fabius (Konsul 633 121) brachte es
zuerst auf 1000 (25 000 Taler), Marcus Drusus (Volkstribun 633 121) schon auf
10000 Pfund (250000 Taler); in Sullas Zeit zaehlte man in der Hauptstadt bereits
gegen 150 hundertpfuendige silberne Prachtschuesseln, von denen manche ihren
Besitzer auf die Proskriptionsliste brachte. Um die hierfuer verschwendeten
Summen zu ermessen, muss man sich erinnern, dass auch die Arbeit schon mit
ungeheuren Preisen bezahlt ward, wie denn fuer ausgezeichnetes Silbergeraet
Gaius Gracchus den fuenfzehn-, Lucius Crassus (Konsul 659 95) den achtzehnfachen
Metallwert bezahlte, der letztere fuer ein Becherpaar eines namhaften
Silberarbeiters 100 000 Sesterzen (7600 Taler) gab. So war es verhaeltnismaessig
ueberall.
Wie es um Ehe und Kinderzeugung stand, zeigen schon die Gracchischen
Ackergesetze, die zuerst darauf eine Praemie setzten. Die Scheidung, einst in
Rom fast unerhoert, war jetzt ein alltaegliches Ereignis; wenn bei der aeltesten
roemischen Ehe der Mann die Frau gekauft hatte, so haette man den jetzigen
vornehmen Roemern vorschlagen moegen, um zu der Sache auch den Namen zu haben,
eine Ehemiete einzufuehren. Selbst ein Mann .wie Metellus Macedonicus, der durch
seine ehrenwerte Haeuslichkeit und seine zahlreiche Kinderschar die Bewunderung
seiner Zeitgenossen war, schaerfte als Zensor 623 (131) den Buergern die
Pflicht, im Ehestande zu leben, in der Art ein, dass er denselben bezeichnete
als eine drueckende, aber von den Patrioten pflichtmaessig zu uebernehmende
oeffentliche Last. 7
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6 In dem Hause, das Sulla als junger Mann bewohnte, zahlte er fuer das
Erdgeschoss 3000, der Mieter des obern Stockes 2000 Sesterzen Miete (Plut. Sull.
1), was zu 2/3 des gewoehnlichen Kapitalzinses kapitalisiert, ungefaehr den
obigen Betrag ergibt. Dies war eine wohlfeile Wohnung. Wenn ein
hauptstaedtischer Mietzins von 6000 Sesterzen (460 Taler) fuer das Jahr 629
(125) ein hoher genannt wird (Vell. 1, 10), so muessen dabei besondere Umstaende
obgewaltet haben.
7 "Wenn wir koennten, ihr Buerger", hiess es in seiner Rede, wuerden wir
freilich alle von dieser Last uns befreien. Da aber die Natur es so eingerichtet
hat, dass weder mit den Frauen sich bequem, noch ohne die Frauen ueberhaupt sich
leben laesst, so ziemt es sich auf dauernde Wohlfahrt mehr zu sehen als auf
kurzes Wohlleben."
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Allerdings gab es Ausnahmen. Die landstaedtischen Kreise, namentlich die
der groesseren Gutsbesitzer, hatten die alte ehrenwerte latinische Nationalsitte
treuer bewahrt. In der Hauptstadt aber war die catonische Opposition zur Phrase
geworden; die moderne Richtung herrschte souveraen und, wenn auch einzelne fest
und fein organisierte Naturen, wie Scipio Aemilianus, roemische Sitte mit
attischer Bildung zu vereinigen wussten, war doch bei der grossen Menge der
Hellenismus gleichbedeutend mit geistiger und sittlicher Verderbnis. Den
Rueckschlag dieser sozialen Uebelstaende auf die politischen Verhaeltnisse darf
man niemals aus den Augen verlieren, wenn man die roemische Revolution verstehen
will. Es war nicht gleichgueltig, dass von den beiden vornehmen Maennern, die im
Jahre 662 (92) als oberste Sittenmeister der Gemeinde fungierten, der eine dem
andern oeffentlich vorrueckte, dass er einer Muraene, dem Stolz seines
Fischteichs, bei ihrem Tode Traenen nachgeweint habe, und dieser wieder jenem,
dass er drei Frauen begraben und um keine eine Traene geweint habe. Es war nicht
gleichgueltig, dass im Jahre 593 (161) auf offenem Markt ein Redner folgende
Schilderung eines senatorischen Zivilgeschworenen zum besten geben konnte, den
der angesetzte Termin in dem Kreise seiner Zechbrueder findet. "Sie spielen
Hasard, fein parfuemiert, die Maetressen um sie herum. Wie der Nachmittag
herankommt, lassen sie den Bedienten kommen und heissen ihn auf der Dingstaette
sich umhoeren, was auf dem Markt vorgefallen sei, wer fuer und wer gegen den
neuen Gesetzvorschlag gesprochen, welche Distrikte dafuer, welche dagegen
gestimmt haetten. Endlich gehen sie selbst auf den Gerichtsplatz, eben frueh
genug, um sich den Prozess nicht selbst auf den Hals zu ziehen. Unterwegs ist in
keinem Winkelgaesschen eine Gelegenheit, die sie nicht benutzen, denn sie haben
sich den Leib voll Wein geschlagen. Verdrossen kommen sie auf die Dingstaette
und geben den Parteien das Wort. Die, die es angeht, tragen ihre Sache vor. Der
Geschworene heisst die Zeugen auftreten; er selbst geht beiseite. Wie er
zurueckkommt, erklaert er alles gehoert zu haben und fordert die Urkunden.
Ersieht hinein in die Schriften; kaum haelt er vor Wein die Augen auf. Wie er
sich dann zurueckzieht, das Urteil auszufuellen, laesst er zu seinen
Zechbruedern sich vernehmen: 'Was gehen mich die langweiligen Leute an? Warum
gehen wir nicht lieber einen Becher Suessen mit griechischem Wein trinken und
essen dazu einen fetten Krammetsvogel und einen guten Fisch, einen veritablen
Hecht von der Tiberinsel?'" Die den Redner hoerten, lachten; aber war es nicht
auch sehr ernsthaft, dass dergleichen Dinge belacht wurden?
12. Kapitel
Nationalitaet, Religion, Erziehung
In dem grossen Kampfe der Nationalitaeten innerhalb des weiten Umfangs des
Roemischen Reiches erscheinen die sekundaeren Nationen in dieser Zeit im
Zurueckweichen oder im Verschwinden. Die bedeutendste unter allen, die
phoenikische, empfing durch die Zerstoerung Karthagos die Todeswunde, an der sie
sich langsam verblutet hat. Die Landschaften Italiens, die ihre alte Sprache und
Sitte bis dahin noch gewahrt hatten, Etrurien und Samnium, wurden nicht bloss
von den schwersten Schlaegen der Sullanischen Reaktion getroffen, sondern die
politische Nivellierung Italiens noetigte ihnen auch im oeffentlichen Verkehr
die lateinische Sprache und Weise auf und drueckte die alten Landessprachen
herab zu rasch verkuemmernden Volksdialekten. Nirgendmehr erscheint im ganzen
Umfange des roemischen Staates eine Nationalitaet als befugt, mit der roemischen
und der griechischen auch nur zu ringen. Dagegen ist extensiv wie intensiv die
latinische Nationalitaet im entschiedensten Aufschwung. Wie seit dem
Bundesgenossenkrieg jedes italische Grundstueck jedem Italiker zu vollem
roemischen Eigen zustehen, jeder italische Tempelgott roemische Gabe empfangen
kann, wie in ganz Italien mit Ausnahme der transpadanischen Landschaft seitdem
das roemische Recht mit Beseitigung aller anderen Stadt- und Landrechte
ausschliesslich gilt: so ist damals die roemische Sprache auch die allgemeine
Geschaefts- und bald gleichfalls die allgemeine Sprache des gebildeten Verkehrs
auf der ganzen Halbinsel von den Alpen bis zur Meerenge geworden. Aber sie
beschraenkte sich schon nicht mehr auf diese natuerlichen Grenzen. Die in
Italien zusammenstroemende Kapitalmasse, der Reichtum seiner Produkte, die
Intelligenz seiner Landwirte, die Gewandtheit seiner Kaufleute fand keinen
hinreichenden Spielraum auf der Halbinsel; hierdurch und durch den oeffentlichen
Dienst wurden die Italiker massenweise in die Provinzen gefuehrt. Ihre
privilegierte Stellung daselbst privilegierte auch die roemische Sprache und das
roemische Recht, selbst wo nicht bloss Roemer miteinander verkehrten; ueberall
standen die Italiker zusammen als festgeschlossene und organisierte Massen, die
Soldaten in ihren Legionen, die Kaufleute jeder groesseren Stadt als eigene
Korporationen, die in dem einzelnen provinzialen Gerichtssprengel domizilierten
oder verweilenden roemischen Buerger als "Kreise" (conventus civium Romanorum)
mit ihrer eigenen Geschworenenliste und gewissermassen mit Gemeindeverfassung;
und wenn auch diese provinzialen Roemer regelmaessig frueher oder spaeter nach
Italien zurueckgingen, so bildete sich dennoch allmaehlich aus ihnen der Stamm
einer festen, teils roemischen, teils an die roemische sich anlehnenden
Mischbevoelkerung der Provinzen. Dass in Spanien, wo das roemische Heer zuerst
stehend ward, auch zuerst eigene Provinzialstaedte italischer Verfassung,
Carteia 583 (171), Valentia 616 (133), spaeter Palma und Pollentia organisiert
worden sind, ward bereits erwaehnt. Wenn das Binnenland noch wenig zivilisiert
war, das Gebiet der Vaccaeer zum Beispiel noch lange nach dieser Zeit unter den
rauhesten und widerwaertigsten Aufenthaltsorten fuer den gebildeten Italiker
genannt wird, so bezeugen dagegen Schriftsteller und Inschriftsteine, dass schon
um die Mitte des siebenten Jahrhunderts um Neukarthago und sonst an der Kueste
die lateinische Sprache in gemeinem Gebrauch war. In bewusster Weise entwickelte
zuerst Gaius Gracchus den Gedanken, die Provinzen des roemischen Staats durch
die italische Emigration zu kolonisieren, das heisst zu romanisieren, und legte
Hand an die Ausfuehrung desselben; und obgleich die konservative Opposition
gegen den kuehnen Entwurf sich auflehnte, die gemachten Anfaenge groesstenteils
zerstoerte und die Fortfuehrung hemmte, so blieb doch die Kolonie Narbo
erhalten, schon an sich eine bedeutende Erweiterung des lateinischen
Sprachgebiets und noch bei weitem wichtiger als der Merkstein eines grossen
Gedankens, der Grundstein eines gewaltigen kuenftigen Baues. Der antike
Gallizismus, ja das heutige Franzosentum sind von dort ausgegangen und in ihrem
letzten Grunde Schoepfungen des Gaius Gracchus. Aber die latinische
Nationalitaet erfuellte nicht bloss die italischen Grenzen und fing an sie zu
ueberschreiten, sondern sie gelangte auch in sich zu tieferer geistiger
Begruendung. Wir finden sie im Zuge, eine klassische Literatur, einen eigenen
hoeheren Unterricht sich zu schaffen; und wenn man im Vergleich mit den
hellenischen Klassikern und der hellenischen Bildung sich versucht fuehlen kann,
die schwaechliche italische Treibhausproduktion gering zu achten, so kam es doch
fuer die geschichtliche Entwicklung zunaechst weit weniger darauf an, wie die
lateinische klassische Literatur und die lateinische Bildung, als darauf, dass
sie neben der griechischen stand; und herabgekommen wie die gleichzeitigen
Hellenen auch literarisch waren, durfte man wohl das Wort des Dichters auch hier
anwenden, dass der lebendige Tageloehner mehr ist als der tote Achill.
Wie rasch und ungestuem aber die lateinische Sprache und Nationalitaet
vorwaerts dringt, sie erkennt zugleich die hellenische an als durchaus gleich,
ja frueher und besser berechtigt und tritt mit dieser ueberall in das engste
Buendnis oder durchdringt sich mit ihr zu gemeinschaftlicher Entwicklung. Die
italische Revolution, die sonst alle nichtlatinischen Nationalitaeten auf der
Halbinsel nivellierte, ruehrte nicht an die Griechenstaedte Tarent, Rhegion,
Neapolis, Lokri. Ebenso blieb Massalia, obwohl jetzt umschlossen von roemischem
Gebiet, fortwaehrend eine griechische Stadt und eben als solche fest verbunden
mit Rom. Mit der vollstaendigen Latinisierung Italiens ging die steigende
Hellenisierung Hand in Hand. In den hoeheren Schichten der italischen
Gesellschaft wurde die griechische Bildung zum integrierenden Bestandteil der
eigenen. Der Konsul des Jahres 623 (131), der Oberpontifex Publius Crassus,
erregte des Staunen selbst der geborenen Griechen, da er als Statthalter von
Asia seine gerichtlichen Entscheidungen, wie der Fall es erforderte, bald in
gewoehnlichem Griechisch abgab, bald in einem der vier zu Schriftsprachen
gewordenen Dialekte. Und wenn die italische Literatur und Kunst laengst
unverwandt nach Osten blickten, so begann jetzt auch die hellenische das Antlitz
nach Westen zu wenden. Nicht bloss die griechischen Staedte in Italien blieben
fortwaehrend zu regem geistigen Verkehr mit Griechenland, Kleinasien, Aegypten
und goennten den dort gefeierten griechischen Poeten und Schauspielern auch bei
sich den gleichen Verdienst und die gleichen Ehren; auch in Rom kamen, nach dem
von dem Zerstoerer Korinths bei seinem Triumph 608 (146) gegebenen Beispiel, die
gymnastischen und musischen Spiele der Griechen: Wettkaempfe im Ringen sowie im
Musizieren, Spielen, Rezitieren und Deklamieren in Aufnahme ^1. Die griechischen
Literaten schlugen schon ihre Faeden bis in die vornehme roemische Gesellschaft,
vor allem in den Scipionischen Kreis, dessen hervorragende griechische
Mitglieder, der Geschichtschreiber Polybios, der Philosoph Panaetios, bereits
mehr der roemischen als der griechischen Entwicklungsgeschichte angehoeren. Aber
auch in anderen, minderhochstehenden Zirkeln begegnen aehnliche Beziehungen. Wir
gedenken eines anderen Zeitgenossen Scipios, des Philosophen Kleitomachos, weil
in seinem Leben zugleich die gewaltige Voelkermischung dieser Zeit sinnlich vor
das Auge tritt: ein geborener Karthager, sodann in Athen Zuhoerer des Karneades
und spaeter dessen Nachfolger in seiner Professur, verkehrte er von Athen aus
mit den gebildetsten Maennern Italiens, dem Historiker Aulus Albinus und dem
Dichter Lucilius, und widmete teils dem roemischen Konsul, der die Belagerung
Karthagos eroeffnete, Lucius Censorinus, ein wissenschaftliches Werk, teils
seinen als Sklaven nach Italien gefuehrten Mitbuergern eine philosophische
Trostschrift. Hatten namhafte griechische Literaten bisher wohl voruebergehend
als Gesandte, Verbannte oder sonstwie ihren Aufenthalt in Rom genommen, so
fingen sie jetzt schon an, dort sich niederzulassen; wie zum Beispiel der schon
genannte Panaetios in Scipios Hause lebte, und der Hexametermacher Archias von
Antiocheia im Jahre 652 (102) sich in Rom niederliess und von der
Improvisierkunst und von Heldengedichten auf roemische Konsulare sich anstaendig
ernaehrte. Sogar Gaius Marius, der schwerlich von seinem Carmen eine Zeile
verstand und ueberhaupt zum Maezen moeglichst uebel sich schickte, konnte nicht
umhin, den Verskuenstler zu patronisieren. Waehrend also das geistige und
literarische Leben wenn nicht die reineren, doch die vornehmeren Elemente der
beiden Nationen miteinander in Verbindung brachte, flossen andererseits durch
das massenhafte Eindringen der kleinasiatischen und syrischen Sklavenscharen und
durch die kaufmaennische Einwanderung aus dem griechischen und halbgriechischen
Osten die rohesten und stark mit orientalischen und ueberhaupt barbarischen
Bestandteilen versetzten Schichten des Hellenismus zusammen mit dem italischen
Proletariat und gaben auch diesem eine hellenische Faerbung. Die Bemerkung
Ciceros, dass neue Sprache und neue Weise zuerst in den Seestaedten aufkommt,
duerfte zunaechst auf das halbhellenische Wesen in Ostia, Puteoli und Brundisium
sich beziehen, wo mit der fremden Ware auch die fremde Sitte zuerst Eingang und
von da aus weiteren Vertrieb fand.
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^1 Dass vor 608 (146) keine "griechischen Spiele" in Rom gegeben seien
(Tac. ann. 14, 21), ist nicht genau; schon 568 (186) traten griechische
"Kuenstler" (technitai) und Athleten (Liv. 39, 22), 587 (167) griechische
Floetenspieler, Tragoeden und Faustkaempfer auf (Polyb. 30, 13).
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Das unmittelbare Resultat dieser vollstaendigen Revolution in den
Nationalitaetsverhaeltnissen war allerdings nichts weniger als erfreulich.
Italien wimmelte von Griechen, Syrern, Phoenikern, Juden, Aegyptern, die
Provinzen von Roemern; die scharf ausgepraegten Volkstuemlichkeiten rieben sich
ueberall aneinander und verschliffen sich zusehends; es schien nichts
uebrigbleiben zu sollen als der allgemeine Charakter der Vernutzung. Was das
lateinische Wesen an Ausdehnung gewann, verlor es an Frische; vor allem in Rom
selbst, wo der Mittelstand am fruehesten und vollstaendigsten verschwand und
nichts uebrig blieb als die grossen Herren und die Bettler, beide in gleichem
Masse Kosmopoliten. Cicero versichert, dass um 660 (190) die allgemeine Bildung
in den launischen Staedten hoeher gestanden habe als in Rom; dies bestaetigt die
Literatur dieser Zeit, deren erfreulichste, gesundeste und eigentuemlichste
Erzeugnisse, wie die nationale Komoedie und die Lucilische Satire, mit
groesserem Recht latinisch heissen als roemisch. Dass der italische Hellenismus
der unteren Schichten in der Tat nichts war als ein zugleich mit allen
Auswuechsen der Kultur und mit oberflaechlich uebertuenchter Barbarei behafteter
widerwaertiger Kosmopolitismus, versteht sich von selbst; aber auch fuer die
bessere Gesellschaft blieb der feine Sinn des Scipionischen Kreises nicht auf
die Dauer massgebend. Je mehr die Masse der Gesellschaft anfing, sich fuer das
griechische Wesen zu interessieren, desto entschiedener griff sie statt zu der
klassischen Literatur vielmehr zu den modernsten und frivolsten Erzeugnissen des
griechischen Geistes; statt im hellenischen Sinn das roemische Wesen zu
gestalten, begnuegte man sich mit Entlehnung desjenigen Zeitvertreibs, der den
eigenen Geist moeglichst wenig in Taetigkeit setzte. In diesem Sinn aeusserte
der arpinatische Gutsbesitzer Marcus Cicero, der Vater des Redners, dass der
Roemer, wie der syrische Sklave, immer um so weniger tauge, je mehr er
griechisch verstehe.
Diese nationale Dekomposition ist unerquicklich wie die ganze Zeit, aber
auch wie diese bedeutsam und folgenreich. Der Voelkerkreis, den wir die alte
Welt zu nennen gewohnt sind, schreitet fort von der aeusserlichen Einigung unter
der Machtgewalt Roms zu der inneren unter der Herrschaft der modernen,
wesentlich auf hellenischen Elementen ruhenden Bildung. Ueber den Truemmern der
Voelkerschaften zweiten Ranges vollzieht sich zwischen den beiden herrschenden
Nationen stillschweigend der grosse geschichtliche Kompromiss; die griechische
und die lateinische Nationalitaet schliessen miteinander Frieden. Auf dem
Gebiete der Bildung verzichten die Griechen, auf dem politischen die Roemer auf
ihre exklusive Sprachherrschaft; im Unterricht wird dem Latein eine freilich
beschraenkte und unvollstaendige Gleichstellung mit dem Griechischen
eingeraeumt; andererseits gestattet zuerst Sulla den fremden Gesandten, vor dem
roemischen Senat ohne Dolmetscher griechisch zu reden. Die Zeit kuendigt sich
an, wo das roemische Gemeinwesen in einen zwiesprachigen Staat uebergehen und
der rechte Erbe des Thrones und der Gedanken Alexanders des Grossen im Westen
aufstehen wird, zugleich ein Roemer und ein Grieche.
Was schon der Ueberblick der nationalen Verhaeltnisse also zeigt, die
Unterdrueckung der sekundaeren und die gegenseitige Durchdringung der beiden
primaeren Nationalitaeten, das ist im Gebiete der Religion, der Volkserziehung,
der Literatur und der Kunst noch im einzelnen genauer darzulegen.
Die roemische Religion war mit dem roemischen Gemeinwesen und dem
roemischen Haushalt so innig verwachsen, so gar nichts anderes als die fromme
Widerspiegelung der roemischen Buergerwelt, dass die politische und soziale
Revolution notwendigerweise auch das Religionsgebaeude ueber den Haufen warf.
Der alte italische Volksglaube stuerzt zusammen; ueber seinen Truemmern erheben
sich, wie ueber den Truemmern des politischen Gemeinwesens Oligarchie und
Tyrannis, so auf der einen Seite der Unglaube, die Staatsreligion, der
Hellenismus, auf der anderen der Aberglaube, das Sektenwesen, die Religion der
Orientalen. Allerdings gehen die Anfaenge von beiden, wie ja auch die Anfaenge
der politisch-sozialen Revolution, bereits in die vorige Epoche zurueck. Schon
damals ruettelte die hellenische Bildung der hoeheren Kreise im stillen an dem
Glauben der Vaeter; schon Ennius buergerte die Allegorisierung und
Historisierung der hellenischen Religion in Italien ein; schon der Senat, der
Hannibal bezwang, musste die Uebersiedlung des kleinasiatischen Kybelekults nach
Rom gutheissen und gegen anderen noch schlimmeren Aberglauben, namentlich das
bakchische Muckertum, aufs ernstlichste einschreiten. Indes wie ueberhaupt in
der vorhergehenden Periode die Revolution mehr in den Gemuetern sich
vorbereitete als aeusserlich sich vollzog, so ist auch die religioese Umwaelzung
im wesentlichen dort erst das Werk der gracchischen und sullanischen Zeit.
Versuchen wir zunaechst die an den Hellenismus sich anlehnende Richtung zu
verfolgen. Die hellenische Nation, weit frueher als die italische erblueht und
abgeblueht, hatte laengst die Epoche des Glaubens durchmessen und seitdem sich
ausschliesslich bewegt auf dem Gebiet der Spekulation und Reflexion; seit langem
gab es dort keine Religion mehr, sondern nur noch Philosophie. Aber auch die
philosophische Taetigkeit des hellenischen Geistes hatte, als sie auf Rom zu
wirken begann, die Epoche der produktiven Spekulation bereits weit hinter sich
und war in dem Stadium angekommen, wo nicht bloss keine wahrhaft neuen Systeme
mehr entstehen, sondern wo auch die Fassungskraft fuer die vollkommensten der
aelteren zu schwinden beginnt und man auf die schulmaessige und bald
scholastische Ueberlieferung der unvollkommneren Philosopheme der Vorfahren sich
beschraenkt; in dem Stadium also, wo die Philosophie, statt den Geist zu
vertiefen und zu befreien, vielmehr ihn verflacht und ihn in die schlimmsten
aller Fesseln, die selbstgeschmiedeten, schlaegt. Der Zaubertrank der
Spekulation, immer gefaehrlich, ist, verduennt und abgestanden, sicheres Gift.
So schal und verwaessert reichten die gleichzeitigen Griechen ihn den Roemern,
und diese verstanden weder ihn zurueckzuweisen noch von den lebenden
Schulmeistern auf die toten Meister zurueckzugehen. Platon und Aristoteles, um
von den vorsokratischen Weisen zu schweigen, sind ohne wesentlichen Einfluss auf
die roemische Bildung geblieben, wenngleich die erlauchten Namen gern genannt,
ihre fasslicheren Schriften auch wohl gelesen und uebersetzt wurden. So wurden
denn die Roemer in der Philosophie nichts als schlechter Lehrer schlechtere
Schueler. Ausser der historisch-rationalistischen Auffassung der Religion,
welche die Mythen aufloeste in Lebensbeschreibungen verschiedener in grauer
Vorzeit lebender Wohltaeter des Menschengeschlechtes, aus denen der Aberglaube
Goetter gemacht habe, oder dem sogenannten Euhemerismus, sind hauptsaechlich
drei Philosophenschulen fuer Italien von Bedeutung geworden: die beiden
dogmatischen des Epikuros (+ 484 270) und des Zenon (+ 491 263) und die
skeptische des Arkesilas (+ 513 241) und Karneades (541-625 231-129) oder mit
den Schulnamen der Epikureismus, die Stoa und die Neuere Akademie. Die letzte
dieser Richtungen, welche von der Unmoeglichkeit des ueberzeugten Wissens
ausging und an dessen Stelle nur ein fuer das praktische Beduerfnis
ausreichendes vorlaeufiges Meinen als moeglich zugab, bewegte sich
hauptsaechlich polemisch, indem sie jeden Satz des positiven Glaubens wie des
philosophischen Dogmatismus in den Schlingen ihrer Dilemmen fing. Sie steht
insofern ungefaehr auf einer Linie mit der aelteren Sophistik, nur dass
begreiflicherweise die Sophisten mehr gegen den Volksglauben, Karneades und die
Seinen mehr gegen ihre philosophischen Kollegen ankaempften. Dagegen trafen
Epikuros und Zenon ueberein sowohl in dem Ziel einer rationellen Erklaerung des
Wesens der Dinge als auch in der physiologischen, von dem Begriff der Materie
ausgehenden Methode. Auseinander gingen sie, insofern Epikuros, der Atomenlehre
Demokrits folgend, das Urwesen als starre Materie fasst und diese nur durch
mechanische Verschiedenheiten in die Mannigfaltigkeit der Dinge ueberfuehrt,
Zenon dagegen, sich anlehnend an den Ephesier Herakleitos, schon in den Urstoff
eine dynamische Gegensaetzlichkeit und eine auf- und niederwogende Bewegung
hineinlegt; woraus denn die weiteren Unterschiede sich ableiten: dass im
epikureischen System die Goetter gleichsam nicht vorhanden und hoechstens der
Traum der Traeume sind, die stoischen Goetter die ewig rege Seele der Welt und
als Geist, als Sonne, als Gott maechtig ueber den Koerper, die Erde, die Natur;
dass Epikuros nicht, wohl aber Zenon eine Weltregierung und eine persoenliche
Unsterblichkeit der Seele anerkennt; dass das Ziel des menschlichen Strebens
nach Epikuros ist das unbedingte, weder von koerperlichem Begehren noch von
geistigem Streiten aufgeregte Gleichgewicht, dagegen nach Zenon die durch das
stetige Gegeneinanderstreben des Geistes und Koerpers immer gesteigerte und zu
dem Einklang mit der ewig streitenden und ewig friedlichen Natur aufstrebende
menschliche Taetigkeit. In einem Punkte aber stimmten der Religion gegenueber
alle diese Schulen zusammen: dass der Glaube als solcher nichts sei und
notwendig ersetzt werden muesse durch die Reflexion, mochte diese uebrigens mit
Bewusstsein darauf verzichten, zu einem Resultat zu gelangen, wie die Akademie,
oder die Vorstellungen des Volksglaubens verwerfen, wie die Schule Epikurs, oder
dieselben teils motiviert festhalten, teils modifizieren, wie die Stoiker taten.
Es war danach nur folgerichtig, dass die erste Beruehrung der hellenischen
Philosophie mit der roemischen, ebenso glaubensfesten als antispekulativen
Nation durchaus feindlicher Art war. Die roemische Religion hatte vollkommen
recht, von diesen philosophischen Systemen sowohl die Befehdung wie die
Begruendung sich zu verbitten, die beide ihr eigentliches Wesen aufhoben. Der
roemische Staat, der in der Religion instinktmaessig sich selber angegriffen
fuehlte, verhielt sich billig gegen die Philosophen wie die Festung gegen die
Eclaireurs der anrueckenden Belagerungsarmee und wies schon 593 (161) mit den
Rhetoren auch die griechischen Philosophen aus Rom aus. In der Tat war auch
gleich das erste groessere Debuet der Philosophie in Rom eine foermliche
Kriegserklaerung gegen Glaube und Sitte. Es ward veranlasst durch die Okkupation
von Oropos durch die Athener, mit deren Rechtfertigung vor dem Senat diese drei
der angesehensten Professoren der Philosophie, darunter den Meister der modernen
Sophistik, Karneades, beauftragten (599 155). Die Wahl war insofern
zweckmaessig, als der ganz schandbare Handel jeder Rechtfertigung im
gewoehnlichen Verstand spottete; dagegen passte es vollkommen fuer den Fall,
wenn Karneades durch Rede und Gegenrede bewies, dass sich gerade ebenso viele
und ebenso nachdrueckliche Gruende zum Lobe der Ungerechtigkeit vorbringen
liessen wie zum Lobe der Gerechtigkeit, und wenn er in bester logischer Form
dartat, dass man mit gleichem Recht von den Athenern verlangen koenne, Oropos
herauszugeben und von den Roemern, sich wieder zu beschraenken auf ihre alten
Strohhuetten am Palatin. Die der griechischen Sprache maechtige Jugend ward
durch den Skandal wie durch den raschen und emphatischen Vortrag des gefeierten
Mannes scharenweise herbeigezogen; aber diesmal wenigstens konnte man Cato nicht
unrecht geben, wenn er nicht bloss die dialektischen Gedankenreihen der
Philosophen unhoeflich genug mit den langweiligen Psalmodien der Klageweiber
verglich, sondern auch im Senat darauf drang, einen Menschen auszuweisen, der
die Kunst verstand, Recht zu Unrecht und Unrecht zu Recht zu machen, und dessen
Verteidigung in der Tat nichts war als ein schamloses und fast hoehnisches
Eingestaendnis des Unrechts. Indes dergleichen Ausweisungen reichten nicht weit,
um so weniger, da es doch der roemischen Jugend nicht verwehrt werden konnte, in
Rhodos oder Athen philosophische Vortraege zu hoeren. Man gewoehnte sich, die
Philosophie zuerst wenigstens als notwendiges Uebel zu dulden, bald auch fuer
die in ihrer Naivitaet nicht mehr haltbare roemische Religion in der fremden
Weisheitslehre eine Stuetze zu suchen, die als Glauben zwar sie ruinierte, aber
dafuer doch dem gebildeten Mann gestattete, die Namen und Formen des
Volksglaubens anstaendigerweise einigermassen festzuhalten. Indes diese Stuetze
konnte weder der Euhemerismus sein noch das System des Karneades oder des
Epikuros. Die Mythenhistorisierung trat dem Volksglauben allzu schroff entgegen,
indem sie die Goetter geradezu fuer Menschen erklaerte; Karneades zog gar ihre
Existenz in Zweifel, und Epikuros sprach ihnen wenigstens jeden Einfluss auf die
Geschicke der Menschen ab. Zwischen diesen Systemen und der roemischen Religion
war ein Buendnis unmoeglich; sie waren und blieben verfemt. Noch in Ciceros
Schriften wird es fuer Buergerpflicht erklaert, dem Euhemerismus Widerstand zu
leisten, der dem Gottesdienst zu nahe trete; und von den in seinen Gespraechen
auftretenden Akademikern und Epikureern muss jener sich entschuldigen, dass er
als Philosoph zwar ein Juenger des Karneades, aber als Buerger und Pontifex ein
rechtglaeubiger Bekenner des Kapitolinischen Jupiter sei, der Epikureer sogar
schliesslich sich gefangen geben und sich bekehren. Keines dieser drei Systeme
ward eigentlich populaer. Die platte Begreiflichkeit des Euhemerismus hat wohl
eine gewisse Anziehungskraft auf die Roemer geuebt, namentlich auf die
konventionelle Geschichte Roms nur zu tief eingewirkt mit ihrer zugleich
kindischen und altersschwachen Historisierung der Fabel; auf die roemische
Religion aber blieb er deshalb ohne wesentlichen Einfluss, weil diese von Haus
aus nur allegorisierte, nicht fabulierte und es dort nicht wie in Hellas
moeglich war, Biographien Zeus des ersten, zweiten und dritten zu schreiben. Die
moderne Sophistik konnte nur gedeihen, wo, wie in Athen, die geistreiche
Maulfertigkeit zu Hause war und ueberdies die langen Reihen gekommener und
gegangener philosophischer Systeme hohe Schuttlagen geistiger Brandstaetten
aufgeschichtet hatten. Gegen den Epikurischen Quietismus endlich lehnte alles
sich auf, was in dem roemischen, so durchaus auf Taetigkeit gerichteten Wesen
tuechtig und brav war. Dennoch fand er mehr sein Publikum als der Euhemerismus
und die Sophistik, und es ist wahrscheinlich dies die Ursache, weshalb die
Polizei fortgefahren hat, ihm am laengsten und ernstlichsten den Krieg zu
machen. Indes dieser roemische Epikureismus war nicht so sehr ein
philosophisches System als eine Art philosophischen Dominos, unter dem - sehr
gegen die Absicht seines streng sittlichen Urhebers - der gedankenlose
Sinnesgenuss fuer die gute Gesellschaft sich maskierte; wie denn einer der
fruehesten Bekenner dieser Sekte, Titus Albucius, in Lucilius' Gedichten
figuriert als der Prototyp des uebel hellenisierenden Roemers.
Gar anders stand und wirkte in Italien die stoische Philosophie. Im geraden
Gegensatz gegen jene Richtungen schloss sie an die Landesreligion so eng sich
an, wie das Wissen sich dem Glauben zu akkommodieren ueberhaupt nur vermag. An
dem Volksglauben mit seinen Goettern und Orakeln hielt der Stoiker insofern
grundsaetzlich fest, als er darin eine instinktive Erkenntnis sah, auf welche
die wissenschaftliche Ruecksicht zu nehmen, ja in zweifelhaften Faellen sich ihr
unterzuordnen verpflichtet sei. Er glaubte mehr anders als das Volk als
eigentlich anderes: der wesentlich wahre und hoechste Gott zwar war ihm die
Weltseele, aber auch jede Manifestation des Urgottes war wiederum Gott, die
Gestirne vor allem, aber auch die Erde, der Weinstock, die Seele des hohen
Sterblichen, den das Volk als Heros ehrte, ja ueberhaupt jeder abgeschiedene
Geist eines gewordenen Menschen. Diese Philosophie passte in der Tat besser nach
Rom als in die eigene Heimat. Der Tadel des frommen Glaeubigen, dass der Gott
des Stoikers weder Geschlecht noch Alter noch Koerperlichkeit habe und aus einer
Person in einen Begriff verwandelt sei, hatte in Griechenland einen Sinn, nicht
aber in Rom. Die grobe Allegorisierung und sittliche Purifizierung, wie sie der
stoischen Goetterlehre eigen war, verdarb den besten Kern der hellenischen
Mythologie; aber die auch in ihrer naiven Zeit duerftige plastische Kraft der
Roemer hatte nicht mehr erzeugt als eine leichte, ohne sonderlichen Schaden
abzustreifende Umhuellung der urspruenglichen Anschauung oder des
urspruenglichen Begriffes, woraus die Gottheit hervorgegangen war. Pallas Athene
mochte zuernen, wenn sie sich ploetzlich in den Begriff des Gedaechtnisses
verwandelt fand; Minerva war auch bisher eben nicht viel mehr gewesen. Die
supranaturalische stoische und die allegorische roemische Theologie fielen in
ihrem Ergebnis im ganzen zusammen. Selbst aber wenn der Philosoph einzelne
Saetze der Priesterlehre als zweifelhaft oder als falsch bezeichnen musste, wie
denn zum Beispiel die Stoiker, die Vergoetterungslehre verwerfend, in Hercules,
Kastor, Pollux nichts als die Geister ausgezeichneter Menschen sahen, und ebenso
das Goetterbild nicht als Repraesentanten der Gottheit gelten lassen konnten, so
war es wenigstens nicht die Art der Anhaenger Zenons, gegen diese Irrlehren
anzukaempfen und die falschen Goetter zu stuerzen; vielmehr bewiesen sie
ueberall der Landesreligion Ruecksicht und Ehrfurcht, auch in ihren Schwaechen.
Auch die Richtung der Stoa auf eine kasuistische Moral und auf die rationelle
Behandlung der Fachwissenschaften war ganz im Sinne der Roemer, zumal der Roemer
dieser Zeit, welche nicht mehr wie die Vaeter in unbefangener Weise Zucht und
gute Sitte uebten, sondern deren naive Sittlichkeit aufloesten in einen
Katechismus erlaubter und unerlaubter Handlungen; deren Grammatik und
Jurisprudenz ueberdies dringend eine methodische Behandlung erheischten, ohne
jedoch die Faehigkeit zu besitzen, diese aus sich selber zu entwickeln. So
inkorporierte diese Philosophie als ein zwar dem Ausland entlehntes, aber auf
italischem Boden akklimatisiertes Gewaechs sich durchaus dem roemischen
Volkshaushalt, und wir begegnen ihren Spuren auf den verschiedenartigsten
Gebieten. Ihre Anfaenge reichen ohne Zweifel weiter zurueck; aber zur vollen
Geltung in den hoeheren Schichten der roemischen Gesellschaft gelangte die Stoa
zuerst durch den Kreis, der sich um Scipio Aemilianus gruppierte. Panaetios von
Rhodos, der Lehrmeister Scipios und aller ihm nahestehender Maenner in der
stoischen Philosophie und bestaendig in seinem Gefolge, sogar auf Reisen sein
gewoehnlicher Begleiter, verstand es, das System geistreichen Maennern nahe zu
bringen, dessen spekulative Seite zuruecktreten zu lassen und die Duerre der
Terminologie, die Flachheit des Moralkatechismus einigermassen zu mildern,
namentlich auch durch Herbeiziehung der aelteren Philosophen, unter denen Scipio
selbst den Xenophonteischen Sokrates vorzugsweise liebte. Seitdem bekannten zur
Stoa sich die namhaftesten Staatsmaenner und Gelehrten, unter anderen die
Begruender der wissenschaftlichen Philologie und der wissenschaftlichen
Jurisprudenz, Stilo und Quintus Scaevola. Der schulmaessige Schematismus, der in
diesen Fachwissenschaften seitdem wenigstens aeusserlich herrscht und namentlich
anknuepft an eine wunderliche, scharadenhaft geistlose Etymologisiermethode,
stammt aus der Stoa. Aber unendlich wichtiger ist die aus der Verschmelzung der
stoischen Philosophie und der roemischen Religion hervorgehende neue
Staatsphilosophie und Staatsreligion. Das spekulative Element, von Haus aus in
dem Zenonischen System wenig energisch ausgepraegt und schon weiter
abgeschwaecht, als dasselbe in Rom Eingang fand, nachdem bereits ein Jahrhundert
hindurch die griechischen Schulmeister sich beflissen hatten, diese Philosophie
in die Knabenkoepfe hinein und damit den Geist aus ihr hinauszutreiben, trat
voellig zurueck in Rom, wo niemand spekulierte als der Wechsler; es war wenig
mehr die Rede von der idealen Entwicklung des in der Seele des Menschen
waltenden Gottes oder goettlichen Weltgesetzes. Die stoischen Philosophen
zeigten sich nicht unempfaenglich fuer die recht eintraegliche Auszeichnung, ihr
System zur halboffiziellen roemischen Staatsphilosophie erhoben zu sehen, und
erwiesen sich ueberhaupt geschmeidiger, als man es nach ihren rigorosen
Prinzipien haette erwarten sollen. Ihre Lehre von den Goettern und vom Staat
zeigte bald eine seltsame Familienaehnlichkeit mit den realen Institutionen
ihrer Brotherren; statt ueber den kosmopolitischen Philosophenstaat stellten sie
Betrachtungen an ueber die weise Ordnung des roemischen Beamtenwesens; und wenn
die feineren Stoiker, wie Panaetios, die goettliche Offenbarung durch Wunder und
Zeichen als denkbar, aber ungewiss dahingestellt, die Sterndeuterei nun gar
entschieden verworfen hatten, so verfochten schon seine naechsten Nachfolger
jene Offenbarungslehre, das heisst die roemische Auguraldisziplin, so steif und
fest wie jeden anderen Schulsatz und machten sogar der Astrologie hoechst
unphilosophische Zugestaendnisse. Das Hauptstueck des Systems ward immer mehr
die kasuistische Pflichtenlehre. Sie kam dem hohlen Tugendstolz entgegen, bei
welchem die Roemer dieser Zeit in der vielfach demuetigenden Beruehrung mit den
Griechen Entschaedigung suchten, und formulierte den angemessenen Dogmatismus
der Sittlichkeit, der, wie jede wohlerzogene Moral, mit herzerstarrender
Rigorositaet im ganzen die hoeflichste Nachsicht im einzelnen verbindet 2. Ihre
praktischen Resultate werden kaum viel hoeher anzuschlagen sein als dass, wie
gesagt, in zwei oder drei vornehmen Haeusern der Stoa zuliebe schlecht gegessen
ward.
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2 Ein ergoetzliches Exempel kann man bei Cicero (off. 3, 12. 13) nachlesen.
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Dieser neuen Staatsphilosophie eng verwandt oder eigentlich ihre andere
Seite ist die neue Staatsreligion, deren wesentliches Kennzeichen das bewusste
Festhalten der als irrationell erkannten Saetze des Volksglaubens aus aeusseren
Zweckmaessigkeitsgruenden ist. Schon einer der hervorragendsten Maenner des
Scipionischen Kreises, der Grieche Polybios, spricht es unverhohlen aus, dass
das wunderliche und schwerfaellige roemische Religionszeremoniell einzig der
Menge wegen erfunden sei, die, da die Vernunft nichts ueber sie vermoege, mit
Zeichen und Wundern beherrscht werden muesse, waehrend verstaendige Leute
allerdings der Religion nicht beduerften. Ohne Zweifel teilten Polybios'
roemische Freunde im wesentlichen diese Gesinnung, wenn sie auch nicht in so
kruder und so platter Weise Wissenschaft und Religion sich entgegensetzten.
Weder Laelius noch Scipio Aemilianus koennen in der Auguraldisziplin, an die
auch Polybios zunaechst denkt, etwas anderes gesehen haben als eine politische
Institution; doch war der Nationalsinn in ihnen zu maechtig und das
Anstandsgefuehl zu fein, als dass sie mit solchen bedenklichen Eroerterungen
oeffentlich haetten auftreten moegen. Aber schon in der folgenden Generation
trug der Oberpontifex Quintus Scaevola (Konsul 659 95; 3, 221; 336) wenigstens
in seiner muendlichen Rechtsunterweisung unbedenklich die Saetze vor, dass es
eine zweifache Religion gebe, eine verstandesmaessige philosophische und eine
nichtverstandesmaessige traditionelle, dass jene sich nicht eigne zur
Staatsreligion, da sie mancherlei enthalte, was dem Volk zu wissen unnuetz oder
sogar schaedlich sei, dass demnach die ueberlieferte Staatsreligion bleiben
muesse, wie sie sei. Nur eine weitere Entwicklung desselben Grundgedankens ist
die Varronische Theologie, in der die roemische Religion durchaus behandelt wird
als ein Staatsinstitut. Der Staat, wird hier gelehrt, sei aelter als die Goetter
des Staats, wie der Maler aelter als das Gemaelde; wenn es sich darum handelte,
die Goetter neu zu machen, wuerde man allerdings wohltun, sie zweckdienlicher
und den Teilen der Weltseele prinzipmaessig entsprechender zu machen und zu
benennen, auch die nur irrige Vorstellungen erweckenden Goetterbilder 3 und das
verkehrte Opferwesen zu beseitigen; allein da diese Einrichtungen einmal
bestaenden, so muesse jeder gute Buerger sie kennen und befolgen und dazu tun,
dass der "gemeine Mann" die Goetter vielmehr hoeher achten als geringschaetzen
lerne. Dass der gemeine Mann, zu dessen Besten die Herren ihren Verstand
gefangen gaben, diesen Glauben jetzt verschmaehte und sein Heil anderswo suchte,
versteht sich von selbst und wird weiterhin sich zeigen. So war denn die
roemische Hochkirche fertig, eine scheinheilige Priester- und Levitenschaft und
eine glaubenslose Gemeinde. Je unverhohlener man die Landesreligion fuer eine
politische Institution erklaerte, desto entschiedener betrachteten die
politischen Parteien das Gebiet der Staatskirche als Tummelplatz fuer Angriff
und Verteidigung; was namentlich in immer steigendem Masse der Fall war mit der
Auguralwissenschaft und mit den Wahlen zu den Priesterkollegien. Die alte und
natuerliche Uebung, die Buergerversammlung zu entlassen, wenn ein Gewitter
heraufzog, hatte unter den Haenden der roemischen Augurn sich zu einem
weitlaeufigen System verschiedener Himmelszeichen und daran sich knuepfender
Verhaltungsregeln entwickelt; in den ersten Dezennien dieser Epoche ward sogar
durch das Aelische und das Fufische Gesetz geradezu verordnet, dass jede
Volksversammlung auseinanderzugehen genoetigt sei, wenn es einem hoeheren
Beamten einfalle, nach Gewitterzeichen am Himmel zu schauen; und die roemische
Oligarchie war stolz auf den schlauen Gedanken, fortan durch eine einzige fromme
Luege jedem Volksbeschluss den Stempel der Nichtigkeit aufdruecken zu koennen.
Umgekehrt lehnte die roemische Opposition sich auf gegen die alte Uebung, dass
die vier hoechsten Priesterkollegien bei entstehenden Vakanzen sich selber
ergaenzten, und forderte die Erstreckung der Volkswahl auch auf die Stellen
selbst, wie sie fuer die Vorstandschaften dieser Kollegien schon frueher
eingefuehrt war. Es widersprach dies allerdings dem Geiste dieser
Koerperschaften, aber dieselben hatten kein Recht, darueber sich zu beklagen,
nachdem sie ihrem Geiste selbst untreu geworden waren und zum Beispiel der
Regierung mit religioesen Kassationsgruenden politischer Akte auf Verlangen an
die Hand gingen. Diese Angelegenheit ward ein Zankapfel der Parteien. Den ersten
Sturm im Jahre 609 (145) schlug der Senat ab, wobei namentlich der Scipionische
Kreis fuer die Verwerfung des Antrags den Ausschlag gab. Aber im Jahre 650 (104)
ging sodann der Vorschlag durch mit der frueher schon bei der Wahl der
Vorstaende gemachten Beschraenkungen zum Besten bedenklicher Gewissen, dass
nicht die ganze Buergerschaft, sondern nur der kleinere Teil der Bezirke zu
waehlen habe. Dagegen stellte Sulla das Kooptationsrecht in vollem Umfang wieder
her. Mit dieser Fuersorge der Konservativen fuer die reine Landesreligion
vertrug es natuerlich sich aufs beste, dass eben in den vornehmsten Kreisen mit
derselben offen Spott getrieben ward. Die praktische Seite des roemischen
Priestertums war die priesterliche Kueche; die Augural- und Pontifikalschmaeuse
waren gleichsam die offiziellen Silberblicke eines roemischen
Feinschmeckerlebens und manche derselben machten Epoche in der Geschichte der
Gastronomie, wie zum Beispiel die Antrittsmahlzeit des Augurs Quintus Hortensius
die Pfauenbraten aufgebracht hat. Sehr brauchbar ward auch die Religion
befunden, um den Skandal pikanter zu machen. Es war ein Lieblingsvergnuegen
vornehmer junger Herren, zur Nachtzeit auf den Strassen die Goetterbilder zu
schaenden oder zu verstuemmeln. Gewoehnliche Liebeshaendel waren laengst gemein
und Verhaeltnisse mit Ehefrauen fingen an es zu werden; aber ein Verhaeltnis zu
einer Vestalin war so pikant wie in der Welt des Decamerone die Nonnenliebschaft
und das Klosterabenteuer. Bekannt ist der arge Handel des Jahres 640 (114), in
welchem drei Vestalinnen, Toechter der vornehmsten Familien, und deren
Liebhaber, junge Maenner gleichfalls aus den besten Haeusern, zuerst vor dem
Pontifikalkollegium und, da dies die Sache zu vertuschen suchte, vor einem durch
eigenen Volksschluss eingesetzten ausserordentlichen Gericht wegen Unzucht zur
Verantwortung gezogen und saemtlich zum Tode verurteilt wurden. Solchen Skandal
nun konnten freilich gesetzte Leute nicht billigen; aber dagegen war nichts
einzuwenden, dass man die positive Religion im vertrauten Kreise albern fand:
die Augurn konnten, wenn einer den andern fungieren sah, sich einander ins
Gesicht lachen, unbeschadet ihrer religioesen Pflichten. Man gewinnt die
bescheidene Heuchelei verwandter Richtungen ordentlich lieb, wenn man die krasse
Unverschaemtheit der roemischen Priester und Leviten damit vergleicht. Ganz
unbefangen ward die offizielle Religion behandelt als ein hohles, nur fuer die
politischen Maschinisten noch brauchbares Gerueste; in dieser Eigenschaft konnte
es mit seinen zahllosen Winkeln und Falltueren, wie es fiel, jeder Partei dienen
und hat einer jeden gedient. Zumeist sah allerdings die Oligarchie ihr Palladium
in der Staatsreligion, vornehmlich in der Auguraldisziplin; aber auch die
Gegenpartei machte keine prinzipielle Opposition gegen ein Institut, das nur
noch ein Scheinleben hatte, sondern betrachtete dasselbe im ganzen als eine
Schanze, die aus dem Besitz des Feindes in den eigenen uebergehen koenne.
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3 Auch in Varros Satire 'Die Aboriginer' wurde in spoettischer Weise
dargestellt, wie die Urmenschen sich nicht haetten genuegen lassen mit dem Gott,
den nur der Gedanke erkennt, sondern sich gesehnt haetten nach Goetterpuppen und
Goetterbilderchen.
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Im scharfen Gegensatz gegen dies eben geschilderte Religionsgespenst stehen
die verschiedenen fremden Kulte, welche diese Epoche hegte und pflegte und denen
wenigstens eine sehr entschiedene Lebenskraft nicht abgesprochen werden kann.
Sie begegnen ueberall, bei den vornehmen Damen und Herren wie in den
Sklavenkreisen, bei dem General wie bei dem Lanzknecht, in Italien wie in den
Provinzen. Es ist unglaublich, wie hoch hinauf dieser Aberglaube bereits reicht.
Als im Kimbrischen Krieg eine syrische Prophetin Martha sich erbot, die Wege und
Mittel zur Ueberwindung der Deutschen dem Senat an die Hand zu geben, wies
dieser zwar sie mit Verachtung zurueck; aber die roemischen Damen und namentlich
Marius' eigene Gemahlin expedierten sie dennoch nach dem Hauptquartier, wo der
Gemahl sie bereitwillig aufnahm und mit sich herumfuehrte, bis die Teutonen
geschlagen waren. Die Fuehrer der verschiedensten Parteien im Buergerkrieg,
Marias, Octavius, Sulla, trafen zusammen in dem Glauben an Zeichen und Orakel.
Selbst der Senat masste waehrend desselben in den Wirren des Jahres 667 (87)
sich dazu verstehen, den Faseleien einer verrueckten Prophetin gemaess
Anordnungen zu treffen. Fuer das Erstarren der roemisch-hellenischen Religion,
wie fuer das im Steigen begriffene Beduerfnis der Menge nach staerkeren
religioesen Stimulantien ist es bezeichnend, dass der Aberglaube nicht mehr, wie
in den Bakchenmysterien, anknuepft an die nationale Religion; selbst die
etruskische Mystik ist bereits ueberfluegelt; durchaus in erster Linie
erscheinen die in den heissen Landschaften des Orients gezeitigten Kulte. Sehr
viel hat dazu beigetragen das massenhafte Eindringen kleinasiatischer und
syrischer Elemente in die Bevoelkerung, teils durch die Sklaveneinfuhr, teils
durch den gesteigerten Verkehr Italiens mit dem Osten. Die Macht dieser
fremdlaendischen Religion tritt sehr scharf hervor in den Aufstaenden der
sizilischen, groesstenteils aus Syrien herstammenden Sklaven. Eunus spie Feuer,
Athenion las in den Sternen; die von den Sklaven in diesen Kriegen
geschleuderten Bleikugeln tragen grossenteils Goetternamen, neben Zeus und
Artetuis besonders den der geheimnisvollen von Kreta nach Sizilien gewanderten
und daselbst eifrig verehrten Muetter. Aehnlich wirkte der Handelsverkehr,
namentlich seitdem die Waren von Berytos und Alexandreia direkt nach den
italischen Haefen gingen: Ostia und Puteoli wurden die grossen Stapelplaetze wie
fuer die syrischen Salben und die aegyptische Leinwand so auch fuer den Glauben
des Ostens. Ueberall ist mit der Voelker- auch die Religionsmengung bestaendig
im Steigen. Von allen erlaubten Kulten war der populaerste der der
pessinuntischen Goettermutter, der mit seinem Eunuchenzoelibat, mit den
Schmaeusen, der Musik, den Bettelprozessionen und dem ganzen sinnlichen
Gepraenge der Menge imponierte; die Hauskollekten wurden bereits als eine
oekonomische Last empfunden. In der gefaehrlichsten Zeit des Kimbrischen Krieges
erschien der Hohepriester Battakes von Pessinus in eigener Person in Rom, um die
Interessen des dortigen, angeblich entweihten Tempels seiner Goettin zu
vertreten, redete im besonderen Auftrag der Goettermutter zum roemischen Volk
und tat auch verschiedene Wunder. Die verstaendigen Leute aergerten sich, aber
die Weiber und die grosse Menge liessen es sich nicht nehmen, dem Propheten beim
Abzug in hellen Haufen das Geleit zu geben. Geluebde, nach dem Osten zu
wallfahrten, waren bereits nichts Seltenes mehr, wie denn selbst Marius also
seine Pilgerfahrt nach Pessinus unternahm; ja es gaben schon (zuerst 653 101)
roemische Buerger sich zu dem Eunuchenpriestertum her. Aber weit populaerer noch
waren natuerlich die unerlaubten und Geheimkulte. Schon zu Catos Zeit hatte der
chaldaeische Horoskopensteller angefangen, dem etruskischen Eingeweide-, dem
marsischen Vogelschauer Konkurrenz zu machen; bald war die Sternguckerei und
Sterndeuterei in Italien ebenso zu Hause wie in ihrem traumseligen Heimatland.
Schon 615 (139) wies der roemische Fremdenpraetor die saemtlichen "Chaldaeer"
an, binnen zehn Tagen Rom und Italien zu raeumen. Dasselbe Schicksal traf
gleichzeitig die Juden, welche zu ihrem Sabbat italische Proselyten zugelassen
hatten. Ebenso hatte Scipio das Lager von Numantia von Wahrsagern und frommen
Industrierittern jeder Art zu reinigen. Einige Jahrzehnte spaeter (657 97) sah
man sogar sich genoetigt, die Menschenopfer zu verbieten. Der wilde Kult der
kappadokischen Ma oder, wie die Roemer sie nannten, der Bellona, welcher bei den
festlichen Aufzuegen die Priester das eigene Blut zum Opfer verspritzten, und
die duestere aegyptische Goetterverehrung beginnen sich zu melden; schon Sulla
erschien jene Kappadokierin im Traume, und von den spaeteren roemischen Isis-
und Osirisgemeinden fuehrten die aeltesten ihre Entstehung bis in die
sullanische Zeit zurueck. Man war irre geworden, nicht bloss an dem alten
Glauben, sondern auch an sich selbst; die entsetzlichsten Krisen einer
fuenfzigjaehrigen Revolution, das instinktmaessige Gefuehl, dass der
Buergerkrieg noch keineswegs am Ende sei, steigerten die angstvolle Spannung,
die truebe Beklommenheit der Menge. Unruhig erklomm der irrende Gedanke jede
Hoehe und versenkte sich in jeden Abgrund, wo er neue Aus- und Einsichten in die
drohenden Verhaengnisse, neue Hoffnungen in dem verzweifelten Kampfe gegen das
Geschick oder vielleicht auch nur neue Angst zu finden waehnte. Der
ungeheuerliche Mystizismus fand in der allgemeinen politischen, oekonomischen,
sittlichen, religioesen Zerfahrenheit den ihm genehmen Boden und gedieh mit
erschreckender Schnelle: es war, als waeren Riesenbaeume ueber Nacht aus der
Erde gewachsen, niemand wusste woher und wozu, und ebendieses wunderbar rasche
Emporkommen wirkte neue Wunder und ergriff epidemisch alle nicht ganz
befestigten Gemueter.
In aehnlicher Weise wie auf dem religioesen Gebiet vollendete sich die in
der vorigen Epoche begonnene Revolution auf dem der Erziehung und Bildung. Wie
der Grundgedanke des roemischen Wesens, die buergerliche Gleichheit, bereits im
Laufe des sechsten Jahrhunderts auch auf diesem Gebiet ins Schwanken gekommen
war, ist frueher dargestellt worden. Schon zu Pictors und Catos Zeit war die
griechische Bildung in Rom weit verbreitet und gab es eine eigene roemische
Bildung; allein man war doch mit beiden nicht ueber die Anfaenge hinausgelangt.
Was man unter roemisch-griechischer Musterbildung in dieser Zeit ungefaehr
verstand, zeigt Catos 'Encyklopaedie'; es ist wenig mehr als die Formulierung
des alten roemischen Hausvatertums und wahrlich, mit der damaligen hellenischen
Bildung verglichen, duerftig genug. Auf wie niedriger Stufe noch im Anfang des
siebenten Jahrhunderts der Jugendunterricht in Rom durchgaengig stand, laesst
aus den Aeusserungen bei Polybios sich abnehmen, welcher in dieser einen
Hinsicht gegenueber der verstaendigen privaten und oeffentlichen Fuersorge
seiner Landsleute die straefliche Gleichgueltigkeit der Roemer tadelnd
hervorhebt - in den dieser Gleichgueltigkeit zu Grunde liegenden tieferen
Gedanken der buergerlichen Gleichheit hat kein Hellene, auch Polybios nicht sich
zu finden vermocht.
Jetzt ward dies anders. Wie zu dem naiven Volksglauben der aufgeklaerte
stoische Supranaturalismus hinzutrat, so formulierte auch in der Erziehung neben
dem einfachen Volksunterricht sich eine besondere Bildung, eine exklusive
Humanitas und vertilgte die letzten Ueberreste der alten geselligen Gleichheit.
Es wird nicht ueberfluessig sein, auf die Gestaltung des neuen
Jugendunterrichts, sowohl des griechischen wie des hoeheren lateinischen, einen
Blick zu werfen.
Es ist eine wundersame Fuegung, dass derselbe Mann, der politisch die
hellenische Nation definitiv ueberwand, Lucius Aemilius Paullus, zugleich zuerst
oder als einer der ersten die hellenische Zivilisation vollstaendig anerkannte
als das, was sie seitdem unwidersprochen geblieben ist, die Zivilisation der
antiken Welt. Er selber zwar war ein Greis, bevor es ihm gestattet wurde, die
Homerischen Lieder im Sinn, hinzutreten vor den Zeus des Pheidias; aber sein
Herz war jung genug, um den vollen Sonnenglanz hellenischer Schoenheit und die
unbezwingliche Sehnsucht nach den goldenen Aepfeln der Hesperiden in seiner
Seele heimzubringen; Dichter und Kuenstler hatten an dem fremden Mann einen
ernsteren und innigeren Glaeubigen gefunden, als irgendeiner war von den klugen
Leuten des damaligen Griechenland. Er machte kein Epigramm auf Homeros oder
Pheidias, aber er liess seine Kinder einfuehren in die Reiche des Geistes. Ohne
die nationale Erziehung zu vernachlaessigen, soweit es eine solche gab, sorgte
er wie die Griechen fuer die physische Entwicklung seiner Knaben, zwar nicht
durch die nach roemischen Begriffen unzulaessigen Turnuebungen, aber durch
Unterweisung in der bei den Griechen fast kunstmaessig entwickelten Jagd, und
steigerte den griechischen Unterricht in der Art, dass nicht mehr bloss die
Sprache um des Sprechens willen gelernt und geuebt, sondern nach griechischer
Art der Gesamtstoff allgemeiner hoeherer Bildung an die Sprache geknuepft und
aus ihr entwickelt ward - also vor allem die Kenntnis der griechischen Literatur
mit der zu deren Verstaendnis noetigen mythologischen und historischen Kunde,
sodann Rhetorik und Philosophie. Die Bibliothek des Koenigs Perseus war das
einzige Stueck, das Paullus aus der makedonischen Kriegsbeute fuer sich nahm, um
sie seinen Soehnen zu schenken. Sogar griechische Maler und Bildner befanden
sich in seinem Gefolge und vollendeten die musische Bildung seiner Kinder. Dass
die Zeit vorueber war, wo man auf diesem Gebiet sich dem Hellenismus gegenueber
bloss ablehnend verhalten konnte, hatte schon Cato empfunden; die Besseren
mochten jetzt ahnen, dass der edle Kern roemischer Art durch den ganzen
Hellenismus weniger gefaehrdet werde als durch dessen Verstuemmelung und
Missbildung: die Masse der hoeheren Gesellschaft Roms und Italiens machte die
neue Weise mit. An griechischen Schulmeistern war seit langem in Rom kein
Mangel; jetzt stroemten sie scharenweise, und nicht bloss als Sprach-, sondern
als Lehrer der Literatur und Bildung ueberhaupt, nach dem neu eroeffneten
ergiebigen Absatzmarkt ihrer Weisheit. Griechische Hofmeister und Lehrer der
Philosophie, die freilich, auch wenn sie nicht Sklaven waren, regelmaessig wie
Bediente 4 gehalten wurden, wurden jetzt stehend in den Palaesten Roms; man
raffinierte darauf, und es findet sich, dass fuer einen griechischen
Literatursklaven ersten Ranges 200000 Sesterzen (15200 Taler) gezahlt worden
sind. Schon 593 (161) bestanden in der Hauptstadt eine Anzahl besonderer
Lehranstalten fuer griechische Deklamationsuebung. Schon begegnen einzelne
ausgezeichnete Namen unter diesen roemischen Lehrern: des Philosophen Panaetios
ward bereits gedacht; der angesehene Grammatiker Krates von Mallos in Kilikien,
Aristarchs Zeitgenosse und ebenbuertiger Rival, fand um 585 (169) in Rom ein
Publikum fuer die Vorlesung und sprachliche und sachliche Erlaeuterung der
Homerischen Gedichte. Zwar stiess diese neue Weise des Jugendunterrichts,
revolutionaer und antinational wie sie war, zum Teil auf den Widerstand der
Regierung; allein der Ausweisungsbefehl, den die Behoerden 593 (161) gegen
Rhetoren und Philosophen schleuderten, blieb, zumal bei dem steten Wechsel der
roemischen Oberbeamten, wie alle aehnlichen Befehle ohne nennenswerten Erfolg,
und nach des alten Cato Tode ward in seinem Sinne wohl noch oefters geklagt,
aber nicht mehr gehandelt. Der hoehere Unterricht im Griechischen und in den
griechischen Bildungswissenschaften blieb fortan anerkannt als ein wesentlicher
Teil der italischen Bildung.
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4 Cicero sagt, dass er seinen gelehrten Sklaven Dionysios ruecksichtsvoller
behandelt habe als Scipio den Panaetios; und in gleichem Sinne hiess es bei
Lucilius:
Nuetzlicher ist mir mein Gaul, mein Reitknecht, Mantel und Zeltdach
Als der Philosoph.
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Aber ihm zur Seite entwickelte sich ein hoeherer lateinischer Unterricht.
Es ist in der vorigen Epoche dargestellt worden, wie der lateinische
Elementarunterricht sich innerlich gesteigert hatte; wie an die Stelle der
Zwoelf Tafeln gleichsam als verbesserte Fibel die lateinische Odyssee getreten
war und nun der roemische Knabe an dieser Uebersetzung, wie der griechische an
dem Original, die Kunde und den Vortrag der Muttersprache ausbildete; wie
namhafte griechische Sprach- und Literaturlehrer, Andronicus, Ennius und andere
mehr, die doch wahrscheinlich schon nicht eigentlich Kinder, sondern
heranreifende Knaben und Juenglinge lehrten, es nicht verschmaehten, neben der
griechischen auch in der Muttersprache zu unterrichten. Es waren das die
Anfaenge eines hoeheren lateinischen Unterrichts, aber doch noch ein solcher
nicht. Der Sprachunterricht kann den elementaren Kreis nicht ueberschreiten,
solange es an einer Literatur mangelt. Erst als es nicht bloss lateinische
Schulbuecher, sondern eine lateinische Literatur gab und diese in den Werken der
Klassiker des sechsten Jahrhunderts in einer gewissen Abgeschlossenheit vorlag,
traten die Muttersprache und die einheimische Literatur wahrhaft ein in den
Kreis der hoeheren Bildungselemente; und die Emanzipation von den griechischen
Sprachmeistern liess nun auch nicht lange auf sich warten. Angeregt durch die
Homerischen Vorlesungen des Krates begannen gebildete Roemer die rezitativen
Werke auch ihrer Literatur, Naevius' 'Punischen Krieg', Ennius' 'Chronik',
spaeterhin auch Lucilius' Gedichte zuerst einem erlesenen Kreis, dann
oeffentlich an fest bestimmten Tagen und unter grossem Zulauf vorzutragen, auch
wohl nach dem Vorgang der homerischen Grammatiker sie kritisch zu bearbeiten.
Diese literarischen Vortraege, die gebildete Dilettanten (litterati)
unentgeltlich hielten, waren zwar kein foermlicher Jugendunterricht, aber doch
ein wesentliches Mittel, die Jugend in das Verstaendnis und den Vortrag der
klassischen lateinischen Literatur einzufuehren.
Aehnlich ging es mit der Bildung der lateinischen Rede. Die vornehme
roemische Jugend, die schon in fruehem Alter mit Lob- und gerichtlichen Reden
oeffentlich aufzutreten angehalten ward, wird es an Redeuebungen nie haben
fehlen lassen; indes erst in dieser Epoche und infolge der neuen exklusiven
Bildung entstand eine eigentliche Redekunst. Als der erste roemische Sachwalter,
der Sprache und Stoff kunstmaessig behandelte, wird Marcus Lepidus Porcina
(Konsul 617 137) genannt; die beiden beruehmten Advokaten der marianischen Zeit,
der maennliche und lebhafte Marcus Antonius (611-667143-87) und der feine,
gehaltene Redner Lucius Crassus (614-663 140-91), waren schon vollstaendig
Kunstredner. Die Uebungen der Jugend im Sprechen stiegen natuerlich an Umfang
und Bedeutung, aber blieben doch, eben wie die lateinischen Literaturuebungen,
wesentlich darauf beschraenkt, dass der Anfaenger an den Meister der Kunst
persoenlich sich anschloss und durch sein Beispiel und seine Lehre sich
ausbildete.
Foermliche Unterweisung sowohl in lateinischer Literatur als in
lateinischer Redekunst gab zuerst um 650 (100) Lucius Aelius Praeconinus von
Lanuvium, der "Griffelmann" (Stilo) genannt, ein angesehener, streng konservativ
gesinnter roemischer Ritter, der mit einem auserlesenen Kreise juengerer Maenner
- darunter Varro und Cicero - den Plautus und aehnliches las, auch wohl
Entwuerfe zu Reden mit den Verfassern durchging oder dergleichen seinen Freunden
an die Hand gab. Dies war ein Unterricht; aber ein gewerbmaessiger Schulmeister
war Stilo nicht, sondern er lehrte Literatur und Redekunst, wie in Rom die
Rechtswissenschaft gelehrt ward, als ein aelterer Freund der aufstrebenden
jungen Leute, nicht als ein gedungener, jedem zu Gebote stehender Mann. Aber um
seine Zeit begann auch der schulmaessige hoehere Unterricht im Lateinischen,
getrennt sowohl von dem elementaren lateinischen als von dem griechischen
Unterricht, und von bezahlten Lehrmeistern, in der Regel freigelassenen Sklaven,
in besonderen Anstalten erteilt. Dass Geist und Methode durchaus den
griechischen Literatur- und Sprachuebungen abgeborgt wurden, versteht sich von
selbst; und auch die Schueler bestanden wie bei diesen aus Juenglingen, nicht
aus Knaben. Bald schied sich dieser lateinische Unterricht, wie der griechische,
in einen zwiefachen Kursus, indem erstlich die lateinische Literatur
wissenschaftlich vorgetragen, sodann zu Lob-, Staats- und Gerichtsreden
kunstmaessige Anleitung gegeben ward. Die erste roemische Literaturschule
eroeffnete um Stilos Zeit Marcus Saevius Nicanor Postumus, die erste besondere
Schule fuer lateinische Rhetorik um 660 (90) Lucius Plotius Gallus; doch ward in
der Regel auch in den lateinischen Literaturschulen Anleitung zur Redekunst
gegeben. Dieser neue lateinische Schulunterricht war von der tiefgreifendsten
Bedeutung. Die Anleitung zur Kunde lateinischer Literatur und lateinischer Rede,
wie sie frueher von hochgestellten Kennern und Meistern erteilt worden war,
hatte den Griechen gegenueber eine gewisse Selbstaendigkeit sich bewahrt. Die
Kenner der Sprache und die Meister der Rede standen wohl unter dem Einfluss des
Hellenismus, aber nicht unbedingt unter dem der griechischen Schulgrammatik und
Schulrhetorik; namentlich die letztere wurde entschieden perhorresziert. Der
Stolz wie der gesunde Menschenverstand der Roemer empoerte sich gegen die
griechische Behauptung, dass die Faehigkeit, ueber Dinge, die der Redner
verstand und empfand, verstaendig und anregend in der Muttersprache zu
seinesgleichen zu reden, in der Schule nach Schulregeln gelernt werden koenne.
Dem tuechtigen praktischen Advokaten musste das gaenzlich dem Leben entfremdete
Treiben der griechischen Rhetoren fuer den Anfaenger schlimmer als gar keine
Vorbereitung erscheinen; dem durchgebildeten und durch das Leben gereiften Manne
duenkte die griechische Rhetorik schal und widerlich; dem ernstlich konservativ
gesinnten entging die Wahlverwandtschaft nicht zwischen der gewerbmaessig
entwickelten Redekunst und dem demagogischen Handwerk. So hatte denn namentlich
der Scipionische Kreis den Rhetoren die bitterste Feindschaft geschworen, und
wenn die griechischen Deklamationen bei bezahlten Meistern, zunaechst wohl als
Uebungen im Griechischsprechen, geduldet wurden, so war doch die griechische
Rhetorik damit weder in die lateinische Rede noch in den lateinischen
Redeunterricht eingedrungen. In den neuen lateinischen Rhetorschulen aber wurden
die roemischen Jungen zu Maennern und Staatsrednern dadurch gebildet, dass sie
paarweise den bei der Leiche des Aias mit dem blutigen Schwerte desselben
gefundenen Odysseus der Ermordung seines Waffengefaehrten anklagten und dagegen
ihn verteidigten; dass sie den Orestes wegen Muttermordes belangten oder in
Schutz nahmen; dass sie vielleicht auch dem Hannibal nachtraeglich mit einem
guten Rat darueber aushalfen, ob er besser tue, der Vorladung nach Rom Folge zu
leisten oder in Karthago zu bleiben oder die Flucht zu ergreifen. Es ist
begreiflich, dass gegen diese widerwaertigen und verderblichen Wortmuehlen noch
einmal die catonische Opposition sich regte. Die Zensoren des Jahres 662 (92)
erliessen eine Warnung an Lehrer und Eltern, die jungen Menschen nicht den
ganzen Tag mit Uebungen hinbringen zu lassen, von denen die Vorfahren nichts
gewusst haetten; und der Mann, von dem diese Warnung kam, war kein geringerer
als der erste Gerichtsredner seiner Zeit, Lucius Licinius Crassus. Natuerlich
sprach die Kassandra vergebens; lateinische Deklamieruebungen ueber die
gangbaren griechischen Schulthemen wurden ein bleibender Bestandteil des
roemischen Jugendunterrichts und taten das Ihrige, um schon die Knaben zu
advokatischen und politischen Schauspielern zu erziehen und jede ernste und
wahre Beredsamkeit im Keime zu ersticken.
Als Gesamtergebnis aber dieser modernen roemischen Erziehung entwickelte
sich der neue Begriff der sogenannten "Menschlichkeit", der Humanitaet, welche
bestand teils in der mehr oder minder oberflaechlich angeeigneten musischen
Bildung der Hellenen, teils in einer dieser nachgebildeten oder
nachgestuemperten privilegierten lateinischen. Diese neue Humanitaet sagte, wie
schon der Name andeutet, sich los von dem spezifisch roemischen Wesen, ja trat
dagegen in Opposition und vereinigte in sich, ebenwie unsere eng verwandte
"allgemeine Bildung", einen national kosmopolitischen und sozial exklusiven
Charakter. Auch hier war die Revolution, die die Staende schied und die Voelker
verschmolz.
13. Kapitel
Literatur und Kunst
Das sechste Jahrhundert ist, politisch wie literarisch, eine frische und
grosse Zeit. Zwar begegnet auf dem schriftstellerischen Gebiet so wenig wie auf
dem politischen ein Mann ersten Ranges; Naevius, Ennius, Plautus, Cato, begabte
und lebendige Schriftsteller von scharf ausgepraegter Individualitaet, sind
nicht im hoechsten Sinn schoepferische Talente; aber nichtsdestoweniger fuehlt
man dem Schwung, der Ruehrigkeit, der Keckheit ihrer dramatischen, epischen,
historischen Versuche es an, dass sie ruhen auf den Riesenkaempfen der Punischen
Kriege. Es ist vieles nur kuenstlich verpflanzt, in Zeichnung und Farbe vielfach
gefehlt, Kunstform und Sprache unrein behandelt, Griechisches und Nationales
barock ineinandergefuegt; die ganze Leistung verleugnet den Stempel des
schulmaessigen Urspungs nicht und ist unselbstaendig und unvollkommen; aber
dennoch lebt in den Dichtern und Schriftstellern dieser Zeit, wo nicht die volle
Kraft, das hohe Ziel zu erreichen, doch der Mut und die Hoffnung, mit den
Griechen zu wetteifern. Anders ist es in dieser Epoche. Die Morgennebel sanken;
was man im frischen Gefuehl der im Kriege gestaehlten Volkskraft begonnen hatte,
mit jugendlichem Mangel an Einsicht in die Schwierigkeit des Beginnens und in
das Mass des eigenen Talents, aber auch mit jugendlicher Lust und Liebe zum
Werke, das vermochte man nicht weiterzufuehren, als teils die dumpfe Schwuele
der heraufziehenden revolutionaeren Gewitter die Luft zu erfuellen begann, teils
den Einsichtigeren allmaehlich die Augen aufgingen ueber die unvergleichliche
Herrlichkeit der griechischen Poesie und Kunst und ueber die sehr bescheidene
kuenstlerische Begabung der eigenen Nation. Die Literatur des sechsten
Jahrhunderts war hervorgegangen aus der Einwirkung der griechischen Kunst auf
halb gebildete, aber angeregte und empfaengliche Gemueter. Die gesteigerte
hellenische Bildung des siebenten rief eine literarische Reaktion hervor, welche
die in jenen naiven Nachdichtungsversuchen doch auch enthaltenen Bluetenkeime
mit dem Winterfrost der Reflexion verdarb und Kraut und Unkraut der aelteren
Richtung miteinander ausreutete. Diese Reaktion ging zunaechst und
hauptsaechlich hervor aus dem Kreise, der um Scipio Aemilianus sich schloss und
dessen hervorragendste Glieder unter der roemischen vornehmen Welt ausser Scipio
dessen aelterer Freund und Berater Gaius Laelius (Konsul 614 140) und Scipios
juengere Genossen, Lucius Furius Philus (Konsul 618 136) und Spurius Mummius,
der Bruder des Zerstoerers von Korinth, unter den roemischen und griechischen
Literaten der Komiker Terentius, der Satirenschreiber Lucilius, der
Geschichtschreiber Polybios, der Philosoph Panaetios waren. Wem die Ilias, wem
Xenophon und Menandros gelaeufig waren, dem konnte der roemische Homer nicht
imponieren und noch weniger die schlechten Uebersetzungen Euripideischer
Tragoedien, wie Ennius sie geliefert hatte und Pacuvius sie zu liefern fortfuhr.
Mochten der Kritik gegen die vaterlaendische Chronik patriotische Ruecksichten
Schranken stecken, so richtete doch Lucilius sehr spitzige Pfeile gegen "die
traurigen Figuren aus den geschraubten Expositionen des Pacuvius"; und aehnliche
strenge, aber nicht ungerechte Kritiken des Ennius, Plautus, Pacuvius, all
dieser Dichter, "die einen Freibrief zu haben scheinen, schwuelstig zu reden und
unlogisch zu schliessen", begegnen bei dem feinen Verfasser der am Schlusse
dieser Periode geschriebenen, dem Herennius gewidmeten Rhetorik. Man zuckte die
Achseln ueber die Interpolationen, mit denen der derbe roemische Volkswitz die
eleganten Komoedien des Philemon und des Diphilos staffiert hatte. Halb
laechelnd, halb neidisch wandte man sich ab von den unzulaenglichen Versuchen
einer dumpfen Zeit, die diesem Kreise erscheinen mochten etwa wie dem gereiften
Manne die Gedichtblaetter aus seiner Jugend; auf die Verpflanzung des
Wunderbaumes verzichtend, liess man in Poesie und Prosa die hoeheren
Kunstgattungen wesentlich fallen und beschraenkte sich hier darauf, der
Meisterwerke des Auslandes sich einsichtig zu erfreuen. Die Produktivitaet
dieser Epoche bewegt sich vorwiegend auf den untergeordneten Gebieten, der
leichteren Komoedie, der poetischen Miszelle, der politischen Broschuere, den
Fachwissenschaften. Das literarische Stichwort wird die Korrektheit, im
Kunststil und vor allem in der Sprache, welche, wie ein engerer Kreis von
Gebildeten aus dem gesamten Volke sich aussondert, sich ihrerseits ebenfalls
zersetzt in das klassische Latein der hoeheren Gesellschaft und das vulgaere des
gemeinen Mannes. "Reine Sprache" verheissen die Terenzischen Prologe;
Sprachfehlerpolemik ist ein Hauptelement der Lucilischen Satire; und ebendamit
haengt es zusammen, dass die griechische Schriftstellerei der Roemer jetzt
entschieden zuruecktritt. Insofern ist ein Fortschritt zum Besseren allerdings
vorhanden; es begegnen in dieser Epoche weit seltener unzulaengliche, weit
haeufiger in ihrer Art vollendete und durchaus erfreuliche Leistungen als vorher
oder nachher; in sprachlicher Hinsicht nennt schon Cicero die Zeit des Laelius
und des Scipio die goldene des reinen unverfaelschten Latein. Desgleichen steigt
die literarische Taetigkeit in der oeffentlichen Meinung allmaehlich vom
Handwerk zur Kunst empor. Noch im Anfang dieser Periode galt, wenn auch nicht
die Veroeffentlichung rezitativer Poesien, doch jedenfalls die Anfertigung von
Theaterstuecken als nicht schicklich fuer den vornehmen Roemer: Pacuvius und
Terentius lebten von ihren Stuecken; das Dramenschreiben war lediglich ein
Handwerk und keines mit goldenem Boden. Um die Zeit Sullas hatten die
Verhaeltnisse sich voellig verwandelt. Schon die Schauspielerhonorare dieser
Zeit beweisen, dass auch der beliebte dramatische Dichter damals auf eine
Bezahlung Anspruch machen durfte, deren Hoehe den Makel entfernte. Damit wurde
die Buehnendichtung zur freien Kunst erhoben; und so finden wir denn auch
Maenner aus den hoechsten adligen Kreisen, zum Beispiel Lucius Caesar (Aedil 664
90, + 667 87) fuer die roemische Buehne taetig und stolz darauf, in der
roemischen "Dichtergilde" neben dem ahnenlosen Accius zu sitzen. Die Kunst
gewinnt an Teilnahme und an Ehre; aber der Schwung ist hin im Leben wie in der
Literatur. Die nachtwandlerische Sicherheit, die den Dichter zum Dichter macht,
und die vor allem bei Plautus sehr entschieden hervortritt, kehrt bei keinem der
spaeteren wieder - die Epigonen der Hannibalskaempfer sind korrekt, aber matt.
Betrachten wir zuerst die roemische Buehnenliteratur und die Buehne selbst.
Im Trauerspiel treten jetzt zuerst Spezialitaeten auf; die Tragoediendichter
dieser Epoche kultivierten nicht, wie die der vorigen, nebenbei das Lustspiel
und das Epos. Die Wertschaetzung dieses Kunstzweiges in den schreibenden und
lesenden Kreisen war offenbar im Steigen, schwerlich aber die tragische Dichtung
selbst. Der nationalen Tragoedie (praetexta), der Schoepfung des Naevius,
begegnen wir nur noch bei dem gleich zu erwaehnenden Pacuvius, einem Spaetling
der Ennianischen Epoche. Unter den wahrscheinlich zahlreichen Nachdichtern
griechischer Tragoedie erwerben nur zwei sich einen bedeutenden Namen. Marcus
Pacuvius aus Brundisium (535 - ca. 625 219 bis 129), der in seinen frueheren
Jahren im Rom vom Malen, erst im hoeheren Alter vom Trauerspieldichten lebte,
gehoert seinen Jahren wie seiner Art nach mehr dem sechsten als dem siebenten
Jahrhundert an, obwohl seine poetische Taetigkeit in dieses faellt. Er dichtete
im ganzen in der Weise seines Landsmanns, Oheims und Meisters Ennius. Sorgsamer
feilend und nach hoeherem Schwunge strebend als sein Vorgaenger, galt er
guenstigen Kunstkritikern spaeter als Muster der Kunstpoesie und des reichen
Stils; in den auf uns gekommenen Bruchstuecken fehlt es indes nicht an Belegen,
die Ciceros sprachlichen und Lucilius' aesthetischen Tadel des Dichters
rechtfertigen; seine Sprache erscheint holpriger als die seines Vorgaengers,
seine Dichtweise schwuelstig und tueftelnd ^1. Es finden sich Spuren, dass er
wie Ennius mehr auf Philosophie als auf Religion gab; aber er bevorzugte doch
nicht wie dieser die der neologischen Richtung zusagenden sinnliche Leidenschaft
oder moderne Aufklaerung predigenden Dramen und schoepfte ohne Unterschied bei
Sophokles und bei Euripides - von jener entschiedenen und beinahe genialen
Tendenzpoesie des Ennius kann in dem juengeren Dichter keine Ader gewesen sein.
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^1 So hiess es im 'Paulus', einem Originalstueck, wahrscheinlich in der
Beschreibung des Passes von Pythion (2, 296):
Qua vix caprigeno generi gradilis gressio est.
Wo kaum
Dem bockgeschlechtigen Geschlecht gangbar der Gang.
Und in einem andern Stueck wird den Zuhoerern angesonnen, folgende
Beschreibung zu verstehen:
Vierfuessig, langsamwandelnd, ackerheimisch, rauh,
Niedrig, kurzkoepfig, schlangenhalsig, starr zu schaun,
Und, ausgeweidet, leblos mit lebendigem Ton.
Worauf dieselben natuerlich erwidern:
Mit dichtverzaeuntem Worte schilderst du uns ab,
Was ratend schwerlich auch der kluge Mann durchschaut;
Wenn du nicht offen redest, wir verstehn dich nicht.
Es erfolgt nun das Gestaendnis, dass die Schildkroete gemeint ist.
uebrigens fehlten solche Raetselreden auch bei den attischen Trauerspieldichtern
nicht, die deshalb von der Mittleren Komoedie oft und derb mitgenommen wurden.
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Lesbarere und gewandtere Nachbildungen der griechischen Tragoedie lieferte
des Pacuvius juengerer Zeitgenosse Lucius Accius, eines Freigelassenen Sohn von
Pisaurum (584 - nach 651 170-108), ausser Pacuvius der einzige namhafte
tragische Dichter des siebenten Jahrhunderts. Ohne Zweifel war er, ein auch
literarhistorisch und grammatisch taetiger Schriftsteller, bemueht, statt der
kruden Weise seiner Vorgaenger groessere Reinheit in Sprache und Stil in die
lateinische Tragoedie einzufuehren; doch ward auch seine Ungleichheit und
Inkorrektheit von den Maennern der strengen Observanz, wie Lucilius,
nachdruecklich getadelt.
Weit groessere Taetigkeit und weit bedeutendere Erfolge begegnen auf dem
Gebiete des Lustspiels. Gleich am Anfang dieser Periode erfolgte gegen die
gangbare und volksmaessige Lustspieldichtung eine bemerkenswerte Reaktion. Ihr
Vertreter Terentius (558-595 196-159) ist eine der geschichtlich
interessantesten Erscheinungen in der roemischen Literatur. Geboren im
phoenikischen Afrika, in frueher Jugend als Sklave nach Rom gebracht und dort in
die griechische Bildung der Zeit eingefuehrt, schien er von Haus aus dazu
berufen, der neuattischen Komoedie ihren kosmopolitischen Charakter
zurueckzugeben, den sie in der Zustutzung fuer das roemische Publikum unter
Naevius, Plautus und ihrer Genossen derben Haenden einigermassen eingebuesst
hatte. Schon in der Wahl und der Verwendung der Musterstuecke zeigt sich der
Gegensatz zwischen ihm und demjenigen seiner Vorgaenger, den wir jetzt allein
mit ihm vergleichen koennen. Plautus waehlt seine Stuecke aus dem ganzen Kreise
der neueren attischen Komoedie und verschmaeht die keckeren und populaereren
Lustspieldichter, wie zum Beispiel den Philemon, durchaus nicht; Terenz haelt
sich fast ausschliesslich an Menandros, den zierlichsten, feinsten und
zuechtigsten unter allen Poeten der neueren Komoedie. Die Weise, mehrere
griechische Stuecke zu einem lateinischen zusammenzuarbeiten, wird von Terenz
zwar beibehalten, da sie nach Lage der Sache fuer den roemischen Bearbeiter nun
einmal unvermeidlich war, aber mit unvergleichlich mehr Geschicklichkeit und
Sorgsamkeit gehandhabt. Der Plautinische Dialog entfernte sich ohne Zweifel sehr
haeufig von seinen Mustern; Terenz ruehmt sich des woertlichen Anschlusses
seiner Nachbildungen an die Originale, wobei freilich nicht an eine woertliche
Uebersetzung in unserm Sinn gedacht werden darf. Die nicht selten rohe, aber
immer drastische Auftragung roemischer Lokaltoene auf den griechischen Grund,
wie Plautus sie liebte, wird vollstaendig und absichtlich verbannt, nicht eine
Anspielung erinnert an Rom, nicht ein Sprichwort, kaum eine Reminiszenz 2;
selbst die lateinischen Titel werden durch griechische ersetzt. Derselbe
Unterschied zeigt sich in der kuenstlerischen Behandlung. Vor allen Dingen
erhalten die Schauspieler die ihnen gebuehrenden Masken zurueck und wird fuer
eine sorgfaeltigere Inszenierung Sorge getragen, so dass nicht mehr wie bei
Plautus alles, was dahin und nicht dahin gehoert, auf der Strasse vorzugehen
braucht. Plautus schuerzt und loest den Knoten leichtsinnig und lose, aber seine
Fabel ist drollig und oft frappant; Terenz, weit minder drastisch, traegt
ueberall, nicht selten auf Kosten der Spannung, der Wahrscheinlichkeit Rechnung
und polemisiert nachdruecklich gegen die allerdings zum Teil platten und
abgeschmackten stehenden Notbehelfe seiner Vorgaenger, zum Beispiel gegen die
allegorischen Traeume 3. Plautus malt seine Charaktere mit breiten Strichen, oft
schablonenhaft, immer fuer die Wirkung aus der Ferne und im ganzen und groben;
Terenz behandelt die psychologische Entwicklung mit einer sorgfaeltigen und oft
vortrefflichen Miniaturmalerei, wie zum Beispiel in den 'Bruedern' die beiden
Alten, der bequeme staedtische Lebemann und der vielgeplackte, durchaus nicht
parfuemierte Gutsherr, einen meisterhaften Kontrast bilden. In den Motiven wie
in der Sprache steht Plautus in der Kneipe, Terenz im guten buergerlichen
Haushalt. Die ruepelhafte Plautinische Wirtschaft, die sehr ungenierten, aber
allerliebsten Dirnchen mit den obligaten Wirten dazu, die saebelrasselnden
Landsknechte, die ganz besonders launig gemalte Bedientenwelt, deren Himmel der
Keller, deren Fatum die Peitsche ist, sind bei Terenz verschwunden oder doch zum
Besseren gewandt. Bei Plautus befindet man sich, im ganzen genommen, unter
angehendem oder ausgebildetem Gesindel, bei Terenz dagegen regelmaessig unter
lauter edlen Menschen; wird ja einmal ein Maedchenwirt ausgepluendert oder ein
junger Mensch ins Bordell gefuehrt, so geschieht es in moralischer Absicht, etwa
aus bruederlicher Liebe oder um den Knaben vom Besuch schlichter Haeuser
abzuschrecken. In den Plautinischen Stuecken herrscht die Philisteropposition
der Kneipe gegen das Haus: ueberall werden die Frauen heruntergemacht zur
Ergoetzung aller zeitweilig emanzipierten und einer liebenswuerdigen Begruessung
daheim nicht voellig versicherten Eheleute. In den Terenzischen Komoedien
herrscht nicht eine sittlichere, aber wohl eine schicklichere Auffassung der
Frauennatur und des ehelichen Lebens. Regelmaessig schliessen sie mit einer
tugendhaften Hochzeit oder womoeglich mit zweien - ebenwie von Menandros
geruehmt wird, dass er jede Verfuehrung durch eine Hochzeit wiedergutgemacht
habe. Die Lobreden auf das ehelose Leben, die bei Menandros so haeufig sind,
werden von seinem roemischen Bearbeiter nur mit charakteristischer
Schuechternheit wiederholt 4, dagegen der Verliebte in seiner Pein, der
zaertliche Ehemann am Kindbett, die liebevolle Schwester auf dem Sterbelager im
'Verschnittenen' und im 'Maedchen von Andros' gar anmutig geschildert; ja in der
'Schwiegermutter' erscheint sogar am Schluss als rettender Engel ein
tugendhaftes Freudenmaedchen, ebenfalls eine echt Menandrische Figur, die das
roemische Publikum freilich wie billig auspfiff. Bei Plautus sind die Vaeter
durchaus nur dazu da, um von den Soehnen gefoppt und geprellt zu werden; bei
Terenz wird im 'Selbstquaeler' der verlorene Sohn durch vaeterliche Weisheit
gebessert und, wie er ueberhaupt voll trefflicher Paedagogik ist, geht in dem
vorzueglichsten seiner Stuecke, den 'Bruedern', die Pointe darauf hinaus,
zwischen der allzu liberalen Onkel- und der allzu rigorosen Vatererziehung die
rechte Mitte zu finden. Plautus schreibt fuer den grossen Haufen und fuehrt
gottlose und spoettische Reden im Munde, soweit die Buehnenzensur es irgend
gestattet; Terenz bezeichnet vielmehr als seinen Zweck, den Guten zu gefallen
und, wie Menandros, niemand zu verletzen. Plautus liebt den raschen, oft
laermenden Dialog, und es gehoert zu seinen Stuecken das lebhafte Koerperspiel
der Schauspieler; Terenz beschraenkte sich auf "ruhiges Gespraech". Plautus'
Sprache fliesst ueber von burlesken Wendungen und Wortwitzen, von
Alliterationen, von komischen Neubildungen, aristophanischen
Woerterverklitterungen, spasshaft entlehnten griechischen Schlagwoertern.
Dergleichen Capricci kennt Terenz nicht: sein Dialog bewegt sich im reinsten
Ebenmass, und die Pointen sind zierliche epigrammatische und sentenzioese
Wendungen. Kein Lustspiel des Terenz ist dem Plautinischen gegenueber, weder in
poetischer noch in sittlicher Hinsicht, ein Fortschritt zu nennen. Von
Originalitaet kann bei beiden nicht, aber wo moeglich noch weniger bei Terenz,
die Rede sein; und das zweifelhafte Lob korrekterer Kopierung wird wenigstens
aufgewogen dadurch, dass der juengere Dichter wohl die Vergnueglichkeit, aber
nicht Lustigkeit Menanders wiederzugeben verstand, so dass die dem Menander
nachgedichteten Lustspiels des Plautus, wie der 'Stichus', die
Kaestchenkomoedie, 'Die beiden Backchis', wahrscheinlich weit mehr von dem
sprudelnden Zauber des Originals bewahren als die Komoedien des "halbierten
Menander". Ebensowenig wie in dem Uebergang vom Rohen zum Matten der
Aesthetiker, kann der Sittenrichter in dem Uebergang von der Plautinischen Zote
und Indifferenz zu der Terenzischen Akkommodierungsmoral einen Fortschritt
erkennen. Aber ein sprachlicher Fortschritt fand allerdings statt. Die elegante
Sprache war der Stolz des Dichters, und ihrem unnachahmlichen Reiz vor allem
verdankte er es, dass die feinsten Kunstrichter der Folgezeit, wie Cicero,
Caesar, Quintilian, unter allen roemischen Dichtern der republikanischen Zeit
ihm den Preis zuerkannten. Insofern ist es auch wohl gerechtfertigt, in der
roemischen Literatur, deren wesentlicher Kern ja nicht die Entwicklung der
lateinischen Poesie, sondern die der lateinischen Sprache ist, von den
Terenzischen Lustspielen als der ersten kuenstlerisch reinen Nachbildung
hellenischer Kunstwerke eine neue Aera zu datieren. Im entschiedensten
literarischen Krieg brach die moderne Komoedie sich Bahn. Die Plautinische
Dichtweise hatte in dem roemischen Buergerstand Wurzel gefasst; die Terenzischen
Lustspiele stiessen auf den lebhaftesten Widerstand bei dem Publikum, das ihre
"matte Sprache", ihren "schwachen Stil" unleidlich fand. Der, wie es scheint,
ziemlich empfindliche Dichter antwortete in den eigentlich keineswegs hierzu
bestimmten Prologen mit Antikritiken voll defensiver und offensiver Polemik und
provozierte von der Menge, die aus seiner 'Schwiegermutter' zweimal weggelaufen
war, um einer Fechter- und Seiltaenzerbande zuzusehen, auf die gebildeten Kreise
der vornehmen Welt. Er erklaerte, nur nach dem Beifall der "Guten" zu streben,
wobei freilich die Andeutung nicht fehlt, dass es durchaus nicht anstaendig sei,
Kunstwerke zu missachten, die den Beifall der "Wenigen" erhalten haetten. Er
liess die Rede sich gefallen oder beguenstigte sie sogar, dass vornehme Leute
ihn bei seinem Dichten mit Rat und sogar mit der Tat unterstuetzten 5. In der
Tat drang er durch; selbst in der Literatur herrschte die Oligarchie und
verdraengte die kunstmaessige Komoedie der Exklusiven das volkstuemliche
Lustspiel: wir finden, dass um 620 (134) die Plautinischen Stuecke vom
Repertoire verschwanden. Es ist dies um so bezeichnender, als nach dem fruehen
Tode des Terenz durchaus kein hervorstechendes Talent weiter auf diesem Gebiet
taetig war; ueber die Komoedien des Turpilius (+ 651 hochbejahrt 103) und andere
ganz oder fast ganz verschollene Lueckenbuesser urteilte schon am Ende dieser
Periode ein Kenner, dass die neuen Komoedien noch viel schlechter seien als die
schlechten neuen Pfennige.
Dass wahrscheinlich bereits im Laufe des sechsten Jahrhunderts zu der
griechisch-roemischen Komoedie (palliata) die nationale (togata) hinzugetreten
war als Abbild zwar nicht des spezifischen hauptstaedtischen, aber doch des Tuns
und Treibens im latinischen Land, ist frueher gezeigt worden. Natuerlich
bemaechtigte die Terenzische Schule rasch sich auch dieser Gattung; es war ganz
in ihrem Sinn, die griechische Komoedie einerseits in getreuer Uebersetzung,
andererseits in rein roemischer Nachdichtung in Italien einzubuergern. Der
Hauptvertreter dieser Richtung ist Lucius Afranius (blueht um 660 90). Die
Bruchstuecke, die uns von ihm vorliegen, geben keinen bestimmten Eindruck, aber
sie widersprechen auch nicht dem, was die roemischen Kunstkritiker ueber ihn
bemerken. Seine zahlreichen Nationallustspiele waren der Anlage nach durchaus
dem griechischen Intrigenstueck nachgebildet, nur dass sie, wie bei der
Nachdichtung natuerlich ist, einfacher und kuerzer ausfielen. Auch im einzelnen
borgte er, was ihm gefiel, teils von Menandros, teils aus der aelteren
Nationalliteratur. Von den latinischen Lokaltoenen aber, die bei dem Schoepfer
dieser Kunstgattung, Titinius, so bestimmt hervortreten, begegnet bei Afranius
nicht viel 6; seine Sujets halten sich sehr allgemein und moegen wohl
durchgaengig Nachbildungen bestimmter griechischer Komoedien nur mit
veraendertem Kostuem sein. Ein feiner Eklektizismus und eine gewandte
Kunstdichtung - literarische Anspielungen kommen nicht selten vor - sind ihm
eigen wie dem Terenz; auch die sittliche Tendenz, die seine Stuecke dem
Schauspiel naeherte, die polizeimaessige Haltung, die reine Sprache hat er mit
diesem gemein. Als Geistesverwandten des Menandros und des Terenz
charakterisieren ihn hinreichend das Urteil der Spaeteren, dass er die Toga
trage wie Menandros sie als Italiker getragen haben wuerde, und seine eigene
Aeusserung, dass ihm Terenz ueber alle andern Dichter gehe.
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2 Vielleicht die einzige Ausnahme ist im 'Maedchen von Andros' (4, 5) die
Antwort auf die Frage, wie es gehe:
Nun,
Wie wir koennen, heisst's ja, da, wie wir moechten, es nicht geht,
mit Anspielung auf die freilich auch einem griechischen Sprichwort
nachgebildete Zeile des Caecilius:
Geht's nicht so, wie du magst, so lebe wie du kannst.
Das Lustspiel ist das aelteste der Terenzischen und ward auf Empfehlung des
Caecilius von dem Theatervorstand zur Auffuehrung gebracht. Der leise Dank ist
bezeichnend.
3 Ein Seitenstueck zu der von Hunden gehetzten, weinend einen jungen
Menschen um Hilfe anrufenden Hindin, die Terenz (Phorm. prol. 4) verspottet,
wird man in der wenig geistreichen Plautinischen Allegorie von der Ziege und dem
Affen (Merc. 2, 1) erkennen duerfen. Schliesslich gehen auch dergleichen
Auswuechse auf die Euripideische Rhetorik zurueck (z. B. Eur. Hek. 90).
4 Micio in den 'Bruedern' (I, 1) preist sein Lebenslos und namentlich auch,
dass er nie eine Frau gehabt, "was jene (die Griechen) fuer ein Glueck halten".
5 Im Prolog des 'Selbstquaelers' laesst er von seinen Rezensenten sich
vorwerfen:
Er habe verlegt sich ploetzlich auf die Poesie,
Der Freunde Geist vertrauend, nicht aus eignem Drang;
und in dem spaeteren (594 160) zu den 'Bruedern' heisst es:
Denn wenn Missguenstige sagen, dass vornehme Herrn
Beim Werk ihm helfen und mitschreiben an jedem Stueck,
So rechnet dies, was herber Tadel jenen scheint,
Der Dichter zum Ruhm sich: dass den Maennern er gefaellt,
Die euch und allem Volke wohlgefaellig sind,
Die in Kriegslaeuften seinerzeit mit Rat und Tat
Hilfreich erprobt ihr all' und ohne Uebermut.
Schon in der ciceronischen Zeit war es allgemeine Annahme, dass hier
Laelius und Scipio Aemilianus gemeint seien; man bezeichnete die Szenen die von
denselben herruehren sollten; man erzaehlte von den Fahrten des armen Dichters
mit seinen vornehmen Goennern auf ihre Gueter bei Rom und fand es unverzeihlich,
dass dieselben fuer die Verbesserung seiner oekonomischen Lage gar nichts getan
haetten. Allein die sagenbildende Kraft ist bekanntlich nirgends maechtiger als
in der Literaturgeschichte. Es leuchtet ein, und schon besonnene roemische
Kritiker haben es erkannt, dass diese Zeilen unmoeglich auf den damals
25jaehrigen Scipio und auf seinen nicht viel aelteren Freund Laelius gehen
koennen. Verstaendiger wenigstens dachten andere an die vornehmen Poeten Quintus
Labeo (Konsul 571 183) und Marcus Popillius (Konsul 581 173) und den gelehrten
Kunstfreund und Mathematiker Lucius Sulpicius Gallus (Konsul 588 166); doch ist
auch dies offenbar nur Vermutung. Dass Terenz dem Scipionischen Hause nahe
stand, ist uebrigens nicht zu bezweifeln; es ist bezeichnend, dass die erste
Auffuehrung der 'Brueder' und die zweite der 'Schwiegermutter' stattfand bei den
Begraebnisfeierlichkeiten des Lucius Paullus, die dessen Soehne Scipio und
Fabius ausrichteten.
6 Dabei haben vermutlich auch aeusserliche Umstaende mitgewirkt. Nachdem
infolge des Bundesgenossenkrieges alle italischen Gemeinden das roemische
Buergerrecht erlangt hatten, war es nicht mehr erlaubt, die Szene eines
Lustspiels in eine solche zu verlegen, und musste der Dichter sich entweder
allgemein halten oder untergegangene oder auslaendische Orte auswaehlen. Gewiss
hat auch dieser Umstand, der selbst bei der Auffuehrung der aelteren Lustspiele
in Betracht kam, auf das Nationallustspiel unguenstig eingewirkt.
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Neu trat in dieser Epoche in das Gebiet der lateinischen Literatur die
Posse ein. Sie selbst war uralt; lange bevor Rom stand, moegen Latiums lustige
Gesellen bei festlichen Gelegenheiten in den ein fuer allemal feststehenden
Charaktermasken improvisiert haben. Einen festen lokalen Hintergrund erhielten
diese Spaesse an dem lateinischen Schildburg, wozu man die im Hannibalischen
Kriege zerstoerte und damit der Komik preisgegebene ehemals oskische Stadt
Atella ausersah; seitdem ward fuer diese Auffuehrungen der Name der "Oskischen
Spiele" oder "Spiele von Atella" ueblich 7. Aber mit der Buehne 8 und mit der
Literatur hatten diese Scherze nichts zu tun; sie wurden von Dilettanten wo und
wie es ihnen beliebte aufgefuehrt, und die Texte nicht geschrieben oder doch
nicht veroeffentlicht. Erst in dieser Periode ueberwies man das Atellanenstueck
an eigentliche Schauspieler 9 und verwandte es, aehnlich wie das griechische
Satyrdrama, als Nachspiel namentlich nach den Tragoedien; wo es denn nicht fern
lag, auch die schriftstellerische Taetigkeit hierauf zu erstrecken. Ob die
roemische Kunstposse ganz selbstaendig sich entwickelte oder etwa die in mancher
Hinsicht verwandte unteritalische zu ihr den Anstoss gegeben hat ^10, laesst
sich nicht mehr entscheiden; dass die einzelnen Stuecke durchgaengig
Originalarbeiten gewesen sind, ist gewiss. Als Begruender dieser neuen
Literaturgattung trat in der ersten Haelfte des siebenten Jahrhunderts ^11
Lucius Pomponius aus der latinischen Kolonie Bonoma auf, neben dessen Stuecken
bald auch die eines andern Dichters, Novius, sich beliebt machten. Soweit die
nicht zahlreichen Truemmer und die Berichte der alten Literatoren uns hier ein
Urteil gestatten, waren es kurze, regelmaessig wohl einaktige Possen, deren Reiz
weniger auf der tollen und locker geknuepften Fabel beruhte als auf der
drastischen Abkonterfeiung einzelner Staende und Situationen. Gern wurden
Festtage und oeffentliche Akte komisch geschildert: 'Die Hochzeit, 'Der erste
Maerz', 'Pantalon Wahlkandidat'; ebenso fremde Nationalitaeten: die
transalpinischen Gallier, die Syrer; vor allem haeufig erschienen auf den
Brettern die einzelnen Gewerbe: der Kuester, der Wahrsager, der Vogelschauer,
der Arzt, der Zoellner, der Maler, Fischer, Baecker gingen ueber die Buehne; die
Ausrufer hatten viel zu leiden und mehr noch die Walker, die in der roemischen
Narrenwelt die Rolle unserer Schneider gespielt zu haben scheinen. Wenn also dem
mannigfaltigen staedtischen Leben sein Recht geschah, so ward auch der Bauer mit
seinen Leiden und Freuden nach allen Seiten dargestellt - von der Fuelle dieses
laendlichen Repertoires geben eine Ahnung die zahlreichen derartigen Titel, wie
zum Beispiel 'Die Kuh', 'Der Esel', 'Das Zicklein', 'Die Sau', 'Das Schwein',
'Das kranke Schwein, 'Der Bauer, 'Der Landmann, 'Pantalon Landmann, 'Der
Rinderknecht, 'Die Winzer, 'Der Feigensammler', 'Das Holzmachen', 'Das Behacken,
'Der Huehnerhof'. Immer noch waren es in diesen Stuecken die stehenden Figuren
des dummen und des pfiffigen Dieners, des guten Alten, des weisen Mannes, die
das Publikum ergoetzten; namentlich der erste durfte nicht fehlen, der Pulcinell
dieser Posse, der gefraessige, unflaetige ausstaffiert haessliche und dabei ewig
verliebte Maccus, immer im Begriff, ueber seine eigenen Fuesse zu fallen, von
allen mit Hohn und mit Pruegeln bedacht und endlich am Schluss der regelmaessige
Suendenbock - die Titel 'Pulcinell Soldat, 'Pulcinell Wirt', 'Jungfer
Pulcinell', 'Pulcinell in der Verbannung, 'Die beiden Pulcinelle' moegen dem
gutgelaunten Leser eine Ahnung davon geben, wie mannigfaltig es auf der
roemischen Mummenschanz herging. Obwohl diese Possen, wenigstens seit sie
geschrieben wurden, den allgemeinen Gesetzen der Literatur sich fuegten und in
den Versmassen zum Beispiel der griechischen Buehne sich anschlossen, so hielten
sie doch sich natuerlicherweise bei weitem latinischer und volkstuemlicher als
selbst das nationale Lustspiel; in die griechische Welt begab sich die Posse nur
in der Form der travestierten Tragoedie ^12 und auch dies Genre scheint erst von
Novius und ueberhaupt nicht sehr haeufig kultiviert worden zu sein. Die Posse
dieses Dichters wagte sich auch schon, wo nicht bis in den Olymp, doch
wenigstens bis zu dem menschlichsten der Goetter, dem Hercules; er schrieb einen
'Hercules Auctionator'. Dass der Ton nicht der feinste war, versteht sich; sehr
unzweideutige Zweideutigkeiten, grobkoernige Bauernzoten, Kinder schreckende und
gelegentlich fressende Gespenster gehoerten hier einmal mit dazu, und
persoenliche Anzueglichkeiten, sogar mit Nennung der Namen, schluepften nicht
selten durch. Aber es fehlte auch nicht an lebendiger Schilderung, an grotesken
Einfaellen, schlagenden Spaessen, kernigen Spruechen, und die Harlekinade gewann
sich rasch eine nicht unansehnliche Stellung im Buehnenleben der Hauptstadt und
selbst in der Literatur.
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7 Es knuepfen sich an diesen Namen seit alter Zeit eine Reihe von
Irrtuemern. Das arge Versehen griechischer Berichterstatter, dass diese Possen
in Rom in oskischer Sprache gespielt worden seien, wird mit Recht jetzt
allgemein verworfen; allein es stellt bei genauerer Betrachtung sich nicht
minder als unmoeglich heraus diese, in der Mitte des latinischen Stadt- und
Landlebens stehenden Stuecke ueberhaupt auf das national oskische Wesen zu
beziehen. Die Benennung des "Atellanischen Spiels" erklaert sich auf eine andere
Weise. Die latinische Posse mit ihren festen Rollen und stehenden Spaessen
bedurfte einer bleibenden Szenerie; die Narrenwelt sucht ueberall sich ein
Schildburg. Natuerlich konnte bei der roemischen Buehnenpolizei keine der
roemischen oder auch nur mit Rom verbuendeten latinischen Gemeinden dazu
genommen werden, obwohl die togatae in diese zu verlegen gestattet war. Atella
aber, das mit Capua zugleich im Jahre 543 (211) rechtlich vernichtet ward,
tatsaechlich aber als ein von roemischen Bauern bewohntes Dorf fortbestand,
eignete sich dazu in jeder Beziehung. Zur Gewissheit wird diese Vermutung durch
die Wahrnehmung, dass einzelne dieser Possen auch in anderen ueberhaupt oder
doch rechtlich nicht mehr existierenden Gemeinden des lateinisch redenden
Gebiets spielen: so des Pomponius Campani, vielleicht auch seine Adelphi und
seine Quinquatria in Capua, des Novius milites Pometinenses in Suessa Pometia,
waehrend keine bestehende Gemeinde aehnlich gemisshandelt wird. Die wirkliche
Heimat dieser Stuecke ist also Latium, ihr poetischer Schauplatz die
latinisierte Oskerlandschaft; mit der oskischen Nation haben sie nichts zu tun.
Dass ein Stueck des Naevius (+ nach 550 200) in Ermangelung eigentlicher
Schauspieler von "Atellanenspielern" aufgefuehrt ward und deshalb personata
hiess (Festus u. d. W.), beweist hiergegen in keinem Fall; die Benennung
"Atellanenspieler" wird hier proleptisch stehen, und man koennte sogar danach
vermuten, dass sie frueher "Maskenspieler" (personati) hiessen.
Ganz in gleicher Weise erklaeren sich endlich auch die "Lieder von
Fescennium", die gleichfalls zu der parodischen Poesie der Roemer gehoeren und
in der suedetruskischen Ortschaft Fescennium lokalisiert wurden, ohne darum mehr
zu der etruskischen Poesie gerechnet werden zu duerfen als die Atellanen zur
oskischen. Dass Fescennium in historischer Zeit nicht Stadt, sondern Dorf war,
laesst sich allerdings nicht unmittelbar beweisen, ist aber nach der Art, wie
die Schriftsteller des Ortes gedenken und nach dem Schweigen der Inschriften im
hoechsten Grade wahrscheinlich.
8 Die enge und urspruengliche Verbindung, in die namentlich Livius die
Atellanenposse mit der Satura und dem aus dieser sich entwickelnden Schauspiel
bringt, ist schlechterdings nicht haltbar. Zwischen dem Histrio und dem
Atellanenspieler war der Unterschied ungefaehr ebenso gross wie heutzutage
zwischen dem, der auf die Buehne und dem, der auf den Maskenball geht; auch
zwischen dem Schauspiel, das bis auf Terenz keine Masken kannte, und der
Atellane, die wesentlich auf der Charaktermaske beruhte, besteht ein
urspruenglicher, in keiner Weise auszugleichender Unterschied. Das Schauspiel
ging aus von dem Floetenstuecke, das anfangs ohne alle Rezitation bloss auf
Gesang und Tanz sich beschraenkte, sodann einen Text (satura), endlich durch
Andronicus ein der griechischen Schaubuehne entlehntes Libretto erhielt, worin
die alten Floetenlieder ungefaehr die Stelle des griechischen Chors einnahmen.
Mit der Dilettantenposse beruehrt sich dieser Entwicklungsgang in den frueheren
Stadien nirgends.
9 In der Kaiserzeit ward die Atellane durch Schauspieler von Profession
dargestellt (Friedlaender in Beckers Handbuch, Bd. 6, S. 549). Die Zeit, wo
diese anfingen, sich mit ihr zu befassen, ist nicht ueberliefert, kann aber kaum
eine andere gewesen sein als diejenige, in welcher die Atellane unter die
regelmaessigen Buehnenspiele eintrat, das heisst die vorciceronische Epoche,
(Cic. ad fam. 9, 16). Damit ist nicht im Widerspruch, dass noch zu Livius' (7,
2) Zeit die Atellanenspieler im Gegensatz der uebrigen Schauspieler ihre
Ehrenrechte behielten; denn damit, dass Schauspieler von Profession gegen
Bezahlung die Atellane mitaufzufuehren anfingen, ist noch gar nicht gesagt, dass
dieselbe nicht mehr, zum Beispiel in den Landstaedten, von unbezahlten
Dilettanten aufgefuehrt ward und das Privilegium also fortwaehrend anwendbar
blieb.
^10 Es verdient Beachtung, dass die griechische Posse nicht bloss
vorzugsweise in Unteritalien zu Hause ist, sondern auch manche ihrer Stuecke
(zum Beispiel unter denen des Sopatros 'Das Linsengericht, 'Bakchis' Freier,
'Des Mystakos Lohnlakai, 'Die Gelehrtem, 'Der Physiolog') lebhaft an die
Atellanen erinnern. Auch muss diese Possendichtung bis in die Zeit hinabgereicht
haben, wo die Griechen in und um Neapel eine Enklave in dem lateinisch redenden
Kampanien bildeten; denn einer dieser Possenschreiber, Blaesus von Capreae,
fuehrt schon einen roemischen Namen und schrieb eine Posse 'Saturnus'.
^11 Nach Eusebius bluehte Pomponius um 664 (90); Velleius nennt ihn
Zeitgenossen des Lucius Crassus (614-663 140-91) und Marcus Antonius (611-667
143-87). Die erste Ansetzung duerfte um ein Menschenalter zu spaet sein; die um
650 100 abgekommene Rechnung nach Victoriaten kommt in seinen 'Malern' noch vor,
und um das Ende dieser Periode begegnen auch schon die Mimen, welche die
Atellanen von der Buehne verdraengten.
^12 Lustig genug mochte sie auch hier sein. So hiess es in Novius'
'Phoenissen':
Auf! waffne dich! mit der Binsenkeule schlag ich dich tot!
ganz wie Menanders 'falscher Herakles' auftritt.
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Was endlich die Entwicklung des Buehnenwesens anlangt, so sind wir nicht
imstande, im einzelnen darzulegen, was im ganzen klar erhellt, dass das
allgemeine Interesse an den Buehnenspielen bestaendig im Steigen war und
dieselben immer haeufiger und immer prachtvoller wurden. Nicht bloss ward jetzt
wohl kaum ein ordentliches oder ausserordentliches Volksfest ohne Buehnenspiele
begangen, auch in den Landstaedten und Privathaeusern wurden Vorstellungen
gemieteter Schauspielertruppen gewoehnlich. Zwar entbehrte, waehrend
wahrscheinlich manche Munizipalstadt schon in dieser Zeit ein steinernes Theater
besass, die Hauptstadt eines solchen noch immer; den schon verdungenen
Theaterbau hatte der Senat im Jahre 599 (185) auf Veranlassung des Publius
Scipio Nasica wieder inhibiert. Es war das ganz im Geiste der scheinheiligen
Politik dieser Zeit, dass man aus Respekt vor den Sitten der Vaeter die Erbauung
eines stehenden Theaters verhinderte, aber nichtsdestoweniger die Theaterspiele
reissend zunehmen und Jahr aus Jahr ein ungeheure Summen verschwenden liess, um
Brettergerueste fuer dieselben aufzuschlagen und zu dekorieren. Die
Buehneneinrichtungen hoben sich zusehends. Die verbesserte Inszenierung und die
Wiedereinfuehrung der Masken um die Zeit des Terenz haengt wohl ohne Zweifel
damit zusammen, dass die Einrichtung und Instandhaltung der Buehne und des
Buehnenapparats im Jahre 580 (74) auf die Staatskasse uebernommen ward ^13.
Epochemachend in der Theatergeschichte wurden die Spiele, welche Lucius Mummius
nach der Einnahme von Korinth gab (609 145). Wahrscheinlich wurde damals zuerst
ein nach griechischer Art akustisch gebautes und mit Sitzplaetzen versehenes
Theater aufgeschlagen und ueberhaupt auf die Spiele mehr Sorgfalt verwandt ^14.
Nun ist auch von Erteilung eines Siegespreises, also von Konkurrenz mehrerer
Stuecke, von lebhafter Parteinahme des Publikums fuer und gegen die
Hauptschauspieler, von Clique und Claque mehrfach die Rede. Dekorationen und
Maschinerie wurden verbessert: kunstmaessig gemalte Kulissen und hoerbare
Theaterdonner kamen unter der Aedilitaet des Gaius Claudius Pulcher 655 (99) auf
^15, zwanzig Jahre spaeter (675 79) unter der Aedilitaet der Brueder Lucius und
Marcus Lucullus, die Verwandlung der Dekorationen durch Umdrehung der Kulissen.
Dem Ende dieser Epoche gehoert der groesste roemische Schauspieler an, der
Freigelassene Quintus Roscius (+ um 692 62 hoch bejahrt), durch mehrere
Generationen hindurch der Schmuck und Stolz der roemischen Buehne ^16, Sullas
Freund und gern gesehener Tischgenosse, auf den noch spaeter zurueckzukommen
sein wird.
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^13 Bisher hatte der Spielgeber die Buehne und den szenischen Apparat aus
der ihm ueberwiesenen Pauschsumme oder auf eigene Kosten instand setzen muessen
und wird wohl nicht oft hierauf viel Geld gewendet worden sein. Im Jahre 580
(174) aber gaben die Zensoren die Einrichtung der Buehne fuer die Spiele der
Aedilen und Praetoren besonders in Verding (Liv. 41, 27); dass der
Buehnenapparat jetzt nicht mehr bloss fuer einmal angeschafft ward, wird zu
einer merklichen Verbesserung desselben gefuehrt haben.
^14 Die Beruecksichtigung der akustischen Vorrichtungen der Griechen folgt
wohl aus Vitr. 5, 5, B. Ueber die Sitzplaetze hat F. W. Ritschl, Parerga zu
Plautus und Terentius. Leipzig 1845. Bd. 1, S. 227, XX) gesprochen; doch
duerften (nach Plaut. Capt. prol. 11) nur diejenigen, welche nicht capite censi
waren, Anspruch auf einen solchen gehabt haben. Wahrscheinlich gehen uebrigens
zunaechst auf diese epochemachenden Theaterspiele des Mummius (Tac. arm. 14, 21)
die Worte des Horaz, dass "das gefangene Griechenland den Sieger gefangen nahm".
^15 Die Kulissen des Pulcher muessen ordentlich gemalt gewesen sein, da die
Voegel versucht haben sollen, sich auf die Ziegel derselben zu setzen (Plin nat.
35, 4 23; Val. Max. 2, 4, 6). Bis dahin hatte die Donnermaschinerie darin
bestanden, dass Naegel und Steine in einem kupfernen Kessel geschuettelt wurden;
erst Pulcher stellte einen besseren Donner durch gerollte Steine her - das
nannte man seitdem "Claudischen Donner" (Festus v. Claudiana p. 57).
^16 Unter den wenigen, aus dieser Epoche erhaltenen kleineren Gedichten
findet
sich folgendes Epigramm auf diesen gefeierten Schauspieler:
Constiteram, exorientem Auroram forte salutans,
Cum subito a laeva Roscius exoritur.
Pace mihi liceat, caelestes, dicere vestra:
Mortalis visust pulchrior esse deo.
Juengsthin stand ich, die Sonne verehrend eben im Aufgehn:
Da zur Linken mir, schau! ploetzlich geht Roscius auf.
Zuernet, ihr Himmlischen, nicht, wenn was ich gedacht ich gestehe:
Schoener fuerwahr als der Gott deuchte der Sterbliche mir.
Der Verfasser dieses griechisch gehaltenen und von griechischem
Kunstenthusiasmus eingegebenen Epigramms ist kein geringerer Mann als der
Besieger der Kimbrer, Quintus Lutatius Catulus, Konsul 652 (102).
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In der rezitativen Poesie faellt vor allem die Nichtigkeit des Epos auf,
das im sechsten Jahrhundert unter der zum Lesen bestimmten Literatur entschieden
den ersten Platz eingenommen hatte, im siebenten zwar zahlreiche Vertreter fand,
aber nicht einen einzigen von auch nur voruebergehendem Erfolg. Aus der
gegenwaertigen Epoche ist kaum etwas zu nennen als eine Anzahl roher Versuche,
den Homer zu uebersetzen und einige Fortsetzungen der Ennianischen Jahrbuecher,
wie des Hostius 'Histrischer Krieg' und des Aulus Furius (um 650 100)
'Jahrbuecher (vielleicht) des Gallischen Krieges', die allem Anschein nach
unmittelbar da fortfuhren, wo Ennius in der Beschreibung des Histrischen Krieges
von 576 (178) und 577 (177) aufgehoert hatte. Auch in der didaktischen und
elegischen Poesie erscheint nirgends ein hervorragender Name. Die einzigen
Erfolge, welche die rezitative Dichtkunst dieser Epoche aufzuweisen hat,
gehoeren dem Gebiete der sogenannten Satura an, derjenigen Kunstgattung, die
gleich dem Briefe oder der Broschuere jede Form zulaesst und jeden Inhalt
aufnimmt, darum auch aller eigentlichen Gattungskriterien ermangelnd, durchaus
nach der Individualitaet eines jeden Dichters sich individualisiert und nicht
bloss auf der Grenze von Poesie und Prosa, sondern schon mehr als zur Haelfte
ausserhalb der eigentlichen Literatur steht. Die launigen poetischen Episteln,
die einer der juengeren Maenner des Scipionischen Kreises, Spurius Mummius, der
Bruder des Zerstoerers von Korinth, aus dem Lager von Korinth an seine Freunde
daheim gesandt hatte, wurden noch ein Jahrhundert spaeter gern gelesen; und es
moegen dergleichen nicht zur Veroeffentlichung bestimmte poetische Scherze aus
dem reichen geselligen und geistigen Leben der besseren Zirkel Roms damals
zahlreich hervorgegangen sein. Ihr Vertreter in der Literatur ist Gaius Lucilius
(606-651 148-103), einer angesehenen Familie der latinischen Kolonie Suessa
entsprossen und gleichfalls ein Glied des Scipionischen Kreises. Auch seine
Gedichte sind gleichsam offene Briefe an das Publikum, ihr Inhalt, wie ein
geistreicher Nachfahre anmutig sagt, das ganze Leben des gebildeten
unabhaengigen Mannes, der den Vorgaengen auf der politischen Schaubuehne vom
Parkett und gelegentlich von den Kulissen aus zusieht, der mit den Besten seiner
Zeit verkehrt als mit seinesgleichen, der Literatur und Wissenschaft mit Anteil
und Einsicht verfolgt, ohne doch selbst fuer einen Dichter oder Gelehrten gelten
zu wollen, und der endlich fuer alles, was im Guten und Boesen ihm begegnet,
fuer politische Erfahrungen und Erwartungen, fuer Sprachbemerkungen und
Kunsturteile, fuer eigene Erlebnisse, Besuche, Diners, Reisen wie fuer
vernommene Anekdoten sein Taschenbuch zum Vertrauten nimmt. Kaustisch,
kaprizioes, durchaus individuell hat die Lucilische Poesie doch eine scharf
ausgepraegte oppositionelle und insofern auch lehrhafte Tendenz, literarisch
sowohl wie moralisch und politisch; auch in ihr ist etwas von der Auflehnung der
Landschaft gegen die Hauptstadt, herrscht das Selbstgefuehl des rein redenden
und ehrenhaft lebenden Suessaners im Gegensatz gegen das grosse Babel der
Sprachmengerei und Sittenverderbnis. Die Richtung des Scipionischen Kreises auf
literarische, namentlich sprachliche Korrektheit findet kritisch ihren
vollendetsten und geistreichsten Vertreter in Lucilius. Er widmete gleich sein
erstes Buch dem Begruender der roemischen Philologie, Lucius Stilo, und
bezeichnete als das Publikum, fuer das er schrieb, nicht die gebildeten Kreise
reiner und mustergueltiger Rede, sondern die Tarentiner, die Brettier, die
Siculer, das heisst die Halbgriechen Italiens, deren Lateinisch allerdings eines
Korrektivs wohl beduerfen mochte. Ganze Buecher seiner Gedichte beschaeftigen
sich mit der Feststellung der lateinischen Orthographie und Prosodie, mit der
Bekaempfung praenestinischer, sabinischer, etruskischer Provinzialismen, mit der
Ausmerzung gangbarer Soloezismen, woneben der Dichter aber keineswegs vergisst,
den geistlos schematischen Isokrateischen Wort- und Phrasenpurismus zu
verhoehnen ^17 und selbst dem Freunde Scipio die exklusive Feinheit seiner Rede
in recht ernsthaften Scherzen vorzuruecken ^18. Aber weit ernstlicher noch als
das reine einfache Latein predigt der Dichter reine Sitte im Privat- und im
oeffentlichen Leben. Seine Stellung beguenstigte ihn hierbei in eigener Art.
Obwohl durch Herkunft, Vermoegen und Bildung den vornehmen Roemern seiner Zeit
gleichstehend und Besitzer eines ansehnlichen Hauses in der Hauptstadt, war er
doch nicht roemischer Buerger, sondern latinischer; selbst sein Verhaeltnis zu
Scipio, unter dem er in seiner ersten Jugend den Numantinischen Krieg mitgemacht
hatte und in dessen Hause er haeufig verkehrte, mag damit zusammenhaengen, dass
Scipio in vielfachen Beziehungen zu den Latinern stand und in den politischen
Fehden der Zeit ihr Patron war. Die oeffentliche Laufbahn war ihm hierdurch
verschlossen und die Spekulantenkarriere verschmaehte er - er mochte nicht, wie
er einmal sagt, "aufhoeren, Lucilius zu sein, um asiatischer Steuerpaechter zu
werden". So stand er in der schwuelen Zeit der Gracchischen Reformen und des
sich vorbereitenden Bundesgenossenkrieges, verkehrend in den Palaesten und
Villen der roemischen Grossen und doch nicht gerade ihr Klient, zugleich mitten
in den Wogen des politischen Koterien- und Parteikampfes und doch nicht
unmittelbar an jenem und diesem beteiligt; aehnlich wie Beranger, an den gar
vieles in Lucilius' politischer und poetischer Stellung erinnert. Von diesem
Standpunkt aus sprach er mit unverwuestlichem gesunden Menschenverstand, mit
unversiegbarer guter Laune und ewig sprudelndem Witz hinein in das oeffentliche
Leben.
Jetzt aber am Fest- und Werkeltag
Den ganzen lieben langen Tag
Auf dem Markte von frueh bis Spat
Draengen die Buerger und die sich vom Rat
Und weichen und wanken nicht von der Statt.
Ein Handwerk einzig und allein
Betreiben alle insgemein,
Den andern zu prellen mit Verstand,
Im Luegen zu haben die Vorderhand
Und zu werden im Schmeicheln und Heucheln gewandt.
All' untereinandern belauern sie sich,
Als laege jeder mit jedem im Krieg ^19.
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^17 Quam lepide lexeis, compostae ut tesserulae omnes
Arte pavimento atque emblemate vermiculato!
Ei, die niedliche Phrasenfabrik!
Gefuegt so zierlich Stueck fuer Stueck,
Wie die Stifte im bunten Mosaik.
^18 Der Dichter raet ihm:
Quo facetior videare et scire plus quam ceteri,
Dass du gebildeter als die andern heissest und ein feinerer Mann,
- nicht pertaesum, sondern pertisum zu sagen.
^19 Nunc vero a mane ad noctem, festo atque profesto
Toto itidem pariterque die populusque patresque
Iactare endo foro se omnes, decedere nusquam.
Uni se atque eidem studio omnes dedere et arti:
Verba dare ut acute possint, pugnare dolose,
Blanditia certare, bonun simulare virum se,
Insidias facere ut si hostes sint omnibus omnes.
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Die Erlaeuterungen zu diesem unerschoepflichen Text griffen schonungslos,
ohne die Freunde, ja ohne den Dichter selbst zu vergessen, die Uebelstaende der
Zeit an, das Koteriewesen, den endlosen spanischen Kriegsdienst und was dessen
mehr war; gleich die Eroeffnung seiner Satiren war eine grosse Debatte des
olympischen Goettersenats ueber die Frage, ob Rom es noch ferner verdiene, des
Schutzes der Himmlischen sich zu erfreuen. Koerperschaften, Staende, Individuen
wurden ueberall einzeln mit Namen genannt; die der roemischen Buehne
verschlossene Poesie der politischen Polemik ist das rechte Element und der
Lebenshauch der Lucilischen Gedichte, die mit einer selbst in den auf uns
gekommenen Truemmern noch entzueckenden Macht des schlagendsten und
bilderreichsten Witzes "gleichwie mit gezogenem Schwerte" auf den Feind
eindringen und ihn zermalmen. Hier, in dem sittlichen Uebergewicht und dem
stolzen Freiheitsgefuehl des Dichters von Suessa, liegt der Grund, weshalb der
feine Venusianer, der in der alexandrinischen Zeit der roemischen Poesie die
Lucilische Satire wiederaufnahm, trotz aller Ueberlegenheit im Formgeschick mit
richtiger Bescheidenheit dem aelteren Poeten weicht als "seinem Besseren". Die
Sprache ist die des griechisch und lateinisch durchgebildeten Mannes, der
durchaus sich gehen laesst; ein Poet wie Lucilius, der angeblich vor Tisch
zweihundert und nach Tisch wieder zweihundert Hexameter machte, ist viel zu
eilig, um knapp zu sein; unnuetzige Weitlaeufigkeit, schluderige Wiederholung
derselben Wendung, arge Nachlaessigkeiten begegnen. haeufig; das erste Wort,
lateinisch oder griechisch, ist immer das beste. Aehnlich sind die Masse,
namentlich der sehr vorherrschende Hexameter behandelt; wenn man die Worte
umstellt, sagt sein geistreicher Nachahmer, so wuerde kein Mensch merken, dass
er etwas anderes vor sich habe als einfache Prosa; der Wirkung nach lassen sie
sich nur mit unseren Knuettelversen vergleichen 20. Die Terenzischen und die
Lucilischen Gedichte stehen auf demselben Bildungsniveau und verhalten sich wie
die sorgsam gepflegte und gefeilte literarische Arbeit zu dem mit fliegender
Feder geschriebenen Brief. Aber die unvergleichlich hoehere geistige Begabung
und freiere Lebensanschauung, die der Ritter von Suessa vor dem afrikanischen
Sklaven voraus hatte, machten seinen Erfolg ebenso rasch und glaenzend, wie der
des Terenz muehsam und zweifelhaft gewesen war; Lucilius war sofort der Liebling
der Nation und auch er konnte wie Beranger von seinen Gedichten sagen, "dass sie
allein unter allen vom Volke gelesen wuerden". Die ungemeine Popularitaet der
Lucilischen Gedichte ist auch geschichtlich ein bemerkenswertes Ereignis; man
sieht daraus, dass die Literatur schon eine Macht war, und ohne Zweifel wuerden
wir die Spuren derselben, wenn eine eingehende Geschichte dieser Zeit sich
erhalten haette, darin mehrfach antreffen. Die Folgezeit hat das Urteil der
Zeitgenossen nur bestaetigt; die antialexandrinisch gesinnten roemischen
Kunstrichter sprachen dem Lucilius den ersten Rang unter allen lateinischen
Dichtern zu. Soweit die Satire ueberhaupt als eigene Kunstform angesehen werden
kann, hat Lucilius sie erschaffen und in ihr die einzige Kunstgattung, welche
den Roemern eigentuemlich und von ihnen auf die Nachwelt vererbt worden ist.
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20 Folgendes laengere Bruchstueck ist charakteristisch fuer die
stilistische und metrische Behandlung, deren Lotterigkeit sich in deutschen
Hexametern unmoeglich wiedergeben laesst:
Virtus, Albine, est pretium persolvere verum
Queis in versamur, queis vivimu' rebu potesse;
Virtus est homini scire id quod quaeque habeat res;
Virtus scire homini rectum, utile quid sit, honestum,
Quae bona, guae mala item, quid inutile, turpe, inhonestum;
Virtus quaerendae rei finem scire modumque;
Virtus divitiis pretium persolvere posse;
Virtus id dare quod re ipsa debetur honori,
Hostem esse atque inimicum hominum morumque malorum.
Contra defensorem hominum morumque bonorum,
Hos magni facere, his bene velle, his vivere amicum;
Commoda praeterea patriae sibi prima putare,
Deinde parentum, tertia iam postremaque nostra.
Tugend ist zahlen den rechten Preis
Zu koennen nach ihrer Art und Weis
Fuer jede Sach' in unserm Kreis;
Tugend, zu wissen, was jedes Ding
Mit sich fuer den Menschen bring';
Tugend, zu wissen, was nuetzlich und recht,
Was gut und uebel, unnuetz und schlecht;
Tugend, wenn man dem Erwerb und Fleiss
Zu setzen die rechte Grenze weiss
Und dem Reichtum den rechten Preis;
Tugend, dem Rang zu geben sein Recht,
Feind zu sein Menschen und Sitten schlecht,
Freund Menschen und Sitten gut und recht;
Vor solchen zu hegen Achtung und Scheu,
Zu ihnen zu halten in Lieb' und Treu;
Immer zu sehen am ersten Teil
Auf des Vaterlandes Heil,
Sodann auf das, was den Eltern frommt,
Und drittens der eigene Vorteil kommt.
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Von der an den Alexandrinismus anknuepfenden Poesie ist in Rom in dieser
Epoche noch nichts zu nennen als kleinere, nach alexandrinischen Epigrammen
uebersetzte oder ihnen nachgebildete Gedichte, welche nicht ihrer selbst wegen,
aber wohl als der erste Vorbote der juengeren Literaturepoche Roms Erwaehnung
verdienen. Abgesehen von einigen wenig bekannten und auch der Zeit nach nicht
mit Sicherheit zu bestimmenden Dichtern gehoeren hierher Quintus Catulus (Konsul
622 102) und Lucius Manlius, ein angesehener Senator, der im Jahre 657 (97)
schrieb. Der letztere scheint manche der bei den Griechen landlaeufigen
geographischen Maerchen, zum Beispiel die delische Latonasage, die Fabeln von
der Europa und von dem Wundervogel Phoenix zuerst bei den Roemern in Umlauf
gebracht zu haben; wie es denn auch ihm vorbehalten war, auf seinen Reisen in
Dodona jenen merkwuerdigen Dreifuss zu entdecken und abzuschreiben, worauf das
den Pelasgern vor ihrer Wanderung in das Land der Sikeler und Aboriginer
erteilte Orakel zu lesen war - ein Fund, den die roemischen Geschichtsbuecher
nicht versaeumten, andaechtig zu registrieren.
Die Geschichtschreibung dieser Epoche ist vor allen Dingen bezeichnet durch
einen Schriftsteller, der zwar weder durch Geburt noch nach seinem geistigen und
literarischen Standpunkt der italischen Entwicklung angehoert, der aber zuerst
oder vielmehr allein die Weltstellung Roms zur schriftstellerischen Geltung und
Darstellung gebracht hat und dem alle spaeteren Geschlechter und auch wir das
Beste verdanken, was wir von der roemischen Entwicklung wissen. Polybios (ca.
546 - ca. 627 208-127) von Megalopolis im Peloponnes, des achaeischen
Staatsmannes Lykortas Sohn, machte, wie es scheint, schon 565 (189) den Zug der
Roemer gegen die kleinasiatischen Kelten mit und ward spaeter, vielfach
namentlich waehrend des Dritten Makedonischen Krieges, von seinen Landsleuten in
militaerischen und diplomatischen Geschaeften verwendet. Nach der durch diesen
Krieg in Hellas herbeigefuehrten Krise wurde er mit den anderen achaeischen
Geiseln nach Italien abgefuehrt, wo er siebzehn Jahre (587-604 167-150) in der
Konfinierung lebte und durch die Soehne des Paullus in die vornehmen
hauptstaedtischen Kreise eingefuehrt ward. Die Ruecksendung der achaeischen
Geiseln fuehrte ihn in die Heimat zurueck, wo er fortan den stehenden Vermittler
zwischen seiner Eidgenossenschaft und den Roemern machte. Bei der Zerstoerung
von Karthago und von Korinth (608 146) war er gegenwaertig. Er schien vom
Schicksal gleichsam dazu erzogen, Roms geschichtliche Stellung deutlicher zu
erfassen, als die damaligen Roemer selbst es vermochten. Auf dem Platze, wo er
stand, ein griechischer Staatsmann und ein roemischer Gefangener, seiner
hellenischen Bildung wegen geschaetzt und gelegentlich beneidet von Scipio
Aemilianus und ueberhaupt den ersten Maennern Roms, sah er die Stroeme, die so
lange getrennt geflossen waren, zusammenrinnen in dasselbe Bett und die
Geschichte der Mittelmeerstaaten zusammengehen in die Hegemonie der roemischen
Macht und der griechischen Bildung. So ward Polybios der erste namhafte Hellene,
der mit ernster Ueberzeugung auf die Weltanschauung des Scipionischen Kreises
einging und die Ueberlegenheit des Hellenismus auf dem geistigen, des Roemertums
auf dem politischen Gebiet als Tatsachen anerkannte, ueber die die Geschichte in
letzter Instanz gesprochen hatte und denen man beiderseits sich zu unterwerfen
berechtigt und verpflichtet war. In diesem Sinne handelte er als praktischer
Staatsmann und schrieb er seine Geschichte. Mochte er in der Jugend dem
ehrenwerten, aber unhaltbaren achaeischen Lokalpatriotismus gehuldigt haben, so
vertrat er in seinen spaeteren Jahren, in deutlicher Einsicht der
unvermeidlichen Notwendigkeit, in seiner Gemeinde die Politik des engsten
Anschlusses an Rom. Es war das eine hoechst verstaendige und ohne Zweifel
wohlgemeinte, aber nichts weniger als hochherzige und stolze Politik. Auch von
der Eitelkeit und Kleinlichkeit des derzeitigen hellenischen Staatsmannstums hat
Polybios nicht vermocht, sich persoenlich voellig frei zu machen. Kaum aus der
Konfinierung entlassen, stellte er an den Senat den Antrag, dass er den
Entlassenen, jedem in seiner Heimat, den ehemaligen Rang noch foermlich
verbriefen moege, worauf Cato treffend bemerkte, ihm komme das vor, als wenn
Odysseus noch einmal in die Hoehle des Polyphemos zurueckkehre, um sich von dem
Riesen Hut und Guertel auszubitten. Sein Verhaeltnis zu den roemischen Grossen
hat er oft zum Besten seiner Landsleute benutzt, aber die Art, wie er der hohen
Protektion sich unterwirft und sich beruehmt, naehert sich doch einigermassen
dem Oberkammerdienertum. Durchaus denselben Geist, den seine praktische, atmet
auch seine literarische Taetigkeit. Es war die Aufgabe seines Lebens, die
Geschichte der Einigung der Mittelmeerstaaten unter der Hegemonie Roms zu
schreiben. Vom ersten Punischen Krieg bis zur Zerstoerung von Karthago und
Korinth fasst sein Werk die Schicksale der saemtlichen Kulturstaaten, das heisst
Griechenlands, Makedoniens, Kleinasiens, Syriens, Aegyptens, Karthagos und
Italiens zusammen und stellt deren Eintreten in die roemische Schutzherrschaft
im ursaechlichen Zusammenhang dar; insofern bezeichnet er es als sein Ziel, die
Zweck- und Vernunftmaessigkeit der roemischen Hegemonie zu erweisen. In der
Anlage wie in der Ausfuehrung steht diese Geschichtschreibung in scharfem und
bewusstem Gegensatz gegen die gleichzeitige roemische wie gegen die
gleichzeitige griechische Historiographie. In Rom stand man noch vollstaendig
auf dem Chronikenstandpunkt; hier gab es wohl einen bedeutungsvollen
geschichtlichen Stoff, aber die sogenannte Geschichtschreibung beschraenkte sich
- mit Ausnahme der sehr achtbaren, aber rein individuellen und doch auch nicht
ueber die Anfaenge der Forschung wie der Darstellung hinausgelangten Schriften
Catos - teils auf Ammenmaerchen, teils auf Notizenbuendel. Die Griechen hatten
eine Geschichtsforschung und eine Geschichtschreibung allerdings gehabt; aber
der zerfahrenen Diadochenzeit waren die Begriffe von Nation und Staat so
vollstaendig abhanden gekommen, dass es keinem der zahllosen Historiker gelang,
der Spur der grossen attischen Meister im Geiste und in der Wahrheit zu folgen
und den weltgeschichtlichen Stoff der Zeitgeschichte weltgeschichtlich zu
behandeln. Ihre Geschichtschreibung war entweder rein aeusserliche Aufzeichnung,
oder es durchdrang sie der Phrasen- und Luegenkram der attischen Rhetorik, und
nur zu oft die Feilheit und die Gemeinheit, die Speichelleckerei und die
Erbitterung der Zeit. Bei den Roemern wie bei den Griechen gab es nichts als
Stadt- oder Stammgeschichten. Zuerst Polybios, ein Peloponnesier, wie man mit
Recht erinnert hat, und geistig den Attikern wenigstens ebensofern stehend wie
den Roemern, ueberschritt diese kuemmerlichen Schranken, behandelte den
roemischen Stoff mit hellenisch gereifter Kritik und gab zwar nicht eine
universale, aber doch eine von den Lokalstaaten losgeloeste und den im Werden
begriffenen roemisch-griechischen Staat erfassende Geschichte. Vielleicht
niemals hat ein Geschichtschreiber so vollstaendig wie Polybios alle Vorzuege
eines Quellenschriftstellers in sich vereinigt. Der Umfang seiner Aufgabe ist
ihm vollkommen deutlich und jeden Augenblick gegenwaertig; und durchaus haftet
der Blick auf dem wirklich geschichtlichen Hergang. Die Sage, die Anekdote, die
Masse der wertlosen Chroniknotizen wird beiseite geworfen; die Schilderung der
Laender und Voelker, die Darstellung der staatlichen und merkantilen
Verhaeltnisse, all die so unendlich wichtigen Tatsachen, die dem Annalisten
entschluepfen, weil sie sich nicht auf ein bestimmtes Jahr aufnageln lassen,
werden eingesetzt in ihr lange verkuemmertes Recht. In der Herbeischaffung des
historischen Materials zeigt Polybios eine Umsicht und Ausdauer, wie sie im
Altertum vielleicht nicht wiedererscheinen; er benutzt die Urkunden,
beruecksichtigt umfassend die Literatur der verschiedenen Nationen, macht von
seiner guenstigen Stellung zum Einziehen der Nachrichten von Mithandelnden und
Augenzeugen den ausgedehntesten Gebrauch, bereist endlich planmaessig das ganze
Gebiet der Mittelmeerstaaten und einen Teil der Kueste des Atlantischen Ozeans
21. Die Wahrhaftigkeit ist ihm Natur; in allen grossen Dingen hat er kein
Interesse fuer diesen oder gegen jenen Staat, fuer diesen oder gegen jenen Mann,
sondern einzig und allein fuer den wesentlichen Zusammenhang der Ereignisse, den
im richtigen Verhaeltnis der Ursachen und Wirkungen darzulegen ihm nicht bloss
die erste, sondern die einzige Aufgabe des Geschichtschreibers scheint. Die
Erzaehlung endlich ist musterhaft vollstaendig, einfach und klar. Aber alle
diese ungemeinen Vorzuege machen noch keineswegs einen Geschichtschreiber ersten
Ranges. Polybios fasst seine literarische Aufgabe, wie er seine praktische
fasste, mit grossartigem Verstand, aber auch nur mit dem Verstande. Die
Geschichte, der Kampf der Notwendigkeit und der Freiheit, ist ein sittliches
Problem; Polybios behandelt sie, als waere sie ein mechanisches. Nur das Ganze
gilt fuer ihn, in der Natur wie im Staat; das besondere Ereignis, der
individuelle Mensch, wie wunderbar sie auch erscheinen moegen, sind doch
eigentlich nichts als einzelne Momente, geringe Raeder in dem hoechst
kuenstlichen Mechanismus, den man den Staat nennt. Insofern war Polybios
allerdings wie kein anderer geschaffen zur Darstellung der Geschichte des
roemischen Volkes, welches in der Tat das einzige Problem geloest hat, sich zu
beispielloser innerer und aeusserer Groesse zu erheben ohne auch nur einen im
hoechsten Sinne genialen Staatsmann, und das auf seinen einfachen Grundlagen mit
wunderbarer fast mathematischer Folgerichtigkeit sich entwickelt. Aber das
Moment der sittlichen Freiheit waltet in jeder Volksgeschichte und wurde auch in
der roemischen von Polybios nicht ungestraft verkannt. Polybios' Behandlung
aller Fragen, in denen Recht, Ehre, Religion zur Sprache kommen, ist nicht bloss
platt, sondern auch gruendlich falsch. Dasselbe gilt ueberall, wo eine
genetische Konstruktion erfordert wird; die rein mechanischen
Erklaerungsversuche, die Polybios an deren Stelle setzt, sind mitunter geradezu
zum Verzweifeln, wie es denn kaum eine toerichtere politische Spekulation gibt,
als die vortreffliche Verfassung Roms aus einer verstaendigen Mischung
monarchischer, aristokratischer und demokratischer Elemente her- und aus der
Vortrefflichkeit der Verfassung die Erfolge Roms abzuleiten. Die Auffassung der
Verhaeltnisse ist ueberall bis zum Erschrecken nuechtern und phantasielos, die
geringschaetzige und superkluge Art, die religioesen Dinge zu behandeln,
geradezu widerwaertig. Die Darstellung, in bewusster Opposition gegen die
uebliche, kuenstlerisch stilisierte griechische Historiographie gehalten, ist
wohl richtig und deutlich, aber duenn und matt, oefter als billig in polemische
Exkurse oder in memoirenhafte, nicht selten recht selbstgefaellige Schilderung
der eigenen Erlebnisse sich verlaufend. Ein oppositioneller Zug geht durch die
ganze Arbeit; der Verfasser bestimmte seine Schrift zunaechst fuer die Roemer
und fand doch auch hier nur einen sehr kleinen Kreis, der ihn verstand; er
fuehlte es, dass er den Roemern ein Fremder, seinen Landsleuten ein Abtruenniger
blieb und dass er mit seiner grossartigen Auffassung der Verhaeltnisse mehr der
Zukunft als der Gegenwart angehoerte. Darum blieb er nicht frei von einer
gewissen Verstimmtheit und persoenlichen Bitterkeit, die in seiner Polemik gegen
die fluechtigen oder gar feilen griechischen und die unkritischen roemischen
Historiker oefters zaenkisch und kleinlich auftritt und aus dem
Geschichtschreiber- in den Rezensententon faellt. Polybios ist kein
liebenswuerdiger Schriftsteller; aber wie die Wahrheit und Wahrhaftigkeit mehr
ist als alle Zier und Zierlichkeit, so ist vielleicht kein Schriftsteller des
Altertums zu nennen, dem wir so viele ernstliche Belehrung verdanken wie ihm.
Seine Buecher sind wie die Sonne auf diesem Gebiet; wo sie anfangen, da heben
sich die Nebelschleier, die noch die Samnitischen und den Pyrrhischen Krieg
bedecken, und wo sie endigen, beginnt eine neue, womoeglich noch laestigere
Daemmerung.
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21 Dergleichen gelehrte Reisen waren uebrigens bei den Griechen dieser Zeit
nichts Seltenes. So fragt bei Plautus (Men. 248 vgl. 235) jemand, der das ganze
Mittellaendische Meer durchschifft hat:
Warum geh' ich nicht
nach Hause, da ich doch keine Geschichte schreiben will?
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In einem seltsamen Gegensatz zu dieser grossartigen Auffassung und
Behandlung der roemischen Geschichte durch einen Auslaender steht die
gleichzeitige einheimische Geschichtsliteratur. Im Anfang dieser Periode
begegnen noch einige griechisch geschriebene Chroniken, wie die schon erwaehnte
des Aulus Postumius (Konsul 603 151), voll uebler Pragmatik, und die des Gaius
Acilius (schloss in hohem Alter um 612 142); doch gewann unter dem Einfluss
teils des catonischen Patriotismus, teils der feineren Bildung des Scipionischen
Kreises die lateinische Sprache auf diesem Gebiet so entschieden die Vorhand,
dass nicht bloss unter den juengeren Geschichtswerken kaum ein oder das andere
griechisch geschriebene vorkommt 22, sondern auch die aelteren griechischen
Chroniken ins Lateinische uebersetzt und wahrscheinlich vorwiegend in diesen
Uebersetzungen gelesen wurden. Leider ist nur an den lateinisch geschriebenen
Chroniken dieser Epoche ausser dem Gebrauch der Muttersprache kaum weiter etwas
zu loben. Sie waren zahlreich und ausfuehrlich genug - genannt werden zum
Beispiel die des Lucius Cassius Hemina (um 608 146), des Lucius Calpurnius Piso
(Konsul 621 188), des Gaius Sempronius Tuditanus (Konsul 625 129), des Gaius
Fannius (Konsul 632 122). Dazu kommt die Redaktion der offiziellen Stadtchronik
in achtzig Buechern, welche Publius Mucius Scaevola (Konsul 621 133), ein auch
als Jurist angesehener Mann, als Oberpontifex veranstaltete und veroeffentlichte
und damit dem Stadtbuch insofern seinen Abschluss gab, als die
Pontifikalaufzeichnungen seitdem, wenn nicht gerade aufhoerten, doch wenigstens
bei der steigenden Betriebsamkeit der Privatchronisten nicht weiter literarisch
in Betracht kamen. Alle diese Jahrbuecher, mochten sie nun als Privat- oder als
offizielle Werke sich ankuendigen, waren wesentlich gleichartige
Zusammenarbeitungen des vorhandenen geschichtlichen und quasigeschichtlichen
Materials; und der Quellen- wie der formelle Wert sank ohne Zweifel in demselben
Masse, wie ihre Ausfuehrlichkeit stieg. Allerdings gibt es in der Chronik
nirgends Wahrheit ohne Dichtung, und es waere sehr toericht, mit Naevius und
Pictor zu rechten, dass sie es nicht anders gemacht als Hekataeos und Saxo
Grammaticus; aber die spaeteren Versuche, aus solchen Nebelwolken Haeuser zu
bauen, stellen auch die gepruefteste Geduld auf eine harte Probe. Keine Luecke
der Ueberlieferung klafft so tief, dass diese glatte und platte Luege sie nicht
mit spielender Leichtigkeit ueberkleisterte. Ohne Anstoss werden die
Sonnenfinsternisse, Zensuszahlen, Geschlechtsregister, Triumphe vom laufenden
Jahre bis auf Anno eins rueckwaerts gefuehrt; es steht geschrieben zu lesen, in
welchem Jahr, Monat und Tag Koenig Romulus gen Himmel gefahren ist und wie
Koenig Servius Tullius zuerst am 25. November 183 (571) und wieder am 25. Mai
187 (567) ueber die Etrusker triumphiert hat. Damit steht es denn im besten
Einklang, dass man in den roemischen Docks den Glaeubigen das Fahrzeug wies, auf
welchem Aeneas von Ilion nach Latium gefahren war, ja sogar ebendieselbe Sau,
welche Aeneas als Wegweiser gedient hatte, wohl eingepoekelt im roemischen
Vestatempel konservierte. Mit dem Luegemut eines Dichters verbinden diese
vornehmen Chronikschreiber die langweiligste Kanzlistengenauigkeit und behandeln
durchaus ihren grossen Stoff mit derjenigen Plattheit, die aus dem Austreiben
zugleich aller poetischen und aller historischen Elemente notwendig resultiert.
Wenn wir zum Beispiel bei Piso lesen, dass Romulus sich gehuetet habe, dann zu
pokulieren, wenn er den andern Tag eine Sitzung gehabt; dass die Tarpeia die
Burg den Sabinern aus Vaterlandsliebe verraten habe, um die Feinde ihrer Schilde
zu berauben: so kann das Urteil verstaendiger Zeitgenossen ueber diese ganze
Schreiberei nicht befremden, "dass das nicht heisse Geschichte schreiben,
sondern den Kindern Geschichten erzaehlen". Weit vorzueglicher waren einzelne
Werke ueber die Geschichte der juengsten Vergangenheit und der Gegenwart,
namentlich die Geschichte des Hannibalischen Krieges von Lucius Coelius
Antipater (um 633 121) und des wenig juengeren Publius Sempronius Asellio
Geschichte seiner Zeit. Hier fand sich wenigstens schaetzbares Material und
ernster Wahrheitssinn, bei Antipater auch eine lebendige, wenngleich stark
manierierte Darstellung; doch reichte, nach allen Zeugnissen und Bruchstuecken
zu schliessen, keines dieser Buecher weder in markiger Form noch in
Originalitaet an die "Ursprungsgeschichten" Catos, der leider auf dem
historischen Gebiet so wenig wie auf dem politischen Schule gemacht hat. Stark
vertreten sind auch, wenigsten der Masse nach, die untergeordneten, mehr
individuellen und ephemeren Gattungen der historischen Literatur, die Memorien,
die Briefe, die Reden. Schon zeichneten die ersten Staatsmaenner Roms selbst
ihre Erlebnisse auf: so Marcus Scaurus (Konsul 639 115), Publius Rufus (Konsul
649 105), Quintus Catulus (Konsul 652 102), selbst der Regent Sulla; doch
scheint keine dieser Produktionen anders als durch ihren stofflichen Gehalt fuer
die Literatur von Bedeutung gewesen zu sein. Die Briefsammlung der Cornelia, der
Mutter der Gracchen, ist bemerkenswert teils durch die musterhaft reine Sprache
und den hohen Sinn der Schreiberin, teils als die erste in Rom publizierte
Korrespondenz und zugleich die erste literarische Produktion einer roemischen
Frau. Die Redeschriftstellerei bewahrte in dieser Periode den von Cato ihr
aufgedrueckten Stempel; Advokatenplaedoyers wurden noch nicht als literarische
Produktion angesehen, und was von Reden veroeffentlicht ward, waren politische
Pamphlete. Waehrend der revolutionaeren Bewegung nahm diese Broschuerenliteratur
an Umfang und Bedeutung zu, und unter der Masse ephemerer Produkte fanden sich
auch einzelne, die, wie Demosthenes' Philippiken und Couriers fliegende
Blaetter, durch die bedeutende Stellung ihrer Verfasser und durch ihr eigenes
Schwergewicht einen bleibenden Platz in der Literatur sich erwarben. So die
Staatsreden des Gaius Laelius und des Scipio Aemilianus, Musterstuecke des
trefflichsten Latein wie des edelsten Vaterlandsgefuehls; so die sprudelnden
Reden des Gaius Titius, von deren drastischen Lokal- und Zeitbildern - die
Schilderung des senatorischen Geschworenen ward frueher mitgeteilt - das
nationale Lustspiel manches entlehnt hat; so vor allem die zahlreichen Reden des
Gaius Gracchus, deren flammende Worte den leidenschaftlichen Ernst, die baldige
Haltung und das tragische Verhaengnis dieser hohen Natur im treuen Spiegelbild
bewahrten.
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22 Die einzige wirkliche Ausnahme, soweit wir wissen, ist die griechische
Geschichte des Gnaeus Aufidius, der in Ciceros (Tusc. 5, 38, 112) Knabenzeit,
also um 660 (90) bluehte. Die griechischen Memoiren des Publius Rutilius Rufus
(Konsul 649 105) sind kaum als Ausnahme anzusehen, da ihr Verfasser sie im Exil
zu Smyrna schrieb.
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In der wissenschaftlichen Literatur begegnet in der juristischen
Gutachtensammlung des Marcus Brutus, die um das Jahr 600 (150) veroeffentlicht
ward, ein bemerkenswerter Versuch, die bei den Griechen uebliche dialogische
Behandlung fachwissenschaftlicher Stoffe nach Rom zu verpflanzen und durch eine
nach Personen, Zeit und Ort bestimmte Szenerie des Gespraechs der Abhandlung
eine kuenstlerische, halb dramatische Form zu geben. Indes die spaeteren
Gelehrten, schon der Philolog Stilo und der Jurist Scaevola, liessen sowohl in
den allgemeinen Bildungs- wie in den spezielleren Fachwissenschaften diese mehr
poetische als praktische Methode fallen. Der steigende Wert der Wissenschaft als
solcher und das in Rom ueberwiegende stoffliche Interesse an derselben spiegelt
sich deutlich in diesem raschen Abwerfen der Fessel kuenstlerischer Form. Im
einzelnen ist von den allgemein humanen Wissenschaften, der Grammatik oder
vielmehr der Philologie, der Rhetorik und der Philosophie, insofern schon
gesprochen worden, als dieselben jetzt wesentliche Bestandteile der
gewoehnlichen roemischen Bildung wurden und dadurch jetzt zuerst von den
eigentlichen Fachwissenschaften anfingen sich abzusondern. Auf dem literarischen
Gebiet blueht die lateinische Philologie froehlich auf, im engen Anschluss an
die laengst sicher gegruendete philologische Behandlung der griechischen
Literatur. Es ward bereits erwaehnt, dass um den Anfang dieses Jahrhunderts auch
die lateinischen Epiker ihre Diaskeuasten und Textrevisoren fanden; ebenso ward
hervorgehoben, dass nicht bloss der Scipionische Kreis ueberhaupt vor allem
andern auf Korrektheit drang, sondern auch einzelne der namhaftesten Poeten, zum
Beispiel Accius und Lucilius, sich mit Regulierung der Orthographie und der
Grammatik beschaeftigten. Gleichzeitig begegnen einzelne Versuche, von der
historischen Seite her die Realphilologie zu entwickeln; freilich werden die
Abhandlungen der unbeholfenen Annalisten dieser Zeit, wie die des Hemina 'ueber
die Zensoren', des Tuditanus 'ueber die Beamten' schwerlich besser geraten sein
als ihre Chroniken. Interessanter sind die Buecher ueber die Aemter von dem
Freunde des Gaius Gracchus, Marcus Iunius, als der erste Versuch, die
Altertumsforschung fuer politische Zwecke nutzbar zu machen 23, und die metrisch
abgefassten Didaskalien des Tragikers Accius, ein Anlauf zu einer
Literargeschichte des lateinischen Dramas. Indes jene Anfaenge einer
wissenschaftlichen Behandlung der Muttersprache tragen noch ein sehr
dilettantisches Gepraege und erinnern lebhaft an unsere Orthographieliteratur
der Bodmer-Klopstockischen Zeit; auch die antiquarischen Untersuchungen dieser
Epoche wird man ohne Unbilligkeit auf einen bescheidenen Platz verweisen
duerfen. Derjenige Roemer, der die lateinische Sprach- und Altertumsforschung im
Sinne der alexandrinischen Meister wissenschaftlich begruendete, war Lucius
Aelius Stilo um 650 (100). Er zuerst ging zurueck auf die aeltesten
Sprachdenkmaeler und kommentierte die Saliarischen Litaneien und das roemische
Stadtrecht. Er wandte der Komoedie des sechsten Jahrhunderts seine besondere
Aufmerksamkeit zu und stellte zuerst ein Verzeichnis der nach seiner Ansicht
echten Plautinischen Stuecke auf. Er suchte nach griechischer Art die Anfaenge
einer jeden einzelnen Erscheinung des roemischen Lebens und Verkehrs
geschichtlich zu bestimmen und fuer jede den "Erfinder" zu ermitteln, und zog
zugleich die gesamte annalistische Ueberlieferung in den Kreis seiner Forschung.
Von dem Erfolg, der ihm bei seinen Zeitgenossen ward, zeugen die Widmungen des
bedeutendsten dichterischen und des bedeutendsten Geschichtswerkes seiner Zeit,
der Satiren des Lucilius und der Geschichtsbuecher des Antipater; und auch fuer
die Zukunft hat dieser erste roemische Philolog die Studien seiner Nation
bestimmt, indem er seine zugleich sprachliche und sachliche Forschung auf seinen
Schueler Varro vererbte.
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23 Die Behauptung zum Beispiel, dass die Quaestoren in der Koenigszeit von
der Buergerschaft, nicht vom Koenig ernannt seien, ist ebenso sicher falsch als
sie den Parteicharakter an der Stirn traegt.
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Mehr untergeordneter Art war begreiflicherweise die literarische Taetigkeit
auf dem Gebiet der lateinischen Rhetorik; es gab hier nichts zu tun als Hand-
und Uebungsbuecher nach dem Muster der griechischen Kompendien des Hermagoras
und anderer zu schreiben, woran es denn freilich die Schulmeister, teils um des
Beduerfnisses, teils um der Eitelkeit und des Geldes willen, nicht fehlen
liessen. Von einem unbekannten Verfasser, der nach der damaligen Weise zugleich
lateinische Literatur und lateinische Rhetorik lehrte und ueber beide schrieb,
ist uns ein solches, unter Sullas Diktatur abgefasstes Handbuch der Redekunst
erhalten; eine nicht bloss durch die knappe, klare und sichere Behandlung des
Stoffes, sondern vor allem durch die verhaeltnismaessige Selbstaendigkeit den
griechischen Mustern gegenueber bemerkenswerte Lehrschrift. Obwohl in der
Methode gaenzlich abhaengig von den Griechen, weist der Roemer doch bestimmt und
sogar schroff alles das ab, "was die Griechen an nutzlosem Kram zusammengetragen
haben, einzig damit die Wissenschaft schwerer zu lernen erscheine". Der
bitterste Tadel trifft die haarspaltende Dialektik, diese "geschwaetzige
Wissenschaft der Redeunkunst", deren vollendeter Meister, vor lauter Angst, sich
zweideutig auszudruecken, zuletzt nicht mehr seinen eigenen Namen auszusprechen
wagt. Die griechische Schulterminologie wird durchgaengig und absichtlich
vermieden. Sehr ernstlich warnt der Verfasser vor der Viellehrerei und schaerft
die goldene Regel ein, dass der Schueler von dem Lehrer vor allem dazu
anzuleiten sei, sich selbst zu helfen; ebenso ernstlich erkennt er es an, dass
die Schule Neben-, das Leben die Hauptsache ist, und gibt in seinen durchaus
selbstaendig gewaehlten Beispielen den Widerhall derjenigen Sachwalterreden, die
waehrend der letzten Dezennien in der roemischen Advokatenwelt Aufsehen gemacht
hatten. Es verdient Aufmerksamkeit, dass die Opposition gegen die Auswuechse des
Hellenismus, die frueher gegen das Aufkommen einer eigenen lateinischen
Redekunst sich gerichtet hatte, nach deren Aufkommen in dieser selbst sich
fortsetzt und damit der roemischen Beredsamkeit im Vergleich mit der
gleichzeitigen griechischen theoretisch und praktisch eine hoehere Wuerde und
eine groessere Brauchbarkeit sichert.
Die Philosophie endlich ist in der Literatur noch nicht vertreten, da weder
sich aus innerem Beduerfnis eine nationalroemische Philosophie entwickelte noch
aeussere Umstaende eine lateinische philosophische Schriftstellerei
hervorriefen. Mit Sicherheit als dieser Zeit angehoerig sind nicht einmal
lateinische Uebersetzungen populaerer philosophischer Kompendien nachzuweisen;
wer Philosophie trieb, las und disputierte griechisch.
In den Fachwissenschaften ist die Taetigkeit gering. So gut man auch in Rom
verstand zu ackern und zu rechnen, so fand doch die physikalische und
mathematische Forschung dort keinen Boden. Die Folgen der vernachlaessigten
Theorie zeigen sich praktisch in dem niedrigen Stande der Arzneikunde und
einesteils der militaerischen Wissenschaften. Unter allen Fachwissenschaften
blueht nur die Jurisprudenz. Wir koennen ihre innerliche Entwicklung nicht
chronologisch genau verfolgen; im ganzen trat das Sakralrecht mehr und mehr
zurueck und stand am Ende dieser Periode ungefaehr wie heutzutage das
kanonische; die feinere und tiefere Rechtsauffassung dagegen, welche an die
Stelle der aeusserlichen Kennzeichen die innerlich wirksamen Momente setzt, zum
Beispiel die Entwicklung der Begriffe der boeswilligen und der fahrlaessigen
Verschuldung, des vorlaeufig schutzberechtigten Besitzes, war zur Zeit der
Zwoelf Tafeln noch nicht, wohl aber in der ciceronischen Zeit vorhanden und mag
der gegenwaertigen Epoche ihre wesentliche Ausbildung verdanken. Die
Rueckwirkung der politischen Verhaeltnisse auf die Rechtsentwicklung ist schon
mehrfach angedeutet worden; sie war nicht immer vorteilhaft. Durch die
Einrichtung des Erbschaftsgerichtshofs der Hundertmaenner zum Beispiel trat auch
in dem Vermoegensrecht ein Geschworenenkollegium auf, das gleich den
Kriminalbehoerden, statt das Gesetz einfach anzuwenden, sich ueber dasselbe
stellte und mit der sogenannten Billigkeit die rechtlichen Institutionen
untergrub; wovon unter anderm eine Folge die unvernuenftige Satzung war, dass es
jedem, den ein Verwandter im Testament uebergangen hat, freisteht, auf
Kassierung des Testaments vor dem Gerichtshof anzutragen, und das Gericht nach
Ermessen entscheidet. Bestimmter laesst die Entwicklung der juristischen
Literatur sich erkennen. Sie hatte bisher auf Formulariensammlungen und
Worterklaerungen zu den Gesetzen sich beschraenkt; in dieser Periode bildete
sich zunaechst eine Gutachtenliteratur, die ungefaehr unseren heutigen
Praejudikatensammlungen entspricht. Die Gutachten, die laengst nicht mehr bloss
von Mitgliedern des Pontifikalkollegiums, sondern von jedem, der Befrager fand,
zu Hause oder auf offenem Markt erteilt wurden, und an die schon rationelle und
polemische Eroerterungen und die der Rechtswissenschaft eigentuemlichen
stehenden Kontroversen sich anknuepften, fingen um den Anfang des siebenten
Jahrhunderts an, aufgezeichnet und in Sammlungen bekannt gemacht zu werden; es
geschah dies zuerst von dem juengeren Cato (+ um 600 150) und von Marcus Brutus
(etwa gleichzeitig), und schon diese Sammlungen waren, wie es scheint, nach
Materien geordnet 24. Bald schritt man fort zu einer eigentlich systematischen
Darstellung des Landrechts. Ihr Begruender war der Oberpontifex Quintus Mucius
Scaevola (Konsul 659, + 672 95, 82), in dessen Familie die Rechtswissenschaft
wie das hoechste Priestertum erblich war. Seine achtzehn Buecher 'vom Landrecht,
welche das positive juristische Material: die gesetzlichen Bestimmungen, die
Praejudikate und die Autoritaeten teils aus den aelteren Sammlungen, teils aus
der muendlichen Ueberlieferung in moeglichster Vollstaendigkeit zusammenfassten,
sind der Ausgangspunkt und das Muster der ausfuehrlichen roemischen
Rechtssysteme geworden; ebenso wurde seine resuemierende Schrift 'Definitionen'
(oros) die Grundlage der juristischen Kompendien und namentlich der
Regelbuecher. Obwohl diese Rechtsentwicklung natuerlich im wesentlichen von dem
Hellenismus unabhaengig vor sich ging, so hat doch die Bekanntschaft mit dem
philosophisch-praktischen Schematismus der Griechen im allgemeinen unzweifelhaft
auch zu der mehr systematischen Behandlung der Rechtswissenschaft den Anstoss
gegeben, wie denn der griechische Einfluss bei der zuletzt genannten Schrift
schon im Titel hervortritt. Dass in einzelnen mehr aeusserlichen Dingen die
roemische Jurisprudenz durch die Stoa bestimmt ward, ward schon bemerkt.
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24 Catos Buch fuehrte wohl den Titel 'De iuris disciplina' (Gell. 13, 20),
das des Brutus den 'De iure civili' (Cic. Cluent. 51, 141; De orat. 2, 55, 223);
dass es wesentlich Gutachtensammlungen waren, zeigt Cicero (De orat. 2, 33,
142).
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Die Kunst weist noch weniger erfreuliche Erscheinungen auf. In der
Architektur, Skulptur und Malerei breitete zwar das dilettantische Wohlgefallen
immer allgemeiner sich aus, aber die eigene Uebung ging eher rueck- als
vorwaerts. Immer gewoehnlicher ward es bei dem Aufenthalt in griechischen
Gegenden, die Kunstwerke sich zu betrachten, wofuer namentlich die
Winterquartiere der Sullanischen Armee in Kleinasien 670/71 (84/83)
epochemachend wurden. Die Kunstkennerschaft entwickelte sich auch in Italien.
Mit silbernem und bronzenem Geraet hatte man angefangen; um den Anfang dieser
Epoche begann man nicht bloss griechische Bildsaeulen, sondern auch griechische
Gemaelde zu schaetzen. Das erste im Rom oeffentlich aufgestellte Bild war der
Bakchos des Aristeides, den Lucius Mummius aus der Versteigerung der
korinthischen Beute zuruecknahm, weil Koenig Attalos bis zu 6000 Denaren (1827
Taler) darauf bot. Die Bauten wurden glaenzender, und namentlich kam der
ueberseeische, besonders der hymettische Marmor (Cipollin) dabei in Gebrauch -
die italischen Marmorbrueche waren noch nicht in Betrieb. Der prachtvolle, noch
in der Kaiserzeit bewunderte Saeulengang, den der Besieger Makedoniens, Quintus
Metellus (Konsul 611 143), auf dem Marsfelde anlegte, schloss den ersten
Marmortempel ein, den die Hauptstadt sah; bald folgten aehnliche Anlagen auf dem
Kapitol durch Scipio Nasica (Konsul 616 138), nahe dem Rennplatz durch Gnaeus
Octavius (Konsul 626 128). Das erste mit Marmorsaeulen geschmueckte Privathaus
war das des Redners Lucius Crassus (+ 663 91) auf dem Palatin. Aber wo man
pluendern und kaufen konnte, statt selber zu schaffen, da geschah es; es ist ein
schlimmes Armutszeugnis fuer die roemische Architektur, dass sie schon anfing,
die Saeulen der alten griechischen Tempel zu verwenden, wie zum Beispiel das
roemische Kapitol durch Sulla mit denen des Zeustempels in Athen geschmueckt
ward. Was dennoch in Rom gearbeitet ward, ging aus den Haenden von Fremden
hervor; die wenigen roemischen Kuenstler dieser Zeit, die namentlich erwaehnt
werden, sind ohne Ausnahme eingewanderte italische oder ueberseeische Griechen:
so der Architekt Hermodoros aus dem kyprischen Salamis, der unter anderm die
roemischen Docks wiederherstellte und fuer Quintus Metellus (Konsul 611 143) den
Tempel des Jupiter Stator in der von diesem angelegten Halle, fuer Decimus
Brutus (Konsul 616 138) den Marstempel im Flaminischen Circus baute; der
Bildhauer Pasiteles (um 665 89) aus Grossgriechenland, der fuer roemische Tempel
Goetterbilder aus Elfenbein lieferte; der Maler und Philosoph Metrodoros von
Athen, der verschrieben ward, um die Bilder fuer den Triumph des Lucius Paullus
(587 168) zu malen. Es ist bezeichnend, dass die Muenzen dieser Epoche im
Vergleich mit denen der vorigen zwar eine groessere Mannigfaltigkeit der Typen,
aber im Stempelschnitt eher einen Rueck- als einen Fortschritt zeigen.
Endlich Musik und Tanz siedelten in gleicher Weise von Hellas ueber nach
Rom, einzig, um daselbst zur Erhoehung des dekorativen Luxus verwandt zu werden.
Solche fremdlaendischen Kuenste waren allerdings nicht neu in Rom; der Staat
hatte seit alter Zeit bei seinen Festen etruskische Floetenblaeser und Taenzer
auftreten lassen und die Freigelassenen und die niedrigste Klasse des roemischen
Volkes auch bisher schon mit diesem Gewerbe sich abgegeben. Aber neu war es,
dass griechische Taenze und musikalische Auffuehrungen die stehende Begleitung
einer vornehmen Tafel wurden; neu war eine Tanzschule, wie Scipio Aemilianus in
einer seiner Reden sie voll Unwillen schildert, in der ueber fuenfhundert Knaben
und Maedchen, die Hefe des Volkes und Kinder von Maennern in Amt und Wuerden
durcheinander, von einem Ballettmeister Anweisung erhielten, zu wenig ehrbaren
Kastagnettentaenzen, zu entsprechenden Gesaengen und zum Gebrauch der verrufenen
griechischen Saiteninstrumente. Neu war es auch - nicht so sehr, dass ein
Konsular und Oberpontifex, wie Publius Scaevola (Konsul 621 133), auf dem
Spielplatz ebenso bebend die Baelle fing, wie er daheim die verwickeltsten
Rechtsfragen loeste, als dass vornehme junge Roemer bei den Festspielen Sullas
vor allem Volke ihre Jockeykuenste produzierten. Die Regierung versuchte wohl
einmal, diesem Treiben Einhalt zu tun; wie denn zum Beispiel im Jahre 639 (115)
alle musikalischen Instrumente mit Ausnahme der in Latium einheimischen
einfachen Floete von den Zensoren untersagt wurden. Aber Rom war kein Sparta;
das schlaffe Regiment signalisierte mehr die Uebelstaende durch solche Verbote,
als dass es durch scharfe und folgerichtige Anwendung ihnen abzuhelfen auch nur
versucht haette.
Werfen wir schliesslich einen Blick zurueck auf das Gesamtbild, das die
Literatur und die Kunst Italiens von dem Tode des Ennius bis auf den Anfang der
ciceronischen Zeit vor uns entfaltet, so begegnen wir auch hier in Vergleich mit
der vorhergehenden Epoche dem entschiedensten Sinken der Produktivitaet. Die
hoeheren Gattungen der Literatur sind abgestorben oder im Verkuemmern, so das
Epos, das Trauerspiel, die Geschichte. Was gedeiht, sind die untergeordneten
Arten, die Uebersetzung und die Nachbildung des Intrigenstuecks, die Posse, die
poetische und prosaische Broschuere; in diesem letzten, von der vollen
Windsbraut der Revolution durchrasten Gebiet der Literatur begegnen wir den
beiden groessten literarischen Talenten dieser Epoche, dem Gaius Gracchus und
dem Gaius Lucilius, die beide ueber eine Menge mehr oder minder mittelmaessiger
Schriftsteller emporragen, wie in einer aehnlichen Epoche der franzoesischen
Literatur ueber eine Unzahl anspruchsvoller Nullitaeten Courier und Beranger.
Ebenso ist in den bildenden und zeichnenden Kuensten die immer schwache
Produktivitaet jetzt voellig null. Dagegen gedeiht der rezeptive Kunst- und
Literaturgenuss; wie die Epigonen dieser Zeit auf dem politischen Gebiet die
ihren Vaetern angefallenen Erbschaften einziehen und ausnutzen, so finden wir
sie auch hier als fleissige Schauspielbesucher, als Literaturfreunde, als
Kunstkenner und mehr noch als Sammler. Die achtungswerteste Seite dieser
Taetigkeit ist die gelehrte Forschung, die vor allem in der Rechtswissenschaft
und in der Sprach- und Sachphilologie eigene geistige Anstrengung offenbart. Mit
der Begruendung dieser Wissenschaften, welche recht eigentlich in die
gegenwaertige Epoche faellt, und zugleich mit den ersten geringen Anfaengen der
Nachdichtung der alexandrinischen Treibhauspoesie kuendigt bereits die Epoche
des roemischen Alexandrinismus sich an. Alles, was diese Epoche geschaffen hat,
ist glatter, fehlerfreier, systematischer als die Schoepfungen des sechsten
Jahrhunderts; nicht ganz mit Unrecht sahen die Literaten und Literaturfreunde
dieser Zeit auf ihre Vorgaenger wie auf stuemperhafte Anfaenger herab. Aber wenn
sie die Mangelhaftigkeit jener Anfaengerarbeiten belaechelten oder beschalten,
so mochten doch auch eben die geistreichsten von ihnen sich es gestehen, dass
die Jugendzeit der Nation vorueber war, und vielleicht diesen oder jenen doch
wieder im stillen Grunde des Herzens die Sehnsucht beschleichen, den lieblichen
Irrtum der Jugend abermals zu irren.
End of the Project Gutenberg Etext of Römische Geschichte Book 4
by Theodor Mommsen
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